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DSL-Anschluss ploetzlich tot

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Axel Diedrich

unread,
Jul 13, 2016, 8:33:54 AM7/13/16
to

Mein Vater hat vor 3 Jahren einen Entertainpaket bei der Telekom
gebucht. Das Paket enthält Fernsehen, IP-Telefonie und natürlich DSL.
Für die Hardware muss (Speedport und TV-Receiver) monatlich Miete
gezahlt werden. Das ganze funktioniert ohne Splitter. Einfach den
Speedport in die Telefondose, Telefone und Media-Receiver an den
Speedport, läuft.
Bis vor 14 Tagen hat alles prima funktioniert. Dann plötzlich fand der
Router kein DSL-Signal mehr. Nach unfassbaren Theater an der Hotline.
Ich habe 1 Woche täglich 2x dort angerufen, nur um verschiedensten
Mitarbeiter die Auskunft zu erhalten, dass man mir keine Auskunft bezgl.
des Problems geben könne, weil an dem Anschluss eine
"Priorität-3-Störung" anliege. Da könnten sie als Level 1-Support leider
gar nichts zu sagen, und die, die was dazu sagen können sind nicht
erreichbar und rufen auch nicht zurück.
8 Tage ohne Telefon, Fernsehen und Internet ist auch für ältere Menschen
nicht lustig, vor allem wenn man nicht weiß auf was man sich
einzustellen hat.
Plötzlich und ohne Terminabsprache tauchte nach über 1 Woche ein
Techniker auf. Zum Glück war jemand anwesend. Der Techniker ersetze
irgendwelche Kabel und Dosen am Hausanschluss. Er sagte das wäre wegen
Umstellungen auf Glasfaser notwendig.
Mein Vater musste sich noch anhören, dass sowas davon käme wenn man sein
Geraffel selbst anschließt. Der Hausanschluss hätte schon 2013
modernisiert werden müssen. Nun hat aber die Onlineprüfung bei der
Bestellung gesagt, dass das Produkt an dem Anschluss verfügbar sei (und
es hat ja auch 3 Jahre einwandfrei funktioniert) und die Hardware wurden
ausdrücklich zur Selbstmontage geliefert. Eine Techniker als
Anstöpselhelfer war lediglich eine kostenpflichtige Option und ob der
erkannt hätte, dass der Anschluss verändert werden müsste kann ich mir
eher nicht vorstellen.
Nun meine rechtliche Frage da die T den Technikereinsatz bezahlt haben
möchte:
Liegt es tatsächlich in der Sphäre des Kunden die Voraussetzungen für
eine weitere Annahme der Leistung zu schaffen, weil der Lieferant bei
sich etwas verändert hat? Ich meine, wenn meine Lieferanten neue LKW
kaufen die nicht mehr mit unseren Laderampen kompatibel sind, würde man
ja auch sagen: "Dein Problem"
Der Vergleich hinkt natürlich etwas, aber ist es nicht so, dass wenn ich
meinen Liefervertrag nicht mehr erfüllen kann, ich dem Kunden
fristgerecht kündigen bzw nachverhandeln muss?

Besteht Anspruch auf Zahlung der Neumontage?

Axel

Ulrich Maier

unread,
Jul 13, 2016, 9:04:04 AM7/13/16
to
Wer meinst Du, liest sich das durch? Reduziere und abstrahiere es auf
das Wesentliche, dann ist es eine bessere Basis.

Ulrich


Rupert Haselbeck

unread,
Jul 13, 2016, 9:30:11 AM7/13/16
to
Axel Diedrich schrieb:

> Bis vor 14 Tagen hat alles prima funktioniert. Dann plötzlich fand der
> Router kein DSL-Signal mehr.
> [...]
> Plötzlich und ohne Terminabsprache tauchte nach über 1 Woche ein
> Techniker auf. Zum Glück war jemand anwesend. Der Techniker ersetze
> irgendwelche Kabel und Dosen am Hausanschluss. Er sagte das wäre wegen
> Umstellungen auf Glasfaser notwendig.

Gabs da vorher vielleicht schon mal drei oder vier Briefe von der Telekom?
Zuerst mit einem verlockenden Angebot zum Upgrade? Zuletzt dann mit einer
Kündigung?

> Liegt es tatsächlich in der Sphäre des Kunden die Voraussetzungen für
> eine weitere Annahme der Leistung zu schaffen, weil der Lieferant bei
> sich etwas verändert hat?

Nein, jedenfalls nicht bei derlei Art von Lieferung

> Besteht Anspruch auf Zahlung der Neumontage?

Wer soll gegen wen welchen Anspruch haben?
Die erste Frage wäre, ob überhaupt (noch/wieder) ein Vertrag besteht?

MfG
Rupert

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 13, 2016, 12:04:17 PM7/13/16
to


Am 13.07.2016 um 15:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Axel Diedrich schrieb:
>
>> Bis vor 14 Tagen hat alles prima funktioniert. Dann plötzlich fand der
>> Router kein DSL-Signal mehr.
>> [...]
>> Plötzlich und ohne Terminabsprache tauchte nach über 1 Woche ein
>> Techniker auf. Zum Glück war jemand anwesend. Der Techniker ersetze
>> irgendwelche Kabel und Dosen am Hausanschluss. Er sagte das wäre wegen
>> Umstellungen auf Glasfaser notwendig.
>
> Gabs da vorher vielleicht schon mal drei oder vier Briefe von der Telekom?
> Zuerst mit einem verlockenden Angebot zum Upgrade? Zuletzt dann mit einer
> Kündigung?

Dann wäre wohl kaum ein Techniker zum Umstellen gekommen.

>> Liegt es tatsächlich in der Sphäre des Kunden die Voraussetzungen für
>> eine weitere Annahme der Leistung zu schaffen, weil der Lieferant bei
>> sich etwas verändert hat?
>
> Nein, jedenfalls nicht bei derlei Art von Lieferung

Das möchte ich so pauschal nicht unterschreiben. Axel schreibt zwar,
dass der Techniker was von Umstellung auf Glasfaser vor sich hin
murmelte, was natürlich auf eine Störungsursache im Einflussbereich des
Providers und nicht des Kunden hindeutet. Aber es nicht nicht völlig
ausgeschlossen, dass z. B. gleichzeitig auch ein Fehler auf Kundenseite
auftrat, oder sonst wie der Anschluss auf Kundenseite trotzdem nicht
ganz sauber was (ja das gips, dass die eine Art der Technik einen Fehler
wie z. B. vertauschte Adern o. ä. durchaus noch toleriert, eine andere
aber nicht mehr).

In letzterem Fall hätte er Provider tatsächlich das Recht, seinen
Arbeitseinsatz zur Behebung eines letztlich vom Kunden zu
verantwortenden Fehler diesem in Rechnung zu stellen.

/Andernfalls/ könnte man auch mal laut über Schadensersatz nachdenken,
z. B. über eine Kürzung der Grundgebühr für die Tage, an denen der
Provider keine Leistung erbracht hat; oder für evtl. angefallen Gebühren
für Gespräche über andere Komunikationswege (die Frage ist halt die
Beweisbarkeit).

@ Axel: Steht den auf der Forderung, worauf genau diese beruht? Also was
die Ursache für die Störung war, was der Techniker genau behoben hat,
usw.? <Zaunpfahl> Hat Dein Vater ne Privathaftpflichtversicherung?
<Zaunpfahl>

Ganz wichtig für obige Frage: Hat der Techniker *nur* *vor* oder *auch*
*nach* dem Übergabepunkt gearbeitet? Der Übergabepunkt ist AFAIK zwar
üblicherweise die Anschlussdose, kann IIRC in Einzelfällen (insbesondere
bei Ein- und Zweifamilienhäusern o. ä.) möglicherweise aber u. U. auch
der Hausanschluss sein. *Vor* dem ÜP (inklusive diesem) ist Providersache,
dahinter Kundensache (mit Ausnahme der vom Provider geliehenen Geräte wie
z. B. Modems o. ä., Störungen daran sind ebenfalls Providersache).

>> Besteht Anspruch auf Zahlung der Neumontage?
>
> Wer soll gegen wen welchen Anspruch haben?
> Die erste Frage wäre, ob überhaupt (noch/wieder) ein Vertrag besteht?

Offensichtlich sieht der Anbieter das so.

Wolfgang
--

Name

unread,
Jul 13, 2016, 2:14:19 PM7/13/16
to
Ich denke mal die Telekom hat das einfach versemmelt und möchte es wegen des Schadenersatzes halt nicht zugeben.
Kann man denen halt schlecht nachweisen.




Armin Wolf

unread,
Jul 14, 2016, 6:57:44 AM7/14/16
to
"Axel Diedrich" <45...@gmx.de> schrieb

> Der Techniker ersetze
> irgendwelche Kabel und Dosen am Hausanschluss. Er sagte das wäre wegen
> Umstellungen auf Glasfaser notwendig.

Also Aufgabe der Telekom...

> Mein Vater musste sich noch anhören, dass sowas davon käme wenn man sein
> Geraffel selbst anschließt. Der Hausanschluss hätte schon 2013
> modernisiert werden müssen.

Gab es damals schon Glasfaser???

> Nun meine rechtliche Frage da die T den Technikereinsatz bezahlt haben
> möchte:
> Liegt es tatsächlich in der Sphäre des Kunden die Voraussetzungen für
> eine weitere Annahme der Leistung zu schaffen, weil der Lieferant bei
> sich etwas verändert hat?

Normalerweise ja, wenn der Kunde diese Änderung beauftragte.

z.B. Umstellung auf IP -> Neue Router fällig

aber... Umstellung auf IP und morscher Hausanschluß macht
die Grätsche -> Telekom

> Besteht Anspruch auf Zahlung der Neumontage?

Da müßte man mehr Details kennen.

Axel Diedrich

unread,
Jul 14, 2016, 10:58:29 AM7/14/16
to
Wolfgang Jäth <jawo.use...@freenet.de> wrote:


> >
> > Nein, jedenfalls nicht bei derlei Art von Lieferung
>
> Das möchte ich so pauschal nicht unterschreiben. Axel schreibt zwar,
> dass der Techniker was von Umstellung auf Glasfaser vor sich hin
> murmelte, was natürlich auf eine Störungsursache im Einflussbereich des
> Providers und nicht des Kunden hindeutet. Aber es nicht nicht völlig
> ausgeschlossen, dass z. B. gleichzeitig auch ein Fehler auf Kundenseite
> auftrat, oder sonst wie der Anschluss auf Kundenseite trotzdem nicht
> ganz sauber was (ja das gips, dass die eine Art der Technik einen Fehler
> wie z. B. vertauschte Adern o. ä. durchaus noch toleriert, eine andere
> aber nicht mehr).
>
> In letzterem Fall hätte er Provider tatsächlich das Recht, seinen
> Arbeitseinsatz zur Behebung eines letztlich vom Kunden zu
> verantwortenden Fehler diesem in Rechnung zu stellen.

Ich war nun nicht anwesend, aber laut meinem Vater wurde die TAE-Dose
samt Verkabelung zur "Hauptdose" irgendwo im Keller getauscht. Diese
wurde ebenfalls getauscht. Der Techniker meinte wohl, Dosen und Kabel
könnten mit den aktuellen Geschwindigkeiten nicht umgehen.

Für mich ist das prinzipiell ja auch in Ordnung, aber mein
rechtsempfinden sagt mir, Grundlage ist das was zum Vertragsschluss
galt. Klar kann die Onlineprüfung nur bis zum Übergabepunkt messen und
nicht den Zustand im Haus, aber wenn alles jahrelang funktioniert gibt
es keine Veranlassung an der Hardware zu zweifeln, warum soll der Kunde
gezwungen werden können auf eigene Kosten Modernisierungen mitzutragen?
Vermutlich kennen die AGB einen entsprechenden Vorbehalt, trotzdem
irgendwie unbefriedigend.
>

>
> @ Axel: Steht den auf der Forderung, worauf genau diese beruht? Also was
> die Ursache für die Störung war, was der Techniker genau behoben hat,
> usw.? <Zaunpfahl> Hat Dein Vater ne Privathaftpflichtversicherung?
> <Zaunpfahl>

€ 100,-- pauschal, zahlbar mit der nächsten Rechnung.
>
> Ganz wichtig für obige Frage: Hat der Techniker *nur* *vor* oder *auch*
> *nach* dem Übergabepunkt gearbeitet? Der Übergabepunkt ist AFAIK zwar
> üblicherweise die Anschlussdose, kann IIRC in Einzelfällen (insbesondere
> bei Ein- und Zweifamilienhäusern o. ä.) möglicherweise aber u. U. auch
> der Hausanschluss sein. *Vor* dem ÜP (inklusive diesem) ist Providersache,
> dahinter Kundensache (mit Ausnahme der vom Provider geliehenen Geräte wie
> z. B. Modems o. ä., Störungen daran sind ebenfalls Providersache).

Das Haus ist recht groß. Meine Eltern hatten da schon in den 80ern dvJ
eine Telefonanlage, waren ISDN und DSL-Early-Adaptors. TAE-Dosen gibt es
im ganzen Haus, vom Keller bis unters Dach, vier Ebenen.
Da ist oft montiert worden.

Axel

Axel Diedrich

unread,
Jul 14, 2016, 10:58:29 AM7/14/16
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:


> Gabs da vorher vielleicht schon mal drei oder vier Briefe von der Telekom?
> Zuerst mit einem verlockenden Angebot zum Upgrade? Zuletzt dann mit einer
> Kündigung?

Nein eben nicht. Ich weiss, dass z Zt viele
Standard/ISDN-Anschlussbesitzer Post erhalten, von wegen Umstellung auf
IP-Telefonie ivM Glasfaser oder so. Das ist hier nicht der Fall gewesen.
Mein Vater hat an diesem Anschluss seit 3 Jahren IP-Telefonie erhalten.
Plötzlich war DSL weg und es lag nicht am Router.

>
> > Liegt es tatsächlich in der Sphäre des Kunden die Voraussetzungen für
> > eine weitere Annahme der Leistung zu schaffen, weil der Lieferant bei
> > sich etwas verändert hat?
>
> Nein, jedenfalls nicht bei derlei Art von Lieferung
>
> > Besteht Anspruch auf Zahlung der Neumontage?
>
> Wer soll gegen wen welchen Anspruch haben?

Die Telekom will für den Technikereinsatz Geld haben.

> Die erste Frage wäre, ob überhaupt (noch/wieder) ein Vertrag besteht?

Du meinst der Vertrag ist automatisch untergegangen? Wohl eher nicht.
Die Leistung wurde zwar über Tage nicht erbracht, das vernichtet aber
noch keinen Vertrag. Zumal die T ja der Ansicht ist die technische und
somir auch die Leistungsstörung nicht vertreten zu haben.

Axel

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 14, 2016, 11:57:11 AM7/14/16
to


Am 14.07.2016 um 16:58 schrieb Axel Diedrich:
> Wolfgang Jäth <jawo.use...@freenet.de> wrote:
>
>
>> >
>> > Nein, jedenfalls nicht bei derlei Art von Lieferung
>>
>> Das möchte ich so pauschal nicht unterschreiben. Axel schreibt zwar,
>> dass der Techniker was von Umstellung auf Glasfaser vor sich hin
>> murmelte, was natürlich auf eine Störungsursache im Einflussbereich des
>> Providers und nicht des Kunden hindeutet. Aber es nicht nicht völlig
>> ausgeschlossen, dass z. B. gleichzeitig auch ein Fehler auf Kundenseite
>> auftrat, oder sonst wie der Anschluss auf Kundenseite trotzdem nicht
>> ganz sauber was (ja das gips, dass die eine Art der Technik einen Fehler
>> wie z. B. vertauschte Adern o. ä. durchaus noch toleriert, eine andere
>> aber nicht mehr).
>>
>> In letzterem Fall hätte er Provider tatsächlich das Recht, seinen
>> Arbeitseinsatz zur Behebung eines letztlich vom Kunden zu
>> verantwortenden Fehler diesem in Rechnung zu stellen.
>
> Ich war nun nicht anwesend, aber laut meinem Vater wurde die TAE-Dose
> samt Verkabelung zur "Hauptdose" irgendwo im Keller getauscht. Diese
> wurde ebenfalls getauscht.

Ist diese TAE-Dose /die/ Dose, von der dann alles andere ab geht, oder
hängen an der Hauptdose mehrere Geräte und/oder Dosen? Und ist besagte
TAE-Dose (sofern sie singulär ist) seinerzeit selbst montiert worden?
Ich kann mich dumpf erinnern, dass es früher mal ne Phase gab, da hat
die damals IIRC noch Deutsche Post das als Produkt verkauft. Und in dem
Fall könnte es sein (aber ich bin da wirklich kein Fachmann), dass der
gültige Übergabepunkt tatsächlich die Dose davor ist.

> Der Techniker meinte wohl, Dosen und Kabel
> könnten mit den aktuellen Geschwindigkeiten nicht umgehen.

1) Hat Dein Vater denn einen neuen Vertrag oder Option o. ä. unterschrieben?

2) klingt das Argument in meinen Ohren (aber ich bin da ur Laie, kein
Fachmann) nicht wirklich überzeugend. Meines Wissens muss (und wird
auch) die maximal mögliche Geschwindigkeit zwischen den Geräten
ausgehandelt werden, und im Zweifelsfall wird eben eine niedrigere
gefahren. Ein Totalausfall sollte es nicht geben.

> Für mich ist das prinzipiell ja auch in Ordnung, aber mein
> rechtsempfinden sagt mir, Grundlage ist das was zum Vertragsschluss
> galt. Klar kann die Onlineprüfung nur bis zum Übergabepunkt messen und
> nicht den Zustand im Haus, aber wenn alles jahrelang funktioniert gibt
> es keine Veranlassung an der Hardware zu zweifeln,

Naja, auch Hardware kann im Lauf der Zeit ausfallen (seien es
elektronische Bauteile, die kaputt gehen, oder Verbindungen, die
Korrodieren, oder Kabel, die durchscheuern, usw.).

>> @ Axel: Steht den auf der Forderung, worauf genau diese beruht? Also was
>> die Ursache für die Störung war, was der Techniker genau behoben hat,
>> usw.? <Zaunpfahl> Hat Dein Vater ne Privathaftpflichtversicherung?
>> <Zaunpfahl>
>
> € 100,-- pauschal, zahlbar mit der nächsten Rechnung.

Naja, wenn Du siegst, zahlt das die Gegenpartei; aber bei einer
Forderung von z. B. 50 € muss man sich halt seiner Sache sehr sicher
sein ...

>> Ganz wichtig für obige Frage: Hat der Techniker *nur* *vor* oder *auch*
>> *nach* dem Übergabepunkt gearbeitet? Der Übergabepunkt ist AFAIK zwar
>> üblicherweise die Anschlussdose, kann IIRC in Einzelfällen (insbesondere
>> bei Ein- und Zweifamilienhäusern o. ä.) möglicherweise aber u. U. auch
>> der Hausanschluss sein. *Vor* dem ÜP (inklusive diesem) ist Providersache,
>> dahinter Kundensache (mit Ausnahme der vom Provider geliehenen Geräte wie
>> z. B. Modems o. ä., Störungen daran sind ebenfalls Providersache).
>
> Das Haus ist recht groß. Meine Eltern hatten da schon in den 80ern dvJ
> eine Telefonanlage, waren ISDN und DSL-Early-Adaptors. TAE-Dosen gibt es
> im ganzen Haus, vom Keller bis unters Dach, vier Ebenen.

Ja, aber die sind alle auf Kundenseite. Entscheidend ist der
Übergabepunkt, also normalerweise die Dose, an dem das *erste* Gerät
(Modem, Nebenstellenanlage, Weiche, oder was auch immer) eingesteckt ist
(s. o.).

Wolfgang
--

Kurt Guenter

unread,
Jul 16, 2016, 12:29:55 PM7/16/16
to
45...@gmx.de (Axel Diedrich) schrieb:

>Der Techniker ersetze
>irgendwelche Kabel und Dosen am Hausanschluss.

vor oder hinter der 1.TAE-Dose?

Bist Du vorher auf die Kostenpflicht hingewiesen worden?

Kurt Guenter

unread,
Jul 16, 2016, 12:38:14 PM7/16/16
to
45...@gmx.de (Axel Diedrich) schrieb:


>Ich war nun nicht anwesend, aber laut meinem Vater wurde die TAE-Dose
>samt Verkabelung zur "Hauptdose" irgendwo im Keller getauscht. Diese
>wurde ebenfalls getauscht. Der Techniker meinte wohl, Dosen und Kabel
>könnten mit den aktuellen Geschwindigkeiten nicht umgehen.

Also die Kabel haben sich seit Jahrzehnten nicht geändert....sofern
Glasfaser nicht direkt in den Keller geht. Dann würde aber auch ein
neuer Router fällig.

Wenn Glasfaser nur bis zum Verteiler auf der Strasse geht und der Rest
via Kupferkabel, so muss der Anschluss auch weiterhin mit der vorh.
Inhouse-Verkabelung funktionieren.

>Für mich ist das prinzipiell ja auch in Ordnung, aber mein
>rechtsempfinden sagt mir, Grundlage ist das was zum Vertragsschluss
>galt. Klar kann die Onlineprüfung nur bis zum Übergabepunkt messen

nee, nee die können bis zur 1.TAE-Dose bzw. direkt bis in den Router
messen.

Lt. Vertrag müsste m.W. die 1.TAE der Übergabepunkt sein. Davor darfst
Du gar nix selber anschliessen.


Ich würde über die 0800-330 1000 reklamieren und Gutschrift fordern.
Ggf. das Backoffice verlangen.
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