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Fahrt mit dem Fahrrad auf einer Bundesstraße mit baulich getrennten Fahrbahnen: Aerger mit der Polizei bekommen

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Helmut Waitzmann

unread,
Oct 26, 2006, 2:25:47 PM10/26/06
to
Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren. Dabei ist die Fahrbahn
der einen Richtung von der in der Gegenrichtung baulich getrennt. Ein
Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden. Es gibt auch
keinen Radweg.

Meinem Verständnis der StVO nach ist die Eigenschaft der Straße, eine
Bundesstraße zu sein, für die Beantwortung der Frage, ob dort mit dem Rad
gefahren werden darf, irrelevant, richtig?

Da werde ich von zwei Polizeibeamten angehalten. Mir wird vorgeworfen,
ich dürfe auf einer Bundestraße mit dem Fahrrad nicht fahren.

Mein Einwand, die Bundesstraße sei keine Kraftfahrstraße und ich
dürfe sie daher befahren, wird mit der Gegenfrage, was denn dann eine
Bundesstraße sei, gekontert.

Auf meine Antwort hin, eine Bundesstraße sei eine Straße, die vom Bund
unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese
Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
Kraftfahrstraße.

Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurückfahren.

Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
Wohin (nach VVV) unterzogen.

Die Beamten fragen mich, ob ich einen Führerschein habe und wollen ihn
sehen.

Man erklärt mir, ich müsse doch wissen, dass diese Straße als
Bundesstraße eine Kraftfahrstraße sei, das lerne man doch in der
Fahrschule.

Dann werde ich gefragt, ob ich jemals auf dieser Straße einen anderen
Radfahrer gesehen hätte. Und als ich verneine, wird nachgefragt, ob
mir das denn nicht zu denken gebe.

Ich muss verneinen, füge aber hinzu, dass ich täglich Radfahrer sähe,
die verbotenerweise auf dem Gehweg Rad führen. Und das gebe mir zu
denken.

Darauf wird von mir gefordert, ich solle im nahe gelegenen Park Rad
fahren, nicht hier.

Ich werde wegen einer Ordnungswidrigkeit (TBNR: 118100, Benutzung einer
Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug) kostenpflichtig
(10 EUR) verwarnt. Als Text wird in das Formular eingetragen »Sie
benutzten die Kraftfahrtstr. mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug«.

Man fragt mich, ob ich den Tatbestand zugebe. Ich bleibe freundlich, in
der Sache aber unnachgiebig, und verneine: Es handle sich hier um keine
Kraftfahrstraße, denn es gebe kein Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße«.

Schließlich werde ich mitsamt meinem Fahrrad im Polizeikleinbus aus der
»Gefahrenzone« geschafft.

18 Tage nach diesem Vorfall erhalte ich vom Amt für öffentliche Ordnung,
Bußgeldstelle, ein Schreiben:

Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Sehr geehrter Herr Waitzmann,

Ihnen wird zur Last gelegt,
[...]
als Radfahrer folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie benutzten die Kraftfahrstraße mit einem nicht motorisierten
Fahrzeug.
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV

Beweismittel:
Zeuge: POM-in XXX, Polizeirevier TTT

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarnen wir Sie mit einem
Verwarnungsgeld von 10,00 €

Das Verwarnungsgeld habe ich nicht bezahlt sondern den Anhörungsbogen
genutzt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die erwähnte Straße keine
Kraftfahrstraße nach § 18 StVO ist.

Bisher habe ich auf die Rücksendung des Anhörungsbogens keine Antwort
erhalten.

Außerdem habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, auf die
inzwischen eine Antwort kam: Sie werde an die Staatsanwaltschaft
weitergeleitet. Nach erfolgter Prüfung werde ich Nachricht erhalten.

Bisher habe ich noch keine weitere Nachricht von dort erhalten.

Jetzt zum »Ärger«:

Vor einer Woche habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung,
Führerscheinstelle, folgendes Schreiben erhalten:

: Überprüfung der Kraftfahreignung;
: Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens
:
: Sehr geehrter Herr Waitzmann,
:
: es liegen uns Erkenntnisse vor, dass Sie während einer Polizeikontrolle
: einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck machten.
:
: Weitere Ermittlungen ergaben, dass Sie

[...]

: auf der B14 mit ihrem Treckingfahrrad fuhren. Die Polizisten
: versuchten Ihnen zu erklären, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf der
: Bundesstraße fahren dürfen. Sie waren uneinsichtig und konnten kein
: Fehlverhalten ihrerseits erkennen.
:
: Diese Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass Ihre Kraftfahreignung
: aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr gegeben ist. Denn nach
: Anlage 4 Nr. 7 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist zum Führen von
: Kraftfahrzeugen ungeeignet, wer an einer psychischen Störung leidet.
:
: Wir fordern Sie gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 FeV auf, sich
: auf ihre Kosten der Begutachtung Ihrer Kraftfahreignung durch einen
: Facharzt für Nervenheilkunde/Psychiatrie zu unterziehen.
:
: Im Rahmen der Begutachtung soll die nachstehende Frage geklärt werden:
:
: Liegt

[...]

: eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage
: stellt (..) ? Ist

[er]

: in der Lage, den Anforderungen zu Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe
: 1/2 (FE-Klasse 3) gerecht zu werden ?

: Bei der Beantwortung der Fragestellung sind die
: Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung zu berücksichtigen.

[...]

: Sind Fragen hinsichtlich eventueller Leistungsmängel oder persönlicher
: Kompensationsmöglichkeiten zu klären, kann ergänzend ein
: medizinisch-psychologisches Gutachten empfohlen werden.

Interessant: In dieser Anordnung zur Beibringung des Gutachtens ist
wieder von einer Bundesstraße, nicht einer Kraftfahrstraße, die Rede.

Ich habe keine Lust, mich auf eigene Kosten einer Begutachtung der
Kraftfahreignung zu unterziehen, weil die Beamten Bundesstraßen von
Kraftfahrstraßen nicht unterscheiden können.

Mich wundert, dass das bei der Führerscheinstelle niemandem aufgefallen
ist.

Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
--
Wenn Sie mir E-Mail schreiben, stellen | When writing me e-mail, please
Sie bitte vor meine E-Mail-Adresse | precede my e-mail address with
meinen Vor- und Nachnamen, etwa so: | my full name, like
Helmut Waitzmann <x...@example.net>, (Helmut Waitzmann) x...@example.net

Steffen Stein

unread,
Oct 26, 2006, 3:14:22 PM10/26/06
to
Helmut Waitzmann schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006 20:25:

> Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
> Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren.

> [längerer Bericht gesnippt]

>
> Mich wundert, dass das bei der Führerscheinstelle niemandem aufgefallen
> ist.

Mich auch, also würde ich doch auch erstmal an die Führerscheinstellen, am
Besten gleich an den Chef und um die Klärung des Sachverhaltes bitten,
warum das (nicht verbotene) Befahren einer Bundesstrasse mit dem Fahrrad
solche Schlüsse auf Deinen Gesundheitszustand zulässt. Ich vermute sogar
mal es handelt sich dabei um eine Art Rache der Beamten wegen der
Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dann würde ich dies auch noch dem erwähnten Staatsanwalt mitteilen, zusammen
mit der Vermutung der Rachebewertung.


> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?

mhh, schwer zu sagen, wie fit bist Du so in Rechtssachen und im Umgang mit
Behörden?

Gruss Steffen

--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 26, 2006, 3:41:59 PM10/26/06
to
Steffen Stein <steffe...@gmail.com> writes:

>Helmut Waitzmann schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006 20:25:
>
>> Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
>> Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren.
>
>> [längerer Bericht gesnippt]
>>
>> Mich wundert, dass das bei der Führerscheinstelle niemandem aufgefallen
>> ist.
>
>Mich auch, also würde ich doch auch erstmal an die Führerscheinstellen, am
>Besten gleich an den Chef und um die Klärung des Sachverhaltes bitten,
>warum das (nicht verbotene) Befahren einer Bundesstrasse mit dem Fahrrad
>solche Schlüsse auf Deinen Gesundheitszustand zulässt.

Da muss ich hinzufügen: Mir werden 14 Tage Zeit gegeben, mitzuteilen,
welchen »verkehrsmedizinisch qualifizierten Facharzt für
Nervenheilkunde/Psychiatrie« oder welche »amtlich anerkannte
Begutachtungsstelle für Fahreignung, sofern sie über den entsprechenden
Facharzt verfügt« ich mit der Eignungsuntersuchung beauftragen will.

Die Ärzte kann ich entweder -- so heißt es -- bei der Landesärztekammer
erfragen, oder ich kann mich der dem Schreiben beigelegten Liste von
Begutachtungsstellen (sieht mir allerdings eher nach einer Liste von
Ärzten aus) bedienen.

>Ich vermute sogar mal es handelt sich dabei um eine Art Rache der
>Beamten wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde. Dann würde ich dies auch
>noch dem erwähnten Staatsanwalt mitteilen, zusammen mit der Vermutung
>der Rachebewertung.

Das heißt, ich müsste es dahin schicken, wo ich auch die
Dienstaufsichtsbeschwerde hingeschickt habe?

>> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
>
>mhh, schwer zu sagen, wie fit bist Du so in Rechtssachen und im Umgang mit
>Behörden?

Eher weniger. Die StVO meine ich einigermaßen verstanden zu haben (dank
des Usenets), aber jenseits eines (erfolgreichen) Einspruchs gegen einen
Bußgeldbescheid habe ich noch keine Erfahrung.

Dem Schreiben ist keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Es hört sich
also so an, als wäre mein Schicksal unabänderlich. Ist das in Ordnung?

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Jens Müller

unread,
Oct 26, 2006, 4:54:50 PM10/26/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

zum »Ärger«:
>
> Vor einer Woche habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung,
> Führerscheinstelle, folgendes Schreiben erhalten:
>
> : Überprüfung der Kraftfahreignung;
> : Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens
> :
> : Sehr geehrter Herr Waitzmann,
> :
> : es liegen uns Erkenntnisse vor, dass Sie während einer Polizeikontrolle
> : einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck machten.
> :
> : Weitere Ermittlungen ergaben, dass Sie
>
> [...]
>
> : auf der B14 mit ihrem Treckingfahrrad fuhren. Die Polizisten
> : versuchten Ihnen zu erklären, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf der
> : Bundesstraße fahren dürfen. Sie waren uneinsichtig und konnten kein
> : Fehlverhalten ihrerseits erkennen.
> :
> : Diese Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass Ihre Kraftfahreignung
> : aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr gegeben ist.

Dienstaufsichtsbeschwerde, sofort. Was soll denn die Erkrankung sein?
Notorische Renitenz gegen Volldeppen in Uniform?

Außerdem Schreiben an den Petitionsausschuß in dem Bundesland, die
können solches offensichtliches rechtswidriges Verhalten oft ziemlich
unbürokratisch lösen.

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2006, 5:31:07 PM10/26/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

> :
> : Im Rahmen der Begutachtung soll die nachstehende Frage geklärt werden:
> :
> : Liegt
>
> [...]
>
> : eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage
> : stellt (..) ? Ist
>
> [er]
>
> : in der Lage, den Anforderungen zu Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe
> : 1/2 (FE-Klasse 3) gerecht zu werden ?

Klasse B.

Henning Weede

unread,
Oct 26, 2006, 6:38:54 PM10/26/06
to
Folgendes liest sich auf den ersten Blick unglaublich:

Helmut Waitzmann <Helmut.W...@web.de> writes:

>Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
>Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren. Dabei ist die Fahrbahn


>der einen Richtung von der in der Gegenrichtung baulich getrennt. Ein

>Verkehrszeichen 331 (KraftfahrstraĂźe) ist nicht vorhanden. Es gibt auch
>keinen Radweg.
>
>Meinem Verständnis der StVO nach ist die Eigenschaft der Straße, eine
>BundesstraĂźe zu sein, fĂĽr die Beantwortung der Frage, ob dort mit dem Rad


>gefahren werden darf, irrelevant, richtig?
>
>Da werde ich von zwei Polizeibeamten angehalten. Mir wird vorgeworfen,

>ich dĂĽrfe auf einer BundestraĂźe mit dem Fahrrad nicht fahren.
>
>Mein Einwand, die BundesstraĂźe sei keine KraftfahrstraĂźe und ich
>dĂĽrfe sie daher befahren, wird mit der Gegenfrage, was denn dann eine
>BundesstraĂźe sei, gekontert.
>
>Auf meine Antwort hin, eine BundesstraĂźe sei eine StraĂźe, die vom Bund


>unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese

>StraĂźe sei eine BundesstraĂźe und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
>KraftfahrstraĂźe.
>
>AnschlieĂźend stellen sie die Behauptung auf, die StraĂźe sei mit dem
>Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
>werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurĂĽckfahren.

Und?? Und??? Warum hast Du Dich nicht zum Schild kutschieren lassen??????

...

>Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?

Zu allererst solltest Du Deine möglicherweise fanatische Überzeugung
überwinden, da stünde nirgendwo das Zeichen 331, und das ohne Anwalt
klären. In welcher geistigen Umnachtung Du das Luxusangebot ausgeschlagen
hast Dir das Schild zu zeigen und Dich sogar noch hinzuchauffieren weißt
nur Du, wir alle wissen es nicht, und ich begreife es nicht. Vielleicht
ziehst Du notfalls Taxifahrer zu Rate, das Schild zu finden.

Erst wenn Du (mit fremder Hilfe) geklärt hast, dass das Schild auch
wirklich nicht existiert, würde ich nicht nur sicherheitshalber einen
Anwalt nehmen, sondern den unglaublichen Skandal verschiedenen
Zeitungs-Lokalredaktionen anbieten, das kann noch viel wirkungsvoller
sein.

Im gegenteiligen Fall, wenn Du tatsächlich auf einer Kraftfahrtstaße
geradelt bist, wär ein Anwalt auch nicht schlecht.

Du tust mir echt leid, denn ich bin als Student mal auf der Rendsburger
Hochbrücke (Autobahn) übern Nord-Ostsee-Kanal geradelt und erst dann
kontrolliert worden, als ich das Rad gerade eben wieder über die
Leitplanke gehoben hatte. Der eine hat Glück, der andere Pech.

Henning

Peter Liedermann

unread,
Oct 27, 2006, 2:48:53 AM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lflejsv...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
> Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren. Dabei ist die Fahrbahn
> der einen Richtung von der in der Gegenrichtung baulich getrennt. Ein
> Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden. Es gibt auch
> keinen Radweg.

Auch kein Radfahrverbot? Interessehalber möchte ich noch fragen, ob das
ganze in einer der Unterführungen war. (ich war viele Jahre in Stuttgart,
ist aber schon lange her)

>
> Meinem Verständnis der StVO nach ist die Eigenschaft der Straße, eine
> Bundesstraße zu sein, für die Beantwortung der Frage, ob dort mit dem Rad
> gefahren werden darf, irrelevant, richtig?

Sehe ich auch so.

>
> Da werde ich von zwei Polizeibeamten angehalten. Mir wird vorgeworfen,
> ich dürfe auf einer Bundestraße mit dem Fahrrad nicht fahren.

Sehe ich dementsprechend nicht so. War das alles, was sie gesagt haben?

>
> Mein Einwand, die Bundesstraße sei keine Kraftfahrstraße und ich
> dürfe sie daher befahren, wird mit der Gegenfrage, was denn dann eine
> Bundesstraße sei, gekontert.
>

Eine Bundesstrasse ist dann für den einzelnen Verkehrsteilnehmer erkennbar,
wenn sie mit dem entsprechenden gelben Schild (401) so gekennzeichnet ist.
(Früher verlieh dieses übrigens gleichzeitig die Vorfahrt, das ist heute
nicht mehr so)

> Auf meine Antwort hin, eine Bundesstraße sei eine Straße, die vom Bund
> unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese
> Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
> Kraftfahrstraße.

Die wiedergegebenen Äusserungen der Beamten sind so nicht nachvollziehbar.

>
> Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
> Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
> werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurückfahren.
>

Haben sie das nun gemacht oder nicht? Was war das Ergebnis?

> Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
> Wohin (nach VVV) unterzogen.

Das geht die normalerweise eher wenig an.

>
> Die Beamten fragen mich, ob ich einen Führerschein habe und wollen ihn
> sehen.

Wenn Du auf dem Fahrrad fährst, brauchst Du einen allfällig vorhandenen
Führerschein weder mitzuführen noch vorzuweisen. (OT bin ich allerdings
Befürworter einer Fahrerlaubnispflicht für Radfahrer)

>
> Man erklärt mir, ich müsse doch wissen, dass diese Straße als
> Bundesstraße eine Kraftfahrstraße sei, das lerne man doch in der
> Fahrschule.

Das ist Quatsch. Eine Bundesstrasse ist nicht notwendigerweise
Kraftfahrstrasse und umgekehrt auch nicht.

>
> Dann werde ich gefragt, ob ich jemals auf dieser Straße einen anderen
> Radfahrer gesehen hätte. Und als ich verneine, wird nachgefragt, ob
> mir das denn nicht zu denken gebe.

Da hätte ich zurückgefragt: "Haben Sie jemals auf dieser Strasse einen
tibetanischen Mönch gesehen?"

>
> Ich muss verneinen, füge aber hinzu, dass ich täglich Radfahrer sähe,
> die verbotenerweise auf dem Gehweg Rad führen. Und das gebe mir zu
> denken.

Mir auch, und ich habe noch dazu nach so viel Schönwetter meinen Regenschirm
verlegt. Ist aber an der Stelle irrelevant.

Das Abstreiten einer Tat durch den Beschuldigten beweist gar nichts und
rechtfertigt auch keinen zusätzlichen Verdacht. Lediglich im Fall eines
Schuldspruchs kann ein Uneinsichtiger schlechter wegkommen.

> :


> : Wir fordern Sie gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 FeV auf, sich
> : auf ihre Kosten der Begutachtung Ihrer Kraftfahreignung durch einen
> : Facharzt für Nervenheilkunde/Psychiatrie zu unterziehen.
> :
> : Im Rahmen der Begutachtung soll die nachstehende Frage geklärt werden:
> :
> : Liegt
>
> [...]
>
> : eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage
> : stellt (..) ? Ist
>
> [er]
>
> : in der Lage, den Anforderungen zu Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe
> : 1/2 (FE-Klasse 3) gerecht zu werden ?
>
> : Bei der Beantwortung der Fragestellung sind die
> : Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung zu berücksichtigen.
>
> [...]
>
> : Sind Fragen hinsichtlich eventueller Leistungsmängel oder persönlicher
> : Kompensationsmöglichkeiten zu klären, kann ergänzend ein
> : medizinisch-psychologisches Gutachten empfohlen werden.
>
> Interessant: In dieser Anordnung zur Beibringung des Gutachtens ist
> wieder von einer Bundesstraße, nicht einer Kraftfahrstraße, die Rede.

Wenn Du tatsächlich einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck gemacht
hättest, wärest Du von der Polizei sofort einem Alkoholtest unterzogen
worden. Haben die das gemacht?


>
> Ich habe keine Lust, mich auf eigene Kosten einer Begutachtung der
> Kraftfahreignung zu unterziehen, weil die Beamten Bundesstraßen von
> Kraftfahrstraßen nicht unterscheiden können.
>
> Mich wundert, dass das bei der Führerscheinstelle niemandem aufgefallen
> ist.
>
> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?

Bei den 10 Euro hätte man sich noch überlegen können, ob man der
Einfachheit halber zahlt. So wie sich dieses absurde Theater weiter
entwickelt hat, rate ich dringend zu einem Anwalt, auch ohne
Rechtsschutzversicherung.

Gruss,
Peter


Peter Liedermann

unread,
Oct 27, 2006, 3:01:39 AM10/27/06
to

"Jens Müller" <usenet-...@tessarakt.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4qcnp5F...@individual.net...


Das ist in der Tat erstaunlich. Klasse T (=Troll) ?

Gruss,
Peter

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 3:07:59 AM10/27/06
to
Peter Liedermann schrieb:

>>> : in der Lage, den Anforderungen zu Führen von Kraftfahrzeugen der
>>> Gruppe
>>> : 1/2 (FE-Klasse 3) gerecht zu werden ?
>>
>>
>> Klasse B.
>
>
>
> Das ist in der Tat erstaunlich. Klasse T (=Troll) ?

Oder Formular in der Behörde nicht überarbeitet. Soll vorkommen.

Elke Bock

unread,
Oct 27, 2006, 3:26:33 AM10/27/06
to
"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb:

[Helmut]


>> Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
>> Wohin (nach VVV) unterzogen.
>
>Das geht die normalerweise eher wenig an.

Jein. Solcherart Ausschilderung (Kraftfahrtstraße, Autobahn)
steht doch öfter nur an den Auffahrten, und wird dann nicht
an der Straße wiederholt. Da kann es schon passieren, daß
man von einem Wirtschaftsweg o.ä. auf die Straße gerät, ohne
die Eigenschaft Kraftfahrtstraße bemerkt zu haben, weil man
an einem entsprechenden Schild nicht vorbeigekommen ist.

Die Ausschilderung an solchen Wirtschaftswegen wird doch
nicht so gut gepflegt, da kann schon mal das Z.250 o.ä.
zugewachsen und nicht sichtbar sein.

Insoweit ist es schon richtig, wenn vor Ort danach gefragt
wird, woher der VT kommt. Zumindest dann, wenn es sich
tatsächlich um eine Kraftfahrtstraße handelt.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 3:44:03 AM10/27/06
to
Elke Bock schrieb:

> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb:
>
> [Helmut]
>
>>>Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
>>>Wohin (nach VVV) unterzogen.
>>
>>Das geht die normalerweise eher wenig an.
>
>
> Jein. Solcherart Ausschilderung (Kraftfahrtstraße, Autobahn)
> steht doch öfter nur an den Auffahrten, und wird dann nicht
> an der Straße wiederholt. Da kann es schon passieren, daß
> man von einem Wirtschaftsweg o.ä. auf die Straße gerät, ohne
> die Eigenschaft Kraftfahrtstraße bemerkt zu haben, weil man
> an einem entsprechenden Schild nicht vorbeigekommen ist.

Wenn er jetzt also mal an ein, zwei Auffahrten guckt, und da keine
Schilder stehen, kann er sich recht sicher sein, daß es keine
Kraftfahrtstraße ist.

Thomas Paschke

unread,
Oct 27, 2006, 4:22:08 AM10/27/06
to
On 2006-10-27, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb:
>
> [Helmut]
>>> Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
>>> Wohin (nach VVV) unterzogen.
>>
>>Das geht die normalerweise eher wenig an.
>
> Jein. Solcherart Ausschilderung (Kraftfahrtstraße, Autobahn)
> steht doch öfter nur an den Auffahrten, und wird dann nicht
> an der Straße wiederholt. Da kann es schon passieren, daß
> man von einem Wirtschaftsweg o.ä. auf die Straße gerät, ohne
> die Eigenschaft Kraftfahrtstraße bemerkt zu haben, weil man
> an einem entsprechenden Schild nicht vorbeigekommen ist.
>
Dann gilt IMHO - wie bei den letztens erst durchgekauten
Geschwindigkeitsbeschränkungen - die Unschulsvermutung. Konnte
der Beschuldigte keine Kenntnis über das Verbot haben kann ihm
daraus kein Strick gedreht werden. Demzufolge sollte der Widerspruch
gegen das Bußgeld Erfolg haben (es kann - vor allem nicht von einem
Fahrradfahrer - erwartet werden, dass er erst mal 2 Abfahretn weit in
die andere Richtung fährt, um zu überprüfen, ob es eine Kraftstraße ist
- obwohl, dazu muss er ja auch schon auf dieser fahren... Solange er
keine gut sichtbaren 336-Schilder an den Abfahrten ignoriert hat (wobei
ich auch schon Kraftfahrstraßen sah, die für jede Ampelkreuzung
unterbrochen wurden (Zeichen 336 davor, 331 danach).

> Die Ausschilderung an solchen Wirtschaftswegen wird doch
> nicht so gut gepflegt, da kann schon mal das Z.250 o.ä.
> zugewachsen und nicht sichtbar sein.
>
> Insoweit ist es schon richtig, wenn vor Ort danach gefragt
> wird, woher der VT kommt. Zumindest dann, wenn es sich
> tatsächlich um eine Kraftfahrtstraße handelt.
>

Das ist wiederum richtig. Wenn er durch seinen Weg Kenntnis über die
Ausführung der Straße erlangen konnte (wenn er auf dem Weg von WWW her
an Schild 331 vorbei fuhr ist es wiederum ein Vergehen welches mit einem
Bußgeld ahndbar ist.

Thomas

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Claus Färber

unread,
Oct 27, 2006, 4:45:00 AM10/27/06
to
Helmut Waitzmann <Helmut.W...@web.de> schrieb/wrote:

> Meinem Verständnis der StVO nach ist die Eigenschaft der Straße, eine
> Bundesstraße zu sein, für die Beantwortung der Frage, ob dort mit dem
> Rad gefahren werden darf, irrelevant, richtig?

Laut § 42 Abs. 8 Nr. 1 StVO hat das Zeichen folgende Bedeutung: "Num-
mernschild für Bundesstraßen [...] Diese Zeichen geben keine Vorfahrt."

Ansonsten kommt das wort "Bundesstraße" in der StVO nicht vor.

> Auf meine Antwort hin, eine Bundesstraße sei eine Straße, die vom Bund
> unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese
> Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
> Kraftfahrstraße.

Offenbar verwechseln diese Beamten, die dringend zur Nachschulung
müssen, Bundesstraßen (Straßen, die der Bund unterhält) mit Kraftfahr-
straßen (Zeichen 331) und mit vierspurigen Straßen bzw. Straßen mit
baulicher Trennung (außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW).

Claus

Georg Beran

unread,
Oct 27, 2006, 5:46:17 AM10/27/06
to
"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net>:

> (OT bin ich allerdings
> Befürworter einer Fahrerlaubnispflicht für Radfahrer)

Was ist das? Die Pflicht zu einer Erlaubnis?

Georg

Marcus Berger

unread,
Oct 27, 2006, 6:33:14 AM10/27/06
to
Bernd Sluka schrieb am Do 26 Okt 2006 22:08:24:

>Im Text der FeV steht nur, daß die Behörde "anordnet". Ob damit eine
>Rechtsbehelfsbelehrung verbunden sein muß oder ein Formfehler
>vorliegt, kann ich nicht beantworten.

Die Gerichte tendieren sehr stark dazu, solche Anordnungen nichts als
selbständig anfechtbar zu sehen. Es kann dem Betroffenen zugemutet
werden, bis zum Erlass eines Bescheids zu warten.

Gruß

Marcus
--
Jede Dummheit findet einen, der sie macht. (Tennessee Williams)

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 7:08:48 AM10/27/06
to
Marcus Berger wrote:
> Bernd Sluka schrieb am Do 26 Okt 2006 22:08:24:
>
>
>>Im Text der FeV steht nur, daß die Behörde "anordnet". Ob damit eine
>>Rechtsbehelfsbelehrung verbunden sein muß oder ein Formfehler
>>vorliegt, kann ich nicht beantworten.
>
>
> Die Gerichte tendieren sehr stark dazu, solche Anordnungen nichts als
> selbständig anfechtbar zu sehen. Es kann dem Betroffenen zugemutet
> werden, bis zum Erlass eines Bescheids zu warten.

Hat sich das BVerfG damit schon befaßt? Ich halte das für eine sehr
gravierende Beschränkung der Rechtsweggarantie.

Frank Zeeb

unread,
Oct 27, 2006, 7:54:10 AM10/27/06
to
Claus Färber wrote:

> Offenbar verwechseln diese Beamten, die dringend zur Nachschulung
> müssen, Bundesstraßen (Straßen, die der Bund unterhält) mit Kraftfahr-
> straßen (Zeichen 331) und mit vierspurigen Straßen bzw. Straßen mit
> baulicher Trennung (außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW).

Es ist im Moment ja noch strittig, ob es sich im fraglichen Abschnitt um
eine Kraftfahrstraße handelt. Ich komme jetzt dieser Tage nicht mit dem
Auto nach Stuttgart. Bin mir ziemlich sicher, daß es sich ab Marienplatz
Richtung Süden um eine handelt, aber die Hauptstätter ist ja noch nördlich.

Gruß
Frank

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Roland K!pp

unread,
Oct 27, 2006, 8:35:28 AM10/27/06
to

Peter fehlte ein e: Fahrer-laub-nies-pflicht. Im Herbst wird am Lenker
genießt.

Roland

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 9:03:01 AM10/27/06
to
Niels Bock schrieb:
> Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb:
>
>
>>Marcus Berger wrote:
>>
>>>Die Gerichte tendieren sehr stark dazu, solche Anordnungen nichts als
>>>selbständig anfechtbar zu sehen. Es kann dem Betroffenen zugemutet
>>>werden, bis zum Erlass eines Bescheids zu warten.
>>
>>Hat sich das BVerfG damit schon befaßt? Ich halte das für eine sehr
>>gravierende Beschränkung der Rechtsweggarantie.
>
>
> Wieso das? Wo soll denn die Beschwer sein, wenn ein bloßes
> Behördenschreiben keinen eigenen Regelungsgehalt hat oder keine
> Rechtswirkung entfaltet?

"Bringen Sie auf Ihre Kosten ein Gutachten bei, oder Ihr Führerschein
ist weg." verursacht jedenfalls faktisch eine Beschwer.

Marcus Berger

unread,
Oct 27, 2006, 9:57:36 AM10/27/06
to
Jens Müller schrieb am Fr 27 Okt 2006 13:08:48:

>Hat sich das BVerfG damit schon befaßt?

Nicht, dass ich wüsste.

>Ich halte das für eine sehr gravierende Beschränkung der
>Rechtsweggarantie.

Na ja, der Rechtsweg ist ja gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
eröffnet. In diesen Verfahren wird das dann mitgeprüft.

Gruß

Marcus
--
Lass Dir kein X für ein U vormachen...
Sei auf der Hxt!

Claus Färber

unread,
Oct 27, 2006, 11:18:00 AM10/27/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb/wrote:

> "Bringen Sie auf Ihre Kosten ein Gutachten bei, oder Ihr Führerschein
> ist weg." verursacht jedenfalls faktisch eine Beschwer.

Dann kann man aber den Teil mit "oder ihr Führerschein ist weg" mithilfe
des vorbeugenden Rechtsschutzes abwenden.

Claus

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 11:35:23 AM10/27/06
to

"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb im Newsbeitrag
news:c4e96$4541abdf$d9a2aa6a$45...@news.hispeed.ch...

>
> "Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lflejsv...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> Eine Bundesstrasse ist dann für den einzelnen Verkehrsteilnehmer

> erkennbar, wenn sie mit dem entsprechenden gelben Schild (401) so
> gekennzeichnet ist. (Früher verlieh dieses übrigens gleichzeitig die
> Vorfahrt, das ist heute nicht mehr so)

Wie ist es denn heute?

[weitere Ausführungen]
Zustimmung!


>> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
>
> Bei den 10 Euro hätte man sich noch überlegen können, ob man der
> Einfachheit halber zahlt. So wie sich dieses absurde Theater weiter
> entwickelt hat, rate ich dringend zu einem Anwalt, auch ohne
> Rechtsschutzversicherung.

Ein Anwalt ist sicher eine gute Ergänzung. Die Rechtslage ist aber so
eindeutig, dass die Behörden das Verfahren wahrscheinlich eh bald
eingestellt haben werden. Für den Fall, dass es zu einer Gerichtsverhandlung
kommen sollte, wäre ein Anwalt aber doch günstig, sowie sollten Beweise
vorhanden sein, dafür dass kein Zeichen 331 vorhanden war.
Noch eine Anmerkung: Ein psychiatrisches Gutachten würde auf jeden Fall die
gewünschte Klarstellung bringen, dass kein Grund vorliegt, der nach § 11
Abs. 1 FeV gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spricht. Was
solch ein Gutachten allerdings kostet, ist mir nicht bekannt.
Meine Meinung: Nicht klein beigeben! ;-)

Gruß,
Johannes

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 11:37:11 AM10/27/06
to

"Elke Bock" <e.b...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:6fc3k25dapjkldrjl...@4ax.com...

Angenommen, ein Radfahrer wird kontrolliert und wäre sich bei der Kontrolle
der Polizei nicht sicher, ob es tatsächlich keine Kraftfahrstraße ist, dann
wäre er aber gut beraten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Gruß,
Johannes

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 11:42:35 AM10/27/06
to

"Niels Bock" <N...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:eht5ed...@nager1.niels-bock.de...
> claus-usen...@faerber.muc.de (Claus Färber) schrieb:

>
>>Offenbar verwechseln diese Beamten, die dringend zur Nachschulung
>>müssen, Bundesstraßen (Straßen, die der Bund unterhält) mit Kraftfahr-
>>straßen (Zeichen 331) und mit vierspurigen Straßen bzw. Straßen mit
>>baulicher Trennung (außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW).
>
> Wegen letzterer Regelung kommen sie außerorts auch fast nur als
> Kraftfahrstraße oder mit Fahrbahnverbot für Fußgänger und Radfahrer vor.

War doch aber innerorts? Also 50 km/h Begrenzung.

Gruß,
Johannes

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 11:56:22 AM10/27/06
to
Claus Färber schrieb:

OK. Was für eine Klageart wäre das dann?

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 11:57:01 AM10/27/06
to
Johannes Sperling schrieb:

>> Insoweit ist es schon richtig, wenn vor Ort danach gefragt
>> wird, woher der VT kommt. Zumindest dann, wenn es sich
>> tatsächlich um eine Kraftfahrtstraße handelt.
>
>
> Angenommen, ein Radfahrer wird kontrolliert und wäre sich bei der
> Kontrolle der Polizei nicht sicher, ob es tatsächlich keine
> Kraftfahrstraße ist, dann wäre er aber gut beraten, von seinem
> Schweigerecht Gebrauch zu machen.

ACK. Von wo er kommmt, wird er oder sein Anwalt hinterher schon besser
wissen.

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 11:58:17 AM10/27/06
to
Johannes Sperling schrieb:

Ggf. halt auch 60 oder 70, aber das allein ist ja kein Grund, Radfahrer
auszusperren.

Das hat sogar in Italien (leidlich, mit einigen Nötigungsversuchen)
funktioniert ...

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 12:20:39 PM10/27/06
to

"Jens Müller" <usenet-...@tessarakt.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4qeol3F...@individual.net...

Eben - deswegen wird auch explizit in der StVO unterschieden zwischen
Fahrbahnen mit baulich getrennten Fahrstreifen, wo Autos außerorts so
schnell wie auf der Autobahn fahren dürfen - und Kraftfahrstraßen bzw.
Autobahnen, wo u.a. noch hinzukommt, dass diese nicht von Fahrrädern benutzt
werden dürfen.

Die Polizisten haben sich in dem Fall einen schönen Schnitzer geleistet -
vorausgesetzt es gab wirklich kein Zeichen 331.

Gruß,
Johannes

Markus Schaub

unread,
Oct 27, 2006, 12:52:14 PM10/27/06
to
Frank Zeeb schrieb:

Das war mir gar nicht bewusst. Ich dachte immer, es wäre dann auf 120
oder 130 km/h begrenzt. In der Praxis stehen natürlich auch überall
Schilder rum, die die Geschwindigkeit dann eben auf 120 beschränkt.

Habe deshalb nochmal nachgelesen:
| Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
| (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
| Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Ein-
| richtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die
| mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
| durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede
| Richtung haben.

Der erste Satz ist klar. Den zweiten interpretiere ich so, dass auf
jeder vierspurigen Strasse (mit den entsprechenden
Fahrstreifenbegrenzungen aber eben ohne bauliche Trennung) ausserorts,
soweit nicht anders angeordnet, nicht beschränkt ist. Ist das so
richtig? Existieren solche Konstrukte in der Praxis?

Markus

Peter Liedermann

unread,
Oct 27, 2006, 12:53:15 PM10/27/06
to

"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4qen9lF...@news.dfncis.de...

>
> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:c4e96$4541abdf$d9a2aa6a$45...@news.hispeed.ch...
>>
>> "Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:lflejsv...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...
>
>> Eine Bundesstrasse ist dann für den einzelnen Verkehrsteilnehmer
>> erkennbar, wenn sie mit dem entsprechenden gelben Schild (401) so
>> gekennzeichnet ist. (Früher verlieh dieses übrigens gleichzeitig die
>> Vorfahrt, das ist heute nicht mehr so)
>
> Wie ist es denn heute?

Es ist offenbar nur mehr ein Wegweiser.

> (... ) Für den Fall, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte,

> wäre ein Anwalt aber doch günstig, sowie sollten Beweise vorhanden sein,
> dafür dass kein Zeichen 331 vorhanden war.

... und kein Radfahrverbot und kein benützungspflichtiger Radweg. Aber es
scheint mir auf jeden Fall sehr weit hergeholt, dass ein psychiatrisches
Gutachten verlangt wird.

> Noch eine Anmerkung: Ein psychiatrisches Gutachten würde auf jeden Fall
> die gewünschte Klarstellung bringen, dass kein Grund vorliegt, der nach §
> 11 Abs. 1 FeV gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spricht.

Was macht Dich so sicher? Kennst Du H. Waitzmann persönlich?

Gruss,
Peter

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 1:35:00 PM10/27/06
to

"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb im Newsbeitrag
news:29622$45423987$d9a2aa6a$14...@news.hispeed.ch...

>
>> Noch eine Anmerkung: Ein psychiatrisches Gutachten würde auf jeden Fall
>> die gewünschte Klarstellung bringen, dass kein Grund vorliegt, der nach §
>> 11 Abs. 1 FeV gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spricht.
>
> Was macht Dich so sicher? Kennst Du H. Waitzmann persönlich?

Ich habe geschrieben, dass ein psychiatrisches Gutachten die Klarheit
bringen würde, dass kein Grund vorliegt - nach derzeitigem Stand ist dies
so, zumindest hat er von keiner psychischen Erkrankung, wie etwa schwere
Depression oder Manie, berichtet. Liegt tatsächlich kein Grund vor, wir das
Gutachten die Klarheit bringen, denn es gibt ganz deutliche Kriterien, wann
eine psychische Störung vorliegt und wann nicht.
Natürlich hast du Recht, man muss immer zweifeln ;-) Es könnte also auch
sein, dass er an einer schweren bipolaren affektiven Störung leidet, eine
Behandlung bisher abgelehnt hat und in einer manischen Phase so von sich
überzeugt war, dass er Zeichen 331 geflissentlich ignorieren darf und sich
ggf. gegenüber den Beamten noch unpassend verhalten hat... wir wissen es
nicht ;-)

Gruß,
Johannes

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 1:38:53 PM10/27/06
to

"Markus Schaub" <use...@markus-schaub.de> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnek4e9u....@markus-schaub.de...

> Habe deshalb nochmal nachgelesen:
> | Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
> | (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
> | Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Ein-
> | richtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die
> | mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
> | durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede
> | Richtung haben.
>
> Der erste Satz ist klar. Den zweiten interpretiere ich so, dass auf
> jeder vierspurigen Strasse (mit den entsprechenden
> Fahrstreifenbegrenzungen aber eben ohne bauliche Trennung) ausserorts,
> soweit nicht anders angeordnet, nicht beschränkt ist. Ist das so
> richtig? Existieren solche Konstrukte in der Praxis?

Zu erstens: Ja. Zu zweitens: Innerorts ja - z.B.
http://www.leipziger-nahverkehr.de/magazin_stadtbahntrassen.html, Außerorts:
Mir nicht bekannt (nur dreispurig).

Gruß,
Johannes

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Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 2:09:11 PM10/27/06
to
Frank Zeeb <neb...@online.de> writes:

[B14 in Stuttgart von der Kreuzung mit der Filderstraße bis zur Kreuzung
am Neckartor]

>Es ist im Moment ja noch strittig, ob es sich im fraglichen Abschnitt um
>eine Kraftfahrstraße handelt.

Ich habe damals am selben Tag extra noch einmal nachgeschaut: Weder an
der Kreuzung mit der Filderstraße noch im weiteren Verlauf (nach
Nordosten) konnte ich ein Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331)
entdecken.

>Ich komme jetzt dieser Tage nicht mit dem Auto nach Stuttgart. Bin mir
>ziemlich sicher, daß es sich ab Marienplatz Richtung Süden um eine
>handelt, aber die Hauptstätter ist ja noch nördlich.

Genau. An der Kreuzung mit der Filderstraße wird sie in Gegenrichtung
(d.h. in Richtung Süden) zur Kraftfahrstraße (sie verschwindet dort im
Tunnel):
"http://maps.google.com/maps?f=q&hl=de&q=Hauptst%C3%A4tter+Stra%C3%9Fe,+Stuttgart&ie=UTF8&z=16&ll=48.764577,9.168402&spn=0.00809,0.017531&om=1&iwloc=addr"

--
Wenn Sie mir E-Mail schreiben, stellen | When writing me e-mail, please
Sie bitte vor meine E-Mail-Adresse | precede my e-mail address with
meinen Vor- und Nachnamen, etwa so: | my full name, like
Helmut Waitzmann <x...@example.net>, (Helmut Waitzmann) x...@example.net

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 2:13:42 PM10/27/06
to
"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:

Ja, innerorts, und die Geschwindigkeit war damals noch auf 60 km/h
beschränkt. Inzwischen wurden m.W. zwei mit Ampeln gesicherte
Fußgängerüberwege eingebaut und die Geschwindigkeit auf 50 km/h
beschränkt.

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 2:19:23 PM10/27/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:

Und überdies -- ich habe es wohl vergessen, zu erwähnen -- sind für die
Anordnung Gebühren in Höhe von 31,22 EUR, nämlich 25,60 EUR
Verwaltungsgebühr zzgl. 5,62 EUR Zustellungskosten (für die förmliche
Zustellung), festgesetzt worden.

Volker Neurath

unread,
Oct 27, 2006, 2:08:37 PM10/27/06
to
Helmut Waitzmann wrote:

> Ich habe keine Lust, mich auf eigene Kosten einer Begutachtung der
> Kraftfahreignung zu unterziehen, weil die Beamten Bundesstraßen von
> Kraftfahrstraßen nicht unterscheiden können.

Du wirst aber wohl nicht drumherum kommen. Weigerst du dich, bist du den
FS sofort los und musst zur MPU um ihn wiedeerzubekommen.

> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?

Ja. Und zwar avanti.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 2:45:04 PM10/27/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:

>Helmut Waitzmann schrieb:
>zum »Ärger«:
>>
>> Vor einer Woche habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung,
>> Führerscheinstelle, folgendes Schreiben erhalten:
>>
>> : Überprüfung der Kraftfahreignung;
>> : Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens
>> :
>> : Sehr geehrter Herr Waitzmann,
>> :
>> : es liegen uns Erkenntnisse vor, dass Sie während einer Polizeikontrolle
>> : einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck machten.
>> :
>> : Weitere Ermittlungen ergaben, dass Sie
>>
>> [...]
>>
>> : auf der B14 mit ihrem Treckingfahrrad fuhren. Die Polizisten
>> : versuchten Ihnen zu erklären, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf der
>> : Bundesstraße fahren dürfen. Sie waren uneinsichtig und konnten kein
>> : Fehlverhalten ihrerseits erkennen.
>> :
>> : Diese Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass Ihre Kraftfahreignung
>> : aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr gegeben ist.
>
>Dienstaufsichtsbeschwerde, sofort.

Gegen den Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle, weil er sich hat von
den Polizeibeamten dazu verleiten lassen?

Lässt sich die ganze Baggage an die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die
zwei Polizeibeamten anhängen? In der Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich
das Aktenzeichen der Verwarnung genannt. Die Anordnung von der
Führerscheinstelle kam ja erst später.

>Was soll denn die Erkrankung sein? Notorische Renitenz gegen Volldeppen
>in Uniform?
>
>Außerdem Schreiben an den Petitionsausschuß in dem Bundesland, die
>können solches offensichtliches rechtswidriges Verhalten oft ziemlich
>unbürokratisch lösen.

Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Insofern bin ich
relativ gelassen. Ist es sinnvoll, ihm gegenüber diese Vorschläge zur
Sprache zu bringen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, jedoch
Beratungshilfe beim Amtsgericht

»gegen Stadt Stuttgart -- Führerscheinstelle -- wegen
Einwendungsmöglichkeiten gegen Schreiben vom 13.10.06 -- insbesondere
Klärung, ob auf Bundesstraßen mit dem Fahrrad gefahren werden darf --
Teilabschnitt der B14 -- einschließl. evtl. PKH-Antrag«

beantragt und erhalten.

Claus Färber

unread,
Oct 27, 2006, 1:40:00 PM10/27/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb/wrote:

Vorbeugende Unterlassungsklage.

Das Rechtsschutzbedürfnis würde ich damit begründen, dass beim Abwarten
durch den angedrohten Entzug der Fahrerlaubnis ein anders nicht abzuwen-
dender Schaden entsteht, insbesondere, da die Behörde voraussichtlich
die sofortige Vollziehung anordnen wird.

Claus

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 3:29:11 PM10/27/06
to
hwe...@snafu.de (Henning Weede) writes:

>Folgendes liest sich auf den ersten Blick unglaublich:
>
>Helmut Waitzmann <Helmut.W...@web.de> writes:
>
>>Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
>>Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
>>werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurückfahren.
>
>Und?? Und??? Warum hast Du Dich nicht zum Schild kutschieren
>lassen??????

Nichts lieber als das. Mich die ganze Strecke bis zur Kreuzung mit der
Filderstraße (wo ich in die B14 eingebogen bin) zurückfahren zu lassen,
dort mitzuerleben, wie sie das Zeichen vergeblich suchen, anschließend
auch an jeder folgenden Kreuzung oder Auffahrt das selbe sich wiederholen
zu sehen, hätte eine köstliche Vorstellung gegeben -- und das nicht im
Kino, sondern in der Wirklichkeit und ohne Eintrittskarte.

Weil ich jedoch gemerkt habe, dass die Beamten am Schluß alles andere als
erfreut waren, habe ich darauf verzichtet, auf das Angebot
zurückzukommen, als sie es dann doch nicht wahr machen wollten. Ich
wollte auf keinen Fall ein Verhalten an den Tag legen, das sich in
irgendeiner Weise als Provokation missverstehen ließe.

>>Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
>

>Zu allererst solltest Du Deine möglicherweise fanatische Überzeugung
>überwinden, da stünde nirgendwo das Zeichen 331, und das ohne Anwalt
>klären.

Nachdem die Beamten verschwunden waren, bin ich extra nochmal zurück
gefahren und habe nachgesehen und habe kein Zeichen 331
(»Kraftfahrstraße«) entdecken können; auch auf den Fotografien, die ich
einige Tage später gemacht habe, kann ich keines entdecken.

>In welcher geistigen Umnachtung Du das Luxusangebot ausgeschlagen hast
>Dir das Schild zu zeigen und Dich sogar noch hinzuchauffieren weißt nur
>Du, wir alle wissen es nicht, und ich begreife es nicht.

Da muss meine Schilderung wohl undeutlich geblieben sein, das Angebot hat
wohl nur eine Drohung sein sollen.

>sondern den unglaublichen Skandal verschiedenen
>Zeitungs-Lokalredaktionen anbieten, das kann noch viel wirkungsvoller
>sein.

Ich fürchte, dass man damit in der autofreundlichen Stadt Stuttgart
schlafende Hunde weckt. Es gibt schon jetzt viel zu viele Radwege dort.

>ich bin als Student mal auf der Rendsburger Hochbrücke (Autobahn) übern
>Nord-Ostsee-Kanal geradelt und erst dann kontrolliert worden, als ich
>das Rad gerade eben wieder über die Leitplanke gehoben hatte.

Und du wusstest damals, was du tust?

>Der eine hat Glück, der andere Pech.

Da bleib ich lieber auf der sicheren Seite. »Wo kein Kläger, da kein
Richter« ist mir zu unsicher. Ich ziehe »Was Recht ist, muss auch Recht
bleiben« vor.

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 3:40:27 PM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lflfyd9...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> hwe...@snafu.de (Henning Weede) writes:
>>Der eine hat Glück, der andere Pech.
>
> Da bleib ich lieber auf der sicheren Seite. »Wo kein Kläger, da kein
> Richter« ist mir zu unsicher. Ich ziehe »Was Recht ist, muss auch Recht
> bleiben« vor.

Das sehe ich genauso, allerdings birgt dies auch eine gewisse Gefahr, dass
das Recht danach nicht mehr lange auf deiner Seite bleibt, wenn dann nämlich
schnell die richtigen Schilder aufgestellt werden...

>>sondern den unglaublichen Skandal verschiedenen
>>Zeitungs-Lokalredaktionen anbieten, das kann noch viel wirkungsvoller
>>sein.
>
> Ich fürchte, dass man damit in der autofreundlichen Stadt Stuttgart
> schlafende Hunde weckt. Es gibt schon jetzt viel zu viele Radwege dort.

Eben.

Gruß,
Johannes

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 4:05:01 PM10/27/06
to
"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:

>"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag

>news:lflejsv...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...
>> Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer innerörtlichen
>> Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren. Dabei ist die Fahrbahn
>> der einen Richtung von der in der Gegenrichtung baulich getrennt. Ein
>> Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden. Es gibt auch
>> keinen Radweg.
>
>Auch kein Radfahrverbot?

Ja, es gibt auch kein Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer).

>Interessehalber möchte ich noch fragen, ob das ganze in einer der
>Unterführungen war.

Genau.

>> Da werde ich von zwei Polizeibeamten angehalten. Mir wird vorgeworfen,
>> ich dürfe auf einer Bundestraße mit dem Fahrrad nicht fahren.
>
>Sehe ich dementsprechend nicht so. War das alles, was sie gesagt haben?

Ich weiß nicht mehr alle Einzelheiten. Fest steht jedenfalls, dass ich
sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass Bundesstraßen nicht allein
dadurch, Bundesstraße zu sein, für Radfahrer verboten sind, und dass es
sich bei dieser Bundesstraße um keine Kraftfahrstraße handelt.

Schließlich hat dann der Untergebene der beiden Beamten einen
Verkehrszeichenkatalog hervorgeholt und mir das Zeichen »Kraftfahrstraße«
gezeigt. Darauf habe ich nocheinmal betont, dass mir genau so ein
Zeichen nicht begegnet sei.

>> Mein Einwand, die Bundesstraße sei keine Kraftfahrstraße und ich
>> dürfe sie daher befahren, wird mit der Gegenfrage, was denn dann eine
>> Bundesstraße sei, gekontert.

>> Auf meine Antwort hin, eine Bundesstraße sei eine Straße, die vom Bund
>> unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese
>> Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
>> Kraftfahrstraße.

>> Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
>> Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
>> werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurückfahren.
>>
>

>Haben sie das nun gemacht oder nicht?

Leider haben sie es nicht gemacht.

>> Die Beamten fragen mich, ob ich einen Führerschein habe und wollen ihn
>> sehen.
>
>Wenn Du auf dem Fahrrad fährst, brauchst Du einen allfällig vorhandenen
>Führerschein weder mitzuführen noch vorzuweisen. (OT bin ich allerdings


>Befürworter einer Fahrerlaubnispflicht für Radfahrer)

Ich wollte nicht zurückfragen »Braucht man zum Radfahren neuerdings einen
Führerschein?«, um nicht unnötig zu provozieren; also habe ich ihn
einfach ausgehändigt. Ich vermute, sie hätten es sowieso im Nachhinein
ermitteln können.

>> Man erklärt mir, ich müsse doch wissen, dass diese Straße als
>> Bundesstraße eine Kraftfahrstraße sei, das lerne man doch in der
>> Fahrschule.

Das habe ich unwidersprochen gelassen, nachdem klar war, dass sie
uneinsichtig sind. Ich habe mir nur gedacht »nicht provozieren,
Dienstaufsichtsbeschwerde folgt, und wer zuletzt lacht, lacht am besten«.

>> Dann werde ich gefragt, ob ich jemals auf dieser Straße einen anderen
>> Radfahrer gesehen hätte. Und als ich verneine, wird nachgefragt, ob
>> mir das denn nicht zu denken gebe.
>
>Da hätte ich zurückgefragt: "Haben Sie jemals auf dieser Strasse einen
>tibetanischen Mönch gesehen?"

So viel Schneid habe ich da nicht.

>> Ich muss verneinen, füge aber hinzu, dass ich täglich Radfahrer sähe,
>> die verbotenerweise auf dem Gehweg Rad führen. Und das gebe mir zu
>> denken.

>> Ich werde wegen einer Ordnungswidrigkeit (TBNR: 118100, Benutzung einer
>> Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug) kostenpflichtig
>> (10 EUR) verwarnt. Als Text wird in das Formular eingetragen »Sie
>> benutzten die Kraftfahrtstr. mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug«.
>>
>> Man fragt mich, ob ich den Tatbestand zugebe. Ich bleibe freundlich, in
>> der Sache aber unnachgiebig, und verneine: Es handle sich hier um keine
>> Kraftfahrstraße, denn es gebe kein Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße«.

>> Vor einer Woche habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung,
>> Führerscheinstelle, folgendes Schreiben erhalten:
>>
>> : Überprüfung der Kraftfahreignung;
>> : Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens
>> :
>> : Sehr geehrter Herr Waitzmann,
>> :
>> : es liegen uns Erkenntnisse vor, dass Sie während einer Polizeikontrolle
>> : einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck machten.
>> :
>> : Weitere Ermittlungen ergaben, dass Sie
>>
>> [...]
>>
>> : auf der B14 mit ihrem Treckingfahrrad fuhren. Die Polizisten
>> : versuchten Ihnen zu erklären, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf der
>> : Bundesstraße fahren dürfen. Sie waren uneinsichtig und konnten kein
>> : Fehlverhalten ihrerseits erkennen.
>> :
>> : Diese Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass Ihre Kraftfahreignung

>> : aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr gegeben ist. Denn nach
>> : Anlage 4 Nr. 7 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist zum Führen von
>> : Kraftfahrzeugen ungeeignet, wer an einer psychischen Störung leidet.
>
>Das Abstreiten einer Tat durch den Beschuldigten beweist gar nichts und
>rechtfertigt auch keinen zusätzlichen Verdacht.

Und dabei habe ich ja nicht einmal abgestritten, auf einer /Bundes/straße
gefahren zu sein.

>Wenn Du tatsächlich einen verwirrten und orientierungslosen Eindruck
>gemacht hättest, wärest Du von der Polizei sofort einem Alkoholtest
>unterzogen worden. Haben die das gemacht?

Nein.

>> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
>

>Bei den 10 Euro hätte man sich noch überlegen können, ob man der
>Einfachheit halber zahlt.

Das nicht zu tun -- fand ich --, bin ich schon den Radfahrern schuldig,
die in Zukunft in einer ähnlichen Situation an diese Beamten geraten,
sich dabei aber ihrer Sache nicht so sicher sind, wie ich es war.

>So wie sich dieses absurde Theater weiter entwickelt hat, rate ich
>dringend zu einem Anwalt, auch ohne Rechtsschutzversicherung.

wird gemacht.

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 4:12:45 PM10/27/06
to
Elke Bock <e.b...@gmx.de> writes:

>"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> schrieb:
>
>[Helmut]
>>> Ich werde einem Verhör nach dem Woher (von WWW) und
>>> Wohin (nach VVV) unterzogen.
>>
>>Das geht die normalerweise eher wenig an.
>
>Jein. Solcherart Ausschilderung (Kraftfahrtstraße, Autobahn)
>steht doch öfter nur an den Auffahrten, und wird dann nicht
>an der Straße wiederholt. Da kann es schon passieren, daß
>man von einem Wirtschaftsweg o.ä. auf die Straße gerät, ohne
>die Eigenschaft Kraftfahrtstraße bemerkt zu haben, weil man
>an einem entsprechenden Schild nicht vorbeigekommen ist.

Daran habe ich sofort auch gedacht, daher habe ich auf die Frage nach dem
Woher geantwortet, ich wäre von der Filderstraße gekommen. (Dort ist
eine ampelgeregelte Kreuzung, kein Wirtschaftsweg.)

Da kam die Rückfrage: »Und was haben sie dort gemacht?«. Worauf ich
dann meinen eigentlichen Startort genannt habe. Das meinte ich mit
»Verhör nach dem Woher und Wohin«.


>Die Ausschilderung an solchen Wirtschaftswegen wird doch nicht so gut
>gepflegt, da kann schon mal das Z.250 o.ä. zugewachsen und nicht
>sichtbar sein.
>

>Insoweit ist es schon richtig, wenn vor Ort danach gefragt
>wird, woher der VT kommt. Zumindest dann, wenn es sich
>tatsächlich um eine Kraftfahrtstraße handelt.

Genau. Aber nicht so, wie die Beamten es taten.

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 4:15:29 PM10/27/06
to
"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:

>Angenommen, ein Radfahrer wird kontrolliert und wäre sich bei der
>Kontrolle der Polizei nicht sicher, ob es tatsächlich keine
>Kraftfahrstraße ist, dann wäre er aber gut beraten, von seinem
>Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Das Recht hat man da? Aber ich wollte ja sowieso nicht provozieren,
sondern lieber eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Wer weiß,
vielleicht hat sie das gerade provoziert?

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 4:24:17 PM10/27/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:

>Wenn er jetzt also mal an ein, zwei Auffahrten guckt, und da keine
>Schilder

[Zeichen 331: Kraftfahrstraße]

>stehen, kann er sich recht sicher sein, daß es keine Kraftfahrtstraße
>ist.

Ich habe an allen Kreuzungen und Einmündungen, an den ich vorbeigekommen
bin, extra nochmals nachgesehen. Und nachdem in der
Verwaltungsvorschrift zur StVO
("http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze331.txt") steht:

Das Zeichen ist nicht bloß hinter allen Kreuzungen und
Einmündungen zu wiederholen, sondern auch überall dort, wo
verbotenes Einfahren oder Betreten ohne Schwierigkeiten
möglich ist.

müsste man es also sehen, wenn man, auf der potentiellen Kraftfahrstraße
fahrend, eine Kreuzung mit einer Nichtkraftfahrstraße überquert oder eine
Zufahrt passiert.

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 4:30:52 PM10/27/06
to
"Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:

>"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:4qen9lF...@news.dfncis.de...

>> (... ) Für den Fall, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte,


>> wäre ein Anwalt aber doch günstig, sowie sollten Beweise vorhanden sein,
>> dafür dass kein Zeichen 331 vorhanden war.
>
>... und kein Radfahrverbot und kein benützungspflichtiger Radweg.

Es gibt Radfahrverbots- noch Radwegzeichen, nicht einmal einen »anderen
Radweg« oder Gehweg.

>Aber es scheint mir auf jeden Fall sehr weit hergeholt, dass ein
>psychiatrisches Gutachten verlangt wird.
>
>> Noch eine Anmerkung: Ein psychiatrisches Gutachten würde auf jeden Fall
>> die gewünschte Klarstellung bringen, dass kein Grund vorliegt, der nach §
>> 11 Abs. 1 FeV gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spricht.
>
>Was macht Dich so sicher? Kennst Du H. Waitzmann persönlich?

Nicht, dass ich wüsste.

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 4:44:43 PM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lfl7iyl...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> "Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:
>
>>Angenommen, ein Radfahrer wird kontrolliert und wäre sich bei der
>>Kontrolle der Polizei nicht sicher, ob es tatsächlich keine
>>Kraftfahrstraße ist, dann wäre er aber gut beraten, von seinem
>>Schweigerecht Gebrauch zu machen.
>
> Das Recht hat man da?

Natürlich, immer. Du musst als möglw. Beschuldigter lediglich die Angaben zu
deiner Person machen (Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf,
Adresse und Staatsangehörigkeit). Mehr nicht.
Das Recht gilt universell - vom Kind bis zum Greis, von der Befragung durch
Polizisten bis zur Aussage vor Gericht.


> Aber ich wollte ja sowieso nicht provozieren,
> sondern lieber eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Wer weiß,
> vielleicht hat sie das gerade provoziert?


Das kann durchaus sein.. Vielleicht hätte es auch so laufen können:

Polizei: Entschuldigen Sie der Herr, sind Sie sich bewusst, dass Sie auf
einer Bundesstraße fahren?
Fahrradfahrer: Oh je, fahre ich etwa auf einer Kraftfahrstraße? Das habe
ich gar nicht mitgekriegt. Gut, dass Sie mich darauf hinweisen! Was machen
wir denn jetzt?

P: (reagiert gutmütig, da Sie merkt dass F kooperativ ist und nimmt
bspw. lediglich eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld vor oder
reagiert immer noch sehr freundlich, meint aber dass ein Bußgeld nötig ist.
Dann..)
F: Wissen Sie, ich habe mir das gerade noch mal rekapituliert. Ich bin
mir absolut sicher, dass ich kein Verkehrsschild gesehen habe, das eine
Kraftfahrstraße ankündigt. Sie wissen doch, dieses blaue Schild, was ähnlich
wie bei einer Autobahn den Radfahrern die Benutzung der Straße verbietet.
Weil ja, wie sie wissen, das Befahren von Bundesstraßen Fahrrädern generell
erlaubt ist, nur jedoch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht. Wissen
Sie, ich bin Ihnen sehr dankbar dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht
haben, dass ich mich möglicherweise auf einer solchen Straße befinde. Können
Sie mir vielleicht noch helfen, indem Sie mir zeigen, an welcher Stelle
durch das Verkehrszeichen die Kraftfahrstraße angekündigt wird?
Wahrscheinlich habe ich es einfach übersehen, vielleicht ist es ja auch
durch einen Baum verdeckt oder ähnliches. Dann weiß ich nämlich beim
nächsten Mal besser Bescheid, wo ich besonders Acht geben muss.

P: Natürlich können wir das machen, wenn man es mit einer so
einsichtigen Person zu tun hat, machen wir das doch erst recht gerne.
Schließlich wollen wir Ihnen helfen, sicher im Straßenverkehr unterwegs zu
sein.
F: Genau! Das ist wirklich sehr wichtig. Und ich finde es auch sehr gut,
dass sie für Sicherheit sorgen.

P: Okay nun haben wir gewendet.. Dort vorne müsste ja die Straße
beginnen. ... Nun, ich sehe da tatsächlich kein entsprechendes
Verkehrsschild.. Meier? Sehen Sie etwas?
P2: Ähm.. Nein..
F: ...

P: Nun, vielleicht handelt es sich hier tatsächlich nicht um eine
Kraftfahrstraße. Hmm, das wurde wohl geändert, weil wir waren uns sicher,
dass dies bisher eine war - und wir wollten ihnen ja nur helfen, wissen
sie..
F: Schon gut, schon gut. Wenn Sie mich dann vielleicht wieder
herauslassen könnten? Vielen Dank. Übrigens: Ich würde gerne bei Ihren
Vorgesetzten ein Lob aussprechen für ihre vorbildliche Arbeit! Vor allem
dass sie trotz ihres in löblicher Absicht geschehenen Irrtums diesen nicht
stur durchsetzen wollen, ist wirklich vorbildlich!

P: Vielen Dank.. Man tut ja auch nur seinen Job.
F: Genau.. Ich kann Síe schon verstehen!

P: Einen schönen Tag noch! Und eine unfallfreie Fahrt (zwinkert)
F: Ihnen auch (gemeinsames Lächeln)

:-)

Gruß,
Johannes

Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 4:50:27 PM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lfld58d...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:
>>
>>So wie sich dieses absurde Theater weiter entwickelt hat, rate ich
>>dringend zu einem Anwalt, auch ohne Rechtsschutzversicherung.
>
> wird gemacht.
>

Und halte uns auf dem Laufenden, was noch so passiert.. :-)

Gruß,
Johannes

Message has been deleted

Peter Liedermann

unread,
Oct 27, 2006, 4:50:42 PM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lfld58d...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:
>
>>"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
>>news:lflejsv...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...
>>> Ich bin Anfang Juni mit dem Fahrrad in Stuttgart auf einer
>>> innerörtlichen
>>> Bundesstraße (B14, Hauptstätter Straße) gefahren. Dabei ist die
>>> Fahrbahn
>>> der einen Richtung von der in der Gegenrichtung baulich getrennt. Ein
>>> Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden. Es gibt auch
>>> keinen Radweg.
>>
>>Auch kein Radfahrverbot?
>
> Ja, es gibt auch kein Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer).
>
>>Interessehalber möchte ich noch fragen, ob das ganze in einer der
>>Unterführungen war.
>
> Genau.
>

Es ist in der Tat ungewöhnlich, dass dort ein Radfahrer fährt. Ob es da ein
ausgeschildertes Verbot für Fahrräder gibt, weiss ich nicht. Mir ist keines
erinnerlich, aber es sind schon mindestens zwei Jahre her, seit ich dort
war. Wenn ein Verbot beschildert wäre, müsste es sicher für jede der drei
oder vier Unterführungen wiederholt werden, da es zahlreiche Querstrassen
gibt. Ob aus sonstigen Gründen ein Verbot besteht, weiss ich nicht. Mit
Bundesstrasse oder nicht hat es garantiert nichts zu tun, denn derjenige,
der neben dem Tunnel an der Oberfläche fährt, befindet sich auf genau
derselben Bundesstrasse, der B14.

Gruss,
Peter

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Helmut Waitzmann

unread,
Oct 27, 2006, 5:01:21 PM10/27/06
to
"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:

>Das kann durchaus sein.. Vielleicht hätte es auch so laufen können:
>
>Polizei: Entschuldigen Sie der Herr, sind Sie sich bewusst, dass Sie
>auf einer Bundesstraße fahren?
>Fahrradfahrer: Oh je, fahre ich etwa auf einer Kraftfahrstraße?

[...]

>P: Vielen Dank.. Man tut ja auch nur seinen Job.
>F: Genau.. Ich kann Síe schon verstehen!
>
>P: Einen schönen Tag noch! Und eine unfallfreie Fahrt (zwinkert)
>F: Ihnen auch (gemeinsames Lächeln)

Klasse! Das muss ich aber noch üben, so schlicht zu wirken und dabei so
ausgefuchst das Gespräch in die Hand zu nehmen.

Markus Schaub

unread,
Oct 27, 2006, 5:07:31 PM10/27/06
to
Bernd Sluka schrieb:
> Am 27 Oct 2006 16:52:14 GMT schrieb Markus Schaub:
>> Frank Zeeb schrieb:

>> Habe deshalb nochmal nachgelesen:
>> | Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
>> | (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
>> | Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Ein-
>> | richtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die
>> | mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
>> | durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede
>> | Richtung haben.
>>
>> Der erste Satz ist klar. Den zweiten interpretiere ich so, dass auf
>> jeder vierspurigen Strasse (mit den entsprechenden
>> Fahrstreifenbegrenzungen aber eben ohne bauliche Trennung) ausserorts,
>> soweit nicht anders angeordnet, nicht beschränkt ist. Ist das so
>> richtig? Existieren solche Konstrukte in der Praxis?
>
> B14 westlich von Lauf bis nach Rückersdorf (ist aber nur ein knapper
> Kilometer). Fährt sich übrigens auch mit dem Fahrrad gut.

Aber vmtl. Geschwindigkeit auf irgendwas zwischen 80 und 100 beschränkt,
oder?

Markus

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Johannes Sperling

unread,
Oct 27, 2006, 5:47:40 PM10/27/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lflpscd...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

> "Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:
>
>>Das kann durchaus sein.. Vielleicht hätte es auch so laufen können:
>>
>>Polizei: Entschuldigen Sie der Herr, sind Sie sich bewusst, dass Sie
>>auf einer Bundesstraße fahren?
>>Fahrradfahrer: Oh je, fahre ich etwa auf einer Kraftfahrstraße?
>
> [...]
>
>>P: Vielen Dank.. Man tut ja auch nur seinen Job.
>>F: Genau.. Ich kann Síe schon verstehen!
>>
>>P: Einen schönen Tag noch! Und eine unfallfreie Fahrt (zwinkert)
>>F: Ihnen auch (gemeinsames Lächeln)
>
> Klasse! Das muss ich aber noch üben, so schlicht zu wirken und dabei so
> ausgefuchst das Gespräch in die Hand zu nehmen.

Wenn man ehrlich die Einstellung hat, bescheiden zu sein, den anderen
verstehen zu wollen und gut drauf ist, dann klappt das ganz von alleine :-)
Im Ernst: Mit Kooperation lässt sich oftmals viel mehr erreichen..

Gruß,
Johannes

Jens Müller

unread,
Oct 27, 2006, 5:54:46 PM10/27/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

>>Dienstaufsichtsbeschwerde, sofort.
>
>
> Gegen den Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle, weil er sich hat von
> den Polizeibeamten dazu verleiten lassen?

Weil er Bullshit schreibt. Für eine DAB reicht das.

> Lässt sich die ganze Baggage an die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die
> zwei Polizeibeamten anhängen? In der Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich
> das Aktenzeichen der Verwarnung genannt. Die Anordnung von der
> Führerscheinstelle kam ja erst später.
>
>
>>Was soll denn die Erkrankung sein? Notorische Renitenz gegen Volldeppen
>>in Uniform?
>>
>>Außerdem Schreiben an den Petitionsausschuß in dem Bundesland, die
>>können solches offensichtliches rechtswidriges Verhalten oft ziemlich
>>unbürokratisch lösen.
>
>
> Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Insofern bin ich
> relativ gelassen. Ist es sinnvoll, ihm gegenüber diese Vorschläge zur
> Sprache zu bringen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, jedoch
> Beratungshilfe beim Amtsgericht
>
> »gegen Stadt Stuttgart -- Führerscheinstelle -- wegen
> Einwendungsmöglichkeiten gegen Schreiben vom 13.10.06 -- insbesondere
> Klärung, ob auf Bundesstraßen mit dem Fahrrad gefahren werden darf --
> Teilabschnitt der B14 -- einschließl. evtl. PKH-Antrag«
>
> beantragt und erhalten.

Hehe ... Der das genehmigt hat, hat sich wohl auch nur seinen Teil
gedacht - nämlich, daß zumindest die Haushaltsstelle für PKH damit nicht
belastet wird.

Wolfgang Sörgel

unread,
Oct 27, 2006, 6:52:56 PM10/27/06
to

Nein, keinerlei Beschränkung. Bezüglich Fahrrad ist allerdings
anzumerken, dass einige m neben der Straße ein asphaltierter Streifen
existiert, der möglicherweise zumindest in einer Richtung als Radweg
ausgeschildert ist.

Wolfgang

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Henning Koch

unread,
Oct 27, 2006, 8:50:43 PM10/27/06
to
On Fri, 27 Oct 2006 08:48:53 +0200, Peter Liedermann wrote:

>So wie sich dieses absurde Theater weiter
>entwickelt hat, rate ich dringend zu einem Anwalt, auch ohne
>Rechtsschutzversicherung.

besteht denn in diesem Fall die Chance, dass der OP die Anwaltskosten
ersetzt bekommt, wenn den beteiligten Beamten keine vorsätzliche
Straftat nachgewiesen werden kann? (PKH mal aussen vor gelassen)

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Jens Müller

unread,
Oct 28, 2006, 4:32:05 AM10/28/06
to
Henning Koch schrieb:

Auf jeden Fall, um den schon ergangenen Verwaltungsakt (mit
Gebührenfestsetzung, also wird es wohl einer sein) anzugreifen.

Und wenn er jetzt berechtigterweise vorbeugende Unterlassungsklage
erhebt, wird die Kosten im Unterliegensfalle wohl auch die Behörde zu
tragen haben.

Aber IANAL.

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Stefan Zickenrott

unread,
Oct 28, 2006, 9:49:23 AM10/28/06
to

"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4qfd3mF...@news.dfncis.de...
>
> "Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb

>> Klasse! Das muss ich aber noch üben, so schlicht zu wirken und dabei so
>> ausgefuchst das Gespräch in die Hand zu nehmen.
>
> Wenn man ehrlich die Einstellung hat, bescheiden zu sein, den anderen
> verstehen zu wollen und gut drauf ist, dann klappt das ganz von alleine
> :-)
> Im Ernst: Mit Kooperation lässt sich oftmals viel mehr erreichen..

Stimmt, und manchmal kann man auch nach einem recht erregeten Disput das
Gespräch noch so weit retten das am nächsten Morgen der Anruf kommt: "herr
Z. ich sage das ja nicht gerne, aber ich muss mich bei ihnen entschuldigen,
sie hatten recht, dort müssen sie tatsächlich nicht auf dem Radweg fahren."

Sowas retten einem schon mal den Tag ;-)


Markus Schaub

unread,
Oct 28, 2006, 9:56:23 AM10/28/06
to
Bernd Sluka schrieb:
> Nein, schon immer nicht, sonst hätte diese Straße ja nicht als Beispiel
> für Deine Frage gepaßt.

Stimmt. Aber vermutlich fahren die meisten dort auch nicht anders, als
bei einer Beschränkung auf 100, oder?

Markus

Henning Koch

unread,
Oct 28, 2006, 9:59:37 AM10/28/06
to
On Sat, 28 Oct 2006 10:32:05 +0200, Jens Müller wrote:

>>>So wie sich dieses absurde Theater weiter
>>>entwickelt hat, rate ich dringend zu einem Anwalt, auch ohne
>>>Rechtsschutzversicherung.
>>
>> besteht denn in diesem Fall die Chance, dass der OP die Anwaltskosten
>> ersetzt bekommt, wenn den beteiligten Beamten keine vorsätzliche
>> Straftat nachgewiesen werden kann? (PKH mal aussen vor gelassen)
>
>Auf jeden Fall, um den schon ergangenen Verwaltungsakt (mit
>Gebührenfestsetzung, also wird es wohl einer sein) anzugreifen.

dazu noch 'ne andere Baustelle:

Schon alleine aufgrund der Gebührenfestsetzung müsste aber doch auch
eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden sein?

Jens Müller

unread,
Oct 28, 2006, 11:01:15 AM10/28/06
to
Henning Koch schrieb:

> Schon alleine aufgrund der Gebührenfestsetzung müsste aber doch auch
> eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden sein?
>

Natürlich.

Gerhard Locke

unread,
Oct 28, 2006, 11:39:49 AM10/28/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

> Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:
> Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Insofern bin ich
> relativ gelassen. Ist es sinnvoll, ihm gegenüber diese Vorschläge zur
> Sprache zu bringen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, jedoch
> Beratungshilfe beim Amtsgericht
>
Den würde ich aber auch mal fragen, ob es Sinn macht, sich mit dieser
Vorgehensweise der Behörden an die Presse oder gar das Fernsehen zu wenden.

Gruß
Gerhard

Gerhard Locke

unread,
Oct 28, 2006, 11:41:55 AM10/28/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:
> hwe...@snafu.de (Henning Weede) writes:
>
>> Folgendes liest sich auf den ersten Blick unglaublich:
>>
>> Helmut Waitzmann <Helmut.W...@web.de> writes:

>>> Was kann ich da unternehmen? Ist ein Anwalt nötig?
>> Zu allererst solltest Du Deine möglicherweise fanatische Überzeugung
>> überwinden, da stünde nirgendwo das Zeichen 331, und das ohne Anwalt
>> klären.
>
> Nachdem die Beamten verschwunden waren, bin ich extra nochmal zurück
> gefahren und habe nachgesehen und habe kein Zeichen 331
> (»Kraftfahrstraße«) entdecken können; auch auf den Fotografien, die ich
> einige Tage später gemacht habe, kann ich keines entdecken.

Diese Bilder unbeding zum RA mitnehmen.

Gruß
Gerhard

Message has been deleted

Volker Neurath

unread,
Oct 28, 2006, 2:30:15 PM10/28/06
to
Michael Schmidt wrote:

> Recently Volker Neurath wrote:
>
>>Du wirst aber wohl nicht drumherum kommen. Weigerst du dich, bist du
>>den FS sofort los und musst zur MPU um ihn wiedeerzubekommen.
>
> NACK, es reicht, das der Anfechtungsklage stattgegeben wird.

für wie wahrscheinlich hälst du das?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Jens Müller

unread,
Oct 28, 2006, 3:56:45 PM10/28/06
to
Volker Neurath schrieb:

> Michael Schmidt wrote:
>
>
>>Recently Volker Neurath wrote:
>>
>>
>>>Du wirst aber wohl nicht drumherum kommen. Weigerst du dich, bist du
>>>den FS sofort los und musst zur MPU um ihn wiedeerzubekommen.
>>
>>NACK, es reicht, das der Anfechtungsklage stattgegeben wird.
>
>
> für wie wahrscheinlich hälst du das?

Für äußerst wahrscheinlich, falls wir noch in einem Rechtsstaat bleiben.
Es reicht ja nichtmal gelegentlicher THC-Konsum ohne Bezug zur Teilnahme
am Straßenverkehr, wie das BVerfG den Instanzgerichten erklären durfte.

Johannes Sperling

unread,
Oct 28, 2006, 5:33:14 PM10/28/06
to

"Stefan Zickenrott" <za...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ehvn33$tqi$03$1...@news.t-online.com...

Genau :) Selbst erlebt?

Gruß,
Johannes

Andreas Froehlich

unread,
Oct 29, 2006, 4:09:27 AM10/29/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

>
> Außerdem habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, auf die
> inzwischen eine Antwort kam: Sie werde an die Staatsanwaltschaft
> weitergeleitet. Nach erfolgter Prüfung werde ich Nachricht erhalten.
>

Ist für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einen Polizisten wirklich die
Staatsanwaltschaft zuständig? Das würde mich wundern.

Andreas

Claus Färber

unread,
Oct 28, 2006, 4:28:00 PM10/28/06
to
Niels Bock <N...@arcor.de> schrieb/wrote:
> Oder sobald der Bescheid da ist mit aufschiebender Wirkung der
> Anfechtungsklage bzw. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.

Da besteht aber die Gefahr, dass die Behörde den sofortigen Vollzug
anordnet und die Fahrerlaubnis erst einmal weg ist bis das Gericht die
aufschiebende Wirkung anordnet/wieder herstellt.

Claus

Jens Müller

unread,
Oct 29, 2006, 9:28:35 AM10/29/06
to
Claus Färber schrieb:

Wenn man die Fahrerlaubnis nicht dringend braucht, ist das ja nicht so
tragisch.

Gerhard Traeger

unread,
Oct 29, 2006, 1:43:46 PM10/29/06
to
Jens M. schrieb:

> Es reicht ja nichtmal gelegentlicher THC-Konsum ohne Bezug zur Teilnahme
> am Straßenverkehr, wie das BVerfG den Instanzgerichten erklären durfte.

Nunja. Radfahren auf einer Bundesstraße scheint mir nicht ohne Bezug
zur Teilnahme am Straßenverkehr zu sein.

Völlig ohne Bezug zum Straßenverkehr und zur StVO ist ein Schreiben
mit dem Inhalt

: Weitere Ermittlungen ergaben, dass Sie

[...]

: auf der B14 mit ihrem Treckingfahrrad fuhren. Die Polizisten
: versuchten Ihnen zu erklären, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf der
: Bundesstraße fahren dürfen.

zwar auch nicht, die Art des Bezugs legt aber die Erwartung des Erfolgs
einer Anfechtungsklage sehr nahe - selbst dann, wenn im betreffenden
Abschnitt der B14 das Radfahren tatsächlich unzulässig wäre. Das
hätte schließlich weder mit der Nummer der Straße, noch mit deren
Eigenschaft, eine Bundesstraße zu sein, zu tun.

Zudem läßt sich, angesichts der offensichtlichen, im Schreiben der
Führerscheinstelle durch Wiederholung bestätigten, Verwirrung der
Polizisten über eine Regelung, deren Beherrschung bei uns
schon von Kindern spätestens ab 10 Jahren erwartet wird, aus einer
möglicherweise verwirrt wirkenden Reaktion eines Verkehrsteilnehmers
auf die "Erklärungsversuche" derartig verwirrter Polizisten nicht
auf rechtlich haltbare Weise auf eine psychischen Erkrankung des
Verkehrsteilnehmers schließen.

Gerhard.

Jens Müller

unread,
Oct 29, 2006, 2:55:16 PM10/29/06
to
Gerhard Traeger schrieb:

> Zudem läßt sich, angesichts der offensichtlichen, im Schreiben der
> Führerscheinstelle durch Wiederholung bestätigten, Verwirrung der
> Polizisten über eine Regelung, deren Beherrschung bei uns
> schon von Kindern spätestens ab 10 Jahren erwartet wird, aus einer
> möglicherweise verwirrt wirkenden Reaktion eines Verkehrsteilnehmers
> auf die "Erklärungsversuche" derartig verwirrter Polizisten nicht
> auf rechtlich haltbare Weise auf eine psychischen Erkrankung des
> Verkehrsteilnehmers schließen.

ACK. Eher sollte man die Kraftfahreignung der Polizisten überprüfen.
Zumindest eine dienstliche Unterweisung über die Regeln der StVO wäre
aber angebracht. Aber das wird man in der Personalabteilung ja sicher
von selbst merken, wenn man die Dienstaufsichtsbeschwerde gewissenhaft
prüft, wie es die Verfassung fordert.

Christian Schroeder

unread,
Oct 29, 2006, 4:20:21 PM10/29/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:
> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:

[Schnipp]

>>> Auf meine Antwort hin, eine Bundesstraße sei eine Straße, die vom Bund
>>> unterhalten wird, bezichtigen mich die Beamten einer Frechheit. Diese
>>> Straße sei eine Bundesstraße und habe vier Fahrstreifen, sei also eine
>>> Kraftfahrstraße.
>
>>> Anschließend stellen sie die Behauptung auf, die Straße sei mit dem
>>> Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße« (Zeichen 331) versehen. Zum Beweis
>>> werde man mit mir zum entsprechenden Zeichen zurückfahren.
>>>
>> Haben sie das nun gemacht oder nicht?
>
> Leider haben sie es nicht gemacht.
Ich hätte da nachgefragt, dass sie das nun machen sollen. Wieso diese
Unterwürfigkeit? Wenn du zahlen willst, dann mach das so. Wenn du nicht
zahlen willst, scheu nicht den Konflikt. Natürlich sollte man nicht
überflüssig frech auftreten, aber verarschen lasse ich mich nicht.

>>> Die Beamten fragen mich, ob ich einen Führerschein habe und wollen ihn
>>> sehen.
>> Wenn Du auf dem Fahrrad fährst, brauchst Du einen allfällig vorhandenen
>> Führerschein weder mitzuführen noch vorzuweisen. (OT bin ich allerdings
>> Befürworter einer Fahrerlaubnispflicht für Radfahrer)
>
> Ich wollte nicht zurückfragen »Braucht man zum Radfahren neuerdings einen
> Führerschein?«, um nicht unnötig zu provozieren; also habe ich ihn
> einfach ausgehändigt. Ich vermute, sie hätten es sowieso im Nachhinein
> ermitteln können.
Wieso wolltest du das nicht? Du willst nicht unnötig provozieren, warum?
Weil du keine negativen Folgen willst. Bloß hast du die jetzt trotzdem.

>>> Man erklärt mir, ich müsse doch wissen, dass diese Straße als
>>> Bundesstraße eine Kraftfahrstraße sei, das lerne man doch in der
>>> Fahrschule.
>
> Das habe ich unwidersprochen gelassen, nachdem klar war, dass sie
> uneinsichtig sind. Ich habe mir nur gedacht »nicht provozieren,
> Dienstaufsichtsbeschwerde folgt, und wer zuletzt lacht, lacht am besten«.
Falsches Vorgehen. Wenn es in der Sache falsch ist würde ich
widersprechen; allerdings sollte man sich dann schon sicher sein, dass
man Recht hat.

--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren

Chris Huebsch

unread,
Oct 30, 2006, 2:46:32 AM10/30/06
to
Helmut Waitzmann (Thu, 26 Oct 2006 20:25:47 +0200):
> Da werde ich von zwei Polizeibeamten angehalten. Mir wird vorgeworfen,
> ich dürfe auf einer Bundestraße mit dem Fahrrad nicht fahren.

Faszinierend. Derartige Irrmeinung seitens der Polizisten suggerierte
ein Gespraech, welches ich vor ein paar Wochen mit Polizisten hatte. Es
ging darum, dass ich drei Polizisten angesprochen habe, die dabei waren
ein paar Geschwindigkeitskontrollen vom Gehweg einer Bundesstrasse aus
zu machen und dabei die unmittelbar an ihnen vorbeifahrenden Radfahrer
ohne mit der Wimper zu zucken an sich vorbei fahren liessen (auf dem
Gehweg und auf der linken Seite - also "doppelt" falsch").

Ich fragte die drei also, wieso sie die Radfahrer ohne anzuhalten
passieren lassen haben. Deren verhalten sei doch gefaehrlich.

Als Antwort kam dann der Satz: "Aber das ist doch eine Bundesstrasse".

Darauf Ich: "Ja und? Was hat das damit zu tun?"

Darauf die 3P: "Wissen Sie denn garnicht, wo man mit dem Fahrrad fahren
darf".

(Ich weiss es natuerlich): "Na das kommt drauf an. Gibt es einen
benutzungspflichtigen Radweg, dann meistens dort. Ansonsten ...
Jedenfalls ist das hier ein Gehweg und ein Radfahrer hat hier nix
verloren. Hier zu fahren ist gefaehrlich."

Darauf die 3P: "Aber die Fahrbahn ist doch auch gefaehrlich."

Darauf ich: "Genau deswegen machen Sie ja hier
Geschwindigkeitskontrollen, damit die nicht mehr so gefaehrlich ist."

Naja. Dann hab ich noch ein wenig herumdiskutiert. Am Ende kam die
ehrliche und nachvollziehbare Aussage von denen, dass die einfach
kapituliert haben und Radfahrer wegen Gehwegsradelns grundsaetzlich
nicht mehr ansprechen, weil sie genug davon haben, staendig
"vollgepflaumt" zu werden.

Traurig aber wahr.

In den verangenen Jahren sind hier mehrere Radfahrer auf dem Gehweg
toedlich verunglueckt.


Chris
--
TU Chemnitz, Informatik, VSR | Chemnitzer Linux-Tage 2007, 3.-4. Maerz
Str. d. Nationen 62, B204 | http://chemnitzer.linux-tage.de
D-09107 Chemnitz |
+49 371 531-31118, Fax -831118 | http://www.huebsch-gemacht.de -> weblog

Gerhard Traeger

unread,
Oct 30, 2006, 5:32:50 AM10/30/06
to
Chris Huebsch merkte an:

> Faszinierend. Derartige Irrmeinung seitens der Polizisten suggerierte
> ein Gespraech, welches ich vor ein paar Wochen mit Polizisten hatte.

In einem unvorbereiteten Gespraech am Strassenrand kann es leicht mal
zu Missverstaendnissen kommen, wobei im Nachhinein jeder Beteiligte
ueberzeugt sein kann, etwas voellig Anderes gesagt zu haben, als die
Anderen glauben gehoert zu haben.

Der OP hat die verwirrende Meinung zumindest der sachbearbeitenden
Person der Fuehrerscheinstelle aber schriftlich. Diese Person ist
sogar so sehr von der eigenen, von der StVO abweichenden Ansicht
ueberzeugt, dass sie das Beharren auf der StVO als Anzeichen fuer,
die Eignung zum Fuehren eines Kraftfahrzeuges ausschliessende, oder
zumindest einschraenkende, psychische Beeintraechtigung haelt.
Das hat eine voellig andere Qualitaet.

Waere ich der OP, wuerde ich mich und die Fuehrerscheinstelle fragen,
ob es in BaWue getreu dem Motto "Wir koennen alles, ausser Hochdeutsch"
eine eigene BaWueStVO gibt? Wieso enthaelt sie ausgerechnet fuer
Bundesstrassen von der (Bundes-)StVO abweichende Regeln? Wo kann man
sie nachlesen? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde sie erlassen?
Sehr verwirrend, das!

Gerhard.

Johannes Sperling

unread,
Oct 30, 2006, 2:33:18 PM10/30/06
to

"Chris Huebsch" <chris....@informatik.tu-chemnitz.de> schrieb im
Newsbeitrag news:slrnekbbeo.krl...@informatik.tu-chemnitz.de...

>
> In den verangenen Jahren sind hier mehrere Radfahrer auf dem Gehweg
> toedlich verunglueckt.
>

Hmm bleibt die Frage, ob es tatsächlich ein signifikant gefährlicherer Punkt
ist, was ja meist durch Untersuchungen geprüft wird. Ist dir eine solche
bekannt oder ist obiger Satz nur eine gefühlsmäßige Vermutung deinerseits?

Abgesehen davon kann ich mir gut vorstellen, dass die Stelle tatsächlich
gefährlich für Radfahrer auf dem Gehweg ist, mich würde nur interessieren
wie diejenigen dabei umgekommen sind und wie viele es sind.

Fahren auf der Straße wäre da möglicherweise sicherer.

Gruß,
Johannes

Daniel Roedding

unread,
Oct 30, 2006, 3:00:31 PM10/30/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:
> Ich werde wegen einer Ordnungswidrigkeit (TBNR: 118100, Benutzung einer
> Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug) kostenpflichtig
> (10 EUR) verwarnt. Als Text wird in das Formular eingetragen »Sie
> benutzten die Kraftfahrtstr. mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug«.

Erstaunlich. Der Tarif sollte eigentlich 20 Euro betragen,
zumindest nach BKatV (Tatbestand 78).

Die 10 Euro gibt es für Ignorieren eines Z. 254 (Verbot für
Radfahrer).

Daniel

Daniel Roedding

unread,
Oct 30, 2006, 3:17:53 PM10/30/06
to
Markus Schaub schrieb:
> Habe deshalb nochmal nachgelesen:
> | Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
> | (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
> | Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Ein-
> | richtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die
> | mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
> | durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede
> | Richtung haben.

>
> Der erste Satz ist klar. Den zweiten interpretiere ich so, dass auf
> jeder vierspurigen Strasse (mit den entsprechenden
> Fahrstreifenbegrenzungen aber eben ohne bauliche Trennung) ausserorts,
> soweit nicht anders angeordnet, nicht beschränkt ist. Ist das so
> richtig? Existieren solche Konstrukte in der Praxis?

Ja natürlich. Die B7 ist abschnittsweise so ausgebaut, IIRC hat
die B55 auch solche Abschnitte. Geschwindigkeit jeweils unbegrenzt.
Dann gibt es - z. B. auf der B1 - auch noch vierspurige Abschnitte,
die aber IIRC auf 130 km/h begrenzt und auch für Radfahrer frei
sind. Weitere Beispiele werden sich bestimmt finden lassen.

Dann gibt es noch "Pseudo-Autobahnen" (also baulich getrennte
Fahrbahnen für jede Richtung mit Grünstreifen dazwischen),
die durchaus auch für Radverkehr freigegeben sind. Ein Beispiel
ist der Zusammenfluß von B7 und B83 nördlich von Kassel. Für
Radfahrer freigegeben, allerdings IIRC auf 100 km/h beschränkt.
Eine völlig geschwindigkeitsunbegrenzte und exakt wie Autobahn
ausgeführte Strecke ist die L3193, später B8 zwischen Hanau und
Erlensee. Auch hier dürfen Radfahrer fahren - wobei das allerdings
eine für Radfahrer ernsthaft ungemütliche Strecke ist, da
Autofahrer dort bisweilen wirklich 200 km/h fahren und die B8 ein
"Pseudo-Autobahnkreuz" mit der A66 bildet. Da muß man mit dem
Rad schon tierisch aufpassen.

Daniel

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 30, 2006, 3:18:49 PM10/30/06
to
Christian Schroeder <Christian...@rwth-aachen.de> writes:

>Helmut Waitzmann schrieb:
>> "Peter Liedermann" <lie...@attglobal.net> writes:
>

[angekündigter Ortstermin beim behaupteten Verkehrszeichen »Kraftfahrstraße«]

>>> Haben sie das nun gemacht oder nicht?
>> Leider haben sie es nicht gemacht.
>Ich hätte da nachgefragt, dass sie das nun machen sollen. Wieso diese
>Unterwürfigkeit?

Ich wollte mir auf keinen Fall im nachhinein von irgendjemandem
(Bußgeldstelle, Richter) vorwerfen lassen müssen, provoziert zu haben.

>Wenn du zahlen willst, dann mach das so. Wenn du nicht zahlen willst,
>scheu nicht den Konflikt.

Zur Sache (»hier ist zwar eine Bundes-, jedoch keine Kraftfahrstraße«)
hatte ich mich ja bereits vorher geäußert. Wenn die Beamten das ernst
genommen hätten, hätten sie den Ortstermin ja durchführen können. Das
wollten sie aber offensichtlich nicht tun. Zwingen kann ich sie dazu
nicht.

>>>> Die Beamten fragen mich, ob ich einen Führerschein habe und wollen ihn
>>>> sehen.
>>> Wenn Du auf dem Fahrrad fährst, brauchst Du einen allfällig vorhandenen
>>> Führerschein weder mitzuführen noch vorzuweisen. (OT bin ich allerdings
>>> Befürworter einer Fahrerlaubnispflicht für Radfahrer)
>> Ich wollte nicht zurückfragen »Braucht man zum Radfahren neuerdings einen
>> Führerschein?«, um nicht unnötig zu provozieren; also habe ich ihn
>> einfach ausgehändigt. Ich vermute, sie hätten es sowieso im Nachhinein
>> ermitteln können.
>Wieso wolltest du das nicht? Du willst nicht unnötig provozieren, warum?

Widerstand gegen die Staatsgewalt sollte mir niemand vorwerfen können.
Das schwächt am Ende meine Position. Ich wollte auf unbedingt
unangreifbar bleiben.

>>>> Man erklärt mir, ich müsse doch wissen, dass diese Straße als
>>>> Bundesstraße eine Kraftfahrstraße sei, das lerne man doch in der
>>>> Fahrschule.
>> Das habe ich unwidersprochen gelassen, nachdem klar war, dass sie
>> uneinsichtig sind. Ich habe mir nur gedacht »nicht provozieren,
>> Dienstaufsichtsbeschwerde folgt, und wer zuletzt lacht, lacht am besten«.
>Falsches Vorgehen. Wenn es in der Sache falsch ist würde ich widersprechen;
>allerdings sollte man sich dann schon sicher sein, dass man Recht hat.

In der Sache (»keine Kraftfahrstraße« und »Bundestraße nicht verboten«)
habe ich mich ja zuvor geäußert. Und die Überzeugung der Polizeibeamten,
was man in der Fahrschule lerne, ist rechtlich nicht relevant.
--
Wenn Sie mir E-Mail schreiben, stellen | When writing me e-mail, please
Sie bitte vor meine E-Mail-Adresse | precede my e-mail address with
meinen Vor- und Nachnamen, etwa so: | my full name, like
Helmut Waitzmann <x...@example.net>, (Helmut Waitzmann) x...@example.net

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Jens Müller

unread,
Oct 30, 2006, 3:40:17 PM10/30/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:
[...]


Was ist jetzt heute eigentlich rausgekommen? Beim Anwalt gewesen?
Klageschriften eingereicht? Abgeordnete informiert?

Jens Müller

unread,
Oct 30, 2006, 3:41:32 PM10/30/06
to
Daniel Roedding schrieb:

> wobei das allerdings
> eine für Radfahrer ernsthaft ungemütliche Strecke ist, da
> Autofahrer dort bisweilen wirklich 200 km/h fahren und die B8 ein
> "Pseudo-Autobahnkreuz" mit der A66 bildet. Da muß man mit dem
> Rad schon tierisch aufpassen.

Dann sollte die zuständige Behörde da vielleicht mal die Einhaltung
angepaßter Geschwindigkeit durchsetzen.

Daniel Roedding

unread,
Oct 30, 2006, 3:53:16 PM10/30/06
to
Jens Müller schrieb:

[ L3193/B8 bei A66 Ausfahrt Erlensee... ]


> Dann sollte die zuständige Behörde da vielleicht mal die Einhaltung
> angepaßter Geschwindigkeit durchsetzen.

Ich glaube es ist keine gute Idee dort schlafende Hunde zu
wecken. Und *im Prinzip* ist es dort auch kein Problem, wenn
die Autos mit Tempo 200 da durchdonnern. Als Radfahrer kann
(und darf) man dort auf einem breiten Seitenstreifen fahren.
Problematisch ist eigentlich nur diejenige Stelle, wo man durch
das Kleeblatt fährt und die Ausfahrt der A66 in die B8 mündet.

Stell' Dir die Strecke halt vor wie eine ganz normale Autobahn.
Man fährt zunächst durch eine Art "Autobahndreieck" und dann
durch eine Art "Autobahnkreuz". Beschilderung analog zu
Autobahnen, nur daß die Wegweiser und die Ausfahrtbaken eben
nicht blau/weiß, sondern gelb/schwarz sind. Gesamtlänge der
Strecke ca. 6 km.

Daniel

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 30, 2006, 4:03:35 PM10/30/06
to
"Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:

>"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:lflpscd...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...
>> "Johannes Sperling" <johannes...@gmx.de> writes:
>>
>>>Das kann durchaus sein.. Vielleicht hätte es auch so laufen können:
>>>
>>>Polizei: Entschuldigen Sie der Herr, sind Sie sich bewusst, dass Sie
>>>auf einer Bundesstraße fahren?
>>>Fahrradfahrer: Oh je, fahre ich etwa auf einer Kraftfahrstraße?
>>
>> [...]
>>
>>>P: Vielen Dank.. Man tut ja auch nur seinen Job.
>>>F: Genau.. Ich kann Síe schon verstehen!
>>>
>>>P: Einen schönen Tag noch! Und eine unfallfreie Fahrt (zwinkert)
>>>F: Ihnen auch (gemeinsames Lächeln)


>>
>> Klasse! Das muss ich aber noch üben, so schlicht zu wirken und dabei so
>> ausgefuchst das Gespräch in die Hand zu nehmen.
>
>Wenn man ehrlich die Einstellung hat, bescheiden zu sein, den anderen
>verstehen zu wollen und gut drauf ist, dann klappt das ganz von alleine :-)
>Im Ernst: Mit Kooperation lässt sich oftmals viel mehr erreichen..

Gewiß. Kooperation ist oft sehr hilfreich. Allerdings -- ich habe mir
Deinen Text nochmals angesehen -- ziehst er die Polizeibeamten ziemlich
über den Tisch:

Sie fangen mit dem Radfahrverbot auf der Bundesstraße an und der
Radfahrer biegt das Gespräch auf den Begriff »Kraftfahrstraße« um. Wenn
die Beamten auf dem Posten sind, lassen sie sich das nicht gefallen,
sondern beharren auf dem Radfahrverbot auf der Bundesstraße. Was dann?

Wenn sie auf ihrer Meinung beharren, werden sie dann nicht auch durch ein
eingestreutes »wie Sie wissen, das Befahren von Bundesstraßen generell
erlaubt ist« eher verärgert, als dass sie zustimmen?

Ich kann mich nicht mehr an den Wortlaut erinnern, mit dem ich den
Beamten gesagt habe, dass ich zu wissen meine, dass das Radfahrverbot
auf Kraftfahrstraßen, nicht jedoch auf Bundesstraßen, besteht, und dass
diese Bundesstraße keine Kraftfahrstraße ist.

Jedoch gehe ich an solche Gespräche mit der Einstellung heran, sachlich
und höflich zu bleiben, und irren darf sich auch ein Polizeibeamter,
solange er, wenn er auf Rückfrage, ob Kraftfahrstraßen denn nicht von
Bundesstraßen zu unterscheiden seien, in der Lage ist, in sich zu gehen
und zu nochmals sorgfältig zu überlegen.

Und genau so etwas habe ich auch -- mit anderen Polizeibeamten -- schon
erlebt: Sie schwenkten dann von »Hier dürfen Sie nicht fahren!« auf
»Aber das ist doch ziemlich gefährlich!« um, beließen es dann bei einem
kurzen In-Augenschein-Nehmen der Bremsen und des Fahrradlichts, und
meinten dann zum Abschied »Sie scheinen sich ja ziemlich gut mit der
Straßenverkehrsordnung auszukennen«.

Mit so einem Gesprächsverlauf kann ich gut leben.

Ein anderer Radfahrer hat mir erzählt, er habe (auf der selben Strecke)
auf den Kommentar des Polizeibeamten »Das ist doch sehr gefährlich, wenn
Sie hier fahren«, geantwortet »Das werde ich doch wohl einschätzen
können. Schließlich fahre ich hier jeden Tag.«. Darauf hat der Beamte
sofort per Funk nachgefragt, ob dort wirklich mit dem Rad gefahren werden
darf und die Antwort »Ja« erhalten. Damit war alles in Ordnung.

Es scheint also möglich zu sein, kurz über Funk nachzufragen. Da bricht
doch wirklich keinem Beamten ein Zacken aus der Krone, wenn er das auch
tut, im Gegenteil.

Wer in unserer heutigen Zeit auf blanker Autorität, die nicht von
Sachverstand untermauert wird, beharrt, ist mindestens 200 Jahre zu spät
auf der Welt und sollte von Berufen, die mit Autorität zu tun haben,
mMn. besser die Finger lassen.

Oder bin ich in Bezug auf mögliche Gesprächsverläufe zu pessimistisch?

Jens Müller

unread,
Oct 30, 2006, 4:05:54 PM10/30/06
to
Helmut Waitzmann schrieb:

> Wer in unserer heutigen Zeit auf blanker Autorität, die nicht von
> Sachverstand untermauert wird, beharrt, ist mindestens 200 Jahre zu spät
> auf der Welt und sollte von Berufen, die mit Autorität zu tun haben,
> mMn. besser die Finger lassen.
>
> Oder bin ich in Bezug auf mögliche Gesprächsverläufe zu pessimistisch?

Nope. Man sollte alles tun, um solche Subjekte aus dem Staatsdienst zu
entfernen. Vielen Dank für Deinen Einsatz.

Peter Liedermann

unread,
Oct 30, 2006, 4:21:56 PM10/30/06
to

"Helmut Waitzmann" <Helmut.W...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lfl4ptl...@helmutwaitzmann.news.arcor.de...

>
> Oder bin ich in Bezug auf mögliche Gesprächsverläufe zu pessimistisch?

Ich hätte die Typen einfach gefragt, auf welche Bestimmungen sie sich
beziehen. Nulla poena sine lege oder so ähnlich. Die können sich ja über
Funk irgendwelche Auskünfte holen, soferne dies in angemessener Zeit möglich
ist. Wenn sie auch dann nichts in der Hand haben, dann eben nicht.

Gruss,
Peter

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 30, 2006, 4:48:11 PM10/30/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:

>Henning Koch schrieb:
>
>> Schon alleine aufgrund der Gebührenfestsetzung müsste aber doch auch
>> eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden sein?
>>
>
>Natürlich.

Bei der Anordnung zur Überprüfung der Kraftfahreignung ist jedenfalls
keine dabei gewesen. Ich zitiere das Ende des Schreibens:

: Sie werden aufgefordert, der Führerscheinstelle binnen 2 Wochen nach
: Zugang dieser Anordnung auf dem angeschlossenen Erklärungsvordruck
: mitzuteilen, welchen Facharzt oder welche Begutachtungsstelle Sie mit
: der Eignungsuntersuchung beauftragen wollen.
:
: Die Führerscheinstelle übersendet der untersuchenden Stelle die
: vollständigen Unterlagen. Sie haben die Möglichkeit, die zu
: übersendenden Unterlagen auf vorherigen Antrag bei der
: Führerscheinstelle einzusehen.
:
: Das Gutachten muss dem Amt für öffentliche Ordnung --
: Führerscheinstelle -- bis spätestens 29.12.206 vorliegen.
:
: Nach Auswertung des uns vorgelegten fachärztlichen Gutachtens werden
: wir entscheiden, ob wir Ihnen die Fahrerlaubnis belassen können oder
: die Erteilung von Auflagen oder Beschränkungen erforderlich ist.
:
: Wir weisen abschließend darauf hin, dass die unterbliebene oder nicht
: fristgerechte Vorlage der Erklärung bzw. des Gutachtens als Weigerung
: angesehen wird. Nach § 11 Abs. 8 FeV sowie der höchstrichterlichen
: Rechtsprechung lässt eine Weigerung darauf schließen, dass der
: Betroffene Mängel verbergen will, die ihn zum Führen von
: Kraftfahrzeugen ungeeignet machen. Eine verweigerte Mitwirkung bei der
: Klärung der Eignungsbedenken hätte daher die Entziehung Ihrer
: Fahrerlaubnis zur Folge.
:
: Darüber hinaus machen wir Sie auf die Strafbestimmung des § 315 c des
: Strafgesetzbuches (StGB) aufmerksam. Danach macht sich unter anderem
: strafbar, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge
: geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
: sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde
: Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
: ggf. bis zur endgültigen Klärung der Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung
: keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
:
: Kosten:
:
: Für diese Anordnung werden Gebühren in Höhe von 31,22 € (25,60 €
: Verwaltungsgebühr zzgl. 5,62 € Zustellungskosten) festgesetzt.
:
: Die Gebührenentscheidung beruht auf § 1 und § 4 der Gebührenordnung für
: Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. Nr. 208 des
: Gebührentarifs. Die Erhebung der Auslagen stützt sich auf § 2 Abs. 1
: Nr. 1 GebOSt.
:
: Die Gebühren sind binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung an
: die Stadtkasse Stuttgart unter Angabe des Buchungszeichens

[...]

: zu zahlen.

[Dann folgt die Bankverbindung.]

: Hinweise:
:
: Telefonische Erörterungen vermögen nichts an Ihrer Verpflichtung zur
: Mitwirkung zu ändern. Denn die Bedenken an der Kraftfahreignung können
: nicht im Gespräch mit uns, sondern nur durch Vorlage des geforderten
: Gutachtens ausgeräumt werden.
:
: Finanzielle Engpässe haben keine Auswirkung auf die Pflicht zur
: Beibringung des Gutachtens; ggf. kann in solchen Fällen auf die
: Fahrerlaubnis gebührenfrei verzichtet werden, um ein kostenpflichtige
: Entziehung zu vermeiden.
:
: Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

: Anlagen:

: 1 Erklärungsvordruck
: 1 Überweisungsvordruck

Der Erklärungsvordruck:

: Name, Vorname,
: _____________________
: Anschrift
: _____________________
:
: Einverständniserklärung
:
: Hiermit erkläre ich, dass ich mich für folgende/n
: Arzt/Untersuchungsstelle entschieden habe:
:
: Facharzt für Nervenheilkunde/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer
: Qualifikation:
: _______________________________
:
: Datum, Unterschrift:_______________

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 30, 2006, 5:03:35 PM10/30/06
to
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> writes:

>Helmut Waitzmann schrieb:
>[...]
>
>
>Was ist jetzt heute eigentlich rausgekommen? Beim Anwalt gewesen?

Beim Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht,
Zivilrecht, Forderungsangelegenheiten) gewesen und bin eigentlich etwas
enttäuscht: Er hat nichts verlauten lassen (so, wie ich ihn verstanden
habe), gegen die Anordnung in irgendeiner Weise vorzugehen, sondern hat
vorgeschlagen, bei »auto-MOBIL, Partnergesellschaft niedergelassener
Diplom-Psychologen für Verkehrssicherheit« einen Termin wahrzunehmen,
weil er selbst sich auf medizinischem Gebiet nicht auskenne (das ist
klar), und mit dem Psychologen das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das wird morgen sein.

Der Psychologe wisse -- falls nötig -- dann auch, wo man das geforderte
Gutachten am besten erstellen lässt.

Je nachdem, was da herauskommt, könne ich mich dann nochmals an ihn
wenden.

Etwas enttäuscht bin ich auch deshalb, weil die Beratungshilfe beim
Amtsgericht in der Sache

»gegen Stadt Stuttgart -- Führerscheinstelle -- wegen
Einwendungsmöglichkeiten gegen Schreiben vom 13.10.06 -- insbesondere
Klärung, ob auf Bundesstraßen mit dem Fahrrad gefahren werden darf --
Teilabschnitt der B14 -- einschließl. evtl. PKH-Antrag«

gewährt worden ist.

>Klageschriften eingereicht?

Keine Ahnung, was da zu tun wäre. Das hoffte ich, wisse der Anwalt.

>Abgeordnete informiert?

Nein, noch nichts dieser Art.

Helmut Waitzmann

unread,
Oct 30, 2006, 5:16:11 PM10/30/06
to
Andreas Froehlich <anfr...@gmx.de> writes:

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium Stuttgart
erhielt ich (neben einem Rückruf) und der (schriftlichen) Bitte, das
Aufnahmeblatt der Polizei und die Verwarnung zu faxen, vom Präsidium
schließlich auch ein Schreiben:

: Sehr geehrter Herr Waitzmann,
:
: Ihr an das Informationsportal des Polizeipräsidiums Stuttgart gerichtetes
: Beschwerdeschreiben vom 03.06.2006 wurde dem Revierdienst 1
: zuständigkeitshalber als dienstaufsichtsführende Stelle übersandt.
:
: Ihrem Schreiben, welches sich auf die polizeilichen Maßnahmen anlässlich
: einer Verkehrskontrolle vom 01.06.2006 bezieht, sind strafrechtlich
: relevante Vorwürfe gegen Polizeibeamte des Polizeireviers XXX zu
: entnehmen, weshalb Ihr Schreiben zur weiteren Prüfung an die
: Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergeleitet wird.
:
: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis zum Abschluss der
: Ermittlungen und Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu Ihrer
: Beschwerde keine abschließende Stellungnahme abgeben können.
:
: Nach erfolgter Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie umgehend und
: unaufgefordert Nachricht.
:
: Mit freundlichen Grüßen
:
: [Unterschrift und Name]
: Polizeihauptkommissar

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