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Motorrad mit Beiwagen - zweispuriges Kfz?

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Detlef Neubauer

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Aug 21, 2002, 8:34:54 AM8/21/02
to
Dirk G. Straka <This.is.just...@GMX.net> writes:

> wie / wo ist eigentlich "mehrspuriges Kraftfahrzeug" definiert?

Alles was mehr als einspurig ist ist mehrspurig.

> Über die Frage bin ich kürzlich gestolpert, als es um Motorräder und
> das Schild 251 ging. Für "normale" Motorräder gilt das Verbot natür-
> lich nicht - wie aber sieht's mit Motorrädern mit Beiwagen aus? Sind
> das mehrspurige Kfz oder nicht?

Ein Mopped mit Beiwagen hat wieviele Spuren? Eine? Mehrere? Richtig,
mehrere. Also ist ein Mopped mit Beiwagen ein mehrspuriges
Kraftfahrzeug.

BTW, ein Moped mit Anhänger auch.

Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
.oO GnuPG Key auf http://www.keyserver.net/ Oo.

Stefan Palm

unread,
Aug 21, 2002, 9:05:40 AM8/21/02
to
Detlef Neubauer <200...@wzrz.de> schrieb:

>Ein Mopped mit Beiwagen hat wieviele Spuren? Eine? Mehrere? Richtig,
>mehrere. Also ist ein Mopped mit Beiwagen ein mehrspuriges
>Kraftfahrzeug.

Dachte ich bis vor einer Stunde auch! Bis Richard Anacker in
de.rec.motorrad folgendes erklärte:

>§41VO
>Text zu Zeichen 276/277
>Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art,
>Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich
>ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und
>Kraftomnibussen,
>* mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen *
>zu überholen.
>
>Dieser Text wurde in dieversen Urteilen, die ich jetzt nicht mehr
>heraussuchen möchte, da ich mich zuletzt vor ca 20 Jahren damit
>beschäftigte, als Begründung dafür genommen, dass Krafträder mit Beiwagen
>KEINE mehrspurigen Kraftfahrzeuge sind.

Motorräder mit Beiwagen werden beim Überholen wie zweispurige
Fahrzeuge behandelt, also als Sonderfall betrachtet. Wären sie
Zweispurfahrzeuge, bräuchte man die Defintion nicht.

Der Rückschluß daraus lautet also in der deutschen Gesetzgebung:
Beiwagenkräder sind einspurig, außer beim Überholen!
Wenn die Erklärung nicht so dämlich wäre, könnte man über soviel
Unsinn eigentlich schon wieder lachen.
Solche Gesetze, wo die PISA-Studie doch nachgewiesen hat, dass die
Schüler heute Text schlecht verstehen! Naja die Juristen wollen halt
was zu Tun haben.

Gruss Stefan

--
Nieder mit den Alpen - freier Blick auf's Mittelmeer!

Detlef Neubauer

unread,
Aug 21, 2002, 9:18:53 AM8/21/02
to
Stefan Palm <stefa...@gmx.net> writes:

> Detlef Neubauer <200...@wzrz.de> schrieb:
>
> >Ein Mopped mit Beiwagen hat wieviele Spuren? Eine? Mehrere? Richtig,
> >mehrere. Also ist ein Mopped mit Beiwagen ein mehrspuriges
> >Kraftfahrzeug.
>
> Dachte ich bis vor einer Stunde auch! Bis Richard Anacker in
> de.rec.motorrad folgendes erklärte:
>

> Motorräder mit Beiwagen werden beim Überholen wie zweispurige
> Fahrzeuge behandelt, also als Sonderfall betrachtet. Wären sie
> Zweispurfahrzeuge, bräuchte man die Defintion nicht.
>
> Der Rückschluß daraus lautet also in der deutschen Gesetzgebung:
> Beiwagenkräder sind einspurig, außer beim Überholen!

Hier bestätigt sich mal wieder, daß logisches Denken und die Juristerei
wenig miteinander zu tun haben.

Detlef Neubauer

unread,
Aug 21, 2002, 10:52:44 AM8/21/02
to
Kathinka Diehl <no_e...@gmx.de> writes:

> Detlef Neubauer <200...@wzrz.de> wrote:
>
> > BTW, ein Moped mit Anhänger auch.
>

> Und wieso darf man die dann nur mit Motorradführerschein fahren?

Ist das so?

Heiko Jacobs

unread,
Aug 21, 2002, 11:16:57 AM8/21/02
to
Ottmar Ohlemacher <muello...@web.de> wrote:
> Und wenn ich einen Anhäger so ausbananciere, daß ihm ein Rad in der
> Mitte ausreicht?

Da braucht man nix ausbalancieren. Sowas gibt's im Fahrradbereich
serienmaessig. Einradanhaenger haben hinter einspurigen Fzg. durchaus
ihre Vorteile. (Mir reicht aber ein einfacher LIDL-Anhaenger :-) )

Im Prinzip muss es sowas auch fuer Autos gegeben haben, denn ich meine,
mal irgendwo in der StVZO ueber Einradanhaenger hinter Autos gestolpert
zu sein...

MfG: Heiko Jacobs Z!
--
Douglasstr. 30, 76133 Karlsruhe fon 0721 24069 fax 2030542 IRCnet
Geo-Bild Ing.buero jac...@geo-bild-KA.de http://geo-bild-KA.de/ Mueck
Couleurstud. Infos jac...@cousin.de http://cousin.de/ VCD KA

Ralf Roehrig

unread,
Aug 21, 2002, 11:28:06 AM8/21/02
to
Detlef Neubauer wrote:
> Ist das so?

Ja.

Lediglich Quads/ATV und Trikes dürfen, da tatsächlich Zweispurfahrzeuge,
mit Fs der Klasse B geführt werden.

Gruss

Ralf

Detlef Neubauer

unread,
Aug 21, 2002, 12:44:40 PM8/21/02
to
Ralf Roehrig <Ral...@gmx.de> writes:

Ich bin flasch verstanden worden.

Ich meinte, ob es so ist, daß man um ein Moped mit einem Anhänger zu
führen einen Mororradführerschein (A, A1) haben muß oder ob da nicht
doch schon der der Klasse M ausreicht.


Mermgfurt
-.. . - .-.. . ..-. -. . ..- -... .- ..- . .-.

NP: Blok 57 - Mean Machine

--
kann einem nich der html code egal sein... wenn die seite funzt?! ;-)
Susi Quinten in dssg

Detlef Neubauer

unread,
Aug 21, 2002, 2:39:15 PM8/21/02
to
Kathinka Diehl <no_e...@gmx.de> writes:

> Detlef Neubauer <200...@wzrz.de> wrote:
>
> > Ich meinte, ob es so ist, daß man um ein Moped mit einem Anhänger zu
> > führen einen Mororradführerschein (A, A1) haben muß oder ob da nicht
> > doch schon der der Klasse M ausreicht.
>

> Was ist Klasse M?

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisklassen.htm#Klasse_M

> Nach alten Klassen muss man für ein Mopped mit Anhänger oder Beiwagen

Mopped != Moped

Ich sprach vom Moped, du anscheinend vom Mopped. :-)


Mermgfurt
-.. . - .-.. . ..-. -. . ..- -... .- ..- . .-.

NP: VNV Nation - Untitled

Matthias Petri

unread,
Aug 21, 2002, 3:17:27 PM8/21/02
to
Hallo Kathinka,

Kathinka Diehl schrieb:
>
> Detlef Neubauer <200...@wzrz.de> wrote:

snip
und wesentliches wieder ergänzt:
Moped mit Anhänger

> Was ist Klasse M?

Ist doch egal, Mopped, Benzin, Lust und Laune brauchts zum fahren ;-)

> Nach alten Klassen muss man für ein Mopped mit Anhänger oder Beiwagen

> Klasse 1a oder 1, je nach Leistung des Moppeds haben. Die Klassen 2-5
> reichten nicht aus. Ist M etwas neues? Mopped mit Beiwagen?

Er schrub doch .. mit Hänger

Abgesehen davon ist Mopped mit Hänger nicht so prickelnd da auf 60km/
limitiert :-((


> Gruß, Kathinka
> --
> Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.

Auf der Seit fährt man vorbei ;.)

Matthias Petri
--
CB400N BJ80 145Mm; XJ650 BJ81 174Mm(RIP); UT KTN125 BJ51 ?Mm; VX800 BJ93
50Mm; NSU MAX BJ53 ?Mm


Matthias Petri

unread,
Aug 21, 2002, 3:10:59 PM8/21/02
to
Hallo Ottmar,

Ottmar Ohlemacher schrieb:
>
> On 21 Aug 2002 14:34:54 +0200, Detlef Neubauer <200...@wzrz.de>


> wrote:
>
> >Ein Mopped mit Beiwagen hat wieviele Spuren? Eine? Mehrere? Richtig,
> >mehrere. Also ist ein Mopped mit Beiwagen ein mehrspuriges
> >Kraftfahrzeug.

Ich entsinne mich dunkel, dass Motorräder per definition Einspurig
sind...

> >
> >BTW, ein Moped mit Anhänger auch.

auch wenn ein Anhänger mit mehr als einem Rad gezogen wird.
> >
> >
> >
> scnr


>
> Und wenn ich einen Anhäger so ausbananciere, daß ihm ein Rad in der
> Mitte ausreicht?

Einrädrige Anhänger wurden schon immer an Motorräder genutzt, seit
einiger Zeit sieht man solche Konstruktionen auch oft als Lastenhänger
am Fahrrad.


> mfG Ottmar
> --
> Bäume haben nichts am Straßenrand zu suchen. Weg damit!

Ich find das schön und angenehm. Es gibt viel zu wenig Alleen. Auch wenn
ich nicht alle Geschwindigkeitsbegrenzungen akzeptieren kann, kann ich
mich doch beherrschen und auf Alleen etwas langsamer tun.

Ralf Roehrig

unread,
Aug 22, 2002, 5:40:37 AM8/22/02
to
Detlef Neubauer wrote:
> Ich bin flasch verstanden worden.

Sorry, kann vorkommen.

> Ich meinte, ob es so ist, daß man um ein Moped mit einem Anhänger zu
> führen einen Mororradführerschein (A, A1) haben muß oder ob da nicht
> doch schon der der Klasse M ausreicht.

Es reicht der Führerschein für das Zugfahrzeug. Eine Erweiterung um die
Klasse E ist bei einspurigen Fahrzeugen nicht notwendig. Es gibt also
keinen AE, ME A1E oder ähnliches.

Je nachdem welche Leistung und ccm Kapazität dein Mopped/Moped/Mokick
hat ist also eine Fahrerlaubnis der Klassen M, A, A1 oder sogar nur eine
Prüfbestätigung notwendig ;-)

Aber beim PKW ist es ja genauso. Die E brauchst Du ja erst ab einem
gewissen zulässigen GG des mitgeführten Anhängers.

Gruss

Ralf

Stefan Kaintoch

unread,
Aug 22, 2002, 8:15:10 AM8/22/02
to
Bernd Sluka <be...@kmz.de> wrote:
> Krafträder wiederum können "einen Beiwagen mitführen", ähnlich einem
> Anhänger. Sie werden dadurch AFAIR nicht mehrspurige Kraftfahrzeuge,
> außer sie sind ohnehin mehrspurig

Klingt soweit schlüssig. Aber wie würdest Du Kräder einordnen,
deren Beiwagen *nicht* abmontiert werden kann (zB nur ein Rahmen
für beide Teile)?

Bye, Stefan

Hilmar Bunjes

unread,
Aug 22, 2002, 10:17:33 AM8/22/02
to
> > Krafträder wiederum können "einen Beiwagen mitführen", ähnlich einem
> > Anhänger. Sie werden dadurch AFAIR nicht mehrspurige Kraftfahrzeuge,
> > außer sie sind ohnehin mehrspurig
>
> Klingt soweit schlüssig. Aber wie würdest Du Kräder einordnen,
> deren Beiwagen *nicht* abmontiert werden kann (zB nur ein Rahmen
> für beide Teile)?

Vielleicht werden als Spuren ja nur die angetriebenen Spuren gezählt, dann
käme die Definition aus dem Gesetz doch wunderbar hin.

Hilmar


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