Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Miet-Anbot "gefährlich"??

452 views
Skip to first unread message

Michael Kalina

unread,
Apr 23, 2002, 11:19:53 AM4/23/02
to
Hallo!

Ich bin für Mittwoch (morgen!) eingeladen, ein Miet-Anbot zu
unterzeichnen. Soweit ich mir das in einer gewissen Laiensprache
erklären hab' lassen, ist das so eine Art "Wohnungsreservierung", dh.
die Wohnung darf nicht mehr angeboten werden und die im Anbot
ausgemachten Dinge (in welchem Zustand die Wohnung sein soll, wie viel
sie kosten soll, etc.) werden später Teil des Mietvertrages.

Diese Anbot ist befristet bis zum 30. April.

Nun meine Fragen:
1. Habe ich so ungefähr richtig verstanden (obige Erklärung), was dieses
Anbot für Funktion hat?
2. Was bedeutet die Befristung bis 30.04? Gilt die für mich oder für
wen?

Ich frage deshalb, weil eine Internet-Suche nach Anbot eröffnet mir eine
Unmenge an Seiten, die davor warnen, ein Anbot zu unterzeichnen...

MfG, MDK


Helmut Wollmersdorfer

unread,
Apr 23, 2002, 11:37:30 AM4/23/02
to
Michael Kalina wrote:

> 1. Habe ich so ungefähr richtig verstanden (obige Erklärung), was dieses
> Anbot für Funktion hat?

Es soll wahrscheinlich Dich verpflichten. Wie es mit den Pflichten der
Gegenseite ausschaut, geht wahrscheinlich nur aus den Textdetails
hervor.

> 2. Was bedeutet die Befristung bis 30.04? Gilt die für mich oder für
> wen?

Kommt auch auf den Text an. Wenn es beide Seiten verpflichtet, ist es
wohl eher ein Vorvertrag.

Helmut Wollmersdorfer
--
http://www.wollmersdorfer.at
Name them and shame them http://www.bigbrotherawards.at/
http://www.vibe.at subscribe http://www.vibe.at/kontakt.html#internetz
http://quintessenz.at subscribe http://www.quintessenz.at/q/depesche

Unknown

unread,
Apr 24, 2002, 5:09:10 PM4/24/02
to
Hallo Michael,

"Michael Kalina" <michae...@hotmail.com> schrieb Folgendes:

>Ich bin für Mittwoch (morgen!) eingeladen, ein Miet-Anbot zu

^^^^^^^^
Ui, vielleicht nützt mein Posting dennoch etwas.

>unterzeichnen. Soweit ich mir das in einer gewissen Laiensprache
>erklären hab' lassen, ist das so eine Art "Wohnungsreservierung", dh.
>die Wohnung darf nicht mehr angeboten werden und die im Anbot
>ausgemachten Dinge (in welchem Zustand die Wohnung sein soll, wie viel
>sie kosten soll, etc.) werden später Teil des Mietvertrages.
>
>Diese Anbot ist befristet bis zum 30. April.
>

Also, wenn ich es richtig verstehe, soll es so funktionieren,
dass DU dem Makler (oder wem immer) ein Anbot auf Abschluss
eines Mietvertrages stellst. Dieser empfängt dann dein Anbot
und muss sich innerhalb einer bestimmten Überlegungsfrist
(offenbar bis 30.4.) darüber erklären, ob er das Anbot annimmt
oder nicht. (§862 ABGB)
Bejahendenfalls kommt ein Vertrag zustande! (§§861 iVm 863 ABGB)

Während dieser Zeitspanne bis Du an das Anbot gebunden.
Bei einem Rückzieher hätte der andere Schadenersatzansprüche
(Vertrauensschaden - culpa in contrahendo).

Gegen so eine Vorgangsweise spricht sich das Gesetz nicht aus,
im KschG wird lediglich festgehalten, dass die Überlegungsfrist
des Annehmenden nicht "unangemessen lange" sein darf.
(§6 Abs 1 Z 1 KschG)

"werden später Teil des Mietvertrages" - das stört mich ein bisserl.
Denn, wie oben ausgeführt, würde mit Erklärung des Verhandlungspartners
das Anbot angenommen werden, also der Vertragsschluss hiedurch
zustande kommen. (§§861, 863 ABGB)

Als unverbindliche Empfehlung rate ich auf dieses Schreiben
oben groß "ohne obligo" daraufzuschreiben und "mit Vorbehalt"
zu unterschreiben. Steigt der Vertragspartner darauf nicht ein,
hat man vermutlich eh besser nicht unterschrieben.

___/§\_____/§\______
mit netten Grüßen
Markus Konstantineas

Michael Kalina

unread,
Apr 25, 2002, 5:36:28 AM4/25/02
to
Herzlichen Dank für eure Antworten.

Die Vermieterin hat am Tag des Unterzeichnens den Mietzins von 500 auf
800 EUR gehoben. Dadurch ist soundso alles hinfällig geworden.

Trotzdem Danke.

MfG, MDK


Susanne Korak

unread,
Apr 25, 2002, 2:38:58 PM4/25/02
to
Hallo Michael!

Nachdem Du die Wohnung nicht genommen hast, wirst Du wahrscheinlich
weitersuchen und u.U. wieder in die Situation kommen ?! ;-)

Vielleicht möchtest Du Dir mal auf http://www.mietervereinigung.at unter FAQ
deren Meinung zu "Kauf- und Mietanbot" ansehen...

Hth!

FUP

LG
Susanne

"Michael Kalina" <michae...@hotmail.com> wrote in message
news:3cc7ce1c$0$7658$3b21...@news.univie.ac.at...

Bernhard Steiner

unread,
Apr 28, 2002, 4:37:37 AM4/28/02
to
Susanne Korak wrote:

> Vielleicht möchtest Du Dir mal auf http://www.mietervereinigung.at unter FAQ
> deren Meinung zu "Kauf- und Mietanbot" ansehen...

Beim Link http://www.mietervereinigung.at/html/left.php passiert bei mir gar
nix.
Ist die Webseite defekt?

--
mfg BeST

Susanne Korak

unread,
Apr 28, 2002, 10:06:20 AM4/28/02
to
> Beim Link http://www.mietervereinigung.at/html/left.php passiert bei mir
gar
> nix.
> Ist die Webseite defekt?


Hallo Bernhard!

Ich habe Dir den Artikel kopiert - s.u.

LG
Susanne

FAQ - Auszug aus http://www.mietervereinigung.at

Kauf- oder Mietanbot

Hier ist größte Vorsicht geboten! Eine Unterschrift unter ein solches
Anbot hat schon viele gereut. Liest man auf einem solchen Schriftstück
nämlich auch das Kleingedruckte, so bedeutet es, daß der Wohnungssuchende
dem Makler anbietet (also: zusagt!), diese Wohnung zu den genannten
Bedingungen zu mieten oder zu kaufen.
Es ist also keineswegs, wie viele Makler behaupten, nur "eine
Unterschrift zur Bestätigung, "...daß ich als Makler Ihnen die Wohnung
angeboten habe ...".
Da es sich beim Kauf- oder Mietanbot demnach bereits um eine
verbindliche Erklärung des Wohnungssuchenden handelt, eine bestimmte Wohnung
zu mieten oder zu kaufen, ist es wichtig, daß alle Bedingungen und
Voraussetzungen in dem Anbot genau angeführt sind: Mietzins, Betriebskosten,
Weitergaberecht, Investitionsablösen, Mietzinsvorauszahlung, Kaution,
Kreditvermittlung mit genauer Laufzeit und monatlicher Höhe der
Rückzahlungen, etc.

Unser Tip: Unterschreiben Sie solche Anbote immer mit dem Zusatz "
vorbehaltlich einer Finanzierungsmöglichkeit durch meine Hausbank". Sollten
Sie nach der Unterzeichnung erkennen, daß Sie sich die Wohnung nicht leisten
können, besteht in diesem Fall eine Rücktrittsmöglichkeit von dem Anbot,
wenn eine Finanzierung z.B. der geforderten Ablöse durch Ihre Bank nicht
zustande kommt.

Seit 1.7.1996 hat jeder Wohnungssuchende die Möglichkeit von einem
derartigen Anbot ohne Angaben von Gründen zurückzutreten, vorausgesetzt er
hat diese Vereinbarung am Tage der Erstbesichtigung unterschrieben.

Kommen Sie jedoch später drauf, daß Ihnen einfach die Miete zu hoch
ist, oder daß Sie ein günstigeres Angebot abschließen könnten, dann müssen
Sie u.U. trotz Rücktritt von dem Anbot die vereinbarte Maklerprovision
bezahlen (= drei Bruttomonatsmieten (= Hauptmietzins + Betriebskosten ohne
USt) plus 20% Mehrwertsteuer).

Da das Kauf- oder Mietanbot von so großer Bedeutung ist, bestehen Sie
unbedingt darauf, daß Sie einen Durchschlag davon erhalten! Sie haben ein
Recht darauf. Manche Büros "vergessen" oft die Aushändigung der Kopie.
Achtung!: Makler dürfen keine Anzahlungen auf ihre Provision entgegen
nehmen, bevor der Vertrag perfekt ist!!!
Hat der Makler allerdings eine sogenannte Abschlußvollmacht
(schriftlicher Nachweis!), so ist der Vertrag bereits mit der Zustimmung des
Maklers zu dem Anbotes des Mieter zustande gekommen.

0 new messages