Satzung (ab §§1 als Vorschlag)

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alb hg

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Jun 12, 2011, 8:08:26 PM6/12/11
to Albanische Hochschlugruppe 2011
Schwerpunkt der Arbeit der Gruppe muss am KIT liegen
Zweck gemäß §§ 2-4 LHG

§1. Name und Sitz der Vereinigung:

Albanische Hochschulgruppe (ALBHG),
Karlsruhe

§2. Zweck der Vereinigung:

> Hilfe zur Erfüllung von Bedürfnissen der Studenten des ersten Semesters

z.B.: - Wohnungssuche
- Anmeldung bei der Stadt, Aufenthaltserlaubnis
- Hilfe zur verschiedenen Kursen
- Hochschul- und Stadtbesichtigung

> Zusammenarbeit albanischen Studenten (aus Albanien, Kosova, Mazedonien, Montenegro usw) fördern

> Kontakt zur akademischen Umgebung herstellen und über die Ausnutzung des akademischen Potenzials für die Entwicklung unserer Länder diskutieren

§3. Mitgliedschaft:

alle Interessierte, die in Karlsruhe studieren, Studienkolleg oder
Sprachkurs besuchen, ein Praktikum absolvieren oder sich
promovieren. Auch ehemalige Studenten

§4. Organe des Vereins:

die Mitgliederversammlung,
der Vorstand (Studenten im höheren Semester), Sprecher / Sprecherin
die Arbeitsgruppe (Jahresbericht erstellen, Veranstaltungen
organisieren)
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