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Kfz-Zulassung in Deutschland ohne inlaendischen Wohnsitz

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W. Ulrich

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Feb 19, 2012, 12:17:18 PM2/19/12
to
Hallo, gegeben sei folgende Ausgangslage:

Ein deutscher Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz
in Deutschland hat und nicht im Inland gemeldet ist,
möchte in Deutschland ein Kfz zur privaten Nutzung auf
sich zulassen und halten.

Ich habe vorhin in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom
3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1
der Verordnung vom 13. Januar 2012 (BGBl. I S. 103) geändert
worden ist, geschmökert.

( Im Internet unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv_2011/gesamt.pdf[http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv_2011/gesamt.pdf
)

In Abschnitt 2, Zulassungsverfahren, § 6 Antrag auf Zulassung,
heisst es unter (1):

| "Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich
| zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen."

In Abschnitt 7, Durchführungs- und Schlussvorschriften,
§ 46 Zuständigkeiten, heisst es unter (2):

| "[...] Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder
| keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder
| des Aufenthaltsorts _eines_ _Empfangsberechtigten_
| zuständig. [...]"

Wenn ich dies beides richtig interpretiere, dann ist es nicht
erforderlich, dass man einen Wohnsitz in Deutschland hat, um
ein Auto in Deutschland auf sich zulassen zu können.

Es reicht meiner Einschätzung nach aus, einen sogenannten
"Empfangsberechtigten" mit Wohn- oder Aufenthaltsort in
Deutschland zu haben. Die für dessen Wohnort zuständige
Behörde ist dann zuständig für die Entgegennahme des
Antrages auf Zulassung und für die Zulassung eines Autos
auf den Namen desjenigen, der keinen Wohnsitz in
Deutschland hat, aber in Deutschland ein Kfz halten will.

In den Autopapieren werden zusätzlich zu den Daten
desjenigen, auf den das Auto zugelassen wid, auch
die Daten des Empfangsberechtigten eingetragen.

Ist meine Einschätzung richtig?

Falls ja:

Welche Rolle bzw Funktion hat der "Empfangsberechtigte"
wem gegenüber genau?
Welche Rechte und Pflichten sind an die Eigenschaft,
"Empfangsberechtigter" zu sein, geknüpft?
Wo kann ich mehr darüber und die damit in Zusammenhang
stehenden Rechtsgrundlagen erfahren?

(Ich würde gerne gut bescheid wissen, _bevor_ ich mich
mit den Leuten von der Kfz-Zulassung ins Benehmen
setze...)

Besten Dank

W. U.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 19, 2012, 12:49:29 PM2/19/12
to
On 19 Feb., 18:17, "W. Ulrich" <butter...@spamherelots.com> wrote:

> In Abschnitt 2, Zulassungsverfahren, § 6 Antrag auf Zulassung,
> heisst es unter (1):
>
> | "Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich
> | zuständigen Zulassungsbehörde zu  beantragen."
>
> In Abschnitt 7, Durchführungs- und Schlussvorschriften,
> § 46 Zuständigkeiten, heisst es unter (2):
>
> | "[...] Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder
> | keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder
> | des Aufenthaltsorts _eines_ _Empfangsberechtigten_
> | zuständig. [...]"

Da hast du dir IMHO den falschen Satz ausgesucht. Da geht es offenbar
um juristische Personen, denn natürliche Personen haben keinen Sitz,
keine Niederlassung und keine Dienststelle.

Im Satz davor heißt es aber:
" Örtlich zuständig ist, [...], die Behörde des Wohnorts, [...],
mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder
Betroffenen, [...]."
Es ist also explizit geregelt, wo Menschen ohne Wohnort ihr Fahrzeug
anmelden müssen.

W. Ulrich

unread,
Feb 19, 2012, 3:18:52 PM2/19/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Da hast du dir IMHO den falschen Satz ausgesucht. Da geht es offenbar
> um juristische Personen, denn natürliche Personen haben keinen Sitz,
> keine Niederlassung und keine Dienststelle.
>
> Im Satz davor heißt es aber:
> " Örtlich zuständig ist, [...], die Behörde des Wohnorts, [...],
> mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder
> Betroffenen, [...]."
> Es ist also explizit geregelt, wo Menschen ohne Wohnort ihr Fahrzeug
> anmelden müssen.

Hallo und Danke für die Antwort!

Ich fühle mich, was das richtige Interpretieren dieser Regelung
angeht, noch immer nicht sicher:

Ich habe in meinem Initialposting den Absatz 2 des Paragraphen 46
der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S.
139), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Januar
2012 (BGBl. I S. 103) geändert worden ist, erwähnt und den
Schluss gezogen, dass man als Privatperson auch ohne Wohnsitz
im Inland ein Auto anmelden kann, wenn man einen
Empfangsberechtigten benennt.

Der besagte Paragraph 46 lautet:

| § 46 Zuständigkeiten
|
| [...]
|
| (2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben
| ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes
| der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels
| eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers

Es ist also bei Privatpersonen ohne Wohnsitz im Inland wohl
die Behörde am Aufenthaltsort (wohl zum Zeitpunkt des Autokaufs)
zuständig und solche Leute können ihr Auto dort zulassen, wo sie
es kaufen, weil sie sich eben dort aufhalten, wo sie es kaufen?

| oder
| Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und
| Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde
| des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder
| Dienststelle.

Okay - Privatpersonen ohne inländischen Wohnsitz sind wohl nichts
dergleichen.

| Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung
| oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder
| des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

Bei diesem Satz stellt sich mir die Frage, ob man "mathematisch" zu
interpretieren hat, oder nach irgendeiner anderen Hermeneutik:

"Sitz", "Niederlassung" oder "Dienststelle" sind Ausdrücke, welche
normalerweise nur bezogen auf "juristische Personen" wie Firmen oder
Behörden oder dergleichen angewandt werden.

Als "Mathematiker" sage ich nun: Da mit "Privatperson" keine juristische,
sondern eine natürliche Person gemeint ist, ist die Bedingung, dass
bezogen auf solche Privatpersonen im Inland kein Sitz, keine Niederlassung
oder keine Dienststelle besteht, auf jeden Fall erfüllt und es wird ein
"Empfangsberechtigter" benötigt. Daraus ergibt sich dann, dass zwecks
Anmeldung des Kfz als Aufenthaltsort der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des
Empfangsberechtigten zu wählen ist, derjenige, der das Kfz auf sich
zugelassen haben will, sich also dorthin begeben muss.

Bei etwas anderer Hermeneutik kann ich aber auch sagen: Da Ausdrücke
wie "Sitz", "Niederlassung" oder "Dienststelle" auf "juristische
Personen" angewandt werden, ist dieser ganze Passus bezogen auf
natürliche Personen obsolet und natürliche Personen brauchen keinen
Empfangsberechtigten zu benennen.
Es könnte sein, dass dieser ganze Satz nur auf den zweiten
Halbsatz des vorhergehenden Satzes bezogen zu sehen ist, in welchem
explizit nur von "juristischen Personen" und dergleichen die Rede ist.

Ich bin kein Jurist und frage nun in die Runde, ob eine der beiden
Interpretationen richtig ist und wenn ja, welche.

(Ich frage auch in Hinblick auf das nochmal nach, was unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-Halter-Eigentuemer-in-Deutschland,-von-USA-ausgehend-__f69995.html
zu lesen ist.)

(Wenn ich Dich, Stefan Schmitz, richtig verstanden habe, gehst
Du von der zweiten Interpretationsvariante aus.)

(Würde man endlich dazu übergehen, Rechtsvorschriften
mithilfe von Symbolen aus der Quantorenlogik statt mithilfe
von Worten darzustellen, hätte ich wohl keine solchen
Deutungsprobleme...)

| Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen
| Verwaltungsbehörde von einer gleichgeordneten auswärtigen
| Behörde, mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden
| oder der von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen
| Stellen auch in einem anderen Land, behandelt und erledigt
| werden. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges
| Eingreifen, so kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde
| jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen
| auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.


Besten Dank

W. U.

Armin Wolf

unread,
Feb 19, 2012, 5:26:08 PM2/19/12
to
"W. Ulrich" <butt...@spamherelots.com> schrieb

> Welche Rolle bzw Funktion hat der "Empfangsberechtigte"
> wem gegenüber genau?

Ansprechpartner zum Fahrzeug.

> Welche Rechte und Pflichten sind an die Eigenschaft,
> "Empfangsberechtigter" zu sein, geknüpft?

- Zahlung der KFZ- Steuer
- Verantwortung für KFZ- Versicherung
- Entgegennahme von Bußgeldbescheiden


nonstop.travel...@gmail.com

unread,
Nov 27, 2017, 4:48:16 AM11/27/17
to
Hallo zusammen

nun ist einige Zeit vergangen. Konnte das Fahrzeug, ohne Wohnsitz in Deutschland, angemeldet werden?

besten Dank und einen schönen Tag
Mathias Trampe

Dorothee Hermann

unread,
Nov 27, 2017, 6:22:13 AM11/27/17
to
Am 27.11.2017 um 10:48 schrieb Mathias Trampe:
nonstop.travel...@gmail.com:
> Am 19.02.2012 (!) schrieb W. Ulrich:


> nun ist einige Zeit vergangen.

Ja. Über fünf Jahre!

> Konnte das Fahrzeug, ohne Wohnsitz in Deutschland, angemeldet werden?

Mh ... Mal davon abgesehen, dass man ein wenig Text stehen lässt, damit
ein Leser weiß, auf was Du Dich beziehst - meinst Du wirklich, dass nach
über fünf Jahren der OP (=Original-Poster) hier noch liest?
s://groups.google.com/forum/#!search/Kfz-Zulassung$20in$20Deutschland$20ohne$20inlaendischen$20Wohnsitz/de.soc.recht.misc/whtXwPX5yLs/2kAtgLXOBwAJ

Wenn Du aber eine eigene Frage hast, dann stell sie doch unter Deinem
Betreff 'neu' hier in der NG!

Dorothee

Detlef Meißner

unread,
Nov 27, 2017, 6:49:00 AM11/27/17
to
Am 27.11.2017 um 12:22 schrieb Dorothee Hermann:
> Am 27.11.2017 um 10:48 schrieb Mathias Trampe:
> nonstop.travel...@gmail.com:
>> Am 19.02.2012 (!) schrieb W. Ulrich:
>
>> nun ist einige Zeit vergangen.
>
> Ja. Über fünf Jahre!

Was erwartest du von Goohle-Postern?
>
>> Konnte das Fahrzeug, ohne Wohnsitz in Deutschland, angemeldet werden?
>
> Mh ... Mal davon abgesehen, dass man ein wenig Text stehen lässt, damit
> ein Leser weiß, auf was Du Dich beziehst - meinst Du wirklich, dass nach
> über fünf Jahren der OP (=Original-Poster) hier noch liest?
> s://groups.google.com/forum/#!search/Kfz-Zulassung$20in$20Deutschland$20ohne$20inlaendischen$20Wohnsitz/de.soc.recht.misc/whtXwPX5yLs/2kAtgLXOBwA
>
> Wenn Du aber eine eigene Frage hast, dann stell sie doch unter Deinem
> Betreff 'neu' hier in der NG!
>
Ob er deine Nachricht überhaupt liest bzw. lesen kann?

Detlef

Dorothee Hermann

unread,
Nov 27, 2017, 7:07:45 AM11/27/17
to
Am 27.11.2017 um 12:48 schrieb Detlef Meißner:

> Was erwartest du von Goohle-Postern?

Es gibt solche und solche.


>> Wenn Du aber eine eigene Frage hast, dann stell sie doch unter
>> Deinem Betreff 'neu' hier in der NG!

> Ob er deine Nachricht überhaupt liest bzw. lesen kann?

Ich denke schon. Name und Frage lassen erkennen, dass er der deutschen
Sprache mächtig ist.
;-)

Dorothee

Detlef Meißner

unread,
Nov 27, 2017, 7:16:13 AM11/27/17
to
Am 27.11.2017 um 13:07 schrieb Dorothee Hermann:
> Am 27.11.2017 um 12:48 schrieb Detlef Meißner:
>
>> Was erwartest du von Goohle-Postern?
>
> Es gibt solche und solche.

Sicher, aber wer auf alte Postings antwortet und dann auch noch keinen
Bezug herstellt ...

>>> Wenn Du aber eine eigene Frage hast, dann stell sie doch unter
>>> Deinem Betreff 'neu' hier in der NG!
>
>> Ob er deine Nachricht überhaupt liest bzw. lesen kann?
>
> Ich denke schon. Name und Frage lassen erkennen, dass er der deutschen
> Sprache mächtig ist.
> ;-)

Du weißt aber, dass das allein nicht ausreicht, um vernünftig mit
Google-Groups umgehen zu können.

Detlef

Andreas Portz

unread,
Nov 27, 2017, 7:17:39 AM11/27/17
to
Dorothee Hermann schrieb:

> Am 27.11.2017 um 12:48 schrieb Detlef Meißner:

>> Was erwartest du von Goohle-Postern?

Ich würde mir wünschen, dass ihr diese Absender Domain im Filter habt
(mental oder SW-technisch), um nicht auf solch sinnlose postings zu
antworten.


> Es gibt solche und solche.

Einen nehmen und die anderen mit ihm erschlagen. Oder alle in einen Sack
und dann immer kräftig drauf. Es trifft IMMER den Richtigen ...


>> Ob er deine Nachricht überhaupt liest bzw. lesen kann?
>
> Ich denke schon. Name und Frage lassen erkennen, dass er der deutschen
> Sprache mächtig ist.

Er war ja auch nicht in der Lage zu erkennen, dass das Ursprungsposting
längst mehr als nur verjährt ist.
Davon abgesehen, habe ich noch nie erlebt, dass ein typischer google
Pupser jemals wieder auf eine erhaltene Antwort ("Duuu, der Beitrag, auf
den du antwortest, ist aus dem vorigen Jahrtausend, wieso machst du
das?!") reagiert hätte. Vermutlich, weil er sie nämlich gar nicht mehr las.


-Andreas
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