Ich habe den B-Schein,
fahre aber schon lᅵnger mit dem Eintrag
"111" meine 125er.
Nun, irgendwann reichts nicht mehr,
und ich hᅵtte gerne gewusst,
was man fᅵr Prᅵfungen machen muss,
um zusᅵtzlich den "A" zu kriegen.
Ich hoffe mal, man muss nicht das vollstᅵndige
Programm durchmachen.
Danke fᅵr Antwort,
Edie
Hoi!
Fᅵrchte das doch - wobei der Theorieunterricht meines Wissens gekᅵrzt ist
(Frau macht auch grad A aber ich hab net aufgepasst).
Jedenfalls aber theoretische und praktische Prᅵfung sind fᅵllig, da bin ich
mir schon einigermassen sicher :)
best
hk
>> Ich hoffe mal, man muss nicht das vollständige
>> Programm durchmachen.
>
> Hoi!
> Fürchte das doch - wobei der Theorieunterricht meines Wissens gekürzt ist
> (Frau macht auch grad A aber ich hab net aufgepasst).
>
> Jedenfalls aber theoretische und praktische Prüfung sind fällig, da bin ich
> mir schon einigermassen sicher :)
das haben's aber vor wenigen jahren geändert, man muß nur mehr quasi die
differenz zum B neu machen, und, wichtig, wenn man durchfällt, verliert
man auch den B nicht...
cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
"Tauschboerse, die. Neudeutsch im Usenetjargon fuer Flamewar (Heftiger
Austausch von Beleidigungen und verbalen Ohrfeigen)."
-- at in aip
> ich h�tte gerne gewusst,
> was man f�r Pr�fungen machen muss,
> um zus�tzlich den "A" zu kriegen.
*) �rztliche Untersuchung.
*) K�rpergr��e zwischen 155 und 200cm.
*) Erste Hilfe Kurs.
Wird die Ausdehnung einer Lenkberechtigung beantragt,
die vor dem 1. J�nner 1973 erteilt wurde, so ist die Vorlage
einer Kursbest�tigung �ber die lebensrettenden Sofortma�nahmen
notwendig:
Bis zu diesem Zeitpunkt war n�mlich die Absolvierung eines solchen
Kurses
nicht vorgeschrieben.
Zwischen 1. J�nner 1973 und 1. Oktober 1990 war ein vierst�ndiger Kurs
verpflichtend vorgeschrieben. Wurde ein solcher bei der Erteilung der
seinerzeitigen Lenkberechtigung absolviert, so ist kein neuerlicher Kurs
und auch keine zweist�ndige Erg�nzung (auf die zur Zeit geforderten
sechs
Stunden) erforderlich.
*) Theroiekurs (acht Unterrichtseinheiten).
*) Theoriepr�fung.
Da gibt es 442 klassenspezifische Fragen zu lernen.
Bei der Pr�fung werden aus dieser Auswahl 40 Fragen gestellt,
von innerhalb von 40 Minuten mindestens 80 % richtig beantwortet
werden m�ssen.
Das gesamte Grundwissen der Klasse B (Verkehrszeichen, Vorrangbilder,
...)
wird als bekannt vorausgesetzt und daher nicht gepr�ft!
*) Fahrstunden.
Die gesetzliche Mindestausbildung betr�gt 12 Fahrlektionen.
*) Fahrpr�fung.
Umfasst Sicherheitskontrollen vor dem Start.
Fahr�bungen im Langsamfahrbereich.
Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr.
Sollte man die A-Pr�fung nicht schaffen, so hat dies keinen
Einfluss auf den Besitz des B-F�hrerscheines.
*) Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespr�ch
nach drei bis neun Monaten, unabh�ngig vom Alter des Kandidaten und
unabh�ngig vom Vorbesitz der Klasse B.
--
Robert Schreiner
YAMAHA YZF 1000 R Thunderace, KTM 950 Adventure
Ich: "Wo hat die SV den �lablassschrauben?" David Hopfm�ller: "Unten"
http://www.robert-schreiner.at
Wieso das ?
grᅵᅵe,
Alexander Dyszewski (196cm)
>Robert Schreiner schrieb:
>> *) K�rpergr��e zwischen 155 und 200cm.
>
>Wieso das ?
"Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine
K�rpergr��e von mindestens 155 cm, bei Kraftfahrzeugen der Klassen C, C1
und D von mindestens 160 cm und bei Kraftfahrzeugen der Klasse A von
h�chstens 200 cm voraus."
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12158006
Warum auch immer...
lg
wode
--
Die meisten Menschen haben mit der Demokratie etwas missverstanden.
In einer Demokratie *darf* man eine Meinung haben.
Man muss aber nicht. Dieter Nuhr
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
> "Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine
> Kᅵrpergrᅵᅵe von mindestens 155 cm, bei Kraftfahrzeugen der Klassen C, C1
> und D von mindestens 160 cm und bei Kraftfahrzeugen der Klasse A von
> hᅵchstens 200 cm voraus."
>
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12158006
>
> Warum auch immer...
(2) Personen, deren Kᅵrpergrᅵᅵe das im Abs. 1 angefᅵhrte Mindestmaᅵ nicht
erreicht oder Hᅵchstmaᅵ ᅵberschreitet, gelten unter den in ᅵ 8 Abs. 3 Z 2
oder 3 FSG angefᅵhrten Voraussetzungen als zum Lenken von Kraftfahrzeugen
geeignet, wenn dieser Mangel durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen
mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden
kann.
Gleiches Dokument.
D.h. wenn ein Fahrzeug mit ausreichender Sitzhᅵhe bzw. Platzangebot verfᅵgbar
ist, ist ein z.B. 215cm grosser Kerl auch geeignet.
Doppel-R
--
|- KTM Superduke 990 '09 - Suzuki GSX-R 750 '01 - Gilera FXR 1xx Runner '00 -|
|-------"DEPPATA!... Des gheat so!" -- Wolfgang (C) afm-ST am 24.10.98-------|
|--PIP#853 http://doppel-r.is-ur.org http://mei.webforum.is-ur.org RRR#853--|
|--- Wer mich nicht mag, klickt bitte hier --> http://leckmich.oaschlo.ch ---|