On 2012-09-21 05:40 wrote Thomas Probst:
> Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?
Dann begehst Du eine Verwaltungsübertretung durch Unterlassung.
> Schicken die mir irgendwann mal den Exekutor oder kann man so ein
> Schreiben getrost ignorieren?
Eine höchst erstaunliche Frage. Die schicken Dir nicht umsonst so einen
Bescheid. Den solltest Du keinesfalls ignorieren!
Denn das wäre unangenehm und teuer. Sie können Dir eine Steuerprüfung
antun und/oder Dein Einkommen schätzen (was selten zu Deinen Gunsten
ausfallen wird), und natürlich Strafzinsen auf die dann geschätzte
Steuerschuld aufschlagen.
Bei vorsätzlicher Nicht-Abgabe der Erklärung gibt es sicher auch noch
Verwaltungsstrafen, aber das habe ich nicht im Kopf.
Im Finanzamt arbeiten Menschen. Wenn sie Dich schon erinnern und Du sie
einfach ignorierst fühlen sie sich (wohl nicht zu Unrecht) gefrotzelt
und werden dann womöglich unwirsch. Glaub mir, das willst Du nicht.
Falls Du mehr Zeit für Deine Erklärung benötigst, kannst Du es gegen
Ende der aktuellen Frist zu gegebener Zeit mit einem Antrag auf
Fristverlängerung versuchen. Nach meiner Erfahrung werden diese Anträge
immer abgelehnt und gleichzeitig wird eine neue, längere Frist gesetzt.
Den Grund für diese Obskurität habe ich vergessen. Aber wenn Du Pech
hast, kriegst Du keine neue Frist. Dann beginnt der Zinsenlauf.
Achja, mit einer höheren Bemessungsgrundlage wird wohl auch die
Sozialversicherung Geld sehen wollen. Und die sind, so höre ich, noch
viel harscher als das Finanzamt. Die meisten Konkursanträge werden
meines Wissens von den Krankenkassen eingebracht.
MfG
Daniel AJ
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