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Ueber Bahnuebergang bei rotlicht

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Andreas Giebelhaus

unread,
May 5, 2003, 10:01:18 AM5/5/03
to
Hallo group

Habe vor einigen Tagen ein Schreiben von Amt für Öffentlich Ordnung
bekommen,

indem ich einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werde. Tatbestand
ergeht aus dem

unten Folgenden.

Ich möchte gerne die von Euch um Rat fragen die Ahnung von solchen
Sachen haben.

Es war nämlich genauso, wie ich es unten beschreibe und und es fällt
mir nur schwer

die ggf. ausstehende wahrscheinlich nicht unerhebliche Strafe
hinzunehmen. Ist die untenstehende Formulierung ok oder ist Manches zu
plump oder gar aus juristischer

Sicht strategisch unklug formuliert?

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

Gruss

Andreas Giebelhaus

G_CAD-Zeichenservice, Stuttgart

#########################################################################

Betreff: Anhörung xxxx/xx.xxxxxx.x

Anhang zum Antwortschreiben mit Aktenzeichen xxx.xx.xxxxxx.x

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.04.2003, dem dieses Blatt angeheftet
ist möchte

ich folgende Erklärung abgeben:

In der Tat ist es am 20.03.2003 dazu gekommen, dass ich bei einer
Fahrt über die

Kreuzung xxxstr./xxxstr. eine rote Ampel überfahren habe. Dieses habe

ich dann auch an dem Aufblitzen der Überwachungsanlage deutlich
gemerkt.

An dem Tatbestand ist also nichts einzuwenden. Allerdings weigere ich
mich dieses

als "Missachten des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage" anzuerkennen.
Ich habe die

Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die
Sonnenlichtver-

hältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die Signalfarbe gar nicht zu
erkenne war.

Sie werden mit Sicherheit wissen, dass an der besagten Kreuzung eine
Ampel der

Einmündung in die xxxstrasse zugekehrt installiert wurde, offenbar, um
ei-

ne bessere Einsicht zu ermöglichen. Treffen allerdings die Strahlen
der zu dieser

Zeit tiefstehenden Sonne, wie dies am 20.03.2003 um 17 Uhr war
senkrecht auf die

Ampellampen - sind diese gar nicht zu erkennen. Ich bog in die xxxstr.
aus der xxxstr. dierekt vor der Ampel ein. Ein Ortskundiger weiss,
dass wegen

der Nähe zur Ampelanlage die dem geraden Verlauf der xxxstr.
zugewandte

Ampel ebenfalls nicht direkt einzusehen ist, im Gegensatz zu dem Fall,
wenn man

sich vom weiten der Ampel nähert.

Wenn das Überwachungsgerät Traffiphot III (Mess-/Frontfoto Xxx/xx/xxx)
ein Geschwindigkeitmessgerät eingebaut hat werden Sie erkennen, dass
ich eine sehr niedrige Geschwindigkeit hatte. Ich hatte nämlich vor
gleich wieder nach links zum Warenhaus "Kaufland" einzubiegen, deren
Einfahrt sich 30 m nach der Ampel befindet. Ich war nicht in Eile, um
das Rotlicht mutwillig zu "missachten", zumal das

sich neuerdings bei uns in xxxx ereignete Bahn-PKW-Unfall mit
Todesfolge

die Befölkerung mehr als sensibilisiert hat, was den Verkehr an
Bahnübergängen anbetrifft.

Im Grossen und Ganzen möchte ich sagen, dass der mir zur Last gelegte
Verstoss gegen die StVO aufgrund einiger ungünstiger Umstände
herbeigeführt worden ist und nicht

ein Zeichen der Missachtung dem Gesetz gegenüber gedeutet werden darf.
Ich bitte Sie aus diesem Grunde von der mir vorliegenden Anschuldigung
Abstand zu nehmen und von der mir vermutlich drohenden Strafmassnahme
abzusehen.

Bei eventuell aufkommenden Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der
Telefon-Nr.:

xxxx-xxxxx oder unter xx...@xxxxx.xx zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Giebelhaus

Mario Jung

unread,
May 5, 2003, 10:08:13 AM5/5/03
to
Andreas Giebelhaus schrieb:


> Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die
> Sonnenlichtver-
>
> hältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die Signalfarbe gar nicht zu
> erkenne war.

Du konntest die Ampel nicht sehen, weil die Sonne geblendet hat?
Oha!
Dann bist den Sichtverhältnissen entsprechend zu schnell unterwegs gewesen!

Gruß
Mario


Matthias Koehler

unread,
May 5, 2003, 10:13:56 AM5/5/03
to
[Andreas:]


> Ich möchte gerne die von Euch um Rat fragen die Ahnung von solchen
> Sachen haben.

Von denen wirst Du aber leider keine Antworten in der von Dir gewünschten
Form bekommen, weil das ein typischer Fall von Rechtsberatung in
Einzelfällen wäre. Du hast ja sogar Dein komplettes Schreiben beigefügt, das
macht die Sache noch schlimmer. Wir diskutieren hier über allgemeine
Rechtsfragen, denn nur das ist erlaubt.

Aber mal so eine allgemeine Antwort: Wer eine rote Ampel überfährt, weil er
von der Sonne geblendet wurde, muss die sich daraus ergebenden Konsequenzen
tragen - da führt kein Weg dran vorbei.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Georg Wirtz

unread,
May 5, 2003, 10:21:20 AM5/5/03
to

Andreas Giebelhaus schrieb:
> Hallo group
>

Hallo Andreas

>
>
>
> Ich möchte gerne die von Euch um Rat fragen die Ahnung von solchen
> Sachen haben.
>
> Es war nämlich genauso, wie ich es unten beschreibe und und es fällt
> mir nur schwer
>
> die ggf. ausstehende wahrscheinlich nicht unerhebliche Strafe
> hinzunehmen. Ist die untenstehende Formulierung ok oder ist Manches zu
> plump oder gar aus juristischer
>
> Sicht strategisch unklug formuliert?
>
>
>
> Für ernst gemeinte Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
>

Ernst gemeint:
1. Rechtschreibung kommt immer gut
2. Nur ein Anwalt kann und darf Dir in Deiner Sache wirklich helfen
3. Vergiß es: Wenn Du die Zeichen einer Ampel nicht erkennen kannst,
darfst Du auch nicht darauf vertrauen, dass sie "grün ist". Du mußt
entsprechend langsam fahren und Dich davon überzeugen, ob Du
weiterfahren darfst.

Georg

Christian Stauffer

unread,
May 5, 2003, 10:21:39 AM5/5/03
to
"Mario Jung" <mario...@gmx.de> schrieb:

Imho wird's mit der Formulierung sowieso etwas schwierig:
Wenn er die Lichtsignale nicht erkennen kann, sieht er auch nicht _dass es
grün ist_. Und solange er nicht sicher ist dass er Vortritt hat darf er
nicht in die Kreuzung reinfahren, alles andere ist afaik ein Verstoss, der
juristisch als vorsätzlich gewertet werden kann (weil Andreas zu diesem
Zeitpunkt bewusst war dass er keine Ahnung vom Zustand der Signalisation
hatte).

Gruss Christian


Ulrich Hoffmann

unread,
May 5, 2003, 10:19:21 AM5/5/03
to

"Andreas Giebelhaus" schrieb:

> Wenn das Überwachungsgerät Traffiphot III (Mess-/Frontfoto Xxx/xx/xxx)
> ein Geschwindigkeitmessgerät eingebaut hat werden Sie erkennen, dass
> ich eine sehr niedrige Geschwindigkeit hatte.

Offenbar aber so schnell, dass Du beim Erkennen
des Blitzes nicht sofort anhalten konntest!

Vielleicht warst Du aber der Ansicht dass die
Ampel gar nicht in Betreib sei? Dann war Deine
Geschwindingkeit vielleicht doch angemessen.


UH

Ralf Kleineisel

unread,
May 5, 2003, 10:31:51 AM5/5/03
to
Mario Jung wrote:

> Du konntest die Ampel nicht sehen, weil die Sonne geblendet hat?
> Oha!
> Dann bist den Sichtverhältnissen entsprechend zu schnell unterwegs gewesen!

Und wenn er im Stand auch nicht erkennen kann, ob sie grün, rot oder
augeschaltet ist? Soll er bis Sonnenuntergang dort stehen bleiben?

Mario Jung

unread,
May 5, 2003, 10:39:28 AM5/5/03
to
Ralf Kleineisel schrieb:


> Und wenn er im Stand auch nicht erkennen kann, ob sie grün, rot oder
> augeschaltet ist? Soll er bis Sonnenuntergang dort stehen bleiben?

Er stand aber nicht!


Klaus Mueller

unread,
May 5, 2003, 10:21:18 AM5/5/03
to
Mein Tip:

Chancen = 0%

Die Leute aus der "Schreibstube" werden das sicher zu den x-tausend
anderen Entschuldigungen packen (Ablage P).

Du BIST verpflichtet, auf Signalanlagen und sonstige Schilder zu achten.
Egal wie die Sonne gerade steht. Wenn Du dazu ein Referenzurteil hast
und nen Sachverstaendigen und nen Anwalt, wuerde ich ueber so ein
Schreiben nachdenken. Aber mit Deinem Eingestaendnis am Anfang des
Schreibens ....

Klaus

Thomas Schäfer

unread,
May 5, 2003, 10:39:31 AM5/5/03
to
"Ralf Kleineisel" schrieb

Auch wenn es manchmal Schwierigkeiten gibt,
wenn die Sonne direkt draufscheint:
Fährt man vorsichtig ran, sieht man die Ampel auch aus
einem anderen Winkel, hat Zeit genau hinzuschauen
und weiß Bescheid.
Und wenn man sich dann immer noch unsicher ist,
sollte einem ein Augenarzt einfallen.

MfG

Thomas


Flups Baumann

unread,
May 5, 2003, 10:27:00 AM5/5/03
to
mario...@gmx.de (Mario Jung) schrieb:

>> Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die

>> Sonnenlichtverhältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die


>> Signalfarbe gar nicht zu erkenne war.

> Du konntest die Ampel nicht sehen, weil die Sonne geblendet hat?

Hat er das geschrieben?

Flups

Udo Köstler

unread,
May 5, 2003, 10:41:58 AM5/5/03
to
> Und wenn er im Stand auch nicht erkennen kann, ob sie grün, rot oder
> augeschaltet ist? Soll er bis Sonnenuntergang dort stehen bleiben?

Wenn er so schlecht sieht besser mit dem ÖPNV fahren.

Katharina Rose

unread,
May 5, 2003, 10:44:38 AM5/5/03
to
Sicher sind die rechtlichen Aussichten wohl ca. 0%. Trotzdem wäre es
sinnvoll etwas zu unternehmen, damit die Ampel besser zu sehen ist, oder?


Georg Wirtz

unread,
May 5, 2003, 10:49:39 AM5/5/03
to

Katharina Rose schrieb:


> Sicher sind die rechtlichen Aussichten wohl ca. 0%. Trotzdem wäre es
> sinnvoll etwas zu unternehmen, damit die Ampel besser zu sehen ist, oder?
>
>

ja, langsamer fahren ;-)

SCNR Georg

P.S. Gut sichtbare Ampeln sind immer sinnvoller als schlecht erkennbare.

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
May 5, 2003, 10:47:43 AM5/5/03
to

Andreas Giebelhaus schrieb:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.04.2003, dem dieses Blatt angeheftet
> ist möchte
>
> ich folgende Erklärung abgeben:
>
> In der Tat ist es am 20.03.2003 dazu gekommen, dass ich bei einer
> Fahrt über die
>
> Kreuzung xxxstr./xxxstr. eine rote Ampel überfahren habe. Dieses habe
>
> ich dann auch an dem Aufblitzen der Überwachungsanlage deutlich
> gemerkt.

Damit hast Du die Tat zugegeben. Wenn überhaupt, liest der Bearbeiter
bis hierher und druckt dann den Strafbefehl aus. Dir bleibt nichts mehr
anderes übrig, als zu zahlen, weil Du Dir selbst mit dieser Begründung
jede Einspruchsmöglichkeit verbaut hast.



> An dem Tatbestand ist also nichts einzuwenden. Allerdings weigere ich
> mich dieses
>
> als "Missachten des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage" anzuerkennen.
> Ich habe die
>
> Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die
> Sonnenlichtver-
>
> hältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die Signalfarbe gar nicht zu
> erkenne war.

Es gehört zu Deiner Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, daß Du solche
Signale erkennen kannst. Im Zweifelsfall wird bei einer Situation, bei
der die Möglichkeit einer erheblichen Gefährdung besteht, verlangt, daß
Du notfalls bis zum Stillstand abbremst und versuchst, das Signal zu
erkennen. Indem Du zugibst, das nicht getan zu haben, kann Dir ein
bösartiger Bearbeiter versuchen, es als Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit auszulegen und damit den Bußgeldsatz noch zu erhöhen.
Hoffe also, daß er nur bis zur oben genannten Stelle liest.

Das beste ist bei so einem Anhörungsbogen grundsätzlich, überhaupt nicht
zu antworten oder maximal einen unausgefüllten Bogen mit einer
korrigierten Anschrift (Pflicht) zurückzuschicken. Im Normalfall wird
sowieso jede Begründung erst einmal ignoriert und standardmäßig ein
Strafbefehl losgeschickt. Wer bis dahin nichts gesagt hat, kann dann
immer noch Widerspruch einlegen. Aber nur, wenn er halbwegs glaubhaft
belegen kann, die Tat nicht begangen zu haben. Jedes Eingestehen der Tat
ergibt, unabhängig von der Begründung, im günstigsten Fall einen
Strafbefehl in Höhe des im Bußgeldkatalog angegebenen Regelsatzes, bei
einer ungünsigen Begründung (wie Deiner hier), möglicherweise ein
gefundenes Fressen für den Bearbeiter in Form der Möglichkeit, die
Einnahmen noch zu verbessern. Im Zweifelsfall gilt immer: Schweigen ist
Gold, Zahlen ist Silber und Reden ist Blech.


Gruß, Garfield

IANAL, siehe Signatur. Dieses Posting stellt nur eine Zusammenfassung
meiner Meinung anhand eigener und in diversen Quellen gefundener
Erfahrungen dar und ist daher keine Rechtsberatung.

F'up2 dsrs.

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Andreas Barth

unread,
May 5, 2003, 10:24:10 AM5/5/03
to
Andreas Giebelhaus wrote:
> Habe vor einigen Tagen ein Schreiben von Amt für Öffentlich Ordnung
> bekommen,
> indem ich einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werde. Tatbestand
> ergeht aus dem
> unten Folgenden.

Ich würde sagen: Das nächste Mal angepasste Geschwindigkeit.
Überfahren von Bahnübergängen trotz roter Ampel gibt regelmäßig Tote
(und zwar die _Autofahrer_, die einfach den BÜ ignorieren). Erbe ist
im allgemeinen danach auch nichts mehr vorhanden, da die Deckungssumme
der Kfz-Haftpflicht im allgemeinen nicht dazu ausreicht.


Grüße,
Andi
--
http://home.arcor.de/andreas-barth/
PGP 1024/89FB5CE5 DC F1 85 6D A6 45 9C 0F 3B BE F1 D0 C5 D1 D9 0C

Holger Lembke

unread,
May 5, 2003, 11:11:21 AM5/5/03
to
Ralf Kleineisel <ra...@kleineisel.de> wrote:

>Und wenn er im Stand auch nicht erkennen kann, ob sie grün, rot oder
>augeschaltet ist? Soll er bis Sonnenuntergang dort stehen bleiben?

Nein, dann hat er das Recht, alles umzufahren, was ihm in den Weg kommt.

--
mit freundlichen Grüßen BUllSHit
Holgi, +49-531-3497854

Niels Hauth

unread,
May 5, 2003, 11:13:59 AM5/5/03
to

"Ralf 'Garfield' Pysny" <mae...@rasender-killer.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3EB6798F...@rasender-killer.de...

> Damit hast Du die Tat zugegeben. Wenn überhaupt, liest der Bearbeiter
> bis hierher und druckt dann den Strafbefehl aus. Dir bleibt nichts mehr
> anderes übrig, als zu zahlen, weil Du Dir selbst mit dieser Begründung
> jede Einspruchsmöglichkeit verbaut hast.

[ ] Dem Verfasser ist der Unterscheid zwischen Bußgeldbescheid und
Strafbefehl geläufig.

> IANAL, siehe Signatur. Dieses Posting stellt nur eine Zusammenfassung
> meiner Meinung anhand eigener und in diversen Quellen gefundener
> Erfahrungen dar und ist daher keine Rechtsberatung.

[ X ] Es handelt sich um unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall.
[ ] Die Beratung war inhaltlich richtig und hilfreich.


Marco Wernikowski

unread,
May 5, 2003, 11:20:23 AM5/5/03
to
"Matthias Koehler" <nutz...@koehler-film.de> schrieb im Newsbeitrag
news:BADC3E44.91CDE%nutz...@koehler-film.de...

> [Andreas:]
>
> > Ich möchte gerne die von Euch um Rat fragen die Ahnung von solchen
> > Sachen haben.
>
> Von denen wirst Du aber leider keine Antworten in der von Dir gewünschten
> Form bekommen, weil das ein typischer Fall von Rechtsberatung in
> Einzelfällen wäre. Du hast ja sogar Dein komplettes Schreiben beigefügt,
das
> macht die Sache noch schlimmer. Wir diskutieren hier über allgemeine
> Rechtsfragen, denn nur das ist erlaubt.
>
> Aber mal so eine allgemeine Antwort: Wer eine rote Ampel überfährt, weil
er
> von der Sonne geblendet wurde, muss die sich daraus ergebenden
Konsequenzen
> tragen - da führt kein Weg dran vorbei.
>
> Matthias

Wie ich das aus dem Schreiben erkenne :

>> Treffen allerdings die Strahlen der zu dieser Zeit tiefstehenden Sonne,
wie dies am 20.03.2003 um 17 Uhr war senkrecht auf die Ampellampen - sind
diese gar nicht zu erkennen>>

Wurde er nicht geblendet,sondern konnte aufgrund der tiefstehenden Sonne
nicht die Farben bzw Aktivität erkennen.Klingt schon etwas anders - aber ob
es etwas ändert?

gruß Marco

Mario Jung

unread,
May 5, 2003, 11:24:05 AM5/5/03
to
Marco Wernikowski schrieb:

> Wie ich das aus dem Schreiben erkenne :
>
>>> Treffen allerdings die Strahlen der zu dieser Zeit tiefstehenden
>>> Sonne,
> wie dies am 20.03.2003 um 17 Uhr war senkrecht auf die Ampellampen -
> sind diese gar nicht zu erkennen>>
>
> Wurde er nicht geblendet,sondern konnte aufgrund der tiefstehenden
> Sonne nicht die Farben bzw Aktivität erkennen.Klingt schon etwas
> anders - aber ob es etwas ändert?

Was ändert es an der Situation, dass er zu schnell war?

Gruß
Mario


Alexander Sailer

unread,
May 5, 2003, 11:33:46 AM5/5/03
to
Servus Mario,
message: b95vmk$f5eqj$1...@ID-34097.news.dfncis.de

>>>> Treffen allerdings die Strahlen der zu dieser Zeit tiefstehenden
>>>> Sonne,
>> wie dies am 20.03.2003 um 17 Uhr war senkrecht auf die Ampellampen -
>> sind diese gar nicht zu erkennen>>
>>
>> Wurde er nicht geblendet,sondern konnte aufgrund der tiefstehenden
>> Sonne nicht die Farben bzw Aktivität erkennen.Klingt schon etwas
>> anders - aber ob es etwas ändert?
>
> Was ändert es an der Situation, dass er zu schnell war?

Wieso zu schnell? Das erklär mir doch bitte...


--
Gruß Alex

Ralf Kleineisel

unread,
May 5, 2003, 11:37:48 AM5/5/03
to
Holger Lembke wrote:

> Nein, dann hat er das Recht, alles umzufahren, was ihm in den Weg kommt.

Es war ja nichts im Weg, sonst hätte es einen Unfall gegeben. Es kann
durchaus sein, daß er unten auf der Straße sieht, daß frei ist, aber
durch die Sonne eine rote Ampel für ausgeschaltet hält.


Ethan McIntyre

unread,
May 5, 2003, 12:08:00 PM5/5/03
to
On Mon, 5 May 2003 17:24:05 +0200, Mario Jung wrote:

> Was ändert es an der Situation, dass er zu schnell war?

Er ist doch _langsam_ reingefahren! Ewig stehen bleiben kann er ja auch
nicht.
Ich erinnere mich sogar noch daran, dass ich in der Motorradfahrschule
mal an einer Kreuzung stand und durch die Sonnenverhältnisse nicht
erkennen konnte, ob die Ampel schon grün ist. Mein Fahrlehrer gab mir
über Funk durch, _langsam_ in die Kreuzung hineinzufahren und dies so
zu behandeln als wäre die Ampelanlage abgeschaltet.
Was soll man auch anderes machen?

Ethan


--
Gegen TCPA / Palladium
http://www.againsttcpa.com
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html

Holger Lembke

unread,
May 5, 2003, 12:08:58 PM5/5/03
to
Ralf Kleineisel <ra...@kleineisel.de> wrote:

>Es war ja nichts im Weg, sonst hätte es einen Unfall gegeben. Es kann
>durchaus sein, daß er unten auf der Straße sieht, daß frei ist, aber
>durch die Sonne eine rote Ampel für ausgeschaltet hält.

Und? Dann hält er an der Halteline für die Ampel und guckt etwas dumm aus
der Wäsche, weil er nicht weiss, was los ist. Immerhin kann er die Ampel
nicht ignorieren, da er wg. Blenden das Ausgeschaltet-Sein nicht
feststellen kann.

Da er dann immer noch nicht sehen kann, ob sie an oder aus ist, wartet er
erstmal an der Haltelinie und beobachtet die Lichter. Wenn er wg. Blenden
keines der drei Lampen leuchten sehen kann, kommt er zu dem (Fehl-) Schluß,
dass die Ampel ausgeschaltet ist.

Und dann rollt er langsam bis zur Sichtlinie vor und hält noch einmal. Und
dieses Halten wird sicher die Kamera dokumentieren.


In der Wartezeit könnte er sich ja mit Passanten unterhalten und deren
Adressen als Zeugen notieren. Oder via Handy mal mit der Polizei
telefonieren und sich Rat holen.

Frank K.

unread,
May 5, 2003, 12:10:53 PM5/5/03
to
Hi Ethan

Ethan McIntyre schrieb:

> Er ist doch _langsam_ reingefahren! Ewig stehen bleiben kann er ja auch
> nicht.

Wäre er wirklich langsam gefahren, hätte der Blitz gleich nach dem
überfahren der Haltelinie ausgelöst und der OP mit einem kurzen Tritt
auf der Bremse auch beim zweiten Auslösen noch dort gestanden. In dem
Fall kann man dann vielleicht auch noch mit seiner Begründung
durchkommen, aber einfach weiterfahren ist halt nicht.

Grüßle
Frank Klatte
--

*****************************************************
Reiten: das Zwiegespräch zweier Körper und zweier
Seelen, das dahin zielt, den vollkommenen Einklang
zwischen ihnen herzustellen.
(Waldemar Seunig)
*****************************************************

Martin Wysada

unread,
May 5, 2003, 12:14:44 PM5/5/03
to

Hi,
wenn ich nix weiss muss ich immer "worst case" annehmen.
Dh wenn ich die Ampelfarbe nicht erkennen kann muss ich erstmal von
Rot ausgehen und anhalten und mehrmals gucken...

und dann ist langsames einfahren in die Kreuzung evtl schon zu schnell.

MfG
Martin

--
http://quoting.is-easy.de/ oder http://learn.to/quote/
http://oe-faq.de/ <<-- Outlook Express reparieren
http://dch-faq.de/ und http://how.to/dchn/
http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/usenet/Firewall.html/

Michael Gerb

unread,
May 5, 2003, 12:36:57 PM5/5/03
to
"Andreas Giebelhaus" <gde_to...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c85cd76.03050...@posting.google.com...

> [Sonne hat geblendet > Rotlichverstoss]

Oha, ganz gefährlich. Ich habe vor kurzem auch nach einer Ausrede für einen
Rotlichverstoss gesucht. Dabei bin ich auch ein paar Urteile durchgegangen,
da gab es diese Ausrede auch. Leider finde ich das Urteil nicht mehr.

Kurzum: Die Gerichte muten dir auch zu, anzuhalten und auszusteigen, um zu
gucken, ob die Ampel grün zeigt. Einfach drüberheizen ist fahrlässig. Diese
Aussage werden sie gegen dich verwendet. Geh lieber zum Anwalt. Es geht viel
zu schnell, dass man als rechtsunwissender etwas vorbringt, was man als
entlastend glaubt, aber sofort gegen einen verwendet wird.

Michael Gerb

unread,
May 5, 2003, 12:38:31 PM5/5/03
to
"Udo Köstler" <Udo.ko...@bigfoot.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b95t7m$8nl$1...@news.fth.sbs.de...

> > Und wenn er im Stand auch nicht erkennen kann, ob sie grün, rot oder
> > augeschaltet ist? Soll er bis Sonnenuntergang dort stehen bleiben?
>
> Wenn er so schlecht sieht besser mit dem ÖPNV fahren.

Ah ja, Mister Heiligenschein gibt mal wieder seinen "du verdienst es, den
Lappen abzugeben" Kommentar

Troll detected - please do net feed

Martin Sand

unread,
May 5, 2003, 2:07:38 PM5/5/03
to
Frank K. schrieb:

>
> Wäre er wirklich langsam gefahren, hätte der Blitz gleich nach dem
> überfahren der Haltelinie ausgelöst und der OP mit einem kurzen Tritt
> auf der Bremse auch beim zweiten Auslösen noch dort gestanden. In dem
> Fall kann man dann vielleicht auch noch mit seiner Begründung
> durchkommen, aber einfach weiterfahren ist halt nicht.
>
> Grüßle
> Frank Klatte

Es hätte gar nicht 2 mal ausgelöst, wenn er nach dem ersten Blitz
gebremst hätte, da Vorderrad schon über dem Kontakt drüber war und das
Hinterrad noch vor dem Kontakt steht. Das setzt natürlich eine der
Situation angepaßte Geschwindigkeit voraus. Und war es das?

Auf Radarfalle.de habe ich sogar mal gelesen, daß ein überfahren der
Kontakte mit 2 x blitzen wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn man
wieder rückwärts fährt. Es blitzt halt noch 2 x und man sieht das Auto
auf dem Film eben rückwärts fahren. Quelle habe ICH leider nicht, aber
vielleicht weiß ja jemand was dazu.

Gruß
Martin

Alexander Sailer

unread,
May 5, 2003, 2:12:55 PM5/5/03
to
Servus Frank,
message: <3EB68D0D...@welt-der-pferde.de>,

> Wäre er wirklich langsam gefahren, hätte der Blitz gleich nach dem
> überfahren der Haltelinie ausgelöst und der OP mit einem kurzen Tritt
> auf der Bremse auch beim zweiten Auslösen noch dort gestanden. In dem
> Fall kann man dann vielleicht auch noch mit seiner Begründung
> durchkommen, aber einfach weiterfahren ist halt nicht.

Und wie lange soll er dann nach dem Tritt auf die Bremse stehen
bleiben, wenn er die Ampelanlage immer noch nicht erkennen kann?


--
Gruß Alex


Matthias Koehler

unread,
May 5, 2003, 2:25:39 PM5/5/03
to
[Martin:]


> Es hätte gar nicht 2 mal ausgelöst, wenn er nach dem ersten Blitz
> gebremst hätte, da Vorderrad schon über dem Kontakt drüber war und das
> Hinterrad noch vor dem Kontakt steht.

Da unterliegst Du aber einem Irrtum. Bei der Rotlichtüberwachung werden
immer zwei Aufnahmen gemacht, und zwar im Abstand von genau einer Sekunde.
Es ist also nicht so, dass die Vorderachse die erste und die Hinterachse die
zweite Aufnahme auslöst. Es kann auch ein drittes Mal blitzen, wenn ein
zweites Fahrzeug die Induktionsschleife überfährt. Dann ist das zweite Foto
des ersten Fahrzeuges gleichzeitig das erste Foto für das zweite Fahrzeug.

Bei der Auswertung kann man dann aber erkennen, ob jemand angehalten hat
oder weitergefahren ist. Wenn zwischen dem ersten und dem zweiten Foto nur
eine geringe Positionsabweichung zu sehen ist, wird da kein Vorgang draus.

(ich habe meine Antwort mal auf dsrs beschränkt)

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Frank K.

unread,
May 5, 2003, 2:52:16 PM5/5/03
to
Hi Alex

Alexander Sailer schrieb:

> Und wie lange soll er dann nach dem Tritt auf die Bremse stehen
> bleiben, wenn er die Ampelanlage immer noch nicht erkennen kann?

Wenn er im Auto absolut nicht erkennen kann was die Ampel anzeigt -
notfalls aussteigen und gucken was Sache ist.

Ulrich Mindrup

unread,
May 5, 2003, 3:08:52 PM5/5/03
to
Alexander Sailer schrieb:

>
>
> Und wie lange soll er dann nach dem Tritt auf die Bremse stehen
> bleiben, wenn er die Ampelanlage immer noch nicht erkennen kann?

Trial and Error.

Solange es blitzt, ist rot.

SCNR

Ulrich

Dominik Pusch

unread,
May 5, 2003, 3:31:52 PM5/5/03
to
Christian Stauffer wrote:

> Imho wird's mit der Formulierung sowieso etwas schwierig:
> Wenn er die Lichtsignale nicht erkennen kann, sieht er auch nicht
> _dass es grün ist_. Und solange er nicht sicher ist dass er Vortritt
> hat darf er nicht in die Kreuzung reinfahren, alles andere ist afaik

Hier in Koeln sind an unbeschraenkten Bahnuebergaengen Ampeln, die nie
gruen sind. Sie haben nur gelb und rot. Ansonsten sind sie ganz
ausgeschaltet.

Dominik Pusch

unread,
May 5, 2003, 3:39:24 PM5/5/03
to

Hallo,
vielleicht beantwortet sich hier eine Frage, die sich mir waehrend des
Lesen des Threads gestellt hat. Matthias Koehler schrieb:

> Da unterliegst Du aber einem Irrtum. Bei der Rotlichtüberwachung
> werden immer zwei Aufnahmen gemacht, und zwar im Abstand von genau
> einer Sekunde. Es ist also nicht so, dass die Vorderachse die erste
> und die Hinterachse die zweite Aufnahme auslöst. Es kann auch ein
> drittes Mal blitzen, wenn ein zweites Fahrzeug die
> Induktionsschleife überfährt. Dann ist das zweite Foto des ersten
> Fahrzeuges gleichzeitig das erste Foto für das zweite Fahrzeug.
>
> Bei der Auswertung kann man dann aber erkennen, ob jemand angehalten
> hat oder weitergefahren ist. Wenn zwischen dem ersten und dem
> zweiten Foto nur eine geringe Positionsabweichung zu sehen ist, wird
> da kein Vorgang draus.

Das wollte ich wissen: Ich ueberfahre die Haltelinie an vielen Ampeln
generell um ca. 1m. Ist das auch schon ein Verstoss oder sind geringe
Ueberschreitungen geduldet? Falls zweiteres: Gibt es das eine genaue
geduldete Abweichungsgrenze oder darf ich ohne weiteres soweit
drueber hinausfahren, so dass ich den Verkehr dadurch nicht behindere
und die Ampel gerade noch erkennen kann?


TIA,
Dominik

Hans Heß

unread,
May 5, 2003, 3:46:46 PM5/5/03
to
Andreas Giebelhaus schrieb:
> Hallo group

>
>
>
> Habe vor einigen Tagen ein Schreiben von Amt für Öffentlich Ordnung
> bekommen,
>
> indem ich einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werde. Tatbestand
> ergeht aus dem
>
> unten Folgenden.
>
>
>
> Ich möchte gerne die von Euch um Rat fragen die Ahnung von solchen
> Sachen haben.
>
> Es war nämlich genauso, wie ich es unten beschreibe und und es fällt
> mir nur schwer
>
> die ggf. ausstehende wahrscheinlich nicht unerhebliche Strafe
> hinzunehmen. Ist die untenstehende Formulierung ok oder ist Manches zu
> plump oder gar aus juristischer
>
> Sicht strategisch unklug formuliert?
>
>
>
> Für ernst gemeinte Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
>
>
>
> Gruss
>
> Andreas Giebelhaus
>
> G_CAD-Zeichenservice, Stuttgart
>
>
>
>
>
> #########################################################################
>
>
>
> Betreff: Anhörung xxxx/xx.xxxxxx.x
>
> Anhang zum Antwortschreiben mit Aktenzeichen xxx.xx.xxxxxx.x

>
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>
>
> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.04.2003, dem dieses Blatt angeheftet
> ist möchte
>
> ich folgende Erklärung abgeben:
>
>
>
> In der Tat ist es am 20.03.2003 dazu gekommen, dass ich bei einer
> Fahrt über die
>
> Kreuzung xxxstr./xxxstr. eine rote Ampel überfahren habe. Dieses habe
>
> ich dann auch an dem Aufblitzen der Überwachungsanlage deutlich
> gemerkt.
>
> An dem Tatbestand ist also nichts einzuwenden. Allerdings weigere ich
> mich dieses
>
> als "Missachten des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage" anzuerkennen.
> Ich habe die
>
> Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die
> Sonnenlichtver-
>
> hältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die Signalfarbe gar nicht zu
> erkenne war.
>
> Sie werden mit Sicherheit wissen, dass an der besagten Kreuzung eine
> Ampel der
>
> Einmündung in die xxxstrasse zugekehrt installiert wurde, offenbar, um
> ei-
>
> ne bessere Einsicht zu ermöglichen. Treffen allerdings die Strahlen

> der zu dieser
>
> Zeit tiefstehenden Sonne, wie dies am 20.03.2003 um 17 Uhr war
> senkrecht auf die
>
> Ampellampen - sind diese gar nicht zu erkennen. Ich bog in die xxxstr.
> aus der xxxstr. dierekt vor der Ampel ein. Ein Ortskundiger weiss,
> dass wegen
>
> der Nähe zur Ampelanlage die dem geraden Verlauf der xxxstr.
> zugewandte
>
> Ampel ebenfalls nicht direkt einzusehen ist, im Gegensatz zu dem Fall,
> wenn man
>
> sich vom weiten der Ampel nähert.
>
> Wenn das Überwachungsgerät Traffiphot III (Mess-/Frontfoto Xxx/xx/xxx)
> ein Geschwindigkeitmessgerät eingebaut hat werden Sie erkennen, dass
> ich eine sehr niedrige Geschwindigkeit hatte. Ich hatte nämlich vor
> gleich wieder nach links zum Warenhaus "Kaufland" einzubiegen, deren
> Einfahrt sich 30 m nach der Ampel befindet. Ich war nicht in Eile, um
> das Rotlicht mutwillig zu "missachten", zumal das
>
> sich neuerdings bei uns in xxxx ereignete Bahn-PKW-Unfall mit
> Todesfolge
>
> die Befölkerung mehr als sensibilisiert hat, was den Verkehr an
> Bahnübergängen anbetrifft.
>
> Im Grossen und Ganzen möchte ich sagen, dass der mir zur Last gelegte
> Verstoss gegen die StVO aufgrund einiger ungünstiger Umstände
> herbeigeführt worden ist und nicht
>
> ein Zeichen der Missachtung dem Gesetz gegenüber gedeutet werden darf.
> Ich bitte Sie aus diesem Grunde von der mir vorliegenden Anschuldigung
> Abstand zu nehmen und von der mir vermutlich drohenden Strafmassnahme
> abzusehen.
>
>
>
>
>
> Bei eventuell aufkommenden Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der
> Telefon-Nr.:
>
> xxxx-xxxxx oder unter xx...@xxxxx.xx zur Verfügung.
>
>
>
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
> Andreas Giebelhaus

Hallo Andreas.

ich möchte mal aus anderer Sicht Antworten. Ich bin Lokführer.
Deine Strafe halte ich für gering. Wärest Du mit mir oder einem
meiner Kollegen zusammengetroffen wäre die Strafe sicherlich
höher gewesen. Schienenverkehr hat nun mal Vorrang und ist meist
auch deutlich stärker.
Ich habe schon einigen Selbstmördern ihren Wunsch erfüllen
müssen. Danke Gott daß der Zug noch nicht da war. Denke auch mal
dran was Du meinen Kollegen antust. Ich/wir sehen diesen Idioten
und können nichts tun. Bremsweg reicht sicher nicht.

Wenn die Ampel nicht zu erkennen ist (ich hab da meine Zweifel)
dann ist größtmögliche Vorsicht geboten.

Also, viel Glück weiterhin.

Gruß Hans

Soeren Obermann

unread,
May 5, 2003, 3:52:13 PM5/5/03
to
In article <3c85cd76.03050...@posting.google.com>,
gde_to...@gmx.de says...

> Ist die untenstehende Formulierung ok oder ist Manches zu
> plump oder gar aus juristischer Sicht strategisch unklug formuliert?

Na wenn Du mir als Ordnungsbeamten diesen Brief schreiben würdest hätte
ich erhebliche Zweifel an Deiner Sehfähigkeit. Ich würde ein
augenärztliches Attest verlangen und bei Nichtvorlage Deinen
Führerschein still legen...

Dominik Pusch

unread,
May 5, 2003, 4:06:02 PM5/5/03
to
Thomas Schäfer wrote:

> Auch wenn es manchmal Schwierigkeiten gibt,
> wenn die Sonne direkt draufscheint:
> Fährt man vorsichtig ran, sieht man die Ampel auch aus
> einem anderen Winkel, hat Zeit genau hinzuschauen
> und weiß Bescheid.

Das denkst Du. Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass es umso
schwerer wird was zu erkennen, je naeher man ranfaehrt. Hatte das
letztens noch: Ich war mit einem Transit unterwegs und sehe aus ~100m
wie die Ampel rot wird (Sonne steht tief und kommt von hinten). Fange
an zu bremsen und komme an der Ampel ziemlich genau auf der
Haltelinie als erster zum Stehen. Ich kann nicht erkennen, welche
Farbe leuchtet. Fuer mich leuchten alle gleichstark. Aber da ich mit
solchen Situationen schon einige Erfahrung habe, gehe ich davon
weiterhin aus, dass es noch rot ist und behalte die Ampel genau im
Auge: Normalerweise sieht man in solchen Faellen irgendwann eine
leichte Veraenderung am Gelblicht, wenn die Ampel umschlaegt. Diesmal
anscheinend nicht. Werde langsam ungeduldig und fahre schon 1m ueber
die Haltelinie und muss feststellen, dass man die Lichtzeichen der
Ampel nun noch schlechter sieht. Ich fragte meine beiden Beifahrer
und wir schauten nun zu dritt auf die Ampel. Nach ~1-2 Minuten wurde
uns das zu doof. Hinter uns stand auch schon ein zweites Fahrzeug
(PKW), der aber Anscheinend auch nicht mehr sehen konnte.
Normalerweise sind hier an jeder Kreuzung mindestens 2 Ampeln: Eine an
der rechten Seite und eine ueber der Fahrbahn (an dem gleichen Mast,
wie ein umgedrehtes L). Die obere laesst sich generell schlecht
sehen, wenn man als erster an der Ampel steht.
Naja, bin dann einfach gefahren (hab mich natuerlich an der Sichtlinie
noch mal ueberzeugt, dass frei ist).

Und ihr wollt mir doch nicht im ernst verklickern, dass in so einer
Situation wirklich jemand aussteigt? ;)
Aber krasse Idee: Das mache ich morgen mal. Ich halte an jeder gruenen
Ampel, steige aus, schau mir die Ampel aus mehreren Perspektiven an,
damit ich mich auch 100% ueberzeugen kann, dass die Ampel auch
wirklich gruen ist ;)

Mario Jung

unread,
May 5, 2003, 4:11:10 PM5/5/03
to
Ulrich Mindrup wrote:

> Solange es blitzt, ist rot.

YMMD!

Danke!

Gruß
Mario


Dominik Pusch

unread,
May 5, 2003, 4:20:16 PM5/5/03
to
Hans Heß wrote:

[Fullquote entsorgt]


> ich möchte mal aus anderer Sicht Antworten. Ich bin Lokführer.
> Deine Strafe halte ich für gering. Wärest Du mit mir oder einem
> meiner Kollegen zusammengetroffen wäre die Strafe sicherlich
> höher gewesen. Schienenverkehr hat nun mal Vorrang und ist meist
> auch deutlich stärker.

An jedem Bahnuebergang hat man sich doch davon zu ueberzeugen, dass er
frei ist (ok, macht kaum einer), unabhaengig davon, dass Lichtzeichen
und Schranken frei anzeigen?
Ich meine, wenn ich eine Ampel nicht erkennen kann, achte ich
natuerlich auf den Querverkehr, zumal an jedem Bahnuebergang ein
Andreaskreuz steht, was dann auf jeden Fall gilt. Wenn das Gelaende
frei ist (freie Felder/Weiden) und man es gut und weit genug einsehen
kann (ein Zug ist selten zu niedrig und kurz wie ein PKW), kann man
IMHO durchaus normal drueber fahren.

Matthias Koehler

unread,
May 5, 2003, 4:15:01 PM5/5/03
to
[Dominik:]


> Das wollte ich wissen: Ich ueberfahre die Haltelinie an vielen Ampeln
> generell um ca. 1m. Ist das auch schon ein Verstoss oder sind geringe
> Ueberschreitungen geduldet?

Schau Dir mal an, wo genau die Induktionsschleifen verlegt sind. Das dürfte
so etwa 1,5 bis 2 Meter hinter der Haltelinie sein. Du solltest Deine
"Angewohnheit" also nicht ausufern lassen. Diese dicken weißen Linien haben
schon eine gewisse Daseinsberechtigung... :-))

Martin Sand

unread,
May 5, 2003, 5:08:58 PM5/5/03
to

Frank K. schrieb:

> Hi Alex
>
> Alexander Sailer schrieb:
>
>
>>Und wie lange soll er dann nach dem Tritt auf die Bremse stehen
>>bleiben, wenn er die Ampelanlage immer noch nicht erkennen kann?
>
>
> Wenn er im Auto absolut nicht erkennen kann was die Ampel anzeigt -
> notfalls aussteigen und gucken was Sache ist.
>
> Grüßle
> Frank Klatte
>

Ja aber er hat doch auch den Blitz gesehen?

Gruß
Martin

Frank K.

unread,
May 5, 2003, 5:11:04 PM5/5/03
to
Hi Martin

Martin Sand schrieb:

> Ja aber er hat doch auch den Blitz gesehen?

der sagt ihm aber nicht wann denn nun grün wird sondern nur das zu dem
Zeitpunkt definitiv noch Rot war ;o).

Martin Sand

unread,
May 5, 2003, 5:15:51 PM5/5/03
to
Sorry, meine Antwort bezog sich auf den Beitrag davor.
Du hast natürlich Recht.

Gruß
Martin

Frank K. schrieb:

Michael A. Heier

unread,
May 5, 2003, 5:29:07 PM5/5/03
to
"Andreas Giebelhaus" <gde_to...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c85cd76.03050...@posting.google.com...

> Kreuzung xxxstr./xxxstr. eine rote Ampel überfahren habe. Dieses habe

Laß mich raten... Stuttgart-Möhringen, Rembrandtstr./Ecke
Leinenweberstr.? ;-)

> ich dann auch an dem Aufblitzen der Überwachungsanlage deutlich
> gemerkt.

Tja, das ist sozusagen "dumm gelaufen". Eine Rotlichtüberwachungsanlage
macht grundsätzlich 2 Fotos, also hättest du spätestens nach dem ersten
Blitz anhalten müssen, dann hättest du u.U. nur ein Verwarnungsverfahren
wegen Überfahrens der Haltlinie am Hals.

> Ich habe die
> Ampel ganz gewiss nicht mutwillig überfahren, vielmehr trugen die
> Sonnenlichtver-
> hältnisse an diesem Tag dazu bei, dass die Signalfarbe gar nicht zu
> erkenne war.

Daß du das Rotlicht vorsätzlich mißachtet hast, spricht ja - zumindest
im Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid niemand.
Aber du hast einen fahrlässigen Rotlichtverstoß begangen, weil du dich
nicht kundig gemacht hast, ob die Ampel tatsächlich rot zeigt bzw. du
bist auch nicht entsprechend vorsichtig gefahren, denn sonst hättest du
nach dem ersten Blitz sofort anhalten können.

Deine Einwendungen würden bei mir in der Schublade "Schutzbehauptung"
verschwinden.

Gruß
Micha


Rainer Hamprecht

unread,
May 5, 2003, 6:36:50 PM5/5/03
to
Andreas Giebelhaus schrieb:

>ne bessere Einsicht zu ermöglichen. Treffen allerdings die Strahlen
>der zu dieser Zeit tiefstehenden Sonne, wie dies am 20.03.2003 um
> 17 Uhr war senkrecht auf die Ampellampen - sind diese gar nicht
> zu erkennen.

In dem Fall hättest du besser geschrieben das durch die senkrecht
auftreffenden Sonnenstrahlen die Ampelanlage genau so erscheint, als
wenn sie ausgeschaltet ist. Dazu noch den Hinweis das die Behörde dies
prüfen, und gegebenenfalls Abhilfe schaffen soll bevor an der Stelle
ein Unfall passiert.

Rainer
--
Der Glaube an die Gerechtigkeit hat etwa den Wert eines
Glaubens an Gott oder Mickey Maus. Es ist ein "Glaube".

Patrick G. Stoesser

unread,
May 5, 2003, 7:16:39 PM5/5/03
to
Hallo,

erster GedankeIst es nicht so, dass zumindestens un- und halbbeschrankte,
wenn nicht sogar alle BÜs zusätzlich zum Lichtsignal ein Akustiksiganal
haben?

Denn _dann_ siehts doch so aus (IMHO):

Andreas kann den Signalzustand der Lichtzeichenanlage nicht erkennen.
Anhand des Andreaskreuzes bzw anhand der LZA, deren Zustand er nicht
erkennen kann, also implizit ihr Vorhandensein bemerkt, kann er den BÜ
als solchen erkennen.

Da er den Signalzustand der Lichtzeichenanlage nicht erkennen kann und
dies bemerkt, ist er zu besonderer Vorsicht angehalten.

Und dies kann doch auch "langsam und lauschen" bedeuten.

@Andreas: Sei froh, dass du nicht auch noch ne Anzeige wegen
Transportgefährdung bekommen hast.

mfg, pgs


--
PGP public key: http://www.pgs-info.de/pgp/pgs.asc

Andreas Born

unread,
May 5, 2003, 8:26:50 PM5/5/03
to
Ulrich Hoffmann schrieb:

>> Wenn das Überwachungsgerät Traffiphot III (Mess-/Frontfoto
>> Xxx/xx/xxx) ein Geschwindigkeitmessgerät eingebaut hat werden Sie
>> erkennen, dass ich eine sehr niedrige Geschwindigkeit hatte.

> Offenbar aber so schnell, dass Du beim Erkennen
> des Blitzes nicht sofort anhalten konntest!

Ich würde sagen, er hatte _absichtlich_ nicht angehalten. Denn auf dem
Bahnübergang anzuhalten, mit dem Wissen, daß ein Zug kommt... Die einzig
lebensschonende Maßnahme ist hierbei wohl Gas geben und schnell runter
vom Gleis. Oder soll er anhalten, den Rückwärtsgang einlegen, anfahren?
Dabei kann der Motor ausgehen, es kann ihm der Rückweg durch ein
hinzukommendes Fahrzeug versperrt sein, etc. Gilt alles natürlich nur,
wenn er sich zum Zeitpunkt des Blitzes bereits zu nah an, oder gar auf
den Gleisen befindet.

Im übrigen halte ich genau aus diesem Grund einen Blitzanlage auf
Bahnübergängen lebensgefährlich. Denn meist passieren die Unfälle in dem
Moment, in dem ein "illegaler Überquerer" aus Schreck den Rückwärtsgang
einlegt und den Motor abwürgt. Wie es auch Fußgänger meist dann
erwischt, wenn sie beim Rotwerden der Fußgängerampel unversehens kehrt
machen.

> Vielleicht warst Du aber der Ansicht dass die
> Ampel gar nicht in Betreib sei? Dann war Deine
> Geschwindingkeit vielleicht doch angemessen.

Ich z.B. habe immer wieder Probleme mit mobilen Ampelanlagen wie sie
beim
Straßenbau eingesetzt werden, und mit zweifarbigen Exemplaren, bei denen
das Grüne Licht fehlt. Mit meiner Rot-grün-Blindheit erkenne ich das
Rote Ampellicht je nach Lichtverhältnissen nur sehr schlecht. Daher weiß
ich oft nicht, ob eine Ampel nun Rot anzeigt, oder nicht. Fehlt das
grüne Licht, so läßt sich durchaus ein rotes Licht übersehen. Evtl läßt
sich das sogar durch einen Sachverständigen überprüfen, denn die
Lichtverhältnisse wiederholen sich ja durchaus an manchen Tagen. Ist der
Fahrer dann noch Rot-Grün-Blind und kann ein ärztliche Attest
vorlegen...

Übrigens: Rot-Grün-Schwach sieht ca jeder zehnte männliche Bundesbürger.
Die meisten wissen es nur nicht.

Die Argumentation greift natürlich nicht, wenn die Ampel dreifarbig war.
Dann hätte das fehlende Grün ihn wohl mißtrauisch machen müsssen. Das
hat der OP nicht geschrieben.


Viele Grüße,
Andreas


Sevo Stille

unread,
May 5, 2003, 8:57:59 PM5/5/03
to
Patrick G. Stoesser wrote:

> Und dies kann doch auch "langsam und lauschen" bedeuten.

Das kann sogar aussteigen und lauschen bedeuten...

Sevo

Andreas Just

unread,
May 5, 2003, 10:34:59 PM5/5/03
to
Holger Lembke says...
> In der Wartezeit könnte er sich ja mit Passanten unterhalten und deren
> Adressen als Zeugen notieren. Oder via Handy mal mit der Polizei
> telefonieren und sich Rat holen.

Und ein paar Reporter von Explosiv bestellen, die UNO benachrichtigen...

Wenn man sich nicht sicher ist, faehrt man rueber, sobald frei ist. Es
kann sogar passieren, dass es eindeutig aussieht als wenn Gruen
leuchtet, aber Rot aktiv ist...und dann?
Das hat nix mit schlechten Augen zu tun, sondern ist tagtaegliches
Geschehen bei Ampeln, die exakt in Sonnenrichtung stehen.
Anstatt hier schlau Kommentare abzusondern, sollten einige doch mal ein
bischen am Verkehr teilnehmen, damit sie wissen wie es da draussen
zugeht.

Ich wuerde den Brief in der Form abschicken, allerdings Bevoelkerung mit
V schreiben und den Hinweis auf irgendwelche Unfaelle weglassen ;-)

Wenn sie dir was aufdruecken wollen, hast du eh keine Chance, aber
versuchen kann man es...mit etwas Gleuck kommst du an einen gut
gelaunten Sachbearbeiter.

Andreas

--
www.anju.de - fotos, texte und anderer Kram

Alexander Sailer

unread,
May 6, 2003, 1:16:47 AM5/6/03
to
Servus Martin,
message: 3EB6D487...@netscape.net

>> Martin Sand schrieb:
>>
>>
>>> Ja aber er hat doch auch den Blitz gesehen?

Einen Blitz erkennst Du auch wenn er direkt aus der Sonne kommt.


--
Gruß Alex
"Strebe nie nach Dingen, die auch Dümmeren gelingen" (Uli Stein)
FAQ,s : http://www.mpdvc.de
Samples: http://codeguru.developer.com http://www.codeproject.com
Anstand: news:de.newusers.infos www.learn.to/quote


Alexander Sailer

unread,
May 6, 2003, 1:31:37 AM5/6/03
to
Servus Martin,
message: b962k8$flc1t$1...@ID-173694.news.dfncis.de

>> Wieso zu schnell? Das erklär mir doch bitte...
>
> wenn ich nix weiss muss ich immer "worst case" annehmen.
> Dh wenn ich die Ampelfarbe nicht erkennen kann muss ich erstmal von
> Rot ausgehen und anhalten und mehrmals gucken...
>
> und dann ist langsames einfahren in die Kreuzung evtl schon zu schnell.

Er ist doch langsam eingefahren. Es ist nix passiert, ausser dass ein oder
mehrere Bilder gemacht wurden. In dem Moment in dem er geblitzt wird ist
er bereits über der Haltelinie und erkennt nur indirekt, dass die Ampel rot
gewesen sein muss. Da diese Situation nicht alltäglich ist, kann nicht mit
einer Standardreaktion gerechnet werden.
IMO ist er umsichtig eingefahren, da er sich der Gefahr einer
ausgeschalteten
Ampelanlage bewusst war.
Ich würde hier auf jeden Fall einen RA hinzuziehen.

--
Gruß Alex

Rainer Schmidt

unread,
May 6, 2003, 2:04:43 AM5/6/03
to

> ja, langsamer fahren ;-)
>
Dazu muss der Mensch aber erst mal bereit sein!
Für Manschen ist das aber ein sehr schwieriger Entscheidungsprozeß der viel
Gehirnschmalz und Zeit erfordert. Womit er schon bei rot über die Kreuzung
ist.
Jede technische Lösung ist besser, da zuverlässiger, als an ein menschliches
Verhalten zu appellieren.
Bleibt nur zu hoffen, dass die zuständige Behörde eine Lehre aus dem
Schreiben des OP zieht. Aber ich vermute da sind wir wieder bei dem Satz:
Für Manschen ist das ......

Gruß Rainer


Christian Stauffer

unread,
May 6, 2003, 3:38:06 AM5/6/03
to
"Dominik Pusch" <domini...@koeln.de> schrieb ...

Ändert aber an der Situation gar nix: solange man nicht sicher ist dass die
Ampel aus (in dem Fall) ist, darf nicht gefahren werdene.

Gruss Christian


Mario Jung

unread,
May 6, 2003, 4:45:44 AM5/6/03
to
Alexander Sailer schrieb:


> Er ist doch langsam eingefahren. Es ist nix passiert, ausser dass ein
> oder mehrere Bilder gemacht wurden. In dem Moment in dem er geblitzt

Das mit dem langsam wird der Sachbearbeiter an Hand der Bilder eher beurteilen
können.

Und das ist so beim Blitzen: Ausser das ein Bild gemacht wird, passiert in genau
der Situation wenig (Wäre ja schrecklich, wenn dann immer noch ein Unfall
passieren müsste!)

> IMO ist er umsichtig eingefahren, da er sich der Gefahr einer
> ausgeschalteten Ampelanlage bewusst war.

In solchen Fällen wird aber sehr sehr selten dem Fahrer wohlwollend geurteilt!

Gruß
Mario (Nach fast 12 Jahren Autofahren noch immer bei 0 Punkten und erst einem
Blitzer!)


Andreas Just

unread,
May 6, 2003, 5:22:03 AM5/6/03
to
Alexander Sailer says...

> Ich würde hier auf jeden Fall einen RA hinzuziehen.
Darauf wuerde ich nur zurueckgreifen, wenn eine Rechtsschutzversicherung
vorhanden ist, die auch sowas umfasst.
Ansonsten ist das m.E. rausgeschmissenes Geld - es gibt ein Foto vom
Rotlichtverstoss.
Und die paar Punkte sind schnell wieder weg, wenn nicht schon der
Einspruch anerkannt wird.


Andreas
...auch schon bei Rot ueber eine Ampel bei der Gruen heller leuchtete -
aus der anderen Richtung kam natuerlich die Polizei ... es gab uebrigens
nix, nachdem sie sich das angesehen hatten.

Frank Hucklenbroich

unread,
May 6, 2003, 5:27:28 AM5/6/03
to
On Mon, 05 May 2003 20:25:39 +0200, Matthias Koehler wrote:

>
> Da unterliegst Du aber einem Irrtum. Bei der Rotlichtüberwachung werden
> immer zwei Aufnahmen gemacht, und zwar im Abstand von genau einer Sekunde.
> Es ist also nicht so, dass die Vorderachse die erste und die Hinterachse die
> zweite Aufnahme auslöst.

Das wäre ja auch ziemlicher Unsinn, der der Achsabstand ist bei jedem
Fahrzeug anders. Sonst würde ja ein Kleinwagen eher geblitzt (weil da das
Hinterrad eher über die Induktionsschleife fährt, weil der Wagen halt
kürzer ist) als ein Fahrzeug mit langem Radstand.

Grüße,

Frank

Mario Jung

unread,
May 6, 2003, 6:15:35 AM5/6/03
to
Andreas Just schrieb:


> Und die paar Punkte sind schnell wieder weg, wenn nicht schon der
> Einspruch anerkannt wird.

Wenn ich so zwischen den Zeilen des OP lese, dürfte er noch in der Probezeit
sein!? :-(

Gruß
Mario


Mario Jung

unread,
May 6, 2003, 6:41:36 AM5/6/03
to
Andreas Born schrieb:


> an manchen Tagen. Ist der Fahrer dann noch Rot-Grün-Blind und kann
> ein ärztliche Attest vorlegen...

Wenn das nicht in "gesundheitlich nicht fähig ein Fahrzeug zu führen" endet!

"Hallo, ich bin Farbenblind; deshalb überfahre ich ab und zu rote Ampeln. Naja,
kann ja nichts dafür" :-)

Gruß
Mario


Stephan Robotta

unread,
May 6, 2003, 9:47:36 AM5/6/03
to
Dominik Pusch <domini...@koeln.de> wrote:
>
>> Bei der Auswertung kann man dann aber erkennen, ob jemand angehalten
>> hat oder weitergefahren ist. Wenn zwischen dem ersten und dem
>> zweiten Foto nur eine geringe Positionsabweichung zu sehen ist, wird
>> da kein Vorgang draus.
>
> Das wollte ich wissen: Ich ueberfahre die Haltelinie an vielen Ampeln
> generell um ca. 1m. Ist das auch schon ein Verstoss oder sind geringe
> Ueberschreitungen geduldet?

Das ist dann Überfahren der Haltelinie und kostet AFAIR 10 Euro. Also ein
Verstoß aber eben kein Rotlichtverstoß.

Gruß, Stephan

Ulrich Mindrup

unread,
May 6, 2003, 10:52:26 AM5/6/03
to
Andreas Just schrieb:

> ...auch schon bei Rot ueber eine Ampel bei der Gruen heller leuchtete -
> aus der anderen Richtung kam natuerlich die Polizei ... es gab uebrigens
> nix, nachdem sie sich das angesehen hatten.
>

Es gibt in der Tat solche Ampeln, bei denen das grüne Ampelglas das
Sonnenlicht so gut reflektiert, daß es teilweise so scheint, als ob grün
und nicht rot sei.

Durchgefahren bin ich in so einer Situation allerdings noch nicht, da
mir das ganze "komisch" vorkam. Es kann natürlich sein, daß ich nur
Glück hatte.

Seltsam ist allerdings, daß bei Ampelanlagen kein größerer Aufwand
betrieben wird, um solche Situationen zu verhindern. Eine bessere
Abschattung der Ampellichter, etc. kann doch nicht so teuer sein.

Grüße

Ulrich

Ulrich Mindrup

unread,
May 6, 2003, 10:55:03 AM5/6/03
to
Mario Jung schrieb:

>
> YMMD!
>

Was meinst Du, wie sich der Sachbearbeiter freut, wenn er auf den
Bildern der Überwachungsanlage ein Fahrzeug sieht, das zehnmal in die
Kreuzung einfährt um dann wieder zurückzusetzen ;-)

Grüße

Ulrich

Knut Stolze

unread,
May 6, 2003, 12:24:54 PM5/6/03
to
Andreas Just wrote on Tuesday 06 May 2003 11:22:

> ...auch schon bei Rot ueber eine Ampel bei der Gruen heller leuchtete -
> aus der anderen Richtung kam natuerlich die Polizei ... es gab uebrigens
> nix, nachdem sie sich das angesehen hatten.

Koeente is in solch einem Fall sinnvoll sein, nochmal zu der Ampel zu fahren
und ungefaehr zur gleichen Tageszeit das Ganze per Foto dokumentieren?

--
Knut Stolze

Ulrich Mindrup

unread,
May 6, 2003, 12:42:43 PM5/6/03
to
Knut Stolze schrieb:

>
> Koeente is in solch einem Fall sinnvoll sein, nochmal zu der Ampel zu fahren
> und ungefaehr zur gleichen Tageszeit das Ganze per Foto dokumentieren?
>

Schwierig, mit einer Kamera aufgenommen könnte die Ampel schon wieder
ganz anders aussehen. Außerdem ist das menschliche Auge wohl in der
Lage, mit einem deutlich größeren Kontrastumfang fertig zu werden als
eine Kamera.

Außerdem muß die Beleuchtungssituation jeweils gleich sein, sprich bei
bedecktem Himmel nutzt es nichts, wenn die Tageszeit die gleiche ist.

Grüße

Ulrich

Kay-Uwe Pesch

unread,
May 6, 2003, 5:59:15 PM5/6/03
to
Dominik Pusch schrieb

> Ich ueberfahre die Haltelinie an vielen Ampeln
> generell um ca. 1m.

Warum?

Gruß - Kay

Alexander Sailer

unread,
May 7, 2003, 1:22:05 AM5/7/03
to
Servus Ulrich,
message: b98i1b$2sr$07$1...@news.t-online.com

> Seltsam ist allerdings, daß bei Ampelanlagen kein größerer Aufwand
> betrieben wird, um solche Situationen zu verhindern. Eine bessere
> Abschattung der Ampellichter, etc. kann doch nicht so teuer sein.

Ist eigentlich nicht seltsam wenn Du überlegst wer damit Geld verdient.
(Genau die, die den Aufwand betreiben müssten).


--
Gruß Alex

Matthias Doerfler

unread,
May 7, 2003, 2:01:41 PM5/7/03
to
Michael Gerb schrieb:

> Kurzum: Die Gerichte muten dir auch zu, anzuhalten und auszusteigen, um zu
> gucken, ob die Ampel grün zeigt.

Es gibt in Deutschland keine Bahnübergänge, an denen die Ampel grün
zeigt, weil nur die Farbfolge dunkel/gelb/rot nach Anlage 5 EBO bzw.
Ablage 1 BOStrab zulässig ist. Im Prinzip liegst du dennoch richtig.

> Einfach drüberheizen ist fahrlässig. Diese
> Aussage werden sie gegen dich verwendet.

Die Anhaltepflicht vor uneinsichtigen Bahnübergängen ist schon eine
Erfindung des weiland Reichsgerichts, allerdings in zivilrechtlichem
Kontext. Ich gehe nicht so weit, das Auflegen des Ohres auf die
Schiene als heutigem Verkehrsablauf noch angemessen bezeichnen zu
wollen.
--

mfg Matthias Dörfler

Diese Nachricht stellt nur meine persönliche Meinung dar.

Matthias Doerfler

unread,
May 7, 2003, 2:01:41 PM5/7/03
to
Patrick G. Stoesser schrieb:

> erster GedankeIst es nicht so, dass zumindestens un- und halbbeschrankte,
> wenn nicht sogar alle BÜs zusätzlich zum Lichtsignal ein Akustiksiganal
> haben?

Nein. Die Akustik (Rasselwecker bei bestimmten Bundesbahn-Altanlagen
und an Privatbahnen mit Bundesbahntechnik bei Blinklicht oder Licht-
zeichen mit oder ohne Halbschranken; Wecker bei bestimmten DDR-Reichs-
bahn-Altanlagen; elektronisches Geläut bei Anlagen ab Einheits-Bahn-
übergangs-Technik (EBÜT) 80 oder jünger, die auch mit Vollschranken
vorkommt) ist rechtlich nicht vorgesehen. Im Zweifel sind Nachbarn
über die akustische Zusatzwarnung gar nicht sonderlich erbaut und
können sie im Rahmen der Planfeststellung durch fristgerechte
Einwendungen evtl. sogar verhindern.

Die einzig zwingend (nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) mit
Läutewerk zu versehenden Bahnübergangssicherungsanlagen, sind die in §
11 Abs. 15 Nummer 3 genannten Vollschranken an Straßen mit mäßigem oer
schwachem Verkehr, die vom Wärter weder mittelbar noch unmittelbar
eingesehen werden können. Davon existiert bspw. in ganz Baden-
Württemberg noch exakt eine einzige (bei der aber in den 80ern auch
eine dunkel/gelb/rot-LSA hinzugebaut wurde).

[Einiges zustimmend gesnippt]

> @Andreas: Sei froh, dass du nicht auch noch ne Anzeige wegen
> Transportgefährdung bekommen hast.

Es kommt auf den schädlichen Erfolg an. Bleibt der auf der Bahnseite
aus, ist der äußere Tatbestand nicht erfüllt.

Ralf Kleineisel

unread,
May 8, 2003, 3:02:07 AM5/8/03
to
Matthias Doerfler wrote:

> Es gibt in Deutschland keine Bahnübergänge, an denen die Ampel grün
> zeigt, weil nur die Farbfolge dunkel/gelb/rot nach Anlage 5 EBO bzw.
> Ablage 1 BOStrab zulässig ist.

Nur rot (kein gelb, kein grün) gibt's auch noch.

Ulrich Mindrup

unread,
May 8, 2003, 8:02:38 AM5/8/03
to
Bernd Sluka schrieb:

>
>
> Es wird im Gegenteil erheblicher Aufwand bei Ampelanlagen betrieben, um
> Phantomlicht durch tiefstehende Sonne zu vermeiden: Abschirmblenden,
> Kontrastblenden, spezielle Optiken, Einsätze, neuerdings auch
> LED-Lichtzeichen (die dafür bei Dunkelheit extrem blenden, meine
> jedenfalls ich).

Nach dem, was ich so im Straßenverkehr sehe, dann ist hier die Situation
sehr unterschiedlich, teilweise spielt wohl das Alter der Ampelanlagen,
teilweise der Zuständigkeitsbereich und teilweise wohl auch der Zufall
eine Rolle.

Bei einigen Ampelanlagen sieht man, daß der eigentliche Ampelkopf leicht
geneigt und nach oben gut abgeschattet ist, aber das ist nicht unbedingt
die Regel.

Vor LED-Ampeln schreckt man wohl teilweise aus Kostengründen zurück,
zumindest habe ich das vor einiger Zeit in der Lokalpresse gelesen.

Grüße

Ulrich

Ulrich Mindrup

unread,
May 8, 2003, 8:13:36 AM5/8/03
to
Alexander Sailer schrieb:

Damit unterstellst Du mehr oder weniger Vorsatz. Und das glaube ich nun
ganz und gar nicht. Ich tippe eher auf Schlamperei und Gleichgültigkeit.

Die paar Leute, die wegen Sonneneinstrahlung versehentlich durch eine
rote Ampel fahren, bringt doch nur Peanuts in die Kassen. Dagegen
passieren immer wieder schwerste Unfälle, weil Rotlicht bewußt mißachtet
wurde.

Vor einigen Tagen war ich mit dem Auto in Osnabrück unterwegs. Auf pro
Fahrtrichtung zweispurigen Straßen sind links oder rechts von mir
regelmäßig Autos trotz gerade umgesprungenen Rotlichts in Kreuzungen
eingefahren. Anscheinend interpretieren dort relativ viele Autofahrer
Gelblicht grundsätzlich als Aufforderung, zu beschleunigen.

Grüße

Ulrich

P.S.: F'up

Klaus Mueller

unread,
May 8, 2003, 11:22:25 AM5/8/03
to
Ralf Kleineisel <ra...@kleineisel.de> wrote:

Aber nicht als Wechsellcihtzeichen, aka Ampel, sondern als Blinklicht.

Klaus

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