für die Schneeräumpflicht gibt es ja einige Artikel im Netz. Was ich
jedoch nicht finde ist mein Fall:
Das Grundstück des Hauses, in dem ich eine Wohnung gemietet habe, geht
bis unmittelbar an die Straße: Es gibt keinen Gehweg. Auch der
Briefkasten ist unmittelbar an der Straße.
Pakete allerdings oder auch Schornsteinfeger usw. müssen natürlich bis
ans bzw. ins Haus kommen: Der Weg zur Haustüre führt also über das
Grundstück, ist Privatweg und nicht öffentlich.
Bisher hatte de5r Vermieter die Schneeräumung an einen Mieter
übertragen, der ausgezogen ist. Im Mietvertrag steht nicht über
Schneeräumung, es steht darin lediglich, dass die Kosten der
Straßenreinigung in den Nebenkosten enthalten sind.
Kann mir hier jemand mitteilen, wie die rechtliche Situation bei der
Schneeräumung(spflicht?) auf einem Privatgrundstück ist?
Es grüßt und dankt für Hilfe im voraus
Michael
Sorry, das soll natürlich heißen: "Privatwege und Schneeräumpflicht"
Michael
>Kann mir hier jemand mitteilen, wie die rechtliche Situation bei der
>Schneeräumung(spflicht?) auf einem Privatgrundstück ist?
es besteht keine Pflicht zum Räumen aber eine zur
Schadensersatzzahlung bei Unfall von Besuchern/Briefträger etc.
Wenn das eindeutig nicht im Vertrag steht und auch nicht in der
Hausordnung (sollte sie wirksam einbezogen sein), musst du auch nicht
räumen. Dein Vermieter evtl. schon, das würde sich dann aus den
passenden Vorgaben deiner Gemeinde ergeben.
Gruss Thomas
die Situation kenne ich, allerdings aus Vermieterseite. Hier ist es so,
dass man als Vermieter die Scvhneeräumpflicht auf den Mieter übertragen
kann. Das muss man sich allerdings durch die Gemeinde bestätigen und
genehmigen lassen. Trotzdem ist letztlich immer noch der Vermieter für
die Schneeräumung in der Pflicht, wenn der Mieter sie nicht durchführt.
MfG,
Bernd
>die Situation kenne ich, allerdings aus Vermieterseite.
für Privatwege, wovon der OP schrieb oder vom öffentlichen
Bürgersteig?
Auch für Privatwege. Es sei denn, man ist die Gemeinde, für die gilt
natürlich eine Ausnahmeregelung und es reicht ein Schild: "Dieser Weg
wird nicht geräumt und nicht gestreut"
MfG,
Bernd
ich danke für die Hife - und glaube, nun Argumente für ein Gespräch
bzw. für das Verhandeln mit dem Vermieter zu haben.
Nochmals Danke und Gruß
Michael
> Auch für Privatwege. Es sei denn, man ist die Gemeinde, für die gilt
> natürlich eine Ausnahmeregelung und es reicht ein Schild: "Dieser Weg
> wird nicht geräumt und nicht gestreut"
Das dürfte aber eher (oder nur) für Privatwege gelten, die öffentlich
zugänglich sind, z.B. ein privater Weg zwischen zwei öffentlichen
Straßen.
Ein Weg, der über ein Privatgrundstück nur zu dem darauf befindlichen
Haus führt, ist IMHO damit nicht vergleichbar. Eine direkte
Räumpflicht dürfte daher nicht bestehen, sollte aber aus den
Sorgfaltspflichten des VM ableitbar sein. Insbesondere darf er
natürlich die Postzustellung zu seinen Mietern und den Zugang der
Mieter zum Haus nicht behindern. Tut er das doch, ist er mindestens im
Schadensfall schadensersatzpflichtig.
Kleine Randbemerkung: Es gibt (ein) Urteil(e), nachdem auch die
jahrelange Durchführung der Schneeräumung durch einen vertraglich
nicht dazu verpflichteten Mieter diesem keineswegs auch weiterhin die
Schneeräumung auferlegt. Es gibt zwar Gewohnheitsrechte, aber keine
Gewohnheitspflichten.
Winfried Büchsenschütz
Genau das ist bei mir der Fall
Grüße
Bernd
Erleuchte uns, oh Guenter.
Für wen besteht die Schadenersatzpflicht? Den ausgezogenen Mieter? Die
verbleibenden Mieter? Den Vermieter? Den Weihnachtsmann? Für alle, die
unvollständige Behauptungen ohne den leisesten Hinweis auf die
Echtsgrundlage in eine *.recht.* NG stellen?
Muß denn nicht der Grundstücksinhaber für eine ausreichende
Verkehrssicherung sorgen und, gleich wem er den Winterdienst
überträgt,Schadensersatzansprüche regeln?
Gruß,
Detlef
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