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FA-Nachforderung

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Thomas Probst

unread,
Sep 21, 2012, 4:40:05 AM9/21/12
to
Mahlzeit!

Nachdem agf schon ziemlich ausgestorben ist, erlaube ich mir ein
XP in agr mit entsprechendem fup nach agf...

Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem ich
hoeflich ersucht werde, die ANV fuer 2011 durchzufuehren, da ich
ueber meinen Arbeitgeber den Freibetragsbescheid geltend gemacht habe.

Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?
Schicken die mir irgendwann mal den Exekutor oder kann man so ein
Schreiben getrost ignorieren?
TIA

TP

Hans Huber

unread,
Sep 21, 2012, 5:45:42 PM9/21/12
to
Am 21.09.2012 10:40, schrieb Thomas Probst:

> Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, in dem ich
> hoeflich ersucht werde, die ANV fuer 2011 durchzufuehren, da ich
> ueber meinen Arbeitgeber den Freibetragsbescheid geltend gemacht habe.

Dann tu das doch. Tut nicht weh und dauert - wenn man seine Belege brav
gesammelt hat - nicht lange.

> Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?

Ich wᅵrde vermuten, dann wird gemᅵᅵ des Jahreseinkommens aus
unselbstᅵndiger Tᅵtigkeit einfach von Amts wegen eine Pflichtveranlagung
durchgefᅵhrt. Werbungskosten kᅵnnen dann freilich keine berᅵcksichtigt
werden, dein genutzer Freibetrag ist somit de-fakto vollstᅵndig
zurᅵckzuzahlen.

Eventuell kᅵnnte auch noch ein Finanzstrafverfahren dazu kommen.

> Schicken die mir irgendwann mal den Exekutor oder kann man so ein
> Schreiben getrost ignorieren?

Ein Exekutor ist nicht nᅵtig, Du hast ja offenkundig pfᅵndbares
Einkommen aus unselbstᅵndiger Erwerbstᅵtigkeit.


Daniel AJ Sokolov

unread,
Sep 22, 2012, 2:47:41 AM9/22/12
to
On 2012-09-21 05:40 wrote Thomas Probst:
> Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?

Dann begehst Du eine Verwaltungsübertretung durch Unterlassung.

> Schicken die mir irgendwann mal den Exekutor oder kann man so ein
> Schreiben getrost ignorieren?

Eine höchst erstaunliche Frage. Die schicken Dir nicht umsonst so einen
Bescheid. Den solltest Du keinesfalls ignorieren!

Denn das wäre unangenehm und teuer. Sie können Dir eine Steuerprüfung
antun und/oder Dein Einkommen schätzen (was selten zu Deinen Gunsten
ausfallen wird), und natürlich Strafzinsen auf die dann geschätzte
Steuerschuld aufschlagen.

Bei vorsätzlicher Nicht-Abgabe der Erklärung gibt es sicher auch noch
Verwaltungsstrafen, aber das habe ich nicht im Kopf.

Im Finanzamt arbeiten Menschen. Wenn sie Dich schon erinnern und Du sie
einfach ignorierst fühlen sie sich (wohl nicht zu Unrecht) gefrotzelt
und werden dann womöglich unwirsch. Glaub mir, das willst Du nicht.

Falls Du mehr Zeit für Deine Erklärung benötigst, kannst Du es gegen
Ende der aktuellen Frist zu gegebener Zeit mit einem Antrag auf
Fristverlängerung versuchen. Nach meiner Erfahrung werden diese Anträge
immer abgelehnt und gleichzeitig wird eine neue, längere Frist gesetzt.
Den Grund für diese Obskurität habe ich vergessen. Aber wenn Du Pech
hast, kriegst Du keine neue Frist. Dann beginnt der Zinsenlauf.

Achja, mit einer höheren Bemessungsgrundlage wird wohl auch die
Sozialversicherung Geld sehen wollen. Und die sind, so höre ich, noch
viel harscher als das Finanzamt. Die meisten Konkursanträge werden
meines Wissens von den Krankenkassen eingebracht.

MfG
Daniel AJ

--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net

Hans Huber

unread,
Sep 22, 2012, 3:17:22 AM9/22/12
to
Am 22.09.2012 08:47, schrieb Daniel AJ Sokolov:


> Denn das wäre unangenehm und teuer. Sie können Dir eine Steuerprüfung
> antun und/oder Dein Einkommen schätzen (was selten zu Deinen Gunsten
> ausfallen wird), und natürlich Strafzinsen auf die dann geschätzte
> Steuerschuld aufschlagen.

Der OP ist offenkundig unselbständiger, lohnsteuerpflichtiger
Arbeitnehmer. Schätzen muss man daher nichts - der Steuerakt liegt ja
vor. Die Steuer wurde ohnehin schon abgeführt, er hat nur mittels
Freibetragsbescheid Werbungskosten geltend gemacht, die nun - mangels
durchgeführter Arbeitnehmerveranlagung - gar nicht abzugsfähig sind.


> Achja, mit einer höheren Bemessungsgrundlage wird wohl auch die
> Sozialversicherung Geld sehen wollen. Und die sind, so höre ich, noch
> viel harscher als das Finanzamt. Die meisten Konkursanträge werden
> meines Wissens von den Krankenkassen eingebracht.

Die Werbungskosten (Freibetragsbescheid) wird erst NACHDEM die SV
bereits vom Arbeitgeber abgezogen wurden für die Lohnsteuer
berücksichtigt. Seitens der SV ist daher in diesem Fall nichts zu erwarten.

Daniels Ausführungen zielten m.E. auf Personen ab, die (auch) Einkommen
aus anderen Einkommenskategorien als unselbständiger Tätigkeit aufweisen.

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