Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Begutachtungsplakette Wechselkennzeichen

16 views
Skip to first unread message

Clemens Aigner

unread,
Nov 27, 2017, 3:41:17 AM11/27/17
to
Weiß jemand, wie das mit der Begutachtungsplakette
bei Wechselkennzeichen ist? Steht auf beiden
Plaketten das (logischerweise gleiche) Kennzeichen
drauf, oder werden hier statt des Kennzeichens andere
Zeichenkombinationen verwendet?

Hintergrund: Ich habe einen Mietgaragenplatz,
und neben mir steht ein Auto ohne Kennzeichentafeln.
Das Kennzeichen, das auf der Begutachtungsplakette
steht, ist laut Online-Auskunft seit dem Abstellen
des Autos nicht mehr versichert.

Ich habe Interesse daran, dass das neben mir stehende
Auto versichert ist - es kann ja immer was passieren.

Außerdem verlangt der Garagenbetreiber, dass nur
verkehrssichere Fahrzeuge mit Kennzeichen abgestellt
werden dürfen. Auch er hat eigentlich Interesse
am Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung.

Laut Auskunft des Garagenbetreibers ist das Auto
auf Wechselkennzeichen versichert. Das kann ich
nicht glauben, denn erstens wurde das Fahrzeug seit
der Abstellung noch nie bewegt, und zweitens existiert
auf das auf der Plakette genannte Kennzeichen keine
Versicherung.

--
Clemens

Gernot Pru3nster

unread,
Dec 28, 2017, 2:43:07 PM12/28/17
to
Am 2017-11-27 um 09:41 schrieb Clemens Aigner:
> Weiß jemand, wie das mit der Begutachtungsplakette
> bei Wechselkennzeichen ist?

Ich habe nicht die geringste Ahnung, freue mich aber, dass es 2017
zumindest einen Thread in afa gibt!

Schöne Grüße,
Gernot

Hermann Gräf

unread,
Jan 26, 2018, 9:14:04 AM1/26/18
to
Am Montag, 27. November 2017 09:41:17 UTC+1 schrieb Clemens Aigner:
> Weiß jemand, wie das mit der Begutachtungsplakette
> bei Wechselkennzeichen ist? Steht auf beiden
> Plaketten das (logischerweise gleiche) Kennzeichen
> drauf, oder werden hier statt des Kennzeichens andere
> Zeichenkombinationen verwendet?

Nachdem die Sache wohl eilt bin ich umgehend in den Keller geeilt und kann
folgenden Sachverhalt zur Kenntnis bringen.
Auf Pickerln bei Wechselkennzeichen steht in der ersten Zeile die
Kennzeichennummer, logischerweise bei beiden gleich.
Darunter die Seriennummer des Pickerls, vermutlich damit nachvollzogen
werden kann welche Stelle das ausgestellt hat, die ist also nicht gleich.
Datum der Überprüfung je nach Fahrzeug, ebenfalls nicht gleich

> Hintergrund: Ich habe einen Mietgaragenplatz,
> und neben mir steht ein Auto ohne Kennzeichentafeln.
> Das Kennzeichen, das auf der Begutachtungsplakette
> steht, ist laut Online-Auskunft seit dem Abstellen
> des Autos nicht mehr versichert.

Dann hat der wohl alles auf diese Kennzeichen gemeldete abgemeldet.

> Ich habe Interesse daran, dass das neben mir stehende
> Auto versichert ist - es kann ja immer was passieren.

Das find ich jetzt ein bisserl kleingeistig, angenommen der hat einen Oldtimer zu dessen Sanierung ihm gerade Zeit/Geld fehlen, der sollte den ja auch irgendwohin stellen sollen.

> Laut Auskunft des Garagenbetreibers ist das Auto
> auf Wechselkennzeichen versichert. Das kann ich
> nicht glauben, denn erstens wurde das Fahrzeug seit
> der Abstellung noch nie bewegt, und zweitens existiert
> auf das auf der Plakette genannte Kennzeichen keine
> Versicherung.

Vielleicht hat er ja alles auf neues Kennzeichen umgemeldet und das Pickerl nicht machen lassen.
Da würde sich dann aber wieder die Frage stellen ob die Versicherung überhaupt gültig wäre.

Rowdy

unread,
Jan 30, 2018, 4:34:59 AM1/30/18
to
Am 27.11.2017 um 09:41 schrieb Clemens Aigner:
> Hintergrund: Ich habe einen Mietgaragenplatz,
> und neben mir steht ein Auto ohne Kennzeichentafeln.
> Das Kennzeichen, das auf der Begutachtungsplakette
> steht, ist laut Online-Auskunft seit dem Abstellen
> des Autos nicht mehr versichert.
>
> Ich habe Interesse daran, dass das neben mir stehende
> Auto versichert ist - es kann ja immer was passieren.

Von der Idee her verständlich aber das kann spannend werden mit den
Versicherungen:

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass beim Delikt des mit der
Tür dem anderen einen Kratzer/eine Dellen schlagen manche Versicherungen
meinen, nicht zuständig zu sein, da der Wagen nicht In Betrieb gewesen
sei und es daher kein Verkehrsunfall gewesen sein kann, so wie auch die
die vom Dachträger in den danebenstehenden Wagen krachenden Ski keinen
Verkehrsunfall darstellen.

Dafür gibt es Haushaltsversicherungen(!) die den beim anderen
verursachten Pecker locker als Schadensfall akzeptieren.

D.h.
es kann Dir selbst als neben einem Kennzeichen tragenden Kfz Parkender
nur der lustige Klagsweg bleiben, um vom anderen den Schaden ersetzt zu
bekommen. So gesehen ist es ziemlich egal ob der angemeldet (und dhaer
Haftpflicht versicher ist) oder nicht.

Davon abgesehen weiß ich gar nicht ob ein Kfz-Haftpflichtversicherung
für Schäden die auf nicht-öffentlichen Privatgründen entstehen aufkommen
muß. Bei öffentlichen Privatgründe wie Supermark-Parkplatz sind sie IMO
zahlungspflichtig.

P.

0 new messages