On Mon, 11 Feb 2013 09:38:41 +0100, Wolfgang Schreiber wrote:
>> da es um eine Straftat geht, spielt die Motivation des Polizisten
>> keine so gro�e Rolle: er muss ermitteln.
>
>'m�ssen' tut er IMO nur bei Offizialdelikten. Ist Fahren ohne
>F�hrerschein ein solches?
nat�rlich.
(welcher Gesch�digte sollte denn Strafantrag stellen?)
>> er muss es nur anzeigetauglich widerlegen.
>
>Gut, dann k�mmert sich der Staatsanwalt darum, wenn er denn Lust dazu
>hat.
nein.
Auch der ist verpflichtet...
>Aber auch der hat das Problem, die nicht-Probefahrt-Eigenschaft
>genau dieser Fahrt nachweisen zu m�ssen.
>
>Da nirgendwo niedergelegt ist, welche Kriterien f�r eine Probefahrt
>notwendig und hinreichend sind, d�rfte das schwierig werden.
Letztlich muss er nur den Richter �berzeugen.
>> Daf�r w�re ein erster Ansatz, Start- und Zielpuntk der Fahrt
>> festzustellen
>
>W�re denn der Fahrer verpflichtet, diese Infos �berhaupt rauszur�cken?
Der Fahrer w�re vermutlich interessiert, den Richter von seiner
Version zu �berzeugen. Reines Schweigen hilft nur, wenn der
Staatsanwalt garkeine Argumente vorbringt...
Wer einfach nur auf offener Stra�e angehalten wird, kann vermutlich
schon beim kontrollierenden Polizeibeamten mit der Aussage "bin auf
Probefahrt" den Verdacht einer Straftat ausr�umen.
Ein umfangreicheres "ich bin auf Probefahrt von der Messer zur�ck zur
Firma. Genau wie ich letzte Woche schon eine Probefahrt von der Firma
zur Messe gemacht hat. Probefahrten d�rfen wir n�mlich so viele und
wohin wir wollen machen!" entspricht zwar deiner Argumentation, d�rfte
in der Praxis aber nicht unbedingt f�r ein schnelles Ende der
Verkehrskontrolle sorgen.
Wer nat�rlich bei der Ausfahrt vom Mesegel�nde angehalten wird, ist in
einer etwas anderen Ausgangssituation.
Was die Verpflichtung angeht: Der Fahrer, der Tr�ger der
Halterverantwortung (und die mit diesen Verwandten und
verheirateten/verlobten Personen) sind nat�rlich nicht verpflichtet,
auf der Frage nach Start- und Zielpunkt der Fahrt wahrheitsgem�� zu
antworten. Schon der Beifahrer w�rde sich ggf. mit einem "ja nat�rlich
bin ich nur mitgefahren um zu horchen ob es hinten links noch
klappert!" strafbar machen, wenn er diese Aussage als Zeuge macht.