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Haushaltabgabe lebenslang?

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Clemens Aigner

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Jan 6, 2024, 6:00:07 AMJan 6
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Oft wird kolportiert, dass die ÖVP mit der
Haushaltsabgabe dem ORF "lebenslange"
Einnahmen gesichert hat.

Wieso "lebenslang"? Dieser Begriff deutet
irgendwie darauf hin, dass da was in den
Verfassungsrang gehoben wurde, was
nur mehr mit 2/3-Mehrheit aufgehoben
werden kann, also praktisch nicht durchsetzbar
ist.

Oder ist es so, dass da mit einfacher Mehrheit
(z.B. ÖVP+FPÖ) nach der nächsten Wahl das alles
geändert werden kann (oder auch schon jetzt, wenn die
ÖVP noch vor der Wahl kalte Füße bekommt)?

--
Clemens

Stefan Froehlich

unread,
Jan 6, 2024, 6:11:15 AMJan 6
to
On Sat, 06 Jan 2024 12:00:05 Clemens Aigner wrote:
> Oft wird kolportiert, dass die ÖVP mit der Haushaltsabgabe dem ORF
> "lebenslange" Einnahmen gesichert hat.

Wo genau? Mir ist diese Formulierung noch nicht begegnet, sie liest
sich ein wenig... wahlweise nach FPÖ-Aussendung oder Boulevard.

> Wieso "lebenslang"? Dieser Begriff deutet irgendwie darauf hin,
> dass da was in den Verfassungsrang gehoben wurde, was nur mehr mit
> 2/3-Mehrheit aufgehoben werden kann, also praktisch nicht
> durchsetzbar ist.

Im Verfassungsrang ist, wenn man dem RIS glauben darf, am
ORF-BeitragsG gar nichts.

> Oder ist es so, dass da mit einfacher Mehrheit (z.B. ÖVP+FPÖ) nach
> der nächsten Wahl das alles geändert werden kann (oder auch schon
> jetzt, wenn die ÖVP noch vor der Wahl kalte Füße bekommt)?

Derzeit würde es hoffentlich dann doch an den Grünen scheitern, aber
nach der Wahl: Freilich kann man da den ORF finanziell aushungern
und damit abmontieren, wie man lustig sein wird. Die Unterstützung
der restlichen Medienlandschaft dafür, auch fern vom Boulevard, wird
vorhanden sein.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - die vornehmste Sache der Sünde!
(Sloganizer)

Werner Tann

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Jan 6, 2024, 7:31:33 AMJan 6
to
Clemens Aigner <aig...@sms.at> schrieb:

> Wieso "lebenslang"? Dieser Begriff deutet
> irgendwie darauf hin, dass da was in den
> Verfassungsrang gehoben wurde, was
> nur mehr mit 2/3-Mehrheit aufgehoben
> werden kann, also praktisch nicht durchsetzbar
> ist.

Da wurde gar nichts in den Verfassungsrang gehoben.

> Oder ist es so, dass da mit einfacher Mehrheit
> (z.B. ÖVP+FPÖ) nach der nächsten Wahl das alles
> geändert werden kann (oder auch schon jetzt, wenn die
> ÖVP noch vor der Wahl kalte Füße bekommt)?

Kickl würde nicht für den Fall seines Wahlsiegs die Abschaffung der
Haushaltsabgabe glaubhaft versprechen können, wenn sie als
Verfassungsgesetz erlassen wäre.

Clemens Aigner

unread,
Jan 6, 2024, 9:58:21 AMJan 6
to
On Saturday, January 6, 2024 at 12:11:15 PM UTC+1, Stefan Froehlich wrote:
> Derzeit würde es hoffentlich dann doch an den Grünen scheitern, aber
> nach der Wahl:

Die ÖVP hat derzeit 71 Mandate, die FPÖ 30. An den Grünen scheitert
derzeit also gar nix, höchstens an der ÖVP.

On Saturday, January 6, 2024 at 1:31:33 PM UTC+1, Werner Tann wrote:
> Kickl würde nicht für den Fall seines Wahlsiegs die Abschaffung der
> Haushaltsabgabe glaubhaft versprechen können, wenn sie als
> Verfassungsgesetz erlassen wäre.

Dass ein Politiker etwas verspricht, sagt noch gar nichts über
die Durchführbarkeit aus. Ist nicht auf Kickl beschränkt.

On Saturday, January 6, 2024 at 12:11:15 PM UTC+1, Stefan Froehlich wrote:
> On Sat, 06 Jan 2024 12:00:05 Clemens Aigner wrote:
> > Oft wird kolportiert, dass die ÖVP mit der Haushaltsabgabe dem ORF
> > "lebenslange" Einnahmen gesichert hat.
> Wo genau? Mir ist diese Formulierung noch nicht begegnet, sie liest
> sich ein wenig... wahlweise nach FPÖ-Aussendung oder Boulevard.

Andreas Unterberger:
https://www.andreas-unterberger.at/2024/01/das-zeitungssterben-und-was-man-dagegen-tun-msste/

Zitat:
"Sie haben ausgerechnet der linkesten ORF-Redaktion der Geschichte eine lebenslange
Garantie verschafft, sich ohne Anstrengung, ohne Ausgewogenheit,
ohne Qualitätsmessung eines fetten Einnahmenpolsters erfreuen zu können."

Herrn Unterberger würde ich nicht als Boulevard bezeichnen, und
den Kickl mag der überhaupt nicht.

--
Clemens

Stefan Froehlich

unread,
Jan 6, 2024, 10:30:48 AMJan 6
to
On Sat, 06 Jan 2024 15:58:18 Clemens Aigner wrote:
> On Saturday, January 6, 2024 at 12:11:15 PM UTC+1, Stefan Froehlich wrote:
>> Derzeit würde es hoffentlich dann doch an den Grünen scheitern, aber
>> nach der Wahl:

> Die ÖVP hat derzeit 71 Mandate, die FPÖ 30. An den Grünen scheitert
> derzeit also gar nix, höchstens an der ÖVP.

Etwas nicht im Regierungsprogramm vereinbartes gegen den
Koalitionspartner zu beschließen wäre halt Koalitionsbruch.
Natürlich, so knapp vor dem Ende der Legislaturperiode und ohnehin
bereits mit Neuwahlen spekulierend. Dennoch, *so* kann ich mir das
nicht vorstellen, das wäre ein Schuss ins eigene Knie.

>> Mir ist diese Formulierung noch nicht begegnet, sie liest sich
>> ein wenig... wahlweise nach FPÖ-Aussendung oder Boulevard.

> Andreas Unterberger:
> https://www.andreas-unterberger.at/2024/01/das-zeitungssterben-und-was-man-dagegen-tun-msste/

> Zitat:
> "Sie haben ausgerechnet der linkesten ORF-Redaktion der Geschichte
> eine lebenslange Garantie verschafft, sich ohne Anstrengung, ohne
> Ausgewogenheit, ohne Qualitätsmessung eines fetten
> Einnahmenpolsters erfreuen zu können."

> Herrn Unterberger würde ich nicht als Boulevard bezeichnen, und
> den Kickl mag der überhaupt nicht.

Das nicht, aber er ist ideologisch rechts-rechts-außen und insofern
natürlich für jegliche Polemik gegenüber dem ORF zu haben.

Servus,
Stefan

--
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Stefan, mit dem langen Kampfesruf der guten Laune.
(Sloganizer)

Clemens Aigner

unread,
Feb 15, 2024, 3:22:16 PMFeb 15
to
Am 06.01.24 um 12:11 schrieb Stefan Froehlich:
> On Sat, 06 Jan 2024 12:00:05 Clemens Aigner wrote:
>> Wieso "lebenslang"? Dieser Begriff deutet irgendwie darauf hin,
>> dass da was in den Verfassungsrang gehoben wurde, was nur mehr mit
>> 2/3-Mehrheit aufgehoben werden kann, also praktisch nicht
>> durchsetzbar ist.
>
> Im Verfassungsrang ist, wenn man dem RIS glauben darf, am
> ORF-BeitragsG gar nichts.

Da nicht, aber es gibt was anderes:

Langtitel
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der
Unabhängigkeit des Rundfunks
StF: BGBl. Nr. 396/1974 (NR: GP XIII AB 1265 S. 111. BR: S. 334.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Art. 1
Text
Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung
elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder
mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen,
die diesem Zweck dienen.
(2) Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation
sind bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat
insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und
Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der
Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die
Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im
Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind, gewährleisten.Die näheren
Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation sind
bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat insbesondere
Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und Unparteilichkeit der
Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die
Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und
Organe, die mit der Besorgung der im Absatz eins, genannten Aufgaben
betraut sind, gewährleisten.
(3) Rundfunk gemäß Abs. 1 ist eine öffentliche Aufgabe.Rundfunk gemäß
Absatz eins, ist eine öffentliche Aufgabe.
Art. 2
Text
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

--- Dieses Gesetz ist anscheinend im Verfassungsrang. "Rundfunk ist eine
öffentliche Aufgabe".

--
LG Clemens (wieder im Usenet und nicht in Google Groups unterwegs)
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