Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

richtiges Verhalten an STOP Schild ohne Haltlinie

29 views
Skip to first unread message

Andreas Portz

unread,
Aug 8, 2009, 5:54:50 AM8/8/09
to
Hallo,

folgende Situation: Stra�e au�erorts, einseitig stra�enbegleitender [1]
Rad-/Fu�weg in beide Richtungen blau freigegeben, einm�ndende Querstra�e
mit STOP Schild (Zeichen 206) f�r die Querstra�e direkt am querenden RW.
Die Haltlinie ist aber nicht am Schild, sondern ca. 6m weiter direkt an
der vorfahrtberechtigten Stra�e angebracht. Also quasi als Weiterf�hrung
deren Fahrbahnbegrenzungslinie, nur entsprechend breiter. Ca. 60-80m vor
der Einm�ndung wird in der Querstra�e mittels �Vorfahrt gew�hren�
Zeichen 205 und dem Textschild �Halt 100m� gem�� StVO 41 (2) 1b
vorgewarnt. Allerdings kein Hinweis auf den querenden RW.

Die StVO sagt bzgl. Zeichen 206 weiterhin �Das unbedingte Haltgebot ist
dort zu befolgen, wo die andere Stra�e zu �bersehen ist, in jedem Fall
an der Haltlinie (Zeichen 294). Das Schild steht unmittelbar vor der
Kreuzung oder Einm�ndung.�
Kann man �unmittelbar vor der Kreuzung oder Einm�ndung� so auslegen,
dass wegen den 6m bis zur vorfahrtberechtigten Stra�e der querende RW
der eigentliche Grund f�r das zur�ck gesetzte STOP Schild ist und dass
das direkt neben dem querenden RW angebrachte Schild explizit auch f�r
ihn gilt? Mit dem letzten Motorradfahrer, der wegen einer Notbremsung,
als er mich ca. 1m weit auf der Fahrbahn erkannte, fast gest�rzt war,
hatte ich dazu eine kurz Diskussion. Er murmelt nur was von �an der
Haltlinie�, als ich ihn auf Schild und RW aufmerksam machte.


[1] Mancher hier w�rde diesbez�glich Zweifel anmelden, da auf den 6km
Strecke der RW die meiste Zeit durch einen ca. 5m breiten Gr�nstreifen
mit deutlichem Baum- und Buschbewuchs von der Fahrbahn getrennt ist,
einen kleinen Teil durch eine L�rmschutzwand und nur ca. 1km wirklich
�b�ndig�.
Weiterhin ist dieser RW von der einm�ndenden Querstra�e aus wegen
dichtem Buschbewuchs bis an die Fahrbahnbegrenzung der Querstra�e ran
fast nicht zu sehen, wenn man ihn nicht �kennt�. Selbst vom RW aus ist
es nahezu unm�glich, die Fahrbahn zu betreten/-fahren, ohne dass einem
z�gig bis zur Haltlinie vorpreschende Fahrzeuge �ber den Fu� fahren oder
das VR touchieren.


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

Stefan Reuther

unread,
Aug 8, 2009, 7:28:41 AM8/8/09
to
Andreas Portz wrote:
> folgende Situation: Stra�e au�erorts, einseitig stra�enbegleitender [1]
> Rad-/Fu�weg in beide Richtungen blau freigegeben, einm�ndende Querstra�e
> mit STOP Schild (Zeichen 206) f�r die Querstra�e direkt am querenden RW.
[...]

> Die StVO sagt bzgl. Zeichen 206 weiterhin �Das unbedingte Haltgebot ist
> dort zu befolgen, wo die andere Stra�e zu �bersehen ist, in jedem Fall
> an der Haltlinie (Zeichen 294). Das Schild steht unmittelbar vor der
> Kreuzung oder Einm�ndung.�
> Kann man �unmittelbar vor der Kreuzung oder Einm�ndung� so auslegen,
> dass wegen den 6m bis zur vorfahrtberechtigten Stra�e der querende RW
> der eigentliche Grund f�r das zur�ck gesetzte STOP Schild ist und dass
> das direkt neben dem querenden RW angebrachte Schild explizit auch f�r
> ihn gilt?

Falls der Radweg stra�enbegleitend und damit Teil der Stra�e ist, w�rde
ich sagen, dass die Stelle "wo die andere Stra�e zu �bersehen ist" dort
ist, wo der Radweg zu �bersehen ist. Man muss also ggf. zweimal halten.

Allerdings h�tte ich jetzt unter dem Stopschild noch ein Zusatzsschild
"Fahrr�der von links und rechts" erwartet, insb. wenn der Radweg
beidseitig zu benutzen ist.


Stefan

Claus Färber

unread,
Aug 8, 2009, 2:14:00 PM8/8/09
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> schrieb/wrote:
> Allerdings h�tte ich jetzt unter dem Stopschild noch ein Zusatzsschild
> "Fahrr�der von links und rechts" erwartet, insb. wenn der Radweg
> beidseitig zu benutzen ist.

Bei einer solch offensichtlichen Fehlkonstruktion erwartest du ein
Zusatzschild? Die Haltelinie m�sste nat�rlich _vor_ den Radweg
angebracht sein.

Claus

Stefan Reuther

unread,
Aug 9, 2009, 7:05:09 AM8/9/09
to

Prinzipiell dachte ich das auch; aber gibt es eine M�glichkeit, den
Wartepflichtigen dann noch einmal an der "richtigen" Fahrbahn anhalten
zu lassen, wie ja offensichtlich intendiert? Zweite Haltelinie?


Stefan

Elke Bock

unread,
Aug 9, 2009, 2:12:03 PM8/9/09
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> schrieb:

So offensichtlich finde ich das nicht.
Man k�nnte ja auch meinen, bevorrechtigte VT mit 15-30 km/h kann der
Wartepflichtige auch im Fahren wahrnehmen und *nur bei Bedarf*
anhalten, w�hrend das beim schnellen Landstra�enverkehr nicht
unbedingt gelingt. M�glicherweise war ja auch bei Aufstellung der
Beschilderung der Bewuchs noch nicht so hoch, oder der
Grundst�cksbesitzer hat sogar die Auflage zum Verschnitt, und es
kontrolliert blo� keiner...

Andreas Portz

unread,
Aug 9, 2009, 3:51:52 PM8/9/09
to
Elke Bock wrote:

> Man k�nnte ja auch meinen, bevorrechtigte VT mit 15-30 km/h kann der
> Wartepflichtige auch im Fahren wahrnehmen und *nur bei Bedarf*
> anhalten, w�hrend das beim schnellen Landstra�enverkehr nicht
> unbedingt gelingt.

Jedes Fahrzeug, das dort schneller als 10km/h f�hrt, rauscht in einen VT
rein, der vom RW/FW vors�tzlich z�gig auf die Fahrbahn tritt/f�hrt. Die
Erkennungsdistanz betr�gt dort 2-3m. Versch�rfend kommt hinzu, dass
Rechtsabbieger sich besagte 5-10m vor der vorfahrtsberechtigten Stra�e
nach recht einordnen (die Einm�ndung verbreitert sich schon in der
wartepflichtigen Querstra�e leicht nach rechts und erm�glicht somit
problemlos zwei Fahrzeugen dort nebeneinander zu warten oder bzgl. dem
STOP Schild illegal 'fliegend' nach rechts durchzurauschen) und damit
bis auf wenige cm an den eigenen Fahrbahnrand respektive den querenden
RW/FW ran kommen. Oder anders ausgedr�ckt: im Extremfalls streift der
wartepflichtige Verkehr den vorden Teil des Fahrradreifens, w�hrend sich
die Reifenaufstandfl�che noch au�erhalb der Fahrbahn auf dem
eigentlichem RW befindet.


> M�glicherweise war ja auch bei Aufstellung der
> Beschilderung der Bewuchs noch nicht so hoch, oder der
> Grundst�cksbesitzer hat sogar die Auflage zum Verschnitt, und es
> kontrolliert blo� keiner...

Grundst�cksbesitzer bzw. zust�ndig f�r den R�ckschnittd�rfte bei Bewuchs
am Fahrbahnrand die Gemeinde sein.

Elke Bock

unread,
Aug 9, 2009, 4:23:28 PM8/9/09
to
Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> schrieb:

>Elke Bock wrote:
>
>> Man k�nnte ja auch meinen, bevorrechtigte VT mit 15-30 km/h kann der
>> Wartepflichtige auch im Fahren wahrnehmen und *nur bei Bedarf*
>> anhalten, w�hrend das beim schnellen Landstra�enverkehr nicht
>> unbedingt gelingt.
>

>Jedes Fahrzeug, das dort schneller als 10km/h f�hrt, ...

�h, die konkrete Situation an der konkreten Stelle hatte ich schon
nicht mehr gemeint. Weil ich (meinen) Vorposter so verstanden hatte,
da� er eine *allgemeine* Aussage trifft: wenn Haltelinie an Fahrbahn,
dann soll Wartepflichtiger zweimal halten. Ich meine, genau das mu� er
nicht (im allgemeinen, an der konkreten Stelle wohl schon).

>> M�glicherweise war ja auch bei Aufstellung der
>> Beschilderung der Bewuchs noch nicht so hoch, oder der
>> Grundst�cksbesitzer hat sogar die Auflage zum Verschnitt, und es
>> kontrolliert blo� keiner...
>
>Grundst�cksbesitzer bzw. zust�ndig f�r den R�ckschnittd�rfte bei Bewuchs
>am Fahrbahnrand die Gemeinde sein.

Ich wei� von keiner einzigen Hecke hier am Stra�enrand, wem das
Grundst�ck geh�rt. Und unser Gemeinderecht (Polizeiverordnung der
Stadt Leipzig) verpflichtet AFAIR(*) die Grundst�cksbesitzer zum
Freihalten der Sichtbeziehungen.

(*)Mir geh�rt halt keines, deswegen aus der Erinnerung von irknwann
mal im Original gelesen.

Andreas Portz

unread,
Aug 9, 2009, 4:29:01 PM8/9/09
to
Elke Bock wrote:

> Ich wei� von keiner einzigen Hecke hier am Stra�enrand, wem das
> Grundst�ck geh�rt.

Bei zwei Stra�en �ber Land, die sich mitten im Wald irgendwo treffen,
gehe ich einfach mal davon aus, dass das kein Privatgrund ist.
Insbesondere nicht die B�schung, die nahtlos vom Fahrbahnrand in den
Baumbestand �bergeht.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 9, 2009, 5:15:42 PM8/9/09
to
Stefan Reuther schrieb:

> Prinzipiell dachte ich das auch; aber gibt es eine Möglichkeit, den


> Wartepflichtigen dann noch einmal an der "richtigen" Fahrbahn anhalten
> zu lassen, wie ja offensichtlich intendiert? Zweite Haltelinie?

Nein, die Haltelinie gehört dahin, wo /spätestens/ anzuhalten ist, um
nach rechts und links Ausschau zu halten. Wenn von dort die Fahrbahn
nicht oder nicht ausreichend einzusehen ist, dann muß man eben ein
zweites Mal anhalten, diesmal an der "Sichtlinie", um nach
vorfahrtsberechtigtem Verkehr zu sehen

MfG
Rupert

Claus Färber

unread,
Aug 9, 2009, 5:25:00 AM8/9/09
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> schrieb/wrote:

> Prinzipiell dachte ich das auch; aber gibt es eine M�glichkeit, den
> Wartepflichtigen dann noch einmal an der "richtigen" Fahrbahn anhalten
> zu lassen, wie ja offensichtlich intendiert? Zweite Haltelinie?

Nur wenn man den Radweg weit genug vorzieht und als separaten Weg f�hrt
und separat beschildert.

<sarkasmus>Aber dann braucht man nat�rlich keine Haltelinie, weil man
dann dem "richtigen" Verkehr selbstverst�ndlich Vorrang einr�umt.</>

Claus

0 new messages