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Lebens-/Rentenversicherung abgelaufen - Frist versäumt

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Gerhard Eichberger

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Aug 21, 2013, 8:05:22 AM8/21/13
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Gerhard Eichberger


Bei einer Lebensversicherung mit Einmalerlag bei der Raiffeisen-Versicherung kann man sich aussuchen, ob eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Gesamtauszahlung erfolgt. Im letzteren Falle wird eine erhöhte Versicherungssteuer abgezogen (was ja nicht sowenig ist).

Da ich die Frist versäumt habe (die Lebensversicherung ist am 1. August 2013 abgelaufen), wurde mir mitgeteilt, daß nun nur mehr eine Gesamtauszahlung möglich ist.

Seitens der Raiffeisenbank wird mir nun angeboten, daß der Gesamtauszahlungsbetrag in eine neue Lebensversicherung mit Einmalerlag und sofortiger Rentenauszahlung einbezahlt werden kann.

Wie schaut es in diesem Fall mit der Versicherungssteuer aus? Es geht darum, daß für die Auszahlung der bereits abgelaufenen Lebensversicherung keine erhöhte Versicherungssteuer gezahlt werden soll.

Übrigens habe ich meine betreffende E-Mail an die Raiffeisenbank am 31. Juli 2013 (also am letzten Tag der Frist) gesendet, in die ich auch reingeschrieben habe, daß ich monatliche Rentenzahlung wünsche. Es kam allerdings eine automatische Antwort, daß man nicht da ist. Die Antwort der Bank kam dann erst etwa eine Woche später. Wie schaut das da aus - habe ich rechtzeitig angefragt oder nicht?

Es geht darum, daß ich eine monatliche Rentenauszahlung möchte und keine erhöhte Versicherungssteuer zahlen will. Läßt sich dies durch das von der Raiffeisenbank vorgeschlagene Verfahren (Einmalauszahlung der alten Versicherung in eine neue Lebensversicherung mit sofortiger monatlicher Rentenauszahlung) erreichen?

Ich will natürlich NICHT haben, daß dann von den Auszahlungen Kapitalertragsteuer abgezogen wird. (Die abgelaufene Lebensversicherung war kapitalertragsteuerfrei, da sie eine Laufzeit von 15 Jahren hatte.)

Weiß da wer Bescheid?

Was passiert eigentlich, wenn ich gar nichts mache, also die Versicherung nicht kündige?

Wieso muß man eigentlich eine Lebensversichrung am Ende der Laufzeit kündigen? Sie hat ja eine befristete Laufzeit.


Gerhard

Gerhard Eichberger

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Aug 24, 2013, 2:26:35 PM8/24/13
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Gerhard Eichberger


Weiß hier niemand Bescheid?


Gerhard

Hans Huber

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Aug 25, 2013, 4:24:02 AM8/25/13
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Am 24.08.2013 20:26, schrieb Gerhard Eichberger:

> Weiß hier niemand Bescheid?

Woher sollen wir Dein bisheriges Produkt kennen?
Woher sollen wir das dir neu angebotene Produkt kennen?

Wer hat Dir das Produkt denn verkauft? Wird ja eine Kundenbetreuung
geben, die Dich da beraten kann. Liegt ja auch nicht im Interesse der
Bank, dass der Kunde nicht unnötig Steuer zahlt.





Gerhard Eichberger

unread,
Aug 25, 2013, 8:56:04 AM8/25/13
to
Gerhard Eichberger


Am Sonntag, 25. August 2013 10:24:02 UTC+2 schrieb Hans Huber:
>
> Woher sollen wir Dein bisheriges Produkt kennen?
> Woher sollen wir das dir neu angebotene Produkt kennen?

Also, leider habe ich da augenblicklich auch keine näheren Daten darüber.

Die am 1. August 2013 abgelaufene Lebensversicherung hat seinerzeit meine Mutter in meinem Namen abgeschlossen - sie lautet auf mich. Es ist eine Lebensversicherung mit Einmalzahlung. Nähere Daten dazu habe ich momentan leider nicht - ich erhielt nur einmal jährlich eine Information über die bisher erzielte Gewinnbeteiligung.

Über das neu angebotene Produkt weiß ich erst recht nicht Bescheid, weil mir seitens der Raiffeisenbank nichts Näheres dazu mitgeteilt wurde, bis auf den Umstand, daß in der Raiffeisenbank ein Vertrag verbereitet wurde, demnach ich die Einmalauszahlung in eine neue Lebensversicherung mit sofortiger Rentenauszahlung einzahlen kann. Nähere Daten dazu wurden mir nicht gegeben.

Diese Geschäftspraxis der Raiffeisenbank ist mir nicht neu. Ich hatte schon einmal das Vergnügen, als mir damals eine Kassenobligation der Raiffeisenbank (mit einem sehr guten Zinssatz) angeboten worden ist: Ich bin damals hingegangen und wollte erstmal den Vertrag haben, damit ich ihn in Ruhe zuhause durchlesen kann. Auf der Raiffeisenbank wurde zuerstmal nach meinen Daten, dem anzulegenden Betrag und nach meiner Bankverbindung gefragt, denn ohne diese Daten kann die Schalterbedienstete den Vertrag nicht ausdrucken. Da habe ich ihr halt diese Daten gegeben. Dann mußte ich feststellen, daß die Raiffeisenbank den Betrag gleich von meinem Girokonto eingezogen hat, obwohl ich den Vertrag noch gar nicht unterschrieben habe. Erst einige Tage später habe ich dann den Vertrag (wegen des doch sehr hohen Zinssatzes) unterschrieben.

Ein Freund hatte ebenfalls Interesse an dieser Kassenobligation. Jedoch wollte der zuerst den Vertrag lesen und seine Bankverbindung erst bei der Vertragsunterzeichnung der Raiffeisenbank bekanntgeben. Seitens der Raiffeisenbank wurde ihm gesagt, daß das nicht geht, weil man erst Betrag und Bankverbindung eintippen muß, dann erst wird der Vertrag ausgedruckt, aber zu diesem Zeitpunkt ist er bereits abgeschlossen. Mein Freund weigerte sich, seine Bankdaten bekanntzugeben und bestand darauf, zuerst den Vertrag zu bekommen, damit er ihn sich daheim in Ruhe durchlesen kann, dann erst entscheidet er, ob er diesen Vertrag abschließen will. Seitens der Bank wurde ihm jedoch gesagt, daß das eben nicht geht. Ich habe deshalb sogar mit dem Filialleiter gesprochen, aber da war nichts zu machen. Das Argument der Raiffeisenbank war lediglich, daß man den Vertrag nicht vorher ausdrucken kann und der Vertrag zum Zeitpunkt des Ausdruckens bereits abgeschlossen ist und auch sofort ausgedruckt wird und außerdem, daß noch niemals jemand den Vertrag vorher haben wollte. Letztlich hat mein Freund dann eben keine Kassenobligation bei der Raiffeisenbank genommen, da er der Ansicht war, daß die ihm zuerst den Vertrag geben müssen, und wenn die das nicht akzeptieren, dann geht er zu einer anderen Bank. (Naja, die hatte dann wohl einen schlechteren Zinssatz als die Raiffeisenbank.)

Naja, und deshalb bin ich ein bißchen skeptisch, was Auskünfte der Raiffeisenbank betrifft.

> Wer hat Dir das Produkt denn verkauft?

Das Produkt hat meiner Mutter der (mittlerweile nicht mehr existente) Raiffeisenring Tullnerfeld verkauft. Allerdings steht in den diesbezüglichen Unterlagen als Vertragspartner "Raiffeisen-Versicherung" (das dürfte eine Abteilung vom Raiffeisenring Tullnerfeld gewesen sein).

Außerdem bin ja nicht ich Vertragspartner, sondern meine im Jahr 2005 verstorbene Mutter. In ihrem Testament steht, daß die Lebensversicherung nur in Form von monatlichen Ratenzahlungen ausbezahlt werden darf und daß dieses Geld zweckgebunden für die Erhaltung unseres Hauses (das ich erben werde) bestimmt ist.

> Wird ja eine Kundenbetreuung geben, die Dich da beraten kann.

Wie gesagt, da bin ich ein bißchen skeptisch. Ich glaube nicht, daß sich die Betreuerin von der Raiffeisenbank da näher auskennt.

Ich habe ihr ja noch vor Ablauf meiner Lebensversicherung eine E-Mail geschickt und erhielt die automatische Antwort, daß man nicht da ist.

Erst eine Woche später (also nach Ablauf der Lebensversicherung) erhielt ich die Antwort der Betreuerin, daß der Information aus Wien zufolge, nach Ablaufdatum (1.8.2013) meines Vertrages keine Rentenauszahlung mehr gewählt werden kann. Genauso wie bei Verlängerungen müsse auch der Antrag auf Rentenauszahlung vor dem Ablauf bei der Raiffeisen Versicherung einlagen. Ich hätte nur mehr die Möglichkeit, den Vertrag zur Gänze auszahlen zu lassen. Weiters schrieb sie, ich soll zu ihr kommen und ihr mitteilen, wohin die Einmalauszahlung erfolgen soll. Sie schrieb noch, daß weiters noch immer die Möglichkeit besteht, nach der Auszahlung einen Einmalerlag auf Versicherungsbasis mit sofortiger Rentenauszahlung zu tätigen. Ein Vorschlag
diesbezüglich liege für mich bereit.

Aus dieser Antwort lese ich zwischen den Zeilen heraus, daß sich die Betreuerin selber nicht auszukennen scheint und sich selber irgendwo (wo eigentlich?) informiert hat.

> Liegt ja auch nicht im Interesse der
> Bank, dass der Kunde nicht unnötig Steuer zahlt.

Wieviel Steuern der Kunde zahlt, wird der Bank wurscht sein, weil es ja nicht deren Geld ist.

Was meint Ihr zu dieser Sache?


Gerhard

Hans Huber

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Aug 25, 2013, 11:16:32 AM8/25/13
to
Am 25.08.2013 14:56, schrieb Gerhard Eichberger:
> Was meint Ihr zu dieser Sache?

Geh hin, stelle klar, dass Du die Frist eingehalten hast und es in der
Sph�re der Bank lag, dass SIE die Frist verstreichen haben lassen. Wenn
ich es richtig verstehe hast Du die Mitteilung an einem Bankwerktag
versendet, somit ist die Mitteilung der Bank rechtsg�ltig zugegangen.

Dass die Mitarbeiterin auf Urlaub ist, ist nicht Dir anzulasten, sondern
f�llt in die Sph�re der Bank.

Die Bank soll dich beraten, welcher Nachteil sich nun durch diesen
Umstand ergibt. Dann kannst Du ja immer noch beurteilen, ob Du gegen die
Fristvers�umnis der Bank vorgehen m�chtest, oder deren Angebot annimmst.

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