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Stromverteiler auf Grundstück

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Franz Herrmann

未读,
2006年12月14日 01:27:272006/12/14
收件人
Hallo NG,

wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
Energieversorgers.
Vom Vorbesitzer wurde der Aufstellung vor ca. 20 Jahren zwar mündlich
zugestimmt, aber eine schriftliche Vereinbarung wurde darüber nicht
getroffen. Sogar die Reinigung und Pflege (Unkraut etc) wurde vom Vorgänger
freiwillig und kostenfrei vorgenommen.

Nun möchten wir das entweder dieser Kasten entfernt wird, oder der Versorger
eine angemessene Vergütung für die Nutzung unseres Grundstücks zahlt.
Macht der Eintritt in Verhandlungen Sinn und wie könnte man vorgehen?


MfG
Franz Herrmann


Herbert Rieger

未读,
2006年12月14日 03:34:282006/12/14
收件人

"Franz Herrmann" <her...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:elqqsb$pfi$03$1...@news.t-online.com...

> Nun möchten wir das entweder dieser Kasten entfernt wird, oder der
> Versorger eine angemessene Vergütung für die Nutzung unseres Grundstücks
> zahlt.
> Macht der Eintritt in Verhandlungen Sinn und wie könnte man vorgehen?

Liest Du
AvBeltV


§ 8


Grundstücksbenutzung


(1) Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben
für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungs- und
Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu-
und Fortleitung von Elektrizität über ihre im gleichen
Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von
Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche
Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur
Grundstücke, die an die Stromversorgung angeschlossen sind, die vom
Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Stromversorgung
eines angeschlossenen Grundstücks genutzt werden oder für die die
Möglichkeit der Stromversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Sie entfällt ferner, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den
Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten
würde.


(2) Der Kunde oder Anschlußnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang
der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.


(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen
verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr
zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen; dies gilt nicht, soweit
die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks
dienen.


(4) Wird der Strombezug eingestellt, so hat der Eigentümer die auf
seinen Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch fünf Jahre
unentgeltlich zu dulden, es sei denn, daß ihm dies nicht zugemutet
werden kann.

Ciao

Herbert


HaJo Hachtkemper

未读,
2006年12月14日 04:04:172006/12/14
收件人
Halli-Hallo!

Bitte die Umlautbenutzung deklarieren oder einstellen. Danke!

Herbert Rieger schrieb am 14.12.2006 09:34:
> Liest Du
> AvBeltV
> � 8
> Grundst�cksbenutzung
> (1) Kunden und Anschlu�nehmer, die Grundst�ckseigent�mer sind, haben
> f�r Zwecke der �rtlichen Versorgung (Niederspannungs- und


> Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu-

> und Fortleitung von Elektrizit�t �ber ihre im gleichen
> ...

Was genau hast Du denn an der Benutzung des Raums *über* dem
Grundstück nicht verstanden? Im von Dir zitierten Text geht es nicht
um Leitungen auf dem Grundstück.

Ciao/HaJo

Thomas Paschke

未读,
2006年12月14日 04:10:332006/12/14
收件人
On 2006-12-14, HaJo Hachtkemper wrote:
>
> Was genau hast Du denn an der Benutzung des Raums *über* dem
> Grundstück nicht verstanden? Im von Dir zitierten Text geht es nicht
> um Leitungen auf dem Grundstück.
>
Und what about "ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen
Einrichtungen"?
"Sonstige Einrichtungen" ist zwar verdammt allgemein, sollte aber den
Kasten beinhalten.

Thomas

HaJo Hachtkemper

未读,
2006年12月14日 04:19:392006/12/14
收件人
Halli-Hallo!

Leitungsträger sind unter den Namen Strommasten bekannt. Es geht aber
immer noch um Einrichtungen *über* dem Grundstück, nicht *auf* dem
Grundstück.

Ciao/HaJo

Marco Sondermann

未读,
2006年12月14日 04:42:322006/12/14
收件人
HaJo Hachtkemper folterte am 14.12.2006 folgende Tasten:

>>> Was genau hast Du denn an der Benutzung des Raums *über* dem
>>> Grundstück nicht verstanden? Im von Dir zitierten Text geht es nicht
>>> um Leitungen auf dem Grundstück.
>>>
>> Und what about "ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen
>> Einrichtungen"?
>> "Sonstige Einrichtungen" ist zwar verdammt allgemein, sollte aber den

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


>> Kasten beinhalten.
>
> Leitungsträger sind unter den Namen Strommasten bekannt. Es geht aber
> immer noch um Einrichtungen *über* dem Grundstück, nicht *auf* dem
> Grundstück.

Bist du blind? "Sonstige Einrichtungen", hat Thomas doch extra noch mal
hervorgehoben.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Kurt Guenter

未读,
2006年12月14日 05:28:032006/12/14
收件人
"Franz Herrmann" <her...@t-online.de> schrieb:

>wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
>befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
>Energieversorgers.

und der ist plötzlich da gewachssen?

>Vom Vorbesitzer wurde der Aufstellung vor ca. 20 Jahren zwar mündlich
>zugestimmt, aber eine schriftliche Vereinbarung wurde darüber nicht
>getroffen.

Und? Auch mündliche Verträge sind Verträge und einzuhalten.

>Nun möchten wir das entweder dieser Kasten entfernt wird,

dann kündigt schonmal Eure Stromversorgung. Ohne Kasten kein Strom.


> oder der Versorger eine angemessene Vergütung für die Nutzung
> unseres Grundstücks zahlt.

er zahlt doch schon, in dem er Euch mit Strom beliefert. Wenn er an
Euch noch zahlen soll, wird Euer Strom doch nur teurer.


Florian Janßen

未读,
2006年12月14日 05:34:272006/12/14
收件人
Herbert Rieger schrieb:

> (4) Wird der Strombezug eingestellt, so hat der Eigentümer die auf
> seinen Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch fünf Jahre
> unentgeltlich zu dulden, es sei denn, daß ihm dies nicht zugemutet
> werden kann.

Da ist doch die Lösung! Einfach eigenen Strom produzieren oder keinen
brauchen, auf jeden Fall den Bezug einstellen und in spätestens 5 Jahren
ist das hässliche graue Kästchen weg.

Gruß, Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"

http://www.florian-Janssen.de

Franz Herrmann

未读,
2006年12月14日 05:40:232006/12/14
收件人
"Kurt Guenter" schrieb:

>>wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
>>befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
>>Energieversorgers.
>
> und der ist plötzlich da gewachssen?

Warum denn so agressiv?

>>Vom Vorbesitzer wurde der Aufstellung vor ca. 20 Jahren zwar mündlich
>>zugestimmt, aber eine schriftliche Vereinbarung wurde darüber nicht
>>getroffen.
>
> Und? Auch mündliche Verträge sind Verträge und einzuhalten.

Wir haben aber werder einen mündlichen, noch einen schriftlichen Vertrag mit
dem Energieversorger.


>>Nun möchten wir das entweder dieser Kasten entfernt wird,
>
> dann kündigt schonmal Eure Stromversorgung. Ohne Kasten kein Strom.
>

Warum sollen wir denn unsere Stromversorgung kündigen? Der "Kasten" dient
wohl als Verteiler - auch für angrenzende Grundstücke.


>> oder der Versorger eine angemessene Vergütung für die Nutzung
>> unseres Grundstücks zahlt.
>
> er zahlt doch schon, in dem er Euch mit Strom beliefert. Wenn er an
> Euch noch zahlen soll, wird Euer Strom doch nur teurer.

Kann es sein, dass du dich im Forum geirrt hast?


Schönen Tag noch


Ulrich Hoffmann

未读,
2006年12月14日 05:58:022006/12/14
收件人

"Franz Herrmann" schrieb:

>>>wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
>>>befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
>>>Energieversorgers.
>

>>>Vom Vorbesitzer wurde der Aufstellung vor ca. 20 Jahren zwar mündlich
>>>zugestimmt, aber eine schriftliche Vereinbarung wurde darüber nicht
>>>getroffen.
>>
>> Und? Auch mündliche Verträge sind Verträge und einzuhalten.
>
> Wir haben aber werder einen mündlichen, noch einen schriftlichen Vertrag mit dem Energieversorger.

Der Stromversorger hatte vor 20 Jahren angefragt und ihr habt
zugestimmt. Damit ist eine Vereinbarung (genauer: "Vertrag")
zustande gekommen, was sich auch dadurch dokumentiert,
dass der Aufbau des Verteilerkastens vor 20 Jaren zugelassen
wurde.

Ich sehe daher nur die Möglichkeit, diese Vereinbarung zu
kündigen.

UH


Sebastian Biallas

未读,
2006年12月14日 06:01:222006/12/14
收件人
Ulrich Hoffmann wrote:
>
> "Franz Herrmann" schrieb:
>
>>>> wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
>>>> befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
>>>> Energieversorgers.
>>
>>>> Vom Vorbesitzer wurde der Aufstellung vor ca. 20 Jahren zwar mündlich
>>>> zugestimmt, aber eine schriftliche Vereinbarung wurde darüber nicht
>>>> getroffen.
>>>
>>> Und? Auch mündliche Verträge sind Verträge und einzuhalten.
>>
>> Wir haben aber werder einen mündlichen, noch einen schriftlichen
>> Vertrag mit dem Energieversorger.
>
> Der Stromversorger hatte vor 20 Jahren angefragt und ihr habt
> zugestimmt.

Der Stromversorger wusste vor 20 Jahren, dass der OP im Januar 2005
dieses Haus kaufen will und hat deswegen bei ihm nachgefragt?

Die Glaskugel möchte ich auch haben.

--
Gruß,
Sebastian

Sebastian Biallas

未读,
2006年12月14日 06:02:572006/12/14
收件人
Franz Herrmann wrote:
> Hallo NG,
>
> wir sind ab Januar Besitzer eines Einfamilienhauses. Auf dem Grundstück
> befindet sich einer dieser häßlichen grauen Stromverteilerkästen des
> Energieversorgers.

<e35hn8$g94$1...@online.de> ff.

--
Gruß,
Sebastian

Franz Herrmann

未读,
2006年12月14日 06:17:112006/12/14
收件人
"Ulrich Hoffmann" schrieb:

> Der Stromversorger hatte vor 20 Jahren angefragt und ihr habt
> zugestimmt. Damit ist eine Vereinbarung (genauer: "Vertrag")
> zustande gekommen, was sich auch dadurch dokumentiert,
> dass der Aufbau des Verteilerkastens vor 20 Jaren zugelassen
> wurde.
>
> Ich sehe daher nur die Möglichkeit, diese Vereinbarung zu
> kündigen.

Dem Stromversorger wurde seinerzeit vom Vorbesitzer erlaubt den dort
Verteiler aufzustellen.
Da wir persönlich weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung mit dem Versorger
getroffen haben, können wir eine solche auch nicht kündigen, zumal der
Vorbesitzer die "Erlaubnis" einem Unternehmen erteilt hat, welches
inzwischen vom aktuellen Konzern "geschluckt" wurde.

Gruß
Franz Herrmann


Ulrich Hoffmann

未读,
2006年12月14日 06:28:102006/12/14
收件人

"Franz Herrmann" schrieb:

>> Der Stromversorger hatte vor 20 Jahren angefragt und ihr habt
>> zugestimmt. Damit ist eine Vereinbarung (genauer: "Vertrag")
>> zustande gekommen, was sich auch dadurch dokumentiert,
>> dass der Aufbau des Verteilerkastens vor 20 Jaren zugelassen
>> wurde.
>>
>> Ich sehe daher nur die Möglichkeit, diese Vereinbarung zu
>> kündigen.
>
> Dem Stromversorger wurde seinerzeit vom Vorbesitzer erlaubt den dort Verteiler aufzustellen.

Und diese Erlaubnis gilt, bis sie widerrufen wird. Ein neuer
Grundstückseigentümer ist an die Erlaubnis gebunden.

UH

Holger Pollmann

未读,
2006年12月14日 06:31:262006/12/14
收件人
"Ulrich Hoffmann" <UH04...@gmx.de> schrieb:

>> Dem Stromversorger wurde seinerzeit vom Vorbesitzer erlaubt den
>> dort Verteiler aufzustellen.
>
> Und diese Erlaubnis gilt, bis sie widerrufen wird.

Wieso? Ich würde ja sagen, daß es sich dabei um ein personenbezogenes
Rechtsgeschäft handelt, weil das immer der Fall ist, sofern nicht das
Gesetz bestimmt, daß sich irgend welche Rechtsverhältnisse auf den immer
jeweiligen Grundstückseigentümer beziehen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Franz Herrmann

未读,
2006年12月14日 06:35:242006/12/14
收件人
"Sebastian Biallas" schrieb:

> <e35hn8$g94$1...@online.de> ff.

Danke ;-)

Gruß
Franz


Sevo Stille

未读,
2006年12月14日 06:37:182006/12/14
收件人
Sebastian Biallas wrote:

> Der Stromversorger wusste vor 20 Jahren, dass der OP im Januar 2005
> dieses Haus kaufen will und hat deswegen bei ihm nachgefragt?

Er hat den Aussagen des OP nach beim Eigentümer nachgefragt - daß dessen
Person in der Zwischenzeit gewechselt hat ist unerheblich, bestehende
Verträge und Lasten gehen beim Eigentümerwechsel an den neuen über...

Gruß Sevo

St. Ruete_r

未读,
2006年12月14日 06:49:112006/12/14
收件人
> Dem Stromversorger wurde seinerzeit vom Vorbesitzer erlaubt den dort
> Verteiler aufzustellen.
> Da wir persönlich weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung mit dem
> Versorger getroffen haben, können wir eine solche auch nicht kündigen,
> zumal der Vorbesitzer die "Erlaubnis" einem Unternehmen erteilt hat,
> welches inzwischen vom aktuellen Konzern "geschluckt" wurde.

Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung? Insbesondere: keinen Eintrag
ins Grundbuch (Lasten, besondere Nutzungsrechte)? Das wundert mich stark...
Selbst wenn dem so ist:
Ihr habt das Haus und Grundstück vom Vorbesitzer gekauft und übernehmt es
mit allen Rechten und Pflichten. Der Verteilerkasten war beim Kauf dort, der
Hausbesitzer hat zum Errichtungszeitpunkt zugestimmt und eine erteilte
Genehmigung habt Ihr quasi zu übernehmen (das heißt daß Ihr ab Kaufdatum
Vertragspartner von $Stromkonzern seid). Unbenommen bleibt es Euch
natürlich, die bestehende Vereinbarung zu kündigen (eben beim Nutzer),
sofern eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag vorgesehen ist - wahrscheinlich
wird Euch dann ein netter Brief des Stromkonzerns erreichen, in dem
detailliert die Einzelheiten des bestehenden Vertrages aufgelistet sind,
inclusive eines wahrscheinlich bestehenden Kündigungsverzichts von
$Grundstückseigentümer. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen daß
$Stromkonzern auch keine schriftlichen Unterlagen hat...

Steffen


Holger Pollmann

未读,
2006年12月14日 06:54:102006/12/14
收件人
"St. Ruete_r" <schwar...@gmx.net> schrieb:

> Ihr habt das Haus und Grundstück vom Vorbesitzer gekauft und
> übernehmt es mit allen Rechten und Pflichten.

Wo steht das? Woraus soll sich das ergeben?

Wenn die Vorbesitzer noch eine Schuld bei einem Handwerker haben, der das
Haus mitgebaut hat, geht die dann (ohne jegliche dingliche Sicherung mit
Bezug auf das Grundstück) auch über? Und woraus sollte sich das ergeben?

Andreas H. Zappel

未读,
2006年12月14日 12:39:452006/12/14
收件人
HaJo Hachtkemper <dezember_zwe...@newsgroups.02368.net>
wrote:

>> Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu-

>> und Fortleitung von Elektrizit?t ?ber ihre im gleichen


>> ...
>
>Was genau hast Du denn an der Benutzung des Raums *über* dem
>Grundstück nicht verstanden? Im von Dir zitierten Text geht es nicht

Wenn eine Leitung vorne in das Grundstueck hinein geht und hinten
wieder heraus (und zwar im Boden vergraben) wird sie auch ueber das
Grundstueck verlegt.

Atschuess

Andreas

Rupert Haselbeck

未读,
2006年12月14日 13:29:442006/12/14
收件人
Sevo Stille schrieb:

Steht wo?
Verwechselst du gerade Rechte aus einem persönlichen Rechtsverhältnis,
einem Vertrag, mit einem Recht an einem Grundstück?

MfG
Rupert

Ulrich Mindrup

未读,
2006年12月14日 13:58:562006/12/14
收件人
Andreas H. Zappel schrieb:

>
> Wenn eine Leitung vorne in das Grundstueck hinein geht und hinten
> wieder heraus (und zwar im Boden vergraben) wird sie auch ueber das
> Grundstueck verlegt.
>

Eine "im Boden vergrabene Leitung" nennt der Fachmann üblicherweise
Kabel ;-)

Allerdings weiß ich nicht, ob das auch dem Gesetzgeber bekannt ist oder
ob er auch Kabel mit einschließt wenn er den Begriff "Leitung"
verwendet. Zu vermuten wäre es.

Grüße

Ulrich

Kurt Guenter

未读,
2006年12月14日 15:54:492006/12/14
收件人
Sebastian Biallas <groups...@spamgourmet.com> schrieb:

>Der Stromversorger wusste vor 20 Jahren, dass der OP im Januar 2005
>dieses Haus kaufen will und hat deswegen bei ihm nachgefragt?

Du redest Blech! Geschlossene Verträge, auch wenn sie nur mündlich
sind, gehen bei Verkauf auf den neuen Eigentümer über.

>Die Glaskugel möchte ich auch haben.

die braucht man für einfachste Grundregeln nicht.

Kurt Guenter

未读,
2006年12月14日 15:53:232006/12/14
收件人
"Franz Herrmann" <her...@t-online.de> schrieb:

>Wir haben aber werder einen mündlichen, noch einen schriftlichen Vertrag mit
>dem Energieversorger.

aber klar doch, vom Vorbesitzer übernommen. Alle Rechten und Pflichten
.....

>Warum sollen wir denn unsere Stromversorgung kündigen?

weil der Kasten FÜR die Stromversorgung nunmal benötigt wird.


R.R.K0pp

未读,
2006年12月14日 16:33:542006/12/14
收件人
Ulrich Mindrup <ulrich....@gmx.net> meinte:

>Andreas H. Zappel schrieb:
>>
>> Wenn eine Leitung vorne in das Grundstueck hinein geht und hinten
>> wieder heraus (und zwar im Boden vergraben) wird sie auch ueber das
>> Grundstueck verlegt.
>
>Eine "im Boden vergrabene Leitung" nennt der Fachmann üblicherweise
>Kabel ;-)
>

Welcher Fachmann ist das?

Eine elektrische Leitung kann ein Kabel sein, ein Kabel ist aber noch
lange keine Leitung.

>Allerdings weiß ich nicht, ob das auch dem Gesetzgeber bekannt ist oder
>ob er auch Kabel mit einschließt wenn er den Begriff "Leitung"
>verwendet. Zu vermuten wäre es.
>

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber den Begriff Kabel verwendet,
wenn es um elektrische Leitungen geht.

--
Rolf

Falk Willberg

未读,
2006年12月14日 16:46:302006/12/14
收件人
R.R.K0pp schrieb:
...

> Eine elektrische Leitung kann ein Kabel sein, ein Kabel ist aber noch
> lange keine Leitung.

Abgesehen vom Längenmaß ist ein Kabel immer eine elektrische Leitung.

...

> Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber den Begriff Kabel verwendet,
> wenn es um elektrische Leitungen geht.

Wäre ja auch zu eng gefasst: Jedes¹ Kabel ist eine elektrische Leitung
aber nicht jede elektrische Leitung ist ein Kabel.

Falk
¹) Abgesehen von abgeleiteten Begriffen wie "Kabel" für ein Telegramm
oder mglw. auch bestimmte Leinen oder Seile.

Rupert Haselbeck

未读,
2006年12月14日 17:17:592006/12/14
收件人
Falk Willberg schrieb:

> Abgesehen vom Längenmaß ist ein Kabel immer eine elektrische Leitung.

Wie funktioniert das denn bei einem Glasfaserkabel mit der elektrischen
Leitung?

MfG
Rupert

Hans-Jürgen Meyer

未读,
2006年12月14日 17:21:142006/12/14
收件人
Ulrich Mindrup schrieb:

> Andreas H. Zappel schrieb:
>
>>
>> Wenn eine Leitung vorne in das Grundstueck hinein geht und hinten
>> wieder heraus (und zwar im Boden vergraben) wird sie auch ueber das
>> Grundstueck verlegt.
>>
>
> Eine "im Boden vergrabene Leitung" nennt der Fachmann üblicherweise
> Kabel ;-)
>
Muss ich mir jetzt wegen meiner Wasser*leitung* Gedanken machen? Nicht
das ich da noch einen "gewischt" bekomme wenn ich mir die Hände wasche.
Oder habe ich was verpasst und das heisst jetzt "Wasserkabel". Und was
ist mit meiner Gasleitung? =-O

Kabel war für mich immer etwas mit dem Strom oder Licht weitergeleitet
wird :(

Hans-Jürgen

Rupert Haselbeck

未读,
2006年12月14日 17:20:082006/12/14
收件人
Kurt Guenter schrieb:

> Du redest Blech!

Hmm

> Geschlossene Verträge, auch wenn sie nur mündlich
> sind, gehen bei Verkauf auf den neuen Eigentümer über.

Nein

>>Die Glaskugel möchte ich auch haben.
> die braucht man für einfachste Grundregeln nicht.

Stimmt. Dafür würde ein Blick ins Gesetz genügen

MfG
Rupert

Falk Willberg

未读,
2006年12月14日 17:31:442006/12/14
收件人
Rupert Haselbeck schrieb:

Gar nicht. Ok, noch ein Kabel, das keine elektrische Leitung ist......

Falk

R.R.K0pp

未读,
2006年12月15日 08:07:432006/12/15
收件人
Falk Willberg <Fawegl...@falk-willberg.de> meinte:

>R.R.K0pp schrieb:
>...
>> Eine elektrische Leitung kann ein Kabel sein, ein Kabel ist aber noch
>> lange keine Leitung.
>
>Abgesehen vom Längenmaß ist ein Kabel immer eine elektrische Leitung.
>

Die Welt geht auch hinter'm Horizont noch weiter ;-)

Ein Kabel ist ein Seil oder ein Tau oder wie man es sonst noch nennen
will, das in einer bestimmten Verseiltechnik hergestellt ist, nämlich
im Kabelschlag. Seile von Hängebrücken sind Stahlkabel oder die von
Seilbahnen, von Skiliften und so fort. Vieladrige elektrische
Leitungen werden halt im Kabelschlag (gegenläufige, mehrlagige
Verseilung) hergestellt. Ein dreiadriges Netz-"Kabel" ist im
eigentlichen Sinne eben *kein* Kabel. Und ein Koaxkabel bestimmt auch
nicht. Aber Hochspannungs-"Leitungen" sind fast immer Kabel, in dem
Falle eben aus Aluiniumdrähten.

Kabel gab es schon zu Zeiten, wo das Schärfste war, was man mit
Elektrizität machen konnte, die Haare von jemanden knistern zu lassen.

>> Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber den Begriff Kabel verwendet,
>> wenn es um elektrische Leitungen geht.
>

>Wäre ja auch zu eng gefasst: Jedesš Kabel ist eine elektrische Leitung


>aber nicht jede elektrische Leitung ist ein Kabel.
>

>š) Abgesehen von abgeleiteten Begriffen wie "Kabel" für ein Telegramm


>oder mglw. auch bestimmte Leinen oder Seile.
>

Genau von denen hat das Elektrokabel seinen Namen.

--
Rolf

Falk Willberg

未读,
2006年12月15日 08:46:082006/12/15
收件人
R.R.K0pp schrieb:

> Falk Willberg <Fawegl...@falk-willberg.de> meinte:
>
>> R.R.K0pp schrieb:
>> ...
>>> Eine elektrische Leitung kann ein Kabel sein, ein Kabel ist aber noch
>>> lange keine Leitung.
>> Abgesehen vom Längenmaß ist ein Kabel immer eine elektrische Leitung.
>>
> Die Welt geht auch hinter'm Horizont noch weiter ;-)

Nun erschrecke mich doch bitte nicht so....

> Ein Kabel ist ein Seil oder ein Tau oder wie man es sonst noch nennen

> will, das in einer bestimmten Verseiltechnik hergestellt ist,....

Ich weiß. Gaaanz oben im Fread steht aber: "... für Zwecke der örtlichen
Versorgung (Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und
Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über
ihre..."

Und da geht es eben nicht um Schiffe anbinden oder Autos abschleppen....

Falk

R.R.K0pp

未读,
2006年12月15日 09:18:402006/12/15
收件人
Falk Willberg <Fawegl...@falk-willberg.de> meinte:

>R.R.K0pp schrieb:
>> Falk Willberg <Fawegl...@falk-willberg.de> meinte:
>>
>>> R.R.K0pp schrieb:
>>> ...
>>>> Eine elektrische Leitung kann ein Kabel sein, ein Kabel ist aber noch
>>>> lange keine Leitung.
>>> Abgesehen vom Längenmaß ist ein Kabel immer eine elektrische Leitung.
>>>
>> Die Welt geht auch hinter'm Horizont noch weiter ;-)
>
>Nun erschrecke mich doch bitte nicht so....
>

Schlechtes Gewissen? Das soll ja manchmal die Ursache von
Schreckhaftzigkeit sein ;-)

>> Ein Kabel ist ein Seil oder ein Tau oder wie man es sonst noch nennen
>> will, das in einer bestimmten Verseiltechnik hergestellt ist,....
>
>Ich weiß. Gaaanz oben im Fread steht aber: "... für Zwecke der örtlichen
>Versorgung (Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und
>Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über
>ihre..."
>

Und nicht mehr "gaaanz" so weit oben heißt es dagegen:

| Eine "im Boden vergrabene Leitung" nennt der Fachmann üblicherweise
| Kabel ;-)
|

| Allerdings weiß ich nicht, ob das auch dem Gesetzgeber bekannt ist oder
| ob er auch Kabel mit einschließt wenn er den Begriff "Leitung"
| verwendet. Zu vermuten wäre es.

Daraus hatte ich auf eine Begriffsverwirrung des Autors geschlossen
und mich bemüht, die offenbar fehlenden Informationen nachzuliefern.

>Und da geht es eben nicht um Schiffe anbinden oder Autos abschleppen....
>

Aber genau! Es geht um "Anbringen und Verlegen von Leitungen". Um
elektrische, genauer gesagt.

--
Rolf

Franz Herrmann

未读,
2006年12月15日 09:51:392006/12/15
收件人
Hallo noch mal,

ich hatte gestern parallel beim Versorger nachgefragt und um Auskunft
gebeten. Die "Sachbearbeiterin" versuchte mich abzuwimmeln indem sie sich
auf die Verordnungen etc. berief, die teilweise hier schon genannt wurden.
Meine "Argumente" (THX) konnte sie allerdings nicht entkräften und schnell
wurde mir klar, dass sie mir nicht wirklich helfen wollte/konnte.

Heute erhielt ich einen Anruf des zuständigen Abteilungsleiters, der mit
allen Details vertraut war und sich offensichtlich gut vorbereitet hatte.
Anfangs versuchte er noch mich wortgewandt davon zu überzeugen, dass
unsererseits eine "Duldungspflicht" bestehe und wir uns sicher schnell an
den Kasten gewöhnen werden.

Als er merkte, dass mich seine Argumente nicht überzeugen, lenkte er ein und
erinnerte sich plötzlich daran, dass auch seitens des Versorgers Pflichten
bestehen. So darf z.B. ein solcher Kasten die wirtschaftliche Nutzung des
Grundstücks nicht beinträchtigen.

Als ich ihm daraufhin sagte, dass wir den Platz hinter dem Verteiler gern
für einen Carport nutzen würden, dies aber nicht möglich sei, weil er die
Einfahrt versperrt, war der Drops gelutscht.

Ohne Eure Anregungen und Hinweise hätten wir uns wohl mit dem Kasten
anfreunden müssen.

Gruß und Dank

Franz

Thomas Hagenbucher

未读,
2006年12月15日 13:22:122006/12/15
收件人
Franz Herrmann schrieb:

Wobei es sich bei der "Beseitigung" ganz schnell nur um eine "Verlegung"
handen kann.

Franz Herrmann

未读,
2006年12月15日 14:26:392006/12/15
收件人
"Thomas Hagenbucher" schrieb:

> Wobei es sich bei der "Beseitigung" ganz schnell nur um eine "Verlegung"
> handen kann.

Darüber werde ich mir zu gegebener Zeit Gedanken machen. Und bis dahin
betrachte ich mein Problem erstmal als gelöst.

Außerdem hatte ich den Eindruck, dass der Versorger kein Interesse an einer
weiteren (öffentlichen) Konfrontation hat und die Angelegenheit viel lieber
im stillen Kämmerlein regeln möchte.

Gruß
Franz

PS
Wie dato war mir noch gar nicht aufgefallen, wie viele von diesen Kästen die
Vorgärten zieren.


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