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Universum Inkasso GmbH Frankfurt - Coolspot Mahnung ohne Begründung

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James Byte

unread,
Aug 7, 2004, 8:43:56 PM8/7/04
to
Hallo

Ich bin Heute aus dem Urlaub nach Hause gekommen und finde eine Forderung
der Firma

UNIVERSUM INKASSO GMBH aus Frankfurt im Briefkasten

Es geht um: "Forderung der Coolspot Germany GmbH (WWW.X-Check.de)

Es wird im ganzen Schreiben auf keine Rechnung verwiesen sondern nur erwähnt
das es

Hauptforderung 25,95 EURO
Weitere Verzugszinsen 5% über Basiszinss. B. 27.07.2004 3,03 ?
Inkassovergütung 15,00 ?
Kontoführungsgebühr 3,00?

Gesamtforderung einschliesslich verzugsschaden gem. par. 286, 288 BGB
46.98 EURO


Dann gibt es noch die Aufforderung bis zum 10.08.2004 zu bezahlen.
--------------

Was ich nicht ganz verstehe:

1. Kann das Inkasso Unternehnen einfach so walten und Geld verlangen ohne
zumindest eine Kopie der Rechnung zu senden ?

2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder gar eine
Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso unternehmen
eingeschaltet werden ?

3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll ich
überhaupt antworten ?

4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Auf der Rückseite stehen mehrere "Drohnungen" welche Unternehmen die Daten
alle übermittelt bekommen bei Nicht bezahlung.

Ich bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.

Gruß James

James Byte

unread,
Aug 7, 2004, 8:46:34 PM8/7/04
to

Bastian Völker

unread,
Aug 8, 2004, 2:57:09 AM8/8/04
to
Hallo!

James Byte schrieb:

> Ich bin Heute aus dem Urlaub nach Hause gekommen und finde eine Forderung
> der Firma
>
> UNIVERSUM INKASSO GMBH aus Frankfurt im Briefkasten
>
> Es geht um: "Forderung der Coolspot Germany GmbH (WWW.X-Check.de)
>
> Es wird im ganzen Schreiben auf keine Rechnung verwiesen sondern nur erwähnt
> das es
>
> Hauptforderung 25,95 EURO
> Weitere Verzugszinsen 5% über Basiszinss. B. 27.07.2004 3,03 ?
> Inkassovergütung 15,00 ?
> Kontoführungsgebühr 3,00?
>
> Gesamtforderung einschliesslich verzugsschaden gem. par. 286, 288 BGB
> 46.98 EURO
>
> Dann gibt es noch die Aufforderung bis zum 10.08.2004 zu bezahlen.
> --------------
>
> Was ich nicht ganz verstehe:
>
> 1. Kann das Inkasso Unternehnen einfach so walten und Geld verlangen ohne
> zumindest eine Kopie der Rechnung zu senden ?

Die werden wohl davon ausgehen, daß Du die Rechnung bereits regulär
erhalten hast.

> 2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder gar eine
> Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso unternehmen
> eingeschaltet werden ?

Sie gehen davon aus. Ohne Rechnung wärst Du auch nicht in Verzug, wovon
sie ja ebenfalls ausgehen.

> 3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll ich
> überhaupt antworten ?

Mit dem Inkasso-Unternehmen bestimmt nicht. Aber hast Du einen Vertrag
mit dem angegebenen Unternehmen? Könnte da noch eine Rechnung offen
sein?

> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Kommt ganz darauf an, wie berechtigt die Forderung ist oder zumindest
sein könnte. Du kannst gar nichts machen, weil Du auch nichts machen
mußt. Dann mußt Du aber damit rechnen, daß irgendwann ein Mahnbescheid
kommt, gegen den Du dann vorgehen müßtest, wenn Du die Forderung für
unberechtigt hälst. Du kannst Dich aber auch mit dem Inkasso-Unternehmen
in Verbindung setzen und das ganze klären. Wenn Du das Gefühl hast, daß
eine Verwechslung vorliegt, kannst Du ja auch schreiben: "Ich kenne Euch
nicht. Ich kenne Eure Auftraggeber nicht. Bitte um Klärung." Wenn Du
freundlich anfragst, werden die Dir bestimmt eine Rechnungskopie
schicken.

Gruß
Bastian
--
sport1.de-Ticker (zum Spiel Deutschland-Lettland):
"19:48 Neiiiiiiiiiiiiiiiiiin (92.)
Lahm, Super-Flanke, Klose völlig frei, sechs Meter vor dem Tor.
An die Eckfahne. Nochmal zum Mitschreiben: ECKFAHNE!"


Christoph von Nathusius

unread,
Aug 8, 2004, 3:18:20 AM8/8/04
to
begin quoting, "James Byte" <Jame...@gmx.de> wrote:
> Ich bin Heute aus dem Urlaub nach Hause gekommen und finde eine Forderung
> der Firma
>
> UNIVERSUM INKASSO GMBH aus Frankfurt im Briefkasten
>
> Es geht um: "Forderung der Coolspot Germany GmbH (WWW.X-Check.de)

Hast du mal bei Google gesucht? Es gibt z.B. schon
eine Diskussion in einem Web-Forum.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=18882&page=1
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=18882&page=2

> 2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder gar eine
> Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso unternehmen
> eingeschaltet werden ?
> 3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll ich
> überhaupt antworten ?

Das klingt aber so, als ob du mit Coolspot
einen Vertrag hättest oder gehabt hättest.

> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Wenn meine Vermutung stimmt, kommt es sehr
auf die Details an, ohne die man nicht sehr
viel Verlässliches sagen kann.
Und dann wäre man möglicherweise schon recht
nah an einer Rechtsberatung im Einzelfall.

CvN

Ulrich Mindrup

unread,
Aug 8, 2004, 3:51:02 AM8/8/04
to
James Byte schrieb:

> Hallo
>
> Ich bin Heute aus dem Urlaub nach Hause gekommen und finde eine Forderung
> der Firma
>
> UNIVERSUM INKASSO GMBH aus Frankfurt im Briefkasten
>
> Es geht um: "Forderung der Coolspot Germany GmbH (WWW.X-Check.de)

Schon einmal Google befragt?

Anscheinend bietet dieses Unternehmen ein System zur Altersverifikation
auf Basis der Personalausweisnummer an und läßt sich diesen Dienst bezahlen.

Falls Du selbst dich nicht angemeldet hast könnte theoretisch jemand
anders deine Daten verwendet haben.

Die dritte Möglichkeit ist, dass die Firma dich eventuell schlichtweg
"abzocken" will. Ganz vorsichtig ausgedrückt gibt es in dieser Branche
nicht nur weiße Schafe.


> --------------
>
> Was ich nicht ganz verstehe:
>
> 1. Kann das Inkasso Unternehnen einfach so walten und Geld verlangen ohne
> zumindest eine Kopie der Rechnung zu senden ?

Falls die Forderung zu Recht besteht, dann ist davon auszugehen dass die
Rechnung bei Dir vorliegt. Also wäre es überflüssig, sie erneut
zuzuschicken.

Zudem gehe ich davon aus, dass der ganze Vorgang weitgehend
automatisiert abläuft. Rechnungen müßten aber u.U. per Hand
herausgesucht und kopiert werden. Das erhöht den Aufwand.

>
> 2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder gar eine
> Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso unternehmen
> eingeschaltet werden ?

Da gibt es viele Möglichkeiten. Beispielsweise könnten die Rechnungen
und Mahnungen per email herausgegangen sein.

Wie bereits gesagt könnte unter Umständen eine dritte Person deine
Personalien mißbaucht haben. Eine email-Adresse
James.Byte@irgendein_Mailprovider.tld ist schnell eingerichtet. Und dort
wären dann auch Rechnungen und Mahnungen aufgeschlagen.

>
> 3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll ich
> überhaupt antworten ?

Man _muß_ nicht. Ob man soll, das ist eine ganz andere Frage. Solange
kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, muß man nicht antworten.

Wäre ich von einem ähnlichen Problem betroffen, dann würde ich einen
Brief aufsetzen und das ganze aus meiner Sicht sachlich und verständlich
darstellen.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass so ein Schreiben höchstens kurz
überflogen wird und dann in der (Rund-)Ablage landet.

>
> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Das mußt Du selbst entscheiden.

>
> Auf der Rückseite stehen mehrere "Drohnungen" welche Unternehmen die Daten
> alle übermittelt bekommen bei Nicht bezahlung.

Falls man die Daten übermitteln will, ohne das ein Titel vorliegt, dann
würde zumindest ich das als äußerst bedenklich einstufen. Wäre ich
betroffen, dann würde ich mich unter Umständen an den zuständigen
Datenschutzbeauftragten wenden.

Grüße

Ulrich

Michael Schmidt

unread,
Aug 8, 2004, 5:40:55 AM8/8/04
to
Hallo James, hallo Newsgroup,

James Byte wrote:

> Es geht um: "Forderung der Coolspot Germany GmbH (WWW.X-Check.de)

X-Check ist doch ein Jugendschutzportal, oder? Falls Du da eine
Mitgliedschaft mit automatischer Verlängerung hast, könnte es (je nach
Vertrgsbedingungen) evtl. sein, dass Verzug eingetreten ist, auch wenn
Du *keine* Rechnung bekommen hast. Abgesehen davon: Sicher, dass Du
nichts übersehen hast?

> Hauptforderung 25,95 EURO
> Weitere Verzugszinsen 5% über Basiszinss. B. 27.07.2004 3,03 ?

Der Zins beträgt mehr als 10% der Rechnungssumme, demnach dürfte die
Forderung schon etwas älter sein - vielleicht ist irgendwann vor xy
Monaten mal eine Lastschrift nicht ausgeführt worden oder so?

> Inkassovergütung 15,00 ?
> Kontoführungsgebühr 3,00?

Zur Höhe von Inkassogebühren wurde hier schon oft diskutiert - die von
Dir genannten klingen auf den ersten Blick fair, ausser evtl. der
"Kontoführungsgebühr".

> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Kommt drauf an, wie risikofreudig Du bist - falls die Forderung rechtens
ist, würden weitere Schritte für Dich deutlich teurer werden
(gerichtliches Mahnverfahren u.s.w.). Zur Klärung wäre es sicherlich
erst mal eine gute Idee, am Montag beim Gläubiger anzufragen, auf welche
Leistung sich die Forderung bezieht.

hth, IANAL

Michael

Holger Pollmann

unread,
Aug 8, 2004, 6:38:41 AM8/8/04
to
"James Byte" <Jame...@gmx.de> schrieb:

> 1. Kann das Inkasso Unternehnen einfach so walten und Geld
> verlangen ohne zumindest eine Kopie der Rechnung zu senden ?

Ja, natürlich. Das ist keine Voraussetzugn für das Einziehen einer
Forderung.

> 2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder
> gar eine Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso
> unternehmen eingeschaltet werden ?

Eine Forderung kann jederzeit geltend gemacht werden; man kann sich
auch jederzeit eines Iknassounternehmens bedienen.

Was du meinst (aber nicht geschrieben hast): drüfen die sofort ein
Inkassounternehmen beauftragen mit der Folge, daß ICH dann die Kosten
tragen muß?

Die Antwort darauf ist zweigeteilt:
- zunächst muß mal Verzug vorliegen - der kann durch eine
Mahnung (§ 286 I 1 BGB) oder eine Rechnung mit entsprechendem
Hinweis (§ 286 III BGB) ausgelöst werden, eine Mahnugn ist aber
entbehrlich, wenn ein fester Zeitpunkt für die Leistung vereinbart
wurde (§ 286 II Nr. 1 BGB). Dann ist man mit Ablauf dieses Zeitpunkts
in Verzug, ohne Rechnung, Mahnung o.ä. Ist ja auch kein Problem, denn
der Schuldner weiß ja aus dem Vertrag, den er geschlossen hat, daß er
dann leisten muß.

- außerdem müßten Inkassokosten noch erstattungsfähige Kosten sein;
dagegen wird eingewendet, daß der Gläubiger auch einen Anwalt hätte
beauftragen können, was den Vorteil gehabt hätte, daß im Falle des
Beschreitens des Rechtswegs die Anwaltsgebühren für die Mahnung mit dem
Gebühren für das Gerichtsverfahren verrechnet würden;
Inkassounternehmenskosten können natürlich mit nichts verrechnet
werden, fielen also zusätzlich an. Darin kann man also unnötige Kosten
sehen, die folglich nicht adäquat kausal durch den Verzug entstanden
sind.

> 3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll
> ich überhaupt antworten ?

Ich schulde meine Kfz-Steuer dem Staat; muß ich da antworten, wenn mich
so ein komisches Finanzamt anschreibt?

> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich
> vorgehen.

Man könnte natürlich drüber nachdenken, ob die Forderung berechtigt
ist, und wenn ja, dann mal die Forderung bezahlen. Ansonsten könnte man
sich Gedanken zum Verzugsschaden machen.

> Ich bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.

Dann hier noch was: Du plenkst, d.h. du machst ein Leerzeichen vor
Satzzeichen. Das ist sehr unpraktisch, weil beim Zitieren ein
Newsreader die Zeilen neu umbrechen muß und das an Leerzeichen macht -
da landet dann schon mal ein Satzzeichen alleine in der nächsten Zeile,
und das sieht dann ziemlich blöd aus.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Holger Pollmann

unread,
Aug 8, 2004, 6:40:14 AM8/8/04
to
"James Byte" <Jame...@gmx.de> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* als
unhöflich.

> 1. Kann das Inkasso Unternehnen einfach so walten und Geld verlangen
> ohne zumindest eine Kopie der Rechnung zu senden ?

Ja, natürlich. Das ist keine Voraussetzugn für das Einziehen einer
Forderung.

> 2. Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder


> gar eine Mahnnung erhalten, wie kann dann gleich ein Inkasso
> unternehmen eingeschaltet werden ?

Eine Forderung kann jederzeit geltend gemacht werden; man kann sich

auch jederzeit eines Iknassounternehmens bedienen.

Was du meinst (aber nicht geschrieben hast): drüfen die sofort ein
Inkassounternehmen beauftragen mit der Folge, daß ICH dann die Kosten
tragen muß?

Die Antwort darauf ist zweigeteilt:
- zunächst muß mal Verzug vorliegen - der kann durch eine
Mahnung (§ 286 I 1 BGB) oder eine Rechnung mit entsprechendem
Hinweis (§ 286 III BGB) ausgelöst werden, eine Mahnugn ist aber
entbehrlich, wenn ein fester Zeitpunkt für die Leistung vereinbart
wurde (§ 286 II Nr. 1 BGB). Dann ist man mit Ablauf dieses Zeitpunkts
in Verzug, ohne Rechnung, Mahnung o.ä. Ist ja auch kein Problem, denn
der Schuldner weiß ja aus dem Vertrag, den er geschlossen hat, daß er
dann leisten muß.

- außerdem müßten Inkassokosten noch erstattungsfähige Kosten sein;
dagegen wird eingewendet, daß der Gläubiger auch einen Anwalt hätte
beauftragen können, was den Vorteil gehabt hätte, daß im Falle des
Beschreitens des Rechtswegs die Anwaltsgebühren für die Mahnung mit dem
Gebühren für das Gerichtsverfahren verrechnet würden;
Inkassounternehmenskosten können natürlich mit nichts verrechnet
werden, fielen also zusätzlich an. Darin kann man also unnötige Kosten
sehen, die folglich nicht adäquat kausal durch den Verzug entstanden
sind.

> 3. Da ich mit dem Inkasso Unternehmen keinen Vertrag habe, soll ich
> überhaupt antworten ?

Ich schulde meine Kfz-Steuer dem Staat; muß ich da antworten, wenn mich

so ein komisches Finanzamt anschreibt?

> 4. Was wäre der intelegenteste Schritt jetzt - wie soll ich vorgehen.

Man könnte natürlich drüber nachdenken, ob die Forderung berechtigt

ist, und wenn ja, dann mal die Forderung bezahlen. Ansonsten könnte man
sich Gedanken zum Verzugsschaden machen.

> Ich bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.

Dann hier noch was: Du plenkst, d.h. du machst ein Leerzeichen vor

Michael Holtermann

unread,
Aug 8, 2004, 6:40:20 AM8/8/04
to
Moin!

James Byte wrote:
> Ich habe von der Coolspot Germany GmbH nie eine Rechnung oder gar eine
> Mahnnung erhalten,

Hast du denn eine Leistung erhalten? Ansonsten lohnt auch mal ein Blick in
Google.

Grüße, Michael.
--
Wußten Sie schon...
... daß man eine Tageszeitung auch bei Nacht lesen kann?

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