On 21 Mrz., 14:19, Matthias Hanft <
m...@hanft.de> wrote:
> Ingo Stiller schrieb:
> > Eben nicht.
> > Pre-Notifikation hat nichts mit den beteiligten Banken zu tun und auch
> > nichts mit dem Mandat
>
> Ist das so? Also ich könnte als Schuldner nach 11 Monaten dem Einzug
> widersprechen, wenn der Gläubiger kein gültiges Mandat vorweisen kann,
> aber nicht, wenn er mich lediglich nicht prenotifiziert hat?
Ja, das ist so!
Das Mandat ist ein Vertrag, der zwischen zwei Kontoinhaber
ausgehandelt wird und der Bank als Anweisung vorgelegt wird. Über
dieses Mandat wird geregelt, ob und wann Geld von einem Konto auf ein
anderes wandern darf und dass die Banken nur prüfen, dass die
beteiligten Personen auch dazu berechtigt sind.
Nebenbei: Die Bank des Gläubigers kann jederzeit vom Gläubiger
verlangen, das Mandat in Schriftform vorzulegen. Besser sogar, wenn
die Bank zweifelt hegt, dass dieses Mandat in korrekter Form vorliegt,
muss sie sogar das Mandat anfordern. (Steht irgendwo im
KWG,Kreditwirtschaftgesetz)
Die Pre-Notifikation ist eine Bestimmung aus dem SEPA-Regelwerk, die
den Gläubiger verpflichtet, den Schuldner rechtzeitig über Einzüge zu
informieren. Die Banken bekomme davon nichts mit.
Der Schuldern hat 8 Wochen die Möglichkeit, einem Einzug ohne Gründe
zu widersprechen.
Bei nicht autorisierten Einzügen müssen die Banken bis zu 13. Monaten
den Transfer rückgängig machen.
Der Schuldner kann aber den Gläubiger jederzeit(?) "verklagen", wenn
die Pre-Notifikation fehlerhaft war.
Und genau darauf zielt meine ursprüngliche Frage: Was passiert
wenn ...
>
> BTW, in einem der letzten Buschkühl-Newsletter stand sogar, daß man
> bei B2B-Lastschriften *nur* mit einer Originalunterschrift auf der
> sicheren Seite sei (also kein Fax, keine Kopie!) - da muß das (Ori-
> ginal-!)Mandat ja auch der Zahlstelle vorliegen. Ich hoffe, daß das
> bei Core-Lastschriften nicht so eng gesehen wird, sonst könnte ich
> gleich dichtmachen (habe die Einzugsermächtigungen i.d.R. per Fax,
> was ich bislang mit "Schriftform" gleichgesetzt habe). Inhttp://
de.wikipedia.org/wiki/Schriftformsteht auch "Ist die Schrift-
> form nicht durch Gesetz vorgeschrieben, sondern durch Rechtsgeschäft
> bestimmt, genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die
> telekommunikative Übermittlung". Wo ist die Schriftform eigentlich
> vorgeschrieben? In einem Gesetz? Wikipedia (jaja, ich weiß, die sind
> auch nicht der Weisheit letzter Schluß) nennt da nur Dinge wie Dar-
> lehens- und Mietverträge und Bürgschaften und so Zeug, aber keine
> SEPA-Mandate :-)
Das Mandat muss in Schriftform mit original Unterschrift vorliegen.
Es ist wohl etwas strittig, ob Faxe der Schriftform gleich gestellt
sind.
Juristen dieser Welt, vielleicht könnt ihr das klären :-)
>
> Aber hier auch wieder Reality-Check: Sowas weiß bei einer Bank so-
> wieso keiner, und Anwälte auch nur, wenn sie sich intensiv damit
> befassen, und überhaupt kommts da nur zum Rechtsstreit, wenn mal
> was schiefgeht. I.d.R. *will* der Kunde ja den Lastschrifteinzug
> (sonst hätte er nix unterschrieben), und der Händler freut sich
> auch, daß er sein Geld i.d.R. schneller und sicherer als per Über-
> weisung kriegt, also eine Win-Win-Situation :-)
Klar wird das in 99,99% der Fälle gut gehen.
Ich habe auch schon von Firmen gehört, die ganz ohne Mandate
Lastschriften einziehen wollen.
"Bis der Kunde was merkt, sind die 13 Monate auch um"
> > Der Schuldner hat "rechtzeitig" für Deckung auf dem Konto gesorgt, der
> > Gläubiger hat das Geld aber an einem anderen Tag eingezogen.
> > Und wer kommt dann für Zinsverluste und/oder Unanehmlichkeiten auf?
> > Meiner Meinung nach könnte der Schuldner den Gläubiger auf
> > Schadenersatz verklagen.
>
> Ja, natürlich. Verursacherprinzip, sagticha.
Und genau hier bin ich mir eben nicht 100% sicher
Und unsere Kunden fragen, wie sieht es denn aus :-)
Gruß Ingo