Sehr geehrter Herr Wölbeling,
angefügt schicke ich Ihnen ein Antragsformular. Der Antrag sollte ausgefüllt spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu mir geschickt werden.
Die Gebühren sind immer von der Einschränkung und des Zeitraumes abhängig.
Eine Sperrung des Gehweges für einen Zeitraum von 4 Wochen würde eine Gebühr von 35 Euro fällig werden. Wenn die Schulstraße für diese Dauer gesperrt werden müsste, werden 108 Euro fällig.
Die Stellung eines Kranes würde zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr bedeuten, diese errechnet sich nach der Dauer und den qm².
Für einen Monat 2,50 Euro pro qm².
Zu ihren Punkten 3. und 4. kann ich Ihnen nicht behilflich sein, hier muss der Unternehmer die zuständigen Behörden anfragen, also für Ihren Fall wahrscheinlich die Abfall- bzw. Umweltschutzbehörde oder die Baurechtsbehörde.
Die Auflagen in der Verkehrsrechtlichen Anordnung richtet sich nach den RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen).
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben, bei weiteren Fragen dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
Freundlich grüßt Sie
Angela Scholz
Stadtverwaltung Geislingen an der Steige
Fachbereich 4 -Bürgerservice-
Bußgeldstelle und Straßenverkehrsbehörde
Schlossgasse 3
73312 Geislingen/Steige
Tel: 07331/24-250
Fax: 07331/24-1250
angela...@geislingen.de
Von: "christian Wölbeling" [mailto:schl...@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2013 14:04
An: Thierer, Paul - FB 4
Cc: Projektstudiumsverteiler Wir
Betreff: Studienarbeit: Daniel Straub Realschule
Sehr geehrter Herr Thierer,
wie gerade telefonisch besprochen, würden wir uns im Rahmen unseres Faches: Projektstudium, im letzten Semester des Bauingenieursstudium über eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt in Geislingen freuen.
Zu folgenden Inhalte bitten wir Sie um Auskunft:
1. Rahmenbedingungen für die Nutzung des öffentlichen Strassenlandes mit damit verbundenen Gebühren und Beantragungszeiten (Vorlauf bis zur Genehmigung). Zur Erklärung: es geht uns darum Varianten für Kranstellplätze, für An- & Abbau des Daches zu finden. Betroffen von diesen kann auch die Schulstr. sein. Geplanter Zeitraum: max 4 Wochen
2. Rahmenbedingungen für Gehwegüberfahrten mit damit verbundenen Gebühren und Beantragungszeiten (Vorlauf bis zur Genehmigung). Zur Erklärung: um den Sportplatz der Daniel Straub Realschule als An- & Abbauplatz zu nutzen, muss die bestehenden Toreinfahrt verbreitert und eine Gehwegüberführung hergestellt werden.
3. Auflagen des Ordnungsamtes zum Umgang mit Abfällen der Abfallschlüsselnr.: 07. Zur Erklärung: die Demontage des alten Daches wird mit einer damit verbundenen Zerlegung in einzelne Segmente erfolgen. Da GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) das damals verwendete und erneut zu verwendende Material für die neue Dachschale ist, werden Arbeiten vor Ort geschehen. Welche Auflagen bestünden?
4. Höhe angrenzender Bebauung bzw. Begrünung. Zur Erklärung: Auf einem übersandten Lageplan des Hochbauamtes von Herr Burkert waren neben den Nachbarbebauungen auch Bäume auf dem Gelände der Daniel Straub Realschule auszumachen. Können Angaben zu deren Höhen und eventuell benötigte Schutzmassnahmen gemacht werden? Gibt es Angaben über die Eigentümer der Nachbarbebauungen?
Wir versichern Ihnen hiermit noch einmal, dass alle Varianten reinen "virtuellen" Charakter haben, damit Sie sich ggf. nicht noch einmal erschrecken müssen, wenn wir Ihnen z. Bsp. Zeiträume für Sperrungen übermitteln.
Sollte es möglich sein Einblicke in Bescheide, Anträge, usw. gestattet zu bekommen, würden wir diese Möglichkeit auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung selbstverständlich gerne wahrnehmen.
In der Signatur finden Sie meine Telefonnummer, sowie weitere Kontaktdaten unserer Studentengruppe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wölbeling
