Dank
Hermann
TP
Mfg Andy
>Hermann Hauer wrote:
>> Frage wo bekommen ich den Blauen Aufkleber am linken Rand der
>> Kennzeichentafel her auf dem man ein A und darüber den EU Stern kreis sieht?
>Kann Dir zwar nicht mit einer Antwort helfen, aber dazu passend
>eine andere Frage: Ist das ueberhaupt erlaubt?
ja!
vor einigen wochen hat das verkehrsministerium erlassen, daß man diese
pickerl aufs kennzeichen kleben darf. davor wars verboten.
gleichzeitig wurde erlassen, daß ab nächstem jahr (ich glaub ab juli)
diese eu kennzeichen eingeführt werden. da erspart man sich das
pickerl nachträglich anzubringen und das "A" pickerl braucht man dann
auch nimmer.
natürlich werden die kennzeichen auch gleich teurer...
gruß,
Jochen
p.s.: die ursprüngliche frage kann ich leider auch nicht beantworten,
aber ich würds mal z.b. beim forstinger probieren.
--
Frank and Eliza would have needed an advisor
Also sollte es zu keiner Beanstandung kommen.
Und da ich auf mein neues "schönes" Auto sicher keinen Aufkleben geben werde
möcht ich mir so einen Aufkleber fürs Nummernschild zulegen.
"Andy" <e...@chello.at> schrieb im Newsbeitrag
news:sS7k7.129133$Xd1.2...@news.chello.at...
> pickerl nachträglich anzubringen und das "A" pickerl braucht man dann
> auch nimmer.
Allerdings nur solange du dich innerhalb Österreichs bewegst!!! Das EU
Zeichen erspart dir das Nationalitätenkennzeichen nicht!
MfG, Mike
also so wie ich das verstanden habe, erspart einem das pickerl am
kennzeichen (welches man seit kurzem verwenden darf) das "A" nicht.
wenn aber ab nächstem jahr die EU kennzeichen eigeführt werden, bei
welchen der EU sternenkreis und ein "A" auf blauem grund an der linken
seite des kennzeichens fix angebracht sind, braucht man kein "A"
pickerl mehr, auch wenn man sich im ausland befindet (ob das aber nur
für den EU raum gilt, weiß ich leider nicht...).
lg,
Jochen
> also so wie ich das verstanden habe, erspart einem das pickerl am
> kennzeichen (welches man seit kurzem verwenden darf) das "A" nicht.
> wenn aber ab nächstem jahr die EU kennzeichen eigeführt werden, bei
> welchen der EU sternenkreis und ein "A" auf blauem grund an der linken
> seite des kennzeichens fix angebracht sind, braucht man kein "A"
> pickerl mehr, auch wenn man sich im ausland befindet (ob das aber nur
> für den EU raum gilt, weiß ich leider nicht...).
Mehr darüber unter
http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398R2411.html
LG, Mike
Innerhalb Österreichs brauch ich das "A" Pickerl sowieso ned. Oder muß ich
mich neuderdings im eigenen Lande als Eingeborener ausweisen? ;-)
cu Andi
> Innerhalb Österreichs brauch ich das "A" Pickerl sowieso ned. Oder muß ich
> mich neuderdings im eigenen Lande als Eingeborener ausweisen? ;-)
> cu Andi
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
MfG, Mike
Innerhalb der EU schon...
--
oo_oo_oo_oo_oo_oo_oo_oo_o DI Gerhild Schinagl o_oo_oo_oo_oo_oo_oo_oo
|__ Department of Internal Combustion Engines and Thermodynamics __|
|_ Graz University of Technology/ Austria _ Tel. ++43 316 873 7212_|
oo_oo_oo_oo_oo_oo_o http://fvkma.tu-graz.ac.at/ o_oo_oo_oo_oo_oo_oo
Mfg Andy
Hermann Hauer <hal...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
s_bk7.133669$Xd1.2...@news.chello.at...
>ja!
>vor einigen wochen hat das verkehrsministerium erlassen, daß man diese
>pickerl aufs kennzeichen kleben darf. davor wars verboten.
Nunja, 100%ig würde ich mich darauf nicht verlassen.
Es gibt ein Erkenntnis, daß so ein Pickerl zulässig sein sollte, da
weder Ziffern, noch Buchstaben, noch Aufkleber dadurch verdeckt wird,
ABER das Prägezeichen wird verdeckt, falls dieses in diesem Bereich
ist (was fast immer der Fall ist).
Also kann es durchaus passieren, daß ein findiger Polizist auf diese
Idee kommt und ein Richter diese Idee "Gut" findet.
>gleichzeitig wurde erlassen, daß ab nächstem jahr (ich glaub ab juli)
>diese eu kennzeichen eingeführt werden.
Das ist was anderes.
>da erspart man sich das
>pickerl nachträglich anzubringen und das "A" pickerl braucht man dann
>auch nimmer.
Man kann ein altes schwarzes Kennzeichen auch nciht einfach
umlackieren... (wäre genau das selbe)
Fakt ist, daß das Prägesiegel durch den Aufkleber verdeckt wird, und
somit ein wesentliches Merkmal des Kennzeichens verdeckt wird.
-mfg-ghw-
--
Attachment? Nein: http://www.dagegen.org/LOVE-LETTER.txt.html
begin Jetzt-schon-wieder-alt-AnnaKournikova.html.txt
I am a Signature, not a Virus!
end
>(ob das aber nur
>für den EU raum gilt, weiß ich leider nicht...).
Nach § 82 Abs. 4 KFG müssen Fahrzeuge mit ausländischem
Kennzeichen (der offizielle Titel der "Nummerntafel") hinten das
Unterscheidungszeichen ihres Heimatlandes tragen. In verschiedenen
internationalen Abkommen wurden die Form und die Farbe festgelegt
(weiße elliptische Fläche, darauf schwarze Schrift, und das
Unterscheidungszeichen darf nicht Teil des Kennzeichens sein).
Die Ellipse für österreichische Fahrzeuge muss gem. § 80
KFG übrigens (jeweils mindestens) 175 mm breit und 115 mm hoch sein,
das "A" 10 mm stark und 80 mm hoch). Das Führen von anderen
Unterscheidungszeichen außer dem des Heimatlandes ist unzulässig.
Das Unterscheidungszeichen "A" ist im Verkehr in Ö nicht erforderlich,
Strafbarkeit kann erst dann eintreten, wenn der Lenker Ö verlassen
will. Das Verlassen des österreichischen Bundesgebietes ist im Sinne
dieser Bestimmung "eine Tathandlung, die bereits mit dem Zeitpunkt
beginnt, in dem, obschon noch innerhalb des Bundesgebietes, kein
Zweifel mehr darüber besteht, dass der Täter das Bundesgebiet zu
verlassen im Begriffe ist."
Die Verkehrsminister der EU haben am 11. November 1998 beschlossen
(Verordnung EG Nr. 2411/98), dass der Nationalitätsbuchstabe als Teil
des Kennzeichens von den anderen EU-Ländern anstelle der Ellipse gem.
Artikel 37 des Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 akzeptiert
werden muss. In einem Erlass (GZ. 179.656/8-II/B/62/98) an alle
Landeshauptleute hatte das Verkehrsministerium bereits am 13. August
1998 klargestellt, dass das Fehlen von internationalen
Unterscheidungszeichen bei derartigen EU-Kennzeichentafeln (z.B. bei
Fahrzeuglenkern aus Deutschland, Holland, Portugal, ...) in Österreich
nicht zu beanstanden ist.
Auch die Schweiz verzichtet nach einer Mittelung des deutschen
Verkehrsministeriums (Verkehrsnachrichten 6-00) auf das Erfordernis
des Nationalitätenkennzeichens, wenn ein Euro-Kennzeichen am Fahrzeug
angebracht ist.
Bei Fahrten in anderen Ländern, z.B. den Oststaaten, ist das
ovale Unterscheidungszeichen für derartige Fahrzeuge aber weiterhin
notwendig.
Auch Fahrzeuge mit vorhandener Nationalitätenangabe in der
Kennzeichentafel, die aber nicht EU-Mitglieder sind (z.B. Ungarn,
...), benötigen weiterhin zusätzlich das ovale Unterscheidungszeichen.