"-die zur Lastenfreistellung erforderlichen Erklärungen und sonstigen
Unterlagen hinsichtlich aller nicht ausdrücklich übernommenen, der
Vormerkung vor- oder gleichrangigen Belastungen liegen dem Notar zur
bedingungslosen Verwendung oder zu treuen Händen mit der Maßgabe vor, dass
hiervon nur gegen Zahlung bestimmter, den Kaufpreis abzüglich der
Lastenfreistellungskosten bei Notar und Grundbuchamt nicht übersteigender
Ablösungsbeträge Gebrauch gemacht werden darf."
Wer versteht was in der o.g. Passage?
Ich muss dazu sagen dass der Kaufpreis deutlich unter dem liegt was im
Grundbuch eingetragen ist.
Vielen Dank im Voraus.
Marc Nowak
> ich habe einen Kaufvetrag für ein Grundstück erhalten, welcher mit
> Grundschulden versehen ist.
> Im Kaufvertrag ist eine Passage, welche ich nicht verstehe, kann mir jemand
> helfen?
>
> "-die zur Lastenfreistellung erforderlichen Erklärungen
Also die Grundschulden sollen nicht alle übernommen werden, sondern
mindestens eine soll aus dem Grundbuch raus; klassischer Fall, wenn z.B.
die kaufpreisfinanzierende Bank B die den vorherigen Eigentümer
finanzierende Bank A ablösen soll. Dazu muß die Bank A die Zustimmung
zur Löschung der fraglichen Grundschuld erteilen. Jene Erklärung liegt
dem Notar vor.
> und sonstigen
> Unterlagen hinsichtlich aller nicht ausdrücklich übernommenen, der
> Vormerkung vor- oder gleichrangigen Belastungen
Aus den sonstigen Unterlagen ergibt sich z.B., daß die Belastung noch
mit X € valutiert und die Bank A sagt jetzt dem Notar:
> liegen dem Notar zur
> bedingungslosen Verwendung
"Lieber Notar, reiche das erforderliche Papier beim Grundbuchamt ein und
beantrage die Löschung der Grundschuld."
> oder
ODER (das Ganze ist ein Textbaustein, der 2 verschiedene Fälle abdeckt,
daher mag die Unverständlichkeit rühren):
> zu treuen Händen mit der Maßgabe vor, dass
> hiervon nur gegen Zahlung bestimmter, den Kaufpreis abzüglich der
> Lastenfreistellungskosten bei Notar und Grundbuchamt nicht übersteigender
> Ablösungsbeträge Gebrauch gemacht werden darf."
"Lieber Notar, reiche das erforderliche Papier beim Grundbuchamt ein und
beantrage die Löschung der Grundschuld, aber nur dann, wenn auch die
Knete einschließlich aller Löschungskosten da ist. Die Bestimmtheit der
Ablösungsbeträge, also deren Höhe, ergibt sich aus den beigefügten
Unterlagen; mehr als den Kaufpreis darfst Du aber insgesamt nicht
verlangen."
> Wer versteht was in der o.g. Passage?
Wie geschrieben: Vorsorglicher allgemeiner Textbaustein.
> Ich muss dazu sagen dass der Kaufpreis deutlich unter dem liegt was im
> Grundbuch eingetragen ist.
Das bedeutet wohl, daß auch Belastungen ausdrücklich übernommen werden.
> Vielen Dank im Voraus.
Nicht dafür, HTH
--
Ich mein', wenn ich an all diese armen Reissäcke in China denke ... die
sind auch noch nie gegen die ehrenrührige und herabsetzende, unwahre und
reissackverachtende Tatsachenbehauptung vorgegangen, Umfaller zu sein.
CEN in dsrm
>> Ich muss dazu sagen dass der Kaufpreis deutlich unter dem liegt was im
>> Grundbuch eingetragen ist.
>
> Das bedeutet wohl, daß auch Belastungen ausdrücklich übernommen werden.
Oder dass die tatsächlich noch ausstehende Belastung deutlich geringer
ist als die im Grundbuch eingetragene Summe. Was ja alles Andere als
ungewöhnlich wäre.
--
Aufhebung der Pressefreiheit und Verbot von Stammtischen
scheinen mir keine brauchbaren Alternativen zu sein ...
(Martin Bienwald)
> ist als die im Grundbuch eingetragene Summe. Was ja alles Andere als
> ungew�hnlich w�re.^
Hmm, Dein "oder" macht mir gerade Schwierigkeiten.
Gedankenexperiment mit Zahlen: Eingetragene Grundschuld sei 500.000,--,
tats�chliche Belastung 100.000,--.
Das bedeutet, da� das Grundst�ck einmal mindestens 500.000,-- wert war.
Wenn der Kaufpreis wesentlich unter den 500.000,-- liegt, hat entweder
das Grundst�ck einen rapiden Wertverfall erlitten oder die Restbelastung
wird mit�bernommen.
Die �bernahme der �blicherweise geringeren Restbelastung wiederum halte
ich auch nicht f�r ungew�hnlich.
ansonsten zustimmende Gr��e Andreas
--
Denn, hinter /mir/ sind sie nicht her und ich stehe auch zu jedem
Wort das ich gesagt oder geschrieben habe. Und sei es noch so ein
Bl�dsinn gewesen. Egon Vellusig in dsrd, dem ich mich anschlie�e
Die k�nnen da ja nicht so f�rchterlich falsch gewesen sein.
*kurzmalreinguck*
Dacht' ich's mir, im Ergebnis alles gr�n :)
Gr��e Andreas
--
Perhaps, when they sang, or wrote, they knew well who they were,
and it did not occur to them that their names might be lost, blown
away in the winds of time. John Norman
> Gedankenexperiment mit Zahlen: Eingetragene Grundschuld sei 500.000,--,
> tatsächliche Belastung 100.000,--.
>
> Das bedeutet, daß das Grundstück einmal mindestens 500.000,-- wert war.
Tut es das? Es legt die Vermutung nahe, das wohl schon.
> Die Übernahme der üblicherweise geringeren Restbelastung wiederum halte
> ich auch nicht für ungewöhnlich.
Mag sein. Bei den wenigen Immobilienverkäufen, deren Details ich
gesehen habe, war diese Option nie auch nur im Gespräch.
--
"Mangel an Beweisen" wirkt in Mathe nicht strafmildernd!
(Rainer Rosenthal)
Zugegeben tut es das nicht notwendigerweise; es gibt den Klassiker der
Eigentümergrundschuld, die man sich zwecks Sicherung der Rangposition
eintragen läßt (auch da ist es aber recht sinnfrei, über den Wert zu
gehen), aber Grundschulden im Wert wesentlich über dem Grundstückswert
dürften eher die Ausnahme sein, so daß ich jenen Fall vernachlässigen zu
können glaube.
Grüße Andreas
--
Heute mal wieder keine sig!
ergänzende muss ich dazu beitragen, dass auf dem Grundstück mal ein Haus
gestanden hat und jetzt aber zum Teil abgeriessen worden ist.
Der Eigentümer ist bereits vor zwei Jahren gestorben, so vermute ich dass
die Grundschuld sich auf das Grundstück und das damals vorhande Haus
bezieht, woraus der Unterschied zw. Grundschuld und Kaufpreis liegen kann.
MfG
Marc
"Andreas Impekoven" <Andreas....@gmx.li> schrieb im Newsbeitrag
news:210111.22170...@schuelerpalast.kilu.de...
> ergänzende muss ich dazu beitragen, dass auf dem Grundstück mal ein Haus
> gestanden hat und jetzt aber zum Teil abgeriessen worden ist.
> Der Eigentümer ist bereits vor zwei Jahren gestorben, so vermute ich dass
> die Grundschuld sich auf das Grundstück und das damals vorhande Haus
> bezieht, woraus der Unterschied zw. Grundschuld und Kaufpreis liegen kann.
Das liegt nahe, also erste Alternative aus
,-------[ MID: <210111.09384...@schuelerpalast.kilu.de> ]--------.
Ś .. hat entweder Ś
Ś das Grundstück einen rapiden Wertverfall erlitten oder die Restbelastung Ś
Ś wird mitübernommen. Ś
`--------------------------------------------------------------------------´
:)
Grüße Andreas
--
Denn, hinter /mir/ sind sie nicht her und ich stehe auch zu jedem
Wort das ich gesagt oder geschrieben habe. Und sei es noch so ein
Blödsinn gewesen. Egon Vellusig in dsrd, dem ich mich anschließe