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2 mal Zahlscheingebühr für eine Zahlung verrechnen?

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Klaus Lans

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Dec 7, 2009, 10:12:04 AM12/7/09
to
Zahlungsverzug ist zwar durch die Schuld der Versicherung entstanden, aber
ich habe, ehrlich gesagt, einfach keine Lust ihnen m�hsam zu erkl�ren,
warum die Mahngeb�hr keine Berechtigung hat! Da w�re es ansich einfacher
(sollte dies rechtlich nicht legitim sein) zumindeest wegen der
Zahlscheingeb�hr zu beanstanden. Kurz erkl�rt: Vollkaskoversicherung im
August abgeschlossen. Bis 30.09.2009 w�re eine "Erstpr�mie" f�llig, dann
von 30.09.2009 bis 30.09.2010 die Folgepr�mie. Die Polizze entsprach aber
nicht den unterschriebenen Vereinbarungen, was ich meinem Betreuer auch per
Mail mitteilte. 2 Wochen keine Reaktion. Empfand ich als Frechheit, also
hab ich den Vertrag storniert. Es kam nochmal eine Zahlungsaufforderung
�ber den vollen Betrag (Erstpr�mie+Folgepr�mie). Ich habe die Versicherung
erneut darauf hingewiesen, dass der Vertrag doch l�ngst storniert wurde.
Schlu�endlich kam nun die schriftliche Best�tigung und ein Zahlschein f�r
die (Teil-)Pr�mie bis zur Stornierung. Darauf sind u.a. 8 Euro Mahnspesen
und 2 mal 2,5 Euro Zahlscheingeb�hr!? Wie versteht sich also diese
Zahlscheingeb�hr und ist die Forderung somit legitim?

Bernhard Kuemel

unread,
Dec 7, 2009, 10:22:17 AM12/7/09
to
Klaus Lans wrote:
> die (Teil-)Pr�mie bis zur Stornierung. Darauf sind u.a. 8 Euro Mahnspesen
> und 2 mal 2,5 Euro Zahlscheingeb�hr!? Wie versteht sich also diese
> Zahlscheingeb�hr und ist die Forderung somit legitim?

Vielleicht haben sie dir 2 Zahlscheine geschickt.

Klaus Lans

unread,
Dec 7, 2009, 10:35:11 AM12/7/09
to

Prinzipiell hab ich nat�rlich mit allererster Rechnung, nachfolgender
Zahlungsaufforderung und nun korrigierter Zahlungsaufforderung insgesamt 3
Zahlscheine erhalten. Aber ist das tats�chlich der Sinn der
Zahlscheingeb�hr? Dann k�nnten sie mir 100 Zahlscheine zusenden und daf�r
250 Euro in Rechnung stellen oder wie!?

Georg Karall

unread,
Dec 7, 2009, 11:34:34 AM12/7/09
to

"Klaus Lans" <la...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:hfj604$f4q$1...@geiz-ist-geil.priv.at...

man sollte in eine Versicherungsfiliale gehen k�nnen und bar zahlen
das geh�rt in den Verfassungsrang


Klaus Lans

unread,
Dec 7, 2009, 12:17:47 PM12/7/09
to
Am Mon, 7 Dec 2009 17:34:34 +0100 schrieb Georg Karall:

> "Klaus Lans" <la...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:hfj604$f4q$1...@geiz-ist-geil.priv.at...

>> Schlu�endlich kam nun die schriftliche Best�tigung und ein Zahlschein f�r
>> die (Teil-)Pr�mie bis zur Stornierung. Darauf sind u.a. 8 Euro Mahnspesen
>> und 2 mal 2,5 Euro Zahlscheingeb�hr!? Wie versteht sich also diese
>> Zahlscheingeb�hr und ist die Forderung somit legitim?
>
> man sollte in eine Versicherungsfiliale gehen k�nnen und bar zahlen
> das geh�rt in den Verfassungsrang

Das sowieso. Aber meinetwegen sollen�s die Leut, die Einziehungsauftr�ge
verweigern, damit abzocken. Was mir aber sauer aufst��t ist eben mein Fall.
F�r 2 Forderungen, die mit einem Zahlschein bezahlt werden, 2 mal
Zahlscheingeb�hr verrechnen. Das ist einfach zu absurd um rechtens zu sein.

Georg Karall

unread,
Dec 7, 2009, 2:12:27 PM12/7/09
to

"Klaus Lans" <la...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:hfjdbr$i7v$1...@geiz-ist-geil.priv.at...

gab es kein m�ndliches Gespr�ch mehr dar�ber ?
wenn die Polizze nicht den vereinbarten Bedingungen entsprach dann gilt sie
nicht und das Gesch�ft ist nicht zustandegekommen. das w�rde ich sichern und
dann ist nichs zu zahlen. denke ich.

Georg


Georg Karall

unread,
Dec 7, 2009, 2:22:32 PM12/7/09
to

"Georg Karall" <georg....@mail.austria.com> schrieb im Newsbeitrag
news:4b1d2e9d$0$1553$91ce...@newsreader04.highway.telekom.at...

das ist eine Stra�enverkehrversicherung ?
Dann ist mit der Innehabung der Kennzeichen klar wie lange die Versicherung
gegolten hat. Wenn zwei Zahlscheine geschickt wurden und f�r das ausstellen
von Zahlscheinen Zahlscheingeb�hr zu zahlen ist dann hat die Versicherung in
der Endrechnung diese Zahlscheine in Rechnung gestellt.

G.


Georg Karall

unread,
Dec 7, 2009, 2:30:01 PM12/7/09
to

geht es wenn Du sicher bist was richtig ist nur das zu zahlen was rechtens
ist ?

Teilbetrag + eine Zahlscheingeb�hr

dann musst Du es eben darauf ankommen lassen

Georg


Klaus Lans

unread,
Dec 8, 2009, 6:50:16 AM12/8/09
to

Na gut, da es leider keine brauchbare Rechtsauskunft gibt, werde ich mir
doch die M�he machen die Chronologie der Ereignisse zu �bermitteln um ihnen
klar zu machen, dass die Mahngeb�hr nicht legitim ist. Nebenbei werd ich
mal anfragen, wie die das mit der Zahlscheingeb�hr sehen.

Livia

unread,
Dec 8, 2009, 5:32:21 PM12/8/09
to
Klaus Lans schrieb:

> Am Mon, 7 Dec 2009 20:30:01 +0100 schrieb Georg Karall:
>
>> geht es wenn Du sicher bist was richtig ist nur das zu zahlen was rechtens
>> ist ?
>>
>> Teilbetrag + eine Zahlscheingebᅵhr

>>
>> dann musst Du es eben darauf ankommen lassen
>>
>> Georg
>
> Na gut, da es leider keine brauchbare Rechtsauskunft gibt, werde ich mir
> doch die Mᅵhe machen die Chronologie der Ereignisse zu ᅵbermitteln um ihnen
> klar zu machen, dass die Mahngebᅵhr nicht legitim ist. Nebenbei werd ich
> mal anfragen, wie die das mit der Zahlscheingebᅵhr sehen.

Rechtliche Auskunft weiᅵ ich auch keine. Hatte nur kᅵrzlich einen
vielleicht ᅵhnlich gelagerten Fall, weil eine Firma versprochen hat, mit
der Versicherung zu verrechnen, dann ging das eine Weile hin und her,
weil die Versicherung meinte, sie hᅵtte keine Rechnung bekommen, und die
Firma die Mahnungen an mich schickte, da ich ja ihr Vertragspartner bin.
Mit Mahngebᅵhren. Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, dass die
Versicherung mir den Schaden bezahlte, ich die Firma zahlte und diese
auf die Mahngebᅵhren verzichtete, nachdem ich ihnen klar machte, dass
ich die sowieso nicht zahlen wᅵrde, da die Verzᅵgerung ja nicht auf
meinem Mist gewachsen ist.

Ehrlich gestanden, ich glaube, ich wᅵrde in deinem Fall diese depperten
2,50 einfach nicht zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer
deswegen einen Rechtsstreit anfangt. Obwohl - quid quid alienus (was
waaᅵ a Fremder) ;-)

Livia

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