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Wann entsteht eine Forderung?

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Jan-Christoph Langner

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Apr 17, 2007, 1:40:24 PM4/17/07
to
Aus gegebenen Anlass mal eine Frage:
Wann entsteht eine Forderung aus einem vertraglichen Schuldverhältnis?
Voraussetzung hierfür ist ein Kaufvertrag, bzw ein Vertrag allgemein
richtig?

Nehmen wir an K kauft ein Teil bei V.
K erhält eine Rechnung über sagen wir 100 Euro.
K zahlt das Teil per Vorkasse unter Angabe der Auftragsnummer (nachweisbar).

V liefert nach Ewigkeiten das Teil, erweist sich im Geschäftsverlauf als
... sagen wir unseriös (nicht telefonisch / per Mail erreichbar)

3 Wochen Später liefert V das Teil nochmal. Dabei ein Lieferschein (mit
der selben Auftragsnummer), keine Rechnung (K macht das Paket nur auf
weil er von V noch eine weitere Nachlieferung aus der ersten Lieferung
erwartet, sonst hätte er Annahme verweigert).
K schreibt V unverzüglich per Mail an, dass die sich das Teil abholen
können oder die Versandkosten für den Rückversand vorstrecken können
oder sich mit unfreiem Versand einverstanden erklären können.
V Antwortet nicht.
K versucht 2 mal anzurufen vergeblich - zugegebenermaßen nicht zu
optimalen Zeiten weil K nicht viel Zeit hat nachmittags oder morgens.

K hakt die Sache ab, legt das Teil zur Seite falls sich V irgendwann mal
meldet.
K sieht nicht ein die Versandkosten für den in seinen Augen unseriösen
Händer vorzustrecken, zudem musste er beim Kauf selber auch Vorkasse
leisten.

3 Monate später bekommt K einen Brief von einem Inkassobüro für das
nicht bestellte Teil (btw mit witzigen Forderungspositionen wie "Spesen
des Gläubigers 10 Euro" - obwohl K noch nie was von V gehört hat,
nichtmal eine Rechnung für das doppelte Teil bekommen hat)

K fragt sich nun, wie er weiter vor geht.
K glaubt sich im Recht - was denkt ihr?
Falls K richtig glaubt:
K fragt sich ob er von dem Inkassobüro Erstattung seiner Aufwendungen in
Höhe von 2,60 Porto für einen eingeschriebenen Antwortbrief sowie 5 Euro
Aufwandspauschale für Fahrtkosten/Druckkosten/Versandkosten verlangen
kann, schließlich ist seitens des Inkassobüros eine Antwort verlangt und
quasi ein Schaden durch diese Antwort in Verbindung mit der nicht
berechtigten Forderung entstanden.
Wer schuldet hier Schadensersatz? Das Inkassobüro?

Holger Pollmann

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Apr 17, 2007, 2:01:10 PM4/17/07
to
Jan-Christoph Langner <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb:

> Wann entsteht eine Forderung aus einem vertraglichen
> Schuldverhältnis? Voraussetzung hierfür ist ein Kaufvertrag, bzw
> ein Vertrag allgemein richtig?

Mindestens. Ohne Vertrag ist es schlehct ein vertraglicher Anspruch, oder?

> K fragt sich nun, wie er weiter vor geht.

Sinnigerweise heftet er das Schreiben ab und lebt sein Leben weiter, wie
es ist.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Jan-Christoph Langner

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Apr 17, 2007, 2:11:38 PM4/17/07
to
Holger Pollmann schrieb:

>> K fragt sich nun, wie er weiter vor geht.
>
> Sinnigerweise heftet er das Schreiben ab und lebt sein Leben weiter, wie
> es ist.

Grundsätzlich würde K das auch so machen, K weiss aber, dass er früher
oder später reagieren muss, spätestens wenn das Inkassobüro ein
gerichtliches Mahnverfahren gegen K anstrengen will (was die sicher tun
werden). Im Moment hat K Zeit die Unterlagen zusammenzukopieren, in
einigen Monaten weniger bis gar nicht...
Außerdem hat K keine Lust beim Inkassobüro, welches gleichzeitig eine
große Wirtschaftsauskunft ist (nennen wir den Laden doch einfach mal
Creditreform) blödsinnige Sachen über sich gespeichert zu haben die
gelegentlich mal Ärger machen könnten...("über sie sind diese Daten
vorläufig auch bei Creditreform Hamburg ... gespeichert")
Diese Einträge sind nämlich u.U. ziemlich nervig, deswegen erwägt K eben
doch zu reagieren...

Interessant wäre die Frage, ob K dafür erforderliche Kosten von
Creditreform fordern könnte, Creditreform ist da ja auch ganz gut dabei
(40 Euro Forderung, 42 Euro Gebühren...netter Versuch)...und ein Schaden
entsteht K dabei ebenfalls (Sprit fürs Auto zur Post, Porto, Versand,
Kopien, Druck).

Holger Pollmann

unread,
Apr 17, 2007, 2:21:48 PM4/17/07
to
Jan-Christoph Langner <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb:

>>> K fragt sich nun, wie er weiter vor geht.
>>
>> Sinnigerweise heftet er das Schreiben ab und lebt sein Leben
>> weiter, wie es ist.
>
> Grundsätzlich würde K das auch so machen, K weiss aber, dass er
> früher oder später reagieren muss, spätestens wenn das Inkassobüro
> ein gerichtliches Mahnverfahren gegen K anstrengen will (was die
> sicher tun werden).

Ob das sicher ist, ist die Frage. Im übrigen ist das dann doch ein
hervorragender Zeitpunkt zum Reagieren.

> Im Moment hat K Zeit die Unterlagen zusammenzukopieren, in einigen
> Monaten weniger bis gar nicht...

Was will man da kopieren? Der Gläubiger muß seinen Anspruch nachweisen.
Einen Kaufvertrag über die zweite Sache zu beweisen wird schwierig, denn
den gibt's ja nicht.

> Außerdem hat K keine Lust beim Inkassobüro, welches gleichzeitig
> eine große Wirtschaftsauskunft ist (nennen wir den Laden doch
> einfach mal Creditreform) blödsinnige Sachen über sich gespeichert
> zu haben die gelegentlich mal Ärger machen könnten...("über sie
> sind diese Daten vorläufig auch bei Creditreform Hamburg ...
> gespeichert") Diese Einträge sind nämlich u.U. ziemlich nervig,
> deswegen erwägt K eben doch zu reagieren...

Wenn K glaubt, daß das Unternehmen
a) die Daten tatsächlich unbesehen speichert und
b) seine Eingaben sowieso ignoriert,
dann sind die Daten da eh schon falsch gespeichert.

Jan-Christoph Langner

unread,
Apr 17, 2007, 2:40:38 PM4/17/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Ob das sicher ist, ist die Frage. Im übrigen ist das dann doch ein
> hervorragender Zeitpunkt zum Reagieren.

Sicher.
Außerdem hofft K das dann endlich diese blöde WLAN-Karte im
Versandkarton von seinem Schreibtisch verschwindet (die hat hier
übrigens vor einigen Monaten schon einen Thread verursacht ;) ), weil
der blöde Versender es mal rafft, dass er sich mal eine
Warenausgangskontrolle zulegen sollte...

>> Im Moment hat K Zeit die Unterlagen zusammenzukopieren, in einigen
>> Monaten weniger bis gar nicht...
>
> Was will man da kopieren? Der Gläubiger muß seinen Anspruch nachweisen.
> Einen Kaufvertrag über die zweite Sache zu beweisen wird schwierig, denn
> den gibt's ja nicht.

K hätte kein Problem mit einer Kopie des betreffenden Kontoauszugs wenn
er dann seine Ruhe hat.
Ansonsten ja, so siehts aus, zumal ... bei der zweiten Lieferung lag ein
Lieferschein bei mit der selben Auftragsnummer wie bei der ersten - zu
der ersten Lieferung existiert eine Rechnung mit der Auftragsnummer auf
der Ausdrücklich die Rede von einem Teil ist (Auf der
Auftragsbestätigung per Mail, die ja eher nichtssagend ist, übrigens auch).

> Wenn K glaubt, daß das Unternehmen
> a) die Daten tatsächlich unbesehen speichert und

Das glaubt K im Falle von diesen Auskünfteläden sofort, weil K schon
ziemlich abenteuerliche Schufa-Einträge von einer Telefongesellschaft,
bei der er irgendwann mal Kunde war, gefunden hat, die nichts mit der
Realität zu tun hatten - von denen er nichtmal wusste...

Ronald Becker

unread,
Apr 17, 2007, 2:47:16 PM4/17/07
to
"Jan-Christoph Langner" <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb

> K hätte kein Problem mit einer Kopie des betreffenden Kontoauszugs wenn
> er dann seine Ruhe hat.

Wieso will K einen Kontoauszug kopieren?

> Ansonsten ja, so siehts aus, zumal ... bei der zweiten Lieferung lag ein
> Lieferschein bei mit der selben Auftragsnummer wie bei der ersten - zu
> der ersten Lieferung existiert eine Rechnung mit der Auftragsnummer auf
> der Ausdrücklich die Rede von einem Teil ist (Auf der
> Auftragsbestätigung per Mail, die ja eher nichtssagend ist, übrigens
> auch).

Warum nimmt K mit dem Inkasso-Unternehmen nicht Kontakt auf, um in aller
Kürze den Sachverhalt zu erläutern?

--
R.B.

Jan-Christoph Langner

unread,
Apr 17, 2007, 3:23:39 PM4/17/07
to
Ronald Becker schrieb:

> "Jan-Christoph Langner" <sp...@hardwareonlineshop.de> schrieb
>
>> K hätte kein Problem mit einer Kopie des betreffenden Kontoauszugs wenn
>> er dann seine Ruhe hat.
>
> Wieso will K einen Kontoauszug kopieren?

Weil Creditreform einen Zahlungsbeleg sehen will ... obwohl stimmt ja
das ist ja völliger Käse weil der ja nur für die bestellte Ware ist...
damit hat sich das auch erledigt...

>> Ansonsten ja, so siehts aus, zumal ... bei der zweiten Lieferung lag ein
>> Lieferschein bei mit der selben Auftragsnummer wie bei der ersten - zu
>> der ersten Lieferung existiert eine Rechnung mit der Auftragsnummer auf
>> der Ausdrücklich die Rede von einem Teil ist (Auf der
>> Auftragsbestätigung per Mail, die ja eher nichtssagend ist, übrigens
>> auch).
>
> Warum nimmt K mit dem Inkasso-Unternehmen nicht Kontakt auf, um in aller
> Kürze den Sachverhalt zu erläutern?

Genau das hatte K vor.
Ich denke K wird denen morgen mal fix ein Fax schicken, ist das
einfachste...

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