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Brauche unbedingt Eure Hilfe !

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Petra Sprengel

unread,
Dec 10, 1997, 3:00:00 AM12/10/97
to

Hallo Ihr Lieben !

Es waere schoen, wenn mir hier jemand helfen koennte.
Mitlerweile weiss ich nicht mehr, was ich noch machen soll.

Ich will Euch kurz schildern, worum es geht.

Sicherlich habt Ihr in den Zeitungen von dem Aerger mit der Familienkasse
gelesen. Es ging in der Hauptsache und das neue Kindergeldgesetz.
Ich bin geschieden und mein Exmann und ich haben uns geeinigt, dass er ueber
seinen Arbeitgeber das Kindergeld weiterhin bezieht. Diese Einigung ist
in dem neuen Kindergeldgesetz nicht vorgesehen und der ganze Aerger fing an.
Von der Kasse bekam ich rueckwirkend fuer ein halbes Jahr eine Nachzahlung von
1200,-DM und mein Ex musste den Betrag nachzahlen.Jede Stelle, bei der ich
mich informiert habe, hat mir gesagt, dass ich das Geld fuer meinen Sohn
ausgeben darf, da es ihm zusteht. Mein geschiedener Mann hatte mir
bezueglich auf seinen Verdienst falsche Angaben gemacht und monatlich
zuwenig Unterhalt gezahlt. Das kam bei einer Berechnung des Jugendamtes
herraus.
Nun stehen wir warscheinlich in Kuerze vor Gericht, weil mein Ex der
Meinung ist, dass ich doppelt kassiert habe und das Geld nicht haette
behalten duerfen. Meine Anwaeltin ist jedoch der Meinung, dass er seiner
Mitteilungspflicht gegenueber der Familienkasse nicht nachgekommen ist
und selber Schuld hat.
Hat hier jemand aehnliche Erfahrungen gemacht? Oder kennt sich vielleicht
jemand mit dem neuen Gesetz aus?
Ich bin alleinerziehend und habe das Geld fuer die Einrichtung des Kinder-
zimmers meines Sohnes ausgegeben und viele andere Dinge, die er unbedingt
brauchte. Die Anwaltskosten kann ich ohnehin kaum zahlen und wenn das so weiter
geht, kann ich mir gleich einen Strick nehmen.

Fuer jeden Rat bin ich Euch jetzt schon dankbar.

--

Liebe Gruesse Petra

E-Mail : Bel...@PINKYNET.Leine.de
BBS : PINKY-BOX PORT 1 : +49 511 2621422 -24 h Online- 2400- 28800 baud
BBS : PINKY-BOX PORT 2 : + 3 : +49 511 465791- 2400- 33600 baud oder ISDN


Lynn Rehder

unread,
Dec 12, 1997, 3:00:00 AM12/12/97
to

Hallo Petra !

> Es waere schoen, wenn mir hier jemand helfen koennte.
> Mitlerweile weiss ich nicht mehr, was ich noch machen soll.

da war ich auch schon. mache dir keine illusionen, egal wie desolat deine
situation aussieht. sei dir im gegenteil immer darüber im klaren: es wird
dir niemand helfen!in diesem staat mußt du dir selber helfen, und niemals
auf hilfe von außen warten. das bedeutet: 1.000e km abfahren, von behörde
zu behörde, diskriminiert werden, abgewimmelt werden, belächelt
werden.Porto- und telefonkosten die dich erdrücken. ständige niederlagen.
> Meine Anwaeltin ist jedoch der Meinung.....
traue nicht ein mal deiner eigenen RAin! ich habe in knapp 2 jahren
bereits 10(!!)RA hinter mir. ich habe alles verloren, bin hoch
verschuldet, trotz PKH hat mir nicht einer dieser anwälte gesagt, daß
sofern ich als klägerin verliere es dennoch kosten für mich gibt. und wenn
du PKH bekommst, dann gibt es überhaupt keinen grund für RAe schnell oder
effektiv zu arbeiten: sie verdienen ihr geld, so oder so.
beim AG kann auch ein beratungsschein angefordert werden. mit diesem kann
dich ein RA NICHT ablehnen, wobei er dadurch auch nicht unbedingt
schneller oder korrekter arbeitet!
heute kann ich nur noch auf die hilfe eines rechtspflegers zurückgreifen,
dafür habe ICH aber einen klaren kopf bekommen.


> Hat hier jemand aehnliche Erfahrungen gemacht?

> Die Anwaltskosten kann ich ohnehin kaum zahlen und wenn das so
> weiter geht, kann ich mir gleich einen Strick nehmen.

aber nein. es geht, erstaunlicherweise, ganz einfach weiter...
wichtig ist: lasse dich niemals abwimmeln oder ins boxhorn jagen.bedaure
dich nicht wegen der ständigen ungerechtigkeit, sondern kämpfe! behörden,
richter, RA und ämter sind eine absolute zumutung. frau muß erst lernen,
sich für ihre rechte einzusetzen. du wirst die erfahrung machen, daß alle
v.g. dir suggerieren, unrecht zu haben. tatsächlich ist es in den
wenigsten fällen so. man muß nur bereit sein, ihnen die stirn zu bieten.
und es ist viel arbeit. man muß sich in alles hineinlesen und viel lernen.
aber wie ich eingangs sagte: helfen wird dir niemand.


> Fuer jeden Rat bin ich Euch jetzt schon dankbar.

meinen verstehst du heute vielleicht noch nicht. und ich hoffe es wird dir
nicht ganz so schlecht ergehen wie mir, daß du ihn zwangsläufig begreifen
mußt. aber er ist so ehrlich wie er sein kann, aus meiner erfahrung
heraus.

falls du noch illusionen hast:
es gibt kein recht.
es gibt nur bescheißer und beschissene.
und wer gut bescheißt, der kriegt "sein" recht.

dir alles gute, Lynn

Kai Fenner

unread,
Dec 13, 1997, 3:00:00 AM12/13/97
to

Am 10 Dec 97 22:44:04 +0100, BEL...@Pinkynet.Leine.de (Petra Sprengel)
schriebst Du:

>Nun stehen wir warscheinlich in Kuerze vor Gericht, weil mein Ex der
>Meinung ist, dass ich doppelt kassiert habe und das Geld nicht haette
>behalten duerfen. Meine Anwaeltin ist jedoch der Meinung, dass er seiner
>Mitteilungspflicht gegenueber der Familienkasse nicht nachgekommen ist
>und selber Schuld hat.

Das Problem sehe ich nicht ganz.
Deinem Sohn steht Unterhalt in bestimmter Höhe zur. Das Kindergeld
steht grundsätzlich (zivilrechtlich) beiden zur Hälfte zu. Wenn es die
Mutter insgesamt bekommt, dann braucht der Vater entsprechend weniger
Unterhalt bezahlen. Wenn es der Vater insgesamt bekommt, dann hat er
entsprechend mehr Unterhalt zu zahlen.
Der Regelfalls ist etwa folgender:
Unterhaltsverpfichtung des Vaters (z.B:) 410 DM im Monat
Kindergeld (bekommt Mutter): 220 DM im Monat
Da die Mutter den halben Anteil des Vaters auch bekommt, zahlt dieser
direkt nur 300 DM Unterhalt (110 DM hat er quasi über das halbe
Kindergeld bezahlt).
Wenn (wie in Deinem Fall) der Vater das Kindergeld bekommt, dann hätte
er in diesem Beispiel 520 DM im Monat zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
--
"Wer von den Bürgern Steuermoral fordert, der muß auch Ausgabenmoral beweisen!"
kai.f...@steuerratgeber.org; http://www.steuerratgeber.org
Steuerratgeber für Arbeitnehmer und Rentner, Urteilsdienst - Tips & Hilfe - Kurioses

Kai Fenner

unread,
Dec 13, 1997, 3:00:00 AM12/13/97
to

Am Fri, 12 Dec 1997 16:38:00 +0100, Lynn_...@NF.maus.de (Lynn
Rehder) schriebst Du:

>falls du noch illusionen hast:
>es gibt kein recht.
>es gibt nur bescheißer und beschissene.
>und wer gut bescheißt, der kriegt "sein" recht.

Meinst Du nicht, Du siehst ein bisschen zu schwarz?

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 13, 1997, 3:00:00 AM12/13/97
to

Hallo Lynn

LR>es gibt kein recht.

LR>es gibt nur bescheißer und beschissene.

LR>und wer gut bescheißt, der kriegt "sein" recht.

Zu der Erkenntnis bin ich auch gekommen. Wer ehrlich ist bekommt kein Recht.

Mittlerweile habe ich mich angepasst;-).

Rainer

Lynn Rehder

unread,
Dec 14, 1997, 3:00:00 AM12/14/97
to

> Von : Rainer Hamprecht @ ZW (Sa, 13.12.97 12:24)
> RId : <199712121...@nf.maus.de>

Hallo Rainer

ich stand auch vor dieser wahl, ungefähr ein dutzend mal.
aber:
lieber aufrecht sterben als knieend leben....
anders könnte ich mich nicht mehr im spiegel anschauen.

immernochaufgerechtigkeithoffend, lynn

Christian Kueken

unread,
Dec 14, 1997, 3:00:00 AM12/14/97
to

Was Kai.F...@t-online.de am 13.12.97 zum Thema "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !"
von sich gab, kann ich nicht unkommentiert stehen lassen:

KF> Am 10 Dec 97 22:44:04 +0100, BEL...@Pinkynet.Leine.de (Petra Sprengel)
KF> schriebst Du:
KF>
KF> >Nun stehen wir warscheinlich in Kuerze vor Gericht, weil mein Ex der
KF> >Meinung ist, dass ich doppelt kassiert habe und das Geld nicht haette
KF> >behalten duerfen. Meine Anwaeltin ist jedoch der Meinung, dass er seiner
KF> >Mitteilungspflicht gegenueber der Familienkasse nicht nachgekommen ist
KF> >und selber Schuld hat.
KF> Das Problem sehe ich nicht ganz.
KF> Deinem Sohn steht Unterhalt in bestimmter Höhe zur. Das Kindergeld
KF> steht grundsätzlich (zivilrechtlich) beiden zur Hälfte zu. Wenn es die
KF> Mutter insgesamt bekommt, dann braucht der Vater entsprechend weniger
KF> Unterhalt bezahlen. Wenn es der Vater insgesamt bekommt, dann hat er
KF> entsprechend mehr Unterhalt zu zahlen.

Seh ich genauso. In solchen Faellen ist man ja nicht im Supermarkt, wo die
Verkaeuferin sich verzaehlt hat und man sich dann aus dem Staub macht. Es
ist immer von beiden Seiten zu pruefen, ob die Zahlungen in der richtigen
Hoehe ueber die Buehne gehen. Man geht davon aus, dass die Frau ja die
Hoehe des Unterhaltes und des Kindergeldes kennt und deshalb eventl.
zuviel bezahlte Betraege selbstaendig zurueckzahlt. Macht das Arbeitsamt
uebrigens auch so. Wenn man da zuviel bekommt, was einem nicht zustand, so
muss man das auch zurueckzahlen.


Ciao CHRiSTiAN.


_/_/_/ _/ _/ _/_/_/ _/_/_/ _/ /\_CHRISTIAN KUEKEN
_/ _/ _/ _/ _/ _/ _/ _/ /\_C.KU...@t-online.de
_/ _/_/_/ _/_/ _/_/_/ _/_/ /\_C.KU...@r-m-b.gun.de
_/_/_/ _/ _/ _/_/_/ _/ _/ _/ _/ /\_Life's a beat . !HAVE FUN!
*PGP KEY AVAILABLE*

## CrossRoads v3.11 R #

Hans Kolloge

unread,
Dec 15, 1997, 3:00:00 AM12/15/97
to

Hallo,

LR>anders könnte ich mich nicht mehr im spiegel anschauen.
Na ja, ich denke gerade an einen alten Ritter in Spanien: Don ... wie war das
noch?

Hans-Ludwig (Filtert alle *.com PMïs)

Petra Sprengel

unread,
Dec 16, 1997, 3:00:00 AM12/16/97
to

Lynn Rehder benutzte am 12.12.1997 um 16:38:00 Uhr Ihre Tastatur, um
folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:


Liebe Lynn und der Rest der Gemeinde !


LR> zu behörde, diskriminiert werden, abgewimmelt werden, belächelt
LR> werden.Porto- und telefonkosten die dich erdrücken. ständige niederlagen.

Stimmt.

LR> > Meine Anwaeltin ist jedoch der Meinung.....
LR> traue nicht ein mal deiner eigenen RAin! ich habe in knapp 2 jahren
LR> bereits 10(!!)RA hinter mir. ich habe alles verloren, bin hoch
LR> verschuldet, trotz PKH hat mir nicht einer dieser anwälte gesagt, daß
LR> sofern ich als klägerin verliere es dennoch kosten für mich gibt. und wenn

Siehst Du und genau deshalb habe ich heute meiner Rechtsanwaeltin gesagt,
dass ich die 1240,-DM Nachzahlung der Familienkasse an meinen Ex ueberweise.
Die Anwaltskosten und den Rest kann ich nicht aufhalten. Wo soll das Enden?
Recht zu haben ist eine Sache, die Kosten eine andere.
Haltet mich jetzt bitte nicht fuer verrueckt. Die Sache ist doch die.
Jede Aktion meiner Anwaeltin muss ich zahlen. Durch die Streitigkeiten
zwischen meinem Ex und mir ist mein Sohn ( 13 Jahre alt ) mit den Nerven
am Ende und laesst in der Schule nach. Der Preis ist mir fuer mein
Recht einfach zu hoch, da nicht ich sondern mein Sohn ihn zahlt.
Jetzt zahle ich das Geld und zwar in einem Betrag. Nur, die 400,-DM,
die mein Ex fuer den Urlaub mit meinem Sohn von mir haben will kann ich
jetzt natuerlich nicht mehr zahlen. Wenn er nun der Meinung ist, dass er
das auch nicht zahlt, soll er das seinem Sohn ins Gesicht sagen.
Nun kann ich dem Jungen auch das Hochbett nicht mehr bauen, weil ich
fuer die Zahlung das Geld nicht mehr habe. Am Ende zahlt sein eigener
Sohn die Rechnung.

LR> heute kann ich nur noch auf die hilfe eines rechtspflegers zurückgreifen,
LR> dafür habe ICH aber einen klaren kopf bekommen.

Siehst Du, genau das meine ich.

LR> aber nein. es geht, erstaunlicherweise, ganz einfach weiter...
LR> wichtig ist: lasse dich niemals abwimmeln oder ins boxhorn jagen.bedaure
LR> dich nicht wegen der ständigen ungerechtigkeit, sondern kämpfe! behörden,
LR> richter, RA und ämter sind eine absolute zumutung. frau muß erst lernen,
LR> sich für ihre rechte einzusetzen. du wirst die erfahrung machen, daß alle
LR> v.g. dir suggerieren, unrecht zu haben. tatsächlich ist es in den
LR> wenigsten fällen so. man muß nur bereit sein, ihnen die stirn zu bieten.
LR> und es ist viel arbeit. man muß sich in alles hineinlesen und viel lernen.
LR> aber wie ich eingangs sagte: helfen wird dir niemand.
LR> meinen verstehst du heute vielleicht noch nicht. und ich hoffe es wird dir
LR> nicht ganz so schlecht ergehen wie mir, daß du ihn zwangsläufig begreifen
LR> mußt. aber er ist so ehrlich wie er sein kann, aus meiner erfahrung
LR> heraus.

Wenn ich fragen darf, was ist denn bei Dir passiert?

LR> falls du noch illusionen hast:


LR> es gibt kein recht.
LR> es gibt nur bescheißer und beschissene.
LR> und wer gut bescheißt, der kriegt "sein" recht.

Gott, da muss ich aber noch viel lernen.
--

Liebe Gruesse Petra

E-Mail : Bel...@PINKYNET.Leine.de
BBS : PINKY-BOX PORT 1 : +49 511 2621422 -24 h Online- 2400- 28800 baud
BBS : PINKY-BOX PORT 2 : + 3 : +49 511 465791- 2400- 33600 baud oder ISDN


-- WINPOINT 1.1


Lynn Rehder

unread,
Dec 18, 1997, 3:00:00 AM12/18/97
to

> Von : Kai.F...@t-online.de (Sa, 13.12.97 10:02)
> Name: Kai Fenner
> Box : T-Online
> MId : <66ttga$nu1$2...@news02.btx.dtag.de>
> RId : <199712121...@nf.maus.de>
> Gate: Internet-Gateway Boeblingen @ BB
> Antw: Kai.F...@steuerratgeber.org

>
> Am Fri, 12 Dec 1997 16:38:00 +0100, Lynn_...@NF.maus.de (Lynn
> Rehder) schriebst Du:
>
> >falls du noch illusionen hast:
> >es gibt kein recht.

> >es gibt nur bescheißer und beschissene.
> >und wer gut bescheißt, der kriegt "sein" recht.
> Meinst Du nicht, Du siehst ein bisschen zu schwarz?

Ein ganz klares NEIN.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Petra Sprengel

unread,
Dec 18, 1997, 3:00:00 AM12/18/97
to

Christian Kueken benutzte am 14.12.1997 um 23:00:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:


Hallo Ihr Lieben.

CK> KF> Das Problem sehe ich nicht ganz.
CK> KF> Deinem Sohn steht Unterhalt in bestimmter Höhe zur. Das Kindergeld
CK> KF> steht grundsätzlich (zivilrechtlich) beiden zur Hälfte zu. Wenn es die
CK> KF> Mutter insgesamt bekommt, dann braucht der Vater entsprechend weniger
CK> KF> Unterhalt bezahlen. Wenn es der Vater insgesamt bekommt, dann hat er
CK> KF> entsprechend mehr Unterhalt zu zahlen.
CK>
CK> Seh ich genauso. In solchen Faellen ist man ja nicht im Supermarkt, wo die
CK> Verkaeuferin sich verzaehlt hat und man sich dann aus dem Staub macht. Es
CK> ist immer von beiden Seiten zu pruefen, ob die Zahlungen in der richtigen
CK> Hoehe ueber die Buehne gehen. Man geht davon aus, dass die Frau ja die
CK> Hoehe des Unterhaltes und des Kindergeldes kennt und deshalb eventl.
CK> zuviel bezahlte Betraege selbstaendig zurueckzahlt. Macht das Arbeitsamt
CK> uebrigens auch so. Wenn man da zuviel bekommt, was einem nicht zustand, so
CK> muss man das auch zurueckzahlen.

Ich bekomme an Unterhalt 625,-DM und ueber meinen Arbeitgeber 220,-DM
Kindergeld.
Meine Anwaeltin sagte mir, dass das richtig ist.
Ich muss auch die 400,-DM, die er von mir fuer einen Urlaub mit seinem
Sohn haben will nicht zahlen. Das kann ich jetzt auch nicht mehr.
So, das naechste Problem ist dies:
In der Ehe hatten wir einen Kredit aufgenommen. Diesen hat mein Ex
abgezahlt und dafuer auch den Neuwagen behalten, der von dem Geld
gekauft wurde. Jetzt rufe ich bei der Sparkasse an, weil mein Ex mir
erzaehlte, dass ich als Kreditmitnehmerin ( den Fachausdruck kenne ich
leider nicht ) ausgetragen wurde. Was erzaehlt man mir am Telefon?
Der Kredit wurde abgezahlt. Er hat den Restbetrag von 12000,-DM auf
einem Schlag eingezahlt. Das ist ja wunderbar, nur, was mich aergert ist,
dass ich in keinster Weise informiert wurde. Nicht nur, dass ich jedes
Jahr hinter den Auszuegen herlaufen musste, um zu sehen, ob die monatlichen
Zahlungen regelmaessig eingehen. Als Sicherheit liegt meine Lohnabtretungen
vor. Der " Nette" Herr am Telefon sagte mir,dass es nicht ueblich ist,
dass die Leute informiert werden.
Ist das so richtig?

Monika Klock

unread,
Dec 18, 1997, 3:00:00 AM12/18/97
to

Moin Petra,

PS> Siehst Du und genau deshalb habe ich heute meiner Rechtsanwaeltin
PS> gesagt, dass ich die 1240,-DM Nachzahlung der Familienkasse an meinen
PS> Ex ueberweise. Die Anwaltskosten und den Rest kann ich nicht

Ich gehe schon davon aus, daß Deine Anwältin und das Jugendamt das Ganze
richtig geprüft haben. Dann verschenkst Du ggf. Geld an Deinen Exmann, das
ihm von vornherein nicht zustand, sondern Eurem Kind.

Dafür danken oder Dir auf die Schulter klopfen wird Dir keiner, im
Gegenteil:

Falls Dein Kind HzL bekommt, und Du Geld, daß ihm eigentlich zugestanden
hat, weitergibst, könnte das für Dich beim Sozialamt Konsequenzen haben,
weil Du damit (fahrlässig) seine Bedürftigkeit herbeigeführt haben
könntest.

Der Sohn ist wahrscheinlich enttäuscht, wenn er sein neues Bett nicht
bekommt (dafür kann Papa ihm ja jetzt ein schöneres Zimmer bei sich
einrichten, kann er ihm ja mal vorschlagen). Wundere Dich nicht, wenn er
Dir vorschwärmt, wieviel mehr Geld sein Vater für ihn ausgibt, und Dir
vielleicht sogar noch Vorwürfe macht, das tun viele Kinder in so einer
Situation.

Dein Ex wird - hoffentlich - erstmal zufriedener sein und auch daran
mitarbeiten, daß Ihr alle zur Ruhe kommt betr. Scheidung. Aber wenn nicht,
wäre er leider nicht der erste, der gleich das nächste Geschütz auffährt,
um Kleinkrieg zu führen. Sollte er mit dem Finanzamt vielleicht noch Ärger
wegen der falschen Angaben bekommen, könntest Du dort auch mit
hineingezogen werden, die Weiterleitung des an Dich ausgezahlten
Kindergeldes und die Tatsache, daß er mit Deinem Wissen weiterhin das
volle Kindergeld bezogen hat, könnte vom Amt zB als "Mauschelei" ausgelegt
werden.

PS> aufhalten. Wo soll das Enden? Recht zu haben ist eine Sache, die
PS> Kosten eine andere. Haltet mich jetzt bitte nicht fuer verrueckt. Die
PS> Sache ist doch die. Jede Aktion meiner Anwaeltin muss ich zahlen.

Ist von der Anwältin PKH für Deinen Sohn beantragt worden? Schließlich
geht es wohl auch um seinen Unterhaltsanspruch? Vielleicht ist die Sache
für Deine Anwältin damit ja erledigt, und Deinem Ex kannst Du evtl. Raten
vorschlagen, um Zeit zu gewinnen und nochmal an anderer Stelle überprüfen
zu lassen, ob das Geld Deinem Kind 100%ig zusteht. Ich würde aber nicht
einwilligen, wenn er vorschlägt, das Geld mit den Zahlungen des
Kindesunterhaltes zu verrechnen, soviel ich weiß darf man das aber sowieso
nicht.

PS> Durch die Streitigkeiten zwischen meinem Ex und mir ist mein Sohn ( 13
PS> Jahre alt ) mit den Nerven am Ende und laesst in der Schule nach. Der

Leider tritt dieser Fall meistens ein in irgendeiner Phase einer
Ehetrennung, vor allem, wenn die Eltern vorübergehend die Ehekriegsspiele
als Priorität, zum Nachteil der Kinder, weitertreiben.

Andererseits kann ich nachvollziehen, daß frau auch mal einfach
resignierend beigibt und draufzahlt, damit endlich Ruhe einkehrt... das
ist nur menschlich und wenn man selber spürt, wie ein Kind unter solchen
Quereleien leidet, dann wird Geld IMO vergleichsweise irrelevant.

Manchmal tritt erst Ruhe ein, wenn die Kommunikation zwischen Expartnern
auf ein Minimum, und dann nur betr. des Kindes, reduziert wird. D.h., alle
finanziellen Forderungen und Unklarheiten nur noch schriftlich, oder im
Streitfall mit Hilfe eines RAes klären, damit nur das direkt besprochen
werden muß, was wirklich für das Kind und dessen Wohl relevant ist (zB
Abholtermin, schulische und gesundheitliche Angelegenheiten). Diese
Gespräche sollten nur zur sachlichen Informationsweitergabe dienen, und
nicht in Diskussionen (zB über Geld) ausarten.

Man braucht sich nur einmal vorzustellen, wie ein Kind es empfindet, wenn
es erlebt, daß erst über ihn - zB von einer guten Schulnote - berichtet
wird, und dann um ihn bzw. nur noch um Geld gestritten wird. Zu leicht
können Kinder den Eindruck bekommen, für etwas verantwortlich zu sein, und
viele Eltern sehen es nicht einmal, wenn sie ihre Kinder für eigene Zwecke
mißbrauchen im Rahmen solcher Auseinandersetzungen.

PS> Preis ist mir fuer mein Recht einfach zu hoch, da nicht ich sondern
PS> mein Sohn ihn zahlt. Jetzt zahle ich das Geld und zwar in einem
PS> Betrag. Nur, die 400,-DM, die mein Ex fuer den Urlaub mit meinem Sohn
PS> von mir haben will kann ich jetzt natuerlich nicht mehr zahlen. Wenn

s.o.
Welches Geld für einen Urlaub meinst Du denn? Wenn der Vater mit dem Kind
in den Ferien in Urlaub fahren will, dann muß er die Kosten dafür selber
tragen. Will er den Unterhalt um den Verpflegungsaufwand für diese Zeit
kürzen, muß er das dann mitteilen (lassen), wenn der Urlaub stattfindet;
Geld nachfordern kann er AFAIK nicht. Genaues hierzu kann Dir aber das
Jugendamt oder der Soziale Dienst sagen.

PS> er nun der Meinung ist, dass er das auch nicht zahlt, soll er das
PS> seinem Sohn ins Gesicht sagen. Nun kann ich dem Jungen auch das
PS> Hochbett nicht mehr bauen, weil ich fuer die Zahlung das Geld nicht
PS> mehr habe. Am Ende zahlt sein eigener Sohn die Rechnung.

Das ist leider oft so, aber leider sehen das viele Eltern nicht. Die
Unterhaltszahlenden jammern, daß ihnen selber nichts bleibt, die
Sorgerechtsausübenden müssen versuchen, ausbleibende Zahlungen zu
kompensieren, zB wenn falsche Angaben über Einkommen gemacht werden.
Gewinner gibt es dabei nicht, zumal der Krieg dann oft wegen anderer Dinge
oder auf anderer Ebene weitergeht. Und die Kinder sind immer die
Verlierer. Es ist somit auch kein Zufall, daß annähernd 50% aller
Sozialhilfeempfänger in Deutschland minderjährige Kinder sind.

Alles Gute!

Gruß
Mona

Lynn Rehder

unread,
Dec 18, 1997, 3:00:00 AM12/18/97
to

Hallo Hans,

LR>> anders könnte ich mich nicht mehr im spiegel anschauen.
> Na ja, ich denke gerade an einen alten Ritter in Spanien: Don ... wie war
> das noch?

das ging an meine adresse.
soll ich das rätsel lösen?
hmm...meinst du die windmühlen oder die alte schindmähre?

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

unread,
Dec 18, 1997, 3:00:00 AM12/18/97
to

Liebe Petra,


> Wenn ich fragen darf, was ist denn bei Dir passiert?

frage mich lieber, was mir NICHT passiert ist.
wenn du noch konkrete fragen hast > pm.
ich bin es leid, hier ständig rechenschaft darüber abzulegen, ob ICH nicht
diejenige bin, die spinnt.
meine erfahrung: wenn genug unrecht und korruption zusammenkommt, so daß
es selbst für juristen unfaßbar wird daß ein einzelner damit durchkommen
kann, dann ist es fast so, als würde er dafür auch noch bewundert.
das gros meint : was nicht passieren darf in diesem land kann auch so
nicht sein.
wie gesagt, falls du den lebensnotwendigen argwohn noch nicht hast, ich
helfe dir gerne weiter....
und vergiß' nicht: niemand ist auf deiner seite.

> Gott, da muss ich aber noch viel lernen.

das müßen wir vertrauensseeligen frauen wohl alle noch.
und unser lehrgeld zahlen.....

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

unread,
Dec 19, 1997, 3:00:00 AM12/19/97
to

> Man geht davon aus, dass die Frau ja die
> Hoehe des Unterhaltes und des Kindergeldes kennt...
und frau geht davon aus, das der richter es noch besser weiß.
Fall:
wenn der richter einen mindestunterhalt für 2 kinder feststellt (DM
706,-), weil der kindsvater angibt so viel nebenkosten für die familie zu
zahlen, daß nach dem selbstbehalt nicht mehr übrig bleibt (bei DM 3.800,-
netto!), dann bekommt frau einen titel auf kindsunterhalt, ihr unterhalt
wird natürlich garnicht erst berücksichtigt.
wenn aber nach der verhandlung der kindsvater sämtliche laufenden kosten
(die er überwiesen hat um einen nachweis für geleistete nebenkosten zu
haben) per bank zurückholt, und zwar rückwirkend für einige
quartalszahlungen in horender höhe (bankrückholgebühren trägt die frau
zudem auch noch in einer höhe von mind. 15,- DM je rückholung), dann hat
er sich ungerechtfertigt an seinen kindern bereichert. oder?
dann muß eine neue verhandlung auf kinds- und ehegattentrennungsunterhalt
geführt werden, oder?

> Seh ich genauso. In solchen Faellen ist man ja nicht im Supermarkt, wo

> die Verkaeuferin sich verzaehlt hat und man sich dann aus dem Staub
> macht. Es ist immer von beiden Seiten zu pruefen, ob die Zahlungen in
> der richtigen Hoehe ueber die Buehne gehen.
und wenn frau feststellt, daß unterhaltsleistungen auf arglistige
täuschung basieren, dann sollte doch gerade ein familienrichter zum wohle
der kinder interesse an aufklärung haben, oder?
jener richter hat zum abschluß gemeint er wolle das scheidungspaar nie
wieder sehen, und wenn sie weitere dispute auszutragen hätten, dann
sollten sie vor das LG gehen.

schöne rechtssprechung.
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 20, 1997, 3:00:00 AM12/20/97
to

Lynn Rehder schrieb in Nachricht
<199712182...@nf.maus.de>...

Vielleicht sind die "salomonischen Urteile" des Sancho Pansa
gemeint.
MfG Hans-Peter


Rainer Hamprecht

unread,
Dec 20, 1997, 3:00:00 AM12/20/97
to

Hallo Monika

MK>Gewinner gibt es dabei nicht, zumal der Krieg dann oft wegen anderer
MK>Dinge oder auf anderer Ebene weitergeht. Und die Kinder sind immer die
MK>Verlierer.

Ich glaube, wenn derjenige, der das Sorgerecht für ein Kind hat, auch die volle
Unterhaltspflicht tragen müßte, gäbe es erheblich weniger Streitmöglichkeiten,
unter denen die Kinder am meisten leiden

Ich selbst bezahle seit einem halben Jahr keinen Unterhalt mehr für meinen
Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Es ist für mich auch schwer einsehbar, das
die rechtlich einzigste Beziehung zu meinem Sohn im Bezahlen besteht. Andersrum
würde ich auch keinen Unterhalt verlangen wenn er bei mir leben würde.

Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.

Rainer

Lorenz Bartelsen

unread,
Dec 20, 1997, 3:00:00 AM12/20/97
to

Lynn Rehder meinte am 19.12.97:

LR> wenn aber nach der verhandlung der kindsvater sämtliche laufenden kosten
LR> (die er überwiesen hat um einen nachweis für geleistete nebenkosten zu
LR> haben) per bank zurückholt, und zwar rückwirkend für einige
LR> quartalszahlungen in horender höhe (bankrückholgebühren trägt die frau
LR> zudem auch noch in einer höhe von mind. 15,- DM je rückholung), dann hat
LR> er sich ungerechtfertigt an seinen kindern bereichert. oder?

Was für Rückholungen?
Überweisungen kann man doch nicht einfach rückbuchen lassen. Hast Du das
Geld per Lastschrift einziehen lassen? In dem Fall muß die Bank das
rückgängig machen, wenn der Belastete das verlangt. Wenn der das aber
selbst überwiesen hat, dann darf die Bank das gar nicht.


Tschüß, Lorenz

Thorsten Kuthe

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

bel...@pinkynet.leine.de (Petra Sprengel) gab die nachfolgende Information
kund:

>In der Ehe hatten wir einen Kredit aufgenommen. Diesen hat mein Ex
>abgezahlt und dafuer auch den Neuwagen behalten, der von dem Geld
>gekauft wurde. Jetzt rufe ich bei der Sparkasse an, weil mein Ex mir
>erzaehlte, dass ich als Kreditmitnehmerin ( den Fachausdruck kenne ich
>leider nicht ) ausgetragen wurde. Was erzaehlt man mir am Telefon?
>Der Kredit wurde abgezahlt. Er hat den Restbetrag von 12000,-DM auf
>einem Schlag eingezahlt. Das ist ja wunderbar, nur, was mich aergert ist,
>dass ich in keinster Weise informiert wurde. Nicht nur, dass ich jedes
>Jahr hinter den Auszuegen herlaufen musste, um zu sehen, ob die monatlichen
>Zahlungen regelmaessig eingehen. Als Sicherheit liegt meine Lohnabtretungen
>vor. Der " Nette" Herr am Telefon sagte mir,dass es nicht ueblich ist,
>dass die Leute informiert werden.
>Ist das so richtig?

Woraus sollte sich eine Informationspflicht ergeben? Gegenueber der Bank
treten beide Kreditnehmer als Einheit auf - insofern konnte diese davon
ausgehen, dass auch beide Kreditnehmer informiert sind. Streitigkeiten
unter den Kreditnehmern beruehren die Bank nicht.
Im uebrigen: wo ist das Problem? Sei doch einfach froh, dass du aus der
Verpflichtung heraus bist. Du hast keinen Schaden, nur Vorteil.

Thorsten


Horst Lehner

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Lynn,

leider ist auch dieses Posting wenig geeignet, zu verstehen, worum es wirklich
geht. Wenn Deine Gedanken so verworren sind, wie Deine Postings, wundert mich
nicht, daß kein Rechtsanwalt von Dir die für eine sinnvolle Vertretung
notwendigen Angaben bekommen kann.

LR> per bank zurückholt, und zwar rückwirkend für einige


LR> quartalszahlungen in horender höhe

Wie kann er das?

LR> dann muß eine neue verhandlung auf kinds- und ehegattentrennungsunterhalt
LR> geführt werden, oder?

Eher nicht, würde ich sagen. Eher muß verhindert werden, daß er auf Dein Konto
Zugriff hat und es muß der zurückgefossene Betrag eingeklagt werden.

Grüße von Horst

Horst Lehner

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Petra,

PS> Am Ende zahlt sein eigener Sohn die Rechnung.

Wie immer, wenn sich die Eltern bei oder nach einer Trennung nicht einig
werden.

Grüße von Horst

Monika Klock

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Moin Rainer,

RH> Ich selbst bezahle seit einem halben Jahr keinen Unterhalt mehr für
RH> meinen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Es ist für mich auch schwer
RH> einsehbar, das die rechtlich einzigste Beziehung zu meinem Sohn im
RH> Bezahlen besteht. Andersrum würde ich auch keinen Unterhalt verlangen
RH> wenn er bei mir leben würde.

Und was sagen das Kind und dessen Mutter dazu? Oder nimmst Du dabei
billigend in Kauf, daß Dein Kind auch eines der vielen
sozialhilfeempfangenden Kinder Deutschlands ist?

Du gehörst wohl nicht zu den Eltern, die sich in ihren Kindern nur
verwirklicht sehen wollen, und aufgrund dieser Egozentrik ein Kind,
welches aus ihrem Blickfeld geraten ist, fallen läßt? Übrigens bezog sich
mein Posting eben auf den Umstand, daß viele sich trennenden Eltern nur
noch um ihren Schmutzige-Wäsche-Krieg kümmern und dabei das Wohl ihres
Kindes aus den Augen verlieren. Und die meisten scheinen zumindest
zeitweise ihre Ehekriegsspiele für relevanter zu halten als die emotionale
Gesundheit ihres Kindes.

RH> Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.

Für mich bedeutet Elternschaft auch Elternpflicht.

Gruß
Monika

Diana Stötzer

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo, Rainer!

RH>Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.

Aber was, wenn Du Deinem Expartner nicht die Erziehung Deines Kindes
anvertrauen kannst/willst? Aus was für Gründen auch immer? Stell Dir mal
die Situation einer Frau vor, die zugunsten ihrer Kinder ihren eigenen
Beruf aufgegeben hat und nun nach einer Scheidung mühsam versucht, selbst
für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen? Wenn sie selbst in ihrem
eigentlichen Beruf keine Anstellung findet, weil sie zu lange raus ist und
daher als ungelernte mit sehr niedrigem Einkommen leben muß? Wie soll sie
denn auch noch das Kind mit ernähren? Warum soll der Vater denn nicht
zahlen sollen? Er hat doch die ganzen Jahre gearbeitet und hat bessere
Verdienstmöglichkeiten als die Mutter, die auf ihre eigenen
Rentenansprüche u. ä. verzichtet hat, weil sie glaubte, daß sie versorgt
ist und sich daher ihren Kindern gewidmet hat?
Wie alt ist Dein Sohn?

Gruß, Diana
--------------------
Mausnet: No mails >16 k!!
Thank you!

Peter Nümann

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Rainer!

RH> Ich glaube, wenn derjenige, der das Sorgerecht für ein Kind hat, auch
RH> die volle Unterhaltspflicht tragen müßte, gäbe es erheblich weniger
RH> Streitmöglichkeiten, unter denen die Kinder am meisten leiden

Moment mal: Das Sorgerecht ist ja zugleich eine Sorgepflicht. Wenn Du also ein
Kind im Säuglings- oder Vorschulalter hast, mußt Du u.U. Deinen Beruf aufgeben,
um dieser Sorgepflicht angemessen nachkommen zu können. Wenn Du nun kein
sonstiges Einkommen hast, dann bist Du auf den Unterhalt durch den anderen
Beteiligten angewiesen. Und da der nicht sorgeverpflichtete Elternteil an der
Zeugung dieses Kindes ja auch seinen Anteil hatte, sollte er wenigstens die
finanziellen Folgen (mit-)tragen. Dies abzulehnen, weil man die "Gegenleistung"
(den Kontakt zum Kind) nicht bekommt, zeugt IMO von einer sehr egoistischen
Sichtweise der Dinge, die allein auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

n' Gruß Peter

*Mausnetz* - bitte keine Mail >64kb, keine Attachments, keine Bilder*
Bitte keine Werbung! No adverts, no Mail >64kb, pictures, attechments

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Monika

MK>Oder nimmst Du dabei billigend in Kauf, daß Dein Kind auch eines der
MK>vielen sozialhilfeempfangenden Kinder Deutschlands ist?

Wie, billigend in Kauf? Ist das eine Vorverurteilung ohne Kenntnis der
Sachlage!

Um Sozialhilfeempfänger zu werden ist hier zu viel Vermögen vorhanden. Und
nicht nur ein bischen zuviel.

Interessiert dich vielleicht ob meine Ex billigend in Kauf nimmt das ich
mittlerweile Sozialhilfeempfänger bin.

MK>Du gehörst wohl nicht zu den Eltern, die sich in ihren Kindern nur
MK>verwirklicht sehen wollen, und aufgrund dieser Egozentrik ein Kind,
MK>welches aus ihrem Blickfeld geraten ist, fallen läßt?

Noch eine Vorverurteilung ohne Kenntnis der Sachlage?

MK>Und die meisten scheinen zumindest zeitweise ihre Ehekriegsspiele für
MK>relevanter zu halten als die emotionale Gesundheit ihres Kindes.

Ich seh das mittlerweile als rechtliche Belustigung:-)

MK>Für mich bedeutet Elternschaft auch Elternpflicht.

Und wie übt man die aus wenn dies rechtlich verwehrt wird?

Übrigens, hättest du das gleiche geschrieben wenn ich eine Frau wäre?

Rainer

PS: Feministisch verblendet. Information 6, setzen.

Roy Kübrich

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Monika:

MK>Für mich bedeutet Elternschaft auch Elternpflicht.

Wenn aber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil untersagt oder sonstwie
unmöglich gemacht wird, sich um das Kind zu kümmern? (Mal jetzt abgesehen von
den Fällen, wo dies offensichtlich zum Schutz des Kindes nötig ist.)

Wenn ich - ob nun gewollt oder nicht - ein Kind habe, die Mutter aber nicht
mehr mit mir zusammenleben will und beschließt, daß ich das Kind nicht mehr
sehen darf (wohl aber weiterhin Unterhalt zahlen), kommt mir das nicht ganz
gerecht vor (wiewohl ich selbst nicht zuerst die Zahlungen einstellen würde -
gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, den Umgang mit dem eigenen Kind
durchzusetzen?).

Ich muß dazu sagen, daß ich mich gern eines besseren belehren lasse, wenn Du
mir jetzt klarmachst, warum sowas erstmal gut und richtig ist. Ich kenne aus
der Praxis GsD nur den entgegengesetzten Fall, nämlich daß Kinder nach der
Trennung der Eltern ganz selbstverständlich Kontakt zum Vater haben, auch wenn
die Mutter einen neuen Lebensgefährten (mich) hat, und daß alle gute Freunde
sind und viel gemeinsam unternehmen, einschließlich z. B. Weihnachten feiern.

Gruß,
Roy

Kai Fenner

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Am Sat, 20 Dec 1997 08:21:00 +0100, Rainer_H...@zw.maus.de
(Rainer Hamprecht) schriebst Du:

>Ich selbst bezahle seit einem halben Jahr keinen Unterhalt mehr für meinen
>Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Es ist für mich auch schwer einsehbar, das
>die rechtlich einzigste Beziehung zu meinem Sohn im Bezahlen besteht. Andersrum
>würde ich auch keinen Unterhalt verlangen wenn er bei mir leben würde.
Damit stehst Du wohl auf einem rechtlich unhaltbaren Posten. Abgesehen
davon, daß das ganze auch strafbar werden kann.

>Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.

Also, wer die ganze Arbeit (und Verantwortung) hat, der soll auch
alles bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
--

Besinnliche Festtage und ein erfolgreiches 1998!

Thomas Franke

unread,
Dec 21, 1997, 3:00:00 AM12/21/97
to

Hallo Lynn,

LR>und vergiß' nicht: niemand ist auf deiner seite.
Das klingt eher nach frühkindlichen Erfahrungen. Als erwachsener Mensch
kann man sich Hilfe organisieren.

Gruß Thomas

Lynn Rehder

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

> Von : Diana Stötzer @ NF (So, 21.12.97 20:52)
> RId : <199712200...@zw.maus.de>
>
> Hallo, Rainer!

RH>> Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.
> Aber was, wenn Du Deinem Expartner nicht die Erziehung Deines Kindes
> anvertrauen kannst/willst? Aus was für Gründen auch immer? Stell Dir mal
> die Situation einer Frau vor, die zugunsten ihrer Kinder ihren eigenen
> Beruf aufgegeben hat und nun nach einer Scheidung mühsam versucht, selbst
> für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen? Wenn sie selbst in ihrem
> eigentlichen Beruf keine Anstellung findet, weil sie zu lange raus ist und
> daher als ungelernte mit sehr niedrigem Einkommen leben muß? Wie soll sie
> denn auch noch das Kind mit ernähren? Warum soll der Vater denn nicht
> zahlen sollen?

und genau so sieht es tatsächlich da draußen bei alleinerziehenden müttern
aus!
ich möchte gerne den vater sehen, der mit einem nettobetrag von DM 1.790,-
sich und 2 kinder durchbringen kann. und es auch noch freiwillig und gerne
tut, eben wegen der kinder, die er mehr liebt als sein leben.
dann ist es ganz sicher lukrativer für die kinder nicht mehr zu zahlen,
keine verantwortung mehr zu tragen, sein leben völlig unabhängig zu
gestalten und sein geld für sich alleine zu verbrauchen. und das ganze
dann unter dem liebevoll gestalteten deckmäntelchen "sie sollen nicht
zwischen uns hin und hergerissen werden" zu tarnen. sich 2 x im jahr
freikaufen und wenn es der ehemaligen familie schlecht geht, eben der
mutter die schuld für die gesamtmisere in die schuhe schieben, denn sie
hat die gesamte verantwortung.

> Er hat doch die ganzen Jahre gearbeitet und hat bessere
> Verdienstmöglichkeiten als die Mutter, die auf ihre eigenen
> Rentenansprüche u. ä. verzichtet hat, weil sie glaubte, daß sie versorgt
> ist und sich daher ihren Kindern gewidmet hat?

...und die meisten schaffen es am ende doch nicht alleine. was passiert
dann? gezwungenermaßen sich einen neuen "versorger" suchen?
das kann's wohl echt nicht sein....
und schon garnicht wenn frau mehr oder weniger sanft gezwungen wurde bei
ihren kindern zu bleiben statt die arbeit beizeiten wieder aufzunehmen.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Monika Klock

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Moin Roy,

RK> Wenn aber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil untersagt oder
RK> sonstwie unmöglich gemacht wird, sich um das Kind zu kümmern? (Mal
RK> jetzt abgesehen von den Fällen, wo dies offensichtlich zum Schutz des
RK> Kindes nötig ist.)

Gerade in den Fällen, in denen von vornherein Gewalt ein Grund für die
Trennung war und bei denen man meinen müßte, die Einschränkung des Umgangs
wäre zum Schutz des Kindes notwendig, wird der Umgang sehr oft nicht
untersagt. Das liegt wohl vor allem daran, daß ein gewalttätiger Exmann
sich auch nach einer Trennung oft noch derselben alten Angstmechanismen
bedient, um die Exfrau zu "überreden", und zudem auch sehr viel Energie an
den Tag legen kann, um etwas zu seinem eigenen Gunsten zu erreichen. Ein
Kind, daß in einer gewalttätigen Ehe aufgewachsen ist, wird sich auch
oftmals aus Angst nicht nachteilig äußern ("Papa will das, also müssen wir
das so machen, sonst wird er wieder böse").

RK> mir das nicht ganz gerecht vor (wiewohl ich selbst nicht zuerst die
RK> Zahlungen einstellen würde - gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten,
RK> den Umgang mit dem eigenen Kind durchzusetzen?).

Das Nichtzahlen von Kindesunterhalt halte ich auch für ein sehr
ungeeignetes Mittel, um das Interesse am Kind zu verkünden. Hier machen
IMO viele den Fehler, den/die Ex treffen zu wollen und dabei nur sich und
das Kind letztendlich noch mehr zu schaden.

RK> Ich kenne aus der Praxis GsD nur den entgegengesetzten Fall, nämlich
RK> daß Kinder nach der Trennung der Eltern ganz selbstverständlich
RK> Kontakt zum Vater haben, auch wenn die Mutter einen neuen
RK> Lebensgefährten (mich) hat, und daß alle gute Freunde sind und viel
RK> gemeinsam unternehmen, einschließlich z. B. Weihnachten feiern.

Das sehe ich immer als erstrebenswerten Fall an, nur leider spielen so oft
gekränktes Ego, Verletztheit, Eifersucht, Mißgunst usw. bei Expartnern
eine Rolle, sodaß eine optimale Lösung /für das Kind/ gar nicht erst
angestrebt werden kann.

Gruß
Monika
--ÿ

Monika Klock

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Moin Rainer,

RH> Um Sozialhilfeempfänger zu werden ist hier zu viel Vermögen vorhanden.
RH> Und nicht nur ein bischen zuviel.

Wenn Du Vermögen hast, warum zahlst Du den Unterhalt nicht?

- - -
Die Unterhaltsvorschußkassen von Bund und Ländern, die für längstens 72
Monate und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für säumige Eltern,
in der überwiegenden Mehrzahl Väter, einspringen, legten in den vergangenen
Jahren jeweils rund 1,6 Milliarden Mark aus, in über Dreiviertel der Fälle
kam nie eine Mark zurück. Nur bei gut 20 Prozent der Ausfälle, so
ermittelte das Familienministerium, ist zweifelsfrei Insolvenz der Grund.

Sie verschleiern ihr Einkommen. Sie entfleuchen mit unbekanntem Ziel.
Sie lassen die Frauen um jede Mark streiten. Das Steuerrecht bietet vor
allem Freiberuflern und Selbständigen jede Menge Möglichkeiten, als arme
Schlucker dazustehen; den Jugendämtern fehlen Kompetenz und Handhabe,
die Übeltäter zu entlarven. Die betroffenen Mütter konsultieren Anwälte,
schicken Berge böser Briefe und richten doch nur selten etwas aus. Behörden
arbeiten langsam, und so vergeht manche Kinderzeit, ohne daß Papi auch nur
einen Pfennig dazubezahlt. Auf etwa 40 Prozent schätzt das
Bundesfamilienministerium den Anteil der Geizenden, die ohne weiteres
zahlen könnten. [aus SPIEGEL 51/97]
- - -

RH> Interessiert dich vielleicht ob meine Ex billigend in Kauf nimmt das
RH> ich mittlerweile Sozialhilfeempfänger bin.

Das ist eine andere Sachlage, die Du im Anfangsposting nicht mitgeteilt
hattest. Daraus hatte ich entnommen, daß Du die Unterhaltszahlungen
eingestellt hast, weil Du Dein Kind nicht mehr siehst.

RH> Noch eine Vorverurteilung ohne Kenntnis der Sachlage?

Obiger Fall wäre IMO auch ein Kuhhandel: "ich sehe das Kind nicht mehr,
also gibts auch kein Geld mehr dafür", und leider ist dies nicht die
Ausnahme. Da es dabei auch weniger um das Wohl eines Kindes geht, sondern
oft nur darum, den/die Expartner/in unter Druck zu setzen, spielt eine
gewisse Egozentrik durchaus in vielen Fällen eine Rolle.

RH> Und wie übt man die aus wenn dies rechtlich verwehrt wird?

Dafür sind zB die Jugendämter und Familiengerichte da. Ob eine
Unterhaltsverweigerung jedoch ein Interesse an einem Besuchsrecht
unterstreicht, bezweifele ich.

Ich kenne übrigens Fälle, in denen es selbst für Jugendämter und Gerichte
höchstfragwürdig war, ein Umgangsrecht zu gewähren (zB wegen
vorangegangener Gewalttätigkeit des Vaters), dem Vater aber ein
Besuchsrecht eingeräumt wurde und die Mutter gezwungenermaßen ihr Kind
auch abholen lassen mußte für die Dauer desselben.

RH> Übrigens, hättest du das gleiche geschrieben wenn ich eine Frau wäre?

Oh ja, warum auch nicht? Es gibt auch Frauen, die sich lieber nicht um
ihre Kinder kümmern möchten, aus welchen Gründen auch immer. Wenn diese
ihre Karrieren nachgehen und ihre Kinder weder persönlich noch finanziell
unterstützen, obwohl sie es könnten, halte ich es für ebenso bedenklich.

RH> PS: Feministisch verblendet. Information 6, setzen.

Machst Du mir ein Vorwurf daraus, daß mir genaue Informationen zu Deiner
persönlichen Situation fehlen? Dann sind wir jetzt bezügl. der angeblichen
Vorverurteilungen quitt, oder wie? ;-)

Gruß
Monika

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Hallo Lynn

LR>und genau so sieht es tatsächlich da draußen bei alleinerziehenden
LR>müttern aus!

Und wie sieht es bei den allein erziehenden Vätern aus?

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Hallo Diana

DS>Stell Dir mal die Situation einer Frau vor, die zugunsten ihrer Kinder

Stell Dir mal die Situation eines Mannes vor, der zugunsten seiner Kinder
seinen eigenen Beruf aufgegeben hat und nun nach einer Scheidung mühsam
versucht, selbst für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen? Wenn er selbst
in seinem eigentlichen Beruf keine Anstellung findet, weil er zu lange raus ist
und daher als Ungelernter mit sehr niedrigem Einkommen leben muß? Wie soll er
dann auch noch das Kind mit ernähren? Warum soll die Mutter denn nicht zahlen
sollen? Sie hat doch die ganzen Jahre gearbeitet und hatte dadurch bessere
Verdienstmöglichkeiten als der Vater, der auf seine eigenen Rentenansprüche u.
ä. verzichtet hat, weil er glaubte, daß er versorgt ist und sich daher seinen
Kindern gewidmet hat?

DS>Wie alt ist Dein Sohn?

15

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Hallo Peter

PN>Dies abzulehnen, weil man die "Gegenleistung"
PN>(den Kontakt zum Kind) nicht bekommt, zeugt IMO von einer sehr
PN>egoistischen Sichtweise der Dinge, die allein auf dem Rücken des Kindes
PN>ausgetragen wird.

Was glaubst du eigentlich warum man eigentlich Kinder will und bekommt? Damit
sie als Bankkonto existieren?

Tschuldigung für OFF TOPIC aber mich kotzt das ganze einfach an.

Rainer

Andreas Fries

unread,
Dec 22, 1997, 3:00:00 AM12/22/97
to

Hallo Peter

Paßt zwar, wie die Diskussion nicht ganz in die Gruppe aber irgendwie habe ich
den Eindruck, daß hier immer nur von dem Idealfall ausgegangen wird. Kann es
sein, daß es in der Realität auch mal andersrum zugehen kann.
Ach mir tun diese armen hilflosen Mütter leid, die nur mal fünf Minuten schwach
geworden sind (der Mistkerl), dann heiraten mußten und es schließlich in der
Ehe nicht mehr aushalten. Was soll man auch den ganzen Tag machen. Die
Talkshows unterhalten einen ja auch nicht auf Dauer und immer das störende
Kind.
Nein, ich habe was verpaßt im Leben und will wieder raus aus den Zwängen.
Scheidung. Der Alte zahlt und Ansprüche hat er keine zu stellen. Ich nehme die
Wohnung, die Möbel, das Auto, denn schließlich habe ich ja das Kind und bin so
hilflos. Ach, beinahe hätte ich vergessen das Konto noch zu leeren. Da muß doch
auch noch ein Sparbuch sein. Wo war nochmal die Sylvesterparty?

Ok, war nur mal so ein Gedankenspiel.;-)))

Bis dann mal
Andreas

Carolin Koehn

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Moin Horst,


HL>leider ist auch dieses Posting wenig geeignet, zu verstehen, worum es
HL>wirklich geht. Wenn Deine Gedanken so verworren sind, wie Deine
HL>Postings, wundert mich nicht, daß kein Rechtsanwalt von Dir die für
HL>eine sinnvolle Vertretung notwendigen Angaben bekommen kann.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das alles auseinanderzufieseln, und ich habe
verstanden, worum es Lynn da geht. Okay, vielleicht hat mir dabei geholfen, daß
ich aus eigener Erafhrung den Kleinstadtfilz kenne, den Lynn da beschreibt -
letztlich geht es doch genau darum, daß sie es nicht glauben mag, daß in dem
Ort, in dem sie wohnt, scheinbar jedeR von ihrem Exmann bestochen bzw.
zumindest angekungelt worden ist. Ich kann's mir jedenfalls vorstellen.

Klar können wir jetzt darüber streiten, ob das alles so klar aus ihren Postings
hervorgeht, aber das bringt doch nix, genausowenig, wie es etwas bringt, sie
dafür anzumachen.


HL>Eher nicht, würde ich sagen. Eher muß verhindert werden, daß er auf
HL>Dein Konto Zugriff hat und es muß der zurückgefossene Betrag
HL>eingeklagt werden.

Bis dahin ist sie verhungert.

Ich habe zwar jetzt auch nicht verstanden, wie /er/ das geschafft hat, die
Kohle von der Bank zurückzufordern (im Zweifel würde ich vermuten, daß er
gemeinsam mit dem Filialleiter im Golf-, Tennis, was-weiß-ich für ein
Rotary-Club sitzt), aber ich weiß sehr wohl, wie lange es dauert, zu dem Thema
dann auch noch mal eben schnell einen Titel gegen den Ex zu bekommen (mal eine
Hinhaltetaktik vorausgesetzt). Ein Jährchen ist da schnell beisammen.


Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Moin Roy,


RK>Wenn ich - ob nun gewollt oder nicht - ein Kind habe, die Mutter aber
RK>nicht mehr mit mir zusammenleben will und beschließt, daß ich das Kind
RK>nicht mehr sehen darf (wohl aber weiterhin Unterhalt zahlen), kommt


RK>mir das nicht ganz gerecht vor (wiewohl ich selbst nicht zuerst die
RK>Zahlungen einstellen würde - gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten,
RK>den Umgang mit dem eigenen Kind durchzusetzen?).

Das ändert sich ja per 30.6.98 ...


Viele Grüße, Carolin.

Andreas Fries

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Hallo Monika

MK>Wenn Du Vermögen hast, warum zahlst Du den Unterhalt nicht?

Interessante Argumentationsweise. Erst eine Frage in den Raum stelle, die sich
gar nicht aus dem vorgetragenen Sachverhalt ergibt, dann einen negativen
Artikel aus dem Spiegel zitieren und schließlich ein Bedauern.
Journalistische Vorgehensweise?

MK>Dann sind wir jetzt bezügl. der angeblichen Vorverurteilungen quitt, oder
wie? ;-)

Bei mir erweckst Du leider mit Deinen Antworten zu diesem Thema auch diesen
Eindruck.

Die Diskussion zeigt auf jeden Fall, daß das ganze Scheidungsrecht dringend
reformbedürftig ist. Die Verlierer sind ganz klar die Kinder aber wenn einer
der Partner dadurch ganz auf der Strecke bleibt und es sich der andere
gleichzeitig gesetzlich geschützt gut gehen läßt, dann ist das nicht ok.
IMHO sollte der Gesetzgeber den im GG gewährten gesetzlichen Schutz der Familie
so verwirklichen, daß sich der Schutz wirklich auf die Familie bezieht.
Scheidung ist doch heute nur noch eine Formsache. Je egoistischer der
Ehepartner, desto leidvoller für den Rest der Familie.

Wir sind aber hier in der Gruppe Recht und daher ist das Verweigern einer
zustehenden Geldleistung (Kindesunterhalt) natürlich verwerflich. Männer die
sich vor der Zahlung drücken und den Rest der ehemaligen Familie dadurch
schädigen finde ich natürlich genauso verachtenswert, wie Frauen, die sich
dieser Praktiken bedienen.

Bis dann mal
Andreas

PS: Ist natürlich ein schlechtes Thema zu dieser Zeit.

BTW: Ich wünsche allen ein frohes Fest und viele Geschenke.

Jens Bender

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Hallo!

LR>dann muß eine neue verhandlung auf kinds- und

LR>ehegattentrennungsunterhalt geführt werden, oder?

Nein, das wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt (Prozeßbetrug, Nichtleistung
von Unterhalt). Unverständlich bleibt, warum Unterhaltsleistungen per
Einzugsermächtigungsverfahren und nicht entweder per Überweisung oder per
Abbuchungs-Lastschrift-Auftrag erfolgen, denn dann ist ein nachträglicher
Widerruf/Rückruf des Geldes per Bank ausgeschlossen.

Gruß Jens

Horst Lehner

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Hallo Andreas,

AF> Ok, war nur mal so ein Gedankenspiel.

Ein derartiges Maß an Galgenhumor verträgt dieses Thema nicht ...

Grüße von Horst

Roy Kübrich

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Hallo Monika:

RH> Um Sozialhilfeempfänger zu werden ist hier zu viel Vermögen vorhanden.
RH> Und nicht nur ein bischen zuviel.

MK>Wenn Du Vermögen hast, warum zahlst Du den Unterhalt nicht?

Er meinte damit m. E. seine Ex.

Gruß,
Roy

Roy Kübrich

unread,
Dec 23, 1997, 3:00:00 AM12/23/97
to

Hallo Carolin:

CK>Das ändert sich ja per 30.6.98 ...

Von einer gesetzlichen Neuregelung in diesem Bereich - diese meinst Du hier
sicherlich - habe ich auch gehört. Was ändert sich da konkret (auf solche Fälle
bezogen)?

Gruß,
Roy

Horst Lehner

unread,
Dec 24, 1997, 3:00:00 AM12/24/97
to

Hallo Carolin,

CK> Klar können wir jetzt darüber streiten, ob das alles so klar aus
CK> ihren Postings hervorgeht, aber das bringt doch nix, genausowenig,
CK> wie es etwas bringt, sie dafür anzumachen.

Mir ging es nicht darum, jemanden anzumachen oder zu streiten, sondern ich
wollte zwei Dinge kundtun:

1. Sie hat wenig Chancen, mit solchen Postings den Lösungen ihrer Probleme
näher zu kommen. Ich war einer von denen, die versucht haben, zu zeigen was für
Postings dazu nötig wären.

2. Ich habe meinen Mißmut darüber ausgedrückt, daß ein mittlerweile ziemlich
großer Thread genau gar nix zur Lösung beitragen konnte, weil bis jetzt das
Problem (oder die Probleme) nicht in verständlicher Form auf dem Tisch liegt
(liegen). Wenn das so bleibt, werde ich den gesamten Thread filtern. Ich habe
besseres mit meiner Zeit zu tun.

Grüße von Horst

Horst Lehner

unread,
Dec 24, 1997, 3:00:00 AM12/24/97
to

Hallo Carolin,

CK> im Zweifel würde ich vermuten, daß er gemeinsam mit dem Filialleiter
CK> im Golf-, Tennis, was-weiß-ich für ein Rotary-Club sitzt

Ich würde vermuten, wenn dem Filialleiter irgendwas an seinem Job liegt, hätte
das genau Null Einfluß auf sowas.

Grüße von Horst

Rainer Graf

unread,
Dec 24, 1997, 3:00:00 AM12/24/97
to

Horst Lehner schrieb:

>
> Hallo Andreas,
>
> AF> Ok, war nur mal so ein Gedankenspiel.
>
> Ein derartiges Maß an Galgenhumor verträgt dieses Thema nicht ...

Das war nicht unbedingt als Galgenhumor zu bezeichnen, sondern
entspricht in einigen Fällen (leider!) der Realität!
--
Rainer Graf Idle Lawyers tend to become politicians.
So there is a certain social value in keeping
gr...@mailbox.de them busy.

Andreas Fries

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Diana

DS>Was denkt er denn, warum Du ihm keinen Unterhalt mehr zahlst?
DS>Wahrscheinlich, daß Dir sein Schicksal völlig egal ist.

Das ist ihm doch in Rainers Fall völlig egal, denn seine Ex hat wohl wesentlich
mehr Vermögen, wenn ich Rainer Glauben schenken darf. Wenn seine Mutter es
nicht gerade zum Anlaß für einen inszenierten Psychoterror nimmt, wird er es
wohl kaum erfahren.
Im Gegenteil sagt Rainer sogar, daß er durch diese Sache zum Sozialfall
geworden ist. Was soll denn das Kind denken, wenn seine Mutter trotz ihres
Vermögens den Vater bezahlen läßt. Es würde da durchaus Möglichkeiten geben.
Ich finde, daß so ein unsoziales Verhalten auch Spuren beim Kind hinterläßt.
Wenn die Fakten schon wie in diesem Fall gegeben bekannt sind, dann sollte man
die bei der Argumentation auch berücksichtigen. Pauschal gesehen ist so ein
Verhalten natürlich nicht in Ordnung und außerdem gesetzwidrig.

Bis dann mal
Andreas

PS: Frohe Weihnachten wünsch ich euch

Andreas Fries

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Horst

HL>Ein derartiges Maß an Galgenhumor verträgt dieses Thema nicht ...

WO ist denn da der Humor. Das war einfach mal ein Gedankenkonstrukt aus
mehreren authentischen Geschichten. Je nach Größe des Bekannten-,
Kollegenkreises hört man da schon einiges, was einem die Schuhe auszieht. Da
waren einige dabei, die waren wesentlich härter als meine erdachte Geschichte.
Ich glaube Dir nicht, daß Du soetwas wirklich für unmöglich hältst.

Roy Kübrich

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Thomas:

TF>Als erwachsener Mensch kann man sich Hilfe organisieren.

Ja, wenn man dafür bezahlen kann.

Gerade jemandem, der schon viel verloren hat, dem übel mitgespielt wurde und
der deshalb unbewußt (!) auf andere einen mißtrauischen und verbitterten
Eindruck macht, hilft kaum einer für lau.

Gruß,
Roy

Peter Nuemann

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Andreas!

AF> Nein, ich habe was verpaßt im Leben und will wieder raus aus den
AF> Zwängen. Scheidung. Der Alte zahlt und Ansprüche hat er keine zu
AF> stellen. Ich nehme die Wohnung, die Möbel, das Auto, denn schließlich
AF> habe ich ja das Kind und bin so hilflos. Ach, beinahe hätte ich
AF> vergessen das Konto noch zu leeren. Da muß doch auch noch ein Sparbuch
AF> sein. Wo war nochmal die Sylvesterparty?

Natürlich, es ist immer ein emotionsbeladenes Thema, wenn der "Fall" um den es
geht der Zusammenbruch eines ganzen Lebens mit allen Träumen, Illusionen und
allem Vertrauen in einen Partner ist. Nur sieh' die Sache mal aus der Sicht des
Richters: Der kann all die menschlichen Wunden nicht heilen, muß jetzt aber
eine Lösung finden für das Kind, das versorgt werden muß, so ungelegen das
beiden Eltern auch kommt. Soll er der Frau beide Lasten - Unterhalt und Sorge -
aufbürden, wo sie nur eine tragen kann? Für das Kind das beste kann nur sein,
daß er die Lasten auf beide Schultern verteilt.
Beide Teile tragen damit eine wahnsinnige Beziehungs-Erblast, klar. Und mir ist
ebenso klar, daß davon jeder der gescheiterten Ehepartner nur seine Seite
sieht.
Sonst wär' die Ehe wohl nicht gescheitert.

Übrigens finde ich es ganz richtig, wenn der zukünftig Alleinstehende dem Ex-
Partner, der die Kinder hat, die alte, für die Kinder gewohnte Wohnung, die
Möbel und auch das mit Kind fast unerläßliche Auto läßt. Für den Neuanfang
*allein* reicht eine kleine Wohnung und ein Koffer voll Zeug. Natürlich ist das
hart. Härter isses aber mit Kind bzw. für das Kind.

Peter Nuemann

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Rainer!

RH> PS: Feministisch verblendet. Information 6, setzen.

Dieser Tonfall ist in dieser Gruppe schon generell unangebracht.
Was das Statement von Monika betrifft hat sie Dich zwar hart angegriffen, aber
nicht ganz unsachlich. Deshalb kann ich zweimal nicht verstehen, warum Du auf
so billige Weise ausfallend wirst. Ist doch sonst nicht Deine Art?

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Hallo Lynn

LR>ich sagte: er hat die bereits von ihm getätigten überweisungen
LR>zurückgeholt.

Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich etwas überweise dann kann ich es nicht
zurückholen. Der Empfänger müßte es mir zurücküberweisen.

Weiß ich aus leidvoller Erfahrung, weil ich mal auf einer Überweisung einen
falschen Empfänger angegeben hatte.

Rainer

Jan Asmussen

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Morgen, Morgen,

> na? richtig : 30.100,- DM, hinzu kommen noch 15.000,- DM steuern aus
> seiner scheinfirma und 36.000,- bausparvertrag...

Die 15.000,00 DM aus *seiner* Scheinfirma hast du doch sicher nicht bezahlt,
sondern Aufteilung der Gesamtschuld beantragt (

268 - 280 AO).

> immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Gruß Jan

Kai Fenner

unread,
Dec 25, 1997, 3:00:00 AM12/25/97
to

Am Wed, 24 Dec 1997 02:49:00 +0100, Lynn_...@nf.maus.de (Lynn
Rehder) schriebst Du:

>> Eher nicht, würde ich sagen. Eher muß verhindert werden, daß er auf Dein
>> Konto Zugriff hat und es muß der zurückgefossene Betrag eingeklagt werden.
>er hatte niemals auf mein konto zugriff. hier hast DU leider wieder etwas
>hineininterpretiert anstatt genau zu lesen.


>ich sagte: er hat die bereits von ihm getätigten überweisungen

>zurückgeholt.

Das ist es ja, was uns alle wundert. Es ist rechtlich nicht möglich,
Überweisungen "zurückzuholen". Dazu ist die Bank nicht befugt. Wenn
sie es trotzdem gemacht hat, dann hat sie das Geld wieder
herauszurücken.

>zudem auch noch in einer höhe von mind. 15,- DM je rückholung)

Aber nur zur Sichterheit. Das Geld hat er *nicht* mittels Lastschrift
gezogen, oder? Das mit den 15 DM hört sich eher nach geplatzten
Lastschriften an, was aber auch nur 6 Wochen rückwirkend geht.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
--
Besinnliche Festtage und ein erfolgreiches 1998!
"Wer von den Bürgern Steuermoral fordert, der muß auch Ausgabenmoral beweisen!"
kai.f...@steuerratgeber.org; http://www.steuerratgeber.org
Steuerratgeber für Arbeitnehmer und Rentner, Urteilsdienst - Tips & Hilfe - Kurioses

Thorsten Kuthe

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Lynn_...@nf.maus.de (Lynn Rehder) gab die nachfolgende Information kund:

>> Eher nicht, würde ich sagen. Eher muß verhindert werden, daß er auf Dein
>> Konto Zugriff hat und es muß der zurückgefossene Betrag eingeklagt werden.
>er hatte niemals auf mein konto zugriff. hier hast DU leider wieder etwas
>hineininterpretiert anstatt genau zu lesen.
>ich sagte: er hat die bereits von ihm getätigten überweisungen
>zurückgeholt.

Wenn eine Ueberweisung von einer Bank gutgeschrieben wurde, darf diese das
Geld nicht zurueckgeben. Die Gutschrift erfolgt per Willenserklaerung. Wenn
die Moeglichkeit besteht, dass der Kontoinhaber sich einen Kontoauszug
abholt, wo die Gutschrift angezeigt wird (z. B. am Kontoauszugsdrucker), so
ist die Willenserklaerung nicht mehr widerrufbar. D.h. sobald dieser
Zeitpunkt erreicht ist, darf die Bank das Geld nicht zurueckbuchen. Wenn
eine Bank das doch gemacht hat (was technisch kein Problem ist), so kann
der Kontoinhaber das Geld von der Bank zurueckverlangen.
Ich wuerde mich allerdings wundern, wenn so etwas vorgefallen ist, da das
jeder Bankmitarbeiter weiss.

Thorsten

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Jens,

Seine Zahlungen an mich erfogen ganz normal per Banküberweisung.

Allerdings hat jeder Bankkunde ME das Recht, getätigte Überweisungen
innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu fordern. Die Begründung steht
auf einem anderen Blatt.

Hier ging es darum, daß er notwendige Überweisungsbelege, um seinen
Selbstbehalt zu erreichen, brauchte. Er hat alle laufenden Kosten noch vor
der Verhandlung überwiesen (wie seinerzeit vor dem Richter vereinbart) und
sie gleich nach der Verhandlung per Bank zurückrufen lassen.
Die Gläubiger halten sich dann natürlich an mich, wollen die Rückholgebühr
in Höhe von DM 15,- auch noch von mir zurück.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

> Ich habe besseres mit meiner Zeit zu tun.
>Grüße von Horst

Wirst Du zu irgend etwas gezwungen?
Wära doch dann auch ein Thema für Recht....

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

> Von : Horst Lehner @ BB (Di, 23.12.97 18:19)
> RId : <199712221...@bir.maus.de>

> Hallo Andreas,

AF>> Ok, war nur mal so ein Gedankenspiel.

Ziemlich unter der Gürtellinie...

HL> Ein derartiges Maß an Galgenhumor verträgt dieses Thema nicht ...

HL> Grüße von Horst
Gerade das Thema Kinder und deren Unterhalt verträgt ME überhaupt keinen
Humor, welcher Art auch immer.
Stimme Dir voll zu, Horst.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

CK>> Klar können wir jetzt darüber streiten, ob das alles so klar aus
CK>> ihren Postings hervorgeht, aber das bringt doch nix, genausowenig,
CK>> wie es etwas bringt, sie dafür anzumachen.
> Mir ging es nicht darum, jemanden anzumachen oder zu streiten, sondern
> ich wollte zwei Dinge kundtun:
> Sie hat wenig Chancen, mit solchen Postings den Lösungen ihrer Probleme
> näher zu kommen.
Ich habe überhaupt keine Chance mit Postings meine Probleme zu lösen.
Mir ist das von vornherein klar gewesen, vielen hier jedoch nicht.

> Ich war einer von denen, die versucht haben, zu zeigen was
> für Postings dazu nötig wären.
Da muß mir was entgangen sein....

> 2. Ich habe meinen Mißmut darüber ausgedrückt, daß ein mittlerweile ziemlich
> großer Thread genau gar nix zur Lösung beitragen konnte, weil bis jetzt das
> Problem (oder die Probleme) nicht in verständlicher Form auf dem Tisch liegt
> (liegen).
Nun, meine Neujahrsresolution besteht u.a. darin, Euch ganz sicher
meinen eintretenden Erfolg zu Posten.
In absolut verständlicher Form versteht sich...


immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Kai

KF>Damit stehst Du wohl auf einem rechtlich unhaltbaren Posten.

Unser *Recht* habe ich begriffen und handle danach.

KF>Abgesehen davon, daß das ganze auch strafbar werden kann.

Wenn man mich ins Gefängnis steckt, kann ich erst recht keinen Unterhalt
bezahlen.

KF>Also, wer die ganze Arbeit (und Verantwortung) hat, der soll auch alles
KF>bezahlen?

Ja. Wer es nicht kann, soll es bleibenlassen. Ich wäre neugierig welche
Streitereien es dann noch ums Sorgerecht geben würde;-)

Rainer

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Thomas,

LR>> und vergiß' nicht: niemand ist auf deiner seite.
> Das klingt eher nach frühkindlichen Erfahrungen. Als erwachsener Mensch


> kann man sich Hilfe organisieren.

So?
Danke für den Hinweis...dann werde ich es mal angehen.
Und nochmals vielen Dank.
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Monika

MK>Wenn Du Vermögen hast, warum zahlst Du den Unterhalt nicht?

Nicht ich habe dieses Vermögen sondern meine Ex-Frau. Ich glaube das ging auch
klar aus meiner Mail hervor.

MK>Sie verschleiern ihr Einkommen. Sie entfleuchen mit unbekanntem Ziel.
MK>Sie lassen die Frauen um jede Mark streiten.

Warum schreibst du mir das?

MK>Dafür sind zB die Jugendämter und Familiengerichte da. Ob eine

Kannst du verbrennen! Die haben überhaupt nicht die Zeit sich ausreichend damit
zu beschäftigen. Da wird eher pauschal geurteilt.

MK>Machst Du mir ein Vorwurf daraus, daß mir genaue Informationen zu
MK>Deiner persönlichen Situation fehlen?

Das die genaue Informationen fehlen nicht, das du trotzdem ein Urteil abgegeben
hast ja.

MK>Dann sind wir jetzt bezügl. der angeblichen Vorverurteilungen quitt,

MK>oder wie? ;-)

Versteh ich nicht ganz.

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Diana

DS>Was denkt er denn, warum Du ihm keinen Unterhalt mehr zahlst?

DS>Wahrscheinlich, daß Dir sein Schicksal völlig egal ist.

Wenn du weißt, was mein Sohn denkt, warum frägst du dann?

Ich muß sagen das ich noch nie in meinem Leben von Frauen soviele Antworten auf
ungestellte Fragen gekommen habe. Auch die Menge der Vorverurteilungen ist
erheblich.

Auf das Ursprüngliche Thema, Sorge und Unterhalt, ist kaum jemand eingegangen.
Ich habe bisher drei Stiefkinder großgezogen und beim vierten bin ich dabei.
Deren Väter zahlen und zahlten keinen Unterhalt. Über das Finanzielle habe ich
nie nachgedacht. Dies wurde mir erst bewußt als ich in die Mühlen unseres
*Rechts* geraten bin. Die Kinder gehörten schließlich zu meiner Familie. Sie
standen mir näher wie ein leibliches Kind das irgendwo anders ist.

Rainer

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

CK>> im Zweifel würde ich vermuten, daß er gemeinsam mit dem Filialleiter
CK>> im Golf-, Tennis, was-weiß-ich für ein Rotary-Club sitzt
> Ich würde vermuten, wenn dem Filialleiter irgendwas an seinem Job liegt,
> hätte das genau Null Einfluß auf sowas.

Genau dieses Verhalten läßt so Manchen erst die Leiter hoch fallen und zu
dem werden, was er heute ist.
Bist Du allen Ernstes noch nie mit Korruption und "Handaufhalten"
konfrontiert worden?
Dieses Land ist derart von solchen Mitteln unterwandert, daß ein Ende
damit gar nicht mehr machbar ist.
Und die Meisten sind sich noch nicht ein mal bewußt, was sie tun:
eine Hand wäscht die Andere, so klingt es sehr harmlos und sauber.


immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Joachim Haberer

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Roy,

TF>Als erwachsener Mensch kann man sich Hilfe organisieren.
RK>Ja, wenn man dafür bezahlen kann.

Nicht unbedingt...

RK>Gerade jemandem, der schon viel verloren hat, dem übel mitgespielt
RK>wurde und der deshalb unbewußt (!) auf andere einen mißtrauischen und
RK>verbitterten Eindruck macht, hilft kaum einer für lau.

Im Kollegenkreis gibt es ein schönes Beispiel für jemandine, die sich nicht
helfen lassen will, und einen Scheiß nach dem anderen baut.
Da sie auch auf den Stammtischmenschen Haberer nicht hört, hat der sehr schnell
seine Hilfeversuche eingestellt.
Es wird gejammert und geheult, aber Hilfe auch _annehmen_? Nee...
Und bei Lynn sehe ich ähnliche Symptome, deshalb von mir kein Kommentar mehr
dazu.
Gruß, Joachim Haberer (Z!)

Lynn Rehder

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo Rainer,

LR>> und genau so sieht es tatsächlich da draußen bei alleinerziehenden
LR>> müttern aus!
> Und wie sieht es bei den allein erziehenden Vätern aus?

Believe it or not:

Ich kenne nicht einen alleinerziehenden Vater.
Ehrenwort.
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Diana Stoetzer

unread,
Dec 26, 1997, 3:00:00 AM12/26/97
to

Hallo, Andreas!

DS>>Was denkt er denn, warum Du ihm keinen Unterhalt mehr zahlst?
DS>>Wahrscheinlich, daß Dir sein Schicksal völlig egal ist.

AF>Das ist ihm doch in Rainers Fall völlig egal, denn seine Ex hat wohl
AF>wesentlich mehr Vermögen, wenn ich Rainer Glauben schenken darf. Wenn seine
AF>Mutter es nicht gerade zum Anlaß für einen inszenierten Psychoterror nimmt,
AF>wird er es wohl kaum erfahren.
Wenn der Fall tatsächlich so liegt, dann gebe ich Dir recht. Allerdings
verstehe ich dann nicht, wieso er zur Unterhaltszahlung verpflichtet
worden ist. Kann man denn überhaupt bedeutende Vermögenswerte so wirksam
vor dem Gericht verstecken?

Gruß, Diana
--------------------
Mausnet: No mails >16 k!!
Thank you!

Andreas Fries

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Lynn

LR>Ziemlich unter der Gürtellinie...

Stimmt, das Verhalten von Menschen, die so etwas praktizieren.
Leider Realität.

LR>Stimme Dir voll zu, Horst.
Naja, ob man mit Augenverschließen etwas mehr vom Leben hat, sei dahin
gestellt. Es gibt negative Beispiele auf beiden Seiten und das ist Fakt. Wer
sich davor verschließt, der ist unehrlich.

Bis dann mal
Andreas

PS: Wir können natürlich weiter so emotionsgeladene Gespräche führen aber das
gibt der Gruppe nichts. Also spart euch eurer Wasser für passendere
Gelegenheiten auf, sonst schreibt noch jemand was Unüberlegtes ( ich habe
gerade schon einen großen Textblock wieder entfernt).;-)

Bleiben wir sachlich.

Carolin Koehn

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Horst,


HL>Ich würde vermuten, wenn dem Filialleiter irgendwas an seinem Job
HL>liegt, hätte das genau Null Einfluß auf sowas.

Genau das bezweifle ich. Nicht, weil ich in dieser Hinsicht besonders
mißtrauisch bin, sondern weil ich das selbst schon öfter erlebt habe. Dank
ähnlicher Kungelei bekommt meine (naja ...) Gemeinde im nächsten Jahr einen
Golfplatz, und das ist nur eines von vielen netten Beispielen von hilfreichen
Bekanntschaften in der Kommunalpolitik.

Vorstellbar finde ich so etwas allein schon deshalb, weil sich die Sparkassen
in kommunaler Hand befinden. Vorstellbar finde ich es im weiteren, weil es ja
in dem angesprochenen Fall auch darum ging, daß der Ehemann in Diensten der
Kommune stand.

Aber ich finde es besser, das jetzt mal so stehen zu lassen. Glaube es, oder
glaube es nicht, o.k.?


Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Lynn,


LR>ich sagte: er hat die bereits von ihm getätigten überweisungen
LR>zurückgeholt.

Wie denn das? Ich verstehe das jetzt auch nicht. Normalerweise ist da doch gar
nichts mehr zurückzuholen, wenn er den Auftrag einmal der Bank erteilt hat, es
sei denn, er trägt den Überweisungsbeleg zur Bank, läßt ihn sich abstempeln und
die Bank führt den Auftrag mangels Deckung dann nicht aus. Das wäre jedenfalls
der Weg, den ich mir vorstellen könnten (es gibt ja auch Banken mit
Stempelmaschinen für Selbstbucher ...). In diesem Fall würde ich das als Betrug
i.S. 263 StGB werten wollen - an /die/ Anzeige dürfte er jedenfalls noch ein
paar Tage länger denken.

Liebe Grüße, Carolin.

Andreas Fries

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Peter

Ich stimme Dir voll zu, daß jeder seinen Beitrag zu leisten hat. Nur ist es bei
uns ja leider noch so, daß das Sorgerecht grundsätzlich an die Frau geht und
das in letzter Zeit eher mögliche gemeinsame Sorgerecht die absolute Ausnahme
darstellt und das geht auch nur, wenn die Frau nicht dagegen vorgeht.
Ich kann der These, daß Frauen wichtiger für die Erziehung der Kinder sind,
nicht ganz folgen.
Ich hoffe aber, der Gerechtigkeit Willen, daß sich da in den nächsten Jahren
noch mehr tut. Auch in Bezug auf die nichtehelichen Lebensgemeinschaften usw.
Das ist doch alles Steinzeitrecht, was wir da haben.

PN>Übrigens finde ich es ganz richtig, wenn der zukünftig Alleinstehende
PN>dem Ex-Partner, der die Kinder hat, die alte, für die Kinder gewohnte
Wohnung,
PN>die Möbel und auch das mit Kind fast unerläßliche Auto läßt.

Dieser Automatismus wäre für mein Rechtsempfinden eine Horrorvorstellung. Warum
soll denn der Mann bei Null anfangen? Das würde ja in vielen Fällen zu einer
Doppelbestrafung führen, z.B. in den Fällen, in denen die Frau den Mann wegen
eines anderen verläßt. Also da kann ich wirklich nicht folgen. Bei jeder
vernünftigen Trennung wird es so sein, daß dem Partner mit dem Kind mehr
Rücksicht entgegen gebracht wird. Als grundsätzliche Regelung wäre das aber
absolut verfassungswidrig.
Auch der Mann gibt sich in der Ehe nicht völlig auf und verliert sämtliche
Rechte.

Im normalen Trennungsfall wird man sich ja wohl schnell über die Wohnung, die
Möbel und das Auto einig. Mit Verstand und Kompromißbereitschaft läßt sich da
immer eine Lösung finden. Aber wenn diese Dinge ein Lebenswerk darstellen (da
geht es ja vielmals um mehr als ein paar Mark), an der die Frau nicht den
maßgeblichen Anteil erbracht hat, so sieht es doch etwas anders aus. Wenn beide
Partner sich das gemeinsam aufgebaut haben (dabei stelle ich natürlich die
kinderbetreuende Hausfrau dem erwerbstätigen Ehemann gleich), dann haben beide
die gleichen Rechte. Das dürfte wohl klar sein.

Was sagt uns das: Nie ohne Ehevertrag heiraten!!!

Bis dann mal
Andreas

PS: Du hast wohl noch eine Studentenbude, entsprechende Möbel und ein
dementsprechendes zweckmäßiges Auto? ;-))))))

Andreas Fries

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Lynn

LR>Ich kenne nicht einen alleinerziehenden Vater.
LR>Ehrenwort.

Und weil Du keine kennst, gibt es keine.;-) Danke, das genügt.

Bis dann mal
Andreas

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

=?ISO-8859-1?Q?Diana_St=F6tzer?= benutzte am 21.12.1997 um 19:52:00 Uhr Ihre Tastatur, um
folgenden Text mit dem Betreff "Re: Sorge und Unterhalt" zu schreiben:

=?> RH>Für mich bedeutet Sorgerecht auch Sorgepflicht.
=?> Aber was, wenn Du Deinem Expartner nicht die Erziehung Deines Kindes
=?> anvertrauen kannst/willst? Aus was für Gründen auch immer? Stell Dir mal
=?> die Situation einer Frau vor, die zugunsten ihrer Kinder ihren eigenen
=?> Beruf aufgegeben hat und nun nach einer Scheidung mühsam versucht, selbst
=?> für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen? Wenn sie selbst in ihrem
=?> eigentlichen Beruf keine Anstellung findet, weil sie zu lange raus ist und
=?> daher als ungelernte mit sehr niedrigem Einkommen leben muß? Wie soll sie
=?> denn auch noch das Kind mit ernähren? Warum soll der Vater denn nicht
=?> zahlen sollen? Er hat doch die ganzen Jahre gearbeitet und hat bessere
=?> Verdienstmöglichkeiten als die Mutter, die auf ihre eigenen
=?> Rentenansprüche u. ä. verzichtet hat, weil sie glaubte, daß sie versorgt
=?> ist und sich daher ihren Kindern gewidmet hat?
=?> Wie alt ist Dein Sohn?

Seht Ihr und genau in dieser Situation bin ich jetzt.
Trotzdem habe ich bei der Scheidung auf Unterhalt fuer mich verzichtet,
weil ich mir gesagt habe, dass ich auch selber fuer uns sorgen kann.
Bisher klappt es auch ganz gut. Ich bin am Vormittag Altenpflegerin
und am Nachmittag gehe ich Putzen.


--

Liebe Gruesse Petra

E-Mail : Bel...@PINKYNET.Leine.de
BBS : PINKY-BOX PORT 1 : +49 511 2621422 -24 h Online- 2400- 28800 baud
BBS : PINKY-BOX PORT 2 : + 3 : +49 511 465791- 2400- 33600 baud oder ISDN


-- WINPOINT 1.1


Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Lynn Rehder benutzte am 18.12.1997 um 22:14:00 Uhr Ihre Tastatur, um
folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:

LR> Liebe Petra,
LR> > Wenn ich fragen darf, was ist denn bei Dir passiert?
LR> frage mich lieber, was mir NICHT passiert ist.
LR> wenn du noch konkrete fragen hast > pm.
LR> ich bin es leid, hier ständig rechenschaft darüber abzulegen, ob ICH nicht
LR> diejenige bin, die spinnt.
Das meinte ich auch garnicht.

LR> meine erfahrung: wenn genug unrecht und korruption zusammenkommt, so daß
LR> es selbst für juristen unfaßbar wird daß ein einzelner damit durchkommen
LR> kann, dann ist es fast so, als würde er dafür auch noch bewundert.
LR> das gros meint : was nicht passieren darf in diesem land kann auch so
LR> nicht sein.
LR> wie gesagt, falls du den lebensnotwendigen argwohn noch nicht hast, ich
LR> helfe dir gerne weiter....


LR> und vergiß' nicht: niemand ist auf deiner seite.

Danke, dass habe ich selber zum Teil auch schon gemerkt.

LR> > Gott, da muss ich aber noch viel lernen.
LR> das müßen wir vertrauensseeligen frauen wohl alle noch.
LR> und unser lehrgeld zahlen.....

Siehst Du, dass ist es. Vertrauensseelig!
Meine Mutter verglich mich neulich mit einem Schaaf.

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Lynn Rehder benutzte am 21.12.1997 um 23:43:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Sorge und Unterhalt" zu schreiben:

LR> und genau so sieht es tatsächlich da draußen bei alleinerziehenden müttern
LR> aus!
LR> ich möchte gerne den vater sehen, der mit einem nettobetrag von DM 1.790,-
LR> sich und 2 kinder durchbringen kann. und es auch noch freiwillig und gerne
LR> tut, eben wegen der kinder, die er mehr liebt als sein leben.
LR> dann ist es ganz sicher lukrativer für die kinder nicht mehr zu zahlen,
LR> keine verantwortung mehr zu tragen, sein leben völlig unabhängig zu
LR> gestalten und sein geld für sich alleine zu verbrauchen. und das ganze
LR> dann unter dem liebevoll gestalteten deckmäntelchen "sie sollen nicht
LR> zwischen uns hin und hergerissen werden" zu tarnen. sich 2 x im jahr
LR> freikaufen und wenn es der ehemaligen familie schlecht geht, eben der
LR> mutter die schuld für die gesamtmisere in die schuhe schieben, denn sie
LR> hat die gesamte verantwortung.

Bei mir war es so, dass ich ausgezogen bin. Meinen Sohn und ein paar wenige
Sachen habe ich natuerlich mitgenommen.
Als ich meinem Ex angerufen habe und mit ihm ueber die Sache mit der Familienkasse
reden wollte, habe ich ihm auch gesagt, dass Unser Sohn von dem Geld ein
Hochbett bekommen sollte. Was bekam ich als Antwort? Das ich doch jetzt
selbstaendig bin und damit ja wohl nicht weit gekommen bin.

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Peter Nuemann benutzte am 25.12.1997 um 22:36:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Sorge und Unterhalt" zu schreiben:


PN> Übrigens finde ich es ganz richtig, wenn der zukünftig Alleinstehende dem Ex-
PN> Partner, der die Kinder hat, die alte, für die Kinder gewohnte Wohnung, die
PN> Möbel und auch das mit Kind fast unerläßliche Auto läßt. Für den Neuanfang
PN> *allein* reicht eine kleine Wohnung und ein Koffer voll Zeug. Natürlich ist das
PN> hart. Härter isses aber mit Kind bzw. für das Kind.

Bin ich jetzt eine Rabenmutter?
Haette ich die Wohnung behalten und die Moebel u.s.w. wuerde ich hier heute
warscheinlich nicht mehr sitzen...
Schliesslich hat ER doch dafuer gearbeitet.
Da ich nicht lebensmuede bin, habe ich das lieber gelassen.
Jetzt habe ich teilweise neue Moebel, teilweise gebrauchte und selbst die
finde ich viel schoener als die, die mein Ex jetzt noch hat.


--

Liebe Gruesse Petra

E-Mail : Bel...@PINKYNET.Leine.de

-- WINPOINT 1.1


Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Thomas Franke benutzte am 21.12.1997 um 21:22:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:

TF>
TF> LR>und vergiß' nicht: niemand ist auf deiner seite.
TF> Das klingt eher nach frühkindlichen Erfahrungen. Als erwachsener Mensch
TF> kann man sich Hilfe organisieren.

Dazu sage ich jetzt besser nichts!
--

Liebe Gruesse Petra

E-Mail : Bel...@PINKYNET.Leine.de

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Thorsten Kuthe benutzte am 21.12.1997 um 11:00:11 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:

Hallo lieber Thortsen.

TK> Woraus sollte sich eine Informationspflicht ergeben? Gegenueber der Bank
TK> treten beide Kreditnehmer als Einheit auf - insofern konnte diese davon
TK> ausgehen, dass auch beide Kreditnehmer informiert sind. Streitigkeiten
TK> unter den Kreditnehmern beruehren die Bank nicht.
TK> Im uebrigen: wo ist das Problem? Sei doch einfach froh, dass du aus der
TK> Verpflichtung heraus bist. Du hast keinen Schaden, nur Vorteil.

Natuerlich bin ich froh.
Nur, stell Dir bitte einmal vor, ich haette einen eigenen Kredit aufnehmen
muessen und erst garnicht versucht, dies zu tun, weil ich ja noch
einen laufen habe. Das ist es ja. Ich haette ja nicht einmal gewusst,
dass ich Schuldenfrei bin. Bei der Sparkasse erzaehlte man mir, dass mein
Ex die monatlichen Raten zahlt und ich in dem Sinne garnicht der
Ansprechpartner bin. Nur, haette er nicht gezahlt, waere ich es gewesen.

Jetzt habe ich es aber doch schriftlich!

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Lynn Rehder benutzte am 18.12.1997 um 23:20:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:

LR> > Man geht davon aus, dass die Frau ja die
LR> > Hoehe des Unterhaltes und des Kindergeldes kennt...
LR> und frau geht davon aus, das der richter es noch besser weiß.

Bei mir war es ja die Familienkasse, die mir Kindergeld fuer ein halbes
Jahr rueckwirkend ueberwiesen hatte. Da mein Ex mir bei seinen Angaben
statt Netto 3500,-DM etwas von 2900,- erzaehlt hat, waren die Unterhalts-
zahlungen natuerlich genau um eine Stufe tiefer.

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Horst Lehner benutzte am 24.12.1997 um 13:23:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:


HL> 2. Ich habe meinen Mißmut darüber ausgedrückt, daß ein mittlerweile ziemlich
HL> großer Thread genau gar nix zur Lösung beitragen konnte, weil bis jetzt das
HL> Problem (oder die Probleme) nicht in verständlicher Form auf dem Tisch liegt
HL> (liegen). Wenn das so bleibt, werde ich den gesamten Thread filtern. Ich habe
HL> besseres mit meiner Zeit zu tun.

Es tut mir leid, wenn ich mich hier mal einmische.

ICH BRAUCHE UNBEDINGT EURE HILFE kam urspruenglich von mir!

Lynn hatte mir Ratschlaege gegeben .

Petra Sprengel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Monika Klock benutzte am 18.12.1997 um 22:07:00 Uhr seine Tastatur, um

folgenden Text mit dem Betreff "Re: Brauche unbedingt Eure Hilfe !" zu schreiben:

Hallo liebe Monika !

MK> PS> Siehst Du und genau deshalb habe ich heute meiner Rechtsanwaeltin
MK> PS> gesagt, dass ich die 1240,-DM Nachzahlung der Familienkasse an meinen
MK> PS> Ex ueberweise. Die Anwaltskosten und den Rest kann ich nicht
MK>
MK> Ich gehe schon davon aus, daß Deine Anwältin und das Jugendamt das Ganze
MK> richtig geprüft haben. Dann verschenkst Du ggf. Geld an Deinen Exmann, das
MK> ihm von vornherein nicht zustand, sondern Eurem Kind.

Sein Anwalt meint, da ich ja monatlich von ihm Unterhalt und Kindergeld erhalten habe
und dann noch einmal rueckwirkend fuer ein halbes Jahr von der Familienkasse,
habe ich mich zu unrecht bereichert. Nur, hat er mir 225,-DM zuwenig
Unterhalt gezahlt, dadurch, dass ich seinen muendlichen Angaben im Bezug
auf seinen Verdienst geglaubt habe.

MK> Dafür danken oder Dir auf die Schulter klopfen wird Dir keiner, im
MK> Gegenteil:

Richtig. Er hat mir gesagt, dass er mich wegen Betrug anzeigen wird, wenn er
den Prozess gewinnen sollte.

MK> Falls Dein Kind HzL bekommt, und Du Geld, daß ihm eigentlich zugestanden
MK> hat, weitergibst, könnte das für Dich beim Sozialamt Konsequenzen haben,
MK> weil Du damit (fahrlässig) seine Bedürftigkeit herbeigeführt haben
MK> könntest.
Das bekommen wir nicht.

MK> Der Sohn ist wahrscheinlich enttäuscht, wenn er sein neues Bett nicht
MK> bekommt (dafür kann Papa ihm ja jetzt ein schöneres Zimmer bei sich
MK> einrichten, kann er ihm ja mal vorschlagen). Wundere Dich nicht, wenn er
MK> Dir vorschwärmt, wieviel mehr Geld sein Vater für ihn ausgibt, und Dir
MK> vielleicht sogar noch Vorwürfe macht, das tun viele Kinder in so einer
MK> Situation.

Er bekam zu Weihnachten ein T-Shirt von Bayern Muenchen. Mein Ex spielt
immer den armen Vater, der ja sogar am Wochenende arbeiten muss. Nur, dass
er mir erzaehlt hat, dass er das macht, weil er mich fertig machen will,
dass sagt er seinem Sohn nicht.
Laut seiner Aussage zahlt er lieber 3000,-DM fuer seinen Anwalt als das
er auf sein Recht verzichtet.

MK> Dein Ex wird - hoffentlich - erstmal zufriedener sein und auch daran
MK> mitarbeiten, daß Ihr alle zur Ruhe kommt betr. Scheidung. Aber wenn nicht,
MK> wäre er leider nicht der erste, der gleich das nächste Geschütz auffährt,
MK> um Kleinkrieg zu führen.

Die Befuerchtung habe ich auch. Meine Anwaeltin meinte, dass er versuchen wird, mir seine
Anwaltskosten anzuhaengen. Dann wird als naechstet das Jugendamt vor der
Tuer stehen u.s.w. Bitte, ich habe nichts zu verbergen.

Sollte er mit dem Finanzamt vielleicht noch Ärger
MK> wegen der falschen Angaben bekommen, könntest Du dort auch mit
MK> hineingezogen werden, die Weiterleitung des an Dich ausgezahlten
MK> Kindergeldes und die Tatsache, daß er mit Deinem Wissen weiterhin das
MK> volle Kindergeld bezogen hat, könnte vom Amt zB als "Mauschelei" ausgelegt
MK> werden.

BITTE?
Was kann ich denn dafuer, dass ich mich mit diesen Dingen nicht auskenne?
Das alte Kindergeldgesetz erlaubte diese Einigung zwischen den Eltern aber.
So hat es mir jedenfalls damals mein Ex erzaehlt.
Als ich am Anfang wegen der Nachzahlung an mich bei der Familienkasse
anrief sagte man mir am Telefon auch, dass ich die Zahlung behalten darf, weil
es Steuerrechtliche Gruende hat. Wochen spaeter erzaehlte mir ein anderer
Mitarbeiter genau das Gegenteil. Er meinte, dass ich das Geld an ihn
zurueckzahlen muss und es mir nur wegen dem neuen Gesetz " per Forma"
ueberwiesen wurde.

MK> Ist von der Anwältin PKH für Deinen Sohn beantragt worden? Schließlich
MK> geht es wohl auch um seinen Unterhaltsanspruch? Vielleicht ist die Sache
MK> für Deine Anwältin damit ja erledigt, und Deinem Ex kannst Du evtl. Raten
MK> vorschlagen, um Zeit zu gewinnen und nochmal an anderer Stelle überprüfen
MK> zu lassen, ob das Geld Deinem Kind 100%ig zusteht. Ich würde aber nicht
MK> einwilligen, wenn er vorschlägt, das Geld mit den Zahlungen des
MK> Kindesunterhaltes zu verrechnen, soviel ich weiß darf man das aber sowieso
MK> nicht.

PKH bekomme ich nicht.
Sie meinte, dass ich es in einem Betrag zahlen soll, weil ich mich sonst
bei jedem Kontoauszug monatlich nur aufrege. So geschah es dann auch.
In dem Schreiben an seinem Anwalt teilte sie ihm auch mit, dass die Zahlung
kein Schuldeingestaendnis ist und das sie mir davon aberaten hat. Das
ich einen Prozess in jedem Fall gewonnen haette. Das es nur im Interesse
von Matthias geschieht da er nciht unerheblich unter den Streitigkeiten
leidet. Ausserdem hatte er mir ja gesagt, dass ich lieber zahlen soll.
Damit endlich Ruhe ist.

MK> PS> Durch die Streitigkeiten zwischen meinem Ex und mir ist mein Sohn ( 13
MK> PS> Jahre alt ) mit den Nerven am Ende und laesst in der Schule nach. Der
MK>
MK> Leider tritt dieser Fall meistens ein in irgendeiner Phase einer
MK> Ehetrennung, vor allem, wenn die Eltern vorübergehend die Ehekriegsspiele
MK> als Priorität, zum Nachteil der Kinder, weitertreiben.

Da spiele ich aber nicht mit. Dieses Kriegsspiel spielt er allein.
Wenn es ihm spass macht. Gut, ich habe auch ueber seinen Papa geschimpft
und ihm klargemacht, was ich von ihm halte. Schliesslich bin ich auch
nur ein Mensch. Nur, wenn Matthias Weihnachten zu seinem Papa will, kann er
dies auch tun. So war er am 24.12 bis um 16.00 Uhr dort und am 26.12
ab 15.00Uhr. Haette Matthias die Auffuehrung in der Kirche nicht gehabt,
waere er bis um 19.00 Uhr bei ihm geblieben und danach haetten wir hier
Weihnachten gefeiert. So kann er bei ihm und bei mir Weihnachten feiern
und so ist es fuer ihn besser.
Mein Ex wuerde sich doch freuen, wenn ich mich jetzt auf die Hinterbeine
stelle. Dann kommt er doch um seine Vaterpflichten herrum.

MK> Andererseits kann ich nachvollziehen, daß frau auch mal einfach
MK> resignierend beigibt und draufzahlt, damit endlich Ruhe einkehrt... das
MK> ist nur menschlich und wenn man selber spürt, wie ein Kind unter solchen
MK> Quereleien leidet, dann wird Geld IMO vergleichsweise irrelevant.

Du verstehst mich wenigstens. Dadurch das er in der Schule auch wieder
schlechter wurde, war meine Entscheidung klar. Ich habe gezahlt und
warte jetzt ab.
Mein Ex muss sich das ja nicht ansehen, wie sein Sohn weint.

MK> Manchmal tritt erst Ruhe ein, wenn die Kommunikation zwischen Expartnern
MK> auf ein Minimum, und dann nur betr. des Kindes, reduziert wird. D.h., alle
MK> finanziellen Forderungen und Unklarheiten nur noch schriftlich, oder im
MK> Streitfall mit Hilfe eines RAes klären, damit nur das direkt besprochen
MK> werden muß, was wirklich für das Kind und dessen Wohl relevant ist (zB
MK> Abholtermin, schulische und gesundheitliche Angelegenheiten). Diese
MK> Gespräche sollten nur zur sachlichen Informationsweitergabe dienen, und
MK> nicht in Diskussionen (zB über Geld) ausarten.

Wir reden jetzt ueberhaupt nicht mehr miteinander. Das habe ich so nie
gewollt, weil nun der Junge der Ueberbringer ist.
Die Abholtermine richten sich nach der Schicht seines Papas und Zensuren
oder Krankheiten interessieren ihn nicht. Er hat nicht einmal nach seinem
Zeugnis gefragt.
Er hatte letztes Jahr schon einmal wegen ihm gelitten, da er eine
neue Familie hat und der Meinung war, das sein eigener Sohn nur noch
Gast bei ihm sei. Dadurch rutschte Matthias so ab, dass er statt
in die Realschule in die Hauptschule kam. Nun hat Matthias sich wieder
gefangen und schreibt fast nur noch 1 und 2 . Er lacht schon, wenn er mit
einer guten Zensur aus der Schule kommt. Mein Vorschlag war naemlich,
dass ich ihm fuer eine 1-4 einen Kuchen backe. Ich backe fast jede Woche.
Fuer eine 5-6 muss er mir einen backen.

MK> Man braucht sich nur einmal vorzustellen, wie ein Kind es empfindet, wenn
MK> es erlebt, daß erst über ihn - zB von einer guten Schulnote - berichtet
MK> wird, und dann um ihn bzw. nur noch um Geld gestritten wird. Zu leicht
MK> können Kinder den Eindruck bekommen, für etwas verantwortlich zu sein, und
MK> viele Eltern sehen es nicht einmal, wenn sie ihre Kinder für eigene Zwecke
MK> mißbrauchen im Rahmen solcher Auseinandersetzungen.

Ich durfte ja nur gutes ueber ihn erzaehlen. Matthias wollte nicht, das ich
seinem Papa erzaehle, wie sehr er unter dessen Behandlung leidet.
Jetzt soll er seinen Sohn selber fragen, wenn er wissen will wie er in der Schule
ist.
Du hast aber recht. Das einzigste Druckmittel, dass die meissten haben sind die
Kinder. Ich sehe es oft bei Bekannten. Schlichtungsversuche von mir brachten
nichts. Es ist traurig.

MK> Welches Geld für einen Urlaub meinst Du denn? Wenn der Vater mit dem Kind
MK> in den Ferien in Urlaub fahren will, dann muß er die Kosten dafür selber
MK> tragen. Will er den Unterhalt um den Verpflegungsaufwand für diese Zeit
MK> kürzen, muß er das dann mitteilen (lassen), wenn der Urlaub stattfindet;
MK> Geld nachfordern kann er AFAIK nicht. Genaues hierzu kann Dir aber das
MK> Jugendamt oder der Soziale Dienst sagen.

Das sieht er aber anders. Schliesslich ist der Junge ja 2 Wochen nicht
bei mir und ich spare so Geld. Seine Worte gegenueber dem Jungen.
Jetzt, wo er aber die Nachzahlung von mir hat, zahlt er ihn aber doch allein.
Das Jugendamt hat ihm angeblich erzaehlt, dass sie Unterhaltsberechnungen
nur durchfuehren, wenn die Mutter dies will. Komisch. Mir haben sie erzaehlt, dass
sie ueberhaupt nichts davon halten, wenn Eltern sich untereinander einigen.
Dort war ich ja nur wegen der Nachzahlung der Familienkasse. Als die
Sachbearbeiterin mich fragte, ob sie den Unterhalt ausrechnen soll, weil ihr
das Ganze komisch vorkommt, habe ich mich garnicht getraut nein zu sagen.
Nachher wird gesagt, dass ich die Interessen des Kindes nicht vertrete.

MK> Das ist leider oft so, aber leider sehen das viele Eltern nicht. Die
MK> Unterhaltszahlenden jammern, daß ihnen selber nichts bleibt, die
MK> Sorgerechtsausübenden müssen versuchen, ausbleibende Zahlungen zu
MK> kompensieren, zB wenn falsche Angaben über Einkommen gemacht werden.
MK> Gewinner gibt es dabei nicht, zumal der Krieg dann oft wegen anderer Dinge
MK> oder auf anderer Ebene weitergeht. Und die Kinder sind immer die
MK> Verlierer. Es ist somit auch kein Zufall, daß annähernd 50% aller
MK> Sozialhilfeempfänger in Deutschland minderjährige Kinder sind.

Siehst Du und genau darum habe ich gezahlt. Mein Sohn soll nicht seinen
Lebensweg verbaut bekommen, weil seine Eltern sich wie Kinder auffuehren.
Wenn er in der Schule mitarbeiten muss, dann geht das nciht, wenn wir
ihn in unsere Streitigkeiten einbeziehen. Ich musste einmal mit ansehen, wie
er einen Nervenzusammenbruch hatte und das passiert mir nciht noch einmal.
Ich moechte mir spaeter nciht vorwerfen lassen muessen, dass ich ihm seinen
Lebensweg verbaut habe.

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Lynn

LR>Ich kenne nicht einen alleinerziehenden Vater.

Ich schon und da sieht es genauso aus. Wenn Frauen auf der Zahlerseite sind,
verhalten sie sich wie Männer.

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Peter

PN>Dieser Tonfall ist in dieser Gruppe schon generell unangebracht.

Ok, das "setzen" war unangebracht.

PN>Was das Statement von Monika betrifft hat sie Dich zwar hart
PN>angegriffen, aber nicht ganz unsachlich.

Für mich war das äußerst unsachlich weil sie gleich mehrere Dinge einfach
angenommen hat. Diese hat sie mir dann vorgeworfen obwohl nichts davon in
meinem Fall zutrifft. Ich nenne das einfach Vorverurteilung.

PN>Ist doch sonst nicht Deine Art?

Bei diesem Thema muß ich mich leider langsam anpassen. Ich kann mich da äußern
wie ich will und werde sofort von der weiblichen Front angegriffen:-(

Rainer

Andreas Fries

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Diana

DS>Allerdings verstehe ich dann nicht, wieso er zur Unterhaltszahlung
verpflichtet
DS>worden ist.

Stimmt, das hat er uns noch nicht erklärt.

Bis dann mal
Andreas

Carolin Koehn

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Lynn,


LR>Allerdings hat jeder Bankkunde ME das Recht, getätigte Überweisungen
LR>innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu fordern. Die Begründung
LR>steht auf einem anderen Blatt.

Nein, das geht nicht.


LR>Hier ging es darum, daß er notwendige Überweisungsbelege, um seinen
LR>Selbstbehalt zu erreichen, brauchte. Er hat alle laufenden Kosten noch
LR>vor der Verhandlung überwiesen (wie seinerzeit vor dem Richter
LR>vereinbart) und sie gleich nach der Verhandlung per Bank zurückrufen
LR>lassen. Die Gläubiger halten sich dann natürlich an mich, wollen die
LR>Rückholgebühr in Höhe von DM 15,- auch noch von mir zurück.

Prozessbetrug?


Liebe Grüße, Carolin.

Monika Klock

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Andreas,

AF> Interessante Argumentationsweise. Erst eine Frage in den Raum stelle,
AF> die sich gar nicht aus dem vorgetragenen Sachverhalt ergibt, dann

Hätte ich noch ändern können, als ich weitergelesen hatte, Rainer hatte
aber auch nicht explizit geschrieben, seine Frau habe Vermögen. Denkbar
wäre auch gewesen, daß seine Frau einen Großteil des ehelichen Vermögens
bekommen hat (zB Haus), oder daß die Großeltern Vermögen haben, oder?

AF> einen negativen Artikel aus dem Spiegel zitieren und schließlich ein
AF> Bedauern. Journalistische Vorgehensweise?

Der Artikel ist negativ, inwiefern und für wen? Ich fand ihn eigentlich
interessant, und weniger negativ, als den Artikel des Herrn Matussek.
Hälst Du mich jetzt für eine EMMA-Journalistin? ;-)

AF> Bei mir erweckst Du leider mit Deinen Antworten zu diesem Thema auch
AF> diesen Eindruck.

Ich habe Rainer nicht persönlich angegriffen, er hat mir allerdings nach
einem Posting schon vorschnell "feministische Verblendung" unterstellt.
Nur gut, daß ich nicht sooo empfindlich bin und mich gleich deswegen in
die Schmollecke verziehen muß, gell?

AF> dringend reformbedürftig ist. Die Verlierer sind ganz klar die Kinder

Das sage ich doch dauernd!

AF> aber wenn einer der Partner dadurch ganz auf der Strecke bleibt und es
AF> sich der andere gleichzeitig gesetzlich geschützt gut gehen läßt, dann

Definiere mal bitte: "gut gehen läßt"...

AF> gesetzlichen Schutz der Familie so verwirklichen, daß sich der Schutz
AF> wirklich auf die Familie bezieht. Scheidung ist doch heute nur noch
AF> eine Formsache. Je egoistischer der Ehepartner, desto leidvoller für
AF> den Rest der Familie.

Richtig, und die meisten betroffenen haben irgendwann im Laufe einer
Trennung diese Probleme. Wie stellst Du Dir denn den Schutz der Familie in
solchen Fällen genau vor?

AF> PS: Ist natürlich ein schlechtes Thema zu dieser Zeit.

Eigentlich überhaupt nicht, denn gerade zu dieser Zeit werden viele
Probleme akut, und es kommen sicherlich auch wieder viele neue
Scheidungsopfer dazu.

AF> BTW: Ich wünsche allen ein frohes Fest und viele Geschenke.

Ich schließe mich an mit guten Wünschen für das neue Jahr.

Gruß
Monika

Rainer Hamprecht

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Andreas

AF>Was sagt uns das: Nie ohne Ehevertrag heiraten!!!

Auf jeder Nebensächlichkeit müssen Warnhinweise auf alle möglichen Folgen sein.
Nur bei so etwas wichtigen wie einer Heirat gibt es keine Warnungen vor den
rechtlichen Folgen. Für mich ist nicht verständlich wieso ich für z.B. 10 Jahre
verheiratet sein, mein Leben lang, rechtlich, an den Ex-Partner gebunden sein
soll, mit einigen erheblichen Einschränkungen der Grundrechte.

Rainer

Monika Klock

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Rainer,

RH> Warum schreibst du mir das?

Das war ein Quote, den Schuh brauchst Du Dir nicht anzuziehen, wenn er
nicht paßt. Grundsätzlich kommt es aber leider sehr häufig vor, daß
Expartner "aus Rache" o.ä. den Pflichtunterhalt einfach verweigern.

RH> Kannst du verbrennen! Die haben überhaupt nicht die Zeit sich
RH> ausreichend damit zu beschäftigen. Da wird eher pauschal geurteilt.

Erfahrungsgemäß brauchen sie aber auch Informationen, von beiden Seiten,
um sich damit auseinandersetzen zu können. Gehe ich gar nicht erst hin,
dann kann ich von dort auch keine Hilfe erwarten.

RH> Das die genaue Informationen fehlen nicht, das du trotzdem ein Urteil
RH> abgegeben hast ja.

Ich habe kein Urteil zu Deiner persönlichen Situation abgegeben, sondern
polemisch nachgehakt, daß ist ein großer Unterschied. Du kannst Dich also
ruhig wieder abregen. ;-)

Wenn Du jetzt Sozialhilfeempfänger bist, zahlt/verauslagt die
Unterhaltsvorschußkasse den Kindesunterhalt. Außerdem wird geprüft, ob Dir
nicht evtl. Unterstützung durch Deine Ex zusteht, wenn diese zB Vermögen
hat. Da ist es für mich schwer nachvollziehbar, daß Du von Dir aus unter
den Umständen den Kindesunterhalt verweigern kannst.

RH> Versteh ich nicht ganz.

Mich scheinst Du ja ganz schnell in eine bestimmte Schublade gesteckt zu
haben, und /das/ nenne ich Vorverurteilung.

Gruß
Monika

Carolin Koehn

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Moin Roy,


RK>Von einer gesetzlichen Neuregelung in diesem Bereich - diese meinst Du
RK>hier sicherlich - habe ich auch gehört. Was ändert sich da
RK>konkret (auf solche Fälle bezogen)?

Ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern wird dann die Regel, und die
Familiengerichte dürfen dann nur auf begründeten Antrag anders entscheiden. Ich
weiß zwar nicht, wie die Praxis aussehen wird, aber ich hoffe, daß dann ein
Groteil der bisherigen Streitereien ein Ende hat.

Zudem gibt es erstmals auch die Möglichkeit eines Umgangsrechtes für
nichteheliche Väter.

Viele Grüße, Carolin.

Dieter Moebius

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Lynn

LR>Ich kenne nicht einen alleinerziehenden Vater.

LR>Ehrenwort.

Und weil Du keine kennst, gibt es keine.;-)


Ich lese still eure Diskusion im hintergrund mit.

Meine 2 Kinder bekommen von ihrer Mutter auch kein
Unterhalt da sie angeblich zu wenig Verdient. (legal)

Gruß ein alleinerziehender Vater


Tschau Dieter

Klaus Opel

unread,
Dec 27, 1997, 3:00:00 AM12/27/97
to

Hallo Lynn,

LR>llerdings hat jeder Bankkunde ME das Recht, getätigte Überweisungen


LR>innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu fordern.

NEIN.

Überweisungen können (bis auf ganz wenige Ausnahmen wie z.B. termingebundenen
Zahlungen aus öffentlichen Kassen oder Bankfehlern [nicht aber Fehlern des
Überweisenden]) nach Eintreffen des Geldes beim Empfänger nicht mehr
zurückgerufen werden.


Klaus.

Monika Klock

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

Moin Petra,

PS> Haette ich die Wohnung behalten und die Moebel u.s.w. wuerde ich hier
PS> heute warscheinlich nicht mehr sitzen...

Kann ich nachvollziehen...

PS> Schliesslich hat ER doch dafuer gearbeitet.

In meinem Fall nicht, die habe ich alle vor der Ehe gekauft oder schon
besessen.

PS> Da ich nicht lebensmuede bin, habe ich das lieber gelassen.
PS> Jetzt habe ich teilweise neue Moebel, teilweise gebrauchte und selbst
PS> die finde ich viel schoener als die, die mein Ex jetzt noch hat.

Ich hätte mich umgeben von den alten Sachen auch nicht wohlgefühlt, da ich
mir aber schon vorab - noch während der Ehe - ohnehin eine eigene Wohnung
einrichten /mußte/ (damals hat sogar das Sozialamt bei der Einrichtung
geholfen, weil der Herr nicht konnte/wollte), habe ich ihm das meiste
überlassen. Den Gefrierschrank und die Waschmaschine, sowie einige
Schränke usw., hat er verkauft. Ich mußte mir eine neue Waschmaschine
kaufen.

Gruß
Monika

--ÿ
Der wahre Charakter eines Menschen bemißt sich danach, was er tun würde,
wenn er wüßte, daß man ihm nie auf die Schliche kommt.
(T. Macaulay)

Jens Bender

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

Hallo!

LR>Hier ging es darum, daß er notwendige Überweisungsbelege, um seinen
LR>Selbstbehalt zu erreichen, brauchte.

Wenn es wirklich Überweisungen waren, die Gegenstand des Prozesses waren, auf
dem Empfängerkonto gutgeschrieben und danach zurückgeholt wurden, ist dies ein
Fall für den Staatsanwalt und für mich unverständlich, warum dies noch nicht
geschehen ist. Für die Stornierung von Überweisungen muß der
Überweisungsempfänger *kein* Entgelt zahlen, auch keine DM 15,- !

Also:

a) zur Bank gehen und Rückerstattung der 15,-Stornokosten verlangen
b) schriftlich von der eigenen Bank bestätigen lassen, daß Überweisungen
widerrufen wurden und wann der Widerruf bei der eigenen Bank einging
c) zum Staatsanwalt gehen und dabei
- den Kontoauszug mit den Überweisungen (Gutschriftseingänge)
- das Verhandlungsprotokoll
- insbesondere die angerechneten Zahlungen
- die Bestätigung der eigenen Bank, daß die Überweisungen widerrufen
wurden (mit Datum Eingang des Widerrufs)


Wahrscheinlich ist der Sachverhalt aber ganz anders, denn

LR>Die Gläubiger halten sich dann natürlich an mich, wollen die


LR>Rückholgebühr in Höhe von DM 15,- auch noch von mir zurück.

GLÄUBIGER des Überweisungsauftrages ist der Kindsvater, wenn es um
Unterhaltszahlungen geht, Schuldner dessen Bank. Für den Widerruf eines
Überweisungauftrages kann die Kindsvaterbank niemals ein Entgelt von der
Überweisungsempfängerin verlangen.
Zahlt der Kindsvater aber seinen GLÄUBIGERN per Überweisung und widerruft dann
diese Überweisung, können diese GLÄUBIGER niemals von einem DRITTEN=Kindsmutter
irgendetwas verlangen, es sei denn, die Kindsmutter haftet diesen Gläubigern
als Gesamtschuldner/Bürge. Dann kann eine eigene Haftung wegen Verzuges in
Betracht kommen, die aber außerhalb des Bankverkehrs abgewickelt wird. Da er
sich durch Anrechnung im Prozeß zur alleinigen Schuldtilgung verpflichtet hat,
durch den Widerruf der Überweisungen diese Verpflichtung aber nicht erfüllt
hat, besteht ein direkter Zahlungsanspruch/Befreiungsanspruch von diesen
Verbindlichkeiten unter den Gesamtschuldnern im Innenverhältnis, das
Unterhaltsurteil bleibt hiervon unberührt. Zu dem Unterhaltsanspruch kommt nur
ein weiterer Anspruch (Befreiung von den Verbindlichkeiten, die angerechnet
wurden) hinzu.

Dies ist kein Fall für den Familienrichter, sondern für den Staatsanwalt.

Gruß Jens

Jens Bender

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

Hallo!

CK>Vorstellbar finde ich so etwas allein schon deshalb, weil sich die
CK>Sparkassen in kommunaler Hand befinden. Vorstellbar finde ich es im
CK>weiteren, weil es ja in dem angesprochenen Fall auch darum ging, daß
CK>der Ehemann in Diensten der Kommune stand.
CK>
CK>Aber ich finde es besser, das jetzt mal so stehen zu lassen. Glaube
CK>es, oder glaube es nicht, o.k.?

Nach Darstellung von Lynn wurden /Überweisungen/ nach Wochen/Monaten storniert:

LR>die er überwiesen hat um einen nachweis für geleistete nebenkosten zu
LR>haben) per bank zurückholt, und zwar rückwirkend für einige
LR>quartalszahlungen in horender höhe

Eine einfache Nachfrage, wann der Überweisungsrückruf bei der Sparkasse
angeblich eingegangen ist, würde die Vetternwirtschaft auffliegen lassen. Schon
das Einschalten des Sparkassen-Schlichters/Ombudsmann würde den Filialleiter
schlecht aussehen lassen, da er keine Möglichkeit hat, die Spuren verwischen zu
können, wie seit der Steuerfahndungstätigkeiten wohl allgemein bekannt sein
dürfte. Da ein Filialleiter häufig zudem keinen Einfluß auf den Zahlungsverkehr
hat, da dieser von der Zentrale abgewickelt wird, müßten schon zwei Verschwörer
zusammenarbeiten. Viel wahrscheinlich ist da, daß in Wirklichkeit Lastschriften
von Gläubigern des Kindsvaters von diesem nachträglich zurückgegeben wurden und
wegen der gesamtschuldnerischen Haftung der Kindmutter die Gläubiger von ihr
als Verzugskosten auch die Lastschriftstornokosten verlangen. Überweisungen an
sie sind dann hiervon nicht betroffen und die Geschichte wird auch ohne
Vetternwirtschaft und dunkle Machenschaften nachvollziehbar. Wenn überhaupt ist
dies ein Fall für den Staatsanwalt.

Gruß Jens

Monika Klock

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

Moin Petra,

PS> gewusst, dass ich Schuldenfrei bin. Bei der Sparkasse erzaehlte man
PS> mir, dass mein Ex die monatlichen Raten zahlt und ich in dem Sinne
PS> garnicht der Ansprechpartner bin. Nur, haette er nicht gezahlt, waere
PS> ich es gewesen.

Das Spiel kenne ich auch noch aus den Restzügen meiner Ehe. Mein Ex zahlte
(angeblich) die Abträge für das EFH, das er zuletzt alleine mit einer
Untermieterin (die ihre Miete direkt an ihn bar zahlte) bewohnte. Das Haus
gehörte mir, und ich war nur noch sporadisch dort, um einige Sachen zu
holen und den Garten usw. in Ordnung zu halten. Meinen Vorschlag, daß er
sich eine kleinere Wohnung nehmen könnte, damit wir das ganze Haus
vermieten und den Abtrag somit sichern könnten, lehnte er ab, weil er -
wie er sagte - dafür sorgen wollte, daß ich alles verliere und nie wieder
auf einen grünen Zweig komme (Originalton: "du sollst in der Gosse
verrecken").

Nur durch Zufall stieß ich bei einem dieser Besuche auf einen Brief von
der Bank, in dem er aufgefordert wurde, dort vorzusprechen wegen
mangelnder Gehaltseingänge. Daraufhin habe ich mich erstmal bei der Bank
erkundigt, was los sei.

Ich hatte Glück... die Sachbearbeiterin hat mir offen gesagt, wie es
aussah (obwohl sie das eigentlich nicht durfte). Nämlich, daß er das
Darlehen nicht weitergetilgt und zusätzlich Kontoschulden gemacht hatte
(obwohl er zu der Zeit gute DM 5000 netto bekam), und zudem sein Gehalt
wohl bar ausgezahlt bekommen würde und davon fast nichts auf sein Konto
einzahlte. Ein Vierteljahr später wäre mein Haus in die
Zwangsversteigerung gegangen, ohne daß ich vorab überhaupt von der Bank
erfahren hätte, was los ist.

Naja, es mußte daraufhin doch schnell und somit billig verkauft werden,
mein ursprüngliches Eigenkapital war größtenteils futsch, weil mein Ex
u.a. noch locker DM 30.000 Schulden gemacht hatte. Beinahe wäre der
Verkauf auch noch geplatzt, weil er sich nicht bequemte, auszuziehen, die
Aussicht auf die Aufteilung des Zugewinns war für ihn dann aber wohl doch
verlockend (schließlich hatte er sein Leben lang nichts als Schulden
gehabt). Ach ja, Kindesunterhalt hat er auch nicht gezahlt zu dem
Zeitpunkt (seit die Unterhaltsvorschußkasse diesen zurückgefordert hat
zahlt er allerdings per Dauerauftrag). Das, was mir von dem Geld übrig
blieb, habe ich für die Hortbetreuung meines Kindes aufwenden müssen,
damit ich arbeiten gehen konnte. Für mich habe ich bis heute noch nie
einen Pfennig von meinem Ex verlangt, lieber gehe ich arbeiten und
nebenbei zB putzen.

Komischerweise kann er sich heute plötzlich selbstständig machen und sich
eine ganz neue Existenz aufbauen. Ich verlor aber alles, wofür ich
jahrelang malocht hatte (ich habe wieder angefangen zu arbeiten, als unser
Kind gerade laufen konnte), innerhalb weniger Monate. Viel Lehrgeld für
mich, um zu kapieren, daß ich lieber gleich bei der Eheschließung
Gütertrennung hätte vereinbaren sollen. Andererseits sieht man an Lynns
Fall, daß frau auch bei Gütertrennung auch noch nach der Scheidung die
Arxxxkarte ziehen kann.

Gruß
Monika

Lynn Rehder

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

Moin Carolin,

> In diesem Fall würde ich
> das als Betrug i.S. 263 StGB werten wollen - an /die/ Anzeige dürfte er
> jedenfalls noch ein paar Tage länger denken.
Wohl kaum, Carolin. Seit März 1996 sind insgesamt 5 Anzeigen gegen ihn
gelaufen:
Hausfriedensbruch, Verletzung des Postgeheimnisses, Körperverletzung,
Betrug, Unterschlagung.
Alle Anzeigen sind entweder als Delikte unter Angehörigen verniedlicht
worden (daher sei das öffentliche Recht nicht verletzt worden) oder wegen
Geringfügigkeit (mit dem Hinweis, er sei bislang nicht vorbestraft!)
eingestellt worden.
Ergo: man kann sich schon allerhand leisten, ehe eine Vorstrafe fällig
wird. So sehen es zumindest die Staatsanwälte in unserem Bundesland.
Ich wünsche Dir ein friedliches 1998 :-]
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

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Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
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Hallo Kai,

> Das ist es ja, was uns alle wundert. Es ist rechtlich nicht möglich,
> Überweisungen "zurückzuholen". Dazu ist die Bank nicht befugt. Wenn
> sie es trotzdem gemacht hat, dann hat sie das Geld wieder
> herauszurücken.
Aber an wen müßte sie zahlen? ER war Auftraggeber, da können sie doch
nicht mir die Zahlungen auskehren, oder?
Sollte die Bank hier unrecht gehandelt haben, wundert es mich keinesfalls.
Den gemeinsamen Kredit zahle ich, freiwillig, zur Hälfte. Seither zahlt er
garnicht mehr. Die Bank fordert mich seitdem auf, ständig die Rückstände
zu Tilgen, nicht ihn.
Ich habe dort keine Konten mehr, seit es eindeutige Probleme mit dem
Bankgeheimniss gab. Er hat dort alle Konten - und gute Freunde.
> >zudem auch noch in einer höhe von mind. 15,- DM je rückholung)
> Aber nur zur Sichterheit. Das Geld hat er *nicht* mittels Lastschrift
> gezogen, oder? Das mit den 15 DM hört sich eher nach geplatzten
> Lastschriften an, was aber auch nur 6 Wochen rückwirkend geht.
MW lief einiges per Bankabruf, einige Zahlungen dürften jedoch manuell von
ihm getätigt worden sein. Sind hier nicht eher die Gläubiger gefordert?
Die suchen sich aber den einfachen Weg: Anruf>die Zahlungen ihres Exmannes
sind zurückgegangen>jetzt wollen wir Geld von ihnen, oder Strom/Gas/Wasser
wird abgestellt.
Lediglich die aufgelaufenen Kosten von fast DM 2.500,- Schleswag konnte
ich abwimmeln, weil er dort als Vertragsnehmer nicht gekündigt hatte. Als
die allerdings nichts werden konnten bei ihm, haben sie versucht mich
unter Druck zu setzen: Sie wohnen doch in dem Haus, etc...Ich hatte aber
zum 1.9.97 selbst einen neuen Vertrag abgeschlossen. Trotzdem gehe ich
davon aus, daß die sich wieder bei mir melden...wie alle anderen auch.
Das Problem ist wohl: ich bin EF-Besitzerin, daher lief alles auf meinen
Namen. Er hat als Verdienender gezahlt. Als Eheleute wird bei
Vertragsabschluß nicht immer beider Unterschriften verlangt. Und jetzt
müssen alle schauen, wer eigentlich was unterschrieben hat. Ich weiß es
auch nicht mehr, weil die meisten Verträge schon seit 1983 existieren.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

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Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
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Hallo Andreas,
> Dieser Automatismus wäre für mein Rechtsempfinden eine Horrorvorstellung.
> Warum soll denn der Mann bei Null anfangen? Das würde ja in vielen Fällen zu
> einer Doppelbestrafung führen, z.B. in den Fällen, in denen die Frau den
> Mann wegen eines anderen verläßt. Also da kann ich wirklich nicht folgen.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer wen warum verläßt, ist wohl kaum
entscheidend. Entscheidend ist und sollte bleiben: wie kann gemeinsamen
Kindern das Leben nach einer Trennung am würdigsten zuteil werden. Und wo
ist tatsächlich der höchste Bedarf. Und vor allem: wie kann es, von beiden
Seiten, annehmbar realisiert werden.
> Bei jeder vernünftigen Trennung wird es so sein, daß dem Partner mit dem
> Kind mehr Rücksicht entgegen gebracht wird. Als grundsätzliche Regelung wäre
> das aber absolut verfassungswidrig.
Auch bei den unvernünftigen Trennungen. Kinder und deren Bedürfnisse
sollten mit absoluter Priorität behandelt werden
> Auch der Mann gibt sich in der Ehe nicht völlig auf und verliert sämtliche
> Rechte.
Allerdings richtig.
> Im normalen Trennungsfall wird man sich ja wohl schnell über die Wohnung,
> die Möbel und das Auto einig. Mit Verstand und Kompromißbereitschaft läßt
> sich da immer eine Lösung finden.
Nicht immer. Kannst Du Dir vorstellen aufzuwachen und alles, worüber man
sich hätte einigen wollen, ist weg? Was dann?
> Wenn beide Partner sich das gemeinsam aufgebaut haben (dabei stelle ich
>natürlich die kinderbetreuende Hausfrau dem erwerbstätigen Ehemann
>gleich), dann haben beide die gleichen Rechte. Das dürfte wohl klar sein.
Das ist keineswegs klar. Für beide Eheleute intern vielleicht. Aber was
sie dann, sofern keine Einigung erzielt wird, daraus alles machen können,
ist und bleibt abstrakt. Mit Hilfe dieser Rechtssprechung.

> Was sagt uns das: Nie ohne Ehevertrag heiraten!!!
Ehe- und Notarverträge nützen u.U. überhaupt nichts. Ich weiß es
inzwischen sehr genau. Sie sollten bei uns auch zur Sicherheit Beider
dienen. Nützen tun sie heute nur einem, dafür aber recht ausschließlich
und gut.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

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Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
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Hallo Rainer

LR>> Ich kenne nicht einen alleinerziehenden Vater.

> Ich schon und da sieht es genauso aus. Wenn Frauen auf der Zahlerseite
> sind, verhalten sie sich wie Männer.

Es wäre mein Wunsch, auch einmal auf dieser Seite zu stehen. Ganz ehrlich,
schon wegen der Objektivität.
Aber mir wird bereits der Weg dorthin verbaut, ohne daß es meinem Ex-
Partner in irgend einer Form schaden würde. Habe ich Arbeit und daher
weniger Ansprüche, könnten wir alle zufriedener Leben.
Aber auch hier wird weiterhin ein Machtspiel gespielt, das schon lange
keinen Stellenwert mehr hat.
Schade für meine Kinder..
Dir ein friedliches 1998 wünsche,
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

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Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
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Hallo Rainer,

> Bei diesem Thema muß ich mich leider langsam anpassen. Ich kann mich da
> äußern wie ich will und werde sofort von der weiblichen Front angegriffen:-(

Und Vice Versa.
Lass' es nicht so an Dich ran, auch wenn Emotionen in unserem Zustand
nicht immer kontrollierbar sind. Sie sind und bleiben ME, egal was andere
hier sagen, legitim und machen letztlich das Individuum aus.
Gehe einfach davon aus, daß viele nicht dort waren/sind, wo wir uns
befinden. Und wünsche es daher auch Keinem.
Gehe Deinen Weg, mit Deinen Empfindungen, für Dich, in Deinem Pace.

immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

Lynn Rehder

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Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
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Hallo Petra,
> Seht Ihr und genau in dieser Situation bin ich jetzt.
> Trotzdem habe ich bei der Scheidung auf Unterhalt fuer mich verzichtet,
> weil ich mir gesagt habe, dass ich auch selber fuer uns sorgen kann.
> Bisher klappt es auch ganz gut. Ich bin am Vormittag Altenpflegerin
> und am Nachmittag gehe ich Putzen.

Sicher kann Frau im weitesten Sinne für sich und die Kinder sorgen. Wie
gut mag dahingestellt sein.
Wenn aber der Verzicht auf den eigenen Unterhalt deswegen gemacht wurde,
weil der Exmann sich auf Grund vorgetäuschter Finanzverhältnisse gerade
mal den Mindestunterhalt für die Kinder leistet, dann ist es späterhin
eine ziemlich schwierige Angelegenheit, wieder den Fuß in die Tür zu
bekommen und seine rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
immernochaufgerechtigkeithoffend, Lynn

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