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Pickerl, 2 Anzeigen innerhalb von 2 Werktagen

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Johann Mayerwieser

unread,
Apr 9, 2013, 12:45:28 PM4/9/13
to
Hallo,

meine Tochter hat den Pickerltermin verschlafen und es ist Ende März
abgelaufen. (Sie hat das Auto im Mai gekauft und sich eingebildet, es
wäre wieder im Mai zu machen, weil beim Kauf ein Pickerl gemacht wurde -
tut aber nichts zur Sache.

Die erste Anzeige war am Freitag. Daraufhin ist sie mit dem Auto sofort
zum Mechaniker gefahren und hat das Pickerl in Auftrag gegeben. DAs Auto
stand über das Wochenende vor der Werkstätte, Anzeige lag am
Armaturenbrett. Am Montag hat sie eine zweite Anzeige bekommen.

Frage: Ist das - vor allem im Hinblick darauf, dass das Auto schon beim
Mechaniker war und der neue Prüfbericht vom Dienstag ist - ein
fortgesetztes Delikt oder gilt das als zwei Einzeldelikte?

Hannes

--
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weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
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Katharina Scholz

unread,
Apr 9, 2013, 3:44:44 PM4/9/13
to
Am 09.04.2013 18:45, schrieb Johann Mayerwieser:
> Hallo,
>
> meine Tochter hat den Pickerltermin verschlafen und es ist Ende März
> abgelaufen. (Sie hat das Auto im Mai gekauft und sich eingebildet, es
> wäre wieder im Mai zu machen, weil beim Kauf ein Pickerl gemacht wurde -
> tut aber nichts zur Sache.
>
> Die erste Anzeige war am Freitag. Daraufhin ist sie mit dem Auto sofort
> zum Mechaniker gefahren und hat das Pickerl in Auftrag gegeben. DAs Auto
> stand über das Wochenende vor der Werkstätte, Anzeige lag am
> Armaturenbrett. Am Montag hat sie eine zweite Anzeige bekommen.
>
> Frage: Ist das - vor allem im Hinblick darauf, dass das Auto schon beim
> Mechaniker war und der neue Prüfbericht vom Dienstag ist - ein
> fortgesetztes Delikt oder gilt das als zwei Einzeldelikte?

Das Pickerl ist im März abgelaufen oder die Überziehfrist ist im März
abgelaufen (also das Pickerl wäre im November fällig gewesen)?

Bei ersterem würde ich die Anzeigen schlichtweg beeinspruchen, bei
zweiterem zumindest die zweite mit Hinweis auf die erste und den
Mechanikertermin in der Höhe beeinspruchen. Wobei ich da vermutlich
die Schuld zur WS schieben würde, die das Auto eines Kunden eigentlich
nicht ohne gültiges Pickerl auf die Straße stellen darf, wenn die
Erneuerung dessen in Auftrag gegeben wurde.

Kathi (die fröhliches Beeinspruchen wünscht)

P.S.: Fortgesetzter Delikt wohl eher nur, wenn das Auto nicht bewegt
worden wäre, denn ohne gültiges Pickerl darfs AFAIK nicht auf der
Straße stehen. IANAL


Johann Mayerwieser

unread,
Apr 9, 2013, 4:24:19 PM4/9/13
to
Am Tue, 09 Apr 2013 21:44:44 +0200 schrieb Katharina Scholz:

> Am 09.04.2013 18:45, schrieb Johann Mayerwieser:
>> Hallo,
>>
>> meine Tochter hat den Pickerltermin verschlafen und es ist Ende März
>> abgelaufen. (Sie hat das Auto im Mai gekauft und sich eingebildet, es
>> wäre wieder im Mai zu machen, weil beim Kauf ein Pickerl gemacht wurde
>> -
>> tut aber nichts zur Sache.
>>
>> Die erste Anzeige war am Freitag. Daraufhin ist sie mit dem Auto sofort
>> zum Mechaniker gefahren und hat das Pickerl in Auftrag gegeben. DAs
>> Auto stand über das Wochenende vor der Werkstätte, Anzeige lag am
>> Armaturenbrett. Am Montag hat sie eine zweite Anzeige bekommen.
>>
>> Frage: Ist das - vor allem im Hinblick darauf, dass das Auto schon beim
>> Mechaniker war und der neue Prüfbericht vom Dienstag ist - ein
>> fortgesetztes Delikt oder gilt das als zwei Einzeldelikte?
>
> Das Pickerl ist im März abgelaufen oder die Überziehfrist ist im März
> abgelaufen (also das Pickerl wäre im November fällig gewesen)?

Leider die Überziehfrist.

>
> Bei ersterem würde ich die Anzeigen schlichtweg beeinspruchen, bei
> zweiterem zumindest die zweite mit Hinweis auf die erste und den
> Mechanikertermin in der Höhe beeinspruchen. Wobei ich da vermutlich die
> Schuld zur WS schieben würde, die das Auto eines Kunden eigentlich nicht
> ohne gültiges Pickerl auf die Straße stellen darf, wenn die Erneuerung
> dessen in Auftrag gegeben wurde.

Der hat 3 Plätze in der Werkstätte, der kann dort kein Auto
hineinstellen. Selbst wenn er es am Wochenende drinnen gehabt hätte, am
Montag früh hätte er es wieder rausstellen müssen, weil er erst
Ersatzteile besorgen musste.


> P.S.: Fortgesetzter Delikt wohl eher nur, wenn das Auto nicht bewegt
> worden wäre, denn ohne gültiges Pickerl darfs AFAIK nicht auf der Straße
> stehen. IANAL

Sie ist natürlich nicht mehr gefahren, das Auto haben wir natürlich
abgeschleppt.

Hans Huber

unread,
Apr 9, 2013, 5:00:41 PM4/9/13
to
Am 09.04.2013 22:24, schrieb Johann Mayerwieser:
> Der hat 3 Plätze in der Werkstätte

Blaues Nummernschild hat er auch keins, das er drauf machen könnte?

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 9, 2013, 5:31:10 PM4/9/13
to
Hat er schon auf einem anderen Auto gehabt. Abgesehen davon, das Kind ist
schon im Brunnen, also gehts nicht um Verhinderung, sondern um
Schadensbegrenzung. Das Pickerl hat sie ja inzwischen schon bekommen.

Wolfgang Decker

unread,
Apr 9, 2013, 5:36:06 PM4/9/13
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrub:

>Hat er schon auf einem anderen Auto gehabt. Abgesehen davon, das Kind ist
>schon im Brunnen, also gehts nicht um Verhinderung, sondern um
>Schadensbegrenzung. Das Pickerl hat sie ja inzwischen schon bekommen.

Ich w�rde auf jeden Fall gegen die zweite Strafe Einspruch erheben.
Oder - vorher noch - mit der Werkstatt reden. Wenn man der am Freitag
das Auto hinstellt und sagt, dass da kein g�ltiges Pickerl mehr drauf
ist, das Fahrzeug also mehr oder weniger �bergibt, kann diese das Auto
eigentlich nicht mehr auf �ffentlichem Grund abstellen.
Eventuell ist da eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden, die die
zweite Strafe �bernimmt.

Aber insgesamt ist die Frage, wer f�r das Abstellen des Fahrzeugs am
Montag verantwortlich war.

lg
Wolfgang
--
�Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!� (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

christian mock

unread,
Apr 9, 2013, 6:42:58 PM4/9/13
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:

>> P.S.: Fortgesetzter Delikt wohl eher nur, wenn das Auto nicht bewegt
>> worden wäre, denn ohne gültiges Pickerl darfs AFAIK nicht auf der Straße
>> stehen. IANAL
>
> Sie ist natürlich nicht mehr gefahren, das Auto haben wir natürlich
> abgeschleppt.

natürlich, wir sind ja in agr und nicht in afa.

aber dadurch sind's noch eher zwei delikte: parken mit abgelaufenem
pickerl daheim, parken mit abgelaufenem pickerl vor der werkstatt.

wobei ich auch schon mal 2 strafen deshalb ohne bewegung des fahrzeugs
dazwischen hatte, der ÖAMTC-jurist meinte damals, das wär rechtmäßig.

cm.

--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Wenn ich die Wahl hätte, bei Google mit Hodenpiercings oder mit
"Karma-Astrologie" in Verbindung gebracht zu werden, ich wüsste, wofür
ich mich entscheiden würde ... -- Henning Schlottmann in dsrd

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 9, 2013, 7:11:00 PM4/9/13
to
Am Tue, 09 Apr 2013 22:42:58 +0000 schrieb christian mock:

> wobei ich auch schon mal 2 strafen deshalb ohne bewegung des fahrzeugs
> dazwischen hatte, der ÖAMTC-jurist meinte damals, das wär rechtmäßig.

Ich werde versuchen im 2. Fall zumindest eine Abmahnung herauszuschinden.
Sollte machbar sein (hat nach 1. Anzeige alle Maßnahmen getroffen, dass
das Auto nicht mehr in Verkehr gesetzt wird und .......)

Bernhard Kuemel

unread,
Apr 9, 2013, 9:13:51 PM4/9/13
to
On 04/09/2013 09:44 PM, Katharina Scholz wrote:
>
> Das Pickerl ist im März abgelaufen oder die Überziehfrist ist im März
> abgelaufen (also das Pickerl wäre im November fällig gewesen)?
>
> Bei ersterem würde ich die Anzeigen schlichtweg beeinspruchen, bei
> zweiterem zumindest die zweite mit Hinweis auf die erste und den
> Mechanikertermin in der Höhe beeinspruchen. Wobei ich da vermutlich die
> Schuld zur WS schieben würde, die das Auto eines Kunden eigentlich nicht
> ohne gültiges Pickerl auf die Straße stellen darf, wenn die Erneuerung
> dessen in Auftrag gegeben wurde.

Also auch den Tatbestand beeinspruchen. Man hat die Chance, dass es
durchgeht, und wenn nicht, schadet's nicht.

lg, Bernhard

Martin Hotze

unread,
Apr 10, 2013, 11:12:56 AM4/10/13
to
IMHO und IANAL darf die blaue Nummer dafür nicht verwendet werden - wenn
man es denn ganz genau nimmt.

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)

Hans Huber

unread,
Apr 10, 2013, 4:55:06 PM4/10/13
to
Am 10.04.2013 17:12, schrieb Martin Hotze:
> Am 09.04.2013 23:00, schrieb Hans Huber:
>> Am 09.04.2013 22:24, schrieb Johann Mayerwieser:
>>> Der hat 3 Plätze in der Werkstätte
>>
>> Blaues Nummernschild hat er auch keins, das er drauf machen könnte?
>>
>
> IMHO und IANAL darf die blaue Nummer dafür nicht verwendet werden - wenn
> man es denn ganz genau nimmt.


KFG § 45 (1)
3. Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges

Das Parken mit blauem Taferl ist nur insofern eingeschränkt, als...
(1a) ... Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten die Bescheinigung
gemäß § 102 Abs. 5 lit. c so im Fahrzeug hinterlegen, dass diese bei
mehrspurigen Kraftfahrzeugen hinter der Windschutzscheibe und durch
diese gut erkennbar ist.


Ich sehe also kein Problem dabei, das Fahrzeug (sofern grundsätzlich
verkehrstüchtig/tauglich) mit blauen Taferln zu bewegen und damit vor
der Werkstatt zu parken.

Katharina Scholz

unread,
Apr 11, 2013, 12:25:12 PM4/11/13
to
Am 09.04.2013 22:24, schrieb Johann Mayerwieser:
>
> Der hat 3 Plätze in der Werkstätte, der kann dort kein Auto
> hineinstellen. Selbst wenn er es am Wochenende drinnen gehabt hätte, am
> Montag früh hätte er es wieder rausstellen müssen, weil er erst
> Ersatzteile besorgen musste.

Wenn er eh 3 Plätze hat? Was würd der denn machen, wenn ich ihm ein
Auto von mir bring und die TAFERLN mitnehm? Auch auf die Straße stellen?
Nachdem ich Leute kenn die nur alle 2 Jahre das Pickerl machen
(Sommerauto, geht sich mit der Überziehungsfrist sosolala aus), die in
10 Jahren EINE Anzeige hatten, würd ich beim ersten Mal auf Pech und
beim zweiten auf ein Problem der WS mit den zuständigen Beamten oder
Nachbarn tippen. MIR wäre das schnuppe wieviel Plätze der hat. Wenn
ihm logistisch ein reparieren des Autos nicht möglich ist ohne es auf
die Straße zu stellen, darf er eben so einen Auftrag nicht annehmen.
Punkt.
IMHO soll der ruhig die zweite Strafe löhnen!

> Sie ist natürlich nicht mehr gefahren, das Auto haben wir natürlich
> abgeschleppt.

Eh klar.

Kathi (die aber genau deswegen meist den Capri mit blauen aus dem
Winterquartier holt, denn der wurde blöderweise im Jänner zugelassen)

Otto A d a m

unread,
Apr 11, 2013, 1:06:57 PM4/11/13
to
Katharina Scholz schrieb:
> Wenn er eh 3 Plᅵtze hat? Was wᅵrd der denn machen, wenn ich ihm ein
> Auto von mir bring und die TAFERLN mitnehm? Auch auf die Straᅵe stellen?
> Nachdem ich Leute kenn die nur alle 2 Jahre das Pickerl machen
> (Sommerauto, geht sich mit der ᅵberziehungsfrist sosolala aus), die in
> 10 Jahren EINE Anzeige hatten, wᅵrd ich beim ersten Mal auf Pech und
> beim zweiten auf ein Problem der WS mit den zustᅵndigen Beamten oder
> Nachbarn tippen. MIR wᅵre das schnuppe wieviel Plᅵtze der hat. Wenn
> ihm logistisch ein reparieren des Autos nicht mᅵglich ist ohne es auf
> die Straᅵe zu stellen, darf er eben so einen Auftrag nicht annehmen.
> Punkt.
> IMHO soll der ruhig die zweite Strafe lᅵhnen!

Ich weiss da jetzt zu wenig ueber die Umstaende, als dass ich mir so ein
Urteil erlauben wuerde.
Vielleicht war vereinbart, dass der Wagen draussen stehen wird?

mfg
otto

Martin Hotze

unread,
Apr 11, 2013, 2:25:23 PM4/11/13
to
Am 11.04.2013 18:25, schrieb Katharina Scholz:
>
> Kathi (die aber genau deswegen meist den Capri mit blauen aus dem
> Winterquartier holt, denn der wurde blöderweise im Jänner zugelassen)

http://de.wikipedia.org/wiki/Begutachtungsplakette_in_%C3%96sterreich
---
Der Überprüfungstermin richtet sich nach dem Monat der
Fahrzeug-Erstzulassung, jedoch kann dieser auf Antrag bei der Behörde
verschoben werden.
---

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 11, 2013, 4:05:10 PM4/11/13
to
Am Thu, 11 Apr 2013 18:25:12 +0200 schrieb Katharina Scholz:

> Wenn er eh 3 Plätze hat? Was würd der denn machen, wenn ich ihm ein Auto
> von mir bring und die TAFERLN mitnehm? Auch auf die Straße stellen?


Stellt er es mit der blauen Nummer auf die Straße

Katharina Scholz

unread,
Apr 12, 2013, 7:57:46 AM4/12/13
to
Am 11.04.2013 22:05, schrieb Johann Mayerwieser:
> Am Thu, 11 Apr 2013 18:25:12 +0200 schrieb Katharina Scholz:
>
>> Wenn er eh 3 Plätze hat? Was würd der denn machen, wenn ich ihm ein Auto
>> von mir bring und die TAFERLN mitnehm? Auch auf die Straße stellen?
>
>
> Stellt er es mit der blauen Nummer auf die Straße

Wenn dem Capri dabei was passiert würd ich ihn umbringen!

Kathi (die das nicht ok findet, wenn sie nicht extra eine Erlaubnis
dazu gibt)

Bernhard Kuemel

unread,
Apr 12, 2013, 11:38:21 AM4/12/13
to
Was is daran nicht ok?

Hans Huber

unread,
Apr 17, 2013, 4:46:43 PM4/17/13
to
Am 12.04.2013 13:57, schrieb Katharina Scholz:

>> Stellt er es mit der blauen Nummer auf die Straße
> Kathi (die das nicht ok findet, wenn sie nicht extra eine Erlaubnis dazu
> gibt)

Deine Erwartungshaltung ist ganz offensichtlich nicht kompatibel mit der
Vorgangsweise typischer kleiner Werkstätten in Ballungszentren.

Mag sein, dass sich eine große Werkstatt oder Werkstätten außerhalb der
Ballungsräume genügend Stellfläche leisten können - kleine Werkstätten
in Wien haben meist nur einen kleinen Innenhof. Um rentabel zu arbeiten
müssen bei 3 Bühnen am Tag im Schnitt 10-15 Autos gemacht werden -
abstellen im Hof kann man typischerweise 4-6, da spielst aber eh schon
Sokoban. Der Rest wird eben in der umliegenden Siedlung geparkt. Die
Vorgangsweise ist einfach üblich - was bleibt einer kleinen Werkstatt
auch anderes übrig.




Johann Mayerwieser

unread,
Apr 17, 2013, 6:17:42 PM4/17/13
to
Am Wed, 17 Apr 2013 22:46:43 +0200 schrieb Hans Huber:

> Mag sein, dass sich eine große Werkstatt oder Werkstätten außerhalb der
> Ballungsräume genügend Stellfläche leisten können - kleine Werkstätten
> in Wien haben meist nur einen kleinen Innenhof. Um rentabel zu arbeiten
> müssen bei 3 Bühnen am Tag im Schnitt 10-15 Autos gemacht werden -
> abstellen im Hof kann man typischerweise 4-6, da spielst aber eh schon
> Sokoban. Der Rest wird eben in der umliegenden Siedlung geparkt. Die
> Vorgangsweise ist einfach üblich - was bleibt einer kleinen Werkstatt
> auch anderes übrig.


Er hat in der Halle 2 Bühnen und einen Platz für Lackieren. 1 Platz im
Hof, da steht eine mobile Hebebühne und im Hof musste er auch noch einige
Quadratmeter Grünfläche machen. Da hat er schon Strafe gezahlt, weil da
ein Auto drauf stand.

Hannes

Helmut Gaishauser

unread,
Apr 18, 2013, 6:47:33 AM4/18/13
to
Bernhard Kuemel wrote:
>
> Also auch den Tatbestand beeinspruchen. Man hat die Chance, dass es
> durchgeht, und wenn nicht, schadet's nicht.

Genau. Ich hab letztes Jahr auch beim Cabrio das Pickerl "etwas" -
sprich ein Jahr überzogen - weil wir im Jahr davor das Auto nicht
benutzt hatten. Hab dann natürlich drauf vergessen und prompt eine
Anzeige bekommen. Selbst schuld.
Da mir die Höhe der Strafe aber dann doch zu arg war, hab ich einfach
per e-mail (steht auf dem Bescheid) Einspruch erhoben und freundlich
ein paar Argumente angeführt.
Wenige Zeit später (IIRC nichtmal zwei Wochen) kam dann ein über 50%
reduzierter Bescheid.

Aufwand: ein email, Output: viel gespart.

Die Leute bei der Stelle scheinen recht in Ordnung zu sein.

cheers
hELMUT

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 18, 2013, 7:27:50 AM4/18/13
to
Am Tue, 09 Apr 2013 16:45:28 +0000 schrieb Johann Mayerwieser:

> Hallo,
>
> meine Tochter hat den Pickerltermin verschlafen und es ist Ende März
> abgelaufen.
>
> Die erste Anzeige war am Freitag.

Erste Anonymverfügung gekommen - 48 Euro.

Helmut Gaishauser

unread,
Apr 18, 2013, 9:17:54 AM4/18/13
to
Johann Mayerwieser wrote:
> > Die erste Anzeige war am Freitag.
>
> Erste Anonymverfügung gekommen - 48 Euro.
>
Ist der Standardtarif für nicht allzulange Überziehung.
Bin schon auf die zweite gespannt.

cheers
hELMUT

Katharina Scholz

unread,
Apr 18, 2013, 12:52:12 PM4/18/13
to
Seltsam, ich fahr seit 15 Jahren in eine "kleine Werkstätte im
Ballungsraum" und da gehts auch. Ja, da WIRD tagtäglich Sokuban
gespielt, wir sagen liebevoll "Autotetris" dazu. Ja, es IST mühsam.
Aber es geht.

Und die KÖNNEN keine Autos nach draußen stellen, denn da gibts das
Parkpickerl!

Kathi (die GANZ sicher keine Strafe zahlen würde deswegen)

Bernd Petrovitsch

unread,
Apr 19, 2013, 4:11:27 AM4/19/13
to
On Wed, 17 Apr 2013 22:46:43 +0200, Hans Huber wrote:
[....]
> Mag sein, dass sich eine große Werkstatt oder Werkstätten außerhalb der
> Ballungsräume genügend Stellfläche leisten können - kleine Werkstätten
> in Wien haben meist nur einen kleinen Innenhof. Um rentabel zu arbeiten
> müssen bei 3 Bühnen am Tag im Schnitt 10-15 Autos gemacht werden -
> abstellen im Hof kann man typischerweise 4-6, da spielst aber eh schon

Ich kenn' eine mit 8 - auch nicht besser;-)
Naja,der 9. gibt sein Auto ab und das stellt man dann dort einfach quer
davor ....

> Sokoban. Der Rest wird eben in der umliegenden Siedlung geparkt. Die
> Vorgangsweise ist einfach üblich - was bleibt einer kleinen Werkstatt
> auch anderes übrig.

Das ist - abgesehen von der Zeit zum Parkplatz suchen früher und jetzt
mit dem Parkpickerl (eh geht um den Ballungsraum ....) - ja auch kein
Problem, weil die große Masse der Fahrzeuge eh Kennzeichen hat.

Bernd
--
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk
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