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Wohnungsvorabnahme: Um es mit Bömmel zu sagen: "Wat für eine fiese Charakter habt ihr bloß"

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Frank Schröder

unread,
Jan 18, 2004, 11:53:47 AM1/18/04
to
Hey zusammen,
heute habe ich von einer Wohnungsvorabnahme gehört, die wirklich mal wieder
demonstriert, wie von Oben herab mit (langjährigen) Mietern umgegangen wird
und wie deren Interesse nach einem friedlichen Auszug IMO schamlos
ausgenutzt wird.

Zur Sache:
- Plattenbau
- Erstmieter (Einzug vor gut 35 Jahren, damals Tapeten ausgesucht,
die dann noch beim Bau rein kamen, nie Mietprobleme o.ä.)
- DDR-Standard-Formularmietvertrag (besenrein etc.)
- in 25 Jahren DDR nichts gemacht, nach der Wende
Fenster/Fassade/Heizung

Da die städtische Wohnungsbaugesellschaft irgendwann in den nächsten 18
Monaten vor hat, die Wohnungen jetzt von innen zu sanieren (Küche/Bad), die
Mieter aber während der Baumaßnahme mit allen Möbeln drin bleiben sollen,
die 2 Wochen dann ein Dixi-Klo nutzen dürfen und völlig unbestimmt ist, wie
das Bad saniert werden soll, haben die Mieter beschlossen, in eine andere
Wohnung umzuziehen, die außerdem Wanne und Dusche bietet.

Die Kündigung erfolgte nach Abschluss des neuen Mietvertrages Ende Dezember
03 fristgerecht zu Ende Januar 04. Letzten Freitag war die Vorabnahme, wo
eine Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaft vorbei kam und die Liste der
Arbeiten bis zur Abnahme zusammengestellt hat. Heute hörte ich davon und mir
streuben sich etwas die Haare, denn im Mietvertrag steht besenreine Übergabe
bei Auszug.

Das "Beste" dabei, die gute Frau teilte so zwischen den Zeilen mit, dass die
Wohnung wohl bis zur Sanierung nicht mehr unbefristet vermietet aber für
vorübergehende Unterbringung genutzt werden soll. Was auch immer die sich
darunter vorstellen. Auf jeden Fall sind diese Vermietung und die nötigen
Vorarbeiten IMO absolut Sache der WBG. Aber die versuchen, eine sofort
nutzbare Wohnung zu bekommen.

1. Deckenplatten in Wohnzimmer und Küche (absolut i.O.)
O.K., die müssen raus. Das sehe ich ja ein. Anschließend die Decke weißen.
Auch o.k.
Komischerweise kam ein Angebot: "In einem Zimmer dürfen die drin bleiben."
Nagut, die Mieter haben die größere Fläche festgelegt.

2. Wände und Decken aller Zimmer
Die sollen tapeziert und sauber weiß sein. Hinter Schränken muss
nachgebessert werden, wenn es da grau ist. Dübel/Schrauben (im üblichen und
normalen Maß vorhanden) müssen raus und die Wände nachgebessert werden.

3. Zimmertüren
Die waren früher teilweise tapeziert (war halt so Mode), sind aber seit
Jahren größtenteils gegen Lamellentüren getauscht. Die alten Teile stehen im
Keller. Völlig klar, die müssen wieder rein.
Aber gefordert wird: frisch gesäubert und gestrichen!
Und schon wieder kam ein Angebt: "Eine Lamellentür darf drin bleiben."

4. Waschbecken im Bad
Das Teil ist bestimmt 15 Jahre alt. Irgendwann haben mal Handwerker der WBG
was reinfallen lassen. Den Haarriss haben die Mieter gemeldet aber nie ein
Ersatzbecken erhalten.
Jetzt wollte die gute Frau möglichst Ersatz für das Teil von den Mietern
haben. Zum Glück hat die das dann aber mit den eigenen Handwerkern
eingesehen.

5. Kellernische
In eine von drei Seiten durch Beton abgegrenzte Nische hatten die Mieter
Regale eingezogen. Anders kann man die einfach nicht nutzen. Die Bretter
müssen natürlich auch raus. Das kann man sicher durchgehen lassen.

Ich hätte bei den ganzen Forderungen natürlich freundlich darum gebeten, mir
doch den von den Mietern unterschriebenen Änderungsvertrag zu zeigen, der
diese Forderungen entgegen den Inhalten des ursprünglichen Mietvertrages
begründet. Aber ich war nicht dabei, leider.

Da ich aber schon vorher darauf hingewiesen hatte, haben sich die Mieter auf
die Besenreinheit und die zu erwartenden Dinge (Deckenplatten ab und alte
Türen von Tapete gereinigt wieder rein) berufen. Da zieht die gute Frau eine
Kopie eines "Zeitungsartikels" raus (ja ihr lest richtig), und begründet
damit, dass die Besenreinheit wegen einer Änderung des Mietrechts nicht mehr
gilt.

Irgendwie dachte ich, ich bin im falschen Film, als ich heute davon hörte.

Am längeren Hebel hat die gute Frau etwas rumgezickt und da die Mieter ja
ohne Streit und ohne Extrastress raus wollen, haben sie leider das
Vorabnahmeprotokoll unterschrieben.

Ich weiß zwar, dass durch die Unterschrift die Messen gesungen sind, aber
kann mir bezüglich des ggf. tatsächlich geänderten Mietrechts, das
hinsichtlich der Besenreinheit auch Altverträge qua Gesetzt ändern soll,
jemand auf die Sprünge helfen, falls ich auf dem Holzweg sein sollte.

Danke

Ciao
Frank


Frank Schröder

unread,
Jan 18, 2004, 1:41:26 PM1/18/04
to
"Michael Holzt" <sp...@fqdn.org> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnc0lib...@zeus.keleos.net...
>
> Was willst Du eigentlich?
>

Du hast das mehrfach enthaltene Zauberwort "Besenrein" nicht zitiert. Genau
hier hab ich eben die Bauchschmerzen. Im Mietvertrag steht nichts von
Renovierung bei Auszug oder ähnlichen heute gebräuchlichen Klauseln.

Besenrein heißt für mich:
- Wohnung leer machen
- "echte" Schäden beseitigen (z.B. also das mit den Decken)
- bei unüblich vielen Dübeln und Schrauben die Löcher ggf. reparieren
- fegen und fertig

Besenrein heißt für mich nicht:
- alle Dübel raus und Löcher schließen, also auch wenn diese beim
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache in üblicher Anzahl
eingebracht worden sind
- Decken generell neu streichen
- Wände generell neu streichen oder sogar tapezieren
- Türen neu streichen

All das sind Forderungen, die ich mit "Renovierung bei Auszug" verbinde,
aber nicht mit "besenrein". Und weil die gute Frau mit dem Zeitungsartikel
eine Änderung der früheren Praxis begründet hat (oder es wollte), hab ich
halt gefragt.

Die komischen Angebote kann ich dabei nicht einordnen. Entweder die haben
das Recht auf Rückbau, dann doch konsequent. Weshalb kann sich der Mieter
denn eine von zwei Decken raussuchen und zusammen mit einer von vier
Lamellentüren drin lassen?

Das "schamlos" bezog sich hauptsächlich auf den Druck, den sie hinsichtlich
der Abnahme aufgebaut hat. "Akzeptiert die Arbeiten, ihr wollt ja raus und
ich hab sowieso Recht, weil ich hab den Zeitungsartikel vorgelegt." Genau
dagegen hab ich was, wenn der Vertrag zwischen beiden Parteien ganz was
anderes sagt.

Ciao
Frank


Nils Höppner

unread,
Jan 18, 2004, 1:47:16 PM1/18/04
to
Frank Schröder schrieb:
[Definition besenrein]

Hallo!

Meiner Erfahrung nach, ist Deine Vorstellung leider falsch. Zum Beispiel
grössere Unternehmen (wir hatten mal eine Werkswohnung der Stadtwerken
und eine von ThyssenKrupp) wollen genau das haben:
- Wände nackt, keine Löcher
- Boden nackt
- Decken nackt (also keine Platten) und weiss gestrichen
- Türen, ggfl. Fenster und manchmal sogar Heizungen gestrichen.

Das macht -imho- für alle die wenigsten Probleme. Allerdings muss ich
zugeben, das bei beiden Wohnungen die Nachmieter einige Dinge, die wir
eigentlich hätten entfernen müssen, übernommen haben. Und da gab's nie
ein Problem mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Wohnungsunternehmens.

Gruss,

Nils
--
www.diebestien.de...das Beste im Net!
Unser Flohmarkt: www.flohmarkt.diebestien.de

Frank Schröder

unread,
Jan 18, 2004, 3:41:33 PM1/18/04
to
Hey Michael,

Nicht das jetzt ein falsches Bild aufkommt. Ich bis selbstredend dafür, dass
Schmutz beseitigt wird und die Wohnung sauber übergeben wird. Weder die
beschriebenen Mieter noch mich selbst zähle ich zu den Zeitgenossen, die
Müllberge o.ä. in Wohnungen zurücklassen.

Ich habe absolut nichts gegen angemessene und vor allem vertragsgemäße
Forderungen. Aber wenn etwas nicht im Vertrag steht, dann ist das eben für
den einen oder anderen Vertragspartner "dumm gelaufen". Aber dazu gibt es
eben IMO die gegenseitigen Willensbekundungen = Verträge.

Und genau das war ja meine Ausgangsfrage:
DDR-Formularmietvertrag mit "besenrein"
<<--gegen-->>
angeblich aktuell neues Mietrecht, das diese Klausel
aufhebt bzw. verändert

(weiteres unten)

"Michael Holzt" <sp...@fqdn.org> schrieb im Newsbeitrag

news:slrnc0llh...@zeus.keleos.net...


> Frank Schröder wrote:
> > Du hast das mehrfach enthaltene Zauberwort "Besenrein" nicht zitiert.
>

> Auch Besenrein bedeutet nicht, daß man einfach Löcher mit Dübeln in der
Wand

Wenn Dübel in Wänden oder Fliesen im üblichen Maß eingebracht sind, dann
gehört es IMO zum vertragsgemäßen Gebrauch und muss nicht zurückgebaut
werden. Da müsste ja jeder ein Bad oder eine Küche neu fliesen lassen oder
bei 20 Jahre alten Fliesen eine mit nem Loch ersetzen. IMO macht es einen
feinen Unterschied ob ich nen Schweizer Käse zurück lasse oder bei 12 qm
Wandfläche 2 Dübel.

Zitat einer Anwaltskanzlei:
"Der Wiederherstellungsanspruch des Vermieters besteht jedoch nicht
hinsichtlich solcher Veränderungen, die zum Gebrauch der Wohnung im üblichen
Rahmen unerläßlich sind wie das Einschlagen von Nägeln, Haken und Dübeln
durch den Mieter und zwar auch in Fliesen oder Kacheln (z.B. für
Halterungen, für Installationsgegenstände wie Spiegel, Konsolen,
Handtuchhalter etc.)."

> zurücklassen kann, verschmutzte Türen und Einbauten.

Von verschmutzten Türen hat doch keiner was geschrieben. Das die Türen
gesäubert werden und die alte Tapete von ihnen entfernt wird, ist doch
selbstverständlich.
Aber die Forderung, die Türen anschließend weiß zu streichen, geht mir zu
weit. Wenn mir als Mieter eine hellblaue Tür gefällt und die bei Auszug
sauber/i.O. ist und eben nichts von Renovierung in weiß bei Auszug in meinem
Mietvertrag steht, dann ist diese Forderung ja wohl überzogen.

> > - Wände generell neu streichen oder sogar tapezieren
>

> Von Generell war doch wohl gar nicht die Rede. Du schriebst was von den
> Stellen, an denen eine Verfärbung sichtbar ist. Das ist durchaus
angemessen.

Wenn ich aber die eine Stelle neu streiche, ist doch anschließend der Rest
verfärbt. Das ist doch also Quark. Entweder man lässt es so, weil es nicht
gefordert ist oder man weißt alles neu.

> > Die komischen Angebote kann ich dabei nicht einordnen. Entweder die
haben
> > das Recht auf Rückbau, dann doch konsequent. Weshalb kann sich der
Mieter
> > denn eine von zwei Decken raussuchen und zusammen mit einer von vier
> > Lamellentüren drin lassen?
>

> Weil man kulant ist?

Klar sehe ich die Kulanz. Aber ich finde es komisch, dass dann der Mieter
entscheiden kann, welche Decke drin bleibt. Verständlich wäre es doch, wenn
der Vermieter bzw. seine Vertreterin die Decke aussucht, die ihr besser
gefällt oder die malermäßig eben noch einen Tick besser ist.
Aber dieses Wischi-Waschi!? Nee, das ist 'ne merkwürdige Kulanz, wenn ich
auf der anderen Seite jedes Dübelloch weg haben will.

Ciao
Frank


Hans Heß

unread,
Jan 18, 2004, 4:32:36 PM1/18/04
to
Frank Schröder schrieb:

> Hey zusammen,
> heute habe ich von einer Wohnungsvorabnahme gehört, die wirklich mal wieder
> demonstriert, wie von Oben herab mit (langjährigen) Mietern umgegangen wird
> und wie deren Interesse nach einem friedlichen Auszug IMO schamlos
> ausgenutzt wird.
>


>

> Da ich aber schon vorher darauf hingewiesen hatte, haben sich die Mieter auf
> die Besenreinheit und die zu erwartenden Dinge (Deckenplatten ab und alte
> Türen von Tapete gereinigt wieder rein) berufen. Da zieht die gute Frau eine
> Kopie eines "Zeitungsartikels" raus (ja ihr lest richtig), und begründet
> damit, dass die Besenreinheit wegen einer Änderung des Mietrechts nicht mehr
> gilt.
>


>

> Ich weiß zwar, dass durch die Unterschrift die Messen gesungen sind, aber
> kann mir bezüglich des ggf. tatsächlich geänderten Mietrechts, das
> hinsichtlich der Besenreinheit auch Altverträge qua Gesetzt ändern soll,
> jemand auf die Sprünge helfen, falls ich auf dem Holzweg sein sollte.
>
> Danke
>
> Ciao
> Frank
>
>

Moin Frank,

hab gerade mal mit meiner LAG, einer gelernten DDR-Bürgerin,
gesprochen, die findet das sehr befremdlich.
Ich eigentlich auch. Gundi ist auch nicht bekannt, daß das
Mietrecht geändert wurde. Sie ist im Juli 2003 zu
mir übergesiedelt.
Per Gesetz wurden doch nur die Kündigungsfristen neu geregelt,
oder hab ich da was verpaßt?

Die anderen Änderungen waren nicht so bedeutungsvoll.

Gruß Hans


Martin Asal

unread,
Jan 18, 2004, 4:57:24 PM1/18/04
to
Am 18.01.2004 17:53 schrieb Frank Schröder:

> Hey zusammen,
> heute habe ich von einer Wohnungsvorabnahme gehört, die wirklich mal wieder
> demonstriert, wie von Oben herab mit (langjährigen) Mietern umgegangen wird
> und wie deren Interesse nach einem friedlichen Auszug IMO schamlos
> ausgenutzt wird.

Hi,

den Begriff "schamlos" finde ich hier doch sehr befremdlich. Alle
Forderungen der WBG entsprechen für mich dem Begriff "besenrein", und
darüber hinaus ist die WBG sogar extrem kulant, weil einige mietereigene
Einbauten drinbleiben dürfen. Wenn man solche Einbauten drinlassen kann,
kann man ja wohl auch die Dübellöcher zumachen (wenige Sekunden pro Loch!)

Das mit dem Zeitungsartikel klingt natürlich merkwürdig, weil das
Argument etwas an der Sache vorbeigeht, aber was solls? Dem Mieter ist
kein Nachteil entstanden.

bis denn
M@rtin

Frank Schröder

unread,
Jan 18, 2004, 5:24:30 PM1/18/04
to
Hey Martin,

"Martin Asal" <as...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:buevbd$qt1$1...@ulysses.news.tiscali.de...


> Am 18.01.2004 17:53 schrieb Frank Schröder:

> ...


> Hi,
>
> den Begriff "schamlos" finde ich hier doch sehr befremdlich. Alle
> Forderungen der WBG entsprechen für mich dem Begriff "besenrein", und
> darüber hinaus ist die WBG sogar extrem kulant, weil einige mietereigene
> Einbauten drinbleiben dürfen. Wenn man solche Einbauten drinlassen kann,
> kann man ja wohl auch die Dübellöcher zumachen (wenige Sekunden pro Loch!)
>
> Das mit dem Zeitungsartikel klingt natürlich merkwürdig, weil das
> Argument etwas an der Sache vorbeigeht, aber was solls? Dem Mieter ist
> kein Nachteil entstanden.

Das "schamlos" bezog sich hauptsächlich auf den Druck, den die gute Frau


hinsichtlich der Abnahme aufgebaut hat. "Akzeptiert die Arbeiten, ihr wollt
ja raus und ich hab sowieso Recht, weil ich hab den Zeitungsartikel
vorgelegt."

Genau dagegen hab ich was, wenn der Vertrag zwischen beiden Parteien ganz
was anderes sagt.

Wie Hans es schon schreibt, so hatte ich das auch in Erinnerung. "Die
Änderung im Mietrecht bezog sich auf die Kündigungsfristen." Irgendwelche
anderen Änderungen sind mir nicht bekannt. Daher meine Frage im OP.

Und das mit dem Nachteil, naja, ich hab da so meine Bedenken.
Wenn ein Mieter außergewöhnliche Schäden beseitigt, also das was über den
üblichen Gebrauch hinaus geht, ist der Aufwand schon anders, als wenn er die
Wohnung inkl. der Türen vollständig streichen muss. Selbst das Nachstreichen
von verfärbten Stellen geht mir bei einem "besenrein"-Vertrag ab.

Das reicht doch i.d.R. sowieso nicht, um die Wohnung nach heutigem Standard
frisch und weiß renoviert an einen künftigen Mieter zu übergeben. Es wird
sich also ein Malereinsatz im Auftrag des Vermieters anschließen. Beim
Übergang von den Altverträgen zu einem der heute üblichen Verträge muss es
irgendwann diesen Schnitt geben. Anders geht das nicht. Dies sehe ich als
geschäftsmäßiges "Risiko" des Vermieters. Und jetzt schlagt mich nicht für
den letzten Satz.

Ciao
Frank


Volker Söhnitz

unread,
Jan 19, 2004, 8:30:20 AM1/19/04
to
Michael Holzt wrote:

> Frank Schröder wrote:
>> Du hast das mehrfach enthaltene Zauberwort "Besenrein" nicht zitiert.
>
> Auch Besenrein bedeutet nicht, daß man einfach Löcher mit Dübeln in
> der Wand zurücklassen kann,

Selbstverständlich kann man das - sofern es das übliche Maß nicht
überschreitet.

> verschmutzte Türen und Einbauten.

Das ist natürlich eine andere Sache.

>> - Wände generell neu streichen oder sogar tapezieren
>

> Von Generell war doch wohl gar nicht die Rede. Du schriebst was von
> den Stellen, an denen eine Verfärbung sichtbar ist. Das ist durchaus
> angemessen.

Tapeten und gestrichene Flächen zeigen mit zunehmendem Alter Verfärbungen -
diese sind bei fehlender Renovierungspflicht auch nicht zu beanstanden -
jedenfalls nicht im "üblichen Maß".

ciao
volker

--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com


Arnulf Triller

unread,
Jan 19, 2004, 8:38:27 AM1/19/04
to
Frank Schröder schrieb:
[...]

> - DDR-Standard-Formularmietvertrag (besenrein etc.)
> - in 25 Jahren DDR nichts gemacht, nach der Wende
> Fenster/Fassade/Heizung
>
> 1. Deckenplatten in Wohnzimmer und Küche (absolut i.O.)
> O.K., die müssen raus. Das sehe ich ja ein. Anschließend die Decke weißen.
> Auch o.k.

Nicht unbedingt. Die Verbesserung der Mietwohnung dürfte durchaus im
"gesellschaftlichen Interesse" gelegen haben (§ 111 ZGB der DDR). Wenn
Einvernehmen mit dem Vermieter vorlag (mündlich oder schriftlich), muss
der Mieter nichts demontieren.

>
> 2. Wände und Decken aller Zimmer
> Die sollen tapeziert und sauber weiß sein. Hinter Schränken muss
> nachgebessert werden, wenn es da grau ist. Dübel/Schrauben (im üblichen und
> normalen Maß vorhanden) müssen raus und die Wände nachgebessert werden.
>

Es gilt ja DDR-Recht. Zitat: "Danach begründete zwar § 104 Abs. 1 Satz 2
ZGB eine grundsätzliche Mieterpflicht zur Durchführung von notwendigen
Malerarbeiten. Für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses verwies
§ 104 Abs. 1 Satz 3 jedoch auf § 107 Abs. 2 ZGB. Nach dieser Vorschrift
bestand eine Pflicht des Mieters zum Tätigwerden nur dann, wenn durch
unterlassene Malerarbeiten Mängel an der Mietsache entstanden waren. Die
allgemeine Abnutzung durch Abwohnung stellte gerade keinen Mangel im
Sinne dieser Vorschrift dar, wie die Kommentierung der Norm zeigt (vgl.
Kommentar zum ZGB der DDR, Staatsverlag der DDR, 1983, § 107 Ziff. 1
ff.)." (LG Rostock, WM 2000, 414)

--> das heißt: Tapezieren oder Weißen nur dann, wenn durch Unterlassung
ein Substanzschaden am Gebäude einzutreten droht.

> 3. Zimmertüren
> Die waren früher teilweise tapeziert (war halt so Mode), sind aber seit
> Jahren größtenteils gegen Lamellentüren getauscht. Die alten Teile stehen im
> Keller. Völlig klar, die müssen wieder rein.
> Aber gefordert wird: frisch gesäubert und gestrichen!

Zu "gestrichen" würde ich sagen: siehe oben, LG Rostock.
Zu "gesäubert": Forderung finde ich eigentlich OK. Ob Tapete auf der Tür
im gesellschaftlichen Interesse liegt ... wohl eher nicht.

Und "besenrein" heißt:
Kein Schutt, keine größeren Gegenstände, Abfall etc. Also ganz wörtlich,
geräumt und ordentlich durchgefegt.
Es heißt aber ausdrücklich nicht: renoviert.
Und es beinhaltet auch nicht Fensterputzen, und alles auf Hochglanz
bringen.

Christian Konrad

unread,
Jan 19, 2004, 8:50:11 AM1/19/04
to
"Frank Schröder" <Mail.a...@gmx.de> schrieb

> Besenrein heißt für mich nicht:
> - alle Dübel raus und Löcher schließen, also auch wenn diese beim
> vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache in üblicher Anzahl
> eingebracht worden sind

Aber selbstverständlich _alle_ Dübel heraus. Für mich ist das
eindeutig.

> - Türen neu streichen

Die Türen sind mit Tapeten beklebt worden. Selbstverständlich
müssen sie gereinigt und von dem Zeug befreit werden.

Christian, grüßend


--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)

Christian Prochaska

unread,
Jan 19, 2004, 2:11:20 PM1/19/04
to
Frank Schröder schrieb in MID <buedm0$gkj1e$1...@ID-8566.news.uni-berlin.de>:

> Da die städtische Wohnungsbaugesellschaft irgendwann in den nächsten 18
> Monaten vor hat, die Wohnungen jetzt von innen zu sanieren (Küche/Bad)

... sind eigentlich alle Forderungen, die über "besenrein" hinaus gehen,
absolut abwegig.
Und selbst die unterzeichnete "Vorabnahme" würde ich anfechten, evtl. durch
Widerruf eines Haustürgeschäfts.

Schönheitsreparaturen sind nach Altverträgen nicht zu leisten, normaler
Verschleiß der Mietsache geht bei jedem Wohnraummietvertrag zu Lasten des
Vermieters - was bleibt also noch zu fordern? - nix.

Typischerweise haben die Damen vom Grill keinen blassen Schimmer und
beziehen sich auf Zeitungsartikel oder Urteile, die keinerlei
Wahrheitsgehalt oder Bezug zum Vorfall haben.

mfg

--
Christian Prochaska
chris [at] bitterfeld-online.de

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