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Rundfunkgebühr auf Computer?

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Friedrich Volkmann

unread,
Jan 20, 2012, 7:45:49 AM1/20/12
to
Über Erfahrungen und Verhaltenstipps im Umgang mit dem GIS wurde schon viel
geschrieben. Kann aber sein, dass nicht alles angesammelte Wissen noch
aktuell ist. Heute hat mich ein GIS-Mitarbeiter darüber informiert, dass das
Rundfunkgebührengesetz (oder Rundfunkgesetz?) jedes Jahr novelliert wird,
und letzes Jahr wurde eingeführt, dass nun für PCs mit Internetanschluss
eine Radiogebühr anfällt, egal ob eine TV-Karte drin ist. Das "bewies" er
mir mit einem Gesetzestext, der aber in Wirklichkeit keiner war, sondern nur
eine Interpretation. Das machte mich misstrauisch. Ich sollte sofort die
Anmeldung unterschreiben, was ich aber verweigerte. Dann sagte er, er werde
heute das Magistrat informieren, und ging.

Ich hab mir im RIS das Rundfunkgebührengesetz angeschaut, sind nur 9
Paragrafen, über Computer oder Internet steht nichts drin. Hab ich was
übersehen? Was hat sich wirklich geändert?

Hans Huber

unread,
Jan 20, 2012, 7:55:36 AM1/20/12
to
Am 20.01.2012 13:45, schrieb Friedrich Volkmann:
> Was hat sich wirklich geändert?

Gesetzlich hat sich m.W. nichts geändert.
ABER: Der ORF bietet mittlerweile Live-Streams einiger seiner
Radio-Programme an.

Die GIS sieht die Situation daher so, dass für einen zuhause stationär
betriebenen Internet-PC eine Radio-Gebührenpflicht besteht.

Eventuell hast Du ja einen Router, der URL-Filtering beherrscht. Dann
könntest Du die Adressen blocken und so argumentieren, dass Dein
Internet-Anschluss keinen Empfang von ORF Programmen zulässt -
ausjudiziert ist in der Richtung aber m.W. ohnehin nichts.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen: Melde Radio an. Radio
kostet (im Gegensatz zu Radio+TV) nur 5-7 Euro p.M. je nach Bundesland
und tut somit nicht weh. Du ersparst Dir damit die nervigen,
periodischen Besuche der GIS - die sind sonst lästiger als die Zeugen
Jehovas. Sobald Du irgend eine Meldung gemacht hast, tauchst Du nicht
mehr auf deren Liste auf und sie lassen Dich in Ruhe. Eine Meldung man
habe kein Gerät abzugeben wirkt hingegen erfahrungsgemäß nicht.



https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/

Sind PCs mit Internetanschluss gebührenpflichtig?

Gemäß § 2, Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat, "wer eine
Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu
entrichten."Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang
von Rundfunk optisch und /oder akustisch und unmittelbar wahrnehmbar
machen kann. Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre
aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu
empfangen und abzuspielen.

Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und
Fernsehprogrammen unterscheidet.

Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher
Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS
nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich
TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch
den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T
USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über
Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für
einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von
Radioprogrammen.

Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr, unabhängig
davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte sich dort befinden.

Die manchmal kolportierte Annahme, dass eine eigene Gebühr für PC´s
eingeführt werden soll, zusätzlich zur Rundfunkgebühr, ist natürlich
falsch:Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr,
unabhängig davon, wie viele Empfangsgeräte sich dort befinden.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 8:22:17 AM1/20/12
to
Klassische Einschüchterungstaktik. Gut, die Keiler wissen es vielleicht
nicht besser, aber die GIS-Rechtsabteilung weiß genau, dass sie das
derzeit nicht durchbringen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreichs-GEZ-Pendant-GIS-rudert-bei-Rundfunkgebuehren-fuer-PC-zurueck-192494.html

Dieser Wiener

http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreichs-GEZ-Pendant-verlangt-erstmals-TV-Gebuehren-fuer-Computer-190391.html

ist der einzige mir bekannte Fall, der tatsächlich zu einem
Verwaltungsverfahren wurde. Die GIS hat verloren.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/GIS-verliert-Wiener-Internetnutzer-muss-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-206574.html

Wie mir dieser Herr letztes Jahr berichtet hat, wird seine Familie
seither regelmäßig von GIS-Keilern belästigt.

Wenn Du ein Radio hast, musst Du dafür bezahlen. Aber Internet-Streams
sind kein Rundfunk - außer ich habe eine Novelle des Verfassungsgesetzes
über die Sicherung... verpasst.

Die jüngste Novelle im einfachen Gesetz betraf die Leute, die einen
Fernseher oder eine TV-Karte haben, sich aber keine DVB-T-Box kaufen.
Die müssen jetzt zahlen, was ich für verfassungswidrig halte. Aber da
muss halt mal einer einen langen Rechtsweg bestreiten.

MfG
Daniel AJ

--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net

Friedrich Volkmann

unread,
Jan 20, 2012, 8:31:42 AM1/20/12
to
On 20.01.2012 13:55, Hans Huber wrote:
> ABER: Der ORF bietet mittlerweile Live-Streams einiger seiner
> Radio-Programme an.
>
> Die GIS sieht die Situation daher so, dass für einen zuhause stationär
> betriebenen Internet-PC eine Radio-Gebührenpflicht besteht.
>
> Eventuell hast Du ja einen Router, der URL-Filtering beherrscht. Dann
> könntest Du die Adressen blocken und so argumentieren, dass Dein
> Internet-Anschluss keinen Empfang von ORF Programmen zulässt - ausjudiziert
> ist in der Richtung aber m.W. ohnehin nichts.

Dazu brauche ich keinen Router, denn die ORF-Streams kann ich sowieso nicht
empfangen. Die benötigten Browser-Plugins gibts für mein Betriebssystem nicht.

> Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen: Melde Radio an. Radio kostet
> (im Gegensatz zu Radio+TV) nur 5-7 Euro p.M. je nach Bundesland und tut
> somit nicht weh.

Nein, das ist eine Prinzipsache.

Peter Renner

unread,
Jan 20, 2012, 8:53:17 AM1/20/12
to
Am 20.01.2012 14:22, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> Die jüngste Novelle im einfachen Gesetz betraf die Leute, die einen
> Fernseher oder eine TV-Karte haben, sich aber keine DVB-T-Box kaufen.
> Die müssen jetzt zahlen, was ich für verfassungswidrig halte. Aber da
> muss halt mal einer einen langen Rechtsweg bestreiten.

Nö war immer schon so. Zum Empfang taugliche Rundfunkgeräte
verpflichten zur Entrichtung einer Endgeräteabgabe (nebbich, kost nix),
auch wenn du in einem Tal wohnst das niemals je ein Rundfunksignal
empfangen konnte.

Aber das (wesentlich teurere) Programmentgeld des ORF fällt nur dort
an wo man mit dem empfangsbereiten Endgerät auch tatsächlich ORF
Programme empfangen könnte wenn mal wollte (auch wenn man nicht
will und es nicht tut).

Ein PC mit TV Karte _könnte_ TV-Programme empfangen (in einem Land,
das noch anlog sendet) der empfangsbereite Besitz solcher Geräte ist
gebührenpflichtig, immer scho gwesen.
Mangels DVB-T Box fällt das Programmentgeld nicht an.


P.

Hans Huber

unread,
Jan 20, 2012, 9:07:12 AM1/20/12
to
Am 20.01.2012 14:31, schrieb Friedrich Volkmann:

> Dazu brauche ich keinen Router, denn die ORF-Streams kann ich sowieso
> nicht empfangen. Die benötigten Browser-Plugins gibts für mein
> Betriebssystem nicht.

Welches OS soll das sein?
Sogar die TV-Thek funktioniert mittlerweile prächtig unter Linux.

Franz Glaser

unread,
Jan 20, 2012, 9:49:33 AM1/20/12
to
Friedrich Volkmann wrote:

> Ich hab mir im RIS das Rundfunkgebührengesetz angeschaut, sind
> nur 9 Paragrafen, über Computer oder Internet steht nichts drin.
> Hab ich was übersehen? Was hat sich wirklich geändert?

Die Rundfunkgebühr ist für die Radiowellenhoheit und die damit
verbundene Verwaltung des Staates gedacht.

Der ORF ist dabei "eigentlich" nur eine Nebenerscheinung, die die
Juristen irgendwann mit dem Wiedergaberechtsschutzkram zur
Hauptsache hochstilisiert haben.

Deswegen hats eine Zeitlang fürn Radio eine niedrigere Gebühr als
fürs Fernsehen gegeben, die beide die Funkverwaltungsgebühr
(Funkfrequenzen und Sendeleistungen, Störungen, Überwachung)
enthalten.

Davon wissen die jungen Juristen eh schon nix mehr.

gl
--
Genesis für Wissenschaftler von heute:
Am ersten Tag fragt Gott die Juraprofessoren, ob er die Welt
erschaffen dürfe und wem er haftet und wenn das geklärt ist,
dann fragt er die Physikprofessoren, wie.

Werner Tann

unread,
Jan 20, 2012, 10:40:14 AM1/20/12
to
Peter Renner <not...@aon.at> schrieb:

>Mangels DVB-T Box fällt das Programmentgeld nicht an.

Damit Du Dich im nächsten Beschwerdeschreiben an Behörden etc. nicht
blamierst, verpaßt Du ab heute dem "Entgelt" am Ende ein "t".

(Das Wort hat formal nicht direkt mit Geld zu tun, es ist in der Nähe
von "vergelten" im Sinn von vergüten, zurückerstatten:: vergelt's Gott
--> vergelte es Dir Gott.)

Hans Huber

unread,
Jan 20, 2012, 10:40:44 AM1/20/12
to
Am 20.01.2012 15:49, schrieb Franz Glaser:

> Die Rundfunkgebühr ist für die Radiowellenhoheit und die damit
> verbundene Verwaltung des Staates gedacht.

Das betrifft nur 0,36 + 1,16 Euro + USt pro Monat, der Rest ist für
anderes zweckgewidmet.

> Der ORF ist dabei "eigentlich" nur eine Nebenerscheinung, die die
> Juristen irgendwann mit dem Wiedergaberechtsschutzkram zur
> Hauptsache hochstilisiert haben.

Eine Nebenerscheinung die bei einer Gesamtrundfunkgebühr von ca. 18 bis
24 Euro (je nach Bundesland) 15,10 Euro p.M. kostet ist keine
Nebenerscheinung sondern das Schwergewicht. Auf die Glaser'sche
Definition von "Nebenerscheinung" wäre ich also gespannt.

> Deswegen hats eine Zeitlang fürn Radio eine niedrigere Gebühr als
> fürs Fernsehen gegeben

was meinst mit "eine Zeitlang"?
Die GIS hebt immer noch "nur Rundfunkempfangseinrichtung" (je nach
Bundesland zwischen 5,46 und 6,86 Euro) oder Radio+TV (je nach
Bundesland zwischen 18,61 und 23,71 Euro) ein. Die beiden Optionen
werden jedem aktiv angeboten - einfaches "Kreuzerl machen" auf der
Meldung und fertig.

Außerdem besteht - sofern man zwar ein TV Gerät empfangsbereit hält,
dieses aber gar nichts empfangen kann, weil z.B. kein Kabel-, SAT bzw.
DVB-T Empfänger vorhanden ist - die Möglichkeit darauf zu bestehen, dass
das ORF Fernsehentgelt (also die angesprochenen 15,10 Euro) nicht
bezahlt werden müssen. Es fallen dann somit lediglich Radiogebühr +
Fernsehgebühr + Landesabgabe + Künstlerförderung an, somit ein Betrag
von 0,36 + 1,16 + 0,48 + Landesabgabe + USt, also ca. 3,51 bis 8,61
Euro). Das "cirka" ist hier so zu verstehen, dass ich die USt
anteilsmäßig nicht "herausgerechnet" habe.


Franz Glaser

unread,
Jan 20, 2012, 11:14:40 AM1/20/12
to
Hans Huber wrote:
> Am 20.01.2012 15:49, schrieb Franz Glaser:
>
>> Die Rundfunkgebühr ist für die Radiowellenhoheit und die damit
>> verbundene Verwaltung des Staates gedacht.
>
> Das betrifft nur 0,36 + 1,16 Euro + USt pro Monat, der Rest ist
> für anderes zweckgewidmet.
>
>> Der ORF ist dabei "eigentlich" nur eine Nebenerscheinung, die
>> die Juristen irgendwann mit dem Wiedergaberechtsschutzkram zur
>> Hauptsache hochstilisiert haben.
>
> Eine Nebenerscheinung die bei einer Gesamtrundfunkgebühr von ca.
> 18 bis 24 Euro (je nach Bundesland) 15,10 Euro p.M. kostet ist
> keine Nebenerscheinung sondern das Schwergewicht. Auf die
> Glaser'sche Definition von "Nebenerscheinung" wäre ich also
> gespannt.

siehe "" ums eigentlich

>> Deswegen hats eine Zeitlang fürn Radio eine niedrigere Gebühr
>> als fürs Fernsehen gegeben
>
> was meinst mit "eine Zeitlang"?
> Die GIS hebt immer noch "nur Rundfunkempfangseinrichtung" (je
> nach Bundesland zwischen 5,46 und 6,86 Euro) oder Radio+TV (je
> nach Bundesland zwischen 18,61 und 23,71 Euro) ein. Die beiden
> Optionen werden jedem aktiv angeboten - einfaches "Kreuzerl
> machen" auf der Meldung und fertig.

Das wundert mich jetzt insofern, als ich vor ca. 1 Jahr eine
andere tel. Auskunft bekam. Aber die Auskunfter sind halt nicht
alle gleich gut. Es ging um eine Zusatzgebühr fürs AutoRADIO für
mich mitn Gewerbeschein. Dann war aber das Radio hin und ich habs
eh ausgebaut.

> Außerdem besteht - sofern man zwar ein TV Gerät empfangsbereit
> hält, dieses aber gar nichts empfangen kann, weil z.B. kein
> Kabel-, SAT bzw. DVB-T Empfänger vorhanden ist - die Möglichkeit
> darauf zu bestehen, dass das ORF Fernsehentgelt (also die
> angesprochenen 15,10 Euro) nicht bezahlt werden müssen. Es
> fallen dann somit lediglich Radiogebühr + Fernsehgebühr +
> Landesabgabe + Künstlerförderung an, somit ein Betrag von 0,36 +
> 1,16 + 0,48 + Landesabgabe + USt, also ca. 3,51 bis 8,61 Euro).
> Das "cirka" ist hier so zu verstehen, dass ich die USt
> anteilsmäßig nicht "herausgerechnet" habe.

Ich muß ja die Radiogebühr sowieso zahlen, weil sie die/eine
Voraussetzung für die Amateurfunklizenz ist. Aber die
Fernsehgebühr hat damit nichts zu tun und die Künstlerförderung
auch nicht.

Ich bin auch damit einverstanden, daß der ORF im Jahr 2x ein
Fußballspiel sponsert obwohl mich das überhaupt nicht
interessiert. Dafür müssen andre Leut die Opern mitsponsern, die
sie nicht intressiern.

(Die Taste mit den smilies ist kaputt, deswegen muß ich alles so
bierernst formuliern)

Helmut Wabnig

unread,
Jan 20, 2012, 11:26:59 AM1/20/12
to
Hamms bei der Rechtschreibreform übersehen.

Na gut, die Wörterbuchverlage werden schon anfangen zu lobben
um wieder ins Geschäft zu kommen.

Entgelt --> Endgeld

Das ist legasthenikerfreundlich und ausländerfreundlich zugleich.

w.

Adalbert Michelic

unread,
Jan 20, 2012, 12:47:36 PM1/20/12
to
* On 2012-01-20, Friedrich Volkmann wrote:
> Dazu brauche ich keinen Router, denn die ORF-Streams kann ich sowieso nicht
> empfangen. Die benötigten Browser-Plugins gibts für mein Betriebssystem nicht.

Du brauchst keine plugins, da gibts ganz stinknormale MP3-Streams.
Ja, sie sind ein bisl versteckt - funktionieren aber sehr
zuverlaessig und unauffaellig.


Adalbert

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 3:26:56 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 09:53 wrote Peter Renner:
> Am 20.01.2012 14:22, schrieb Daniel AJ Sokolov:
>> Die jüngste Novelle im einfachen Gesetz betraf die Leute, die einen
>> Fernseher oder eine TV-Karte haben, sich aber keine DVB-T-Box kaufen.
>> Die müssen jetzt zahlen, was ich für verfassungswidrig halte. Aber da
>> muss halt mal einer einen langen Rechtsweg bestreiten.
>
> Nö war immer schon so.

Siehe VwGH Zl. 2008/17/0059-8

Oder auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ORF-verliert-Kampf-um-Programmentgelt-von-Nicht-Seher-217832.html
(leider hat der VwGH die Entscheidung offline genommen, aber im RIS ist
sie sicher zu finden)

Da die Verschlüsselung am Satelliten schon wieder geändert wurde und die
Nutzer dafür zahlen sollen, haben immer mehr Leute auf den ORF
geschissen. Daher wurde vor Kurzem wurde das Gesetz geändert, jetzt
müssen auch die zahlen, die mangels DVB-T-Box keinen ORF empfangen können.

> Zum Empfang taugliche Rundfunkgeräte
> verpflichten zur Entrichtung einer Endgeräteabgabe (nebbich, kost nix),
> auch wenn du in einem Tal wohnst das niemals je ein Rundfunksignal
> empfangen konnte.
>
> Aber das (wesentlich teurere) Programmentgeld des ORF fällt nur dort
> an wo man mit dem empfangsbereiten Endgerät auch tatsächlich ORF
> Programme empfangen könnte wenn mal wollte (auch wenn man nicht
> will und es nicht tut).

Das wurde eben jetzt geändert. Wenn Du einen DVB-T-untauglichen
Fernseher hast, musst Du jetzt das ORF TV Programmentgelt, obwohl Du
überhaupt DVB-T empfangen kannst. Die Regierungsparteien haben gemeint,
dass es den Leuten zumutbar sei, sich eine DVB-T-Box anzuschaffen, also
sollen sie zahlen.

Ein völlig absurdes Argument. Es wäre auch zumutbar, jedes Monat eine
Packung Zigaretten zu kaufen. Sollen wir jetzt alle Tabaksteuer zahlen?

> Ein PC mit TV Karte _könnte_ TV-Programme empfangen (in einem Land,
> das noch anlog sendet)

Aber davon reden wird ja hier nicht. :-)

>der empfangsbereite Besitz solcher Geräte ist
> gebührenpflichtig, immer scho gwesen.
> Mangels DVB-T Box fällt das Programmentgeld nicht an.

Jetzt schon.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 3:30:40 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 12:14 wrote Franz Glaser:
> Es ging um eine Zusatzgebühr fürs AutoRADIO für
> mich mitn Gewerbeschein.

Autoradio ist sowieso gebührenfrei. Es wird ja nicht in einem Gebäude
betrieben.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 3:34:39 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 11:40 wrote Hans Huber:
> Außerdem besteht - sofern man zwar ein TV Gerät empfangsbereit hält,
> dieses aber gar nichts empfangen kann, weil z.B. kein Kabel-, SAT bzw.
> DVB-T Empfänger vorhanden ist - die Möglichkeit darauf zu bestehen, dass
> das ORF Fernsehentgelt (also die angesprochenen 15,10 Euro) nicht
> bezahlt werden müssen.

Das wurde jüngst geändert, weil zu viele Leute dem ORF-TV eine Absage
erteitl haben. Wenn Du in einem DVB-T-Gebiet wohnst und einen Fernseher
hast, will der Gesetzgeber jetzt, dass Du auch dann ORF TV
Programmentgelt zahlst, wenn Du überhaupt keine DVB-T Box hast (weil der
Fernseher zB nur zum DVD-schauen genutzt wird).

Meines Erachtens ist das verfassungswidrig.

Solange Du aber keinen Fernseher hast, musst Du nur Radio zahlen, es sei
denn, in Deinem Gebäude ist auch kein empfangsbereiter Radioapparat
installiert.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 3:38:37 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 13:47 wrote Adalbert Michelic:
> Du brauchst keine plugins, da gibts ganz stinknormale MP3-Streams.

Mag sein, aber im juristischen Sinne ist das kein Rundfunk.

Rundfunk kann unendlich viele Teilnehmer haben. Die Webstreams des ORF
aber nicht.

Das ist im Kommentar
http://www.medien-recht.com/748-Rundfunkgesetze_3
sehr schön ausgeführt. (Zumindest in der Vorauflage, die 3. habe ich
noch nicht angeschaut.)

Franz Glaser

unread,
Jan 20, 2012, 4:50:22 PM1/20/12
to
Daniel AJ Sokolov wrote:
> On 2012-01-20 12:14 wrote Franz Glaser:

>> Es ging um eine Zusatzgebühr fürs AutoRADIO für
>> mich mitn Gewerbeschein.
>
> Autoradio ist sowieso gebührenfrei. Es wird ja nicht in einem
> Gebäude betrieben.
>
> MfG
> Daniel AJ

Für Gewerbetreibende nicht. Für Anwälte IMHO auch nicht.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 5:05:42 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 17:50 wrote Franz Glaser:

>Daniel AJ Sokolov wrote:
>> Autoradio ist sowieso gebührenfrei. Es wird ja nicht in einem
>> > Gebäude betrieben.


> Für Gewerbetreibende nicht. Für Anwälte IMHO auch nicht.

Weil? Also auf welcher rechtlichen Grundlage?

§ 2. Rundfunkgebührengesetz Absatz 1 erscheint mir Recht eindeutig:

"Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in
Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu
entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren
Betriebsbereitschaft gleichzuhalten."

Auto ist kein Gebäude.

Hans Huber

unread,
Jan 20, 2012, 5:09:22 PM1/20/12
to
Am 20.01.2012 22:50, schrieb Franz Glaser:

> Daniel AJ Sokolov wrote:
>> Autoradio ist sowieso gebührenfrei. Es wird ja nicht in einem
>> Gebäude betrieben.

> Für Gewerbetreibende nicht. Für Anwälte IMHO auch nicht.


Betreibst Du Dein Autoradio in einem Gebäude?
Wenn nein gibts hierfür keine Gebührenpflicht.
Auch nicht für Gewerbetreibende.

Hans Huber

unread,
Jan 20, 2012, 5:35:44 PM1/20/12
to
Am 20.01.2012 23:05, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> On 2012-01-20 17:50 wrote Franz Glaser:

>> Für Gewerbetreibende nicht. Für Anwälte IMHO auch nicht.
>
> Weil? Also auf welcher rechtlichen Grundlage?

Der Franzl lebt noch im letzten Jahrtausend.
Die Rundfunkverordnung 1965 (kundgemacht mit BGBL 1965/333) gibts seit
Kundmachung von BGBL 159/1999 nicht mehr.
Damals gabs noch "Zusatzbewilligungen" fürs Auto.

Franz Glaser

unread,
Jan 20, 2012, 6:32:08 PM1/20/12
to
Na, jetzt issma leichter!

Da gibts doch tatsächlich Änderungen, die mir NICHT SCHADEN, wer
hätte das gedacht.
:-)

Martin Hotze

unread,
Jan 20, 2012, 6:58:47 PM1/20/12
to
Am 20.01.2012 13:55, schrieb Hans Huber:
> Sobald Du irgend eine Meldung gemacht hast, tauchst Du nicht
> mehr auf deren Liste auf und sie lassen Dich in Ruhe.

vor ca 1 Jahr:
IM-GIS an der Haustüre: "wir haben hier nur eine Meldung für ein
Radiogerät."
ich: "ja und? schönen Abend, wiedersehen."

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)

Martin Hotze

unread,
Jan 20, 2012, 7:04:57 PM1/20/12
to
Am 20.01.2012 21:34, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> Solange Du aber keinen Fernseher hast, musst Du nur Radio zahlen, es sei
> denn, in Deinem Gebäude ist auch kein empfangsbereiter Radioapparat
> installiert.

Müsste nicht jeder Haushalt ein Radiogerät haben? Wegen
Zivilschutz/Katastrophenschutz?

Wolfgang Decker

unread,
Jan 20, 2012, 7:11:35 PM1/20/12
to
Martin Hotze <local...@gmx.at> schrub:

>Müsste nicht jeder Haushalt ein Radiogerät haben? Wegen
>Zivilschutz/Katastrophenschutz?

Wo steht, dass das Pflicht ist?

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jan 20, 2012, 10:03:44 PM1/20/12
to
On 2012-01-20 20:04 wrote Martin Hotze:
>
> Müsste nicht jeder Haushalt ein Radiogerät haben? Wegen
> Zivilschutz/Katastrophenschutz?

Das habe ich noch nie gehört. Vielleicht zu Zeiten der
Volksempfänger/DKE. :-)

Matthias Feichtinger

unread,
Jan 20, 2012, 5:55:00 PM1/20/12
to
Daniel AJ Sokolov gab zum Besten:

> Da die Verschlüsselung am Satelliten schon wieder geändert wurde und die
> Nutzer dafür zahlen sollen, haben immer mehr Leute auf den ORF
> geschissen. Daher wurde vor Kurzem wurde das Gesetz geändert, jetzt
> müssen auch die zahlen, die mangels DVB-T-Box keinen ORF empfangen können.

Ah, da her weht der Wind!
Unds dann hat der Oberbauer aus OÖ gemeint, die aus der Kirche Ausgetretenen
könnte ja auch weiter geschröpft werden.

> Das wurde eben jetzt geändert. Wenn Du einen DVB-T-untauglichen
> Fernseher hast, musst Du jetzt das ORF TV Programmentgelt, obwohl Du
> überhaupt DVB-T empfangen kannst. Die Regierungsparteien haben gemeint,
> dass es den Leuten zumutbar sei, sich eine DVB-T-Box anzuschaffen, also
> sollen sie zahlen.
>
> Ein völlig absurdes Argument. Es wäre auch zumutbar, jedes Monat eine
> Packung Zigaretten zu kaufen. Sollen wir jetzt alle Tabaksteuer zahlen?

Ui schlimm, du wirst damit leben müssen, daß du dieses Gesetz vorgeschlagen
hast, so funkttioniert's nämlich eh immer. Es ist nicht einfach, auf sowas
zu kommen, aber wenn die Bevölkerung schon das unbedingt will? Vielleicht
beim nächsten Nichtrauchertag? Oder Feinstaubalarm?

Aber es wird doch noch ein wenig dauern, weil die eine Partei gesagt hat,
letztes Jahr wären derart viel Steuern reingekommen ... da kann man grad im
Moment noch nicht. Ich werde vorschlagen, diese Steuer Sokolovsteuer zu
nennen. Tabaksteuer nicht, weil da so viel Fragen auftauchen, die Leut sind
so.

:-P)))

ps: Zum Glück kann ich mich noch erinnern, wie man mit den GISräubern
umzugehen hat. :-)

--
Usenet und nur usenet
Hic Rhodos - hic salta!

Hans Huber

unread,
Jan 21, 2012, 4:55:59 AM1/21/12
to
Am 21.01.2012 01:04, schrieb Martin Hotze:

> Müsste nicht jeder Haushalt ein Radiogerät haben? Wegen
> Zivilschutz/Katastrophenschutz?

und selbst wenn dem so wäre, müsste es kein empfangsbereit gehaltenes
Gerät im Wohnzimmer sein.

Ein tragbares, verpacktes Gerät mit separat gelagerten Batterien reicht
hierfür aus. Da nicht empfangsbereit und außerdem tragbar (also gar
nicht für den Einsatz im Gebäude gekauft) entsteht auch keine
Gebührenpflicht.

Martin Hotze

unread,
Jan 21, 2012, 6:16:06 AM1/21/12
to
Am 21.01.2012 04:03, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> On 2012-01-20 20:04 wrote Martin Hotze:
>>
>> Müsste nicht jeder Haushalt ein Radiogerät haben? Wegen
>> Zivilschutz/Katastrophenschutz?
>
> Das habe ich noch nie gehört. Vielleicht zu Zeiten der
> Volksempfänger/DKE. :-)

Ich "kenne" es aus der Schweiz: da muss mann - IIRC - sogar so ein
Kurbelradio haben (neben der vorgeschriebenen Dinge für die
Zivilschutzbevorratung).
Ich dachte auch sowas (nur Radio) für .AT gehört zu haben.

Adalbert Michelic

unread,
Jan 21, 2012, 10:27:04 AM1/21/12
to
* On 2012-01-20, Daniel AJ Sokolov wrote:
> On 2012-01-20 13:47 wrote Adalbert Michelic:
>> Du brauchst keine plugins, da gibts ganz stinknormale MP3-Streams.
>
> Mag sein, aber im juristischen Sinne ist das kein Rundfunk.

Hab ich ja nicht behauptet.

> Rundfunk kann unendlich viele Teilnehmer haben. Die Webstreams des ORF
> aber nicht.

Ja :) - das war z.B. in der Nacht vom 31.12. zum 1.1. gut zu merken,
da war von 23:55-00:15 die Verbindung sehr holprig[1].


Adalbert

[1] Bevor jetzt irgendwer sagt "dann dreh halt das Radio auf" - ich
kann $hier den ORF-Rundfunk nicht empfangen.

Martin Pokorny

unread,
Jan 21, 2012, 12:25:30 PM1/21/12
to
Pardon, aber das ist so nicht richtig:

Am Fri, 20 Jan 2012 16:34:39 -0400 schrieb Daniel AJ Sokolov
<sok...@gmx.netnetnet.invalid>:

>Wenn Du in einem DVB-T-Gebiet wohnst und einen Fernseher
>hast, will der Gesetzgeber jetzt, dass Du auch dann ORF TV
>Programmentgelt zahlst, wenn Du überhaupt keine DVB-T Box hast (weil der
>Fernseher zB nur zum DVD-schauen genutzt wird).

Im ORF-Gesetz steht:
| §31, Abs 10:
| Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und
| der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen,
| jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs.
| 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des
| Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch
| (analog oder DVB-T) versorgt wird.
| Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des
| Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht
| richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden
| bundesgesetzlichen Vorschriften.

Aus dem zweiten Satz geht eindeutig hervor, dass eine Verpflichtung zur
Entrichtung des Programmentgeltes nur in Verbindung mit der
Rundfunkgebühren-Pflicht einher gehen kann.

Da ein Fernseher mit nur einem Analog-Tuner in Österreich keinen
Rundfunk mehr emfangen kann (sämtliche Analog-Sender sind ja inzwischen
bereits abgeschaltet), bildet er als solches keine
Rundfunkempfangsanlage. Daher entfällt in dem Fall auch die
Rundfunkgebühr und somit u.a. auch das ORF-Programmentgelt.

Ich kann daher sehr wohl mit einem Analog-Fernseher und angeschlossenem
DVD-Player Filme anschauen, ohne gebührenpflichtig zu werden.

Die geänderte Bestimmung zielt auf jene, die über Satelliten-Receiver
Privatsender empfangen, jedoch keinen ORF. Diese mussten auch bisher die
Rundfunkgebühr entrichten, jedoch eben kein ORF-Programmentgelt.

Lg
Martin Pokorny

Hans Bachner

unread,
Jan 21, 2012, 5:37:57 PM1/21/12
to
Martin Pokorny <pm...@gmx.at> wrote:

> Pardon, aber das ist so nicht richtig:
>
> Am Fri, 20 Jan 2012 16:34:39 -0400 schrieb Daniel AJ Sokolov
> <sok...@gmx.netnetnet.invalid>:
>
>>Wenn Du in einem DVB-T-Gebiet wohnst und einen Fernseher
>>hast, will der Gesetzgeber jetzt, dass Du auch dann ORF TV
>>Programmentgelt zahlst, wenn Du ÃŒberhaupt keine DVB-T Box hast (weil
>>der Fernseher zB nur zum DVD-schauen genutzt wird).
>
> Im ORF-Gesetz steht:
>| §31, Abs 10:
>| Das Programmentgelt ist unabhÀngig von der HÀufigkeit und
>| der GÃŒte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen,
>| jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs.
>| 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des
>| à sterreichischen Rundfunks gemÀà § 3 Abs. 1 terrestrisch
>| (analog oder DVB-T) versorgt wird.
>| Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des
>| Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht
>| richten sich nach den fÃŒr die RundfunkgebÃŒhren geltenden
>| bundesgesetzlichen Vorschriften.
>
> Aus dem zweiten Satz geht eindeutig hervor, dass eine Verpflichtung
> zur Entrichtung des Programmentgeltes nur in Verbindung mit der
> RundfunkgebÃŒhren-Pflicht einher gehen kann.
>
> Da ein Fernseher mit nur einem Analog-Tuner in à sterreich keinen
> Rundfunk mehr emfangen kann (sÀmtliche Analog-Sender sind ja
> inzwischen bereits abgeschaltet), bildet er als solches keine
> Rundfunkempfangsanlage.

Diese Interpretation möchte ich nicht juristisch durchkämpfen müssen.
Jeder Techniker wird dir bestätigen, dass es sich bei einem Analog-
Fernseher um eine Rundfunkempfangsanlage handelt. Das
Rundfunkgebührengesetz geht nicht auf die verwendete Technologie ein.

> Daher entfÀllt in dem Fall auch die
> RundfunkgebÃŒhr und somit u.a. auch das ORF-Programmentgelt.
>
> Ich kann daher sehr wohl mit einem Analog-Fernseher und
> angeschlossenem DVD-Player Filme anschauen, ohne gebÃŒhrenpflichtig zu
> werden.

Hmmm. Siehe oben.

> Die geÀnderte Bestimmung zielt auf jene, die Ìber
> Satelliten-Receiver Privatsender empfangen, jedoch keinen ORF. Diese
> mussten auch bisher die RundfunkgebÃŒhr entrichten, jedoch eben kein
> ORF-Programmentgelt.

Ja, klar. Ob damit automatisch Fernseher mit Analog-Empfangsteil
ausgeschlossen werden, bezweifle ich (als juristischer Laie).

Melanie Haring

unread,
Jan 23, 2012, 10:57:07 AM1/23/12
to
> Autoradio ist sowieso gebührenfrei. Es wird ja nicht in einem Gebäude
> betrieben.

Mein Auto steht die meiste Zeit in einer Tiefgarage. Das Autoradio
ist an der Batterie angeschlossen und wird damit zum Empfang
bereitgehalten.

Wie ich letzte Woche das Autobahnpickerl runtergekletzelt
habe (Drecksarbeit!), hab ich sogar Radio gehört. In der
Tiefgarage.

Mel

Franz Glaser

unread,
Jan 23, 2012, 11:13:56 AM1/23/12
to
Melanie Haring wrote:

> Wie ich letzte Woche das Autobahnpickerl runtergekletzelt
> habe (Drecksarbeit!), hab ich sogar Radio gehört. In der
> Tiefgarage.
>
> Mel

zfleiß

Werner Tann

unread,
Jan 24, 2012, 3:49:23 AM1/24/12
to
Melanie Haring <mha...@sms.at> schrieb:

>Wie ich letzte Woche das Autobahnpickerl runtergekletzelt
>habe (Drecksarbeit!)

Du brauchst so was:
http://tinyurl.com/8xv3w64

Öamtc, Baumarkt usw.

Wolfgang Decker

unread,
Jan 24, 2012, 4:03:48 AM1/24/12
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> schrub:

>Melanie Haring <mha...@sms.at> schrieb:
>
>>Wie ich letzte Woche das Autobahnpickerl runtergekletzelt
>>habe (Drecksarbeit!)
>
>Du brauchst so was:
>http://tinyurl.com/8xv3w64

Meine Empfehlung lautet: Neue Vignette ein Stück neben die alte kleben
und die alte im Sommer runternehmen.

Ich hab' mich auch jeden Winter geärgert, dass der Dreck nur in
homoöpatischen Dosen und lauter Mini-Fetzen runtergegangen ist. Bis ich
einen Winter lang zu faul war und es im Sommer versucht hab.

Wenn's warm ist, geht das Ding in einem Stück ab, das, was auf der
Scheibe bleibt, einfach mit einem feuchten Taschentuch abwischen,
fertig.

lg
Wolfgang

Ist aber in agr furchtbar OT, daher x-post und fup nach afa

Friedrich Volkmann

unread,
Feb 6, 2012, 7:41:34 AM2/6/12
to
On 20.01.2012 13:45, Friedrich Volkmann wrote:
> Über Erfahrungen und Verhaltenstipps im Umgang mit dem GIS wurde schon viel
> geschrieben. Kann aber sein, dass nicht alles angesammelte Wissen noch
> aktuell ist. Heute hat mich ein GIS-Mitarbeiter darüber informiert, dass das
> Rundfunkgebührengesetz (oder Rundfunkgesetz?) jedes Jahr novelliert wird,
> und letzes Jahr wurde eingeführt, dass nun für PCs mit Internetanschluss
> eine Radiogebühr anfällt, egal ob eine TV-Karte drin ist. Das "bewies" er
> mir mit einem Gesetzestext, der aber in Wirklichkeit keiner war, sondern nur
> eine Interpretation. Das machte mich misstrauisch. Ich sollte sofort die
> Anmeldung unterschreiben, was ich aber verweigerte. Dann sagte er, er werde
> heute das Magistrat informieren, und ging.

Update:
Heute bekam ich einen RSb-Brief vom GIS.
http://www.steige.info/austausch/gis/gis.jpg
"Sonstige Form der Rundfunkentfangsmöglichkeit (z.B. Internet)" - 1x für
Radio, einmal für TV.

Wenn ich Ja ankreuze, sagen sie, ich muss zahlen, weil ich
Rundfunkempfangsmöglichkeit angekreuzt habe.
Wenn ich Nein ankreuze, sagen sie, ich hab nicht wahrheitsgemäß geantwortet,
weil ich Internet=nein angekreuzt habe.

Soll ich jetzt kommentarlos Nein ankreuzen (weil ich keine
Rundfunkempfangsmöglichkeit, auch nicht übers Internet, habe) oder
zusätzlich eine Randnotiz dazuschreiben, dass ich Internet ohne
Rundfunkempfangsmöglichkeit habe?

Helmut Wabnig

unread,
Feb 6, 2012, 10:10:17 AM2/6/12
to
NEIN ist für mich logisch.

Ich habe zwar Internet, kann aber damit keinen Rundfunk empfangen.
Im Internet gibt es nämlich keinen RUNDFUNK (an Alle).

w.

Thomas Koller

unread,
Feb 6, 2012, 10:26:51 AM2/6/12
to
Friedrich Volkmann <usenet_...@volki.at> wrote:
> Soll ich jetzt kommentarlos Nein ankreuzen (weil ich keine
> Rundfunkempfangsmöglichkeit, auch nicht übers Internet, habe) oder
> zusätzlich eine Randnotiz dazuschreiben, dass ich Internet ohne
> Rundfunkempfangsmöglichkeit habe?

Randnotiz kannst du ruhig machen, dann ersparst du dir eventuell
ein paar Diskussionen. (Auch wenn kommentarloses "Nein" auch richtig
wäre, wenn du wirklich keine Rundfunkempfangsmöglichkeit über
PC und Internet hast, das ist ja nur ein Beispiel für "sonstiges"
mehr nicht. Gleiches gilt ja auch weiter unten für Fernsehen.
Manche bekommen auch TV über Internet, und die müssten das dann
auch angeben. Aber du gehörst vermutlich nicht dazu.)

Tom

Helmut Wabnig

unread,
Feb 6, 2012, 11:04:39 AM2/6/12
to
WArum?

Nicht zu verwexeln mit Kabelfernsehen kombiniert mit Internet
über eine Leitung.

Wo steht daß Internet Rundfunk ist?

w.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 6, 2012, 11:22:28 AM2/6/12
to
On 2012-02-06 12:04 wrote Helmut Wabnig:
> Wo steht daß Internet Rundfunk ist?

Auf dem Brief der GIS ans Christkind.

Thomas Koller

unread,
Feb 6, 2012, 11:32:03 AM2/6/12
to
Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> wrote:
>>Friedrich Volkmann <usenet_...@volki.at> wrote:
>>> Soll ich jetzt kommentarlos Nein ankreuzen (weil ich keine
>>> Rundfunkempfangsmöglichkeit, auch nicht übers Internet, habe) oder
>>> zusätzlich eine Randnotiz dazuschreiben, dass ich Internet ohne
>>> Rundfunkempfangsmöglichkeit habe?
>>
>>Randnotiz kannst du ruhig machen, dann ersparst du dir eventuell
>>ein paar Diskussionen. (Auch wenn kommentarloses "Nein" auch richtig
>>wäre, wenn du wirklich keine Rundfunkempfangsmöglichkeit über
>>PC und Internet hast, das ist ja nur ein Beispiel für "sonstiges"
>>mehr nicht. Gleiches gilt ja auch weiter unten für Fernsehen.
>>Manche bekommen auch TV über Internet, und die müssten das dann
>>auch angeben. Aber du gehörst vermutlich nicht dazu.)
>>
> WArum?

Weil er, nach eigenen Angaben, über das Internet keinen Rundfunk
empfängt.

> Nicht zu verwexeln mit Kabelfernsehen kombiniert mit Internet
> über eine Leitung.
>
> Wo steht daß Internet Rundfunk ist?

Wo hab ich gesagt, dass Internet Rundfunk ist? Aber wenn jemand seinen
Rundfunk übers Internet empfängt, dann ist er auch gebührenpflichtig.

Tom

albeit

unread,
Feb 6, 2012, 11:40:20 AM2/6/12
to

"Friedrich Volkmann" <usenet_...@volki.at> schrieb im Newsbeitrag
news:newscache$1b1zyl$z51$1...@news.sil.at...
> On 20.01.2012 13:45, Friedrich Volkmann wrote:
>> Über Erfahrungen und Verhaltenstipps im Umgang mit dem GIS wurde schon
>> viel
>> geschrieben. Kann aber sein, dass nicht alles angesammelte Wissen noch
>> aktuell ist. Heute hat mich ein GIS-Mitarbeiter darüber informiert, dass
>> das
>> Rundfunkgebührengesetz (oder Rundfunkgesetz?) jedes Jahr novelliert wird,
>> und letzes Jahr wurde eingeführt, dass nun für PCs mit Internetanschluss
>> eine Radiogebühr anfällt, egal ob eine TV-Karte drin ist. Das "bewies" er
>> mir mit einem Gesetzestext, der aber in Wirklichkeit keiner war, sondern
>> nur
>> eine Interpretation. Das machte mich misstrauisch. Ich sollte sofort die
>> Anmeldung unterschreiben, was ich aber verweigerte. Dann sagte er, er
>> werde
>> heute das Magistrat informieren, und ging.
>
> Update:
> Heute bekam ich einen RSb-Brief vom GIS.
> http://www.steige.info/austausch/gis/gis.jpg
> "Sonstige Form der Rundfunkentfangsmöglichkeit (z.B. Internet)" - 1x für
> Radio, einmal für TV.
>

ORF Radio kann man über Internet beziehen.
ORF Fernsehen auch (?)
ORF Videothek, onlinenachrichten ? ja oder nein

GIS-Finanzierte Sender können so freundlich sein, den Empfang aus dem
Internet herauszuhalten.

Es ist ja leicht möglich einen Fernseher, ein Radio oder einen PC zu haben
und das immer seperat zu bezahlen.

Mit Radio und Fernsehen im Internet wird dieses Medium gekapert; wenn man
nur email gebrauchen will, wird gleich GIS voll abkassiert.

Entsprechende Gesetzesänderungen laufen nicht über Volksabstimmungen.

Es bleibt so nur mit dem einen Kreuzerl alle 5 Jahre die politisch
verantwortliche Bühne zu kippen, die Sich dann auch nicht recht auskennt
warum.

Also - rechtspopulistisch hin oder her egal - fest FPÖ wählen.

Oder überhaupt im großen Stil: ab Liste 6

> Wenn ich Ja ankreuze, sagen sie, ich muss zahlen, weil ich
> Rundfunkempfangsmöglichkeit angekreuzt habe.
> Wenn ich Nein ankreuze, sagen sie, ich hab nicht wahrheitsgemäß
> geantwortet, weil ich Internet=nein angekreuzt habe.
>
> Soll ich jetzt kommentarlos Nein ankreuzen (weil ich keine
> Rundfunkempfangsmöglichkeit, auch nicht übers Internet, habe) oder
> zusätzlich eine Randnotiz dazuschreiben, dass ich Internet ohne
> Rundfunkempfangsmöglichkeit habe?


Mit Gruß
Georg



albeit

unread,
Feb 6, 2012, 12:03:48 PM2/6/12
to

es kostet internet jedes Monat 25 Euro
und Fernsehen 30

wenn man nicht ein Abgeordnetengehalt hat, kann man für diese Kosten
sensibel geblieben sein

man soll Sich in diesem Fall von einer Sozialjeierei - von welcher Seite
auch immer - nicht mehr beeindrucken lassen

für rund 100 Abgeordnete kann doch nach 5 Jahren Schluss sein

Mit Gruß
Georg






Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 6, 2012, 12:09:06 PM2/6/12
to
On 2012-02-06 12:40 wrote albeit:
> ORF Radio kann man über Internet beziehen.
> ORF Fernsehen auch (?)
> ORF Videothek, onlinenachrichten ? ja oder nein

Egal, das ist alles kein Rundfunk im rechtlichen Sinne. :-)

MfG
Daniel AJ

albeit

unread,
Feb 6, 2012, 12:12:26 PM2/6/12
to

"Daniel AJ Sokolov" <sok...@gmx.netnetnet.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:jgp1fi$lm9$1...@dont-email.me...
Ja ?

Tät Mich freuen.

Mit Gruß
Georg



albeit

unread,
Feb 6, 2012, 12:16:35 PM2/6/12
to

Ich habe von GIS-Mann gehört, bei Internet ist Radio auch zu zahlen.

Vom Fernsehen hat Er damals nicht geredet.

Kennen Sich die nicht aus ? Treiben die unlauter Gebühreneintreibung ?

Und was beim Radio technisch möglich ist, ist beim Frensehen schließlich
auch drinnen.

Und Fernseher habe Ich keinen.

Mit Gruß
Georg







albeit

unread,
Feb 6, 2012, 12:26:21 PM2/6/12
to

183 Abgeordnete dürften überhaupt kein Gefühl haben.

Wenn wenig Einkommen da ist, kann man sparen.

Sie aber verstopfen jede sich bietende Möglichkeit zu sparen, drängen zum
sozial bedürftig Status und gebärden Sich dann vielleicht auch noch als
Retter.



Roland Messerschmidt

unread,
Feb 6, 2012, 12:44:43 PM2/6/12
to
Hallo!


"Friedrich Volkmann" <usenet_...@volki.at> schrieb
> [analog]
> [digital]
> "Sonstige Form der Rundfunkentfangsmöglichkeit (z.B. Internet)"

Da jeweils analog/digital/Internet zur Auswahl steht, betrachte ich
das als kommerzielle Lösung wie A1 TV (ex aonTV) mit einer
Set-Top-Box.
Ich würde da "nein" ankreuzen.


Roland


albeit

unread,
Feb 6, 2012, 12:46:13 PM2/6/12
to

es reicht doch ein Radioprogramm pro Bundesland und ein Frensehprogramm
bundesweit

in Patagonien hat eine durchschnittliche Ortschaft 10 Radio-Sender

Heben die alle eine Gebühr ein ?

Ein Lady Gaga muss Ich nicht mit zu einer superreichen Frau machen ohne dem
entkommen zu können.

Im Gegensatz zu Ihr und Falco nahm Ich nie Drogen

Mit Gruß
Georg




Michael Suda

unread,
Feb 6, 2012, 2:24:30 PM2/6/12
to
Am 06.02.2012 17:22, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> On 2012-02-06 12:04 wrote Helmut Wabnig:
>> Wo steht daß Internet Rundfunk ist?
>
> Auf dem Brief der GIS ans Christkind.

Nun, diese Interpretation entspricht sicher nicht dem historischen oder
dem technischen Rundfunkbegriff.

Für völlig verfehlt oder "denkunmöglich" halte ich sie aber nicht.

--

Michael Suda
1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 6, 2012, 4:27:49 PM2/6/12
to
On 2012-02-06 15:24 wrote Michael Suda:
>
> Nun, diese Interpretation entspricht sicher nicht dem historischen oder
> dem technischen Rundfunkbegriff.
>
> Für völlig verfehlt oder "denkunmöglich" halte ich sie aber nicht.

Denkumöglich? Nein, da hast Du Recht.

Es ist aber die herrschende Interpretation des Verfassungsgesetzes über
die Sicherung der Unabhngigkeit blabla. (Und im Verfassungsdienst des
Buneskanzleramtes sieht man das vermutlich auch so.) Auf den dort
verwendeten Rundfunkbegriff muss man bei der Auslegung zurückgreifen.

Somit kann man nicht eindach ein einfaches Bundesgesetz umdeuten.

Natürlich könnte man das Verfassungsgesetz ändern.

MfG
Daniel AJ

Hans Huber

unread,
Feb 6, 2012, 4:31:11 PM2/6/12
to
Am 06.02.2012 18:09, schrieb Daniel AJ Sokolov:
> On 2012-02-06 12:40 wrote albeit:
>> ORF Radio kann man über Internet beziehen.
>> ORF Fernsehen auch (?)
>> ORF Videothek, onlinenachrichten ? ja oder nein
>
> Egal, das ist alles kein Rundfunk im rechtlichen Sinne. :-)


Die Frage ist m.W. nicht ausjudiziert -oder?

Die Definition welche heranzuziehen ist, hat naturgemäß aufgrund des
Erstellungsdatums keine digitalen Netze in Betracht gezogen:

| 396. Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli
| 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit
| des Rundfunks
| Der Nationalrat hat beschlossen:
| Artikel I
| (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte
| Verbreitung von Darbietungen aller Art
| in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer
| Schwingungen ohne Verbindungsleitung
| bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der
| Betrieb von technischen Einrichtungen, die
| diesem Zweck dienen.


Also ich denke schon, dass ein Ö3 Audiostream mit etwas Pech und
gewagter Auslegung eines Richters unter diese Definition fallen könnte.

1. ein Ö3 Audiostream ist für die Allgemeinheit bestimmt
2. ein Ö3 Audiostream ist eine Darbietung in Wort und Ton
3. im Internet werden elektrische Schwingungen genutzt - das Argument
von Glasfasernetzen lasse ich nicht gelten, da zum einen nicht existent
und zum anderen um die Laser einer SingleMode Faser anzusteuern
ebenfalls elektrische Schwingungen nötig sind
4a. mittels eines Leiters => ein CAT5 Kabel ist ein Leiter
4b. Alternativ dazu ist mobiles Breitband eben "ohne Verbindungsleitung"

Fazit: ich bin mir nicht so sicher, ob ein Richter sich nicht dazu
hinreißen lässt einen Ö3 Audiostream als Rundfunk nach obiger Definition
zu bewerten.


Am sinnvollsten wäre es daher an den PC gar keine Boxen anzuschließen.
Ohne Lautsprecher kann man keinen Ton hörbar machen, es handelt sich
dann nicht um eine technische Einrichtung die dem Zweck des
Audioempfangs dienen kann.




Helmut Wabnig

unread,
Feb 6, 2012, 5:25:05 PM2/6/12
to
Seinen ORF, meinetwegen, als Stream downgeladen, was aber keinem
RUND funk entspricht, sondern eher einem Abonnement das ich beziehe
und "gezielt" auswählen muß. Da kann sich der ORF mittels Account und
Paßwörtern abschotten wie alle anderen Internetdienstleister auch.
Auf Ebay muß ich auch einen Account haben, auch auf Paypal und bei
meiner Bank. Die Nachbarbank kann mir nix verrechnen, und das genau
versucht die GIS. Wenn der ORF am Internet sein Programm verschenkt,
ist das deren Problem.

Wenn ich aber Radio Vatican übers Internet höre und keinen ORF,
was geht das dann die GIS an? Was geht die GIS mein Computer an?
Mein Modem? Meine ADSL Leitung?

(Ich habe keinen Rundfunkempfänger oder TV in meinem PC drinnen).

w.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 6, 2012, 8:29:28 PM2/6/12
to
On 2012-02-06 17:31 wrote Hans Huber:
> Fazit: ich bin mir nicht so sicher, ob ein Richter sich nicht dazu
> hinreißen lässt einen Ö3 Audiostream als Rundfunk nach obiger Definition
> zu bewerten.

Ja, es gab schon erstaunlichere Urteile. Aber der Standardkommentar zum
Thema

"Österreichische Rundfunkgesetze"
http://www.medien-recht.com/748-Rundfunkgesetze_3

geschrieben von hochrangigen Juristen im Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes (in ihrer privaten Eigenschaft als versierte
Juristen), führt sehr deutlich aus, dass es mit der aktuell genutzten
Technik kein Rundfunk ist. (Zumindest in der vorigen Auflage. Die neue
Auflage habe ich noch nicht gesehen.)

Rundfunk ist eine 1-to-n Technologie, die aktuellen TCP/IP-Datenströme
sind aber 1-to-1. Die Kapazität ist begrenzt, es wird für jeden
Nachfrage ein eigener Stream erzeugt.

Mit Multicast würde ich das ander sehen, aber Unicast ist kein Rundfunk.

albeit

unread,
Feb 6, 2012, 8:46:30 PM2/6/12
to

"Daniel AJ Sokolov" <sok...@gmx.netnetnet.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:jgpupr$vrt$1...@dont-email.me...
> On 2012-02-06 17:31 wrote Hans Huber:
>> Fazit: ich bin mir nicht so sicher, ob ein Richter sich nicht dazu
>> hinreißen lässt einen Ö3 Audiostream als Rundfunk nach obiger Definition
>> zu bewerten.
>
> Ja, es gab schon erstaunlichere Urteile. Aber der Standardkommentar zum
> Thema
>

Ich schmähe Dich nicht.

Ich mache einfach einen eigenen Zugang:

> "Österreichische Rundfunkgesetze"
> http://www.medien-recht.com/748-Rundfunkgesetze_3
>

= das interessiert Mich nicht =

Ich kaufe einen Radio - ein Rundfunkempfangsgerät

Wenn jemand ein Rundfunksendegrät betreibt, ist es gut.

Ich höre Mir das vielleicht an; wenn niemand sonst sendet, kann Ich nur noch
selbst senden

oder niemand sendet

und das ist es

vielleicht muss man das mit den Frequenzen regeln, wenn viele senden wollen

und das ist es

das ist ein einfacher rechtlicher Zugang
der beschäftigt keine Gerichte

(.. als ob Ich Mir von einem Gericht eine Weisung erwarte wie vom Berg Zion
..)

Mit Gruß
Georg



albeit

unread,
Feb 6, 2012, 9:02:11 PM2/6/12
to

seit dem Rundfunk ist es so

ein Obsthändler fährt mit seinem Wagen durch die Stadt und beständigt fällt
Obst auf die Straße und kullert zu den Häusern.

Die Bewohner klauben etwas vom Obst auf und verzehren es.

Beauftragte des Gemüsehändlers befragen dann jedes Haus, ob Obst konsumiert
wird.

Anhand von Obstresten stellen Sie fest, ob es dabei auch zu falschen Angaben
kommt und stellen die Betreffenden vor Gericht



albeit

unread,
Feb 6, 2012, 9:10:34 PM2/6/12
to

"Hans Huber" <hub...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:jgpgqv$pqc$1...@news.albasani.net...
> Am 06.02.2012 18:09, schrieb Daniel AJ Sokolov:
>> On 2012-02-06 12:40 wrote albeit:
>>> ORF Radio kann man über Internet beziehen.
>>> ORF Fernsehen auch (?)
>>> ORF Videothek, onlinenachrichten ? ja oder nein
>>
>> Egal, das ist alles kein Rundfunk im rechtlichen Sinne. :-)
>
>
> Die Frage ist m.W. nicht ausjudiziert -oder?
>

ausjudizieren kostet

das Geld musst einmal haben

wenn Ärmere dann froh sein können dass ein Reicherer das für alle erledigte,
können Reichere gleich hergehen und gratis Radio-Sendungen verbreiten




Michael Suda

unread,
Feb 7, 2012, 2:23:02 AM2/7/12
to
Muss man doch gar nicht!

Da genügt etwas Flexibilität bzw. intrasystematische Weiterentwicklung
des Rundfunkbegriffs. Nehmen wir doch den wohl vielfach schon zitierten
Text (Art I Abs 1 BVG-Rundfunk) noch einmal her:

> Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung

Check, das sind Datenübertragungen im Web wohl dem Wortsinn nach auch.
Auch Printmedien werden "verbreitet", der Begriff ist sehr weit.

> von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild

Check, detto.

> unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung
> bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
> technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.

Passt m.E. rein dem Wortlaut nach auch auf Server und Datenleitungen,
wenn....ja, wenn man nicht in historischer Interpretation davon ausgehen
müsste, dass der Verfassungsgesetzgeber genau ein bestimmtes (im Jahr
1974 "versteinertes") technisches System (im Regelfall drahtlose
Einwegübertragung: aktiver Sender ---> unbestimmte Zahl passiver
Empfangsgeräte) vor Augen hatte. Die Frage ist daher: wollte der
Verfassungsgesetzgeber dieses juristische "Einfrieren" technischer
Entwicklungen?

Und Vorsicht! "Versteinert" man dieses System zu sehr, dann könnte man
auch die Frage stellen, ob digitales Fernsehen überhaupt unter den
verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff fällt, denn das gab's (samt allen
technisch möglichen Zusatzfunktionen) 1974 noch nicht.

Und schon beim guten alten Teletext erfolgt doch ein gewisser Download
von angebotenen Informationen, du kriegst nämlich nur das zu lesen, was
du lesen willst und wirst nicht nur passiv berieselt!

Stefan Froehlich

unread,
Feb 7, 2012, 2:50:40 AM2/7/12
to
On Tue, 07 Feb 2012 08:23:02 Michael Suda wrote:
> [...] schon beim guten alten Teletext erfolgt doch ein gewisser Download
> von angebotenen Informationen, du kriegst nämlich nur das zu lesen, was
> du lesen willst und wirst nicht nur passiv berieselt!

Nicht wirklich, die Auswahl findet hier erst im Empfangsgeraet statt, und
das weit hinter der eigentlichen Empfangseinrichtung. Gesendet werden alle
Seiten, ob sie interessieren oder nicht (deshalb wartet man auch so lange
auf die gewuenschte).

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Endlich - greifen mit Stefan!
(Sloganizer)

Thomas Koller

unread,
Feb 7, 2012, 4:08:41 AM2/7/12
to
Stefan Froehlich <Stefan...@froehlich.priv.at> wrote:
> On Tue, 07 Feb 2012 08:23:02 Michael Suda wrote:
>> [...] schon beim guten alten Teletext erfolgt doch ein gewisser Download
>> von angebotenen Informationen, du kriegst nämlich nur das zu lesen, was
>> du lesen willst und wirst nicht nur passiv berieselt!
>
> Nicht wirklich, die Auswahl findet hier erst im Empfangsgeraet statt, und
> das weit hinter der eigentlichen Empfangseinrichtung. Gesendet werden alle
> Seiten, ob sie interessieren oder nicht (deshalb wartet man auch so lange
> auf die gewuenschte).

Aber spätestens bei Internetanbietern wie A1 TV hast du das ganze dann
doch rein Verbindungsorientiert. Soweit ich die Technik verstanden
habe, werden die Daten dort rein auf Anforderung (TV-Kanal einschalten)
über die vorhandene Internetverbindung übertragen. Nicht mal
notwendigerweise über Kabel sondern auch kabellos, dadurch ist es
auch kein Kabelfernsehen. Aus Anwendersicht unterscheidet sich das aber
nicht von z.B. digitalem Satellitenfernsehen. Man wählt in einer Box
(Satellitenreceiver, A1-"Receiver") das Programm aus und bekommt
das auf seinem Fernseher angezeigt. Man hat dort auch die "üblichen"
Programme, also ORF, deutsche werbefinanzierte und öffentlich-rechtliche ...
Sowas ist vermutlich mit der 3.Variante in dem Formular gemeint (TV
über Internet).

Das stellt sich dann natürlich die Frage. Wenn man bei einem PC
mit Soundkarte und einem Browser die ORF Radios empfangen kann, was
unterscheidet diese Technik von oben genanntem A1 TV? Oder ist auch
A1 TV nach eurer Ansicht nicht gebührenpflichtig, weil es nicht
der traditionellen Ansicht von Rundfunk entspricht, auch wenn es
für den Endanwender keinen merkbaren Unterschied gibt?

(Aus einem PC ohne Sound kann dagegen imho keine Radiogebühr konstruieren)

Tom

Matthias.Feichtinger

unread,
Feb 7, 2012, 3:52:48 AM2/7/12
to
Daniel AJ Sokolov <jgpupr$vrt$1...@dont-email.me> Dienstag, 7. Februar 2012
02:29:

> geschrieben von hochrangigen Juristen im Verfassungsdienst des
> Bundeskanzleramtes (in ihrer privaten Eigenschaft als versierte
> Juristen)

Na, na, na, na, sind das Menschen, oder nicht?

> Rundfunk ist eine 1-to-n Technologie, die aktuellen TCP/IP-Datenströme
> sind aber 1-to-1. Die Kapazität ist begrenzt, es wird für jeden
> Nachfrage ein eigener Stream erzeugt.

Zum einen. Aber dann dürfte eine verschlüsselte Funkverbindung
für allein 2 Geräte was sein? Und was ist eine Richtfunkverbindung?
Garantiert ist es Blödsinn, im Funkschatten

> Mit Multicast würde ich das ander sehen, aber Unicast ist kein Rundfunk.

Und wo ist das Drahtlose? Hier Sender, irgendwo event. ohne Stromleitung.
ein Empfänger?

--
Usenet, just usenet
n o t h i n g else

Helmut Wabnig

unread,
Feb 7, 2012, 4:29:37 AM2/7/12
to
On Tue, 7 Feb 2012 09:08:41 +0000 (UTC), Thomas Koller
<tko...@gmx.at> wrote:

>
>Das stellt sich dann natürlich die Frage. Wenn man bei einem PC
>mit Soundkarte und einem Browser die ORF Radios empfangen kann, was
>unterscheidet diese Technik von oben genanntem A1 TV? Oder ist auch
>A1 TV nach eurer Ansicht nicht gebührenpflichtig, weil es nicht
>der traditionellen Ansicht von Rundfunk entspricht, auch wenn es
>für den Endanwender keinen merkbaren Unterschied gibt?
>
>(Aus einem PC ohne Sound kann dagegen imho keine Radiogebühr konstruieren)

Bei A1 Tv zahl ich ja, nicht direkt aber über die A1.
Also was.

Noch ein Aspekt zum Staatsrundfunk.
Alle Österreicher werden verdonnert Gebühren zu zahlen,
aber Mirko in Bratislava zahlt nix.
Mirko kann alle terrestrischen ORF empfangen, und alle SAT ORFs
weil er einen Linux Receiver hat der die Cryptoworks emuliert.
In Österreich wäre das verboten, aber Mirko lebt in Bratislava.

Zahl, Volk!

w.

Franz Glaser

unread,
Feb 7, 2012, 4:32:31 AM2/7/12
to
Daniel AJ Sokolov wrote:

>
> Rundfunk ist eine 1-to-n Technologie, die aktuellen
> TCP/IP-Datenströme sind aber 1-to-1. Die Kapazität ist begrenzt,
> es wird für jeden Nachfrage ein eigener Stream erzeugt.
>
> Mit Multicast würde ich das ander sehen, aber Unicast ist kein
> Rundfunk.
>
Bandbreite:

Ich brauch das Fernsehen übers Netz nicht, schon gar nicht ORF.
Ich habe eine Satschüssel. Aber ich kann damit rechnen, daß die
langen Wege dazu führen, daß andere Teilnehmer meine
Internetqualität empfindlich verringern werden, so wie das bereits
manche (Music)downlowds bewerkstelligen.

Dafür müßte ich eher entschädigt als belastet werden.

gl
--
Genesis für Wissenschaftler von heute:
Am ersten Tag fragt Gott die Juraprofessoren, ob er die Welt
erschaffen dürfe und wem er haftet und wenn das geklärt ist,
dann fragt er die Physikprofessoren, wie.

Friedrich Volkmann

unread,
Feb 7, 2012, 8:23:10 AM2/7/12
to
On 07.02.2012 08:23, Michael Suda wrote:
> Nehmen wir doch den wohl vielfach schon zitierten Text
> (Art I Abs 1 BVG-Rundfunk) noch einmal her:
>
> > Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung
>
> Check, das sind Datenübertragungen im Web wohl dem Wortsinn nach auch. Auch
> Printmedien werden "verbreitet", der Begriff ist sehr weit.
>
> > von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild
>
> Check, detto.
>
> > unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung
> > bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
> > technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
>
> Passt m.E. rein dem Wortlaut nach auch auf Server und Datenleitungen,

Damit würde auch die Übertragung gewöhlicher Webseiten unter den Begriff
Rundfunk fallen. Sogar das Usenet wäre Rundfunk. Und jeder PC mit
Internetzugang ist ein Rundfunksender.

> wenn....ja, wenn man nicht in historischer Interpretation davon ausgehen
> müsste, dass der Verfassungsgesetzgeber genau ein bestimmtes (im Jahr 1974
> "versteinertes") technisches System (im Regelfall drahtlose
> Einwegübertragung: aktiver Sender ---> unbestimmte Zahl passiver
> Empfangsgeräte) vor Augen hatte.

Zählt in so einem Fall, wie das Gesetz gemeint war oder was das Gesetz
wörtlich aussagt?

Das GIS beruft sich auf genau diesen Paragrafen, wobei es sich dann
komischerweise auf Radio einschränkt, weil der ORF noch kein TV über
Internet anbietet. Fürs GIS besteht das Internet also nur aus dem ORF. Zitat
von www.gis.at:

| Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen
| unterscheidet.
|
| Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher
Live-Stream
| übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk
| gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann
zum Tragen
| kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die
| Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert
wird.
|
| Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet
unmittelbar
| wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC"
bezieht sich daher
| nur auf den Empfang von Radioprogrammen.

Thomas Koller

unread,
Feb 7, 2012, 8:20:14 AM2/7/12
to
Friedrich Volkmann <usenet_...@volki.at> wrote:
>> wenn....ja, wenn man nicht in historischer Interpretation davon ausgehen
>> müsste, dass der Verfassungsgesetzgeber genau ein bestimmtes (im Jahr 1974
>> "versteinertes") technisches System (im Regelfall drahtlose
>> Einwegübertragung: aktiver Sender ---> unbestimmte Zahl passiver
>> Empfangsgeräte) vor Augen hatte.
>
> Zählt in so einem Fall, wie das Gesetz gemeint war oder was das Gesetz
> wörtlich aussagt?

In so einem Fall wird wohl eher die teleologische Auslegung, als die
grammatische Auslegung angebracht sein, also die Frage nach dem Sinn
und Zweck der mit dem Paragrafen erreicht werden soll und weniger dem
reinen Wortlaut.

> Das GIS beruft sich auf genau diesen Paragrafen, wobei es sich dann
> komischerweise auf Radio einschränkt, weil der ORF noch kein TV über
> Internet anbietet.

Wie hier schon gesagt, wir sollten das mal am Beispiel A1-TV durchdenken,
und wenn wir uns dabei einig sind, den Schritt zum Internetradio machen.
:-)

Tom

Georg Gruber

unread,
Feb 7, 2012, 8:50:14 AM2/7/12
to
Michael Suda tat kund:
was es aber schon gab, waren info-dienste über telefon, die genauso in
diese definition passen, aber keine rundfunkgebührenpflicht auslösten.
es kann doch nicht der gis überlassen sein, was sie für rundfunk zu halten
beliebt und einzelnen mitbürgern, sich dagegen zu wehren.

> Und schon beim guten alten Teletext erfolgt doch ein gewisser Download
> von angebotenen Informationen, du kriegst nämlich nur das zu lesen, was
> du lesen willst und wirst nicht nur passiv berieselt!

zum teletext wurde schon zutreffendes erwidert, da ergänze ich noch, dass
durch die zwischenspeicherung der seiten im decoder die zugriffszeit auf
nahe 0 verkürzt sein und so der eindruck eines view-on-demand erweckt
werden kann.

--
lg georg

"Ich weiss, dass das die Rechts-Gruppe ist, bitte entschuldigt meine
Ratschlaege eher praktischer Natur." - Otto A. in agr 7.8.09

Franz Glaser

unread,
Feb 7, 2012, 9:42:26 AM2/7/12
to
Georg Gruber wrote:

> es kann doch nicht der gis überlassen sein, was sie für rundfunk
> zu halten beliebt und einzelnen mitbürgern, sich dagegen zu
> wehren.

Mit dem Tonbandkassettenbesteuern in den 60ern sind alle
Keuschheitshüllen gefallen: "Wir können nicht RÜCKSICHT NEHMEN auf
ein paar Computerfreaks, die nur ihre Programme auf Kassetten
abspeichern wollen".

Solche Rechtsstaaten können mich mal.

gl
--
Ich meine, daß mehr "controlle" sonst nix als noch mehr Nähe zum
Polizeistaat bringt, empirisch seit zigtausend Jahren aber nicht
mehr Gerechtigkeit. Gerechtigkeit gibts mit anständigen Menschen
aber nicht, weil Juristen in allen Menschen Ganoven sehen.

Werner Tann

unread,
Feb 7, 2012, 10:18:02 AM2/7/12
to
Franz Glaser <franz.gl...@gmail.com> schrieb:

>Mit dem Tonbandkassettenbesteuern in den 60ern sind alle
>Keuschheitshüllen gefallen: "Wir können nicht RÜCKSICHT NEHMEN auf
>ein paar Computerfreaks, die nur ihre Programme auf Kassetten
>abspeichern wollen".

Die Zahl der Leute, die in den 60ern ihre Computerdaten auf Kassette
abgespeichert haben, lag vermutlich im Promillebereich. Von daher ist
die zitierte Aussage nicht sonderlich unkeusch.

Franz Glaser

unread,
Feb 7, 2012, 11:10:15 AM2/7/12
to
Das ist genau das, was ich an den Juristen hasse.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 7, 2012, 12:05:27 PM2/7/12
to
On 2012-02-07 03:23 wrote Michael Suda:
> Am 06.02.2012 22:27, schrieb Daniel AJ Sokolov:
>
>> Natürlich könnte man das Verfassungsgesetz ändern.
>
> Muss man doch gar nicht!
>
> Da genügt etwas Flexibilität bzw. intrasystematische Weiterentwicklung
> des Rundfunkbegriffs. Nehmen wir doch den wohl vielfach schon zitierten
> Text (Art I Abs 1 BVG-Rundfunk) noch einmal her:
>
> > Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung
>
> Check, das sind Datenübertragungen im Web wohl dem Wortsinn nach auch.
> Auch Printmedien werden "verbreitet", der Begriff ist sehr weit.
>
> > von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild
>
> Check, detto.
>
> > unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung
> > bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
> > technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
>
> Passt m.E. rein dem Wortlaut nach auch auf Server und Datenleitungen,
> wenn....ja, wenn man nicht in historischer Interpretation davon ausgehen
> müsste, dass der Verfassungsgesetzgeber genau ein bestimmtes (im Jahr
> 1974 "versteinertes") technisches System (im Regelfall drahtlose
> Einwegübertragung: aktiver Sender ---> unbestimmte Zahl passiver
> Empfangsgeräte) vor Augen hatte.


Man kann auch über die Wortinterpretation zum bekannten Ergebnis:
*Rund*funk ist eben nicht, wenn man bewusst und im Einzelfall gewollt an
ein einzelnes Empfangsgerät in einer gezielten Richtung etwas schickt.
Das ist Richtfunk.

Hast Du Zugang zur aktuellen Auflage des von mir erwähnte Werkes? Dann
könntest Du uns vielleicht den entsprechenden Ausschnitt zitieren.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 7, 2012, 1:25:11 PM2/7/12
to
On 2012-02-07 04:52 wrote Matthias.Feichtinger:
> Zum einen. Aber dann dürfte eine verschlüsselte Funkverbindung
> für allein 2 Geräte was sein? Und was ist eine Richtfunkverbindung?

Richtfunk ist eben Richtfunk und kein Rundfunk. Eigentlich ganz einfach. :-)

Und würde der ORF alles verschlüsseln, hätten wir die ganze Diskussion
nicht.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 7, 2012, 1:26:27 PM2/7/12
to
On 2012-02-07 05:32 wrote Franz Glaser:

> Ich brauch das Fernsehen übers Netz nicht, schon gar nicht ORF.
> Ich habe eine Satschüssel. Aber ich kann damit rechnen, daß die
> langen Wege dazu führen, daß andere Teilnehmer meine
> Internetqualität empfindlich verringern werden, so wie das bereits
> manche (Music)downlowds bewerkstelligen.
>
> Dafür müßte ich eher entschädigt als belastet werden.

Du zahlst ja schon GIS-Gebühren für Deine Satanlage, also gibt es keine
zusätzliche Gebührenbelastung.

Herbert Wotzel

unread,
Feb 7, 2012, 2:25:44 PM2/7/12
to
Da gibt es doch jemanden, der seinen Fernsehtuner in einem Zelt oder
Container im Garten betreibt und sich nur Bild und Ton ins Haus
überträgt. Der betreibt seine Empfangsanlage nicht in einem Gebäude und
ist daher gebührenfrei.

Mit der gleichen Argumentation betreibt nicht der Internetnutzer eine
Empfangsanlage, sondern der, der den Stream auf irgendeine Weise
bezieht, in ein iternettaugliches Format konvertiert und dann in das
Netz einspeist. Ist das der ORF selber? dann darf er gern fürs Einspesen
ins Internet Rundfunkgebühren zahlen ;-)

Hans Huber

unread,
Feb 7, 2012, 4:12:16 PM2/7/12
to
Am 07.02.2012 18:05, schrieb Daniel AJ Sokolov:

> Man kann auch über die Wortinterpretation zum bekannten Ergebnis:
> *Rund*funk ist eben nicht, wenn man bewusst und im Einzelfall gewollt an
> ein einzelnes Empfangsgerät in einer gezielten Richtung etwas schickt.


Ist AON-TV / A1-TV oder wie auch immer dieses Produkt derzeit grade
heißt Deiner Meinung nach dann Rundfunk und löst somit eine GIS
Gebührenpflicht aus, oder nicht?

Und wenn AON-TV nun eine GIS Gebührenpflicht auslöst (und ich Denke Du
teilst diese Meinung), wie stellt Du einem Richter nun den Unterschied
zum Ö3 Livestream so dar, dass er hierfür keine Gebührenpflicht erkennt?

Die Erklärung mit Singlecast kanns nun also wohl nicht sein.

Martin Hotze

unread,
Feb 7, 2012, 4:45:45 PM2/7/12
to
Am 07.02.2012 22:12, schrieb Hans Huber:
> Ist AON-TV / A1-TV oder wie auch immer dieses Produkt derzeit grade
> heißt Deiner Meinung nach dann Rundfunk und löst somit eine GIS
> Gebührenpflicht aus, oder nicht?

IMHO wie Kabel-TV

> Und wenn AON-TV nun eine GIS Gebührenpflicht auslöst (und ich Denke Du
> teilst diese Meinung), wie stellt Du einem Richter nun den Unterschied
> zum Ö3 Livestream so dar, dass er hierfür keine Gebührenpflicht erkennt?

*lol* also, dem Richter vmtl. überhaupt nicht ... und über 50% der
sogenannten "Sachverständigen" (HAHA!) aus der Branche ebenfalls nicht.

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)

Hans Huber

unread,
Feb 7, 2012, 5:04:01 PM2/7/12
to
Am 07.02.2012 22:45, schrieb Martin Hotze:

> *lol* also, dem Richter vmtl. überhaupt nicht ... und über 50% der
> sogenannten "Sachverständigen" (HAHA!) aus der Branche ebenfalls nicht.

eben.

Wäre ich die GIS, würde ich über die Fragestellung "Ist AON-TV
GIS-Gebührenpflichtig" mir zuerst diese Zustimmung holen, und dann damit
den Sachverständigen in die Falle locken. Denn mir fällt ad-hoc keine
technische Erklärung ein, weshalb gemäß Definition von "Rundfunk" nach
396. Bundesverfassungsgesetz nun AON-TV gebührenpflichtig sein soll, ein
Ö3-Livestream aber nicht.
Message has been deleted

Martin Hotze

unread,
Feb 8, 2012, 1:31:56 AM2/8/12
to
Am 07.02.2012 23:04, schrieb Hans Huber:
> Denn mir fällt ad-hoc keine
> technische Erklärung ein, weshalb gemäß Definition von "Rundfunk" nach
> 396. Bundesverfassungsgesetz nun AON-TV gebührenpflichtig sein soll, ein
> Ö3-Livestream aber nicht.

AFAIK ist AON-TV via Multicast, der Stream aber Unicast.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 2:42:10 AM2/8/12
to
On 2012-02-07 17:12 wrote Hans Huber:
>
> Ist AON-TV / A1-TV oder wie auch immer dieses Produkt derzeit grade
> heißt Deiner Meinung nach dann Rundfunk und löst somit eine GIS
> Gebührenpflicht aus, oder nicht?

Nein, das ist kein Rundfunk. So wie YouTube kein Rundfunk ist.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 2:43:45 AM2/8/12
to
On 2012-02-07 05:29 wrote Helmut Wabnig:
> Bei A1 Tv zahl ich ja, nicht direkt aber über die A1.
> Also was.

Das hat aber mit der GIS nix zu tun.

Franz Glaser

unread,
Feb 8, 2012, 3:34:01 AM2/8/12
to
Heiliger Pisa, bitt für uns!

Wenns irgendwie möglich ist, dann möchte ich die Telekom dran
hindern, ihre Kabel mit dem ORF-Programm etc. zu belasten. Auch
deswegen, weil damit die Immunität der Empfänger gebrochen wird.

Aber auch das ist den Juristen eher offenbar angenehm als wurscht.

Ich werde das Gefühl nicht los, daß mit der Digitalisierung in den
letzten Jahren was passiert, das der Verfassung diametral
entgegenläuft und den "Wissenden" nur ein müdes Grinsen entlockt.

Ich vermute nämlich stark, daß es da weniger um "Rechte" bei den
blöden Amiserien geht, die eh nix mehr kosten, als um
millisekundengenaue Abrechnung bei den Werbeeinschaltungen. Und
auch das nur anfangs, später um parteipolitische und 1987-
Gesinnungsauswertung: wer schaut welche Diskussionssendung an.

Franz Glaser

unread,
Feb 8, 2012, 3:37:33 AM2/8/12
to
Matthias.Feichtinger wrote:

>> Mit Multicast würde ich das ander sehen, aber Unicast ist kein
>> Rundfunk.
>
> Und wo ist das Drahtlose? Hier Sender, irgendwo event. ohne
> Stromleitung. ein Empfänger?

Binni bled? das sind Pakete, die codiert abgeholt werden.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 3:45:12 AM2/8/12
to
On 2012-02-07 09:23 wrote Friedrich Volkmann:
> Das GIS beruft sich auf genau diesen Paragrafen,

GIS lässt im Zitat aber immer den entscheidenden Teil aus. :-)

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 3:50:11 AM2/8/12
to
Die angesprochene teleologische Interpretation ist sehr gefährlich.

In diesem Fall zäumst Du das Pferd auch ganz falsch auf.

Denn systematisch muss man bei der Rundfunkgebühr anfangen, nicht beim
ORF-Entgelt. Das ORF-Entgelt wird dann draufgepackt oder auch nicht.

Es kommt bei der Rundfunkgebühr nicht auf den Inhalt an (welches
Programm), sondern auf die eingesetzte Technologie (Empfangseinrichtung
für Rundfunk).

TCP/IP Unicast ist kein Rundfunk, aus zwei Gründen. Den einerseits ist
Rundfunk 1 to n, während bei Unicast für jeden einzelnen Nutzer ein
Stream erstellt wird.

Zweitens erfordert dieser Stream laufende Antworten des Nutzers, also
eine durchgehende 2-Weg-Kommunikation. Sonst funktioniert das nicht.


Mir ist ein einziger Fall bekannt, in dem die GIS einen Bescheid
ausgestellt hat. Der Wiener hat gesagt "ja, ich habe Internetzugang und
mein Computer hat auch Lautsprecher und alles, aber ich habe kein
Radio". Er hat gegen den Bescheid berufen, die Finanzbehörde hat einen
Beamten des Magistrats vorbeigeschickt und dann gegen die GIS entschieden

http://www.heise.de/newsticker/meldung/GIS-verliert-Wiener-Internetnutzer-muss-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-206574.html

Da dürfte der GIS ein Fehler unterlaufen sein, weil sie geglaubt haben,
der Mann habe TV und Radio. Hatte er aber nicht. Internet war nie streitig.

Beim VwGH habe ich nix Einschlägiges gefunden.

MfG
Daniel AJ

PS: Ob A1 TV oder Ö3 Webstream ist wurscht, solange sie die selbe
Technologie verwenden.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 4:14:24 AM2/8/12
to
On 2012-02-07 12:10 wrote Franz Glaser:
> Das ist genau das, was ich an den Juristen hasse.

Das hat mir Juristen nix zu tun, sondern mit Praktikabilität. Man kann
viel exaktere Gesetze schreiben, die viel mehr Sachverhalte
berücksichtigen - sie werden sehr lang, teuer in der Umsetzung und kaum
jemand versteht sie.

Ich weiß nicht, wie die Leerkassettenvergütung annodazumal gehandhabt
wurde. Aber seit ich mich mit dem Thema befasse kannst Du Dir Deine
Leerkassettenvergütung zurückholen, wenn Du nur Deine eigenen Werke
(oder urheberrechtsfreies Zeug) auf den Kassetten speicherst.

MfG
Daniel AJ

Franz Glaser

unread,
Feb 8, 2012, 4:43:08 AM2/8/12
to
Daniel AJ Sokolov wrote:

> Ich weiß nicht, wie die Leerkassettenvergütung annodazumal
> gehandhabt wurde. Aber seit ich mich mit dem Thema befasse
> kannst Du Dir Deine Leerkassettenvergütung zurückholen, wenn Du
> nur Deine eigenen Werke (oder urheberrechtsfreies Zeug) auf den
> Kassetten speicherst.
>
notariell beglaubigt :->

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 4:52:30 AM2/8/12
to
On 2012-02-08 04:34 wrote Franz Glaser:
> Wenns irgendwie möglich ist, dann möchte ich die Telekom dran
> hindern, ihre Kabel mit dem ORF-Programm etc. zu belasten. Auch
> deswegen, weil damit die Immunität der Empfänger gebrochen wird.

Einfach nicht kaufen. Und es geht auch ganz ohne TV-Programm. :-)

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 5:16:50 AM2/8/12
to
On 2012-02-08 05:43 wrote Franz Glaser:
> notariell beglaubigt :->

Nein, eine entsprechende Erklärung reicht aus.

Siehe auch das Obiter Dictum in OGH 4 Ob 79/11p, über das ich Anfang des
Jahres berichtet habe.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Weiteres-Gericht-lehnt-Urheberrechte-Abgabe-auf-Festplatten-ab-1404865.html

Werner Tann

unread,
Feb 8, 2012, 5:22:40 AM2/8/12
to
Daniel AJ Sokolov <sok...@gmx.netnetnet.invalid> schrieb:

>Ich weiß nicht, wie die Leerkassettenvergütung annodazumal gehandhabt
>wurde. Aber seit ich mich mit dem Thema befasse kannst Du Dir Deine
>Leerkassettenvergütung zurückholen,

Dafür gibt's im Amt bestimmt einen uralten Referenten im
Kellerkammerl, mit langem Bart und Ärmelschonern, der noch weiß, was
eine Tonbandkassette ist und Dir die Vergütung in bar rückerstattet -
nach ausgiebiger Verwendung diverser Amtsstempel. :-)

Franz Glaser

unread,
Feb 8, 2012, 6:18:28 AM2/8/12
to
Daniel AJ Sokolov wrote:
> On 2012-02-08 05:43 wrote Franz Glaser:

>> notariell beglaubigt :->
>
> Nein, eine entsprechende Erklärung reicht aus.
>
> Siehe auch das Obiter Dictum in OGH 4 Ob 79/11p, über das ich
> Anfang des Jahres berichtet habe.
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Weiteres-
Gericht-lehnt-Urheberrechte-Abgabe-auf-Festplatten-ab-1404865.html
>
> MfG
> Daniel AJ
>
Ach - das habe ich als Besen im Fenster geschrieben. Mich störts
sowieso wie die Quellensteuer und die Produkthaftung und so
weiter. Der Staat erlaubt sich aus Bequemlichkeit, alle Bürger
erstmal in seinen Verdachts-Schuldturm zu werfen. Wer ko der ko -
sich rausstrampeln. Und das läuft unter "etwas mehr
Gerechtigkeit".

Der junge Mann, der grad die Facebook verklagt hat, der soll
einmal die Finanz verklagen!

Matthias.Feichtinger

unread,
Feb 8, 2012, 9:34:58 AM2/8/12
to
Daniel AJ Sokolov <jgtedg$v44$1...@dont-email.me> Mittwoch, 8. Februar 2012
10:14:

> Ich weiß nicht, wie die Leerkassettenvergütung annodazumal gehandhabt
> wurde.

Dss ist ja nicht so wichtig, nur: Wie schützt man sich vor solch blinder
Regulierungswut! Sag nicht Parlament, dort wird ja doch nur abgenickt.

Wie wär's damit: Jeder muß solche Auswüchse selbst finanzieren?
Nein, geht auch nicht, dann gbt's nur mehr Raiffeisengesetze ...
Aber irgendwie muß das doch machbar sein!

--
Usenet, just usenet
n o t h i n g else

Michael Suda

unread,
Feb 8, 2012, 12:06:33 PM2/8/12
to
Am 08.02.2012 12:18, schrieb Franz Glaser:

> [hier gekürzt] Der junge Mann, der grad die Facebook verklagt hat, der soll
> einmal die Finanz verklagen!

Ah, da schau her! Jemand hat also Facebook verklagt!

Naja, man soll nicht alles glauben, was oberflächliche Journalisten
gerüchterstatten. ;-)

--

Michael Suda
1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Michael Suda

unread,
Feb 8, 2012, 12:18:02 PM2/8/12
to
Am 07.02.2012 18:05, schrieb Daniel AJ Sokolov:

> Hast Du Zugang zur aktuellen Auflage des von mir erwähnte Werkes? Dann
> könntest Du uns vielleicht den entsprechenden Ausschnitt zitieren.

Genau so viel Zugang wie jeder, der Zugang zu einer entsprechenden Fach-
oder Universalbibliothek hat.

Leider ist aber keine in dem Haus, in dem ich arbeite.

Friedrich Volkmann

unread,
Feb 8, 2012, 2:54:56 PM2/8/12
to
On 08.02.2012 18:18, Michael Suda wrote:
> Am 07.02.2012 18:05, schrieb Daniel AJ Sokolov:
>
>> Hast Du Zugang zur aktuellen Auflage des von mir erwähnte Werkes? Dann
>> könntest Du uns vielleicht den entsprechenden Ausschnitt zitieren.
>
> Genau so viel Zugang wie jeder, der Zugang zu einer entsprechenden Fach-
> oder Universalbibliothek hat.
>
> Leider ist aber keine in dem Haus, in dem ich arbeite.

Macht nichts, ich war heute in der städtischen Hauptbücherei am
Urban-Loritz-Platz. Dort steht der Wälzer im Regal.

-------- Zitat anfang --------
[...] Streaming-Technologie aus dem Internet oder in Mobilfunknetzen. Diese
wird für sich allein noch keine Entgeltpflicht begründen, da in diesem Fall
infolge der technisch beschränkten gleichzeitigen (potenziellen)
Empfängerzahl nicht von einer die Qualifizierung als Rundfunkdarbietung im
Sinne des Art. 1 Abs. 1 BVG-Rundfunk vorauszusetzenden "Punkt zu
Mehrpunkt-Übertragung" an die Allgemeinheit auszugehen ist, sondern vielmehr
von einem jeweils individuellen Abruf, vergleichbar den ebenfalls nicht
unter den Rundfunkdienst fallenden Abrufdiensten. Dieses Verständnis des
verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs hat der Gesetzgeber auch der Novelle
BGBl I 2010/50 zu Grunde gelegt [...]

Der Abruf von Streaming-Angeboten über das Internet ist von sonstigen auf
dem Internet-Protokoll basierenden Angeboten etwa über ADSL-Leitungen oder
vergleichbaren, den Kabelnetzen ähnlichen Technologien (IPTV) strikt zu
unterscheiden. Entscheidend für die Qualifikation der Letzteren als
Äquivalent zum herkömmlichen Kabelnetz und der rechtlichen Einordnung als
(gebührenpflichtige) Rundfunkweiterleitung ist der Umstand, dass die
Programme von den Contentservern bereits permanent in broadcastähnlicher
Weise in Richtung zum Teilnehmer bis in alle Digital Subscriber Line Access
Multiplexe (DSLAMs) übertragen werden [...]

Im Unterschied dazu ist hingegen bei einem Abruf der Programme aus dem
(globalen) Internet keineswegs sichergestellt, dass ausreichende
Serverkapazitäten bzw. Übertragungsbandbreiten im Netz zur Verfügung stehen,
um zu einer gleichzeitigen und unbeschränkten Abrufbarkeit der
Programmangebote durch alle potentiellen Empfänger, und damit der
rundfunktypischen Multicast-Fähigkeit, zu gelangen. Vielmehr handelt es sich
um einen Best-Effort-Dienst, dh dass eine fehlerfreie und vollständige
Übertragung nicht garantiert ist und die Übertragung von freien Kapazitäten
abhängig ist. Diese technologiebedingte Einschränkung hindert aber eine
Qualifikation entsprechender Programmangebote als Rundfunk im Sinne des
BVG-Rundfunk und begründet damit - nach dem aktuellen Stand der Technik -
keine Gebühren- oder Programmentgeltpflicht. Im Lichte des
Gesetzesvorbehaltes des Art. I Abs. 2 BVG-Rundfunk wäre überdies eine
Subsumtion von z.B. Webradio unter den Rundfunkbegriff mit der mit Art. 10
EMRK unvereinbaren Konsequenz verbunden, dass es mangels gesetzlicher
Grundlage gar nicht veranstaltet werden dürfte.

Vgl ergänzend auch die Anmerkungen zu § 31 ORF-G.
-------- Zitat Ende --------

Die Anmerkungen zu § 31 ORF-G habe ich mir leider (noch) nicht angesehen.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 8, 2012, 5:05:25 PM2/8/12
to
On 2012-02-08 15:54 wrote Friedrich Volkmann:
> Macht nichts, ich war heute in der städtischen Hauptbücherei am
> Urban-Loritz-Platz. Dort steht der Wälzer im Regal.

Vielen Dank für die Mühewaltung und das Zitat! Ist das schon die
aktuelle, 3. Auflage aus 2011?

Friedrich Volkmann

unread,
Feb 8, 2012, 5:30:23 PM2/8/12
to
On 08.02.2012 23:05, Daniel AJ Sokolov wrote:
> On 2012-02-08 15:54 wrote Friedrich Volkmann:
>> Macht nichts, ich war heute in der städtischen Hauptbücherei am
>> Urban-Loritz-Platz. Dort steht der Wälzer im Regal.
>
> Vielen Dank für die Mühewaltung und das Zitat! Ist das schon die aktuelle,
> 3. Auflage aus 2011?

Ja. Sonst wär der Hinweis auf ein BGBl aus 2010 schwer möglich gewesen. ;-)

Hans Huber

unread,
Feb 8, 2012, 6:39:03 PM2/8/12
to
Am 08.02.2012 12:18, schrieb Franz Glaser:

> Der junge Mann, der grad die Facebook verklagt hat, der soll
> einmal die Finanz verklagen!

Verklagt hat der gar niemanden.
Ein paar Anzeigen hat er eingebracht - das wars aber auch schon.

Stefan Froehlich

unread,
Feb 9, 2012, 2:32:46 AM2/9/12
to
On Wed, 08 Feb 2012 20:54:56 Friedrich Volkmann wrote:
> Im Lichte des Gesetzesvorbehaltes des Art. I Abs. 2 BVG-Rundfunk
> [ausgewogene, unparteiliche Berichterstattung] wäre überdies eine
> Subsumtion von z.B. Webradio unter den Rundfunkbegriff mit der mit Art.
> 10 EMRK [Freiheit der Meinungsaeusserung] unvereinbaren Konsequenz
> verbunden, [...]

Finde ich gut, aber irgendwo auch spannend: wieso gilt im Internet die
Freiheit der Meinungsaeusserung, im Aether jedoch nicht?

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - die beschwerlichste Ankündigung der Sehnsucht.
(Sloganizer)

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 9, 2012, 3:32:28 AM2/9/12
to
On 2012-02-08 18:30 wrote Friedrich Volkmann:
> Ja. Sonst wär der Hinweis auf ein BGBl aus 2010 schwer möglich gewesen. ;-)

D'oh! Sorry für meine unreflektierte Frage!

BR

Daniel AJ Sokolov

unread,
Feb 9, 2012, 3:58:16 AM2/9/12
to
On 2012-02-09 03:32 wrote Stefan Froehlich:
> Finde ich gut, aber irgendwo auch spannend: wieso gilt im Internet die
> Freiheit der Meinungsaeusserung, im Aether jedoch nicht?

Die Fragestellung ist nicht zielführend. :-)

Im Internet gibt es quasi unbeschränkte Kapazitäten. Jeder kann eine
Website erstellen und dort seine Meinung äußern. Du, ich, und alle Leute
dazwischen, und es wird alles abrufbar sein.

Wenn aber Du, ich, und jeder dazwischen im Äther zu (rund)funken beginnt
wie er will, versteht keiner mehr irgendwas und es ist aus mit der
schönen Meinungsäußerung. Die Freiheit der Meinungsäußerung muss im
Äther also durch gewisse Regeln geschützt werden - diese Regeln bedingen
notwendigerweise Einschränkungen.

Daher brauchst Du eine Genehmigung zum Betrieb eines
Radiosenders/Fernsehsenders, und weil viele Leute einen Sender betreiben
wollen, gibt es dafür Verfahren und Auswahlkriterien.

Dass uns das Ergebnis dieser Auswahl nicht unbedingt behagt ist eine
andere Geschichte, die an der Grundidee nichts ändert.

Im Internet mit seiner quasi unbeschränkten Kapazität wären solche
Einschränkungen aber nicht nur nicht hilfreich, sondern sogar schädlich
- wobei manchen aber der Profit wichtiger ist ("Es sind meine Leitungen
und damit kann ich machen was ich will."). Daher haben wir die
Diskussion über Netzneutralität.

MfG
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