Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
Konkretisierung:
+GRUENFLAECHE
Das interessante dabei ist jetzt, daß der Gehweg etliche Meter vom
Auto entfernt war.
Unsere Straße ist nämlich so aufgebaut (vom Hause aus gesehen):
- Fußweg, ca. 2m breit
- Grünstreifen, ca. 4m breit
- Radweg, ca. 1,50m breit
- dann ca. 2m mit abwechselnd Grünstreifen/Bäumen und Parkflächen
- Fahrbahn
Ab und zu gibt es noch eine Ausfahrt, die durch das alles hindurch
führt.
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Die Frage ist jetzt die: darf uns die Stadt dafür mit diesem
Tatbestand verwarnen? Wenn nicht, wie gehe ich dagegen vor?
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden... Allzu großer Aufwand lohnt sich natürlich nicht bei den
15€, aber das ärgert uns schon sehr.
Danke im Voraus für alle Tips,
Hermann.
P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?
> Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
"linken Reifen" vermutlich
> Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
> Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
> Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
> niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
> viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Tja, Teile des Reifens auf dem falschen Untergrund abstellt. Gab's in
der Straße meiner Eltern früher auch. Wenn die Reifenflanken so eng an
den Bordstein (ein flacher welcher, mit abgerundeten Kanten) rangefahren
wurden, dass sich die Lauffläche von der Fahrbahn abhob, gab's für
manche Nachbarn/Besucher [1] ein Ticket wegen Parkens auf dem Gehweg.
[1] ich selbst hatte zu der damaligen Zeit noch gar keinen FS. Nur für
den Fall, dass jetzt jemand mit der Idee kommt, dass ich der Parkrowdie
gewesen sei ;-)
> Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
> gefunden...
Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
> P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
> Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
> Passanten zuziehen?
Das war die Bulette.
-Andreas
--
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> Hermann Schwab wrote:
>
>> Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
> "linken Reifen" vermutlich
>
>> Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
>> Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
>> Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
>> niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen viele
>> so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
>
> Tja, Teile des Reifens auf dem falschen Untergrund abstellt. Gab's in
> der Straße meiner Eltern früher auch. Wenn die Reifenflanken so eng an
> den Bordstein (ein flacher welcher, mit abgerundeten Kanten) rangefahren
> wurden, dass sich die Lauffläche von der Fahrbahn abhob, gab's für
> manche Nachbarn/Besucher [1] ein Ticket wegen Parkens auf dem Gehweg.
>
> [1] ich selbst hatte zu der damaligen Zeit noch gar keinen FS. Nur für
> den Fall, dass jetzt jemand mit der Idee kommt, dass ich der Parkrowdie
> gewesen sei ;-)
>
>
>> Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
>> gefunden...
>
> Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
> beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
...ist am rechten Fahrbahnrand zu parken... steht irgwndwo in der StVO.
Der Grünstreifen ist kein Fahrbahnrand. Der ist vor dem Grünstreifen.
Also nochmal zum mitmeisseln:
Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
Fahrbahnrand parken, oder dort, wo Flächen zum Parken ausgewiesen sind.
Mehr nicht.
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden - wenn genügend Raum für Fußgänger zur Verfügung steht.
ervin
--
"Regeln sind nur dort notwendig, wo sich die Menschen nicht einigen
wollen..."
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
inkl. Zwischenraumgepflastere mit kleinen Granitsteinen, Gehweg, Grünfläche
und (obwohl extra TBNR) auch der Radweg.
Gehweg meint also rechtlich nicht nur den Weg zum Gehen, auch das was links
und rechts davon ist.
S.
> Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
> Fahrbahnrand parken,
DAS trauen sich komischerweise viele Autofahrer nicht.
Die parken lieber halb oder ganz auf dem Gehweg, als auf der Fahrbahn.
Man könnte ja einem anderen Auto ein bisschen im Weg sein...
Ciao
dirk
Weder noch, hatte wohl eine alte Formulierung nicht komplett gelöscht.
>> Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
>> Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
...schnipp...
> Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
> beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
>
>
>> P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
>> Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
>> Passanten zuziehen?
>
> Das war die Bulette.
Danke für die Info. Auch an alle anderen!
Grüße,
Hermann.
Nö. Aber im vorliegenden Fall war es weder Fahrbahnrand noch befestigter
Seitenstreifen (einschließlich Parkstreifen). Eine Ordnungswidrigkeit
muß keine eigene Tatbestandsnummer haben, um geahndet werden zu können.
Ich sagte auch "grob". Es ist natürlich ganz genau der "Seitenraum".
"In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als
Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zu Fahrbahn
beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört."
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/5/5b/Gehweg-3.jpg/800px-Gehweg-3.jpg
S.
*Unsinn, auch Widersinn ist ein von Sinn und Logik gelöster oder grob
falscher Sachverhalt ???
Ich denke da wird er nichts gegen haben, mit seinem Fahrrad kommt er da
gut dran vorbei.
> Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
> 112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
> Konkretisierung:
> +GRUENFLAECHE
Im Tatbestandskatalog wird eben "Parken verbotswidrig auf Grünfläche"
nicht vorgesehen sein. Deshalb nimmt man den den nächst liegenden
Tatbestand und vermerkt im Freitext-Feld, was es genau war.
Claus
> X-No-archive: Yes
>
> On 13 Mrz., 16:05, Ervin Peters <ervin.pet...@ervnet.de> wrote:
>
>> Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
>> werden
>
> ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
> mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Dagegen habe ich genau gar nichts. Mach ich selbst gelegentlich - Parken
am rechten Fahrbahnrand, wie es in der StVO steht.
Da bleibt doch glatt die Frage ob man auf Radwegen Fahrräder parken
darf...
> X-No-archive: Yes
>
> On 13 Mrz., 16:05, Ervin Peters <ervin.pet...@ervnet.de> wrote:
>
>> Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
>> werden
>
> ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
> mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Warum sollte er das tun, wenn du dafür wie vorgesehen den rechten
Fahrbahnrand benutzt? Allerdings mußt du es beleuchten, sobald es finster
wird.
Warum sollte man das dürfen?
Auf der Fahrbahn darfst Du parken, weil §12
Auf dem Gehweg nach allegemeiner Rechtsauslegung, weil Du dort legal
schieben darfst. Bis Du zu schwach bist zum Schieben und paar Stunden
Pause brauchst, vulgo: Parken ;-) (Und irgendwo steht doch auch,
dass unbeleuchtete Zweiräder nachts von der Fahrbahn zu entfernen sind)
Auf Radwegen schieben ist aber nicht, da dann Fußgänger und die dürfen
nicht auf Radwege ...
MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
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> Dirk Wagner wrote:
>
> > Ervin Peters <ervin....@ervnet.de> wrote:
> >
> >
> >> Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
> >> Fahrbahnrand parken,
> >
> > DAS trauen sich komischerweise viele Autofahrer nicht.
>
> Bitte? Letztens auf dem Hochbord genau da, wo der Hochbord wieder auf
> Fahrbahnhöhe runtergeführt wurde.
Paßt doch: Der hat sich treffsicher eine der wenigen Stellen ausgesucht,
wo das Parken auf der Fahrbahn unzulässig ist. Das nenne ich
konsequentes Handeln! Beim nächsten mal sollte er aber so nett sein,
gleich auf dem Radweg zu parken.
Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur