Franz Glaser
unread,Feb 3, 2024, 1:56:24 PM2/3/24You do not have permission to delete messages in this group
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On 03.02.24 13:23, Hans wrote:
> Ist eh alles Schwachsinn, was in den diversen unheiligen Schriften steht.
Hast du schon die österreichische Bundesverfassung gelesen, was da fürn
"Schwachsinn" drin steht? Uhd die ist gerade eben "konsolidiert" von der
*Verfassungsministerin* nach Brüssel geschickt worden.
Artikel 18.
Aabsatz (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der
Gesetze ausgeübt werden.
No na, alle müssen sich an die Gesetze halten, sogar die "staatliche
Verwaltung.
Absart (2) Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb
ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen.
DAS ist der Unterschied: die Regierung darf sich selber Gesetze löten.
Das widerspricht zwar der Gewaltenteilung aber wen kümmert sowas in
der Obrigkeit.
Noch'n Gedicht: Artikel 100: die Bundesregierung darf einen gewählten
Landtag auflösen. Artikel 100. Da bleibt mir das Maul offen.
Dollfuss-Ära aber immer noch gültig.
GL (agp dazu geschaltet)
--
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.