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Wegwerfen falsch eingeworfener Postsendungen

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Werner Tann

unread,
Oct 29, 2012, 8:10:09 AM10/29/12
to
Mal abseits von der Beweisfrage, die auch durch die neuen Postk�sten,
in die jeder reingreifen kann, problematisch wird:

Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
Postsendungen, die nicht f�r ihn bestimmt sind, die aber irrt�mlich in
seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?

Hintergrund: Ein neuer Nachbar schmei�t packenweise Briefsendungen an
den Vormieter ins Altpapier. Der hat offenkundig der Post keinen
Nachsende-Auftrag erteilt.

Gerhard Eichberger

unread,
Oct 29, 2012, 2:43:36 PM10/29/12
to
Gerhard Eichberger


On Monday, October 29, 2012 1:10:11 PM UTC+1, Werner Tann wrote:
>
> Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
> Postsendungen, die nicht für ihn bestimmt sind, die aber irrtümlich in
> seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen: Ja.

Denn der tatsächlich gemeinte Empfänger kann ja auch Rechtsnachteile haben, wenn er z. B. eine "Mitteilung über die Hinterlegung eines Schriftstückes" nicht erhält (Fristablauf!).

Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung bereitstellen. (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür Lagergebühren verlangen kann.)

> Hintergrund: Ein neuer Nachbar schmeißt packenweise Briefsendungen an
> den Vormieter ins Altpapier. Der hat offenkundig der Post keinen
> Nachsende-Auftrag erteilt.

Ich würde den Nachbarn darauf hinweisen, daß dies problematisch sein kann.

Folgendes Szenario:
Unter den vom neuen Nachbar weggeworfenen Briefsendungen befinden sich Rechnungen und Mahnungen. Dann kommen Briefe eines Inkassobüros. Da auf diese Briefe nicht reagiert wird, hängen dann im Hausflur plötzlich Flugzettel, daß die Person, die auf Türnummer sowieso wohnt, ein zahlungsunwilliger Schuldner ist. Und dann klopft um zwei Uhr früh das Inkassobüro an...

Schildere Deinem Nachbarn mal, daß dies eventuell passieren könnte. Oder daß er vielleicht in Handschellen von der Polizei abgeführt wird, weil der Vormieter nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschienen ist und nun polizeilich vorgeführt werden soll. Alles sehr peinlich, wenn Nachbarn das mitbekommen.

Und wenn wir schon dabei sind:

Es könnten ja auch Telefonrechnungen des Vorbesitzers dabei sein. Wie schaut das überhaupt aus, wenn da nun jemand anderer einzieht? Als ein Freund seine Wohnung bezogen hat, war dort schon ein Telefon (Festnetz) vorhanden, damals noch ein Vierteltelefon. Er hat sich aber keinen Telefonanschluß genommen - das Telefon war trotzdem noch monatelang vorhanden und sogar funktionsfähig (wie ich, neugierig wie ich bin, bei ihm getestet habe), allerdings hat er nie damit telefoniert. Es hat sehr lange gedauert, bis die (damals dafür zuständige) Post kam und das Telefon abmontiert hat.

Was macht eigentlich die Telekom, wenn da ein neuer Mieter einzieht und sich das in der Wohnung vom Vormieter vorhandene Telefon nicht nimmt [also keinen Vertrag mit der Telekom abschließt], aber mit dem noch vorhandenen Apparat telefoniert, bei dem die Telefonate noch gehen, obwohl der Vormieter seinen Anschluß schon abgemeldet hat?


Gerhard

Daniel AJ Sokolov

unread,
Oct 29, 2012, 3:02:04 PM10/29/12
to
On 2012-10-29 09:10 wrote Werner Tann:
> Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
> Postsendungen, die nicht für ihn bestimmt sind, die aber irrtümlich in
> seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?

Sowohl als auch.

$ 118 StGB:

Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen

§ 118. (1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten
Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
Schriftstücks zu verschaffen,

1. ein verschlossenes Behältnis, in dem sich ein solches Schriftstück
befindet, öffnet oder

2. ein technisches Mittel anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des
Verschlusses des Schriftstücks oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt
oder sonst unterdrückt.

(4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Wird
die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder unter
Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit
begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des
Verletzten zu verfolgen.


Das heißt, dass der Geschädigte nicht selbst Anklage erheben muss,
sondern dass seine Zustimmung ausreicht und dann der Staatsanwalt das
Verfahren führt.

Gibt es einen Schaden, kann der Geschädigte natürlich auch
zivilrechtlich gegen den Postwegschmeißer vorgehen.


Sorry, wer fremde Post (außer Werbemüll) einfach ohne nachzufragen
wegschmeißt ist ein Arschloch und sollte auch bestraft werden.

MfG
Daniel AJ

--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net

Helmut Wabnig

unread,
Oct 29, 2012, 3:29:16 PM10/29/12
to
On Mon, 29 Oct 2012 11:43:36 -0700 (PDT), Gerhard Eichberger
<Gerhard.E...@blackbox.net> wrote:

>Es könnten ja auch Telefonrechnungen des Vorbesitzers dabei sein. Wie schaut das überhaupt aus, wenn da nun jemand anderer einzieht? Als ein Freund seine Wohnung bezogen hat, war dort schon ein Telefon (Festnetz) vorhanden, damals noch ein Vierteltelefon. Er hat sich aber keinen Telefonanschluß genommen - das Telefon war trotzdem noch monatelang vorhanden und sogar funktionsfähig (wie ich, neugierig wie ich bin, bei ihm getestet habe), allerdings hat er nie damit telefoniert. Es hat sehr lange gedauert, bis die (damals dafür zuständige) Post kam und das Telefon abmontiert hat.
>
>Was macht eigentlich die Telekom, wenn da ein neuer Mieter einzieht und sich das in der Wohnung vom Vormieter vorhandene Telefon nicht nimmt [also keinen Vertrag mit der Telekom abschließt], aber mit dem noch vorhandenen Apparat telefoniert, bei dem die Telefonate noch gehen, obwohl der Vormieter seinen Anschluß schon abgemeldet hat?
>
Offene Telefon- und Stromrechnungen zahlt der Nachmieter.
So war's früher, heute weiß ich nicht.

w.

Otto A d a m

unread,
Oct 29, 2012, 4:03:26 PM10/29/12
to
Gerhard Eichberger schrieb:
> On Monday, October 29, 2012 1:10:11 PM UTC+1, Werner Tann wrote:

>> Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
>> Postsendungen, die nicht für ihn bestimmt sind, die aber irrtümlich in
>> seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?
> Rein gefühlsmäßig würde ich sagen: Ja.

Ich wuerde sagen: Nein.

In meinem Fall zum Beispiel habe ich ueberhaupt keinen Kontakt zur
Vormieterin und weiss auch nicht, wo die hingezogen ist. Was soll ich
mit Post machen, die in mein Kastl kommt? Wie weit soll/muss ich
detektivisch taetig werden, um festzustellen, wo die jetzt wohnt?
Womoeglich heisst die jetzt sogar anders.

> Denn der tatsächlich gemeinte Empfänger kann ja auch Rechtsnachteile haben, wenn er z. B. eine "Mitteilung über die Hinterlegung eines Schriftstückes" nicht erhält (Fristablauf!).

Da ist er aber doch ein bissl selber verantwortlich, oder?
Nachsendeauftraege existieren.

> Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung bereitstellen. (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür Lagergebühren verlangen kann.)

Das kenne ich anders. Unaufgefordert zugesandte Waren darf man
verwenden, wegwerfen, verschenken....

mfg
otto

Wolfgang Decker

unread,
Oct 29, 2012, 4:14:12 PM10/29/12
to
Otto A d a m <geht.wird.aber...@gmx.at> schrub:

>In meinem Fall zum Beispiel habe ich ueberhaupt keinen Kontakt zur
>Vormieterin und weiss auch nicht, wo die hingezogen ist. Was soll ich
>mit Post machen, die in mein Kastl kommt? Wie weit soll/muss ich
>detektivisch taetig werden, um festzustellen, wo die jetzt wohnt?
>Womoeglich heisst die jetzt sogar anders.

"Empfänger unbekannt verzogen" draufschreiben und der Post zurückgeben.
Dann gibt's zumindest eine Chance für den Absender, festzustellen, dass
da ein Umzug stattgefunden hat.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Leopold Grafenauer

unread,
Oct 29, 2012, 4:35:53 PM10/29/12
to
Am 29.10.2012 20:02, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> On 2012-10-29 09:10 wrote Werner Tann:
>> Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
>> Postsendungen, die nicht für ihn bestimmt sind, die aber irrtümlich in
>> seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?
>
> Sowohl als auch.

Naja...

>
> $ 118 StGB:
>
> Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen
>
> § 118. (1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
> verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist
> mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
> Tagessätzen zu bestrafen.

Die Briefe werden nicht geöffnet.

> (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten
> Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
> Schriftstücks zu verschaffen,

Kein Unbefugeter verschafft sich Kenntnis, DIe Schriftstück bleiben ja
geschlossen, niemand sieht den Inhalt.

> 1. ein verschlossenes Behältnis, in dem sich ein solches Schriftstück
> befindet, öffnet oder

Der "Entsorger" ist Besitzer ders Behältnisses. Ihm kann nicht verwehrt
werden, es zu öffnen.

> 2. ein technisches Mittel anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des
> Verschlusses des Schriftstücks oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.

Der Besitzer hat den Schlüssel zum Behältnis. Er ist befugt, es zu öffnen.

> (3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
> Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt
> oder sonst unterdrückt.

Das könnte greifen, wenn der "Entsorger" überhaupt sieht, dass es sich
um Briefe handelt. Wenn er angibt, keine Ahnung zu haben und einfach
alles Gefundenen, nicht ihm gehörige, ohne genauere Prüfung als Müll zu
entsorgen, ist das auch nicht so eindeutig. Schließlich ist kein Vorsatz
nachzuweisen

> (4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Wird
> die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder unter
> Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit
> begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des
> Verletzten zu verfolgen.

Hat mit diesem Fall nix zu tun

> Gibt es einen Schaden, kann der Geschädigte natürlich auch
> zivilrechtlich gegen den Postwegschmeißer vorgehen.

Klar. Erfolgsaussichten unklar.

> Sorry, wer fremde Post (außer Werbemüll) einfach ohne nachzufragen
> wegschmeißt ist ein Arschloch und sollte auch bestraft werden.

Arschloch ja, bestraft werden fraglich.


Leo


Werner Tann

unread,
Oct 29, 2012, 4:37:42 PM10/29/12
to
Daniel AJ Sokolov <sok...@gmx.netnetnet.invalid> schrieb:

>Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen

Ah ja, stimmt, beim Briefgeheimnis ist auch "Unterdrückung" dabei.

>(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
>Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt
>oder sonst unterdrückt.

Und Du bist sicher, daß eine solche Unterdrückung/Unterschlagung auch
vorliegt, wenn man die Sendung im *eigenen* Postfach vorfindet? Daß
man damit also sozusagen in eine Schuld gerät, etwas zu tun, nämlich
äußerstenfalls den Brief zur nächsten Post zu tragen und den Fall zu
melden? Es sollte aber damit getan sein, den Brief neben seinem
Postkasten abzulegen, oder? Oder hat man durch die falsche Zustellung
auch so etwas wie eine Sorgfaltsplicht gegenüber der Sendung
übernommen? Sie könnte ja von einem Dritten, etwa der Putzfrau,
weggeworfen werden.

>Sorry, wer fremde Post (außer Werbemüll) einfach ohne nachzufragen
>wegschmeißt ist ein Arschloch und sollte auch bestraft werden.

Das Arschloch ist in dem Fall vermutlich der Hotelbetrieb, der in
unserem Mehrparteienhaus eine Wohnung zum Hotelzimmer gemacht hat. Ich
habe den Fall hier berichtet. Die Gäste haben natürlich kein Postfach.
In diesem landet immer noch Post für den Vormieter, der da wohnte, als
die Wohnung noch kein Hotelzimmer war. In größeren Zeitabständen
schaut offenbar ein Fuzzi des Hotelbetreibers vorbei und leert das
Postfach - indem er die Briefe einfach ins Altpapier schmeißt.

Werner Tann

unread,
Oct 29, 2012, 4:37:42 PM10/29/12
to
Otto A d a m <geht.wird.aber...@gmx.at> schrieb:

>In meinem Fall zum Beispiel habe ich ueberhaupt keinen Kontakt zur
>Vormieterin und weiss auch nicht, wo die hingezogen ist. Was soll ich
>mit Post machen, die in mein Kastl kommt?

Kommt auf den Briefträger an. Eigentlich sollte es genügen, daß Du die
Anschrift des Vormieters durchstreichst und den Brief deutlich
sichtbar für den Postler irgendwo postkastlnah aufhängst. Damit hast
Du nichts "unterdrückt" oder "unterschlagen". Wenn der Postler das
ignoriert, naja. Dann ihm vielleicht mal auflauern und es ihm
persönlich in die Hand drücken.

Ich habe das bei meinen Umzügen immer so gemacht, daß ich jeweils eine
Woche die Post habe zusammenkommen lassen, dann auf allen Sendungen
die Anschrift durchgestrichen habe - und ab mit dem ganzen Müll in den
nächsten Briefkasten. Die Post ging retour an die Absender und kaum
einer von denen hat dem Vormieter weiterhin Post an meine Adresse
geschickt.

Katharina Scholz

unread,
Oct 29, 2012, 4:54:04 PM10/29/12
to
Am 29.10.2012 20:02, schrieb Daniel AJ Sokolov:
>
> Sorry, wer fremde Post (außer Werbemüll) einfach ohne nachzufragen
> wegschmeißt ist ein Arschloch und sollte auch bestraft werden.

Du, bei uns kommen tw. Briefe für den Vor-Vor-Besitzer von unserem
Haus an! Es ist ihnen zwar anzusehen, daß es Werbemüll ist und dank
Plaudereien im Ort weiß ich, daß es mal sein Haus war, aber MUSS ich
das wissen?

Ich werf definitiv alles weg, was für die Vorbesitzer kommt, weils eh
nur Werbung und Kataloge sind.

Im Gegensatz dazu hab ich letztens eine Karte auf die Post gebracht,
die bei uns in der Moosbrunnerstraße gelandet ist, aber an einen
völlig anderen Namen und den MoosbrunnerWEG adressiert war, ohne
Ortsangabe. Mich hats eine Minute auf Herold gekostet rauszufinden,
daß der Adressat in GRAZ lebt und nicht in unserem Kaff. Und als ich
das nächste Mal zur Post mußte (welch Ironie, unseren Nachsendeauftrag
verlängern :-) ), hab ich die Karte mitgenommen und der Tussi dort
sogar noch am Handy die Postleitzahl von Graz rausgesucht...

In meiner Wohnung hatte ich (als ich die Nachbarwohnung dazugenommen
hab) auch nach einiger Zeit das Problem gehabt. Da hatte ich immerhin
die Telefonnummer vom Vorbesitzer, hab dem 1-2mal die Post zukommen
lassen (im Lokal hinterlegt, er hats abgeholt) und nachdem dann noch
immer der gleiche Schmonzes kam, hab ich irgendwann "unbekannt
verzogen" draufgemalt und das Zeugs in den nächsten Briefkasten
geschmissen...

Kathi (die bei einer Verständigung einer Behörde aber BLITZARTIG
reagieren würde, denn das würde bedeuten, daß jemand falsch gemeldet
ist!!!)

Johann Mayerwieser

unread,
Oct 29, 2012, 5:06:06 PM10/29/12
to
Am Mon, 29 Oct 2012 21:03:26 +0100 schrieb Otto A d a m:

> In meinem Fall zum Beispiel habe ich ueberhaupt keinen Kontakt zur
> Vormieterin und weiss auch nicht, wo die hingezogen ist. Was soll ich
> mit Post machen, die in mein Kastl kommt? Wie weit soll/muss ich
> detektivisch taetig werden, um festzustellen, wo die jetzt wohnt?
> Womoeglich heisst die jetzt sogar anders.



Unbekannt verzogen und ins Postkastl. DemBriefträger einen Zettel
hinhängen oder mit ihm reden,

Hannes


--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Bernhard Kuemel

unread,
Oct 29, 2012, 6:02:05 PM10/29/12
to
On 10/29/2012 01:10 PM, Werner Tann wrote:
> Mal abseits von der Beweisfrage, die auch durch die neuen Postkästen,
> in die jeder reingreifen kann, problematisch wird:
>
> Ist jemand zivil- oder strafrechtlich verfolgbar, wenn er
> Postsendungen, die nicht für ihn bestimmt sind, die aber irrtümlich in
> seinem Postfach gelandet sind, einfach entsorgt?
>
> Hintergrund: Ein neuer Nachbar schmeißt packenweise Briefsendungen an
> den Vormieter ins Altpapier. Der hat offenkundig der Post keinen
> Nachsende-Auftrag erteilt.

ABGB § 864. (2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer
Sache, die dem
Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht
als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet,
die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch
entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die
Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener
Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender
zurückzuleiten.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Oct 29, 2012, 7:50:22 PM10/29/12
to
On 2012-10-29 17:35 wrote Leopold Grafenauer:
>> (3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
>> Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt
>> oder sonst unterdrückt.
>
> Das könnte greifen, wenn der "Entsorger" überhaupt sieht, dass es sich
> um Briefe handelt. Wenn er angibt, keine Ahnung zu haben und einfach
> alles Gefundenen, nicht ihm gehörige, ohne genauere Prüfung als Müll zu
> entsorgen, ist das auch nicht so eindeutig. Schließlich ist kein Vorsatz
> nachzuweisen

Das Zeug schwebt ja nicht in der Luft sondern liegt laut Sachverhalt in
einem Hausbrieffach. Mit einem Adressaten, der nicht mehr der Inhaber
der zugehörigen Wohnnug ist.

Bitte nicht den Fall verdrehen. Es kann natürlich Sachverhalte geben, in
denen der Hausbrieffachausräumer so Schwach von Verstande ist, dass er
nicht weiß, was es damit auf sich hat. Dann wird er wohl straffrei
bleiben und hinfort besachwaltert werden. Ohne Schlüssel für das
Hausbrieffach. Dahingegehend gibt es im Sachverhalt aber keine Angaben.

>> (4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Wird
>> die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder unter
>> Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit
>> begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des
>> Verletzten zu verfolgen.
>
> Hat mit diesem Fall nix zu tun

Doch, sehr wohl. Abs 4 1. Satz ist einschlägig.

Da habe ich vorher Unfug verzapft. Der Verletzte (das ist vielleicht
auch der jeweilige Absender, da hilft ein Blick in den Kommentar) muss
also aktiv werden.

Stefan Froehlich

unread,
Oct 30, 2012, 4:05:35 AM10/30/12
to
On Mon, 29 Oct 2012 21:03:26 Otto A d a m wrote:
> > Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post
> > erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung bereitstellen.
> > (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür Lagergebühren verlangen
> > kann.)

> Das kenne ich anders. Unaufgefordert zugesandte Waren darf man
> verwenden, wegwerfen, verschenken....

Das hat sich (gefuehlt irgendwann im letzten Jahrzehnt) von seiner auf
Deine Variante geaendert.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan: die letzte Steigerungsform von "super"!
(Sloganizer)

Stefan Froehlich

unread,
Oct 30, 2012, 4:10:06 AM10/30/12
to
On Mon, 29 Oct 2012 21:37:42 Werner Tann wrote:
> >(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
> >Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger
> >unterschlägt oder sonst unterdrückt.

> Und Du bist sicher, daß eine solche Unterdrückung/Unterschlagung
> auch vorliegt, wenn man die Sendung im *eigenen* Postfach
> vorfindet?

Naja: ein Brief ist das Ding, was im Postfach liegt zweifellos. Und
wenn man den Brief wegwirft, unterschlaegt man ihn ebenso eindeutig
vor Kenntnisnahme durch den Empfaenger.

> Daß man damit also sozusagen in eine Schuld gerät, etwas zu tun,
> nämlich äußerstenfalls den Brief zur nächsten Post zu tragen und
> den Fall zu melden?

Anschrift durchstreichen, "Empfaenger unbekannt" draufschreiben und schon
hat man seinen Teil der Geschichte erfuellt.

> [...] hat man durch die falsche Zustellung auch so etwas wie eine
> Sorgfaltsplicht gegenüber der Sendung übernommen? Sie könnte ja
> von einem Dritten, etwa der Putzfrau, weggeworfen werden.

Dann wird obiger Paragraph wohl auf die Putzfrau anwendbar sein -
erscheint mir aber auch nicht unbedingt eine praktisch relevante
Variante zu sein.

> [...] In größeren Zeitabständen schaut offenbar ein Fuzzi des
> Hotelbetreibers vorbei und leert das Postfach - indem er die
> Briefe einfach ins Altpapier schmeißt.

Wo kein Klaeger, da kein Richter: hoechstwahrscheinlich ist bei der
Post nichts dabei, dessen Verschwinden jemals jemandem auffallen
wuerde.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan. Gelb und kalt!
(Sloganizer)

Otto A d a m

unread,
Oct 30, 2012, 4:17:33 AM10/30/12
to
Stefan Froehlich schrieb:
> On Mon, 29 Oct 2012 21:03:26 Otto A d a m wrote:

>>> Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post
>>> erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung bereitstellen.
>>> (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür Lagergebühren verlangen
>>> kann.)

>> Das kenne ich anders. Unaufgefordert zugesandte Waren darf man
>> verwenden, wegwerfen, verschenken....

> Das hat sich (gefuehlt irgendwann im letzten Jahrzehnt) von seiner auf
> Deine Variante geaendert.

Was mir grade aufgefallen ist:
Es macht wohl einen Unterschied ob auf der Warensendung in meinem
Postkastl "Otto Adam" oder "Stefan Froehlich" steht, oder?

mfg
otto

Stefan Froehlich

unread,
Oct 30, 2012, 4:25:37 AM10/30/12
to
On Tue, 30 Oct 2012 09:17:33 Otto A d a m wrote:
> >>> Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post
> >>> erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung
> >>> bereitstellen. (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür
> >>> Lagergebühren verlangen kann.)

> >> Das kenne ich anders. Unaufgefordert zugesandte Waren darf man
> >> verwenden, wegwerfen, verschenken....

> Was mir grade aufgefallen ist:
> Es macht wohl einen Unterschied ob auf der Warensendung in meinem
> Postkastl "Otto Adam" oder "Stefan Froehlich" steht, oder?

Ja, sicher.

Das war nur ein Nebenschauplatz und hat mit den eigentlichen Thema
des OP nichts zu tun.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Freude mit Stefan, herzhaft und riesig!
(Sloganizer)

Bernhard Kuemel

unread,
Oct 30, 2012, 6:20:14 AM10/30/12
to
On 10/30/2012 09:25 AM, Stefan Froehlich wrote:
> Das war nur ein Nebenschauplatz und hat mit den eigentlichen Thema
> des OP nichts zu tun.

Zaehlt ein Brief als Sache iSd § 864. (2) ABGB?

Christian Praus

unread,
Oct 30, 2012, 5:23:44 PM10/30/12
to
On Mon, 29 Oct 2012 11:43:36 -0700 (PDT), Gerhard Eichberger
<Gerhard.E...@blackbox.net> wrote:


>Schließlich darf man ja auch nicht zur Probe unaufgefordert per Post erhaltene Waren wegwerfen, sondern muß sie zur Abholung bereitstellen. (Wobei sich die Frage stellt, ob man dafür Lagergebühren verlangen kann.)
>
AFAIK kann man diese verwenden, verbrauchen oder damit machen, was
man will - im Zweifelsfall läge es u.a. ja am Absender, zu beweisen,
dass dieses Zeug auch angekommen ist.

mfg
Christian
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