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Autoverkehr auf den Autobahnen.

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Franz W. Bauer

unread,
Nov 21, 1999, 3:00:00 AM11/21/99
to
Hallo.
Gerade eben wieder wurde in "Auto Motor Sport" (VOX)von
einer Aktion der Polizei berichtet. Es geht dabei um
"Drängler", "Nötigung" usw.

Von solchen Aktionen wird öfter mal berichtet, und ich
mache auch eigene Erfahrungen diesbezüglich.

In Situationen in denen von Nötigung und vom Drängeln
gesprochen wird, ist in fast allen Fällen die rechte
Spur der Autobahn weit und breit leer. Relativ langsam
fahrende Fahrzeuge fahren (bei drei Fahrspuren pro Rich-
tung) in der Mitte oder gar ganz links. Ich habe manchmal
den Eindruck gewinnen können, als ob die Fahrer so vor
sich hinträumen. Ist man dann neben ihnen, sind sie ganz
erstaunt. Was soll ich nun tun? Rechts vorbeifahren darf
ich nicht, obwohl, soweit das Auge reicht, die Spur frei
ist. Ich muß über zwei Fahrspuren wechseln um diese Tag-
träumer zu überholen. Um dann wieder nach ganz recht zu
wechseln. Oder eine ganze Reihe langsamerer Autos, darunter
auch Lastwagen, fahren links. Keiner kommt auf die Idee
wieder nach rechts zu fahren. Rechts wäre Platz dafür.

Warum geht die Autobahnpolizei nicht dagegen vor? Wir haben
doch das Rechtfahrgebot.

Gruß Franz


Oliver Kastler

unread,
Nov 21, 1999, 3:00:00 AM11/21/99
to

Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
819996$9f0$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...

> Warum geht die Autobahnpolizei nicht dagegen vor? Wir haben
> doch das Rechtfahrgebot.

Naja, nicht ganz. Bei drei Spuren darf auf der mittleren gefahren werden. Da
muss man nicht nach rechts wechseln. So gilt dies meines Wissens zumindest
für PKW.

MfG

Olli

Michael Dietrich

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
819996$9f0$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...
> Hallo.
> Gerade eben wieder wurde in "Auto Motor Sport" (VOX)von
> einer Aktion der Polizei berichtet. Es geht dabei um
> "Drängler", "Nötigung" usw.

Schafft Quote.

> Von solchen Aktionen wird öfter mal berichtet, und ich
> mache auch eigene Erfahrungen diesbezüglich.

Ich auch.

> In Situationen in denen von Nötigung und vom Drängeln
> gesprochen wird, ist in fast allen Fällen die rechte
> Spur der Autobahn weit und breit leer. Relativ langsam
> fahrende Fahrzeuge fahren (bei drei Fahrspuren pro Rich-
> tung) in der Mitte oder gar ganz links. Ich habe manchmal
> den Eindruck gewinnen können, als ob die Fahrer so vor
> sich hinträumen. Ist man dann neben ihnen, sind sie ganz
> erstaunt.

So ist es heute auf fast allen Autobahnen (wo kein Stau ist) üblich.

> Was soll ich nun tun? Rechts vorbeifahren darf
> ich nicht, obwohl, soweit das Auge reicht, die Spur frei
> ist.

Schon korrekt, allerdings habe ich lernen müssen,
daß es billiger ist, rechts zu überholen, als den Träumer
auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.
Dann kommen nämlich gleich so nette Dinge
wie Nötigung und Gefährdung in Tateinheit mit
Überholen (ob man überholt, oder nicht, ist da
unerheblich, es wird einfach Überholabsicht unterstellt).

> Ich muß über zwei Fahrspuren wechseln um diese Tag-
> träumer zu überholen. Um dann wieder nach ganz recht zu
> wechseln. Oder eine ganze Reihe langsamerer Autos, darunter
> auch Lastwagen, fahren links. Keiner kommt auf die Idee
> wieder nach rechts zu fahren. Rechts wäre Platz dafür.

Diese Erfahrung mache ich auch regelmäßig.

> Warum geht die Autobahnpolizei nicht dagegen vor? Wir haben
> doch das Rechtfahrgebot.

Ja, aber verkehrsflußverbessernde Maßnahmen sind politisch
nicht gewünscht. Daher wird solches Verhalten geduldet
bzw. freudig beobachtet. Dadurch treibt man ja korrekt Fahrende
dazu, sich bemerkbar zu machen, dann können diese als Raser
wegen Drängeln und Nötigung angezeigt werden, was wiederum
politisch gewünscht ist.

Michael


Ivica Rogina

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

"Franz W. Bauer" wrote:

> tung) in der Mitte oder gar ganz links. Ich habe manchmal
> den Eindruck gewinnen können, als ob die Fahrer so vor
> sich hinträumen. Ist man dann neben ihnen, sind sie ganz

> erstaunt. Was soll ich nun tun? Rechts vorbeifahren darf


> ich nicht, obwohl, soweit das Auge reicht, die Spur frei
> ist.

Was ist denn der Grund dafür, daß in D (und vielen anderen Ländern)
das rechts Überholen nicht erlaubt ist. Man hört immer wieder, das
sei so lebensgefährlich und wer weiß wie kriminell. Ist es denn auf
der Autobahn wirklich so viel wahrscheinlicher, daß ein Fahrzeug,
das rechts überholt wird, plötzlich einen Fahrstreifen nach rechts
wechselt, als daß ein links überholtes plötzlich nach links wechselt.
Gibt es dazu Untersuchungen?

Ich könnte mir vorstellen, daß die Erlaubnis, rechts zu überholen,
den Verkehr vielerorts entspannen könnte, und allein durch die
Entspannung das Gesamtunfallrisiko mehr vermindert wird, als es durch
das rechts Überholen erhöht würde.

Ivica

Michael Dietrich

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81ba1l$26c$1...@hop.gmd.de...

> Und auch bzgl. des Wiedereinordnens auf die rechte Fahrspur haben
> "Schnellfahrer" meist eine andere Auffassung als die Gerichte. Wenn man
> nicht 20 Sekunden auf der rechten Spur verbleiben kann, darf man auf der
> Überholspur bleiben.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Franz schrieb:"...ist in fast allen Fällen die rechte


Spur der Autobahn weit und breit leer."

Und bei leerer rechter Spur kann man 20 Minuten rechts bleiben,
das sollte reichen.
2 Gründe sind meist ausschlaggebend für notorisches Linksfahren:
Ignoranz und schlechte Fahrbahndecke rechts.

Michael


Erik Meltzer

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Moin!

Oliver Kastler wrote:
> Naja, nicht ganz. Bei drei Spuren darf auf der mittleren gefahren werden. Da
> muss man nicht nach rechts wechseln. So gilt dies meines Wissens zumindest
> für PKW.

Ach, Du bist also einer von denen, die immer in der Mitte fahren,
wenn rechts alles leer ist? Dann lies mal §7 Abs.1 StVO:

"Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen
Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2),
abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt."

Man beachte die letzten 5 Wörter!

MfG,
Erik.
--
A smoking corner in a restaurant is akin
to a pissing corner in a swimming pool.

Peter K.

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Ivica Rogina wrote:

> Ich könnte mir vorstellen, daß die Erlaubnis, rechts zu überholen,
> den Verkehr vielerorts entspannen könnte, und allein durch die
> Entspannung das Gesamtunfallrisiko mehr vermindert wird, als es durch
> das rechts Überholen erhöht würde.

Halte ich für genauso gefährlich wie das Erlauben des
Einbahnstraßenfahrens in Gegenrichtung für Radfahrer. Man sollte sich auf
gewisse Dinge verlassen können, z.B. daß das rechts hinter einem
befindliche Fahrzeug nicht plötzlich neben einem auftaucht.

Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird. Da fällt mir nur
noch ein: Mit Handy die Polizei informieren, mit Digicam Beweis
sichern... scheiß Spitzelei.

Gruß, Peter

Erik Meltzer

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Moin!

Werner Icking wrote:


> In <81binq$1kjdt$1...@fu-berlin.de> Erik Meltzer <er...@gmx.de> writes:
> >§7 Abs.1 StVO:
> >"Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen
> >Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2),
> >abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt."
> >Man beachte die letzten 5 Wörter!

> Wenn Du uns so energisch darauf aufmerksam machst, kannst Du
> uns auch sicher sagen, wie die Gerichte die letzten fünf
> Wörter interpretieren - wohlgemerkt dann, wenn mehr als
> zwei Fahrspuren vorhanden sind.

Nein. Bislang abe ich darauf verzichtet, die Spinner, die in der
Mitte fahren, obwohl rechts alles frei ist, anzuzeigen, und kann
daher mit entsprechenden gerichtlichen Erfahrungen nicht dienen.

Die Definition, die Michael Dietrich mit mir erabeitet ;-) hat,
daß nämlich "das Rechtsfahrgebot verletzt, wer unter Einhaltung
aller Abstandsregeln rechts überholt werden kann", halte ich aber
nach wie vor für richtig. Und deswegen kriegen Träumer auf
der Mittelspur auch meine bescheidene Bilux-Lichthupe zu sehen.
:-)

BTW: mit dem VW-Bus kann man solche Leute prima rechts überholen,
sogar in Anwesenheit von Streifenwagen -- da vermutet nämlich keiner
einen Raser drin...

Jens Arne Maennig

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3839651F...@gmd.de...

> Halte ich für genauso gefährlich wie das Erlauben des
> Einbahnstraßenfahrens in Gegenrichtung für Radfahrer. Man sollte sich auf
> gewisse Dinge verlassen können, z.B. daß das rechts hinter einem
> befindliche Fahrzeug nicht plötzlich neben einem auftaucht.

"Sich-verlassen-können" ist meines Wissens in der Straßenverkehrsordnung
nicht vorgesehen. Wohl aber folgendes:

"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht."

Also eben nicht sich stur drauf verlassen, dass alle Anderen (Autofahrer,
Kinder, Senioren, Haustiere, umfallende Alleebäume) immer alles "richtig
machen" müssen.

Vor vielen Jahren gab es in der großen deutschen Intellektuellenzeitschrift
"ADAC motorwelt" ein hübsches Bild: Zwei frische Gräber, Seite an Seite, auf
dem einen Grabstein "I had the right of way" auf dem anderen "No, I did".

Jens

Ivica Rogina

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

"Peter K." wrote:

> Man sollte sich auf
> gewisse Dinge verlassen können, z.B. daß das rechts hinter einem
> befindliche Fahrzeug nicht plötzlich neben einem auftaucht.

Du verläßt Dich auf sowas? Na dann Klopf Klopf Klopf.
Warum sollte man sich gerade darauf verlassen können? Hier sagt die
StVO klar, daß man beim Fahrsreifenwechsel egal ob nach links oder
nach rechts selbst aufpassen muß. Da gibt es recht viele andere
Situationen, in denen einem die StVO explizit keine besondere Sorgfalt
auferlegt, man sie aber dennoch an den Tag legen sollte.
Das rechts Überholen funktioniert doch prima z.B. in den USA.

Ivica

Franz W. Bauer

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag: 81bvdq$daa$1...@hop.gmd.de...
> In <81br4u$1ke56$1...@fu-berlin.de

> Und wenn es sich richtig
> knubbelt, ist die rechte Fahrbahn manchmal sogar die schnellste,
> auf jeden Fall aber die, auf der es am gleichmäßigsten fließt.

Jetzt werde ich Euch etwas erzählen.
Ich lebe als Deutscher seit einigen Jahren in Österreich. In Deutsch-
land (West) habe ich 56 Jahre meines Lebens verbracht, kenne also gut
die Situation auf den Straßen. In Deutschland gibt es ja auch den Be-
griff des "rechts vorbeifahren". Ersteinmal gibt es hier in Österreich
kaum oder gar nicht Autobahnen mit 3 Fahrspuren. Was die Situation nicht
einfacher macht. Und das "rechts vorbeifahren" gibt es nicht, es ist
alles "rechts überholen". Und das ist strafbar.
Mir ist es so gegangen: Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur.
Es ist nur geringer Verkehr. Vor mir fährt ein PKW der dann von rechts
in die linke Spur wechselt. Ohne die Absicht zum Überholen, es ist näm-
lich kein Auto da zum Überholen. Dann wird dieses besagte Auto langsamer,
und ich fahre mit geringstem Geschwindigkeitsunterschied rechts vorbei.
Und, was soll ich Euch sagen, es war ziviele Autobahnpolizei. Ich wurde
wegen recht überholen gestraft. Und man hat keine Chance, ich war allein
im Auto, die waren zu zweit. Da kann man nichts machen.

> Im Auto ist Gelassenheit angesagt ....

Ja, aber nicht Schläfrigkeit.

Freundliche Grüße Franz


Peter K.

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

Jens Arne Maennig wrote:

> Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 3839651F...@gmd.de...
>
> > Halte ich für genauso gefährlich wie das Erlauben des

> > Einbahnstraßenfahrens in Gegenrichtung für Radfahrer. Man sollte sich auf


> > gewisse Dinge verlassen können, z.B. daß das rechts hinter einem
> > befindliche Fahrzeug nicht plötzlich neben einem auftaucht.
>

> "Sich-verlassen-können" ist meines Wissens in der Straßenverkehrsordnung
> nicht vorgesehen. Wohl aber folgendes:
>
> "§1 Grundregeln
> (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
> gegenseitige Rücksicht."
>
> Also eben nicht sich stur drauf verlassen, dass alle Anderen (Autofahrer,
> Kinder, Senioren, Haustiere, umfallende Alleebäume) immer alles "richtig
> machen" müssen.

Dann gibt es aber keinen Grund, zur Verkehrsberuhigung Vorfahrtsstraßen
aufzuheben und "Rechts-Vor-Links" einzuführen.
Auf der Vorfahrtsstraße komme ich schneller voran, *weil* ich mich darauf
verlasse, daß der von rechts kommende Fahrer mir die Vorfahrt gewährt und wenn
nicht, mir ein neues Auto zahlt :-)

Es gibt keine Garantie, daß der nicht Vorfahrtberechtigte den
Vorfahrtberechtigten wirklich vorbei läßt, und daß ein evtl. Unfall keine
irreversiblen Schäden zur Folge hat. Trotzdem fährt man als Vorfahrtberechtigter
anders, als bei "Rechts-Vor-Links"-Kreuzungen.

Wenn man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Regeln eingehalten werden,
braucht man keine Regeln. Das Rechtsüberholverbot ist vor allem auf deutschen
Autobahnen mit ihren hohen Relativgeschwindigkeiten der Autos untereinander
sinnvoll. In den USA mit Tempolimit mag das anders sein.


Gruß, Peter


Oliver Kastler

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81binq$1kjdt$1...@fu-berlin.de...

> Ach, Du bist also einer von denen, die immer in der Mitte fahren,
> wenn rechts alles leer ist? Dann lies mal §7 Abs.1 StVO:

Natürlich sollte man rechts fahren. Keine Sorge, ich fahre sehr oft rechts.
Und ich bin wohl nur für einen winzigen Teil der Autofahrer eine Bremse. Ich
rege mich auch über die Leute auf, die auf der mittleren Spur fahren obwohl
rechts frei ist. Dennoch lohnt es sich nicht rechtlich dagegen vorzugehen.
Und es ist ja auch erlaubt. Denn eine Verkehrsdichte ist ja sehr relativ.

MfG

Olli

Oliver Kastler

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3839651F...@gmd.de...
>
> Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
> Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.

Bedenke, dass Drängler dies auch so machen. Und da ist es wohl
gerechtfertigt.

MfG

Olli

Frank Werner

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to
Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:

> Gerade eben wieder wurde in "Auto Motor Sport" (VOX)von


> einer Aktion der Polizei berichtet. Es geht dabei um
> "Drängler", "Nötigung" usw.

Aha, die Presse hat wieder Langeweile.

> Von solchen Aktionen wird öfter mal berichtet, und ich
> mache auch eigene Erfahrungen diesbezüglich.

Die macht jeder. Scheint zur deutschen Fahrkultur zu gehören.

> In Situationen in denen von Nötigung und vom Drängeln
> gesprochen wird, ist in fast allen Fällen die rechte
> Spur der Autobahn weit und breit leer. Relativ langsam
> fahrende Fahrzeuge fahren (bei drei Fahrspuren pro Rich-

> tung) in der Mitte oder gar ganz links. [...]

Zunächst mal: die Hintergründe wie ich sie sehe.

Die Medien taten in den letzten Jahren alles, um die Begriffe
"Ökologie" und "Auto" oder "Kinder" und "Auto" als Gegensätze zu erklären.
Erfindungen wie "Raser" mussten her, um einer nur noch auf Schlagworte
reagierende Privatfernsehen-Gesellschaft einzuhämmern, dass Auto fahren
böse böse böse ist und dass uns nur der Öffentliche Nahverkehr und
das Fahrrad den Regenwald erhalten können.

Politisch getrimmte Medien wie der WDR tun ihr Übriges, dieses aus
der links-ökologischen Szene stammende Horrorszenario mehr oder weniger
offen und mehr oder weniger radikal einzufordern. WDR-Moderatoren scheinen
keinen Satz sagen zu dürfen, ohne auf die Gefährlichkeit des Autos, des Auto
fahrens und der ach so geschädigten Umwelt hinzuweisen. Dies gilt nicht nur
in Verkehrsmagazinen (ServiceZeit Verkehr), sondern zieht sich durch alle
Beiträge, die das Haus elektronisch verlassen.

Diesem eher links orientierten Weltbild (erst die Gesellschaft, dann das
Individuum) steht das rechtsliberale Weltbild (erst das Individuum, dann
die Gesellschaft) gegenüber. Die Deutschen sind ein politisches Volk und
da bleibt auch die Verkehrspolitik nicht vorweg.

> Ich habe manchmal
> den Eindruck gewinnen können, als ob die Fahrer so vor
> sich hinträumen. Ist man dann neben ihnen, sind sie ganz
> erstaunt.

Manche träumen sicher. Ich habe aber auch erlebt, dass Leute absichtlich
langsam ganz links fuhren, den Fotoapparat herausholten und fotografierten.
Das Verkehrsrecht ermöglicht solchen Leuten, ihre Triebe zu befriedigen.
Genau
wie den Radlern wird denen suggeriert, dass sie Narrenfreiheit hätten - im
Dienste der Umwelt.

> Warum geht die Autobahnpolizei nicht dagegen vor? Wir haben
> doch das Rechtfahrgebot.

Es ist von ordnungspolitischer Seite durchaus erwünscht, dass man langsam
fährt. Linksfahrende Schleicher kommen da ganz zupass. Die Polizei hat zu
wenig Personal.

Frank
--
www.wortkontor.de

Oliver Kastler

unread,
Nov 22, 1999, 3:00:00 AM11/22/99
to

Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
81c1cq$e4d$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...

>
> Mir ist es so gegangen: Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur.
> Es ist nur geringer Verkehr. Vor mir fährt ein PKW der dann von rechts
> in die linke Spur wechselt. Ohne die Absicht zum Überholen, es ist näm-
> lich kein Auto da zum Überholen. Dann wird dieses besagte Auto langsamer,
> und ich fahre mit geringstem Geschwindigkeitsunterschied rechts vorbei.
> Und, was soll ich Euch sagen, es war ziviele Autobahnpolizei. Ich wurde
> wegen recht überholen gestraft. Und man hat keine Chance, ich war allein
> im Auto, die waren zu zweit. Da kann man nichts machen.

Rechts überholt war es ja. Natürlich sehr unfair. Aber dennoch hast du einen
Fehler gemacht bzw. gegen das Gesetz gehandelt.

MfG

Olli

Yongxiang REN

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Ivica Rogina <rog...@ira.uka.de> writes:

>sei so lebensgefährlich und wer weiß wie kriminell. Ist es denn auf
>der Autobahn wirklich so viel wahrscheinlicher, daß ein Fahrzeug,
>das rechts überholt wird, plötzlich einen Fahrstreifen nach rechts
>wechselt, als daß ein links überholtes plötzlich nach links wechselt.

Kommt auf den Fahrer an. Ich habe schon einmal erlebt, dass auf einer Autobahn
mit 3 Streifen ein Auto ploetzlich auf der mittelen Streife fast bis zum
Stillstand abbremst, um dann direkt mit vollem Lenkeinschlag ueber die Sperr-
flaeche in die (fast verpasste) Ausfahrt zu fahren.

Seitdem ueberhole ich rechts nur mit hoechstens 30km/h Geschwindigkeits-
unterschied. :-)
--
Yongxiang REN
Technical University Berlin, Germany
E-Mail : re...@cs.tu-berlin.de
WWW : http://www.cs.tu-berlin.de/~renn

Gerhard Feist

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Ivica Rogina schrieb:
>
> [...]

>
> Ich könnte mir vorstellen, daß die Erlaubnis, rechts zu überholen,
> den Verkehr vielerorts entspannen könnte, und allein durch die
> Entspannung das Gesamtunfallrisiko mehr vermindert wird, als es durch
> das rechts Überholen erhöht würde.
>
Die Erlaubnis, rechts zu überholen, würde den Verkehr sicher nicht ent-
spannen. Dazu müsste die in Deutschland sehr breite Streuung der Ge-
schwindigkeiten reduziert werden.

In vielen anderen Ländern funktioniert das sehr gut (z.B. USA):
Rechts und links überholen ist erlaubt, der Fahrstreifen kann frei ge-
wählt werden, aber es gibt ein striktes Tempolimit!

Das dürfte auch der Grund für die deutsche Regelung sein: Der Verzicht
auf ein Tempolimit führt zu sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten,
und das kann nur funktionieren, wenn die Fahrspuren entsprechend
der Geschwindigkeit gewählt werden. Also Rechtsfahrgebot und Verbot
des Rechtsüberholens sowie weitere Regelungen, um sicherzustellen,
dass rechts nicht schneller als links gefahren wird.

MfG
Gerhard
--
**********************************************************************
Gerhard Feist PGP-ID: 0x130B59CD
Diplom-Physiker E-Mail: Gerhar...@gmx.de
**********************************************************************

Jens Arne Maennig

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383991A4...@gmd.de...

> Das Rechtsüberholverbot ist vor allem auf deutschen
> Autobahnen mit ihren hohen Relativgeschwindigkeiten der Autos
untereinander
> sinnvoll.

Wohl eher wegen der agressiven, hektischen und ichbezogenen Fahrweise des
"typisch deutschen" Autofahrers. Dei erfordert eben auch so etwas wie eine
Rechts-vor-links-Regelung, die ja in Nordamerika auch unbekannt ist. "Sich
einfach zu verständigen" ist eben etwas, das nur schwer geht, ween man das
Auto hauptsächlich als ein Mittel der Selbstverwirklichung und
Selbstdarstellung sieht. In den Staaten scheint's zu gehen, weil man sich da
(auch oder gerade mit großem oder teuren Auto) im Auto im Schnitt nicht so
wichtig nimmt.

> In den USA mit Tempolimit mag das anders sein.

Na, da kommt ja von dir auch mal ein vernünftiger Ansatz. Wieviel hättste
denn gern: 88 km/h, 100 km/h oder, ganz extravagant, vielleicht gar 120 km/h
auf Autobahnen?

Jens

Jens Arne Maennig

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Gerhard Feist <Gerhar...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A55F1...@gmx.de...

> Die Erlaubnis, rechts zu überholen, würde den Verkehr sicher nicht ent-
> spannen. Dazu müsste die in Deutschland sehr breite Streuung der Ge-
> schwindigkeiten reduziert werden.

Super ausgedrückt. Nach so einer erhaben-politisch-korrekten Ausdrucksweise
für das Problem habe ich schon lange gesucht. Wenn ich 'ne sig hätte, käme
das als Zitat rein.

Jens

Peter K.

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Jens Arne Maennig wrote:

> Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 383991A4...@gmd.de...
> > Das Rechtsüberholverbot ist vor allem auf deutschen
> > Autobahnen mit ihren hohen Relativgeschwindigkeiten der Autos
> untereinander
> > sinnvoll.
>
> Wohl eher wegen der agressiven, hektischen und ichbezogenen Fahrweise des
> "typisch deutschen" Autofahrers. Dei erfordert eben auch so etwas wie eine
> Rechts-vor-links-Regelung, die ja in Nordamerika auch unbekannt ist. "Sich
> einfach zu verständigen" ist eben etwas, das nur schwer geht, ween man das
> Auto hauptsächlich als ein Mittel der Selbstverwirklichung und
> Selbstdarstellung sieht. In den Staaten scheint's zu gehen, weil man sich da
> (auch oder gerade mit großem oder teuren Auto) im Auto im Schnitt nicht so
> wichtig nimmt.

Ich habe langsam den Eindruck, daß immer wenn Autokritiker nicht mehr weiter
wissen, die "dick elongation"-Keule kommt. Gerade die USA sind der absolute
Spitzenreiter im Spiel Ansehen-durch-Auto. In den späten 50ern konnte man das am
deutlichsten sehen - da brachte jeder Hersteller jedes Jahr ein noch
prunkvolleres, stärkeres, größeres Auto heraus. Die Amerikaner sind mindestens
ebenso Auto-verrückt wie die Deutschen.

> > In den USA mit Tempolimit mag das anders sein.
>
> Na, da kommt ja von dir auch mal ein vernünftiger Ansatz. Wieviel hättste
> denn gern: 88 km/h, 100 km/h oder, ganz extravagant, vielleicht gar 120 km/h
> auf Autobahnen?

Ich habe nicht für ein Tempolimit plädiert, sondern lediglich angemerkt, daß ein
Tempolimit natürlich geringere Relativgeschwindigkeiten der Autos untereinander
bringt und deswegen die eine oder andere Sicherheitsvorschrift weniger wichtig
wird. Extrembeispiel sind Kindheitserinnerungen an DDR-Transitfahrten, wo man
stundenlang dieselben Wagen vor, neben, und hinter einem hatte, so daß man als
Mitfahrer den Eindruck hatte, auf einem Parkplatz zu stehen. Überholen fand
quasi nicht mehr statt, die 104 km/h, die man sich unter maximaler Ausnutzung
der Vopo-Toleranzgrenze erlauben konnte, schaffte jeder Trabbi. Erstrebenswert
finde ich solch einen Verkehr nicht.

Gruß, Peter


Peter K.

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Oliver Kastler wrote:

> Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:

> 3839651F...@gmd.de...
> >
> > Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
> > Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.
>
> Bedenke, dass Drängler dies auch so machen. Und da ist es wohl
> gerechtfertigt.

Zwischen drängeln und berechtigter Kritik am Vorausfahrenden besteht
aber schon ein - nachprüfbarer - Unterscheid. Könnte der Vorausfahrer
auch rechts fahren, d.h. begeht er eine Ordnungswidrigkeit? Wie dicht
fährt der Hintermann auf, wie lange dauert es, bis er Signale setzt,
wie heftig sind diese? Ein kurzes Blinkersetzen in einigem Abstand ist
etwas anderes als eine Lichthupenorgie Stosstange an Stossstange.

Gerade wenn man früh abbremst und mit ausreichendem Abstand hinter dem
Vordermann herfährt, weiß dieser vielleicht gar nicht, daß man
eigentlich schneller fahren möchte. Ein kurzes Blinkersetzen veranlaßt
den Vordermann dann, zwischen zwei Lastern mal kurz auf die rechte Spur
zu gehen, um den Hintermann vorbei zu lassen.

Gruß, Peter


Peter K.

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to

Jens Arne Maennig wrote:

Wobei Gerhard auch hier keine Empfehlung ausgesprochen hat. Du hast die Wahl
zwischen der Restriktion Rechtsüberholverbot und der Restriktion Tempolimit.
Ein Tempolimit zu fordern, um den Autofahrer von einer Restriktion zu befreien,
ist also Unsinn (allerdings in der Politik gängige Argumentationsweise: preise
dich selbst für die Entlastung, dann wirst du auch Verständnis bekommen, daß
Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind!).

Also mir ist die Restriktion Rechtsfahrgebot lieber als ein Tempolimit.

Gruß, Peter


Jens Arne Maennig

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A6C4D...@gmd.de...

> Ein Tempolimit zu fordern, um den Autofahrer von einer Restriktion zu
befreien,
> ist also Unsinn

Ist es nicht, wenn daraus übergreifende volkswirtschaftliche Verbesserungen
durch kontinuierlicher fließenden Verkehr resultieren. Sofern das
nachgewiesen werden kann, würde ich entsprechende Forderungen sofort
unterstützen.

Jens

Jens Arne Maennig

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A69AD...@gmd.de...

> Die Amerikaner sind mindestens
> ebenso Auto-verrückt wie die Deutschen.

Vielleicht. Aber auf eine spielerische, weniger stur-ernsthafte Weise.

> Ich habe nicht für ein Tempolimit plädiert,

Ach so? Und ich dachte schon, Herr K. ist auch so ein linksintellektueller
Verkehrsverweigerer.

Jens

Peter K.

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Oliver Kastler wrote:

Was die Polizei dabei aber übersieht ist, daß sich beim derart "hereingelegten"
Bürger kein Unrechtsbewußtsein einstellt, sondern das Gefühl, von einer
übermächtigen Staatsmacht mit unfairen Mitteln abgezockt worden zu sein. Das
erzeugt nicht gerade Loyalität zum Gemeinwesen. Der sich betrogen fühlende
Untertan wird vielleicht bei der nächsten Steuererklärung "denen da" eins
auswischen wollen, und gibt eben nicht alles an.

Abzockerkontrollen erzeugen für ein paar Silberlinge in der Kasse unnötigerweise
gefährliche Staatsverdrossenheit. Schon deshalb sollten sie unterbleiben. Es
spielt keine Rolle, ob das (in Deinem Fall eindeutig vorliegende) Fehlverhalten
der Polizei beweisbar ist oder nicht. Du weißt es, Du erzählst es weiter, und
der Schaden für den Staat ist da.

Ich muß dazu allerdings sagen, daß ich bisher mit unfairer Polizei noch nicht zu
tun hatte. Schlimmer sind da schon die kommunalen Gesetzgeber, die Rechtslagen
schaffen, die kaum mehr jemand einhalten kann oder will.

Gruß, Peter


Oliver Kastler

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to

Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A6B20...@gmd.de...

>
> Gerade wenn man früh abbremst und mit ausreichendem Abstand hinter dem
> Vordermann herfährt, weiß dieser vielleicht gar nicht, daß man
> eigentlich schneller fahren möchte. Ein kurzes Blinkersetzen veranlaßt
> den Vordermann dann, zwischen zwei Lastern mal kurz auf die rechte Spur
> zu gehen, um den Hintermann vorbei zu lassen.

Dumm nur, wenn dieser doch relativ blinde Autofahrer 1. keine Lust hat, die
Spur zu wechseln, und 2. das Signal nicht sieht. Da wird man schnell zum
Drängler.

Aber ich will noch kurz die bemerkenswerten Ausnahmen loben. Mir sind schon
öfters Autos ausgewichen bzw. wieder rechts eingeschert ohne zu überholen,
obwohl ich noch ein ganzes Stück weg war und keinerlei Signale gab. Diese
müssen dann bremsen (tun dies freiwillig) und das finde ich wirklich gut.
Das ist wahre Rücksichtsnahme. Ich hätte ja kein Problem, wenn der schnell
einen überholt hätte und dann wieder reingezogen wäre, ich hätte meist nur
kurz vom Gas gehen müssen.
Fraglich ist natürlich ob diese nicht nur Angst hatten, dass ich dicht
auffahren würde. Wie auch immer. Sehr bewundernswert.

MfG

Olli

Klaus Mueller

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Peter K. <kan...@gmd.de> wrote:

> Dann gibt es aber keinen Grund, zur Verkehrsberuhigung Vorfahrtsstraßen
> aufzuheben und "Rechts-Vor-Links" einzuführen.
> Auf der Vorfahrtsstraße komme ich schneller voran, *weil* ich mich darauf
> verlasse, daß der von rechts kommende Fahrer mir die Vorfahrt gewährt und wenn
> nicht, mir ein neues Auto zahlt :-)

Dieser "Vertrauensgrundsatz" ist sogar in der StVO verankert.

> Es gibt keine Garantie, daß der nicht Vorfahrtberechtigte den
> Vorfahrtberechtigten wirklich vorbei läßt, und daß ein evtl. Unfall keine
> irreversiblen Schäden zur Folge hat. Trotzdem fährt man als
> Vorfahrtberechtigter anders, als bei "Rechts-Vor-Links"-Kreuzungen.
>
> Wenn man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Regeln eingehalten werden,
> braucht man keine Regeln.

Damit kommen wir wieder zu dem allseits beliebten Thema Radwege, wie die
bisher diskutierten Autobahnen ein Sonderweg, aber ueblicherweise mit
Benutzungs_pflicht_.

Da kann man sich auf genau die von Dir beschriebene Sache nicht
verlassen. Autos aus nicht vorfahrtsberechtigten Strassen halten
normalerweise nicht vor sondern auf dem vorfahrtsberechtigten Radweg.
Also sollte der Radweg oder zumindest seine Benutzungspflicht an
vorfahrtsberechtigten Strassen abgeschafft werden.

Klaus Mueller

Oliver Kastler

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to

Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A8B86...@gmd.de...

>
> > Rechts überholt war es ja. Natürlich sehr unfair. Aber dennoch hast du
einen
> > Fehler gemacht bzw. gegen das Gesetz gehandelt.
>
> Was die Polizei dabei aber übersieht ist, daß sich beim derart
"hereingelegten"
> Bürger kein Unrechtsbewußtsein einstellt, sondern das Gefühl, von einer
> übermächtigen Staatsmacht mit unfairen Mitteln abgezockt worden zu sein.
Das
> erzeugt nicht gerade Loyalität zum Gemeinwesen.

Das ist klar. Der moralische Hintergrund dieser Aktion ist mehr als
fragwürdig. Eigentlich wurde dabei ja durch eine Gesetzeswidrigkeit eine
andere herbeigeführt und bestraft. Dummerweise nicht beweisbar, denn 1
Fahrer gegen 2 Polizisten. Ist ja wirklich nur Abzockerei.


> Ich muß dazu allerdings sagen, daß ich bisher mit unfairer Polizei noch
nicht zu
> tun hatte. Schlimmer sind da schon die kommunalen Gesetzgeber, die
Rechtslagen
> schaffen, die kaum mehr jemand einhalten kann oder will.

Vielleicht gelten ja in Ö andere Gesetze....

Ich hatte auch noch keine Erfahrungen mit einer derartig unfaire Polizei.

MfG

Olli

W. H. Greiner

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Peter K. schrieb im Artikel
<3839651F...@gmd.de>:

>Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
>Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.

Wird nicht. Signalgeben, um eine Überholabsicht kundzugeben, ist auf
der Autobahn völlig legal und kann keinesfalls als "Nötigung" bestraft
werden. Zu knappes Auffahren dagegen wohl, und auch zu Recht.

Nur leider mißverstehen die meisten LinksblockiererInnen ein
Lichthupenzeichen von hinten als Majestätsbeleidigung, anstatt sich
mal Gedanken darüber zu machen, daß sie selber schon geraume Zeit
gegen Artikel 1 der StVO ("mehr als vermeidbar behindert") plus gegen
das Rechtsfahrgebot verstoßen könnten. Ich ertappe mich selber öfters
dabei, daß ich eher mal _ohne_ Signal kurzfristig den Sicherheits-
abstand unterschreite, anstatt korrekt die Lichthupe zu benützen -
weil Ersteres einfach wirksamer ist. Bei einem zu knappen Abstand
kapieren diese Zeitgenossen nämlich überhaupt erst, daß man überholen
will; mit Lichtzeichen dagegen fühlen sie sich auf den Schlips
getreten und schalten erst recht auf stur.

Bezeichnend dabei ist, daß die meisten LinksblockiererInnen sich durch
das objektiv falsche und gefährliche, zu knappe Auffahren _nicht_ zu
"Oberlehrer-Aktionen" animiert fühlen - ganz im Gegensatz zu einem
völlig korrekten und ungefährlichen Lichtzeichen! Ich bin in diesem
Zusammenhang in 30 Autofahrerjahren auch noch nie wegen "Nötigung"
angezeigt worden. Mag ja sein, daß ich da einfach Dusel hatte; aber
offenbar sind sich diese Leutchen in dem Moment noch viel weniger als
ich selber dessen bewußt, daß der Abstand (nein, ich krieche dabei
_nicht_ in anderer Leute Auspuff!) zu gering ist. Im Gegenteil: sie
realisieren angesichts eines bereits objektiv zu geringen Abstands
überhaupt erst, daß da jemand überholen will. Es klingt paradox, aber
es ist so: in den meisten Fällen von "Drängelei" müßte man eher dem
_Vorausfahrenden_ klarmachen, welcher Abstand bei welcher
Geschwindigkeit korrekt ist - weil der nämlich bei korrektem Abstand
in dem fälschlichen Glauben "Der ist doch noch sooo weit weg..."
überhaupt nicht auf die Idee kommt, daß er tatsächlich jemanden
behindert, und weil er die Drängelei (die ich damit keineswegs
rechtfertigen möchte!) auf diese Weise provoziert.

Gruß, Walter


W. H. Greiner

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Ivica Rogina schrieb im Artikel
<38391D33...@ira.uka.de>:

>Was ist denn der Grund dafür, daß in D (und vielen anderen Ländern)
>das rechts Überholen nicht erlaubt ist. Man hört immer wieder, das


>sei so lebensgefährlich und wer weiß wie kriminell. Ist es denn auf
>der Autobahn wirklich so viel wahrscheinlicher, daß ein Fahrzeug,
>das rechts überholt wird, plötzlich einen Fahrstreifen nach rechts
>wechselt, als daß ein links überholtes plötzlich nach links wechselt.

Es gibt auf deutschen Autobahnen zwar eine Menge Schwachköpfe, die
nach links die Spur wechseln, ohne in den Rückspiegel geguckt zu
haben. Aber es gibt leider noch viel mehr Schwachköpfe, die sich
einbilden, bei einem Spurwechsel nach rechts _überhaupt_nicht_ in den
Spiegel gucken zu müssen :-/

M. E. fehlt´s da an einer zeitgemässen Fahrausbildung. Bevor man im
Computerzeitalter jemanden erstmals ans Steuer eines realen Autos
(auch eines Fahrschulwagens!) läßt, gehören m. E. etliche
Übungsstunden in einem Fahrsimulator her, in dem u. a. die ständige
Rundumsicht mithilfe der Rückspiegel systematisch eingeübt wird.
In einem realen Auto ist ein Fahranfänger damit zunächst mal krass
überfordert, weil man ihn da nicht wie im Simulator von Gas, Bremse,
Kuppeln, Schalten und Lenken (teilweise) entlasten kann, um erst mal
das Rundumgucken einzuüben. Wo ein Anfänger aber das Rundumgucken
allenfalls noch sekundär für die Fahrprüfung lernt, da vergißt er´s
anschließend auch ganz schnell wieder, und lernt es dann im
praktischen Straßenverkehr erst (viel zu) spät anhand schlechter
Erfahrungen neu.

Die Rundum-Orientierung im Straßenverkehr müßte in der Fahrausbildung
das Primäre sein: erst dann, wenn der Anfänger Schritt für Schritt
gelernt hat, _zusätzlich_ Gas, Bremse, Lenkung und Schaltung zu
bedienen, ohne dabei die Rundumsicht zu vernachlässigen, sollte man
ihn für die weitere Ausbildung an das Steuer eines realen Autos
lassen. Letztere Dinge verlernt er schon nicht, weil er ohne die ja
gar nicht erst vom Fleck kommt.

"Paradigmenwechsel" nennt man das in anderen Bereichen: eben nicht
mehr die Fahrzeugbeherrschung in den Mittelpunkt der Fahrausbildung
stellen und nur sekundär berücksichtigen, daß da auch noch andere
Verkehrsteilnehmer sind, sondern die Orientierung und harmonische
Teilnahme in einer komplexen Verkehrssituation als primäres Lernziel
anstreben. Die Fahrzeugbeherrschung sollte dabei genauso _beiläufig_
erlernt werden, wie sie ja auch später in der Fahrpraxis eines guten
Autofahrers größtenteils beiläufig, unterbewußt abläuft.

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to
Werner Icking schrieb im Artikel
<81bvdq$daa$1...@hop.gmd.de>:

>Soweit ich das mitbekommen habe - ich bin da
>nicht sicher, deswegen hatte ich gefragt -, reicht es zur
>Dauerbenutzung dieser Spur durch PKW aus, wenn "gelegentlich"
>rechts etwas zu überholen ist. Insofern sind Michael und Du
>wohl auf der falschen Fährte. Gerichte schätzen nämlich das
>Spurwechselrisiko als nicht gering ein. Warum also die Spur
>wechseln, wenn weiter links ja noch Spuren vorhanden sind
>- selbst wenn sich da die Dauerlinksfahrer gegenseitig
>behindern, insbesondere die, die sich schon lange Zeit,
>bevor sie überhaupt überholen können, hinten anstellen.

Ganz unabhängig von der Interpretation des §7 StVO verstößt Du damit
auf jeden Fall gegen Artikel 1 der StVO: "... mehr als vermeidbar
behindert ... " - und outest Dich somit als reichlich rücksichtsloser,
unkooperativer Verkehrsteilnehmer.

>Da
>- ganz links - ist nach meinen Beobachtungen das viel größerer
>Problem, was mich aber seltenst stört. Denn ich fahre rechts
>und wenn ich von ganz rechts komme und ganz links überholen
>will, sind es meist nur ganz wenige drängelnde Spinner, die
>einen dann nicht hereinlassen, wenn man deutlich macht,
>daß man hinein will.

Mal abgesehen davon, daß Du Dich im Ton vergreifst: biste schon mal
auf die Idee gekommen, daß die "drängelnden Spinner" vielleicht
deshalb so drängeln, weil sie aus leidvoller Erfahrung wissen, daß
Deinesgleichen die Überholspur nur allzu oft rücksichtslos die
nächsten 35 km blockiert? Klar, das bedingt sich gegenseitig; aber die
Sache hat eben _zwei_ Seiten: nicht bloß die des drängelnden
"Spinners", sondern auch die des rücksichtslos behindernden
"Arschlochs". Du selber stellst mit Deinem Verhalten einen Teil der
Ursache dafür, daß es die "drängelnden Spinner" überhaupt gibt.

>Im Auto ist Gelassenheit angesagt;

Sehr richtig. Deine Wortwahl weist darauf hin, daß Du diesbezüglich
noch was an Dir verbessern kannst. Würde ich mich jedesmal über das
"Arschloch" aufregen, wenn mich jemand rücksichtslos behindert, dann
hätte ich schon längst ein Magengeschwür. Gelassenheit ist kein
Privileg der rechten Spur oder von Geschwindigkeiten unter 100 km/h.

Gruß, Walter

Stefan Kneller

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to


> Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
> Franz schrieb:"...ist in fast allen Fällen die rechte


> Spur der Autobahn weit und breit leer."
>

> Und bei leerer rechter Spur kann man 20 Minuten rechts bleiben,
> das sollte reichen.
> 2 Gründe sind meist ausschlaggebend für notorisches Linksfahren:
> Ignoranz und schlechte Fahrbahndecke rechts.
>
> Michael

Jaja, schlechte Fahrbahndecke.

Ich fuhr mal auf einer Autobahn, wo in einer Baustelle beide Fahrbahnen
nach recht verlegt wurden, sodaß die rechte Spur über den holprigen
Pannenstreifen ging. Das Resultaut war: alles drängelte sich links nur
ich mit meinem Motorrad rechts. Nach ca. 10 Km mit Tempo 70
hatte ich die Nase so voll, daß ich auf erlaubte 80 km/h beschleunigte
und bis zu meiner Ausfahrt ungefär 3 oder 4 Wagen rechts überholte.
Kurz darauf stellte mich ein Streifenwagen zur Rede: naja, ich hab
alles zugegeben und wollte schon meinen Lappen abgeben, da fragte
mich der Beaamte, warum ich denn eigentlich überholt hätte?
Ich erwiderte, daß das nichts zur Sache täte, doch daß es wegen
dieser dämlichen Linkströdler, denen die Fahrbahnfugen wohl aufs
Hirn schlagen würden, gewesen sei.
Daraufhin wurde ich mit ernster Beamtenmine belehrt und durfte
meine Fahrt fortsetzen.
Das nenne ich doch mal faires Verhalten.
Seitdem überhole ich nie mehr rechts :-)

Gruß Stefan K.


Hans-Joachim Zierke

unread,
Nov 23, 1999, 3:00:00 AM11/23/99
to

elwu schrieb:


> Ich bin ungefähr alle zwei Monate in San Diego, zuletzt vor zwei Wochen,
> und dort normalerweise mit dem Mietwagen unterwegs. Von wesentlich
> umsichtigerer oder rücksichtsvollerer Fahrweise kann ich da nichts fest-
> stellen. Unfälle passieren dennoch erstaunlich wenige.


Erstaunlich wenige = 40.000 Tote / Jahr.


hajo

Yongxiang REN

unread,
Nov 24, 1999, 3:00:00 AM11/24/99
to
"Oliver Kastler" <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> writes:

>Aber ich will noch kurz die bemerkenswerten Ausnahmen loben. Mir sind schon
>öfters Autos ausgewichen bzw. wieder rechts eingeschert ohne zu überholen,
>obwohl ich noch ein ganzes Stück weg war und keinerlei Signale gab. Diese
>müssen dann bremsen (tun dies freiwillig) und das finde ich wirklich gut.
>Das ist wahre Rücksichtsnahme. Ich hätte ja kein Problem, wenn der schnell
>einen überholt hätte und dann wieder reingezogen wäre, ich hätte meist nur
>kurz vom Gas gehen müssen.

Ich tue das eher aus Frust auf meinen Vordermann. Manche glauben einfach nicht,
dass auch ein Reiskocher schneller als Tempo 100 fahren kann. Wenn ein BMW
mit NSW ankommt, quietschen sie sich dann (freiwillig?) in die kleinste
Luecke zwischen zwei LKWs ein.

"Draengeln lassen und entspannt folgen" ist meine Devise :-D

Herbert Albrecht

unread,
Nov 24, 1999, 3:00:00 AM11/24/99
to

Gerhard Feist schrieb:

> Ivica Rogina schrieb:
> >
> > [...]
> >
> > Ich könnte mir vorstellen, daß die Erlaubnis, rechts zu überholen,
> > den Verkehr vielerorts entspannen könnte, und allein durch die
> > Entspannung das Gesamtunfallrisiko mehr vermindert wird, als es durch
> > das rechts Überholen erhöht würde.
> >

> Die Erlaubnis, rechts zu überholen, würde den Verkehr sicher nicht ent-
> spannen. Dazu müsste die in Deutschland sehr breite Streuung der Ge-
> schwindigkeiten reduziert werden.

Nur für den Überholvorgang. Ich würde eine Regelung vorschlagen,
nach der der Rechtsüberholer verpflichtet ist, mit dem Tempo soweit
'runterzugehen, daß die Differenz unter etwa 10 km/h liegt.
Damit hätten wir alle erreichbaren Fliegen mit einer Klappe geschlagen:

- das Risiko beim Überholvorgang wird minimiert. Der Linksfahrer
sieht das Auto im Rückspiegel und kann es entweder vor dem
rechts einscheren noch vorbeilassen oder

- der Überholer hat genug Zeit, zu bremsen, wenn der Linksfahrer
plötzlich nach rechts fährt

- der Dauerkampf Linksblockierer gegen Drängler wäre plötzlich
gegenstandslos, durch den Wegfall des Hauptstreitpunktes würde
sich das Verkehrsklima auf deutschen Autobahnen stark verbessern

- wir bräuchten kein allgemeines Tempolimit

- die Polizei könnte sich anderen Dingen zuwenden, denn vernünftige
Regeln, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen, werden
freiwillig eingehalten. Auch Richter und Staatsanwälte hätte einige
Akten weniger auf dem Tisch.

Wer verliert dabei? Natürlich die Verkehrsoberlehrer, denen das
Werkzeug aus der Hand geschlagen würde, mit dem sie die andern
piesacken konnten, dann die Rechtsanwälte, denen Mandanten ver-
loren gehen und natürlich alle Pseudoverkehrspolitiker, die nur nach
Möglichkeiten suchen, den Verkehr auf der Autobahn zu behindern.
Aber das macht ja nichts, denn zur Gruppe 1 und 3 gehört anscheinend
niemand (jedenfalls hat sich noch keiner dazu bekannt, oder habe ich
da etwas nicht mitbekommen?) und die Rechtsanwälte werden schon
andere Arbeit finden.

Herbert

--
Wer war das Volk?

Jens Arne Maennig

unread,
Nov 24, 1999, 3:00:00 AM11/24/99
to
Herbert Albrecht <albr...@rrz.uni-hamburg.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383BE3B4...@rrz.uni-hamburg.de...

> Ich würde eine Regelung vorschlagen,
> nach der der Rechtsüberholer verpflichtet ist, mit dem Tempo soweit
> 'runterzugehen, daß die Differenz unter etwa 10 km/h liegt.

> Wer verliert dabei?

Wer gewinnt dabei? Die Echolot- oder Radarindustrie durch die
Nachrüstungspflicht jedes mitteleuropäischen Kraftfahrzeug mit einem Gerät,
das es dem Fahrer ermöglicht, die exakte Geschwindigkeit (links-)
vorausfahrender anderer Fahrzeuge zu bestimmen und die eigene
Geschwindigkeit in Relation dazu zu setzen.

Jens

Hans-Joachim Zierke

unread,
Nov 24, 1999, 3:00:00 AM11/24/99
to

elwu schrieb:


> >Erstaunlich wenige = 40.000 Tote / Jahr.
>

> Ja, erstaunlich wenige. In Anbetracht der in den USA per PKW erbrachten
> Fahrleistungen ist das in der Tat sehr gering.

Pro Kilometer etwas niedriger als hier, pro Einwohner dramatisch höher. Die
höhere Fahrleistung führt offensichtlich nicht zu einem risikoärmerem
Fahren, was man ja eigentlich erwarten würde.
Allerdings kann das frühe Alter für den Führerscheinerwerb hierbei eine
Rolle spielen.

hajo

--

In Usenet, Replies are sent by "reply".
This feature is required by the technical standards, and should always work.

Clemens

unread,
Nov 24, 1999, 3:00:00 AM11/24/99
to
Wie wärs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung? Dis Problem würde sich in
entspanntem, sichererem dahingleiten auflösen!

Clemens

Franz W. Bauer schrieb in Nachricht
<819996$9f0$1...@fleetstreet.Austria.EU.net>...
>Hallo.


>Gerade eben wieder wurde in "Auto Motor Sport" (VOX)von
>einer Aktion der Polizei berichtet. Es geht dabei um
>"Drängler", "Nötigung" usw.
>

>Von solchen Aktionen wird öfter mal berichtet, und ich
>mache auch eigene Erfahrungen diesbezüglich.
>

>In Situationen in denen von Nötigung und vom Drängeln
>gesprochen wird, ist in fast allen Fällen die rechte
>Spur der Autobahn weit und breit leer. Relativ langsam
>fahrende Fahrzeuge fahren (bei drei Fahrspuren pro Rich-

>tung) in der Mitte oder gar ganz links. Ich habe manchmal


>den Eindruck gewinnen können, als ob die Fahrer so vor
>sich hinträumen. Ist man dann neben ihnen, sind sie ganz

>erstaunt. Was soll ich nun tun? Rechts vorbeifahren darf
>ich nicht, obwohl, soweit das Auge reicht, die Spur frei
>ist. Ich muß über zwei Fahrspuren wechseln um diese Tag-
>träumer zu überholen. Um dann wieder nach ganz recht zu
>wechseln. Oder eine ganze Reihe langsamerer Autos, darunter
>auch Lastwagen, fahren links. Keiner kommt auf die Idee
>wieder nach rechts zu fahren. Rechts wäre Platz dafür.


>
>Warum geht die Autobahnpolizei nicht dagegen vor? Wir haben
>doch das Rechtfahrgebot.
>

>Gruß Franz
>


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
81c1cq$e4d$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...

(Anstiftung bzw. Erzwingen einer Ordnungswidrigkeit durch Zivilpolizei)

Ähnliches habe ich hier auch schon erlebt.
Allerdings habe ich nicht rechts überholt, sondern durch
immer deutlicheres Heranfahren (bis auf etwa 50cm),
darauf aufmerksam machen wollen, daß noch andere diese Autobahn benutzen
wollen.

Tja, Zivilpolizei, 2200 DM Bußgeld, 2000 DM Gerichtskosten, 2500 DM Anwalt,
10,5 Monate ohne Führerschein.

Nächstes mal überhole ich rechts, da kostet es bedeutend weniger Geld, zeit
und Nerven.
Falls sie mich überhaupt je wieder einholen ;-)

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81bvdq$daa$1...@hop.gmd.de...

> Das mag bei Überholen unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln
> in etwa bei zweispurigen Fahrbahnen gelten, obwohl die 20-Sekunden
> Regel wohl etwas großzügiger ist. Das gilt bei mehr als zwei
> Spuren in einer Richtung aber keinesfalls für die zweite
> Spur von rechts. Soweit ich das mitbekommen habe - ich bin da


> nicht sicher, deswegen hatte ich gefragt -, reicht es zur
> Dauerbenutzung dieser Spur durch PKW aus, wenn "gelegentlich"
> rechts etwas zu überholen ist.

Es ist mir durchaus schon gelungen (wenn auch rechtswidrig),
auf 3-spurigen Autobahnen mehrere (<10) Fahrzeuge auf der
mittleren und linken Spu rechts zu überholen.
Dabei war meine Verweildauer rechts bei wesentlich höherer Geschwindigkeit
deutlich über 20 sek.

Woraus ich folgere, daß auch unter Beachtung der gerichtlichen
Verkehrsbehinderunsurteile alle Fahrzeuge auf der mittleren und linken Spur
hätten rechts fahren müssen.

> Insofern sind Michael und Du
> wohl auf der falschen Fährte. Gerichte schätzen nämlich das
> Spurwechselrisiko als nicht gering ein.

Sofern es sich um einenerkehrsflußfördernden
Spurwechsel nach rechts handelt, wird er von Gerichten
als gefährlich eingeschätzt. Wer verkehrsbehindernd oder gar
verkehrsgefährdend eine Spur nach links wechselt, handelt dagegen nach
gerichtlicher Meinung nicht gefährlich, im Gegenteil,
der dadurch gefährdete Überholer bekommt sogar noch eine Teilschuld.

Man sieht, die Gerichte urteilen so, wie es von der Politik gewünscht wird,
nämlich immer die Verkehrsbehinderer in Schutz nehmen und die
Vekehrsflußvrbessernden hart bestrafen.

> Warum also die Spur
> wechseln, wenn weiter links ja noch Spuren vorhanden sind

§1 ?

> >Und deswegen kriegen Träumer auf
> >der Mittelspur auch meine bescheidene Bilux-Lichthupe zu sehen.
> >:-)
>
> Das ist mit höherer Wahrscheinlichkeit knöllchenträchtig als
> die fast Dauerbenutzung der mittleren Spur.

s.o. qed

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
W. H. Greiner <whgr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81f552$fe8$2...@news06.btx.dtag.de...

> Ganz unabhängig von der Interpretation des §7 StVO verstößt Du damit
> auf jeden Fall gegen Artikel 1 der StVO: "... mehr als vermeidbar
> behindert ... " - und outest Dich somit als reichlich rücksichtsloser,
> unkooperativer Verkehrsteilnehmer.

Korrekt. Aber ein Verstoß dagegen ist nicht mit katalogisierten
Bußgeldern versehen, somit wird kein Gericht daraufhin ein
Bußgeld verhängen. Insbesondere da die Politik verkehrsbehinderndes
Verhalten
wünscht und begünstigt.

> Mal abgesehen davon, daß Du Dich im Ton vergreifst: biste schon mal
> auf die Idee gekommen, daß die "drängelnden Spinner" vielleicht
> deshalb so drängeln, weil sie aus leidvoller Erfahrung wissen, daß
> Deinesgleichen die Überholspur nur allzu oft rücksichtslos die
> nächsten 35 km blockiert? Klar, das bedingt sich gegenseitig; aber die
> Sache hat eben _zwei_ Seiten: nicht bloß die des drängelnden
> "Spinners", sondern auch die des rücksichtslos behindernden
> "Arschlochs". Du selber stellst mit Deinem Verhalten einen Teil der
> Ursache dafür, daß es die "drängelnden Spinner" überhaupt gibt.

Es gibt ein ganz einfaches, allzeit anwendbares, immer wirksames und
dazu noch legales Mittel gegen Drängler: Fahr rechts rüber!

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81h3b2$f4t$1...@hop.gmd.de...
> In <81f552$fe8$2...@news06.btx.dtag.de> W. H. Greiner <whgr...@t-online.de>
writes:

> >Ganz unabhängig von der Interpretation des §7 StVO verstößt Du damit
> >auf jeden Fall gegen Artikel 1 der StVO: "... mehr als vermeidbar
> >behindert ... " - und outest Dich somit als reichlich rücksichtsloser,
> >unkooperativer Verkehrsteilnehmer.
>

> Du irrst in zweierlei Hinsicht.
>
> Zum einen ist Par. 1 nicht ein Oberparagraph, sondern entfaltet
> seine Wirkung da, wo es keine expliziten StVO-Regeln gibt.

D.h., da , wo andere §§ der StVO greifen, gilt §1 nicht?
Kann ich kaum glauben.

> Also warum "drängelnde Spinner" drängeln, das ist mir herzlich
> egal. Kannst Du mir mal sagen, warum ich einen Teil der Ursache
> für drängelnde Spinner darstelle? Wohlgemerkt: ich fahre rechts.
> Wenn nötig gehe ich nach links, oder ganz links zum Überholen.

Mit wesentlich höherer Geschwindigkeit?
Oder, wie die meisten, mit 3-7 km/h Geschwindigkeitsunterschied?
Selbst wenn Du eine 90km/h fahrenden LKW mit 110 überholen willst,
gebietet es der Anstand und die Rücksicht (und §1), darauf zu verzichten,
wenn auf der Überholspur 180km/h gefahren wird.
Denn Dein Zeitvorteil ist irrelevant gegenüber den Zeitvorteilen der
Masse der 180-Fahrenden.

> Ich habe es mir schon seit
> langem angewöhnt, beim Autofahren grundsätzlich ohne Zeitdruck
> zu fahren. Wenn's nicht vrowärts geht, geht's eben nicht. Zur Not
> kehre ich um oder fahre ins nächste beste Hotel. Was kannst Du
> mir denn noch als Verbesserung raten?

Wenn Du die Zeit dazu hast und keine Termine.
Wenn Du nicht arbeiten mußt.
Wenn Du keine Familie hast, die Du abends sehen möchtest
und genügend Geld übrig für's Hotel, dann kannst Du so verfahren.

Andere müssen zur Erwirtschaftung ihres Lebensunterhalts Termine einhalten
und zwar an Orten, die mit ÖP(N)V nicht akzeptabel erreichbar sind.
Sei es aus Fahrzeit- oder Tageszeitgründen, aus Transportgründen,
aus Kostengründen oder aus Gründen der Flexibilität.

Nur weil Du Zeit hast, ist das kein Grund, andere, die keine Zeit haben,
oder einfach schneller fahren möchten oder können, aufzuhalten.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Jens Arne Maennig <je...@maennig.com> schrieb in im Newsbeitrag:
81dm7v$1oc43$2...@fu-berlin.de...

> Wohl eher wegen der agressiven, hektischen und ichbezogenen Fahrweise des
> "typisch deutschen" Autofahrers. Dei erfordert eben auch so etwas wie eine
> Rechts-vor-links-Regelung, die ja in Nordamerika auch unbekannt ist. "Sich
> einfach zu verständigen" ist eben etwas, das nur schwer geht, ween man das
> Auto hauptsächlich als ein Mittel der Selbstverwirklichung und
> Selbstdarstellung sieht. In den Staaten scheint's zu gehen, weil man sich
da
> (auch oder gerade mit großem oder teuren Auto) im Auto im Schnitt nicht so
> wichtig nimmt.

Wohl eher, da es in den USA seltener vorkommt, daß sich 2 Fahrzeuge
zeitgleich
an einer Kreuzung treffen. In D stehen aber in allen 4 Richtungen schon je 7
Fahrzeuge
auf Warteposition, da wird's schon schwieriger.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A69AD...@gmd.de...
> Die Amerikaner sind mindestens
> ebenso Auto-verrückt wie die Deutschen.

Und haben entsprechende Infrastruktur.
(Abgesehen von den Innenstädten in NY und LA)

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 81c77j$fub$7...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

>
> Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 3839651F...@gmd.de...

> >
> > Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
> > Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.
>
> Bedenke, dass Drängler dies auch so machen. Und da ist es wohl
> gerechtfertigt.

Unter Einhaltung der StVO durch die Schleicher kann sowas wie Drängeln gar
nicht entstehen.
Sogenannte Drängler sind eine direkte Folge von Verkehrsverstößen anderer.

michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Gerhard Feist <Gerhar...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
383A55F1...@gmx.de...

>Das dürfte auch der Grund für die deutsche Regelung sein: Der Verzicht
>auf ein Tempolimit führt zu sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten,
>und das kann nur funktionieren, wenn die Fahrspuren entsprechend
>der Geschwindigkeit gewählt werden.

ROTFLMAO

Wo gibt's denn sowas?
Fahrspur entsprechend der Geschwindigkeit wählen?

Aber nicht in D.
Hier werden die Fahrspuren nach persönlichen Vorlieben gewählt und
hier wird auch auf 3-spurigen Autobahnen ganz links 100 gefahren.

Abgesehen davon ist Rechtsüberholen auf deutschen Autobahnen das
Sicherste überhaupt, da ohnehin niemand versucht, nach rechts zu wechseln.

Michael


Erik Meltzer

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Moin!

Michael Dietrich wrote:
> Sogenannte Drängler sind eine direkte Folge von Verkehrsverstößen anderer.

Du bist wirklich der ausdauerndste Troll, den ich kenne.
Aber okay, ich beiße mal wieder:

Nenne mir bitte den Verkehrsverstoß, den ich oder jemand
anders begangen haben, wenn ich mit ca. 140 km/h auf
der linken von drei Spuren zwei LKW am Stück überhole,
die ihrerseits mit einem Abstand von < 20 m zueinander
einen anderen LKW überholen, der halt nicht so schnell
fahren kann wie die beiden.

Das ist eine alltägliche Situation, bei der ich schon
unzählige Male von PKW- oder Motorradfahrern mit grotesk
geringen Abständen bedrängt wurde.

Und: ein LKW-Überholverbot besteht nicht.

MfG,
Erik.
--
A smoking corner in a restaurant is akin
to a pissing corner in a swimming pool.

Hans-Joachim Zierke

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

elwu schrieb:


> Lt. dem selbsternannten NG-Gründer Bernd Sluka ist doch als einzige
> Konstante bei solchen Betrachtungen die Teilnahmedauer am Verkehr
> heranzuziehen? Zahlen dazu hab' ich leider nicht.

Ich auch nicht, sonst hätte ich's verwendet. Denn unabhängig davon, wieviel
Newsgroups er gegründet hat, ist Bernds Auffassung ziemlich plausibel.

Aber da die Gesamtzeit für Verkehrsteilnahme überall auf der Welt ungefähr
1:15 Stunden beträgt im Schnitt (egal ob Los Angeles oder Sibirien), kann
auch dieser Wert eigentlich nicht besonders gut ausfallen. Etwas besser als
die Rechnung pro Einwohner allerdings - wenn ich den nassen Daumen
hochhalte, würde ich im Vergleich zu Deutschland mit der anderthalbfachen
Opferzahl pro Zeiteinheit rechnen.

Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81jfro$1t5k3$1...@fu-berlin.de...

> Michael Dietrich wrote:
> > Sogenannte Drängler sind eine direkte Folge von Verkehrsverstößen
anderer.
>
> Du bist wirklich der ausdauerndste Troll, den ich kenne.

Danke für das Ausdauernd, aber Troll ist falsch.
Ich habe lediglich eine etwas andere Sicht der Dinge.

> Nenne mir bitte den Verkehrsverstoß, den ich oder jemand
> anders begangen haben, wenn ich mit ca. 140 km/h auf
> der linken von drei Spuren zwei LKW am Stück überhole,
> die ihrerseits mit einem Abstand von < 20 m zueinander
> einen anderen LKW überholen, der halt nicht so schnell
> fahren kann wie die beiden.

StVO §1, Du behinderst mehr, als den Umständen entsprechend vermeidbar,
wenn Du auf der linken von 3 Spuren so langsam fährst, daß mehrere
schnellere
warten müssen.

Du behinderst oder gefährdest beim Spurwechsel
u.U. schnell Herannahende auf der linken Spur.

Falls Du Dich korrekt verhälst, d.h. zum Zeitpunkt des Ausscherens kein
schnellerer Verkehr auf der linken Spur sichtbar, wesentlich höhere
Geschwindigkeit, als der Überholte usw. liegt noch immer ein Verstoß der
LKW-Fahrer auf der mittleren Spur vor, ersten gegen §1 (s.o.),
zweitens gegen §5 Abs. 2:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als
der zu Überholende fährt.

Wahrscheinlich hat mindestens einer der Beteiligten
zusätzlich noch gegen §5 Abs.4 verstoßen:
Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten,
daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81jjd6$j91$1...@hop.gmd.de...
> In <94352769...@braveheart.tds.de> "Michael Dietrich"
<M.Die...@Topmail.de> writes:

> >Selbst wenn Du eine 90km/h fahrenden LKW mit 110 überholen willst,
> >gebietet es der Anstand und die Rücksicht (und §1), darauf zu verzichten,
> >wenn auf der Überholspur 180km/h gefahren wird.
>

> Wenn 110/90 legal ist, dann ist es auch legal, wenn jemand dahinter
> gern 180 fahren möchte.

Nicht nach §1. Abgesehen davon ist nicht alles, was legal ist,
auch rücksichtsvoll oder wünschenswert.

> >Denn Dein Zeitvorteil ist irrelevant gegenüber den Zeitvorteilen der
> >Masse der 180-Fahrenden.
>

> Und das zählt dabei schon gar nicht. Ganz zu schweigen davon, daß die
> Masse der 180-Fahrenden nicht deswegen Masse genannt werden, weil es
> so viele sind.

Es wären viele, wenn die Schleicher nicht wären.
Außerdem sind 2, die 180 fahren, schon mehr, als einer, der 110 fährt.
Damit gebietet es der Anstand und die "Mehrheit", Rücksicht zu nehmen
und die Überholspur zu räumen.

> >> Ich habe es mir schon seit
> >> langem angewöhnt, beim Autofahren grundsätzlich ohne Zeitdruck
> >> zu fahren. Wenn's nicht vrowärts geht, geht's eben nicht. Zur Not
> >> kehre ich um oder fahre ins nächste beste Hotel. Was kannst Du
> >> mir denn noch als Verbesserung raten?
>
> >Wenn Du die Zeit dazu hast und keine Termine.
>

> Ich nehme mir dann die Zeit und habe durchaus Termine.


>
> >Wenn Du nicht arbeiten mußt.
>

> Ich muß arbeiten.


> >Wenn Du keine Familie hast, die Du abends sehen möchtest
>

> Ich habe Familie.


>
> >und genügend Geld übrig für's Hotel, dann kannst Du so verfahren.
>

> Wenn ich mit Autofahren leisten kann, kann ich mir in den wenigen
> Fällen auch das Hotel leisten. Die Hotels auf dem Lande sind oft
> überraschend preiswert und freundlich.

Ja, mit Familie ein WE dort verbringen ist ganz nett und auch nicht teuer.
Aber 3 von 5 Nächten pro Woche im Hotel zubringen, nur weil man die
Strecke München-Düsseldorf wegen der Schleicher nicht in 4,5 h schafft,
sondern 10h braucht, oder, was häufiger vorkommt, Frankfurt-Düsseldorf
in 4,5h statt1,25h. Und in Frankfurt findest Du kein Hotel für 45 DM/Nacht.

> Kann es sein, daß Du das Thema wechseln willst. Ich zumindest habe
> mit der Erwirrtschaftung des Lebensunterhaltes seit vielen Jahrzehnten
> keine Probleme, auch nicht mit der Einhaltung von Terminen und erst
> recht nicht mit der Auswahl geeigneter Verkehrsmittel. Ich bin ja
> nicht autofixiert. Da wirst Du hier von kaum jemandem übertroffen.

Ich auch nicht. Aber nur, weil ich das jeweils geeignete Verkehrsmittel
wähle, das ist in meinem Fall normalerweise ein schneller PKW,
wenn das Wetter stimmt und nichts zu transportieren ist, das Motorrad.

> >Nur weil Du Zeit hast, ist das kein Grund, andere, die keine Zeit haben,
> >oder einfach schneller fahren möchten oder können, aufzuhalten.
>

> Ach Michael, hast Du immer noch begriffen: *ich* halte niemandem beim
> Autofahren auf.

Das ist schön, aber eher die Ausnahme.
Entschuldige, wenn ich Dich persönlich als Beispiel genommen habe.

> Das tun insbesondere die "drängelnden" Spinner selber,
> insbesondere als Verursacher von Unfallstaus.

Seltenst. Meist liegt die Ursache bei den Träumern, die 12m vor
einem wesentlich schnelleren die Spur wechseln, oder plötzlich völlig
unmotivierte Notbremsungen hinlegen.

So zeigt es zumindest meine Erfahrung von über 600.000km selbsgefahrene KFZ
zzgl. die km als Beifahrer.

Michael


Erik Meltzer

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Moin!

Michael Dietrich wrote:
> Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:

> > Nenne mir bitte den Verkehrsverstoß, den ich oder jemand
> > anders begangen haben, wenn ich mit ca. 140 km/h auf
> > der linken von drei Spuren zwei LKW am Stück überhole,
> > die ihrerseits mit einem Abstand von < 20 m zueinander
> > einen anderen LKW überholen, der halt nicht so schnell
> > fahren kann wie die beiden.
> StVO §1, Du behinderst mehr, als den Umständen entsprechend vermeidbar,
> wenn Du auf der linken von 3 Spuren so langsam fährst, daß mehrere
> schnellere warten müssen.

Nein. Ich fahre erstens im o.g. Beispiel nicht "langsam", sondern
immerhin schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit, und
behindere zweitens die noch Schnelleren hinter mir eben nicht
"mehr als nach den Umständen unvermeidbar", wenn die erst dann
auftauchen, wenn ich schon links bin.

> Du behinderst oder gefährdest beim Spurwechsel
> u.U. schnell Herannahende auf der linken Spur.

Das hat sich mit dem vorigen Absatz ebenfalls erledigt.



> Falls Du Dich korrekt verhälst,

Da ich nicht segle, kann ich mich auch nicht verhalsen.

> d.h. zum Zeitpunkt des Ausscherens kein
> schnellerer Verkehr auf der linken Spur sichtbar, wesentlich höhere
> Geschwindigkeit, als der Überholte usw.

140 zu LKW-Tempo ist wesentlich schneller -- da reicht auch schon
110 oder 105.

> liegt noch immer ein Verstoß der
> LKW-Fahrer auf der mittleren Spur vor, ersten gegen §1 (s.o.),
> zweitens gegen §5 Abs. 2:
> Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als
> der zu Überholende fährt.

Wieder falsch. Das hatten wir doch schonmal, Michael, erinnerst
Du Dich? Wenn $1 und $5 Abs. 2 das Überholen auf Autobahnen mit
Differenzgeschwindigkeiten unter (sagen wir mal) 10 km/h verbieten
sollten, wäre das ein implizites Überholverbot für LKW auf
Autobahnen. Damit wären sämtliche dort anzutreffenden Überholverbots-
und -ende-Schilder redundant -- und das glaubst Du ja wohl selbst
nicht.

> Wahrscheinlich hat mindestens einer der Beteiligten
> zusätzlich noch gegen §5 Abs.4 verstoßen:
> Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten,
> daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Was soll das denn? Von einer Gefährdung -- außer durch den zu
geringen Abstand der noch-schneller-fahren-Wollenden zu mir --
war nie die Rede.

Michael Dietrich

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81ji0g$imj$1...@hop.gmd.de...
> In <94352651...@braveheart.tds.de> "Michael Dietrich"

<M.Die...@Topmail.de> writes:
> >Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81bvdq$daa$1...@hop.gmd.de...
> >>[...]

>
> >Es ist mir durchaus schon gelungen (wenn auch rechtswidrig),
> >auf 3-spurigen Autobahnen mehrere (<10) Fahrzeuge auf der
> >mittleren und linken Spu rechts zu überholen.
> >Dabei war meine Verweildauer rechts bei wesentlich höherer
Geschwindigkeit
> >deutlich über 20 sek.
>
> >Woraus ich folgere, daß auch unter Beachtung der gerichtlichen
> >Verkehrsbehinderunsurteile alle Fahrzeuge auf der mittleren und linken
Spur
> >hätten rechts fahren müssen.
>
> Ach Michael, hast Du es immer noch nicht begriffen: die 20 Sekunden
> Regel gilt für die linke Spur bei zweispurigen Fahrbahnen und
> nicht für die zweite Spur von rechts bei mehr als zweispurigen
> Fahrbahnen, bei dreispurigen Fahrbahnen also nicht für die
> mittlere Spur. Da reicht es - ich kenne nicht die genaue Formulierung -,
> wenn sich auf der rechten Spur gelegentlich mal etwas tut. Etwas
> vergröbernd kann man sagen, daß die zweite Spur von rechts bei
> mehr als zweispurigen Fahrbahnen von PKW durchgehend benutzt werden
> darf, ohne auf die rechte Spur zu wechseln.

Dann gilt meine Aussage zumindest für alle 2-spurigen Autobahnen und
alle Fahrar auf der linken Spur bei 3-spurigen Autobahnen (juristisch).
Moralisch gilt sie auch für die mittlere Spur.

> >Man sieht, die Gerichte urteilen so, wie es von der Politik gewünscht
wird,
> >nämlich immer die Verkehrsbehinderer in Schutz nehmen und die
> >Vekehrsflußvrbessernden hart bestrafen.
>

> Achtung, Michael: sie sind überall; sie kriegen Dich; ja genau DICH!

Nein, nicht mehr. Ich habe aus der Erfahrung gelernt und hole die
höchstmögliche Geschwindigkeit bei kontrollierbarem Einsatz raus.
Mich erwischen DIE nicht mehr beim Drängeln. Höchstens noch beim
Rechtsüberholen.
Und dann müssen SIE mich erst mal einholen.

> >> Warum also die Spur
> >> wechseln, wenn weiter links ja noch Spuren vorhanden sind
>
> >§1 ?
>

> Nein. §1 zieht nur, wenn keine anderen konkreteren Paragraphen
> ziehen. Die (von mir auch nicht geschätzte) Regel basiert auf
> §7 und der Interpretation der Gerichte von "wenn die Verkehrsdichte
> dies gerechtfertigt".

Gut, adnn eben aus Rücksichtnahme?

> >> >Und deswegen kriegen Träumer auf
> >> >der Mittelspur auch meine bescheidene Bilux-Lichthupe zu sehen.
> >> >:-)
> >>
> >> Das ist mit höherer Wahrscheinlichkeit knöllchenträchtig als
> >> die fast Dauerbenutzung der mittleren Spur.
>
> >s.o. qed
>

> Was hat das mit "Verkehrsfluß" zu tun, wenn man andere Verkehrsteil-
> nehmer, die sich korrekt verhalten, mit der der Lichthupe zu scheuchen
> versucht. Man kann die doch einfach links überholen und alsbald dann
> zügig mit angemessenem Abstand wieder auf die rechte Spur wechseln.
> Wenn sie dieses gute Vorbild nicht annehmen, meinst Du, daß sie sich
> dann von einer Lichthupe beeindrucken lassen?

Das s.o. war auf die Gerichtspraxis bezogen, immer den
Verkehrsflußunterstützenden
zu bestrafen und den Verkehrsbehinderer ungeschoren zu lassen. Auch und
gerade in
diesen Fällen.

Michael


Michael Schießl

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
94354144...@braveheart.tds.de...

> Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 81jfro$1t5k3$1...@fu-berlin.de...
> > Michael Dietrich wrote:
> > > Sogenannte Drängler sind eine direkte Folge von Verkehrsverstößen
> anderer.

Muß ich dir sogar teilweise recht geben. Ist aber nicht grundsätzlich meine
Meinung!

> >
> > Du bist wirklich der ausdauerndste Troll, den ich kenne.
>
> Danke für das Ausdauernd, aber Troll ist falsch.
> Ich habe lediglich eine etwas andere Sicht der Dinge.
>

Beleidigungen müssen nicht sein, meine Herren! Indem wir uns gegenseitig
beleidigen, begeben wir uns auf das Niveau derer, die wir eigentlich verachten.
Das wir alle unterschiedliche Sichtweisen der Dinge haben, ermöglicht es uns
doch erst an Diskussionen zu beteiligen.

> > Nenne mir bitte den Verkehrsverstoß, den ich oder jemand
> > anders begangen haben, wenn ich mit ca. 140 km/h auf
> > der linken von drei Spuren zwei LKW am Stück überhole,
> > die ihrerseits mit einem Abstand von < 20 m zueinander
> > einen anderen LKW überholen, der halt nicht so schnell
> > fahren kann wie die beiden.
>
> StVO §1, Du behinderst mehr, als den Umständen entsprechend vermeidbar,
> wenn Du auf der linken von 3 Spuren so langsam fährst, daß mehrere
> schnellere
> warten müssen.
>

Vielleicht solltest Du dich daran erinnern, daß die empfohlene
Richtgeschwindigkeit auf BAB 130 km/h beträgt und nicht 230 km/h! Wenn Du schon
den §1 StVO erwähnst, solltest Du der Vollständigkeit halber auch erwähnen, daß
dieser ebenfalls Gefährdungen ausschließen soll. Den TB der Gefährdung im Sinne
der §§315 / 315c StGB erfüllt doch derjenige, der den Sicherheitsabstand
mißachtet! (An dieser Stelle sei nochmals auf die allg. Grundregel des §3 StVO
hingewiesen!)

> Du behinderst oder gefährdest beim Spurwechsel
> u.U. schnell Herannahende auf der linken Spur.
>

> Falls Du Dich korrekt verhälst, d.h. zum Zeitpunkt des Ausscherens kein


> schnellerer Verkehr auf der linken Spur sichtbar, wesentlich höhere

> Geschwindigkeit, als der Überholte usw. liegt noch immer ein Verstoß der


> LKW-Fahrer auf der mittleren Spur vor, ersten gegen §1 (s.o.),
> zweitens gegen §5 Abs. 2:
> Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als
> der zu Überholende fährt.
>

Wenn er mit 140 km/h mehrere LKW überholt, der hat seine Geschwindigkeit bereits
mehr als deutlich erhöht im Sinne der VwV zur StVO. (Gem. Kommentar ist die
deutlich erhöhte Geschwindigkeit mit 20 km/h festgelegt!) Somit ist die
Kausalität zu §5II StVO im Augenblick nicht nachvollziehbar und hier völlig fehl
am Platze!

> Wahrscheinlich hat mindestens einer der Beteiligten
> zusätzlich noch gegen §5 Abs.4 verstoßen:
> Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten,
> daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
>

> Michael
>

Das sind Mutmaßungen, die es erst zu beweisen gilt! In dem Vorposting war davon
jedenfalls nie die Rede!


Und jetzt noch ein paar persönliche Worte!

Ich beobachte schon seit längerer Zeit diese NG im Hintergrund und ich mache mir
langsam Sorgen über deine Voraussetzungen gem. §§9, 12 StVZO. Es würde mich
zumindest nicht wundern, wenn Du bezüglich Straßenverkehr Einträge im VZR oder
vielleicht sogar im BZR hast. Öffentlicher Straßenverkehr beruht auf das
Zusammenwirken ALLER Beteiligten und nicht auf die vermeintlichen Sonderrechte
einzelner! Jeder muß bereit sein, notfalls auf sein Recht zu verzichten. Genau
diese Eigenschaft vermisse ich bei Dir. Niemand ist perfekt! (Ich auch nicht!)
Der erste Schritt zur Besserung liegt aber immer noch an jedem selbst!

Michael

Michael Schießl

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
94354598...@braveheart.tds.de...

> > Achtung, Michael: sie sind überall; sie kriegen Dich; ja genau DICH!
>
> Nein, nicht mehr. Ich habe aus der Erfahrung gelernt und hole die
> höchstmögliche Geschwindigkeit bei kontrollierbarem Einsatz raus.
> Mich erwischen DIE nicht mehr beim Drängeln. Höchstens noch beim
> Rechtsüberholen.
> Und dann müssen SIE mich erst mal einholen.
>

Lieber Michael, wir liegen auf der Lauer! Das mit dem Einholen ist auch kein
Problem! In der anschließenden Märchenstunde (Verzeihung: Anhörung) bin ich dann
äußerst neugierig auf deine Ausrede!

Michael


friedrich.ostertag

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

Oliver Kastler schrieb in Nachricht <81c77j$fub$7...@piggy.rz.tu-ilmenau.de>...

>
>Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>3839651F...@gmd.de...
>>
>> Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
>> Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.


Wird es gar nicht. Die StVO erlaubt ausdrücklich (außerhalb geschlossener
Ortschaften) das "Anzeigen der Überholabsicht" durch Schall- (!) und
Leuchtzeichen. Man dürfte also sogar die akustische Hupe benutzen.
Allerdings wird mehr als ein kurzes Antippen der Lichthupe oftmals als
Nötigung interpretiert, insbesondere bei gleichzeitig zu geringem
Sicherheitsabstand. Die Benutzung des Blinkers ist streng genommen nicht
erlaubt, da er nur bei Fahrtrichtungs- und Spurwechsel betätigt werden darf.
Daß dies ohne sonstige Anzeichen aggressiven Fahrstils geahndet würde, kann
ich mir aber nicht vorstellen. Der ADAC empfiehlt es auch ungeniert, weil es
angeblich weniger aggressiv wirkt als die Lichthupe. Dafür wird es aber auch
leichter übersehen.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, daß bedauerlicherweise das
"Anzeigen der Überholabsicht" auf Autobahnen immer regelmäßiger notwendig
ist, da vorausfahrende Fahrer bei korrektem Sicherheitsabstand überhaupt
nicht mehr registrieren, daß "der da hinten" überhaupt vorbei will. Etwa 50%
der Linksfahrer huschen ganz überrascht nach rechts, wenn man kurz
aufblinkt.

Gruß,
Friedrich


friedrich.ostertag

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Michael Dietrich schrieb in Nachricht <9435283...@braveheart.tds.de>...

>Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im
>Newsbeitrag: 81c77j$fub$7...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...
>>
>> Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>> 3839651F...@gmd.de...

>Unter Einhaltung der StVO durch die Schleicher kann sowas wie Drängeln gar
>nicht entstehen.


>Sogenannte Drängler sind eine direkte Folge von Verkehrsverstößen anderer.

>
>michael

>
Also bei aller Freunschaft, das ist doch ein wenig gewagt, meinst Du nicht?
Natürlich provoziert (StVO-widriges) Linksfahren Drängel-Situationen, aber
es gibt durchaus Autofahrer, die das auch dann fertigbringen, wenn der
vorausfahrende keine Möglichkeit oder zumindestens keinerlei Verpflichtung
zum Ausweichen hat. (Wenn er selbst auch gerne schneller fahren würde, aber
nicht kann, beispielsweise.) Nur weil die Ökos nicht zwischen schnellem und
aggressivem Fahren unterscheiden können, muß man ihnen diese Pauschalierung
ja nicht noch abnehmen.

Gruß,
Friedrich


friedrich.ostertag

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

Michael Dietrich schrieb in Nachricht
<94352651...@braveheart.tds.de>...

>Werner Icking <Werner...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>81bvdq$daa$1...@hop.gmd.de...
>
>> Das mag bei Überholen unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln
>> in etwa bei zweispurigen Fahrbahnen gelten, obwohl die 20-Sekunden
>> Regel wohl etwas großzügiger ist. Das gilt bei mehr als zwei
>> Spuren in einer Richtung aber keinesfalls für die zweite
>> Spur von rechts. Soweit ich das mitbekommen habe - ich bin da
>> nicht sicher, deswegen hatte ich gefragt -, reicht es zur
>> Dauerbenutzung dieser Spur durch PKW aus, wenn "gelegentlich"
>> rechts etwas zu überholen ist.
>
>Es ist mir durchaus schon gelungen (wenn auch rechtswidrig),
>auf 3-spurigen Autobahnen mehrere (<10) Fahrzeuge auf der
>mittleren und linken Spu rechts zu überholen.
>Dabei war meine Verweildauer rechts bei wesentlich höherer Geschwindigkeit
>deutlich über 20 sek.
>
>Woraus ich folgere, daß auch unter Beachtung der gerichtlichen
>Verkehrsbehinderunsurteile alle Fahrzeuge auf der mittleren und linken Spur
>hätten rechts fahren müssen.

Links fahren ist auch dann erlaubt, wenn man im Sicherheitsabstand einem
anderen Fahrzeug folgt (das man womöglich gerne selbst überholen will).
Dadurch ist es möglich, daß hinter einem einzigen langsam überholenden
Fahrzeug hundert andere links neben einer freien rechten Spur fahren, ohne
sich rechtlich falsch zu verhalten. Das ist ein wesentlich größeres Problem
für den Verkehrsfluß als einzelne rechtswidrige Linksfahrer. Dadurch wird
der vorhandene Verkehrsraum natürlich denkbar schlecht ausgenutzt. Wenn sich
die Geschwindigkeit auf unter 80 reduziert hat, ist in diesem Fall
Rechtsüberholen mit um max. 20 km/h höherer Geschwindigkeit erlaubt, auch
wenn man es witzigerweise dann "Vorbeifahren" nennt. Wobei das mit der
Differenz eigentlich eh nicht nachprüfbar ist, weder für den, der
vorbeifährt, noch für den überholten.

Ich denke auch, daß es für hilfreich wäre, die Geschwindigkeitsschwellen für
das Vorbeifahren wesentlich heraufzusetzen, z.B. 130 km/h und max. 50 km/h
Differenz.

Gruß,
Friedrich


W. H. Greiner

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Werner Icking schrieb im Artikel
<81h3b2$f4t$1...@hop.gmd.de>:

>Zum einen ist Par. 1 nicht ein Oberparagraph, sondern entfaltet
>seine Wirkung da, wo es keine expliziten StVO-Regeln gibt.

Häh?? "Explizite Regeln setzen §1 ausser Kraft." Wo, bitte, steht das?
Selbstverständlich ist §1 ein Oberparagraph - er steht ganz bewußt und
gewollt an erster Stelle, und er ist auch ganz bewußt so allgemein und
flexibel ("mehr ... als vermeidbar") formuliert, daß er mit den
folgenden, expliziten Regeln nicht kollidiert.

Also nix mit "es gibt ja überall explizite Regeln, also brauche ich
mich um §1 nicht zu scheren" ;-)

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to
Herbert Albrecht schrieb im Artikel
<383BE3B4...@rrz.uni-hamburg.de>:

(Rechtsüberholen mit max. 10 km/h:)


>- der Dauerkampf Linksblockierer gegen Drängler wäre plötzlich
> gegenstandslos, durch den Wegfall des Hauptstreitpunktes würde
> sich das Verkehrsklima auf deutschen Autobahnen stark verbessern

Einen gravierenden Nachteil hätte es: viele Leute würden dann auch in
langsamen Fahrzegen überhaupt nicht mehr nach rechts gehen. "Wieso -
der kann doch auch rechts überholen..." "Ich würde ja gerne nach
rechts gehen, aber die lassen mich ja nicht..."

Die Folge wäre, daß man jegliche höhere Geschwindigkeit als etwa 120
km/h nur noch im Slalom fahren könnte. Ich bin deshalb dagegen, es sei
denn, Mißachtung des Rechtsfahrgebots würde dann genauso streng
geahndet wie heute das Rechtsüberholen; aber da habe ich nicht viel
Hoffnung :-/

Gruß, Walter

Oliver Kastler

unread,
Nov 25, 1999, 3:00:00 AM11/25/99
to

Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9435287...@braveheart.tds.de...

>
> Abgesehen davon ist Rechtsüberholen auf deutschen Autobahnen das
> Sicherste überhaupt, da ohnehin niemand versucht, nach rechts zu wechseln.

Tja, wenn du meinst. Ist aber 1. verboten, und 2. sind sich die meisten sehr
sicher, dass sie gesehen werden. Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu
überholen (in einer Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze und
leicht nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart, dass
ich sie meist nie wieder sehe.
Dazuhin kommt, dass gerade die Rechtsüberholer erheblich dazu beitragen,
dass die linke Spur noch langsamer wird, da sie sich ja beim nächsten
Hindernis wieder reindrängeln. Und das ist wirklich ein Reindrängeln. Meist
wechseln die die Spur wenn ihr Auto geradeso in die Lücke passt. Und das
staut dann hinten wieder. Deswegen verabscheue ich Rechtsüberholer.

MfG

Olli

Herbert Albrecht

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to

Clemens schrieb:

> Wie wärs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung? Dis Problem würde sich in
> entspanntem, sichererem dahingleiten auflösen!

Wie wär's mit bahnfahren? Da kannst du die Entspannung zum Schlaf
steigern und sicher soll's auch sein - trotz Eschede.

Herbert

--
Wer war das Volk?

Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
W. H. Greiner <whgr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81k6sk$g7q$2...@news03.btx.dtag.de...
>... es sei

> denn, Mißachtung des Rechtsfahrgebots würde dann genauso streng
> geahndet wie heute das Rechtsüberholen; aber da habe ich nicht viel
> Hoffnung :-/

Mißachtung des Rechtsfahrgebotes wird nicht geahndet, da dadurch
auf den restlichen 3% der Autobahnen, auf den kein Tempolimit ausgeschildert
ist,
durch die Hintertüt eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 90-120km/h
erzwungen werden kann.

Dies ist durchaus im Sinne der Ökosozialisten und somit von ganz oben über
die örtlichen Dienstherren den ausführenden Organen angeraten.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 81lkd9$ocj$3...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

>
> Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 9435287...@braveheart.tds.de...
> >
> > Abgesehen davon ist Rechtsüberholen auf deutschen Autobahnen das
> > Sicherste überhaupt, da ohnehin niemand versucht, nach rechts zu
wechseln.
>
> Tja, wenn du meinst. Ist aber 1. verboten, und 2. sind sich die meisten
sehr
> sicher, dass sie gesehen werden.

Zustimmung.

> Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu
> überholen (in einer Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze
und
> leicht nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
dass
> ich sie meist nie wieder sehe.

Du begehst hier das schwerere Fehlverhalten, wer die Spur wechselt,
muß darauf achten, daß niemand behindert oder gefährdet wird,
was Du in diesem Fall nicht tust.

> Dazuhin kommt, dass gerade die Rechtsüberholer erheblich dazu beitragen,
> dass die linke Spur noch langsamer wird, da sie sich ja beim nächsten
> Hindernis wieder reindrängeln. Und das ist wirklich ein Reindrängeln.
Meist
> wechseln die die Spur wenn ihr Auto geradeso in die Lücke passt. Und das
> staut dann hinten wieder. Deswegen verabscheue ich Rechtsüberholer.

Wenn sie dann später wieder reingrängeln, was zugegebenermaßen die meisten
tun,
gebe ich Dir völlig Recht.
Wenn jedoch auf der mittleren Spur lockerer Verkehr herrscht, links eine
Kolonne hinter
einem Schleicher herfährt, vor dem mehrere hundert oder tausend Meter kein
Fahrzeug ist,
stört mich ein Rechtsüberholer auf der meist relativ freien rechten Spur
wenig.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Michael Schießl <schi...@plus.cablesurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81js0m$1ujpa$1...@fu-berlin.de...

[Brave Stellungnahme eines Polizisten (?), wie es sich der
linke Dienstherr wünscht]

Da haben wir genau die Sichtweise und Auslegung der StVO,
die unseren Verkehr zum Erliegen bringt.
Rechtfertigung jedweder möglichen Verkehrsbehinderung und
Abstrafung jeder auf zügiges Vorankommen ausgerichteten
Fahrweise.

Danke, Du bestätigst nur meine Aussagen.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
friedrich.ostertag <friedrich...@planet-interkom.de> schrieb in im
Newsbeitrag: Cfolih3N$GA....@fnews1.vi-internet.de...

>
> Oliver Kastler schrieb in Nachricht
<81c77j$fub$7...@piggy.rz.tu-ilmenau.de>...
> >
> >Peter K. <kan...@gmd.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> >3839651F...@gmd.de...
> >>
> >> Allerdings ist es Unsinn, daß das Anlichthupen oder Anblinken von
> >> Linksblockierern unter so schwere Strafe gestellt wird.
>
> Wird es gar nicht. Die StVO erlaubt ausdrücklich (außerhalb geschlossener
> Ortschaften) das "Anzeigen der Überholabsicht" durch Schall- (!) und
> Leuchtzeichen. Man dürfte also sogar die akustische Hupe benutzen.
> Allerdings wird mehr als ein kurzes Antippen der Lichthupe oftmals als
> Nötigung interpretiert, insbesondere bei gleichzeitig zu geringem
> Sicherheitsabstand.

Eben. Wird es also doch.
Interpretation der StVO im Sinne der Verkehrsbehinderung.
Alles, was den Verkehrsfluß fördern würde, muß bestraft werden.
Wenn die StVO dazu nichts passenden vorsieht, wird eben irgendetwas
(bevorzugt Nötigung und nicht angepaßte Geschwindigkeit)
hineininterpretiert.

> Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, daß bedauerlicherweise das
> "Anzeigen der Überholabsicht" auf Autobahnen immer regelmäßiger notwendig
> ist, da vorausfahrende Fahrer bei korrektem Sicherheitsabstand überhaupt
> nicht mehr registrieren, daß "der da hinten" überhaupt vorbei will.

Muß er auch nicht. Weit vorher zieht schon das Rechtsfahrgebot.

> Etwa 50%
> der Linksfahrer huschen ganz überrascht nach rechts, wenn man kurz
> aufblinkt.

Und die anderen 50% sind Polizisten und Verkehrserzieher.

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Michael Schießl <schi...@plus.cablesurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81jsog$1tg3s$1...@fu-berlin.de...

>
> Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 94354598...@braveheart.tds.de...
>
> > > Achtung, Michael: sie sind überall; sie kriegen Dich; ja genau DICH!
> >
> > Nein, nicht mehr. Ich habe aus der Erfahrung gelernt und hole die
> > höchstmögliche Geschwindigkeit bei kontrollierbarem Einsatz raus.
> > Mich erwischen DIE nicht mehr beim Drängeln. Höchstens noch beim
> > Rechtsüberholen.
> > Und dann müssen SIE mich erst mal einholen.
> >
> Lieber Michael, wir liegen auf der Lauer! Das mit dem Einholen ist auch
kein
> Problem! In der anschließenden Märchenstunde (Verzeihung: Anhörung) bin
ich dann
> äußerst neugierig auf deine Ausrede!

Dazu kannst Du 2 Antworten haben, eine freundliche (a) und eine weniger
freundliche (b):

(a) Du kennst wahrscheinlich die Vorgeschichte nicht.
Ich bin mittwochs mittags mit dem Motorrad auf einer kaum befahrenen
3-spurigen Autobahn mit dem Motorrad unterwegs gewesen.
Meine Geschwindigkeit betrug etwa 220km/h (kein Tempolimit).
Auf der rechten Spur waren vereinzelt (etwa alle 500-100m) LKW
unterwegs, auf der mittleren Spur die letzten 2km und die nächsten 4-5km
kein Fahrzeug, auf der linken Spur vor mir ein japanischer Kleinwagen,
etwa 1500m weiter ein Ford Sierra, beide etwa 140km/h schnell.

Ich näherte mich dem jap. Kleinwagen, der dann auch (wenn auch recht spät)
auf die mittlere Spur wechselte. Dann lief ich auf den Sierra auf, von dem
ich annahm,
daß auch dieser auf die mittlere Spur wechseln würde. Dies tat er jedoch
nicht.
(Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot)
Ich kam dann stufenweise näher, bis ich etwa 1m hinter ihm war (mittlerweile
auch auf 140 km/h abgebremst, Behinderung durch den Sierra!).
Da dreht sich der Beifahrar um, macht ein Foto, dreht sich zurück und schon
kam die Kelle. Das übliche Blabla. Später dann Einzihung der Fahrerlaubnis,
Gerichtstermin *siebeneinhalb* Monate später
(in den US wäre das Thema damit schon erledigt).
Dann das übliche Spiel: Die Sheriffs zu zweit, ich alleine, der Richter
Motorradhasser usw. Obwohl mein Anwalt nachweisen konnte,
daß sich die Polizisten widersprachen (Anmerkung des Richters:
"Das tut nichts zur Sache"). Endeffekt: nochmal 3 Monate
Fahrerlaubnisentzug,
insgesamt also 10,5 Monate, 2200 DM Bußgeld, 2500 DM Anwalt,
2000 DM Gerichtskosten, 7 Punkte.

Begründung: Verkehrsgefährdung in Tateinheit mit Überholvorgang und
Nötigung.
Ich habe weder überholt, noch eine Überholabsicht durch Lichthupe oder
Blinker
ausgedrückt.

Daher demnächst in solchen Fällen Rechtsüberholen, 4 Wochen und 1 Punkt.

(b)
Bevor ihr euch auf die Lauer legt, wäre es nett, wenn ihr zunächst mal den
Einbrecher ermittelt, der meinen Eltern das Haus ausgeräumt hat,
den Dieb, der meinen Wagen aufgebrochen hat und den Typen, der meine Ex
vergewaltigt hat. Dann können wir über Nichteinhaltung des Mindestabstands
reden.
Nicht vorher!

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81jq2r$1td29$1...@fu-berlin.de...
> Moin!

>
> Michael Dietrich wrote:
> > Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> > > Nenne mir bitte den Verkehrsverstoß, den ich oder jemand
> > > anders begangen haben, wenn ich mit ca. 140 km/h auf
> > > der linken von drei Spuren zwei LKW am Stück überhole,
> > > die ihrerseits mit einem Abstand von < 20 m zueinander
> > > einen anderen LKW überholen, der halt nicht so schnell
> > > fahren kann wie die beiden.
> > StVO §1, Du behinderst mehr, als den Umständen entsprechend vermeidbar,
> > wenn Du auf der linken von 3 Spuren so langsam fährst, daß mehrere
> > schnellere warten müssen.
>
> Nein. Ich fahre erstens im o.g. Beispiel nicht "langsam", sondern
> immerhin schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit, und

*Das* ist langsam.

> behindere zweitens die noch Schnelleren hinter mir eben nicht
> "mehr als nach den Umständen unvermeidbar", wenn die erst dann
> auftauchen, wenn ich schon links bin.

Doch, denn Du könntest wieder nach rechts fahren,
ohne merklich langsamer zu werden.

> > Du behinderst oder gefährdest beim Spurwechsel
> > u.U. schnell Herannahende auf der linken Spur.
>

> Das hat sich mit dem vorigen Absatz ebenfalls erledigt.
>

> > Falls Du Dich korrekt verhälst,
>

> Da ich nicht segle, kann ich mich auch nicht verhalsen.

Wie gut, daß Du frei von Tipfehlern bist.

> > d.h. zum Zeitpunkt des Ausscherens kein
> > schnellerer Verkehr auf der linken Spur sichtbar, wesentlich höhere
> > Geschwindigkeit, als der Überholte usw.
>

> 140 zu LKW-Tempo ist wesentlich schneller -- da reicht auch schon
> 110 oder 105.

Mit 105 überholst Du keinen LKW, es sei denn, er kommt aus Osteuropa.
Wenn Du 105 fährst, überholen Dich noch immer die holländischen LKW.

> > liegt noch immer ein Verstoß der
> > LKW-Fahrer auf der mittleren Spur vor, ersten gegen §1 (s.o.),
> > zweitens gegen §5 Abs. 2:
> > Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit
als
> > der zu Überholende fährt.
>

> Wieder falsch. Das hatten wir doch schonmal, Michael, erinnerst
> Du Dich? Wenn $1 und $5 Abs. 2 das Überholen auf Autobahnen mit
> Differenzgeschwindigkeiten unter (sagen wir mal) 10 km/h verbieten
> sollten, wäre das ein implizites Überholverbot für LKW auf
> Autobahnen. Damit wären sämtliche dort anzutreffenden Überholverbots-
> und -ende-Schilder redundant -- und das glaubst Du ja wohl selbst
> nicht.

Doch.

> > Wahrscheinlich hat mindestens einer der Beteiligten
> > zusätzlich noch gegen §5 Abs.4 verstoßen:
> > Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten,
> > daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
>

> Was soll das denn? Von einer Gefährdung -- außer durch den zu
> geringen Abstand der noch-schneller-fahren-Wollenden zu mir --
> war nie die Rede.

Wie nennst Du es sonst, wenn Du mit 140 auf eine Spur wechselst,
auf der jemand mit >180 fährt?

Michael


Michael Dietrich

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
friedrich.ostertag <friedrich...@planet-interkom.de> schrieb in im
Newsbeitrag: TFBpBn3N$GA...@fnews1.vi-internet.de...

> Also bei aller Freunschaft, das ist doch ein wenig gewagt, meinst Du
nicht?

[...]


> Nur weil die Ökos nicht zwischen schnellem und
> aggressivem Fahren unterscheiden können, muß man ihnen diese
Pauschalierung
> ja nicht noch abnehmen.

Natürlich ist es pauschalisiert.
Anders ist dem aber durch die Gleichmacherei der Ökosozialisten
nicht beizukommen.

Michael

Michael Schießl

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to

Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
94361160...@braveheart.tds.de...

> Michael Schießl <schi...@plus.cablesurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 81jsog$1tg3s$1...@fu-berlin.de...
> >
> > Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> > 94354598...@braveheart.tds.de...
> >

> > Problem! In der anschließenden Märchenstunde (Verzeihung: Anhörung) bin


> ich dann
> > äußerst neugierig auf deine Ausrede!
>
> Dazu kannst Du 2 Antworten haben, eine freundliche (a) und eine weniger
> freundliche (b):
>
> (a) Du kennst wahrscheinlich die Vorgeschichte nicht.

Ist richtig!

> Ich bin mittwochs mittags mit dem Motorrad auf einer kaum befahrenen
> 3-spurigen Autobahn mit dem Motorrad unterwegs gewesen.

Welcher Fahrstreifen?
Welche Autobahn?
(Mittwoch Mittag und nichts los auf einer BAB mit drei Fahrstreifen für jede
Richtung? - Da muß ich auch hin!)

> Meine Geschwindigkeit betrug etwa 220km/h (kein Tempolimit).

Rechtlich keine Bedenken!

> Auf der rechten Spur waren vereinzelt (etwa alle 500-100m) LKW
> unterwegs, auf der mittleren Spur die letzten 2km und die nächsten 4-5km
> kein Fahrzeug, auf der linken Spur vor mir ein japanischer Kleinwagen,
> etwa 1500m weiter ein Ford Sierra, beide etwa 140km/h schnell.
>
> Ich näherte mich dem jap. Kleinwagen, der dann auch (wenn auch recht spät)
> auf die mittlere Spur wechselte. Dann lief ich auf den Sierra auf, von dem
> ich annahm,
> daß auch dieser auf die mittlere Spur wechseln würde. Dies tat er jedoch
> nicht.
> (Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot)

Als Motorradfahrer solltest Du eigentlich wissen, daß andere Verkehrsteilnehmer
deine Geschwindigkeit falsch einschätzen. Dies würde auch das Fehlverhalten des
jap. Kleinwagens erklären. Jedoch liegt es an dir, dich darauf einzustellen. Da
ich selbst Motorrad fahre (ungefähr deine Geschwindigkeitsklasse) kenne ich
solche Situationen aus dem täglichen Leben. Mittlerweile kann ich mich aber
darauf einstellen. Das solltest Du auch lernen!

> Ich kam dann stufenweise näher, bis ich etwa 1m hinter ihm war (mittlerweile
> auch auf 140 km/h abgebremst, Behinderung durch den Sierra!).

Und genau da habe ich Bedenken über deine charakterliche Eignung gem. StVZO. NUR
1m Abstand bei 140 km/h grenzt in meinen Augen schon an Suizid. Dadurch, daß Du
dich stufenweise genähert hast, wurde auch der TB der Nötigung erfüllt.
(Drängeln mit wechselndem Abstand!)

> Da dreht sich der Beifahrar um, macht ein Foto, dreht sich zurück und schon
> kam die Kelle. Das übliche Blabla. Später dann Einzihung der Fahrerlaubnis,
> Gerichtstermin *siebeneinhalb* Monate später

Da kommt zu deinem Fehlverhalten auch noch persönliches Pech. Da diese
Vorgehensweise unüblich ist (dafür gibts es bei den entsprechenden Stellen
bereits Videokameras!), vermute ich, daß die Kollegen dort eher zufällig
unterwegs waren. Ich denke nicht, daß die VÜ/BAB die primäre Aufgabe der beiden
war.

> (in den US wäre das Thema damit schon erledigt).

Stimmt! Die hätten dir erst gar nicht die Möglichkeit für ein blablabla...
gegeben. Zu einer Gerichtsverhandlung wäre es da auch nicht gekommen. Vor allem
wärst Du in den Staaten gar nicht so schnell gefahren.

> Dann das übliche Spiel: Die Sheriffs zu zweit, ich alleine, der Richter
> Motorradhasser usw. Obwohl mein Anwalt nachweisen konnte,
> daß sich die Polizisten widersprachen (Anmerkung des Richters:
> "Das tut nichts zur Sache"). Endeffekt: nochmal 3 Monate
> Fahrerlaubnisentzug,

Das die "Sherriffs" zu zweit sind, ist eine ganz normale Situation. Hintergrund
ist jedoch mehr der Schutz des Kollegen, als die Zeugenfunktion. Das der Richter
Motorradhasser ist, ist nur deine persönliche Meinung. Da unsere Richter neutral
"funktionieren" sollen, werden sie nicht ihre persönliche Meinung öffentlich
kundgeben, geschweige denn, sich im Prozessverlauf davon beeiflussen lassen.
Falls doch, bliebe immer noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

> insgesamt also 10,5 Monate, 2200 DM Bußgeld, 2500 DM Anwalt,
> 2000 DM Gerichtskosten, 7 Punkte.
>

Mit 2200,-- DM Geldstrafe (nicht Geldbuße) bist Du sogar noch gut davongekommen.
Ich habe bereits Fälle erlebt, in denen das 4-fache verhängt wurde. Die 7 Punkte
sind insofern gerechtfertigt, da die Einteilung des Punktesystems bei Straftaten
5-7 Punkte vorsieht. Bei 2500,--DM Anwaltskosten würde ich mich vielleicht doch
nach einem anderen umsehen.

> Begründung: Verkehrsgefährdung in Tateinheit mit Überholvorgang und
> Nötigung.

Diese Urteilsbegründung verstehe ich allerdings auch nicht! Da du den Sierra
nicht überholt hast, kann sich die Gefährdung beim Überholen nur auf den jap.
Kleinwagen beziehen. Wo sind aber die Beweise? Ansonsten klingt mir das ganz
nach §315c StGB.

> Ich habe weder überholt, noch eine Überholabsicht durch Lichthupe oder
> Blinker
> ausgedrückt.
>

Warum denn nicht? Gem. $5V StVO ist es doch durchaus zulässig, agO. Schall- oder
Leuchtzeichen zur Ankündigung des Überholvorganges zu benutzen. Denkst Du nicht,
daß die Herren von der Polizei vielleicht dann zur Seite gefahren wären?
(Vorausgesetzt, dein Abstand ist ok!) Möglicherweise hättest Du dir den ganzen
Ärger sparen können! Wenn Du das nächste mal in eine solche Situation gerätst,
probier doch einfach mal dich bemerkbar zu machen. (Bei mir klappt das ja auch
immer!). Du solltest nur nicht übertreiben! (Nötigung)

> Daher demnächst in solchen Fällen Rechtsüberholen, 4 Wochen und 1 Punkt.
>

Da unterliegst Du einem Vorurteil! Auch Rechtsüberholen auf BAB kann nach $315c
StGB geahndet werden! Das Resultat ist dann das gleiche, wie es dir schon mal
wiederfahren ist! Du darfst ferner nicht vergessen, daß du rechtskräftig
verurteilt (und somit vorbestraft) bist. Weitere Vergehen in dieser Richtung
erhöhen nur das Strafmaß und führen zu guter Letzt nur zu einem absoluten, nicht
mehr rückgängig zu machenden Entzug der Fahrerlaubnis!

> (b)
> Bevor ihr euch auf die Lauer legt, wäre es nett, wenn ihr zunächst mal den
> Einbrecher ermittelt, der meinen Eltern das Haus ausgeräumt hat,
> den Dieb, der meinen Wagen aufgebrochen hat und den Typen, der meine Ex
> vergewaltigt hat. Dann können wir über Nichteinhaltung des Mindestabstands
> reden.
> Nicht vorher!

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Nur weil einige andere krimminell
sind, must Du dich deswegen genauso verhalten? Hast Du vielleicht dem Staat
gegenüber irgendwelche Sonderrechte aus diesen Straftaten? Natürlich ist sowas
ärgerlich! Auch die Fülle der Straftaten die dich vielleicht getroffen hat.
Trotzdem hast Du keinerlei Recht, dich jetzt genauso aufzuführen und dann noch
straffrei auszugehen!
Würde sich jeder Polizist um alles kümmern, dann wäre die Aufklärungsqote gleich
Null. Ich glaube nicht, daß dies in deinem Interesse ist, oder?

Alles in allem kommst Du mir vor, wie ein Schuljunge, der für einen Streich
bestraft wurde und sich darüber aufregt. Das er diese Bestrafung selbst
herbeigeführt hat, will er nicht einsehen. Frei nach dem Motto: Ich darf anderen
Streiche spielen, ohne dafür bestraft zu werden. Andere dürfen das nicht!

Stell dir doch einfach mal die Frage, ob das alles wirklich notwendig war!
Hättest Du vielleicht durch weitere 5 Minuten, die Du gewartet hättest, dir
alles sparen können?

Nachdenkliche Grüße

Michael

PS:
Auch ich habe Fehler gemacht und bin dafür bestraft worden. Mache ich aber
andere dafür verantwortlich?

Peter K.

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Michael Dietrich wrote:

> Ich kam dann stufenweise näher, bis ich etwa 1m hinter ihm war (mittlerweile
> auch auf 140 km/h abgebremst, Behinderung durch den Sierra!).

Fehler. Das darfst Du nicht, schon weil es für Dich ungemein gefährlich ist -
wenn der plötzlich bremst, ist es aus. Mit gleichen Mitteln zurückschlagen
hieße: Minikamera kaufen, am Helm befestigen, schön mit Abstand hinterherfahren,
Nummer merken, anzeigen, Video als Beweis vorlegen.

Ansonsten gilt dasselbe, was ich schon mal gesagt habe: Mag das Fehlverhalten
der Polizei auch vor Gericht nicht beweisbar sein, der "Sünder" weiß, wie es
wirklich war, und die Staatsverdrossenheit im Volk ist wieder ein Stück
angewachsen.

Ich habe kürzlich wieder gelesen, daß Täter, die durch V-Männer zu einer
Straftat verleitet wurden, wesentlich milder bestraft werden müssen.

Aber eine Frage habe ich noch: Du sagtest, sie wären zu zweit, also hatte ihre
aussage mehr Gewicht. Was haben sie denn ausgesagt, was Deiner Darstellung
widersprach, mithin: Haben sie gelogen, und wie?

Gruß, Peter


Erik Meltzer

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Moin!

Michael Dietrich wrote:
> Erik Meltzer <er...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:

> > Nein. Ich fahre erstens im o.g. Beispiel nicht "langsam", sondern
> > immerhin schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit, und
> *Das* ist langsam.

Das ist nur Deine Meinung. 60 km/h ist auf Autobahnen langsam.
Trotzdem aber nicht unzulässig (da dürfen schließlich sogar
Fahrzeuge drauf, die nicht (viel) schneller als 60 km/h fahren
*können*).



> > behindere zweitens die noch Schnelleren hinter mir eben nicht
> > "mehr als nach den Umständen unvermeidbar", wenn die erst dann
> > auftauchen, wenn ich schon links bin.
> Doch, denn Du könntest wieder nach rechts fahren,
> ohne merklich langsamer zu werden.

Nicht, wenn rechts von mir schon einer fährt. Auch nicht, wenn
sehr bald schräg rechts vor mir schon einer deutlich langsamer
fährt, als ich fahre.



> Wie gut, daß Du frei von Tipfehlern bist.

Herrjeh, muß ich denn überall ein SCNR dazuschreiben?



> > 140 zu LKW-Tempo ist wesentlich schneller -- da reicht auch schon
> > 110 oder 105.
> Mit 105 überholst Du keinen LKW, es sei denn, er kommt aus Osteuropa.

Mein VW-Bus läuft eingetragen 105, Tacho 120. Damit, und auch schon mit
Tacho 100, überhol ich *jeden* LKW.

> Wenn Du 105 fährst, überholen Dich noch immer die holländischen LKW.

Bis jetzt haben mich in 10 Jahren noch keine 10 LKW überholt, wenn ich
laut Tacho 100 oder mehr gefahren bin. -- Außerdem ging's in dem
Beispiel um 140, und mit 140 fahr ich ganz bestimmt nicht nach rechts,
wenn schräg rechts vor mir ein LKW ist und von hinten einer drängelt.
(Bei 105 kann man da ja zur Not drüber reden. Aber nicht mit dem
VW-Bus bergauf -- dann komm ich dahinter nie wieder weg.)



> > Wenn $1 und $5 Abs. 2 das Überholen auf Autobahnen mit
> > Differenzgeschwindigkeiten unter (sagen wir mal) 10 km/h verbieten
> > sollten, wäre das ein implizites Überholverbot für LKW auf
> > Autobahnen. Damit wären sämtliche dort anzutreffenden Überholverbots-
> > und -ende-Schilder redundant -- und das glaubst Du ja wohl selbst
> > nicht.
> Doch.

Damit stehst Du dann aber ziemlich alleine da.



> > Was soll das denn? Von einer Gefährdung -- außer durch den zu
> > geringen Abstand der noch-schneller-fahren-Wollenden zu mir --
> > war nie die Rede.
> Wie nennst Du es sonst, wenn Du mit 140 auf eine Spur wechselst,
> auf der jemand mit >180 fährt?

Wenn jemand -- und ich sage das jetzt zum letzten Mal, zumindest zu
Dir -- mit > 180 erst dann in mein Blickfeld kommt, wenn ich schon
links am Überholen bin, dann gefährde nicht ich den, sondern der mich.
Es gibt nun mal kein *Recht* auf > 180, auch wenn Du das gerne so
hättest. Ebensowenig gibt's ein Recht auf Überholen-Können. Wenn
ich rechts hinter einem LKW hängenbleibe, weil links ein Geschwader
180-Fahrer vorbeikommt, dann kann ich nicht überholen, und das ist
mein Pech. Wenn Du aber mit 180 auf einen 120-Fahrer aufläufst, weil
der gerade LKWs überholt, dann kannst eben Du nicht überholen -- und
das ist dann eben Dein Pech.

Und nochmal kau ich das nicht mit Dir durch.

Erik Meltzer

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Moin!

Michael Dietrich wrote:
> durch die Hintertüt eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 90-120km/h
> erzwungen werden kann.

Und Du versuchst hier, durch Polemik eine Mindestgeschwindigkeit
von 180 durch die Hintertür einzuführen. Die Mittel sind exakt
dieselben, allerdings erfreulicherweise nicht die Erfolge.



> Dies ist durchaus im Sinne der Ökosozialisten und somit von ganz oben über
> die örtlichen Dienstherren den ausführenden Organen angeraten.

Du kennst Dich ja aus. Woher hast Du denn diese tiefen Einsichten,
aus der AutoBild oder der ADAC-Motorwelt vielleicht? Oder ganz
alleine ausgedacht?

Erik Meltzer

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Moin!

Michael Dietrich wrote:
> stört mich ein Rechtsüberholer auf der meist relativ freien rechten Spur

^^^^^ ^^^^ ^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^
> wenig.

Aha. Also bist Du entweder auch einer dieser Linksansteller,
oder dieser Satz ist sinnlos -- denn Du *bist* doch dieser
Rechtsüberholer, wie kann er Dich also stören?

Peter K.

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to

Erik Meltzer wrote:

>
> > Dies ist durchaus im Sinne der Ökosozialisten und somit von ganz oben über
> > die örtlichen Dienstherren den ausführenden Organen angeraten.
>
> Du kennst Dich ja aus. Woher hast Du denn diese tiefen Einsichten,
> aus der AutoBild oder der ADAC-Motorwelt vielleicht? Oder ganz
> alleine ausgedacht?

Michaels STVO-Auslegungen kann ich auch nicht immer zustimmen. Daß aber die
Politik auf strammem Anti-Auto-Kurs ist und dies nur dem Publikum möglichst
verschwiegen wird (wg. blutiger 5-DM-Nase), kann man an vielen Stellen sehen.
Von ausufernden "Verkehrsberuhigungs"-Maßnahmen über permanente Steuer- und
Gebührenerhöhungen, dem immer wieder erklärten Ziel der Regierungsparteien, den
Autoverkehr einzudämmen (verbrämt als "Chancengleichheit für alle" oder
"Unterstützung des ÖPNV"), jede Menge Propagandamaßnahmen ("Umweltverbund
verbindet" - "Tempo 30 macht Freunde" - kotz !) bis hin zu subtilen Nadelstichen
wie Roten Wellen setzen die Herrschenden alle Mittel ein, um den Autofahrern das
Leben schwer zu machen, ohne daß diese durch Schockmaßnahmen allzu sehr
verärgert werden. Wir zahlen immer mehr, dafür werden uns Spuren weggenommen,
Straßen verleidet, Tempolimits aufgezwängt, Parkplätze weggenommen oder
verteuert, und immer höhere Strafen angedroht.

Auf der anderen Seite werden die uns abgenommenen Gelder nicht zur Beseitigung
der angeblich von uns erzeugten Schäden verwendet, und dieselben Politiker, die
uns wegen der CO2-Erzeugung verdammen, schreien Zeter und Mordio, wenn jemand
unrentable fossile Brennstoffe wie die Steinkohle ähnlich besteuern will wie das
Benzin. Denn das eine CO2 stammt aus arabischen, das andere aber aus deutschen
Produkten. Daher wird das eine CO2 bestraft, das andere jedoch gefördert.

Ich brauche keine AutoBild und keine ADAC-Motorwelt, um die bigotte
Anti-Auto-Politik von natürlich Oberklasse fahrenden Politikern sämtlicher
Parteien zu erkennen. Das denkt man sich nicht aus, das sieht man.

Aber Deine Antwort erinnert stark an die der SPD-Ratsfraktion in Bonn, die mir
auf meinen Vorwurf der Anti-Auto-Politik mit ähnlich erstaunt aufgerissenen
Augen antwortete, sie sei doch sehr autofreundlich. Wahrscheinlich glauben sie
das sogar noch selbst, weil sie ihren Ideologen noch weit hinterherhinken
("Verkehr muss noch viel teurer werden!"). Wahrscheinlich halten sie jede Stadt
für (anachronistisch) autofreundlich, die keine Schlagbäume an den Ortseingängen
stehen hat.

Gruß, Peter


Erik Meltzer

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Moin!

"Peter K." wrote:
> Michaels STVO-Auslegungen kann ich auch nicht immer zustimmen. Daß aber die
> Politik auf strammem Anti-Auto-Kurs ist und dies nur dem Publikum möglichst
> verschwiegen wird (wg. blutiger 5-DM-Nase), kann man an vielen Stellen sehen.

Schon recht, so pro-Auto wie in den 60er und 70er Jahren ist die
Verkehrspolitik nicht mehr. Aber deswegen gleich von "Ökosozialisten"
zu reden, halte ich doch für kräftig übertrieben. Und aus Michaels
Mund erst recht... ;-)

> Von ausufernden "Verkehrsberuhigungs"-Maßnahmen

Nicht hier in Braunschweig. Es sei denn, Du zählst Schallschutzwände zur
Verkehrsberuhigung.

> über permanente Steuer- und Gebührenerhöhungen,

? Die einzige Steuer, über die ich mich wirklich ärgere, ist die
"Stinkersteuer", also die absurd hohe Kfz-Steuer für werdende
Oldtimer. Mineralölsteuer steigt, ja, aber sooo dramatisch, wie
alle immer tun, find ich das nicht.

> dem immer wieder erklärten Ziel der Regierungsparteien, den
> Autoverkehr einzudämmen (verbrämt als "Chancengleichheit für alle" oder
> "Unterstützung des ÖPNV"),

Jahrzehntelange einseitige MIV-Förderung fandest Du aber okay?

> jede Menge Propagandamaßnahmen ("Umweltverbund verbindet" - "Tempo 30
> macht Freunde" - kotz !)

Ach, sowas ist dann also schon "Propaganda". Und die Äußerungen
von ADAC und anderer Journaille? Ist das etwa keine Propaganda pro
Auto? Wieso stört Dich die denn nicht?

> bis hin zu subtilen Nadelstichen wie Roten Wellen

Wo?

> setzen die Herrschenden alle Mittel ein, um den Autofahrern das
> Leben schwer zu machen, ohne daß diese durch Schockmaßnahmen allzu sehr
> verärgert werden. Wir zahlen immer mehr, dafür werden uns Spuren weggenommen,
> Straßen verleidet, Tempolimits aufgezwängt, Parkplätze weggenommen oder
> verteuert, und immer höhere Strafen angedroht.

Mir werden keine Spuren weggenommen, Straßen verleidet oder Parkplätze
weggenommen -- aber gut, das mag anderswo anders sein. Tempolimits sind
kein Problem für mich, weil die meisten meiner Autos eh Probleme haben,
sie zu verletzen. Und gegen höhere Strafen hab ich ein erprobtes Mittel:
einfach nichts Strafbares tun :-)

Und zahlen? Naja, solang ich weniger zahl, als viele andere einfach so
und ganz selbstverständlich als Wertverlust hinnehmen, kann ich die
Katastrophe nicht sehen. Autofahren ist ein Luxus, den man sich eben
leisten können muß. Wenn Sprit + Steuern teurer werden, muß man eben
anderswo sparen -- z.B. bei der Anschaffung.



> unrentable fossile Brennstoffe wie die Steinkohle ähnlich besteuern will wie das
> Benzin. Denn das eine CO2 stammt aus arabischen, das andere aber aus deutschen
> Produkten. Daher wird das eine CO2 bestraft, das andere jedoch gefördert.

Daß das falsch ist, dem stimme ich sogar zu.



> ("Verkehr muss noch viel teurer werden!"). Wahrscheinlich halten sie jede Stadt
> für (anachronistisch) autofreundlich, die keine Schlagbäume an den Ortseingängen
> stehen hat.

Naja -- vielleicht haben sie damit ja auch recht. Wenn man mal diese
Auto-Brille abnimmt, ist das eigentlich schon ein ziemliches Privileg,
einfach so mit einem lärmenden, stinkenden Blechhaufen dorthin fahren
zu dürfen, wo andere Leute wohnen (und sie dabei, wenn sie ebenfalls
mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, zu gefährden), um ihn dann
vor deren Haus abzustellen.

Manche halten das für ein Menschenrecht. Dem stimme ich nicht zu.
Ich nutze dieses Privileg gern, ja, das ist wahr -- aber ich erwarte
nicht, das bis an mein Lebensende tun zu dürfen.

Ivica Rogina

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Erik Meltzer wrote:

> Beispiel um 140, und mit 140 fahr ich ganz bestimmt nicht nach rechts,
> wenn schräg rechts vor mir ein LKW ist und von hinten einer drängelt.
> (Bei 105 kann man da ja zur Not drüber reden. Aber nicht mit dem
> VW-Bus bergauf -- dann komm ich dahinter nie wieder weg.)

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Das ist es, was oft Autobahnfahren zu einem Prisoners Dilemma macht.
Wenn sich alle kooperativ verhalten würden, würden alle schneller
vorankommen. Wenn aber einige wenige nicht kooperativ sind, ziehen
sie selbst Nutzen daraus und behindern die anderen, was dazu führt,
daß sich so ziemlich alle nicht kooperativ verhalten, und man sieht
die langen Schlangen auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist.
So wie auf den "Wo fahren Sie denn?" Schildern.

Wenn rechts überholen erlaubt wäre, würde so ein Prisoners Dilemma
kaum noch auftreten, und die Kapazität der Straße würde besser genutzt
werden.

Ivica

Erik Meltzer

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to
Moin!

Ivica Rogina wrote:


> Erik Meltzer wrote:
> > (Bei 105 kann man da ja zur Not drüber reden. Aber nicht mit dem
> > VW-Bus bergauf -- dann komm ich dahinter nie wieder weg.)
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Das ist es, was oft Autobahnfahren zu einem Prisoners Dilemma macht.
> Wenn sich alle kooperativ verhalten würden, würden alle schneller
> vorankommen. Wenn aber einige wenige nicht kooperativ sind, ziehen
> sie selbst Nutzen daraus und behindern die anderen, was dazu führt,
> daß sich so ziemlich alle nicht kooperativ verhalten, und man sieht
> die langen Schlangen auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist.
> So wie auf den "Wo fahren Sie denn?" Schildern.

Das ist generell richtig, greift aber IMHO in diesem Beispiel
nicht. Wenn ich mit meinem Bulli wen auf der Überholspur
(soviel wie nach den Umständen unvermeidbar) behindere, indem
ich einen vielleicht 60 bergauf fahrenden LKW mit vielleicht
90 überhol, muß der hinter mir dann vielleicht auch ein paar
Sekunden bloß 90 fahren. Wenn ich aber hinter dem LKW
hängenbleib, kann das Minuten dauern, bis wieder 'ne hinreichend
große Lücke da ist, denn die muß ja dann viel größer sein als
die, die ich bei 90 brauche. Außerdem werden gerade am Berg
die Lastwagen oft noch viel langsamer als 60.

Ganz abgesehen davon, daß ich dann auch nicht mehr überholen
kann, wenn links wieder frei ist, weil ich dann bergauf nicht
wieder auf 90 beschleunigen kann.

Das Lebensmotto aller Kleinwagen- und Bullifahrer: "Lieber tot
als Schwung verloren." :-)



> Wenn rechts überholen erlaubt wäre, würde so ein Prisoners Dilemma
> kaum noch auftreten, und die Kapazität der Straße würde besser genutzt
> werden.

Im vorliegenden Beispiel, wo rechts alles voller langsamerer
Fahrzeuge ist, bringt das leider *gar nichts*. Und auch sonst
halte ich das Risiko für zu groß.

Oliver Kastler

unread,
Nov 26, 1999, 3:00:00 AM11/26/99
to

Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> schrieb in im Newsbeitrag:
94361283...@braveheart.tds.de...

>
> > Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu
> > überholen (in einer Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze
> und
> > leicht nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
> dass
> > ich sie meist nie wieder sehe.
>
> Du begehst hier das schwerere Fehlverhalten, wer die Spur wechselt,
> muß darauf achten, daß niemand behindert oder gefährdet wird,
> was Du in diesem Fall nicht tust.

Neinnein. Ich fahre ja nicht rüber, ich täusche das ja nur an. Klar ist das
nicht ganz legal, allerdings könnte ich mich dumm stellen und behaupten,
dass ich den nicht rechtzeitig gesehen hätte (toter Winkel). Natürlich muss
ich ihn sehen, aber da ich nicht rüberziehe sehe ich ihn ja dann doch noch
irgendwie rechtzeitig. Hab allerdings keine Ahnung wie das gesetzlich
aussieht.


> > Dazuhin kommt, dass gerade die Rechtsüberholer erheblich dazu beitragen,
> > dass die linke Spur noch langsamer wird, da sie sich ja beim nächsten
> > Hindernis wieder reindrängeln. Und das ist wirklich ein Reindrängeln.
> Meist
> > wechseln die die Spur wenn ihr Auto geradeso in die Lücke passt. Und das
> > staut dann hinten wieder. Deswegen verabscheue ich Rechtsüberholer.
>
> Wenn sie dann später wieder reingrängeln, was zugegebenermaßen die meisten
> tun,
> gebe ich Dir völlig Recht.

Ja, und nur das meinte ich.


> Wenn jedoch auf der mittleren Spur lockerer Verkehr herrscht, links eine
> Kolonne hinter
> einem Schleicher herfährt, vor dem mehrere hundert oder tausend Meter kein
> Fahrzeug ist,

> stört mich ein Rechtsüberholer auf der meist relativ freien rechten Spur

> wenig.

Würde mich auch nicht stören, passiert aber nie. Ich fahre immer soweit
rechts als möglich. Und ich fahre schnell genug, dass sich niemand aufregen
kann, wenn er kurz leicht abbremsen muss wenn ich gerade überhole und nicht
beiseite gehe.

MfG

Olli

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Werner Icking schrieb im Artikel
<81k8de$svu$1...@hop.gmd.de>:

>>Häh?? "Explizite Regeln setzen §1 ausser Kraft." Wo, bitte, steht das?
>

>Nirgendwo, das hast Du Dir zusammenphantasiert.

Eben. Und woher nimmst Du dann Deine Überzeugung, §1 würde _nicht_
gelten, wo irgendwas explizit geregelt ist?

>Also nochmal: wenn irgendetwas z.B. nach Par. 3 StVO legal ist,
>dann kann das keine Behinderung nach §1 sein.

Oh doch. Oder kannst Du mir z. B. den konkreten Paragraphen nennen,
der das Parken vor anderer Leute Garagentor verbietet? Es ist in der
StVO ziemlich genau geregelt, wo man parken darf und wo nicht - aber
obiges wäre demnach erlaubt (zwar nicht explizit, aber all der
Vorschriftenwust enthält meines Wissens auch nix, was das Parken vor
anderer Leute Garagentor verbieten würde). Also ist es erlaubt? Nein:
weil es gegen §1 verstößt!

Und nun komm mir nicht damit, daß §7 das Linksfahren ja _explizit_
erlauben würde. Für den Fall, daß hinter Dir andere Verkehrsteilnehmer
überholen wollen, erlaubt der Paragraph das keineswegs explizit -
dieser Fall ist einfach nur nicht näher aufgeführt, genauso wie der
Fall des Parkens vor einem fremden Garagentor.

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Werner Icking schrieb im Artikel
<81jjd6$j91$1...@hop.gmd.de>:

>>D.h., da , wo andere §§ der StVO greifen, gilt §1 nicht?
>>Kann ich kaum glauben.
>
>Das brauchst Du auch nicht zu glauben, denn so, wie Du es schreibst,
>ist es einfach falsch. Richtig steht es darüber. Warum sollte man
>§1 anwenden, wenn man andere Paragraphen anwenden kann und muß.
>
>Natürlich gilt innerorts Tempo 50 aus Paragraph 3, selbst wenn
>dieses Tempo andere behindert.

Schlechtes Beispiel: wo Tempo 50 vorgeschrieben ist (übrigens auch für
den Hinterherfahrenden!), kann man die Behinderung Schnellerer nicht
ohne anderweitige Gesetzesübertretung vermeiden. In §1 heißt es ja
eben deshalb "... mehr als vermeidbar...".

Beim Rechtsfahrgebot, um das es ursprünglich ging, ist das anders:
auch wenn Dir §7 möglicherweise erlaubt, das Rechtsfahrgebot zu
relativieren (wobei man die Einschränkung "wenn die Verkehrsdichte
dies rechtfertigt" durchaus auch auf die Dichte des _überholenden_
Verkehrs beziehen kann!), so zwingt es Dich keineswegs dazu: Du
_kannst_ trotz §7 völlig legal nach rechts gehen. Und nach §1 mußt Du
das auch, wenn Du ansonsten andere Verkehrsteilnehmer "mehr als
vermeidbar" behinderst.

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Erik Meltzer schrieb im Artikel
<81jq2r$1td29$1...@fu-berlin.de>:

>Nein. Ich fahre erstens im o.g. Beispiel nicht "langsam", sondern
>immerhin schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit, und

>behindere zweitens die noch Schnelleren hinter mir eben nicht
>"mehr als nach den Umständen unvermeidbar", wenn die erst dann
>auftauchen, wenn ich schon links bin.

Wenn die "erst dann auftauchen, wenn ich schon links bin", dann hast
Du in den meisten Fällen entweder nicht richtig in den Spiegel
geguckt, oder Du verstößt gegen §5 Abs. 2 (wesentlich höhere
Geschwindigkeit beim Überholen) - denn sonst hättest Du Deinen
Überholvorgang abgeschlossen, bevor diese Nachfolgenden von jenseits
des Horizonts bis zu Dir aufgeschlossen haben.

Im Übrigen gilt §1 nicht nur bei Spurwechseln, sondern auch bei der
Geschwindigkeitswahl: auch die hast Du so einzurichten, daß Du nicht
mehr als vermeidbar behinderst. Nach §1 steht´s Dir also keineswegs
frei, mit 110 km/h (bei schönem Wetter und freier Sicht, in einem
Auto, das locker 180 läuft) andere Autofahrer abzublocken, die mit
legalen 180 km/h von hinten kommen - auch wenn Du die Laster neben Dir
mit immerhin 30 km/h Differenz überholst. Da mußt Du schon per
Gasgeben zu einem fairen Kompromiss finden - oder eben Deinen
Überholvorgang abbrechen, bis die Überholspur wieder frei ist.

Was glaubst Du, wie oft ich vom Gas und mal kurz nach rechts gehe, um
einen nur unwesentlich langsameren Vorausfahrenden nicht auf einen
viel langsameren Lastwagen auflaufen zu lassen? Dasselbe aus
umgekehrter Sicht... Rücksichtnahme nach §1 hat nicht immer bloß mit
dem Bremsfuß zu erfolgen, sondern manchmal auch mit dem Gasfuß.

Gruß, Walter


friedrich.ostertag

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to

Michael Dietrich schrieb in Nachricht
<94361243...@braveheart.tds.de>...


Warum glaubst Du, mit dem pauschalen in-Schutz-nehmen von riskantem
Verhalten einiger schwarzer Schafe jemandem "beizukommen"?

Ich bin ein erklärter Gegner eines allgemeinen Tempolimits und halte die
meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen hierzulande für maßlos überzogen und
ihrem ursprünglichen Ziel kontraproduktiv. Ebenso halte ich es für
unhaltbar, daß die Verkehrsüberwachung hierzulande sich auf einige wenige
Tatbestände (Geschwindigkeit, Abstand, Ampeln, Rechtsüberholen)
konzentriert, und das auch noch ausschließlich auf der Basis starrer Regeln
unabhängig von einer tatsächlichen Gefährdung, weil diese "wirtschaftlich",
d.h. mit erklecklichem Bußgeldaufkommen kontrollierbar sind. Andere, z.T.
auch sehr gefährliche Tatbestände (z.B. Gefährdung nachfolgender Fahrzeuge
beim Spurwechsel) werden dagegen praktisch nie geahndet. Aber deswegen werde
ich sicher nicht aggressives Verhalten seitens schnellerer rechtfertigen,
und schon gar nicht pauschal. Das ist nur Wasser auf die Mühlen derer, die
glauben den Verkehr noch mehr gängeln und bevormunden zu müssen.

Gruß,
Friedrich

Franz W. Bauer

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im Newsbeitrag: 81lkd9$ocj$3...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

> Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu überholen (in einer


> Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze und leicht
> nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
> dass ich sie meist nie wieder sehe.

Dann bist Du also einer derjenigen die in der mittleren Spur, wenn
dreispurig, oder links fahrend auf der Autobahn ihre Freizeit
verbringen?
Mich würdest Du in der Tat nicht wieder sehen. Oder nur von hinten.
Franz

Peter K.

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Erik Meltzer wrote:

> Moin!


>
> Wenn ich mit meinem Bulli wen auf der Überholspur
> (soviel wie nach den Umständen unvermeidbar) behindere, indem
> ich einen vielleicht 60 bergauf fahrenden LKW mit vielleicht
> 90 überhol, muß der hinter mir dann vielleicht auch ein paar
> Sekunden bloß 90 fahren. Wenn ich aber hinter dem LKW
> hängenbleib, kann das Minuten dauern, bis wieder 'ne hinreichend
> große Lücke da ist, denn die muß ja dann viel größer sein als
> die, die ich bei 90 brauche. Außerdem werden gerade am Berg
> die Lastwagen oft noch viel langsamer als 60.

>


> Das Lebensmotto aller Kleinwagen- und Bullifahrer: "Lieber tot
> als Schwung verloren." :-)

Als ehemaliger Entenfahrer habe ich nie die Erfahrung gemacht, daß irgend
jemand kein Verständnis dafür hatte, ein paar Meter hinter mir herzuzuckeln,
weil ich etwas noch Langsameres überholte. Es geht in diesem Thread doch
eigentlich nur um die vermeidbaren Behinderungen, die auch dem Behindernden
keinen Vorteil bringen - die aber weniger bestraft werden als die meisten
möglichen Gegenmaßnahmen des Behinderten.

Nicht der schnaufende Bulli links vom Lkw ist das Problem, sondern der 280
S, Rentner mit Hut am Steuer, 120 auf der linken Spur, rechts alles frei.

Gruß, Peter

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Peter K. schrieb im Artikel
<383E9F6D...@gmd.de>:

>Michaels STVO-Auslegungen kann ich auch nicht immer zustimmen. Daß aber die
>Politik auf strammem Anti-Auto-Kurs ist und dies nur dem Publikum möglichst
>verschwiegen wird (wg. blutiger 5-DM-Nase), kann man an vielen Stellen sehen.

Nein, das stimmt nicht: die (auch rotgrüne) Politik ist keineswegs auf
strammem Anti-Auto-Kurs, ganz im Gegenteil. Die weissen sehr genau,
daß die Leute das Auto brauchen, und hüten sich peinlichst davor,
Maßnahmen zu ergreifen, die die Schmerzschwelle so weit überschreiten,
daß tatsächlich weniger gefahren würde. Denn dann würde die
Autofahrer-Abzocke _weniger_ statt mehr Geld bringen - und
Steuermaximierung (= Machtausbau) ist nun mal das unausgesprochene
Primat jeglicher Politik, quer durch alle Parteien. Es ist dasselbe
Prinzip wie bei der Tabaksteuer: die wird auch immer schön eng an der
Schmerzgrenze balanciert, exakt so viel, daß die Leute deswegen gerade
noch _nicht_ weniger rauchen. Volksgesundheit ist Politikern nämlich
schnurzegal, die diesbezüglichen Begründungen sind nur Propaganda. In
Wirklichkeit geht´s um Steuermaximierung und sonst garnix.

Die Anti-MIV-Propaganda und die ständigen Nadelstiche verfolgen zwei
Ziele:

1.) Autofahrer, die permanent ein schlechtes Gewissen eingeredet
kriegen, lassen sich weit mehr abzocken, bevor sie einer Regierung
bei der nächsten Wahl die Quittung dafür geben - bzw. die
Stimmenverluste werden durch Stimmengewinne bei durch die Propaganda
aufgehetzten Nichtautofahrern wieder kompensiert.

2.) Der MIV mit seinem grotesken Vorschriftenwust ist ein
hervorragendes Paradigma, um die Bürger tagtäglich unreflektierten
Kadavergehorsam einüben zu lassen und sie durch die so erzeugte
Untertanenhaltung auch im sonstigen Leben handsamer zu machen.
Wer z.B. (wie fast jeder Autofahrer) jeden Tag Dutzende Male vor einer
roten Ampel steht und auch ohne jeden Querverkehr einfach nur auf
bessere Zeiten wartet, weil sonst Strafe droht, der denkt um seines
Seelenfriedens willen schon sehr bald nicht mehr über den (Un-)Sinn
einer solchen Verkehrsregel nach und gewöhnt sich daran, völlig
unreflektiert zu gehorchen und das Maul zu halten, weil´s halt "von
oben" so vorgeschrieben wird. Eine Haltung, die dann auch auf das
sonstige Leben abfärbt - und genau das ist der Zweck der Übung.

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Clemens schrieb im Artikel
<81hltm$svs$1...@news01.btx.dtag.de>:

>Wie wärs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung? Dis Problem würde sich in
>entspanntem, sichererem dahingleiten auflösen!

Wie wär´s mit rechts bleiben auf der Autobahn? Da kannst Du
individuell ganz entspannt und sicher mit begrenzter Geschwindigkeit
dahingleiten, auch ganz _ohne_ anderen Leuten Vorschriften machen zu
wollen!

Gruß, Walter

W. H. Greiner

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to
Michael Dietrich schrieb im Artikel
<94361160...@braveheart.tds.de>:

>Ich kam dann stufenweise näher, bis ich etwa 1m hinter ihm war (mittlerweile
>auch auf 140 km/h abgebremst, Behinderung durch den Sierra!).

Bei aller Autofahrer-Solidarität :-) - an diesem Punkt kann ich Dir
beim besten Willen nicht mehr folgen. Wer mit einem Motorrad (!) bei
140 km/h auf 1 (einen!) Meter Abstand auffährt, der gehört m. E. in
die Klapsmühle, zur Beobachtung wegen akuter Suizidgefahr. Das Urteil
gegen Dich wegen Nötigung war zwar auch Schwachsinn, denn ein Motorrad
mit seiner viel geringeren Masse kann bei so geringem Abstand (bei dem
sich ja kaum Differenzgeschwindigkeit für einen Crash aufbauen kann)
einen vorausfahrenden Autofahrer schwerlich ernsthaft gefährden. Aber
Du hast Dich selber dabei so extrem gefährdet, daß man wirklich an
Deinem Verstand in diesem Moment zweifeln muß.

Gruß, Walter

Oliver Kastler

unread,
Nov 27, 1999, 3:00:00 AM11/27/99
to

Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
81p42u$m68$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...

> > Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu überholen (in einer
> > Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze und leicht
> > nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
> > dass ich sie meist nie wieder sehe.
>
> Dann bist Du also einer derjenigen die in der mittleren Spur, wenn
> dreispurig, oder links fahrend auf der Autobahn ihre Freizeit
> verbringen?
> Mich würdest Du in der Tat nicht wieder sehen. Oder nur von hinten.

Nein, so einer bin ich definitiv nicht. Ich habs nur nicht gern wenn sich
andere in irgendeiner illegalen Art bereichern und ich davon Nachteile habe.
Das gilt auch für Rechtsüberholer, die dann vorne wieder einscheren und
dadurch noch mehr aufhalten.
Ich fahre immer so weit rechts wie möglich.
In den meisten Fällen sehe ich die Rechtsüberholer die sich vorne wieder
reindrängeln tatsächlich wieder von hinten. Und zwar dann, wenn sie mich
blockieren. Deswegen rege ich mich auch darüber auf. Die blockieren mich
meist doppelt.

MfG

Olli

friedrich.ostertag

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
to
>> > Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu
>> > überholen (in einer Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze
>> und
>> > leicht nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
>> dass
>> > ich sie meist nie wieder sehe.
>>
>> Du begehst hier das schwerere Fehlverhalten, wer die Spur wechselt,
>> muß darauf achten, daß niemand behindert oder gefährdet wird,
>> was Du in diesem Fall nicht tust.
>
>Neinnein. Ich fahre ja nicht rüber, ich täusche das ja nur an. Klar ist das
>nicht ganz legal, allerdings könnte ich mich dumm stellen und behaupten,
>dass ich den nicht rechtzeitig gesehen hätte (toter Winkel). Natürlich muss
>ich ihn sehen, aber da ich nicht rüberziehe sehe ich ihn ja dann doch noch
>irgendwie rechtzeitig. Hab allerdings keine Ahnung wie das gesetzlich
>aussieht.


Wenn Du das tatsächlich absichtlich machst, mit dem Ziel, den
Rechtsüberholer zu einer Not-/Schreckbremsung zu veranlassen, ist es
Straßenverkehrsgefährdung, das ist grundsätzlich eine Straftat. Falls man
Dir das beweisen könnte, wäre der Lappen weg + vorbestraft, und das absolut
zu Recht. Und Du regst Dich auf, andere würden Dich gefährden? Scheinheilig!
Brauchst Dir aber keine Sorgen machen - die Wahrscheinlichkeit, daß man Dir
den Vorsatz nachweist, ist Null.

Im übrigen: bis 80 km/h ist rechts vorbeifahren legal erlaubt!

>> > Dazuhin kommt, dass gerade die Rechtsüberholer erheblich dazu
beitragen,
>> > dass die linke Spur noch langsamer wird, da sie sich ja beim nächsten
>> > Hindernis wieder reindrängeln. Und das ist wirklich ein Reindrängeln.
>> Meist
>> > wechseln die die Spur wenn ihr Auto geradeso in die Lücke passt. Und
das
>> > staut dann hinten wieder. Deswegen verabscheue ich Rechtsüberholer.

Kommt drauf an. Wenn, wie oft zu beobachten, schon 1,5 km vor einer
Fahrbahnverengung nur noch eine Spur genutzt wird, dann zieht das den Stau
viel mehr in die Länge. Da fahre ich dann auch (ggf. rechts) dran vorbei,
und fädle mich ganz StVO-gerecht an der Engstelle im Reissverschlußverfahren
wieder ein. (Auch wenn der Reissverschluß etwas "schwergängig" sein sollte.)

Gruß,
Friedrich


W. H. Greiner

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
to
friedrich.ostertag schrieb im Artikel
<aR8uwsTO$GA...@fnews1.vi-internet.de>:

>Kommt drauf an. Wenn, wie oft zu beobachten, schon 1,5 km vor einer
>Fahrbahnverengung nur noch eine Spur genutzt wird, dann zieht das den Stau
>viel mehr in die Länge. Da fahre ich dann auch (ggf. rechts) dran vorbei,
>und fädle mich ganz StVO-gerecht an der Engstelle im Reissverschlußverfahren
>wieder ein. (Auch wenn der Reissverschluß etwas "schwergängig" sein sollte.)

Aha: Du preschst also vor und quetschst Dich mit Gewalt ganz vorne
rein - und behinderst mit der dadurch erzeugten Diskontinuität den
Verkehrsfluß exakt da noch zusätzlich, wo der Stau entsteht.

Ein Reissverschluss sieht anders aus: da preschen nicht einzelne
linke Glieder chaotisch an den rechten vorbei, sondern alle
_synchronisieren_ sich schon geraume Zeit vor dem Einreihen - dann
klappt das i. d. R. auch reibungslos. Angesichts Deines
undisziplinierten Verhaltens ist es kein Wunder, wenn der
Reissverschluss hakt.

Gruß, Walter

Oliver Kastler

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
to

friedrich.ostertag <friedrich...@planet-interkom.de> schrieb in im
Newsbeitrag: aR8uwsTO$GA...@fnews1.vi-internet.de...

>
> Wenn Du das tatsächlich absichtlich machst, mit dem Ziel, den
> Rechtsüberholer zu einer Not-/Schreckbremsung zu veranlassen, ist es
> Straßenverkehrsgefährdung, das ist grundsätzlich eine Straftat. Falls man
> Dir das beweisen könnte, wäre der Lappen weg + vorbestraft, und das
absolut
> zu Recht. Und Du regst Dich auf, andere würden Dich gefährden?
Scheinheilig!
> Brauchst Dir aber keine Sorgen machen - die Wahrscheinlichkeit, daß man
Dir
> den Vorsatz nachweist, ist Null.

Ich rege mich nicht auf, dass ich gefährdet werde, sondern dass ich
blockiert werde. Nachweisen kann man das sicher nicht, ich denke dass das
öfter mal auch ohne Vorsatz passiert.


> Im übrigen: bis 80 km/h ist rechts vorbeifahren legal erlaubt!

Ja und nein. Rechts vorbeifahren ist erlaubt, rechts überholen nicht. Da
muss es doch noch irgendeinen Paragraphen geben. Denn wer mit Vorsatz nach
rechts zieht, an der Schlange vorbeifährt/ diese überholt und dann wieder
nach links geht der hat doch überholt und ist nicht nur vorbeigefahren. Das
ist ja nur deswegen erlaubt damit in Staus nicht die rechte Spur stehen
muss, nur weil die linke gerade steht.


> Kommt drauf an. Wenn, wie oft zu beobachten, schon 1,5 km vor einer
> Fahrbahnverengung nur noch eine Spur genutzt wird, dann zieht das den Stau
> viel mehr in die Länge. Da fahre ich dann auch (ggf. rechts) dran vorbei,
> und fädle mich ganz StVO-gerecht an der Engstelle im
Reissverschlußverfahren
> wieder ein. (Auch wenn der Reissverschluß etwas "schwergängig" sein
sollte.)

Das mag den Stau zwar in die Länge ziehen, aber es macht in sicher nicht
langsamer (zeitlich). Langsamer wird er durch dich gemacht, denn die anderen
in der Schlange werden ja durch dich überholt. Allerdings bist du dabei
vermutlich im Recht. Moralisch gesehen allerdings....

MfG

Olli

Oliver Sieks

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
to
"Peter K." <kan...@gmd.de> writes:

>
> Als ehemaliger Entenfahrer habe ich nie die Erfahrung gemacht, daß irgend
> jemand kein Verständnis dafür hatte, ein paar Meter hinter mir herzuzuckeln,
> weil ich etwas noch Langsameres überholte. Es geht in diesem Thread doch
> eigentlich nur um die vermeidbaren Behinderungen, die auch dem Behindernden
> keinen Vorteil bringen - die aber weniger bestraft werden als die meisten
> möglichen Gegenmaßnahmen des Behinderten.
>
> Nicht der schnaufende Bulli links vom Lkw ist das Problem, sondern der 280
> S, Rentner mit Hut am Steuer, 120 auf der linken Spur, rechts alles frei.
>

Das passiert aber doch nie. Ich zumindest habe das noch nicht ein
einziges Mal erlebt - es kann also nicht so oft vorkommen. Den anderen
Fall, dass jemand von der linken Spur genötigt wird, weil er nur mit
120 an den LKWs vorbeikommen will, kommt dagegen ständig vor. Aus MDs
Sicht mag das allerdings ein und derselbe Fall sein, aber der wird das
eh nicht kapieren, da braucht man sich m.E. gar keine Mühe zu geben.

Viele Grüße
Oliver

PS. Komisch, dass dir das als Entenfahrer nicht passiert ist. Aber das
war vielleicht damals noch nicht so an der Tagesordnung - seit wann
fährst du denn keine Ente mehr? Und was fährst du jetzt?

Klaus Mueller

unread,
Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
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Peter K. <kan...@gmd.de> wrote:

> Als ehemaliger Entenfahrer habe ich nie die Erfahrung gemacht, daß irgend
> jemand kein Verständnis dafür hatte, ein paar Meter hinter mir herzuzuckeln,
> weil ich etwas noch Langsameres überholte. Es geht in diesem Thread doch
> eigentlich nur um die vermeidbaren Behinderungen, die auch dem Behindernden
> keinen Vorteil bringen - die aber weniger bestraft werden als die meisten
> möglichen Gegenmaßnahmen des Behinderten.

Wie du schon schreibst, eigentlich. Ein gewisser Vollgasler namens M.D.
(ich bezeichne ihn bewusst nicht als Auto- bzw. Motorradfahrer, das
moechte ich denen nicht antun) ist aber der Meinung, alles was langsamer
als er ist, hat links ueberhaupt nichts zu suchen. Da hat Erik etwas
entgegengehalten.



> Nicht der schnaufende Bulli links vom Lkw ist das Problem, sondern der 280
> S, Rentner mit Hut am Steuer, 120 auf der linken Spur, rechts alles frei.

Da kann ich nur zustimmen.

Klaus Mueller

Michael Schießl

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Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
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W. H. Greiner <whgr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81p98b$7t6$2...@news03.btx.dtag.de...

Der TB der Nötigung wurde auch nicht durch den mangelnden Sicherheitsabstand
erfüllt, sondern durch stetig wechselnde Abstände.
Ansonsten stimme ich dir zu!

Michael


Michael Schießl

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Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
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Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im Newsbeitrag:
81rlkl$lhd$1...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

>
> friedrich.ostertag <friedrich...@planet-interkom.de> schrieb in im
> Newsbeitrag: aR8uwsTO$GA...@fnews1.vi-internet.de...
> >

> > Im übrigen: bis 80 km/h ist rechts vorbeifahren legal erlaubt!


>
> Ja und nein. Rechts vorbeifahren ist erlaubt, rechts überholen nicht. Da
> muss es doch noch irgendeinen Paragraphen geben. Denn wer mit Vorsatz nach
> rechts zieht, an der Schlange vorbeifährt/ diese überholt und dann wieder
> nach links geht der hat doch überholt und ist nicht nur vorbeigefahren. Das
> ist ja nur deswegen erlaubt damit in Staus nicht die rechte Spur stehen
> muss, nur weil die linke gerade steht.
>

§7 StVO. Den hast Du gesucht!

Mit dem Rechtsvorbeifahren ist es auch so eine Sache! Hier darf die rechts
gefahrene Geschwindigkeit nur geringfügig höher sein als links. D.h. wenn links
60km/h gefahren wird, darf ich rechts nicht 80 km/h fahren. Da diese Situation
aber noch nicht ausreichend verhandelt wurde, gibt es m. W. hierfür auch noch
keine entsprechenden Kommentare.

Michael


Michael Schießl

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Nov 28, 1999, 3:00:00 AM11/28/99
to

Franz W. Bauer <w.b...@eunet.at> schrieb in im Newsbeitrag:
81p42u$m68$1...@fleetstreet.Austria.EU.net...
> Oliver Kastler <Oliver....@MT.Stud.TU-Ilmenau.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 81lkd9$ocj$3...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

>
> > Wenn es dann mal einer wagt mich rechts zu überholen (in einer
> > Kolonne natürlich), und ich den Rechtsblinker setze und leicht
> > nach rechts ziehe dann erschrecken diese armen Menschen derart,
> > dass ich sie meist nie wieder sehe.
>

Vorsicht! Diese Verhaltensweise stellt einen Verstoß im Sinne des §315c I 2b
dar. Schon der alleinige Versuch kann gem. §315c II bestraft werden.
(Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe!)

Michael


Mike Rauschnick

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Nov 29, 1999, 3:00:00 AM11/29/99
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Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> wrote:

> Danke für das Ausdauernd, aber Troll ist falsch.
> Ich habe lediglich eine etwas andere Sicht der Dinge.

Das würde sich rapide ändern, wenn Du mal eine andere Sicht der Autobahn
kennenlernen würdest.

Ich lade Dich ein mal 2 Wochen bei mir im LKW quer durch Deutschland zu
fahren. Ich mach ´ne Wette, die 14 Tage wirken wie eine Gehirnwäsche.

SCNR!

mfg mike


--
Hätten wir an jedem Haus einen Gleisanschluß,
bräuchten wir keine LKW mehr!

Mike Rauschnick

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Nov 29, 1999, 3:00:00 AM11/29/99
to
Michael Dietrich <M.Die...@Topmail.de> wrote:

> Mit 105 überholst Du keinen LKW, es sei denn, er kommt aus Osteuropa.
> Wenn Du 105 fährst, überholen Dich noch immer die holländischen LKW.

Einspruch! Laut Gesetz (schlag mich tot, ich weiss nicht welches) müssen
deutsche und viele europäische (EU) LKW mit einem
Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein, welche die Geschwindigkeit
auf max. 85 km/h +/- 3% begrenzt. Überholt Dich also ein NL-LKW, ist das
Fahrzeug manipuliert.

Mike Rauschnick

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Nov 29, 1999, 3:00:00 AM11/29/99
to
Erik Meltzer <er...@gmx.de> wrote:

> Das ist nur Deine Meinung. 60 km/h ist auf Autobahnen langsam.
> Trotzdem aber nicht unzulässig (da dürfen schließlich sogar
> Fahrzeuge drauf, die nicht (viel) schneller als 60 km/h fahren
> *können*).

<Oberlehrer ON>
bauartbedingt schneller als 62 km/h
<Oberlehrer OFF>

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