ich bin mir nicht so ganz sicher wie ich es mit dem Verbuchen dieser
unsäglichen Gebühr halten soll.
Im Grunde sind es ja keine Umsatzerlöse, werden aber bei der Abrechnung von
den Erlösen abgezogen.
Wie haltet Ihr das mit dem Verbuchen???
Herzlichen Dank
Hermann
ich gehe davon aus, dass die den Gewinn durch Überschussrechnung
ermitteln. In diesem Fall ist die Praxisgebühr zum Zeitpunkt der
tatsächlichen Zahlung durch den Patienten eine Betriebseinnahme. Sie
buchen also:
Kasse an Einnahme aus Praxisgebühr.
Wenn später die Abrechnung der Verrechnungsstelle kommt, werden dort die
Praxisgebühren von den erzielten und auszuzahlenden Honoraren abgezogen.
Tatsächlich überwiesen wird Ihnen der Restbetrag. Buchung dann:
Bank an Honorar kassenärztliche Leistungen.
Mehr ist nicht zu tun.
Wenn Sie jetzt zu Recht fragen, wie Sie das organisatorisch nachhalten, ob
die Abrechnung und Anrechnung der Praxisgebühr durch die Abrechnungsstelle
zutreffend ist, dann wird ein richtiger Aufsatz aus diesem Thema.
Vielleicht arbeiten Sie mit einem Kassenprogramm, das diese
"Honorarvorauszahlungen" - denn so wirkt die Praxisgebühr - im Einzelnen
nachhält und kontrollierbar macht.
Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf am Rhein mit Hunger im Magen und
zuviel Kontrast auf dem Bildschirm
wir wollen uns nicht schon wieder "kebbeln" (wie man hier sagt). Über das
Problem der Buchung der Praxisgebühr hat wahrscheinlich noch keiner
nachgedacht. Da sind wir die ersten, weshalb ich nur mal einen
Alternativ-Vorschlag hätte. Ohne zu wissen, was nun wirklich richtig sein
wird.
Im Kfz-Reparatur-Gewerbe ist die TÜV-Gebühr als durchlaufender Posten (das
ist zwar ein umsatzsteuerlicher Begriff, aber auch ertragsteuerlich
zutreffend) zu behandeln. Insbesondere, weil die Gebühr für fremde Rechnung
vereinnahmt wird. Könnte man die Praxisgebühr nicht damit vergleichen? Es
erfolgt ja auch der Einzug für die Kassen. Und der Ausgleich erfolgt über
die geminderten Kassenhonorare. Ausfälle trägt ja im wesentlichen auch die
Kasse.
Was halten Sie davon? Ich bin mal gespannt, was die Gelehrten dazu auf
Papier bringen werden...
Gruß
Uwe Schellscheidt
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:tSL9mnd...@star.lexware.de...
diesen Gedanken könnte man haben. Aber: Es ist der Arzt, der die Leistung
erbringt. Es ist der Arzt, der dafür sein Honorar bekommt.
Früher, also noch vor dreieinhalb Wochen in 2003, war das auch schon so.
Nur musste der Arzt bei Kassenpatienten auf die Honorare warten, bis die
Kassenärztliche Vereinigung einmal vierteljährlich abrechnet und
überweist. Klar, die haben monatliche Pauschalen vorausbezahlt, es wäre ja
unschicklich die Leute verhungern zu lassen, die tatsächlich die Leistung
erbringen.
Dieses Verfahren hat sich so etabliert und in unseren Köpfen festgesetzt,
dass man auf die Idee kommen könnte, ach, das Geld steht ja der Kasse zu,
und nicht mir, ich habe ja nur die Leistung erbracht.
Für die steuerliche Behandlung als „Durchlaufender Posten“ fehlt die
Rechtsgrundlage. Die Kassenärztlich Vereinigung leistet nichts. Sie führt
keine Heilbehandlung durch. Der Arzt nimmt die Beträge nicht im Namen und
für Rechnung eines anderen ein (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG sowie § 4 Abs. 3
Satz 2 EStG), sondern für seine ureigene Leistung.
Es mag rein juristisch eine andere Fallgestaltung geben. Die kenne ich
jedoch nicht. Wenn das so ist, dann ist sie unter dem Gesichtpunkt der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise steuerlich unerheblich (AEAO zu § 4 AO,
vergl. BverfG, BStBl. I 1962 S. 506).
Herr Schellscheidt, aber gespannt bin ich auch, was die Kommentare später
dazu schreiben. Und schön ist es dann, wenn die meiner Meinung folgen.
Wetten?
Ach was ist es herrlich, immer so bescheiden zu sein.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende am linken Niederrhein.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf am Rhein kurz nach dem Frühstück.
Hilfe, meine Frau will mir in den Nacken hauen.
ich musste gerade wieder Bäume fällen. Eigentlich wollte ich auf Ihren
Beitrag nicht weiter eingehen, aber dann fiel mir ein, dass eigentlich beide
Lösungen zum gleichen Gewinn führen, nur halt in einer anderen Darstellung.
Beispiel:
Einnahme Praxisgebühr 10
Honorar KV 1000
Auszahlung somit 990
Sie buchen:
Kasse an Erlöse 10
KV/Bank an Erlöse 990
und fertig (und sehr simpel und schon allein deswegen zu befürworten!).
Mein Vorschlag war:
Kasse an durchlaufender Posten 10
KV/Bank 990 und durchlaufender Posten 10 an Erlöse 1000
Ich dachte (ich habe einfach noch nicht weiter nachgelesen), die
Praxisgebühr ist ein verkappter KV-Beitrag der Patienten. Daher nur die Idee
mit dem durchlaufenden Posten. Klar, dass die KV keine Leistungen erbringt
(hihihi), aber Beiträge nimmt sie gern.
Gut, dass ich frühestens im März 2005 mit dem Problem konfrontiert werde.
Ich hoffe, Ihre Frau hat die Abwehr überlebt.
Gruß
Uwe Schellscheidt
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ev7sv3l...@star.lexware.de...
"Uwe Schellscheidt" <kneb...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:$lRo1pn4...@star.lexware.de...
> Guten Tag Herr Butzmühlen,
>
> ich musste gerade wieder Bäume fällen. Eigentlich wollte ich auf Ihren
> Beitrag nicht weiter eingehen, aber dann fiel mir ein, dass eigentlich
beide
> Lösungen zum gleichen Gewinn führen, nur halt in einer anderen
Darstellung.
>
> Beispiel:
> Einnahme Praxisgebühr 10
> Honorar KV 1000
> Auszahlung somit 990
> Sie buchen:
> Kasse an Erlöse 10
> KV/Bank an Erlöse 990
> und fertig (und sehr simpel und schon allein deswegen zu befürworten!).
>
Das ist auch richtig.
> Mein Vorschlag war:
> Kasse an durchlaufender Posten 10
> KV/Bank 990 und durchlaufender Posten 10 an Erlöse 1000
>
Mit Verlaub, da liegt der Buchungsdenkfehler: Durchlaufende Posten laufen
nur durch die Bilanz und kommen nie in der GuV an.
> Ich dachte (ich habe einfach noch nicht weiter nachgelesen), die
> Praxisgebühr ist ein verkappter KV-Beitrag der Patienten. Daher nur die
Idee
> mit dem durchlaufenden Posten. Klar, dass die KV keine Leistungen erbringt
> (hihihi), aber Beiträge nimmt sie gern.
Ich war allerdings auch erst auf der Spur des DL-Postens, aber ich habe mal
gegoogelt:
http://www.bundesregierung.de/pureHtml,-589936/Praxisgebuehr.htm
auf der Seite steht unten rechts:
[Zitat ON]
Was passiert mit dem Geld?
Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und wird von den
gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzthonorar verrechnet.
Sie ist ein Beitrag des Patienten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge. So
bleibt unser Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar - eines der
besten der Welt.
[Zitat OFF]
Also danach gehört die Praxisgebühr als Honorar des Arztes zu den Erlösen.
(Habe allerdings nicht im SGB nachgeschaut).
Ich kenne mich in der Ärztebuchhaltung zwar nicht aus, aber zu
Kontrollzwecken würde ich im Zweifel ein gesondertes Erlöskonto einrichten.
Denn ob die KV's das mit der Verrechnung der 10 Euro gleich richtig
hinkriegen...??? (Die Prüfermentalität schlägt durch *smile*)
Mit freundlichen Grüßen aus dem schneebedeckten Oldenburg an der (fast)
ostfriesischen Nordseeküste.
Heino Wedermann
> Mit Verlaub, da liegt der Buchungsdenkfehler: Durchlaufende Posten laufen
> nur durch die Bilanz und kommen nie in der GuV an.
>
Schon mal § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG gelesen?
Gruß
Uwe Schellscheidt
das heißt aber nicht, dass ich die einfach weglassen kann, sondern eben als
durchlaufende Posten behandeln also buchen muß.
Gruß
Uwe Schellscheidt
"Heino Wedermann" <heino.w...@ewetel.net> schrieb im Newsbeitrag
news:iLksaeq...@star.lexware.de...
>
> > Hallo Heino,
> >
> > > Mit Verlaub, da liegt der Buchungsdenkfehler: Durchlaufende Posten
> laufen
> > > nur durch die Bilanz und kommen nie in der GuV an.
> > >
> >
> > Schon mal § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG gelesen?
> >
> Hallo Uwe
> Jo: 2Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im
> Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden
> (durchlaufende Posten).
> Also haben die in der EÜR bzw. GuV nichts zu suchen, Oder bin ich nun
total
> auf dem Holzpfad.
> Schönes Wochenende noch - mein Essen brennt gleich an......
> Heino Wedermann
>
> > Gruß
> > Uwe Schellscheidt
> >
> >
>
>
"Hermann Deiss" <h....@vr-web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:qaW4Q2b...@star.lexware.de...
nach dieser ausführlichen Erläuterung stimme ich der von Herrn Butzmühlen
vorgeschlagen direkten Verbuchung als Erlöse zu und verkrieche ich mich
kleinlaut in mein Häuschen. Ich war der Meinung, es handelt sich um eine
Einnahmequelle der Kassen.
Also weg mit den durchlaufenden Posten, Erlös ist eh einfacher!
Gruß
Uwe Schellscheidt
Mit einem freundlichen *smile* aus dem mit einem (1) cm Schnee bedeckten
Oldenburger Land an der (fast) ostfriesischen Nordseeküste
Heino Wedermann