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Kann da wer konkreter werden bezüglich Gelbem Abblendlicht?
Es wurde ja eingeführt dass Begrenzungslicht und Abblendlicht nur mehr
weiss sein dürfen.
Nur wenn ein Fahrezug davor zugelassen wurde müsste doch Bestandsschutz
gelten?
Habe leider mit Google nichts zur österreichischen Regelung gelesen.
Grund: Ich will bei meinem Motorrad BJ. 1997 gelbes ABL verwenden da ich
eh nur tags fahre und man damit doch mehr gesehen wird da gelbes ABL
doch inzwischen extrem selten ist.
(Der Tip kam von einem Fahrlehrer vor einiger Zeit der sein Motorrad so
ausgerüstet hatte)