> Was ist denn "legitim" bzw. als
> Auftraggeber hinzunehmen in solchen Fällen?
Was habt ihr denn vereinbart?
MfG
Matthias
> ich habe eine Frage zur letzten Handwerkerrechnung. Neben dem Ausweis
> von "Arbeitszeit inkl. An-und Abfahrt" -mit Zeiten von jeweils mehr
> als eine halbe Std. ÜBER der tatsächlich Standard-Fahrtzeit
> (Entfernung ist nur ca. 5 km, d.h. rund 10 Min.) wird zusätzlich noch
> eine Anfahrtspauschale (je Tag 8 EUR) ausgewiesen.
Es ist zum Beispiel auch üblich die Fahrzeit (also den Lohn für den
Menschen der da hinterm Steuer sitzt) und die Fahrzeugkosten (Benzingeld,
Versicherung) getrennt auszuweisen.
Dann steht da meinetwegen "Anfahrt: 2 x 30 Minuten = 50 EUR, Fahrzeugkosten
2 x 5 km mal 0,80 EUR = 8 EUR". Sowas ist durchaus üblich und legitim.
Sind halt zwei paar Schuhe: Zum einen die Arbeitszeit, also der Lohn. Da
zahlt man dann auch die Zeit, die der Handwerker bei der Anfahrt verbringt
(immerhin muß sein Chef ihm die Zeit ja auch bezahlen). Und dann separat
die Fahrzeugkosten, die man je nachdem nach km oder auch pauschal ansetzen
kann, und die je nach Fahrzeug unterschiedlich hoch sind. Ein LKW kostet da
mehr als ein Lieferwagen.
8 EUR wären in Deinem Fall die von mir angesetzten 80 cent pro km, was ich
für einen teuren Lieferwagen/Werkstattwagen nicht unbedingt übertrieben
fände.
Wobei es sicherlich sinnvoll ist, wenn solche Posten vorab schon im Angebot
auftauchen, dann gibt es hinterher keine Diskussionen.
Aber inhaltlich gesehen finde ich 8 EUR/Tag jetzt nicht sonderlich
übertrieben hoch.
Grüße,
Frnak
Ich seh das ganz runter ebenso.
Zur auch gerügten Fahrzeit-Höhe wäre noch zusagen, daß da auch die
Rüstzeit bei der Werkstatt -Material zusammenstellen und Einladen -
dazuzählt
und Hin-und Rückfahrt ev in der Rushhour stattfindet und etwas länger
dauert als unter Tag.
MfG
bastian
> etwas länger
> dauert als unter Tag.
>
> MfG
> bastian
Unter Tag gibt es meist nur Grubenbahnen.
Gruß Hans
> Es ist zum Beispiel auch üblich die Fahrzeit (also den Lohn für den
> Menschen der da hinterm Steuer sitzt) und die Fahrzeugkosten (Benzingeld,
> Versicherung) getrennt auszuweisen.
>
> Dann steht da meinetwegen "Anfahrt: 2 x 30 Minuten = 50 EUR,
> Fahrzeugkosten
> 2 x 5 km mal 0,80 EUR = 8 EUR". Sowas ist durchaus üblich und legitim.
Gesetzlich festgelegt sind die abzurechnenden Beträge bei Ärzten und ihren
privat versicherten Patienten. Bei kürzeren Strecken gilt für beides
zusammengenommen eine Pauschale: Im Falle des OP wären 6,65 EUR zu berechnen
(bei weniger als 2 km 3,58 EUR, bei bis zu 10 km 10,23 EUR, bei bis zu 25 km
15,34 EUR). Damit sind Arbeitszeit und Fahrtkosten abgegolten.
Erst bei Fahrtstrecken von mehr als 25 Kilometern dürfen Arbeitszeit und
Kilometergeld getrennt ausgewiesen werden. Dabei bekommt der Arzt pro
gefahrenen km 25 Cent und zusätzlich eine Pauschale von 51,13 EUR für
Abwesenheit bis zu 8 Stunden (bei mehr als 8 Stunden sind es 102,26 EUR).
Grüße, Chris
> Gesetzlich festgelegt sind die abzurechnenden Beträge bei Ärzten und ihren
> privat versicherten Patienten.
Ärzte sind keine Handwerker, zumindest behaupten sie das immer.... :P
> Fühle mich hier
> "etwas" für dumm verkauft. Was ist denn "legitim" bzw. als
> Auftraggeber hinzunehmen in solchen Fällen?
Wegezeiten/ Fahrtkosten
Bei der Berechnung von Wegezeiten ist der Kunde nach wie vor aufgrund
gezielter Desinformation durch einige Medien am meisten verunsichert.
Die Behauptung "Fahrzeiten bräuchten nicht als Arbeitszeiten anerkannt zu
werden" ist schlichtweg falsch.
Das in diesem Zusammenhang oftmals - wenn auch nicht immer vollständig -
zitierte BGH-Urteil (vom 5.6.1984 - X ZR 75/83) verbietet keinesfalls die
Berechnung von Wegezeiten. Dort wurde lediglich im Rahmen einer AGB-Klage
festgestellt, daß die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene
Klausel "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten" unwirksam ist; aber einzig
und allein aus dem Grunde, weil durch die schematische Gleichsetzung von
Fahrzeiten und Arbeitszeiten nicht Berücksichtigung fand, daß im
Stundensatz neben Personal- und Gemeinkosten auch der Unternehmergewinn
sowie Risikozuschläge für eventuelle Gewährleistungsarbeiten enthalten
waren, letztere bei Fahrzeiten aber nicht gerechtfertigt seien.
FAZIT: Wegezeiten dürfen nach wie vor in Rechnung gestellt werden.
Mit Urteil vom 19.11.1991 (Az.: X ZR 63/90) hat der BGH seine obige,
vielfach mißverstandene Rechtsprechung dahingehend präzisiert, daß die
Preisbildung auch für Fahrtkosten den Vertragsparteien überlassen und nicht
der inhaltlichen Kontrolle durch ein Gericht zugänglich ist.
FAZIT: Fahrzeiten können wieder wie Arbeitszeiten abgerechnet werden.
--
Gruss, Juergen
Du bist ja unanständig gut informiert.
Und absolut richtig noch dazu.
Nur ist das für ne NG hier schon fast zu kompliziert.
MfG
bastian
naja, vereinbart war halt vorher diesbzgl. NIX!!
deshalb finde ich das halt etwas dreist -aus 10 min. 40 zu machen und
dann nochmals separat diese Pauschale.
Grüße TOM
Hallo Frank,
ja schon nachvollziehbar, hatte mich nur PRIMÄR an der Tatsache
gestört, dass. a) wie gesagt mehr als 30 Min. jeweils zusätlich
veranschlagt wurde und b) daneben nochmals diese Pauschale. Denk
BEIDES ist nicht in Ordnung.
Viele Grüße TOM
> Ärzte sind keine Handwerker, zumindest behaupten sie das immer.... :P
Das ist schon richtig. Aber man könnte ja mit dem handwerker vereinbaren,
seine Anfahrt analog zur GOÄ zu bezahlen, zumal viele handwerker ja immer
noch der Ansicht sind, dass Ärzte generell und mit allem unverschämt viel
verdienen.
Grüße, Chris
> On 17 Okt., 08:33, Juergen Bohl <if_s...@fahr-zur-hoelle.org> wrote:
> Du bist ja unanständig gut informiert.
> Und absolut richtig noch dazu.
Umso erstaunlicher, dass man deswegen zur Hölle fahren soll, auch wenn man
di4e Fahrtkosten dorthin sicher nicht berechnen kann.
Grüße, Chris
> Na ja, vielleicht sollte man das für Chirurgen getrennt überdenken :-)
Diese galten ja früher durchaus als Handwerker, machen allerdings selten
Hausbesuche.
Grüße, Chris
> Du bist ja unanständig gut informiert.
> Und absolut richtig noch dazu.
na ja, ...geplagter Handwerksmeister halt. Vielleicht trägt es dazu bei,
dass auch ich weniger Reklamationen in diesem Bereich beantworten muss ;-)
--
Gruss, Juergen
> Umso erstaunlicher, dass man deswegen zur Hölle fahren soll, auch wenn man
> di4e Fahrtkosten dorthin sicher nicht berechnen kann.
Unsere Kunden zahlen nur den Monteureinsatz. Die Kunden die nicht zahlen
und Spammer fahren dann aber ziemlich weiter.... ;-)
--
Gruss, Juergen