meine Frau macht seit über einem Jahr gelegentlich Tupperpartys als
Beraterin. Nun muss ich endlich die Steuererklärung 2000 abgeben und weiss
nicht so recht, wie ihre Einkünfte gegenüber dem FA zu deklarieren sind.
Muss sie etwa ein Gewerbe anmelden? Sind das Einkünfte als selbsständiger
Arbeit, auch wenn sie kein Gewerbe anmeldet. Welche bilazierungsart muss sie
anmwenden. Genügt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ich wäre für
jeden Hinweis dankbar. Wegen den paar Hundert Märker im Jahre 2000 will ich
nicht gleich zum Steuerberater rennen.
Danke
Helmuth
Hallo Erik,
> >> meine Frau macht seit über einem Jahr gelegentlich Tupperpartys als
> >> Beraterin.
> > Du weißt, das diese Tätigkeit höchstwahrscheinlich eine strafbare
> > Handlung darstellt? Kommt halt darauf an, inwieweit Deine Frau sich
> > engagiert (§ 6 c UWG).
> Wieso das denn?
schrieb ich doch, wegen § 6 c UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb).
Und da kommt IMHO noch Betrug hinzu, wegen § 19 UStG i.V.m. § 87 b (2)
HGB (Handelsgesetzbuch), dies gilt nur für das Mutterunternehmen.
Ja, wer sich selbständig macht, der sollte sich auch "selbständig"
sachkundig machen können (möglichst vorher), siehe auch die vielen
Postings in debs.
Von anderen Sachen die bei dieser Vertriebsart passieren, ganz zu
schweigen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Sie ist doch bestimmt lt. Vertrag umsatzsteuerpflichtig, oder?
Umsatzsteuerpflicht bei Schein-Selbständigkeit?
Im Prinzip sind Tupper-Beraterinnen nichts anderes als verkappte
Handels-Vertreter.
Und die Veranstalterinnen von Tupper-Parties machen eh nur Verlust.
Klaus.
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren
>schrieb ich doch, wegen § 6 c UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb).
Für die paar wenigen, die das UWG gerade nicht greifbar haben:
>§ 6c [Veranlassung von Nichtkaufleuten zur Abnahme von Waren]
>Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt,
>Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder
>Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, ihnen besondere Vorteile
>für den Fall zu gewähren, daß sie andere zum Abschluß gleichartiger
>Geschäfte veranlassen, denen ihrerseits nach der Art dieser Werbung
>derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer
>gewährt werden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
>oder mit Geldstrafe bestraft.
Bist Du sicher, daß damit nicht eher ein echtes Schneeballsystem
gemeint ist? Bei so einer Tupper-Party springt für die Gastgeberin
(sic!) ja nichts nennenswertes bei raus. Das Motiv für eine solche
Party dürfte doch wohl nicht das Werbegeschenk für 10 DM sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
--
www.steuerthek.de
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Hallo Kai,
> >schrieb ich doch, wegen § 6 c UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb).
> Für die paar wenigen, die das UWG gerade nicht greifbar haben:
> >§ 6c [Veranlassung von Nichtkaufleuten zur Abnahme von Waren]
> >Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt,
> >Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder
> >Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, ihnen besondere
> >Vorteile für den Fall zu gewähren, daß sie andere zum Abschluß
> >gleichartiger Geschäfte veranlassen, denen ihrerseits nach der Art
> >dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung
> >weiterer Abnehmer gewährt werden sollen, wird mit Freiheitsstrafe
> >bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
hmm, eine sehr alte Fassung, hier einmal den § 6c UWG (Gesetz zum
unlauteren Wettbewerb) in der Fassung vom 14.09.2000
Hydra-Laienwerbung (Progressive Kundenwerbung)
Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt,
Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder
Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder von
dem Veranlasser selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile
erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte
veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige
Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen
sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Weiterführende Kommentare, Urteile und Diskussionen kann man unter
http://groups.google.com/ mit den Suchwörtern "MLM" und "progressive
Kundenwerbung" finden, aber nur für diejenigen, die es noch nicht
wissen.
> Bist Du sicher, daß damit nicht eher ein echtes Schneeballsystem
> gemeint ist?
Definiere "echtes" Schneeballsystem.
Du meinst bestimmt die Geldeinsammelmasche ala EKC von Damara Bertgens?
Aber auch das fällt unter den § 6 c UWG, neben anderen §§.
Also, Multi-Level-Marketing, Network-Marketing, Network-Clienting,
Schneeballsystem, Pyramidensystem, Kettenbriefe, haben doch alle etwas
gemeinsam, nämlich die "progressive Kundenwerbung", also spielt es keine
Rolle, wie man diesen "Direktvertrieb" bezeichnet, die Straftat ist die
"progressive Kundenwerbung". Und Tupperware funktioniert auch nach
diesem System oder bist Du der Meinung, dass es echte Handelsvertreter
seien?
Und dass sie um ihre Umsatzsteuer betrogen werden ist auch klar. Man
sollte sich eben so einen "Handelsvertretervertrag" vorher genau
durchlesen, ehe man ihn unterschreibt und wenn man die 8 Seiten
Kleingedrucktes nicht versteht, so sollte man es sich doch von einem in
Wirtschaftsrecht versierten Anwalt und seinem Steuerberater erklären
lassen.
Denn wenn man es ohne zu verstehen unterschreibt, kann man nur sagen,
dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
> Bei so einer Tupper-Party springt für die Gastgeberin
> (sic!) ja nichts nennenswertes bei raus. Das Motiv für eine solche
> Party dürfte doch wohl nicht das Werbegeschenk für 10 DM sein.
Und wie würdest Du das "Gastgeschenk" nach dem sogenannten "Sterneplan"
umsatzsteuerlich beurteilen? (Natürlich aus der Sicht der Spenderin.)
[ ] Betriebsausgabe
[ ] Umsatz
Vielleicht könnte ja Helmuth etwas dazu sagen, wie man es auf den
"Sponsorveranstaltungen" den "Vertragspartnerinnen" erklärt hat, er
möchte ja auch keine Fehler bei seiner Einnahmeüberschussrechnung
machen, um nicht Probleme mit dem Finanzamt zu provozieren.
Aber Helmuth ist wohl auch geschockt, weil er sich nicht mehr dazu
äußert oder er ist auch von der Rechtmäßigkeit überzeugt, weil es ja so
viele machen. Auch Drogendealer gibt es viele und die wenigsten werden
bestraft, auch interessiert die Finanzbehörde die Strafbarkeit einer
gewerblichen Tätigkeit überhaupt nicht, sie wollen nur den ihnen
zustehenden Steueranteil.
"Something is rotten in the state of Denmark"
(Hamlet 1, 4)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Klaus,
> >Sie ist doch bestimmt lt. Vertrag umsatzsteuerpflichtig, oder?
> Umsatzsteuerpflicht bei Schein-Selbständigkeit?
hmm, auf diesen Schluss könnte man kommen, siehe auch § 5 ArbGG
(Arbeitsgerichtsgesetz) i.V.m. §§ 84 und 92 b HGB (Handelsgesetzbuch).
> Im Prinzip sind Tupper-Beraterinnen nichts anderes als verkappte
> Handels-Vertreter.
S.o..
> Und die Veranstalterinnen von Tupper-Parties machen eh nur Verlust.
Du hast bestimmt noch keine Sponsorveranstaltung von
Tupperwareberaterinnen besucht, da kannst Du erleben, was es für
Erfolgsfrauen bei Tupperware gibt; leider ist keine bereit einmal einen
Steuerbescheid zur "Glaubhaftmachung" ihrer so hohen Einnahmen
vorzuzeigen, auch ein Frage nach der Höhe der Gewerbesteuer wird total
ignoriert, ebenso wie die Frage nach ihrer "Firma". ;-))
Fragen:
Gibt es überhaupt einen MLMler der Kaufmann nach § 1 HGB (Istkaufmann)
ist?
Oder gibt es einen MLMler, der Gewerbesteuer bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter