Korrektur:
In unserem heute Morgen versandten Newsletter berichteten wir irrtümlich (s.u.) „Am 26. September wird vor dem Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, ob zentrale Vorschriften zur Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz und dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Richtig ist, dass am letzten Freitag im September von 11 bis 14 Uhr eine Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfindet, zu der viele Organisationen aufrufen. Der Termin für eine Gerichtsentscheidung steht nach wie vor nicht fest. Die Kundgebung appelliert an das höchste deutsche Gericht, sich einem Normenkontrollantrag von 2019 zu zentralen nicht tierschutzkonformen Vorschriften zur Schweinehaltung anzunehmen.
Ursprüngliche Meldung:
Am 26. September wird vor dem Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob zentrale Vorschriften zur Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz und dem Grundgesetz vereinbar sind.
Von 11 bis 14 Uhr wird dazu vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Schlossbezirk 3) eine Kundgebung stattfinden, zu der viele Organisationen aufrufen. Kommen auch Sie nach Karlsruhe - für die Schweine und für eine intakte Umwelt!
Warum mobilisieren wir heute in Sachen Schweine und „Nutztiere“? Die Tierindustrie erzeugt unsägliches Leid für Schweine, die besonders intelligente Wirbeltiere sind. Massive Umweltschäden entstehen durch Nitratbelastung im Grundwasser und Futteranbau auf abgeholzten Regenwaldflächen. Zudem kritisieren wir die erbarmungslose und tierschutzwidrige Jagd auf Wildschweine aus seuchenpolitischen Erwägungen. Schweinehaltung ist ein einziger Problemkreislauf und geht uns alle an! Deshalb empfehlen wir dringend, die Kundgebung in Karlsruhe zu unterstützen.