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ausser Haus teurer?

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Name

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Feb 28, 2016, 9:43:48 AM2/28/16
to
Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?

Stefan

unread,
Feb 28, 2016, 10:54:50 AM2/28/16
to
Am 28.02.2016 um 16:26 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Sonntag, 28. Februar 2016 15:43:48 UTC+1 schrieb Name:
>
>> Ist sowas zuläsig? Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo
>> ich das esse.
>
> und Vertragsfreiheit ist Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann Waren
> zu seinen Bedingungen anbieten, solange der Kunde dadurch nicht
> unangemessen benachteiligt wird. Du kannst ja jederzeit zu einer
> anderen Stehfresse gehen, die keine unterschiedlichen Preise hat.

Der OP will wohl auf etwas anderes hinaus:

Der Brutto VK beträgt 11,90 €. Das ist im einem Fall 10,- € + 19% MwSt.,
im anderen Fall 11,12 € + 7% MwSt.

Der Kunde zahlt also immer denselben Brutto-Betrag, egal ob inhouse oder
extern. Hintergrund ist die MwSt. Gesetzgebung die für dieselbe Ware im
Restaurant 19% MwSt. vorschreibt und im Außer-Haus Verkauf 7% MwSt.

Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe
haben.

Gruß

Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Feb 28, 2016, 12:28:27 PM2/28/16
to
Am Sonntag, 28. Februar 2016 15:43:48 UTC+1 schrieb Name:
> Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
> Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
> Ist sowas zuläsig?

Nein, die Angabe "Nettopreis zzgl. MwSt." ist nicht zulässig.

Wolfgang Kynast

unread,
Feb 28, 2016, 4:24:51 PM2/28/16
to
On Sun, 28 Feb 2016 15:44:02 +0100, "Name" posted:


>Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.

Ich meine, der Troll JMS hat mal wieder Langeweile.

Gerald Gruner

unread,
Feb 28, 2016, 5:43:00 PM2/28/16
to
Stefan schrieb am 28.02.16:

> Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
> Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe
> haben.

Im Wesentlichen ist das eine der vielen Schwachsinnigkeiten im deutschen
Steuerrecht, dass ein Essen unterschiedlich besteuert wird, je nachdem, wo
man es verzehrt.
Der OP könnte ja beim Finanzamt eine Steuererstattung der Differenz
beantragen, da er doch nicht im Restaurant gespeist hat. ;-)
Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum Mitnehmen
gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch hinsetzt.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 29, 2016, 1:23:57 AM2/29/16
to
> Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum Mitnehmen
> gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch hinsetzt.

Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der Imbissbetreiber?

VG
Wolfgang


Frank Hucklenbroich

unread,
Feb 29, 2016, 2:54:36 AM2/29/16
to
Am Sun, 28 Feb 2016 16:54:55 +0100 schrieb Stefan:

> Am 28.02.2016 um 16:26 schrieb w-buechs...@web.de:
>> X-No-archive: Yes
>>
>> Am Sonntag, 28. Februar 2016 15:43:48 UTC+1 schrieb Name:
>>
>>> Ist sowas zuläsig? Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo
>>> ich das esse.
>>
>> und Vertragsfreiheit ist Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann Waren
>> zu seinen Bedingungen anbieten, solange der Kunde dadurch nicht
>> unangemessen benachteiligt wird. Du kannst ja jederzeit zu einer
>> anderen Stehfresse gehen, die keine unterschiedlichen Preise hat.
>
> Der OP will wohl auf etwas anderes hinaus:
>
> Der Brutto VK beträgt 11,90 €. Das ist im einem Fall 10,- € + 19% MwSt.,
> im anderen Fall 11,12 € + 7% MwSt.
>
> Der Kunde zahlt also immer denselben Brutto-Betrag, egal ob inhouse oder
> extern. Hintergrund ist die MwSt. Gesetzgebung die für dieselbe Ware im
> Restaurant 19% MwSt. vorschreibt und im Außer-Haus Verkauf 7% MwSt.

Eben, sonst müsste der Imbiss-Betreiber für jeden Artikel zwei verschiedene
Endpreise auf seine Speisekarte schreiben und dann auch noch kontrollieren,
ob die Gäste ihr Essen wirklich mitnehmen oder im Laden essen - denn im
Zweifel würden die Gäste dann ja immer die billigere Variante wählen, wo
sie weniger zahlen.

Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.

Ist z.B. bei McDonalds so üblich.

Grüße,

Frank

Name

unread,
Feb 29, 2016, 5:58:13 AM2/29/16
to
> Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis. Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe haben.

Das ist allg. üblich, aber IMHO nicht richtig.
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.


Name

unread,
Feb 29, 2016, 6:02:06 AM2/29/16
to
> Eben, sonst müsste der Imbiss-Betreiber für jeden Artikel zwei verschiedene
> Endpreise auf seine Speisekarte schreiben

Er muss einfach 2 Speisekarten machen, eine für drinnen und eine für Togo.

> und dann auch noch kontrollieren,
> ob die Gäste ihr Essen wirklich mitnehmen oder im Laden essen

Das muss er sowieso. Denn die Gäste, die in Togo essen wollen, dürfen sich nicht setzen,
denn sie haben nur 7% USt. bezahlt.


Name

unread,
Feb 29, 2016, 6:03:49 AM2/29/16
to
On 28.02.2016 17:19, w-buechs...@web.de wrote:
> Nein, das trifft sein Anliegen (auch) nicht. Er will was zum Im-Haus-Verzehr-Nettopreis von 10EUR zzgl. 19% MWST bestellen, das auch bekommmen, es dann doch draußen verzehren und von den eben (der Bestellung entsprechenden) bezahlten 19% MWST die Differenz zu 7% MWST zurückbekommen - und sich dabei auf den "Kaufvertrag" berufen. Nur dummerweise ist er selbst denselben mit der Bestellung "Im-Haus-Verzehr" eingegangen. Wenn er nachträglich seinen Willen ändert, hat er natürlich kein Recht, die Ware zum Im-Haus-Nettopreis + 7% MWST für Mitnahme-Speisen zu beziehen.

Ok dann andersum:
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?

Henning Koch

unread,
Feb 29, 2016, 8:40:43 AM2/29/16
to
On Mon, 29 Feb 2016 08:54:31 +0100, Frank Hucklenbroich wrote:

>
>Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
>nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
>verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.
>
>Ist z.B. bei McDonalds so üblich.

Bei denen kann ich mir auch problemlos vorstellen, dass durch den
Druck der entsprechenden Taste der Betrag dann auch gleich mit dem
richtigen Steuersatz gebucht wird.

Aber wie realistisch ist das bei der "normalen" Frittenschmiede oder
dem freundlichen Essensverkäufer mit Migrationshintergrund?

Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?

Frank Hucklenbroich

unread,
Feb 29, 2016, 9:31:56 AM2/29/16
to
Am Mon, 29 Feb 2016 14:40:28 +0100 schrieb Henning Koch:

> On Mon, 29 Feb 2016 08:54:31 +0100, Frank Hucklenbroich wrote:
>
>>
>>Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
>>nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
>>verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.
>>
>>Ist z.B. bei McDonalds so üblich.
>
> Bei denen kann ich mir auch problemlos vorstellen, dass durch den
> Druck der entsprechenden Taste der Betrag dann auch gleich mit dem
> richtigen Steuersatz gebucht wird.

So ist es - die drucken einem auch den ensprechenden Beleg aus.

> Aber wie realistisch ist das bei der "normalen" Frittenschmiede oder
> dem freundlichen Essensverkäufer mit Migrationshintergrund?
>
> Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
> rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?

Wenn der eine Kasse hat, dann hat der sicher auch den Knopf für "Zum
Mitnehmen", das ist ja kein Hexenwerk. Und das Finanzamt dürfte bei einer
Prüfung schon Richtwerte haben, was dort so üblich ist. Falls der Besitzer
auf die Idee kommt, einfach alles als "zum Mitnehmen" zu verbuchen, um so
seine Einahmen zu optimieren, dürfte das schon auffallen.

Und Frittenbuden, die Tische haben um dort zu essen, haben in aller Regel
auch eine Kasse da stehen. Bei mobilen Würstchenbuden stellt sich das
Poblem ja nicht, da ist alles "zum Mitnehmen".

Grüße,

Frank

Marc Haber

unread,
Feb 29, 2016, 11:11:38 AM2/29/16
to
Der OP, denn er ist Steuerschuldner. Der Imbissbetreiber zieht sie nur
ein und führt sie ab.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 11:28:51 AM2/29/16
to
Name schrieb:

> Ok dann andersum:
> ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
> Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
> Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?

Aus rechtlichen Gründen wird der Inhaber dich aus dem Haus weisen, ich
glaube nicht, dass er sich um den Preis streiten wird.

Du hast einen Vertrag den du einhalten musst und denn du bestenfalls
mit Einverständnis des Händlers ändern kannst.
Der Händler wird nicht so blöd sein den Aufwand einer Vertragsänderung
betreiben, er wird dich einfach rausschmeißen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 11:28:51 AM2/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

>> ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
>> Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
>> Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
>
> Möglicherweise kann der Verkäufer das sogar verlangen.

Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.

> Praktisch
> wird er es wohl kaum machen, da ihm Kunden, die evtl. wiederkommen,
> lieber sind.

Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
Stuerbetrug.

Praktisch muss er er ihn des Hauses verweisen.
Unpraktisch kann er umbuchen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 11:28:55 AM2/29/16
to
Wolfgang Schreiber schrieb:
Der Imbissbetreiber, weil er den inhouse Verzehr gestatet hat.

Grüße Harald

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 29, 2016, 11:50:02 AM2/29/16
to
> Und Frittenbuden, die Tische haben um dort zu essen, haben in aller Regel
> auch eine Kasse da stehen. Bei mobilen Würstchenbuden stellt sich das
> Poblem ja nicht, da ist alles "zum Mitnehmen".

Wie weit muss man sich denn vom Ort der Ausgabe entfernen, damit das
Essen als "mitgenommen" gilt?

VG
Wolfgang

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 1:13:19 PM2/29/16
to
Marc Haber schrieb:

>> Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der
>> Imbissbetreiber?
>
> Der OP, denn er ist Steuerschuldner. Der Imbissbetreiber zieht sie
> nur ein und führt sie ab.

Seit wann ist der OP nach Steuergesetz der Steuerschuldner?
Der Imbissbetreiber ist verpflichtet die korrekte Steuer abzuführen,
wie und woher er sie bkommt interessiert das FA nicht.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 1:13:19 PM2/29/16
to
Henning Koch schrieb:

> Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
> rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?

Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?

Grüße Harald

Name

unread,
Feb 29, 2016, 4:49:08 PM2/29/16
to
Und darf man dann wiederkommen, ohne dass es dann als inhouse-Verzehr gilt?


Henning Koch

unread,
Feb 29, 2016, 5:04:56 PM2/29/16
to
On Mon, 29 Feb 2016 17:48:15 +0100, Harald Hengel wrote:

>Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
>Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
>Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
>wäre?

Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.

"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...

Harald Hengel

unread,
Feb 29, 2016, 5:54:05 PM2/29/16
to
Wolfgang Schreiber schrieb:

> Wie weit muss man sich denn vom Ort der Ausgabe entfernen, damit das
> Essen als "mitgenommen" gilt?

Bis ausserhalb der Geschäftsräume.

Grüße Harald


Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 1, 2016, 2:33:13 AM3/1/16
to
Am Mon, 29 Feb 2016 23:04:55 +0100 schrieb Henning Koch:

> On Mon, 29 Feb 2016 17:48:15 +0100, Harald Hengel wrote:
>
>>Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
>>Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
>>Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
>>wäre?
>
> Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.

Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
versteht auch ein dressierter Affe. Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.

> "Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
> Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...

"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."

Grüße,

Frank

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 1, 2016, 3:10:02 AM3/1/16
to
> Bis ausserhalb der Geschäftsräume.

Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?

VG
Wolfgang

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 1, 2016, 4:59:35 AM3/1/16
to
In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
durchgesetzt.

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 1, 2016, 5:13:23 AM3/1/16
to
Am 01.03.2016 um 08:33 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Mon, 29 Feb 2016 23:04:55 +0100 schrieb Henning Koch:
>
>> On Mon, 29 Feb 2016 17:48:15 +0100, Harald Hengel wrote:
>>
>>> Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
>>> Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
>>> Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
>>> wäre?
>>
>> Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.
>
> Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
> versteht auch ein dressierter Affe.

Echt? Ich dachte die sind mit Bananen schälen beschäftigt.

> Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
> der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
> lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
> die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
> wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
> hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.
>
Dann gibt er in der Kasse 10,51 gegeben ein und die sagt ihm dann was er
abzählen muss. Die Kassen sind schon Deppengeeignet. Die Königsklasse
verbreitet sich immer mehr. Das Geld gibt die Kasse selbstständig an den
Kunden aus.

Die einzige Anforderung ist im Prinzip die Ware über den Scanner zu
schieben und das Geld in die Kasse. Und dafür gibt es in den Kaufhäusern
zumindest nun Selbstbedienungskassen. Und die Pommesschmiede wird auch
automatisiert:
http://www.pommesautomaten-pizzaautomaten.de/
Da gibt es dann auch keine Diskussion über die Steuer. Ist alles 2Go..

>> "Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
>> Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
>
Das sagst Du... (nebenbeibemerkt: Curryfleischwurst ist ekelhaft)

> "Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
> Mitnehmen..."
>
...und fängst dann gleich mit den Schwierigkeiten an. Und dann soll das
noch mit unterschiedlichen Steuersätzen klappen...?

Hans-Jürgen

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 1, 2016, 5:14:38 AM3/1/16
to
Man könnte ja Korkgeld verlangen. Wie wird das eigentlich besteuert?

Grüße,

Frank

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 1, 2016, 6:10:02 AM3/1/16
to
> Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.

<Haarspalt>
De facto nicht, ich habe jedenfalls noch nie irgendwo eine
"Demarkationslinie" gesehen. Ich habe mich auch schon vor der Eisdiele
mit meinem mitnehm-Hörnchen lässig mit mir bekannten, zufällig
anwesenden Tischgästen unterhalten.
</Haarspalt>

Ich muß echt mal ausprobieren, ob ein Schleudersitz betätigt wird, wenn
ich mich spontan dazusetze...

VG
Wolfgang
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Axel Diedrich

unread,
Mar 1, 2016, 6:56:07 AM3/1/16
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:


>
> Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.

Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
Steuersätze zu buchen.

> Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
> Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
> Stuerbetrug.

Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das FA
vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört, dass FA
so arbeiten.

Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.




Axel

Stefan

unread,
Mar 1, 2016, 8:03:25 AM3/1/16
to
Ja und? Das ist dann dein persönliches Pech...

Aber vieleicht tröstet es dich: Das gilt nur fürs Essen. Getränke werden
in beiden Fällen mit 19% versteuert.

Gruß

Stefan

Martin Bienwald

unread,
Mar 1, 2016, 8:10:02 AM3/1/16
to
w-buechs...@web.de wrote:
> X-No-archive: Yes
> Am Dienstag, 1. März 2016 11:14:38 UTC+1 schrieb Frank Hucklenbroich:

>> > In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
>> > Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
>> > den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
>> > durchgesetzt.

> Das dürfte auch daran liegen, daß zumindest in Eiscafes die Straßenverkaufsartikel i.d.R. günstiger sind als das, was serviert wird. Da muß man mindestens einen kleinen Eisbecher bestellen, was höhere Einnahmen beschert als ein Kunde, der mit einem Schleckeis für 1EUR einen Sitzplatz blockiert.

Das kann er mit einem Espresso fuer nicht-so-viel-mehr eh.

In den Eiscafes, die ich in den letzten Jahren besuchte, konnte man
immer auch Eiskugeln nach Anzahl und Sorte bestellen; allerdings war
der entsprechende Eintrag auf der Speisekarte meist nicht sehr
prominent, und der Preis pro Kugel hoeher als beim Strassenverkauf.

Trotzdem verzehren die meisten Gaeste groessere Portionen als eine
Kugel Eis oder einen Espresso ...

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Mar 1, 2016, 8:10:02 AM3/1/16
to
Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:
> Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:

> Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
> dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
> verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
> man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
> Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
> Steuersätze zu buchen.

Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.

>> Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
>> Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
>> Stuerbetrug.
>
> Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
> Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das FA
> nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
> hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das FA
> vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört, dass FA
> so arbeiten.

Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um vielleicht
eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich rauszuholen ...

> Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
> Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
> Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
> Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.

... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
hinterzogen werden.

... Martin

Arno Welzel

unread,
Mar 1, 2016, 9:09:41 AM3/1/16
to
Name schrieb am 2016-02-28 um 15:44:

> Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.

Was dann 11,90 EUR Brutto sind

> Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.

Was dann ebenfalls 11,90 EUR Brutto sind.

> Ist sowas zuläsig?

Ja. Für Speisen, die im Restaurant verkauft werden, gilt ein anderer
Steuersatz. Aber egal, wie Du es kaufst - für Dich gilt immer der selbe
Preis.

> Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
> Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
> ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?

Das kannst Du versuchen - aber das wird wenig erfolgreich sein, da es
nicht verboten ist, für die Waren unterschiedliche Preise je nach
Vertriebsweg zu verlangen.


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 1, 2016, 10:51:24 AM3/1/16
to
Am Tue, 1 Mar 2016 13:05:10 +0000 (UTC) schrieb Martin Bienwald:

> Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:
>> Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
>
>> Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
>> dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
>> verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
>> man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
>> Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
>> Steuersätze zu buchen.
>
> Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
> Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.

Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.

In Birmingham habe ich kleine Indische Restaurants erlebt, in denen sich
die Gäste ihre Getränke (i.d.R. Bier) selbst mitbrachten, sie bestellen
also nur das Essen und zahlten dem Wirt einen kleinen Obolus dafür, daß sie
ihre Getränke mitbringen durften ("Bring your Own"/"BYO" = "Korkgeld").
Hintergrund hier wohl, daß der Wirt keine Lizenz zum Ausschank von Alkohol
hatte.

>> Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
>> Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
>> Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
>> Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
>
> ... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
> hinterzogen werden.

Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.

Grüße,

Frank

Harald Hengel

unread,
Mar 1, 2016, 11:08:27 AM3/1/16
to
Martin Bienwald schrieb:

> Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
> Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.

Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränek kaufen, Teller
und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt um mitgebrachte
Speisen zu verzehren.
In Dänemark habe ich es selbst noch erlebt.
Wie es sonst mit mitgebrachten Speisen heute aussieht kann ich nicht
sagen, aber es ist zumindest etwas anderes, wenn ein Wirt den
Steuersatz ausser Haus bucht und im Haus Verzehr erlaubt.

>> Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
>> Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das
>> FA nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch
>> korrigiert hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle"
>> könnte sich das FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe
>> noch nie gehört, dass FA so arbeiten.
>
> Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um
> vielleicht eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich
> rauszuholen ...

Weil es abschreckt und mehr als 3.50 einbringt.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Mar 1, 2016, 11:08:27 AM3/1/16
to
Axel Diedrich schrieb:

>> Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.
>
> Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt
> und dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch
> drinnen zu verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht
> mitkriegen.

Das kann sein. ändert aber nichts am Problem.

> Außerdem kann man die Frage stellen, ob mit dem
> Verlassen des Ladens aus Sicht des Verkäufers nicht alles getan
> war, um die Umsätze auf die richtigen Steuersätze zu buchen.

Das musst du beim Finanzamt erfragen.

>> Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
>> Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
>> Steuerbetrug.
>
> Von Betrug kann keine Rede sein.

Wirklich nicht?
Er verkauft zum ermäßigten Steuersatz und läßt Inhouse Verzehr zu.
Das dürfte ganz klarer Steuerbetrug sein.

> Schlimmstenfalls kann die
> Umsatzsteuererklärung verworfen werden.

Welche? Die gibt es noch nicht.

> Aber auch dann müsste das FA
> nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
> hat.

Ich habe Zweifel, dass man ihm Zeit läßt es zu korrigieren.
Auf frischer Tat ist auf frischer Tat.

> Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das
> FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört,
> dass FA so arbeiten.

Ich schon.

> Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
> Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
> Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
> Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.

Ich weiß nicht ob so etwas stichprobenweise gemacht wird.
Ich halte es für denkbar.
In dem von dir geschilderten Fall ging es wohl um Auffälligkeiten über
einen längeren Zeitraum, da hilft so einzelne Stichprobe wenig.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Mar 1, 2016, 11:08:28 AM3/1/16
to
Wolfgang Schreiber schrieb:
>> Bis ausserhalb der Geschäftsräume.
>
> Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
> Geschäftsräume?

An der Aussentür.

Grüße Harald

David Seppi

unread,
Mar 1, 2016, 11:23:40 AM3/1/16
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Wie viele Pizzen
> er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
> Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
> schwarze Kassen hat.

Wenn er geschickt ist nicht. Es gibt aber Fälle, bei denen die
Steuerhinterziehung über Kleinigkeiten auffällt. Der
Würstelstandbetreiber vergißt z.B. darauf, daß er die Pappteller legal
einkauft und die gekaufte Anzahl viel zu hoch im Vergleich zu den
deklarierten Würstel ist.

--
David Seppi
1220 Wien

Martin Bienwald

unread,
Mar 1, 2016, 11:30:01 AM3/1/16
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:

> Wie es sonst mit mitgebrachten Speisen heute aussieht kann ich nicht
> sagen, aber es ist zumindest etwas anderes, wenn ein Wirt den
> Steuersatz ausser Haus bucht und im Haus Verzehr erlaubt.

Da waere ich gar nicht so sicher. Natuerlich ist es
Steuerhinterziehung, wenn der Gast "zum hier essen" bestellt und der
Wirt das vorsaetzlich als "zum Mitnehmen" bucht. Aber wenn der Gast
"zum Mitnehmen" bestellt und der Wirt das auch so bucht, der Gast sich
dann aber nach Erhalt des Essens spontan umentscheidet, sehe ich keine
Verpflichtung des Wirts, den Gast daran zu hindern.

>> Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um
>> vielleicht eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich
>> rauszuholen ...
>
> Weil es abschreckt und mehr als 3.50 einbringt.

Wovor soll es abschrecken? Finanzbeamte zu bewirten?

... Martin

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 1, 2016, 12:04:05 PM3/1/16
to
On Tue, 1 Mar 2016 16:51:21 +0100, "Frank Hucklenbroich" posted:

...
>> ... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
>> hinterzogen werden.
>
>Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
>komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
>der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
>er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
>Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
>schwarze Kassen hat.

Kann ich beim hiesigen Aldi gelegentlich beobachten - Wagen voller
Kochbedarf und Barzahlung.

Besonders lohnend: Spirituosen.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Mar 1, 2016, 12:41:13 PM3/1/16
to
Am Dienstag, 1. März 2016 16:51:24 UTC+1 schrieb Frank Hucklenbroich:

> In Birmingham habe ich kleine Indische Restaurants erlebt, in denen sich
> die Gäste ihre Getränke (i.d.R. Bier) selbst mitbrachten, sie bestellen
> also nur das Essen und zahlten dem Wirt einen kleinen Obolus dafür, daß sie
> ihre Getränke mitbringen durften ("Bring your Own"/"BYO" = "Korkgeld").
> Hintergrund hier wohl, daß der Wirt keine Lizenz zum Ausschank von Alkohol
> hatte.

Wofür denn Korkgeld, wenn gar nicht ausgeschenkt werden darf?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 1, 2016, 12:44:06 PM3/1/16
to
Am Montag, 29. Februar 2016 11:58:13 UTC+1 schrieb Name:

> Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
> zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
> das ausdrücklich sagt.

Geschäftsessen in der Imbissbude? Und dann auch noch zum Mitnehmen???

Axel Diedrich

unread,
Mar 1, 2016, 12:59:03 PM3/1/16
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:


>
> Das kann sein. ändert aber nichts am Problem.

Das ändert so einiges. Vor allem wenn man von "Betrug" spricht. Also
einem Vorsatzdelikt.
>
> > Außerdem kann man die Frage stellen, ob mit dem
> > Verlassen des Ladens aus Sicht des Verkäufers nicht alles getan
> > war, um die Umsätze auf die richtigen Steuersätze zu buchen.
>
> Das musst du beim Finanzamt erfragen.

Wenig hilfreich. Die zuverlässige Primärquelle wäre hier wohl die
Rechtsprechung. Glaube aber nicht, dass diese Frage schon mal verhandelt
wurde.


>
> Wirklich nicht?
> Er verkauft zum ermäßigten Steuersatz und läßt Inhouse Verzehr zu.
> Das dürfte ganz klarer Steuerbetrug sein.

Nein er lässt nicht "Inhouse" verzehren. Der Gast kehrt nach
wahrheitwidriger Erklärung "zum Mitnehmen" zurück ins Lokal.

>
> > Schlimmstenfalls kann die
> > Umsatzsteuererklärung verworfen werden.
>
> Welche? Die gibt es noch nicht.

Eben. Ein Betrug, der ja eine Täuschungshandlung voraussetzt, kann also
gar nicht vorliegen.
>
> > Aber auch dann müsste das FA
> > nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
> > hat.
>
> Ich habe Zweifel, dass man ihm Zeit läßt es zu korrigieren.
> Auf frischer Tat ist auf frischer Tat.

Umsatzsteuererklärungen müssen üblicherweise 1x im Monat abgegeben
werden. Ohne Prüfungsanordnung und Auswertung der Kassendaten passiert
erst mal gar nichts.
Der Wirt kann sich eine Notiz gemacht haben und auch noch später
umbuchen oder per Hand das Kassenbuch korrigieren.
Aber ich glaube er braucht das gar nicht. Genausowenig wie ihn eine
Rechtspflicht trifft den Gast herauszuschmeissen. Es gibt nämlich auch
ein Recht seinem Gewerbe ungestört nachzugehen. Das kostet den Fiskus
dann schon mal zwei Euro. Das ist aber auszuhalten
>
> > Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das
> > FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört,
> > dass FA so arbeiten.
>
> Ich schon.

Der Täuscher ist nicht der Wirt sondern der FA-Beamte der einem
Geschäftsmann eine Falle stellt indem er ihn mit "Zum Mitnehmen" anlügt.
Sowas findet ein Richter nicht zwingend lustig.

Ich habe eine Bekannte die solche Unternehmen mit viel Barumsatz prüft.
So was haben die überhaupt nicht nötig, weil sie auch so genug finden.

>
> > Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
> > Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
> > Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
> > Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
>
> Ich weiß nicht ob so etwas stichprobenweise gemacht wird.

Man guckt sich die Umsatzsteuererklärung an und vergleicht sie mit den
üblichen Branchenwerten. Bei auffälligen Abweichungen wird genauer
hingeschaut. Das ist eine leichte Übung.
Es ist ja zB möglich, dass ein Restaurant auf Grund seiner Lage
tatsächlich deutlich mehr "außer Haus" verkauft als andere.

Axel

Stefan Froehlich

unread,
Mar 1, 2016, 1:11:19 PM3/1/16
to
On Tue, 01 Mar 2016 16:51:21 Frank Hucklenbroich wrote:
> Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
> ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren,
> wenn man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.

Das ist in Wiener Heurigen (den echten, ohne Gastronomielizenz) durchaus
ebenso möglich, wiewohl inzwischen schon äußerst unüblich.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan kommt und 2016 Jahre öde waren nicht umsonst.
(Sloganizer)

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 1, 2016, 1:48:05 PM3/1/16
to
Was glaubst Du wohl wovon sich Softies ernähren?
Ich verrate es Dir: Mantaplatte, Mafiatorte oder Burger. Mit viel Cola.

Da wird ein HiWi hingeschickt. Und das Zeug wird nebenbei runtergequält.
Ist eh nur Füllstoff...

Beweise: Du findest die 7-Tage-Speisefolge auf dem T-Shirt ;)

Hans-Jürgen




Stefan Schmitz

unread,
Mar 1, 2016, 4:32:05 PM3/1/16
to
Was du da beschreibst, ist aber kein abziehbares Geschäftsessen, sondern die
private Ernährung der MA. Das geht auf deren Rechnung ohne Vorsteuer.

Gerald Gruner

unread,
Mar 1, 2016, 4:43:44 PM3/1/16
to
Frank Hucklenbroich schrieb am 1.03.16:

> Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
> ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
> man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.

Wieso früher?
Das ist (IIRC auch in anderen Teilen Bayerns) heute noch so, zumindest an
traditionellen Biergärten, wird aber nur noch selten genutzt.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 1, 2016, 4:56:31 PM3/1/16
to
Bestätigten Gerüchten zur Folge fahren die auch zu Kunden. Manchmal
wochenlang. Und da ist es üblich das abends zu vorgerückter Stunde ein
genau solches Essen organisiert wird. Und nein, die bezahlen das nicht
selbst. Und ja, ein echter Programmierer ist kein Kleiderständer.

Hans-Jürgen

Henning Koch

unread,
Mar 1, 2016, 5:26:46 PM3/1/16
to
On Tue, 1 Mar 2016 08:33:11 +0100, Frank Hucklenbroich wrote:

>> "Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
>> Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
>
>"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
>Mitnehmen..."

also gut, du kennst die Geschichte noch nicht:

"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup bitte!"

"hmm, dreimal Curryfleischwurst"

*die Fleischwürste landen in der Friteuse und danach in der
Schnibbelmaschine*

während die Fleischwurstschnibbel großzügig mit Currysauce bedeckt
werden folgt die Frage:

"Pommes dabei?"

"ja, zweimal mit Mayo und einmal mit Ketchup bitte"

"hmm"

*drei Portionen Pommes wandern durch die Friteuse*
während die Pommes gesalzen werden folgt die Frage:

"auf die Pommes was drauf?"

*seufz* "ja, zweimal Mayo und einmal Ketchup"...

und da glaubst du wirklich, dass die Bedienung beim Eintippen des
Preises noch weiss, ob sie die Kalorienbomben jetzt auf Porzelanteller
oder in Plastikschalen mit Packpapier serviert hat? ;-)

Henning Koch

unread,
Mar 1, 2016, 5:28:03 PM3/1/16
to
On Tue, 1 Mar 2016 11:13:17 +0100, Hans-Jürgen Meyer wrote:

>(nebenbeibemerkt: Curryfleischwurst ist ekelhaft)

Ohne dir da jetzt grundsätzlich widersprechen zu wollen:

Ich finde es wirklich sehr schade, dass es diesen Fleischerei-Imbiss
nicht mehr gibt!!

Wolfgang Jäth

unread,
Mar 2, 2016, 2:01:27 AM3/2/16
to
Am 01.03.2016 um 10:11 schrieb w-buechs...@web.de:
>
> Am Dienstag, 1. März 2016 09:10:02 UTC+1 schrieb Wolfgang Schreiber:
>
>> Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
>> Geschäftsräume?
>
> Normalerweise ist wohl ein umgrenzter Teil der umgebenden Fläche mitgemietet bzw. -gepachtet, die Geschäftsräume dürften sich bis an die Grenze derselben erstrecken. Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.

Hmm; sind dann bei einer Forstwirtschaft die ganzen zugehörigen
Waldstücke /auch/ Geschäftsräume?

Wolfgang, zweifelnd
--

heinz tauer

unread,
Mar 2, 2016, 2:46:36 AM3/2/16
to
Forstwirtschaft und Gastwirtschaft sind doch zwei total
unterschiedliche Stiefel!

--
H.T.

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 2, 2016, 2:52:16 AM3/2/16
to
Dito beim hiesigen Rewe, da kauft der Italiener um die Ecke den
Billig-Grappa, den er dann für 5 EUR pro Glas ausschenkt.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 2, 2016, 2:54:00 AM3/2/16
to
Der Gast darf den Alkohol mitbringen und im Lokal auch offen konsumieren,
der Wirt stellt die Gläser. Der Wirt darf aber selbst keinen Alkohol
verkaufen. So war das gemeint. Ist vielleicht eine britische Eigenart.

Grüße,

Frank

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 2, 2016, 3:10:02 AM3/2/16
to
> An der Aussentür.

Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Stehtische - evtl. mit Schirm
dabei - bereits außerhalb der Bude befinden. Wenn sich an dieser selbst
eine Tür befindet, ist die i.A. für den Wirt/Koch/Betreiber.

VG
Wolfgang

Stefan

unread,
Mar 2, 2016, 7:26:37 AM3/2/16
to
Am 02.03.2016 um 09:20 schrieb w-buechs...@web.de:

>
> ...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so
> einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte
> gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger
> sind als im Fachgroßhandel.

Ist es nicht auch so, dass in der Gastronomie inzwischen Kassensysteme
mit Belegdruck vorgeschrieben sind um Schwarzabrechnungen zu verhindern?

An der Pommesbude, wo keine Belege gedruckt werden mag das noch gehen,
aber ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal im Restaurant
keine maschinengedruckte Abrechnung bekommen hätte.

Gruß

Stefan



Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 2, 2016, 7:41:01 AM3/2/16
to
Am Wed, 2 Mar 2016 13:26:36 +0100 schrieb Stefan:

> Am 02.03.2016 um 09:20 schrieb w-buechs...@web.de:
>
>>
>> ...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so
>> einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte
>> gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger
>> sind als im Fachgroßhandel.
>
> Ist es nicht auch so, dass in der Gastronomie inzwischen Kassensysteme
> mit Belegdruck vorgeschrieben sind um Schwarzabrechnungen zu verhindern?

Möglicherweise, aber wissen das auch alle Gäste? Davon abgesehen, daß man
so einen Beleg ja auch sonstwo ausducken kann.

> An der Pommesbude, wo keine Belege gedruckt werden mag das noch gehen,
> aber ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal im Restaurant
> keine maschinengedruckte Abrechnung bekommen hätte.

In Biergärten ist es nach wie vor ganz normal, daß da die Zeche auf einem
Blöckchen zusammengerechnet wird - auch dann, wenn Essen verzehrt wurde und
da durchaus Summen zusammenkommen. Ist sicher nicht in jedem Lokal so, aber
viele machen das noch nach althergebrachter Art mit Block und Bleistift.

Grüße,

Frank

Stefan

unread,
Mar 2, 2016, 7:54:53 AM3/2/16
to
Am 02.03.2016 um 13:40 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 2 Mar 2016 13:26:36 +0100 schrieb Stefan:
>
>> Am 02.03.2016 um 09:20 schrieb w-buechs...@web.de:
>>
>>>

> In Biergärten ist es nach wie vor ganz normal, daß da die Zeche auf einem
> Blöckchen zusammengerechnet wird - auch dann, wenn Essen verzehrt wurde und

das nennt man Bistromatics
http://hitchhikers.wikia.com/wiki/Bistromathics

> da durchaus Summen zusammenkommen. Ist sicher nicht in jedem Lokal so, aber
> viele machen das noch nach althergebrachter Art mit Block und Bleistift.

Wundert mich, weil gerade da der Betreiber auch das Problem hat, dass
sich die Mitarbeiter Geld in die Tasche stecken.

Da gibt es normalerweise Kassensysteme, wo jede einzelne Lieferung zum
Tisch direkt bei Auslieferung/Abholung registriert wird. Der Kellner
kommt dann zum kassieren mit dem Bon für den jeweiligen Tisch. Da wird
dann möglicherweise mit Papier und Bleistift das ganze auf die einzelnen
Gäste aufgeteilt. In dem Fall gibt es zwar einen maschinengedruckten
Beleg, aber der einzelne Gast bekommt den nicht zu sehen.

Gruß

Stefan

Name

unread,
Mar 2, 2016, 11:58:26 AM3/2/16
to
On 01.03.2016 08:33, Frank Hucklenbroich wrote:
> "Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
> Mitnehmen..."

Die andere Wurst ess ich im rausgehen.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 2, 2016, 12:10:38 PM3/2/16
to
Am Dienstag, 1. März 2016 23:26:46 UTC+1 schrieb Henning Koch:

> "Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
> Ketchup bitte!"
>
> "hmm, dreimal Curryfleischwurst"
>
> *die Fleischwürste landen in der Friteuse und danach in der
> Schnibbelmaschine*
>
> während die Fleischwurstschnibbel großzügig mit Currysauce bedeckt
> werden folgt die Frage:
>
> "Pommes dabei?"
>
> "ja, zweimal mit Mayo und einmal mit Ketchup bitte"
>
> "hmm"
>
> *drei Portionen Pommes wandern durch die Friteuse*
> während die Pommes gesalzen werden folgt die Frage:
>
> "auf die Pommes was drauf?"
>
> *seufz* "ja, zweimal Mayo und einmal Ketchup"...
>
> und da glaubst du wirklich, dass die Bedienung beim Eintippen des
> Preises noch weiss, ob sie die Kalorienbomben jetzt auf Porzelanteller
> oder in Plastikschalen mit Packpapier serviert hat? ;-)

Ich glaube schon, dass sie weiß, was sie gerade zusammengestellt hat.
Aber sich für das Zusammenstellen nur den jeweils nächsten Schritt zu merken,
halte ich für gedächtnisökonomisch sinnvoll. Würde ich vielleicht genau so
machen, wenn mehrere Bestellungen gleichzeitig ankommen.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 2, 2016, 1:40:15 PM3/2/16
to
Am 01.03.2016 um 08:33 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Mon, 29 Feb 2016 23:04:55 +0100 schrieb Henning Koch:
>
>> On Mon, 29 Feb 2016 17:48:15 +0100, Harald Hengel wrote:
>>
>>> Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
>>> Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
>>> Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
>>> wäre?
>>
>> Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.
>
> Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
> versteht auch ein dressierter Affe. Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
> der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
> lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
> die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
> wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
> hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.
>
>> "Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
>> Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
>
> "Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
> Mitnehmen..."
>
Das erinnert mich doch stark an:
Geht eine Nonne in einen Gemüseladen und
bestellt eine Gurke. Sagt der Verkäufer: "Nehmen Sie doch zwei, dann
können Sie eine essen."

SCNR:
Hans-Jürgen

David Seppi

unread,
Mar 2, 2016, 1:56:23 PM3/2/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal fragen, wie er z.B.
> Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben erwirtschaftet.

Gar nicht. Etliche Dönerstände gehen hier regelmäßig in Konkurs.
Merkt man ihnen nicht an, da danach offiziell der Bruder den Betrieb
weiterführt. Ist erstens steuerschonend und erspart einem zweitens das
Einhalten der Hygienebestimmungen. (Bis man die vom Gesundheitsamt
vorgeschriebenen Mängelbehebungen umsetzen muß, ist man eh längst in
Konkurs gegangen.)

Stefan Schmitz

unread,
Mar 2, 2016, 3:26:42 PM3/2/16
to
Und was bringt es denen, immer wieder neu Unternehmen zu eröffnen, die nichts
einspielen?
Tritt der Konkurs etwa nur deswegen ein, weil die Gehälter von Inhaber und
Familie die einzig bedienten Verbindlichkeiten sind? Das bringt dann allerdings
Probleme im Verfahren.

David Seppi

unread,
Mar 2, 2016, 4:11:45 PM3/2/16
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Und was bringt es denen, immer wieder neu Unternehmen zu eröffnen, die nichts
> einspielen?

Die spielen eh was ein. Halt nicht genug um die Verbindlichkeiten
zu decken, jedenfalls nicht mit den offiziellen Einnahmen.

> Tritt der Konkurs etwa nur deswegen ein, weil die Gehälter von Inhaber und
> Familie die einzig bedienten Verbindlichkeiten sind?

Die muß man ja nicht aus der offiziellen Kasse bedienen.

Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:02:55 PM3/2/16
to
On 01.03.2016 12:53, Axel Diedrich wrote:
> Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
> dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
> verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
> man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
> Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
> Steuersätze zu buchen.

Zwei Bistros könnten sich ja gegenseitig die Kunden schicken.
Er kauft beim einen zum Mitnehmen und setzt sich beim anderen rein.

Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:06:41 PM3/2/16
to
On 02.03.2016 08:53, Frank Hucklenbroich wrote:
> Der Gast darf den Alkohol mitbringen und im Lokal auch offen konsumieren,
> der Wirt stellt die Gläser. Der Wirt darf aber selbst keinen Alkohol
> verkaufen. So war das gemeint. Ist vielleicht eine britische Eigenart.

Ist eigentlich gar nicht so sehr eine britische Eigenart.
Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
Nur weiss das hierzulande fast keiner.


Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:08:24 PM3/2/16
to
>> Besonders lohnend: Spirituosen.
>
> Dito beim hiesigen Rewe, da kauft der Italiener um die Ecke den
> Billig-Grappa, den er dann für 5 EUR pro Glas ausschenkt.

Einmal die Woche Cola von REWE, so billig bekommt es der
Wirt nirgends, und KEG-Fässer sind um ein vielfaches teuerer.


Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:10:56 PM3/2/16
to
On 01.03.2016 15:51, Harald Hengel wrote:
> Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
> Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränek kaufen, Teller und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt um mitgebrachte Speisen zu verzehren.

Es gibt hier türkische Kneipen, da muss man ein Tischgeld bezahlen.
Da sitzen dann 4 am Tisch und spielen Karten.
Tee bekommt man dann sogar geschenkt.

David Seppi

unread,
Mar 2, 2016, 5:13:39 PM3/2/16
to
Name schrieb:

> Zwei Bistros könnten sich ja gegenseitig die Kunden schicken.
> Er kauft beim einen zum Mitnehmen und setzt sich beim anderen rein.

Guter Punkt. Wie sieht das in Bahnhöfen/Einkaufszentren mit Freßmeile
aus? (Eine Reihe von Takeaway-Lokalen ohne eigene Sitzmöglichkeit,
daneben aber gemeinschaftlich genutzte Tische.)
Eventuell kann man ja im Einzelbetrieb auch irgendwas über Outsourcing
der Sitzgelegenheiten konstruieren.

Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:14:19 PM3/2/16
to
On 01.03.2016 15:09, Arno Welzel wrote:
>> Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
>> >Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
>> > ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
> Das kannst Du versuchen - aber das wird wenig erfolgreich sein, da es
> nicht verboten ist, für die Waren unterschiedliche Preise je nach
> Vertriebsweg zu verlangen.

Natürlich ist es erlaubt. Es muss dann nur klar ausgewiesen sein!

Name

unread,
Mar 2, 2016, 5:16:17 PM3/2/16
to
On 01.03.2016 22:32, Stefan Schmitz wrote:
> Was du da beschreibst, ist aber kein abziehbares Geschäftsessen, sondern die
> private Ernährung der MA. Das geht auf deren Rechnung ohne Vorsteuer.

Kleinere junge Firmen bezahlen ihren Leuten das Essen.

Harald Hengel

unread,
Mar 2, 2016, 6:36:01 PM3/2/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Dann kann er aber den Einkauf auch nicht als Betriebsausgaben
> absetzen. Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal
> fragen, wie er z.B. Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben
> erwirtschaftet.

Ach je, wieder der Büchsenschütz, der nicht denken kann.
Warum sollte er mit den gemeldeten Umsätzen nicht Pacht etc. zahlen
können?

Er darf nur nicht so blöd sein, zu wenige zu melden.

Grüße Harald

David Seppi

unread,
Mar 3, 2016, 6:50:32 AM3/3/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> ... und vor allem nicht so blöd sein wie du und glauben,
> daß er Steuern nach Umsatz zahlt. Steuern zahlt man nur auf Erträge.

Stimmt. Die Umsatzsteuer ist eine Erfindung def Lügenpresse.

Stefan Froehlich

unread,
Mar 3, 2016, 8:47:47 AM3/3/16
to
On Thu, 03 Mar 2016 13:09:00 w-buechs...@web.de wrote:
> [...] Unternehmen können von der MWST, die sie erheben und
> abführen müssen, eben genau die MWST, die sie bereits bei ihren
> Einkäufen bezahlt haben, abziehen. Bei Einkäufen, die aus der
> Schwarzkasse (und dann meist bar) bezahlt werden, wird das etwas
> schwierig und genau deswegen sind sie, wenn man nicht völlig in
> die Schwarzmarkt-Szene abtaucht, für Unternehmer wenig lukrativ.

20% unnötig bezahlte USt im Einkauf sind kein Problem, wenn man
dafür im Verkauf schwarz arbeiten kann und somit dort 20% USt (vom
höheren Preis) hinterziehen kann *plus* natürlich die ESt oder dere
Äquivalent.

> Allerdings wird selbst bei Aldi & Co. die MWST auf dem Kassenbon
> angegeben, so daß dort getätigte Einkäufe von Gastronomen usw.
> (unter anderem unserer Firma) entsprechend abrechenbar sind und
> keineswegs auf Schwarzkassen hindeuten, wie hier behauptet wurde.

Bei vielen Dingen ist der Großhandel schon noch einmal deutlich
unter den Aldi-Preisen, so dass entsprechende Einkäufe entweder aus
Bequemlichkeit (Fahrtzeit und -kosten bekommt man ja auch nicht
geschenkt) erfolgen, oder halt um schwarz *ver*kaufen zu können
(Umsätze mit anderen Lieferanten werden eher unbar erfolgen und sind
daher leicht nachweisbar).

Servus,
Stefan

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Ein Traum wird wahr. Mit Stefan. Ein flaues Vergnügen!
(Sloganizer)

Stefan Schmitz

unread,
Mar 3, 2016, 10:10:15 AM3/3/16
to
Am Mittwoch, 2. März 2016 23:06:41 UTC+1 schrieb Name:

> Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
> Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
> Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
> nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
> Nur weiss das hierzulande fast keiner.

Vielleicht, weil es nicht stimmt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrstunde

Stefan Schmitz

unread,
Mar 3, 2016, 10:17:43 AM3/3/16
to

Ulrich Maier

unread,
Mar 3, 2016, 11:09:07 AM3/3/16
to


Am 03.03.2016 um 16:10 schrieb Stefan Schmitz:

> Vielleicht, weil es nicht stimmt?
> https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrstunde

Da steht u.a.: "Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit
bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. ... Nach
Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden..."

Was nun: Lichter aus, Gäste raus und Tür zu? Oder lediglich kein
frisches Bier mehr (Ausschank ist für mich eigentlich nur Bierausschank,
sollte aber wohl zumindest auf Alkohol, maximal auf Getränke ohne
Speisen erweitert werden).

(Eine genauere, weniger widerspruchsvolle Definition habe ich nicht
gefunden.)

Urlich

Jens Müller

unread,
Mar 3, 2016, 2:22:57 PM3/3/16
to
On 01.03.2016 16:51, Frank Hucklenbroich wrote:
> Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
> ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
> man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.


Das ist in bayerischen Biergärten immer noch so. Im Gegenzug gibt's eine
Ausnahmeregelung beim Lärmschutz.

"Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung
sind vor
allem zwei Merkmale:
· der Gartencharakter und
· die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch
die mitgebrachte,
eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen
Außengaststätten unterscheidet."

http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/pdf/Biergarten-VO.pdf

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 4, 2016, 2:36:33 AM3/4/16
to
Am Thu, 3 Mar 2016 10:12:03 -0800 (PST) schrieb w-buechs...@web.de:

> X-No-archive: Yes
>
> Am Mittwoch, 2. März 2016 23:06:41 UTC+1 schrieb Name:
>
>> Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
>> Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
>> Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
>> nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
>> Nur weiss das hierzulande fast keiner.
>
> Noch weniger (d.h. auch dir) scheint bekannt zu sein, daß die Regelungen für den Gaststättenbetrieb Ländersache sind und daher in D kaum einheitlich sind. In Hessen z.B. gibt es landesweit überhaupt keine Sperrstunde mehr, ob mit oder ohne Alkohol. Ob die in der Wikipedia zitierte hess. Regelung mit Sperrstunde von 5-6 Uhr morgens (noch) gilt, weiß ich nicht, ich war jedenfalls schon um diese Uhrzeit in Kneipen.

Hier in Köln ist mir aufgefallen, daß viele Automatenbuden (Spielhallen)
damit werben, 23 Std am Tag geöffnet zu haben. Das spricht dafür, daß es
hier auch sowas wie eine einstündige Sperrstunde gibt.

Grüße,

Frank

Helmut Richter

unread,
Mar 4, 2016, 3:48:39 AM3/4/16
to
Am 03.03.2016 um 21:03 schrieb Martin Gerdes:

> In klassischen bayrischen Biergärten ist das heute immer noch so: Das
> Bier muß man dort kaufen, das Vesper darf man mitbringen und dort
> verzehren.

So ist es, allerdings wird "das Vesper" dort kaum verstanden; es heißt
"die Brotzeit".

--
Helmut Richter

Name

unread,
Mar 4, 2016, 5:12:36 AM3/4/16
to
On 03.03.2016 21:03, Martin Gerdes wrote:
> Das ist in England anders: Dort kosten die Speisen netto das gleiche,
> der MwSt-Satz für Außer-Haus-Verkauf ist aber geringer als der für den
> Im-Haus-Verzehr, also sagt man an der Kasse, daß man die Speisen
> mitnehmen möchte und zahlt brutto dann weniger.

So wäre es auch korrekt.
Ich empfinde die Praxis hierzulande als nicht korrekt.

Name

unread,
Mar 4, 2016, 5:18:37 AM3/4/16
to
On 03.03.2016 14:29, w-buechs...@web.de wrote:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Mittwoch, 2. März 2016 23:16:17 UTC+1 schrieb Name:
>
>> Kleinere junge Firmen bezahlen ihren Leuten das Essen.
>
> ...was sich aber für den Mitarbeiter nur dann lohnt, wenn es einiges billiger ist als eigene Ernährung, da es als "geldwerter Vorteil" einkommenssteuerpflichtig ist.

Stimmt, so wie es ja auch mit Kaffee, Wasser, Klopapier, Seife und Tischkicker ist.

Martin Bienwald

unread,
Mar 4, 2016, 5:20:01 AM3/4/16
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> wrote:

> In Deutschland ist der Endpreis von Restaurantspeisen, die für den
> Außer-Haus-Verkehr verkauft werden, gemeinhin gleich dem, der Gästen
> abverlangt wird, die die Speisen im Haus verzehren.

Außer in Konditoreien. Dort ist es ausgesprochen üblich, daß der
Kuchen im Cafe serviert mehr kostet als zum Mitnehmen.

... Martin

Name

unread,
Mar 4, 2016, 5:26:49 AM3/4/16
to
On 03.03.2016 16:10, Stefan Schmitz wrote:
> Am Mittwoch, 2. März 2016 23:06:41 UTC+1 schrieb Name:
>
>> Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
>> Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
>> Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
>> nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
>> Nur weiss das hierzulande fast keiner.
>
> Vielleicht, weil es nicht stimmt?

Hast du Belege dafür, dass es nicht stimmt?



Name

unread,
Mar 4, 2016, 5:28:34 AM3/4/16
to
On 03.03.2016 17:09, Ulrich Maier wrote:
> Da steht u.a.: "Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. ... Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr
> stattfinden..."
>
> Was nun: Lichter aus, Gäste raus und Tür zu? Oder lediglich kein frisches Bier mehr (Ausschank ist für mich eigentlich nur Bierausschank, sollte aber wohl zumindest auf Alkohol, maximal auf Getränke
> ohne Speisen erweitert werden).

Meines Wissens nach muss eine Gaststätte mit Alkoholausschank schliessen. Die darf auch keine Apfelschorle mehr ausschenken.
Eine Gaststätte ohne Alkoholausschank ist von diesen Regelungen überhaupt nicht betroffen.


Name

unread,
Mar 4, 2016, 5:43:27 AM3/4/16
to
>>> Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
>>> Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
>>> Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
>>> nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
>>> Nur weiss das hierzulande fast keiner.

Eine Kneipe, die keinen Alkohol ausschenkt, braucht nicht einmal eine Konzession:
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html


Frank Kozuschnik

unread,
Mar 4, 2016, 5:50:13 AM3/4/16
to
Name:

>>>> Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
>>>> Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
>
> Eine Kneipe, die keinen Alkohol ausschenkt, braucht nicht einmal
> eine Konzession:
> http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html

Wie kommst du darauf, dass sich eine konzessionsfreie Gaststätte nicht
an Sperrzeiten halten muss?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 4, 2016, 12:03:09 PM3/4/16
to
Und warum sollte dann § 18 nicht mehr gelten?

Arno Welzel

unread,
Mar 4, 2016, 12:32:15 PM3/4/16
to
Harald Hengel schrieb am 2016-03-01 um 15:51:

> Martin Bienwald schrieb:
>
>> Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
>> Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
>
> Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
> Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränek kaufen, Teller
> und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt um mitgebrachte
> Speisen zu verzehren.

Ja - nennt man auch "Biergarten" ;-)


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

Arno Welzel

unread,
Mar 4, 2016, 12:33:49 PM3/4/16
to
Frank Hucklenbroich schrieb am 2016-03-01 um 16:51:

> Am Tue, 1 Mar 2016 13:05:10 +0000 (UTC) schrieb Martin Bienwald:
>
>> Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:
>>> Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
>>
>>> Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
>>> dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
>>> verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
>>> man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
>>> Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
>>> Steuersätze zu buchen.
>>
>> Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
>> Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
>
> Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
> ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
> man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.

Nicht nur früher. Die Biergartenverordnung erlaubt das ausdrücklich auch
heute noch.

Arno Welzel

unread,
Mar 4, 2016, 12:39:04 PM3/4/16
to
Dann gehe hin und sorge dafür, dass es keine unterschiedlichen
Steuersätze für "Im Haus" und "außer Haus" gibt.

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 4, 2016, 2:11:38 PM3/4/16
to
On Fri, 4 Mar 2016 11:12:44 +0100, "Name" posted:
EuGH anrufen! Oder noch besser: auswandern.

Name

unread,
Mar 4, 2016, 4:14:54 PM3/4/16
to
On 04.03.2016 18:38, Arno Welzel wrote:
> Name schrieb am 2016-03-04 um 11:12:
>
>> On 03.03.2016 21:03, Martin Gerdes wrote:
>>> Das ist in England anders: Dort kosten die Speisen netto das gleiche,
>>> der MwSt-Satz für Außer-Haus-Verkauf ist aber geringer als der für den
>>> Im-Haus-Verzehr, also sagt man an der Kasse, daß man die Speisen
>>> mitnehmen möchte und zahlt brutto dann weniger.
>>
>> So wäre es auch korrekt.
>> Ich empfinde die Praxis hierzulande als nicht korrekt.
>
> Dann gehe hin und sorge dafür, dass es keine unterschiedlichen
> Steuersätze für "Im Haus" und "außer Haus" gibt.

Die unterschiedlichen Steuersätze sind nun mal Vorschrift
und die will ich nicht ändern.
Ich bin nur der Meinung der Imbiss müsste 2 Preise machen.
Einmal Preis*1,19 und einmal Preis*1,07

Name

unread,
Mar 4, 2016, 4:17:09 PM3/4/16
to
On 04.03.2016 18:33, Arno Welzel wrote:
>> Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
>> >ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
>> >man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.
> Nicht nur früher. Die Biergartenverordnung erlaubt das ausdrücklich auch
> heute noch.

Wenn ich jetzt aber im Supermarkt Essen mit 7% MwSt kaufe und
im Biergarten verzehre, dann wären eigentlich 19% MwSt fällig?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 4, 2016, 5:50:48 PM3/4/16
to
Am Freitag, 4. März 2016 22:17:09 UTC+1 schrieb Name:

> Wenn ich jetzt aber im Supermarkt Essen mit 7% MwSt kaufe und
> im Biergarten verzehre, dann wären eigentlich 19% MwSt fällig?

Nein.
19% sind für die Leistung des Biergartens fällig. Wenn er dich einfach so essen
lässt, ist alles erledigt. Wenn er Korkgeld verlangt, sind darauf 19% fällig.

Heinz D. Trost

unread,
Mar 5, 2016, 2:25:45 AM3/5/16
to
Stefan et al,

>
> Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
> Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe
> haben.


Das hat GESETZLICHE Gründe. Der Kiosk verkauft ja an Endverbraucher und
muß darum für jeden Artikel einen Bruttopreis angeben. Und wenn er nicht
Mitnehm- vom Im-Haus-Verzehr-Preis trennt (auch MD, KfC, BK, etc. geben
ja keinen anderen Preis bei Mitnahme), dann ist das völlig korrekt.
(Drum guckt ja das Finanzamt bei solchen Betrieben danach, daß da nicht
In-House-Verkäufe als Mitnehmerverkauf gebucht werden (was den Kunden
nicht kratzt, denn für ihn gilt immer der Bruttopreis, aber die Steuer
bescheißt, weil die dann statt dem vollen, bloß den ermäßigten
Umsatzsteuersatz vom Imbiß kriegt).

Der andere Fall ist, wenn z.B. ein Pizzaservice, der normal zufährt,
und/oder ein paar Tische inhouse hat, den Selbstabholern Rabatt gewährt.
Aber DAS sind dann unterschiedliche Bruttopreise.

Bloß im Fall des OP muß er in jedem Fall den Bruttopreis zahlen, egal,
wieviel Umsatzsteuer der Kiosk an das Finanzamt abführt.




--
Fröhliche Grüße, Heinz






Claus Färber

unread,
Mar 5, 2016, 5:05:45 AM3/5/16
to
On 2016-03-03 12:09:00 +0000, w-buechs...@web.de said:
> Ist insoweit korrekt, als sie immer noch offziell so genannt wird,
> tatsächlich aber mittlerweile keine Steuer auf Umsätze allgemein,
> sondern auf zugesetzten Mehrwert ist und daher sachlich zu den
> Mehrwertsteuern gezählt wird.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Mehrwertsteuern sind ein Unterfall der Umsatzsteuer. Die alte
Bezeichnung „Umsatzsteuer“ ist also bestenfalls weniger präzise, aber
nicht falsch.

Claus

Claus Färber

unread,
Mar 5, 2016, 5:06:40 AM3/5/16
to
On 2016-03-03 13:47:45 +0000, Stefan Froehlich said:
> Bei vielen Dingen ist der Großhandel schon noch einmal deutlich unter
> den Aldi-Preisen,

So billig sind die Großhändler auch nicht.

Claus

Helmut Richter

unread,
Mar 5, 2016, 5:20:50 AM3/5/16
to
Am 05.03.2016 um 11:00 schrieb Martin Gerdes:

> Helmut Richter <hh...@web.de> schrieb:
>
>>> In klassischen bayrischen Biergärten ist das heute immer noch so: Das
>>> Bier muß man dort kaufen, das Vesper darf man mitbringen und dort
>>> verzehren.
>
>> So ist es, allerdings wird "das Vesper" dort kaum verstanden; es heißt
>> "die Brotzeit".
>
> Stimmt. Immerhin hast Du als Münchner das Wort verstanden. Das ist doch
> schon etwas.

Im Veschper-Land geboren und bis zur Einschulung dort gelebt.

--
Helmut Richter

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