Gruß, Horst
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Wegen Spam-Überflutung wird meine Emailadresse etwa alle 3 Wochen geändert.
E & M Nebel schrieb folgendes:
> nun so, daß komplett neu tapeziert werden muß, oder genügt es die
> Tapeten zu streichen (Rauhfaser); als wir eingezogen sind, mußten wir
Normal würde ich sagen, streichen reicht.
> sowohl die Tapeten selbst abziehen als auch (klaro) neu tapezieren. Im
Jetzt würde ich sagen: nix von alledem, schließlich habt ihr die Wohnung
unrenoviert übernommen. Rückgabe wie übernommen.
> Mietvertrag ist nichts besonderes vereinbart, es ist so ein
Steht überhaupt etwas zu diesem Thema drin?
> Einheitsmietvertrag, den es überall gibt. Und wie ist es mit den
> Heizkörpern? Müssen die auch gestrichen werden?`Oder ist das
Die modernen Plattenheizkörper wird man mit überpinseln i.d.R. nur
versauen (sorry). Wenn ein an sich neuer Heizkörper im Bad rostet dürfte
das allerdings eher ein Baumangel sein...
Wie lange habt ihr da gewohnt?
Gruß, Micha (alles AFAIK und IMHO)
das sind alte Heizkörper, das Haus wurde vor 35 Jahren gebaut; wir selbst
wohnen jetzt 6 1/2 Jahre hier.
Das Abgeplatzte an den Heizkörpern ist so, weil tatsächlich Rostflecken
darunter vorspitzen!
Gruß
Eva
"Michael Holtermann" <nwsg...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ajqnb9$1d7v7a$1...@ID-3470.news.dfncis.de...
>Ein Renovieren beim Einzug schließt dieses beim Auszug aus. Laut
>Gesetz kann nur entweder/oder verlangt werden.
Nein, es kann verlangt werden, daß in bestimmten Fristen die Räume
renoviert werden. Ich zitiere mal aus der FAQ:
a) Umfang
Es handelt sich um die Beseitigung von Dekorationsmängeln. Eine
Definition findet sich in § 28 II 5 5 II. BerVO. Danach umfassen
Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der
Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper
einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenstern und
Außentüren von innen. Diese Norm kann zur Auslegung des Begriff auch
im freifinanzierten Wohnraum entsprechend herangezogen werden.
c) Fristen
Es dürfen in AGB Fristen für die Arbeiten vorgeschrieben werden. Als
üblich und angemessen gelten: Küche/Bad alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5
Jahre, übrige Bereiche alle 7 Jahre). Findet sich keine
Fristenvereinbarung, werden diese Fristen in ergänzender
Vertragsauslegung in Anlehnung an den Mustermietvertrag des BJM
angenommen.
b) Auszug
Eine Endrenovierung schuldet der Mieter entweder weil er die
Schönheitsreparaturen nicht pflichtgemäß durchgeführt hat oder
aufgrund einer entsprechenden individualvertraglichen (nicht
formularmäßigen, OLG Frankfurt, DWW 1981/293) Klausel im Mietvertrag.
Wenn der Mieter die laufende Renovierung erfüllt hat, darf ihm für den
Fall des Auszugs nur eine solche Renovierung zusätzlich vorgeschrieben
werden, die den Ausgleich der nach der letzten Renovierung
eingetretenen Dekorationsmängel betrifft.
Also, ohne den Vertrag genau zu kennen, ist da wenig Aussage möglich.
Aber bei einer Wohnzeit von 6,5 Jahren (siehe anderes Posting des OP)
waren oder sind Küche/Bad und Wohnräume wahrscheinlich fällig
Sandra
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And all the morons and all the stooges with their coins
They're the ones who make the rules, it's not a game, it's just a rout
There's desperation, there's desperation in the air
It leaves a stain on all your clothes and no detergent gets it out