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Ordnungswidrigkeit

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Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 7:28:17 AM6/20/01
to
Hi @lle!
Mein 19-jähriger Sohn hat ein Fehler begangen - er ist auf ein Feiertag
erwischt, wie er mit seine Freundin in eine verborgene Winkel eines
Supermarktparkplatzes Anfahren, Einparken und dergleichen geübt hat.

Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem Gesicht und
sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach Hause kamen.

Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
können, auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig bereuen.
Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine Verwarnung
bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.

Sind unsere Ordnungshüter jetzt nicht mehr in der Lage solche
Ordnungswidrigkeiten einzustufen und ist der Staat tatsächlich nicht in der
Lage, eine Verhältnismäßigkeit in ihre Strafkatalog einzubauen?

Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein, für
verschreckte Heranwachsenden nicht?

Gruß
Bob


Bernhard Muenzer

unread,
Jun 20, 2001, 7:50:06 AM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> writes:
> Mein 19-jähriger Sohn hat ein Fehler begangen - er ist auf ein Feiertag
> erwischt, wie er mit seine Freundin in eine verborgene Winkel eines
> Supermarktparkplatzes Anfahren, Einparken und dergleichen geübt hat.

[ JSA 2.0 ] Die entwscheidende Information fehlt:

Wer war Halter des Fahrzeugs?
Wer hatte eine Fahrerlaubnis?
Wie alt war die Freundin?

> Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem Gesicht und
> sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach Hause kamen.



> Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
> können,

_Generell_ kann man das nie umgehen...

> auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig bereuen.

... es ist aber in diesem Fall extrem unwahrscheinlich.

> Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine Verwarnung
> bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.

Wer sagt denn, dass es hier nicht auch dabei bleibt?



> Sind unsere Ordnungshüter jetzt nicht mehr in der Lage solche
> Ordnungswidrigkeiten einzustufen

Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.

> und ist der Staat tatsächlich nicht in der
> Lage, eine Verhältnismäßigkeit in ihre Strafkatalog einzubauen?

Natuerlich ist da eine Verhaeltnismaessigkeit drin.

Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt. Die Punkte in Flensburg werden
natuerlich eingetragen.

> Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein, für
> verschreckte Heranwachsenden nicht?

Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar nicht eingetreten ist und
wahrscheinlich auch nicht eintreten wird?
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>907
&&942>e?61-m:u)["\n)moc.isc@rezneumb(rezneuM drahnreB"]))for(u=_=l=0;79-(m
=e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 7:51:33 AM6/20/01
to
Hi Kathinka

>Was ist daran verboten? Oder hatte einer keinen
>Führerschein?

Genau!

>Fahren ohne Führerschein ist keine OWi.

Wenn seine Freundin auf eine Straße oder auf ein befahrene Parkplatz
gefahren hätte, würde ich voll zustimmen. Weil er aber extra sich in eine
einsame Ecke versteckt hatte, halte ich die Reaktion der Polizei für
überzogen. Eine verbale Mahnung hätte doch gereicht.

Vor allem geht es mir darum, dass ich von so viele Rechtsbrüche weiss, die
bewußt nicht geahndet werden, weil es nicht für notwendig geachtet wird
(Sicherheitsverordnungen, Mindestbesetzungen in Krankenhäuser etc.). Was
führt der Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?

Gruß
Bob


Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 8:09:01 AM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb:

>>Was ist daran verboten? Oder hatte einer keinen
>>Führerschein?
>Genau!
>>Fahren ohne Führerschein ist keine OWi.
>Wenn seine Freundin auf eine Straße oder auf ein befahrene Parkplatz
>gefahren hätte, würde ich voll zustimmen. Weil er aber extra sich in eine
>einsame Ecke versteckt hatte,

ist der Vorsatz schon bewiesen.

>halte ich die Reaktion der Polizei für überzogen.

Klar. Hält man als Straftäter (oder jemand, der ihm nahe steht) immer.

>Eine verbale Mahnung hätte doch gereicht.

Und wenn ich einen Lutscher klaue, soll die Polizei auch erstmal ein Auge
zudrücken, weil ich ja gleich einen ganzen Fernseher hätte klauen können?

Das ich mit dem Lutscher-Klau die Höchststrafe für Diebstahl bekomme ist
genauso unwahrscheinlich, wie das dein Sohn die Höchststrafe für Fahren ohne
Führerschein bekommt.

>Vor allem geht es mir darum, dass ich von so viele Rechtsbrüche weiss, die
>bewußt nicht geahndet werden, weil es nicht für notwendig geachtet wird
>(Sicherheitsverordnungen, Mindestbesetzungen in Krankenhäuser etc.). Was
>führt der Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?

Du weisst einfach nicht, worüber du redest, darum ist dir das ganze
unverständlich. Da können aber die Polizisten nichts für.

--
"Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man
hören will."
Kathinka Diehl, de.soc.recht.misc, <9deq6too06ia8o833lt0ak3bsumb3d2u75@
4ax.com>

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 8:15:42 AM6/20/01
to
Hi Bernhard

> Wer war Halter des Fahrzeugs?

Ich, sein Vater
> Wer hatte eine Fahrerlaubnis?
Mein Sohn


> Wie alt war die Freundin?

Fast achtzehn

> > Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß
> > nicht generell umgehen können,

[...]


> > auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und
> > eindeutig bereuen.
> ... es ist aber in diesem Fall extrem unwahrscheinlich.

Warum? Gibt es keine 19-jährigen, die sich nicht im Klaren sind, dass sie
etwas (derartig) falsch machen und infolge einer gehöriger Respekt vor
Ordnungshüter, diese Fehler nie wiederholen werden?

> > Früher erinnere ich mich daran, dass solche
> > Bagatelle mit eine Verwarnung bestraft wurden -
> > vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.
> Wer sagt denn, dass es hier nicht auch dabei bleibt?

Der Beamte, der eine Vernehmungsprotokoll verschickt, nachdem er mit meine
Frau gesprochen hat.

>Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein
>Straftatbestand.

Natürlich, die "Bildung einer kriminelle Vereinigung" auch, was wieder
Fragen aufwirft. Wenn ich die Straßenverkehrsordnung zuwiderhandle wäre dass
für mich eine Ordnungswidrigkeit (rein sprachlich verstanden).

> Natuerlich ist da eine Verhaeltnismaessigkeit drin.

Kann es denn als Kinderschreck gedacht sein, uns auf das Schlimmste
vorzubereiten?

> Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt. Die
> Punkte in Flensburg werden natuerlich eingetragen.

Hoffe ich!

> Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar
> nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht
> eintreten wird?

Ich bin ein wenig über die mangelnde soziale Kompetenzen der Beamten
enttäuscht, die nicht erkennen, wenn sie jemand zu Tode erschreckt und statt
dessen ihrer Bestimmungen befolgt haben.

Gruß
Bob Brewer


Florian Kleinmanns

unread,
Jun 20, 2001, 8:32:29 AM6/20/01
to
Bob Brewer schrieb:

> > Wer war Halter des Fahrzeugs?
> Ich, sein Vater

Hast Du gewusst oder hättest Du wissen können, dass Dein Sohn das Auto
haben wollte, um seine Freundin ans Steuer zu lassen? (Bitte nicht in
der Öffentlichkeit mit "ja" beantworten.)

> > > Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß
> > > nicht generell umgehen können,
> [...]
> > > auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und
> > > eindeutig bereuen.
> > ... es ist aber in diesem Fall extrem unwahrscheinlich.
>
> Warum? Gibt es keine 19-jährigen, die sich nicht im Klaren sind, dass sie
> etwas (derartig) falsch machen und infolge einer gehöriger Respekt vor
> Ordnungshüter, diese Fehler nie wiederholen werden?

Es ist extrem unwahrscheinlich, dass das Strafmaß auch nur ansatzweise
ausgeschöpft wird.

> > > Früher erinnere ich mich daran, dass solche
> > > Bagatelle mit eine Verwarnung bestraft wurden -
> > > vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.

Anders § 152 StPO.

> > Wer sagt denn, dass es hier nicht auch dabei bleibt?
>
> Der Beamte, der eine Vernehmungsprotokoll verschickt, nachdem er mit meine
> Frau gesprochen hat.

Der hat nicht über Strafe zu entscheiden.

> >Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein
> >Straftatbestand.
>
> Natürlich, die "Bildung einer kriminelle Vereinigung" auch, was wieder
> Fragen aufwirft.

Wie kommst Du auf "kriminelle Vereinigung"?

> Wenn ich die Straßenverkehrsordnung zuwiderhandle wäre dass
> für mich eine Ordnungswidrigkeit (rein sprachlich verstanden).

Du handelst aber nicht der StVO zuwider, sondern § 21 I Nr. 2 StVG.

> > Natuerlich ist da eine Verhaeltnismaessigkeit drin.
>
> Kann es denn als Kinderschreck gedacht sein, uns auf das Schlimmste
> vorzubereiten?

Nein, der Polizist weiß es einfach nicht besser.

> > Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar
> > nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht
> > eintreten wird?
>
> Ich bin ein wenig über die mangelnde soziale Kompetenzen der Beamten
> enttäuscht, die nicht erkennen, wenn sie jemand zu Tode erschreckt und statt
> dessen ihrer Bestimmungen befolgt haben.

Weißt Du, wenn ich über die mangelnde soziale Kompetenz der Leute, mit
denen ich gelegentlich zu tun habe, jedesmal enttäuscht wäre, würde ich
meines Lebens nicht mehr glücklich werden...

Grüße
Florian

--
Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu
Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren im Sinne des § 833 BGB.
- AG Köln NJW 1986, 1266


RA Tobias Nüssel

unread,
Jun 20, 2001, 8:55:00 AM6/20/01
to
Bob Brewer schrieb:

>
> Hi Kathinka
>
> >Was ist daran verboten? Oder hatte einer keinen
> >Führerschein?
>
> Genau!

Tja, das Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist eben strafbar.


>
> >Fahren ohne Führerschein ist keine OWi.
>
> Wenn seine Freundin auf eine Straße oder auf ein befahrene Parkplatz
> gefahren hätte, würde ich voll zustimmen. Weil er aber extra sich in eine
> einsame Ecke versteckt hatte, halte ich die Reaktion der Polizei für
> überzogen. Eine verbale Mahnung hätte doch gereicht.

Geht bei Straftaten nicht.


>
> Vor allem geht es mir darum, dass ich von so viele Rechtsbrüche weiss, die
> bewußt nicht geahndet werden, weil es nicht für notwendig geachtet wird
> (Sicherheitsverordnungen, Mindestbesetzungen in Krankenhäuser etc.).

So etwas wird strafrechtlich geahndet, wenn es nicht mehr klappt und
fremde Rechtsgüter zu Schaden kommen.

> Was
> führt der Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?

Heftig? IIRC bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Für deinen Jungen, der
sicher noch in der Probezeit ist, wird die verkehrsrechtliche Folge
(Nachschulung, IIRC) ärgerlicher als das Ergebnis des Strafverfahrens,
das nach meiner Erfahrung bei genügend Einsicht in das Fehlverhalten
gegen Auflagen eingestellt wird.

RA Tobias Nüssel


Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 9:24:08 AM6/20/01
to
RA Tobias Nüssel <nue...@ra-nuessel.de> schrieb:

>Heftig? IIRC bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Für deinen Jungen, der
>sicher noch in der Probezeit ist, wird die verkehrsrechtliche Folge
>(Nachschulung, IIRC)

Ja, dürfte als A Verstoß gelten.
Nachschulung + Probefahrt + Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Und ein weiterer A Verstoß oder zwei B Verstöße in der verlängerten
Probezeit und der Führerschein ist ganz weg...

RA Tobias Nüssel

unread,
Jun 20, 2001, 9:34:52 AM6/20/01
to
Lars Friedrich schrieb:

>
> RA Tobias Nüssel <nue...@ra-nuessel.de> schrieb:
> >Heftig? IIRC bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Für deinen Jungen, der
> >sicher noch in der Probezeit ist, wird die verkehrsrechtliche Folge
> >(Nachschulung, IIRC)
>
> Ja, dürfte als A Verstoß gelten.
> Nachschulung + Probefahrt + Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
> Und ein weiterer A Verstoß oder zwei B Verstöße in der verlängerten
> Probezeit und der Führerschein ist ganz weg...

Wovor jeder anständige Fahrlehrer bei Aushändigung des Lappens warnt,
selbst wenn der neue Führerscheininhaber ein 30-jähriger Rechtsanwalt
ist. <G>

Tobias

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 20, 2001, 9:40:59 AM6/20/01
to

Bob Brewer schrieb:

> Was
> führt der Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?

Garfield's Law: "Auofahren ist in vielen Ländern ein Luxus, in den USA
ein Grundrecht und in Deutschland eine Straftat."

Im Klartext: Für Autofahrer (egal ob mit oder ohne Führerschein) gibt es
in Deutschland aufgrund der allgemeinen autofeindlichen Stimmung schon
lange keinen Rechtsstaat mehr. Autofahren wird als notwendiges Übel
betrachtet, das nur deshalb geduldet wird, weil keine Alternative zur
Verfügung steht. Sobald aber jemand auch nur im geringsten die engen
Grenzen der Gesetze verläßt, trifft ihn die volle Härte der möglichen
Bestrafung. Egal ob er damit jemand gefährdet oder geschädigt hat oder
nicht. Es gibt eine (interne) Anweisung an Staatsanwälte, daß
grundsätzlich in Berufung zu gehen ist, wenn der Richter unter die vom
Bußgeldkatalog vorgesehene Strafe geht.


Gruß, Garfield

--
"Verkehrsberuhigte Bereiche" sind für Sport und Spiel vorgesehen.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Motorsport ;-)

http://www.rtge.de

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 20, 2001, 9:43:51 AM6/20/01
to

Lars Friedrich schrieb:

> Da können aber die Polizisten nichts für.

Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum. Sie hätten keine
Anzeige erstatten müssen, wenn sie die Lage als ungefährlich eingestuft
hätten. Nur leider sparen sich immer mehr Polizisten das Nachdenken in
einem solchen Fall und gehen stur nach "Schema F" vor :-(

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 10:19:36 AM6/20/01
to
Hi RA Tobias Nüsse!

> Tja, das Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist eben strafbar.

> > Wenn seine Freundin auf eine Straße oder auf ein
> > befahrene Parkplatz gefahren hätte, würde ich voll
> > zustimmen. Weil er aber extra sich in eine einsame
> > Ecke versteckt hatte, halte ich die Reaktion der
> > Polizei für überzogen. Eine verbale Mahnung hätte
> > doch gereicht.
> Geht bei Straftaten nicht.

Aber, sieht denn keiner, wie Aberwitzig die Situation ist? In andere Länder
(Nachbarländer?) in der EU wird es erlaubt, dass *L*-Schilder auf das Auto
angebracht wird und auf der Straße gefahren wird, hierzulande ist es ein
*Straftat* (wie eben zitiert: wie die Gründung einer kriminelle
Vereinigung)!

> So etwas wird strafrechtlich geahndet, wenn es nicht
> mehr klappt und fremde Rechtsgüter zu Schaden
> kommen.

Aber nur dann, und wer bitte ist durch diese *Straftat* auf den Parkplatz zu
Schaden gekommen?

> Heftig? IIRC bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Für
> deinen Jungen, der sicher noch in der Probezeit ist,
> wird die verkehrsrechtliche Folge (Nachschulung,
> IIRC) ärgerlicher als das Ergebnis des
> Strafverfahrens, das nach meiner Erfahrung bei
> genügend Einsicht in das Fehlverhalten gegen
> Auflagen eingestellt wird.

Und das alles wegen eine Bagatelle ohne Schaden? Es gibt zu denken! Ohne auf
den Kommentar von *Garfield* einzugehen - sind die Holzhammermethoden des
Gesetzgebers beim Straßenverkehr ohnehin fragwürdig. Statt flexibel und mit
Übersicht auf die Situation der Verkehrsteilnehmer, wird *entweder-oder*
durchgesetzt, was irgendwelche Interessenslobby fordert.

Im Interesse der Sicherheit von Fußgänger (vornehmlich Kinder) wird auf
große breite Straßen z.B. rigorös die Geschwindigkeit gebremst anstatt
andere Mittel (wie Grünwelle bei 50Kmh, Kreisverkehr statt Ampel etc.) In
andere Länder werden die Fußwege dagegen gesichert und für fließende Verkehr
gesorgt.

Anstatt dafür zu sorgen, dass z.B. Autobahne abends und am Wochenend
möglichst frei werden (wie in England) wird lediglich ein Radarfalle
aufgestellt und die Geschwindigkeit auf 60Kmh!!!! reduziert. Welche Bonzen
denken solche hirnrissige Schwachsinn aus?

Aber, ich bin vom Thema abgeschweift. Es geht mir um eine flexiblen Umgang
innerhalb des Gesetzes - und nicht nur: Es ist ein Straftat, geht nicht!

Gruß
Bob


Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 10:37:14 AM6/20/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny <nospam...@rtge.de> schrieb:

>> Da können aber die Polizisten nichts für.
>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.

Bei Straftaten?
Oh, heute nehmen wir den Mord mal zur Kenntnis, morgen nicht oder wie?

>Sie hätten keine Anzeige erstatten müssen,

Doch, das hätten sie, es sei denn sie sind scharf darauf, selbst vor Gericht
zu landen.

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 10:45:35 AM6/20/01
to
Hi Lars !

>>> Da können aber die Polizisten nichts für.
>>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.
>Bei Straftaten? Oh, heute nehmen wir den Mord mal zur
>Kenntnis, morgen nicht oder wie?

Aber das ist es doch! Hier ist weder jemand zu Schaden gekommen noch war es
beabsichtigt - schon die Tatsache, dass Du diese *Straftat* mit Mord in
einen Topf wirfst, zeigt wie merkwürdig das Ganze ist!

>>Sie hätten keine Anzeige erstatten müssen,
>Doch, das hätten sie, es sei denn sie sind scharf darauf,
>selbst vor Gericht zu landen.

Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige Zustand, wenn es so ist!

Gruß
Bob


Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 10:50:27 AM6/20/01
to
Hi Florian !

>Hast Du gewusst oder hättest Du wissen können, dass
>Dein Sohn das Auto haben wollte, um seine Freundin
>ans Steuer zu lassen? (Bitte nicht in der Öffentlichkeit
>mit "ja" beantworten.)

Natürlich nicht, meine Frau hatte ihn ihre Bedenken geäußert - doch sie hat
ja kein Führerschein ...

> Wie kommst Du auf "kriminelle Vereinigung"?

War gerade ein *Straftat* an den ich gedacht habe (Nachrichten) und der die
ganze Unsinn deutlich macht. Lars sprach von *Mord* in seinem Beispiel!!!

Gruß
Bob


Holger Lembke

unread,
Jun 20, 2001, 10:51:30 AM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> wrote:

>Mein 19-jähriger Sohn hat ein Fehler begangen - er ist auf ein Feiertag
>erwischt, wie er mit seine Freundin in eine verborgene Winkel eines
>Supermarktparkplatzes Anfahren, Einparken und dergleichen geübt hat.

Verborgener Winkel? D.h. sie wußten, dass sie etwas tun, was man nicht
darf. Warum Vorwürfe gegen den Polizisten, der seinen Job tut? Warum nicht
auf einen Verkehrsübungsplatz?

Ich verstehe es nicht. Er hats probiert, ist erwischt worden, darf die
Strafe tragen. Ausgesprochen lehrreich, ggf. etwas bitter, aber sicher kein
Beinbruch.


>Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein, für
>verschreckte Heranwachsenden nicht?

Naja, der erste Schritt ist ja bereits getan.


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 20, 2001, 10:57:44 AM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> writes:
> >>> Da können aber die Polizisten nichts für.
> >>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.
> >Bei Straftaten?
[..]

> >>Sie hätten keine Anzeige erstatten müssen,
> >Doch, das hätten sie, es sei denn sie sind scharf darauf,
> >selbst vor Gericht zu landen.
>
> Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige Zustand, wenn es so ist!

Buerger muessen Straftaten (i.a.) nicht der Polizei melden.
Polizisten muessen aber Straftaten zur Anzeige bringen ("Legalitaetsprinzip").

P.S.: Gassner's law invoked. You lose.

Roland Dahm

unread,
Jun 20, 2001, 10:43:29 AM6/20/01
to
RA Tobias Nüssel <nue...@ra-nuessel.de> wrote in message
news:3B309D24...@ra-nuessel.de...
> Bob Brewer schrieb:

> > Vor allem geht es mir darum, dass ich von so viele Rechtsbrüche weiss,
die
> > bewußt nicht geahndet werden, weil es nicht für notwendig geachtet wird
> > (Sicherheitsverordnungen, Mindestbesetzungen in Krankenhäuser etc.).
>
> So etwas wird strafrechtlich geahndet, wenn es nicht mehr klappt und
> fremde Rechtsgüter zu Schaden kommen.

Verstehe ich das richtig? So etwas wird erst beschadet, wenn "fremde
Rechtsgüter" geschädigt werden. Schließlich ging es bei dem Beispiel um
Krankenhäuser. Also: Ahndung erst, wenn ein Patient gesundheitlichen Schaden
davon getragen hat? Ansonsten ist es vollkommen in Ordnung? Sorry, aber so
liest sich diese Bemerkung für mich.


Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 11:14:02 AM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb:

>>>> Da können aber die Polizisten nichts für.
>>>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.
>>Bei Straftaten? Oh, heute nehmen wir den Mord mal zur
>>Kenntnis, morgen nicht oder wie?
>Aber das ist es doch! Hier ist weder jemand zu Schaden gekommen noch war
>es beabsichtigt

Was war nicht beabsichtigt?
Ganz aus Versehen, sass sie am Steuer?
Ganz aus Versehen, war es eine versteckte Ecke?

Nein, es war klar dass es nicht erlaubt ist und es wurde _trotzdem_ gemacht.

>- schon die Tatsache, dass Du diese *Straftat* mit Mord
>in einen Topf wirfst, zeigt wie merkwürdig das Ganze ist!

Sei froh, dass _ich_ die Gesetze nicht mache...
dann hättest du keinen nennenswerten Unterschied dazwischen...

>>>Sie hätten keine Anzeige erstatten müssen,
>>Doch, das hätten sie, es sei denn sie sind scharf darauf,
>>selbst vor Gericht zu landen.
>Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige Zustand, wenn es so
>ist!

Dazu müsstest du erstmal einen Blick in den Duden werfen, was ein Denunziant
ist.

Ich schätze es ist dir ganz Recht, wenn Leute zuschauen, wie eine Frau in
der U-Bahn vergewaltigt wird.

Ach..doch nicht? Wo ziehen wir denn jetzt die Grenze?
Wo jemand geschädigt wird? Wo jemand wahrscheinlich geschädigt wird? Wo
jemand eventuell geschädigt wird? Wo jemand eventuell nicht geschädigt wird?
Wo jemand wahrscheinlich nicht geschädigt wird?

Andreas Impekoven

unread,
Jun 20, 2001, 11:29:01 AM6/20/01
to
Holger Lembke schrieb:

> "Bob Brewer" <b...@quiescence.de> wrote:

>>Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein,
>>für verschreckte Heranwachsenden nicht?
>
> Naja, der erste Schritt ist ja bereits getan.

Kein Problem, mit diser Vorstrafe kann man in D habilitieren und eine
Jura-Professur erhalten.

Grüße An*nein,ichpostedenNamennicht*dreas
--
Lieber Gott, hilf mir, den Unterschied zwischen Korrelation und
Kausalität zu ignorieren und letzere, wann immer sie mir nützen
könne, anzunehmen. Peter Wenz

Holger Lembke

unread,
Jun 20, 2001, 11:51:51 AM6/20/01
to
Andreas....@gmx.li (Andreas Impekoven) wrote:

>>>Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein,
>>>für verschreckte Heranwachsenden nicht?
>>
>> Naja, der erste Schritt ist ja bereits getan.
>
>Kein Problem, mit diser Vorstrafe kann man in D habilitieren und eine
>Jura-Professur erhalten.

Es bleibt auch noch eine Politikerlaufbahn, der kleine Befähigungsnachweis
wäre vorhanden.

Aber es steigen die Ansprüche. Erst waren es ein paar Millionen, jetzt muss
man schon 6 Milliarden toppen.

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 20, 2001, 11:55:22 AM6/20/01
to
RA Tobias Nüssel schrieb:

>> Was führt der Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?
>
> Heftig? IIRC bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Für deinen Jungen, der
> sicher noch in der Probezeit ist, wird die verkehrsrechtliche Folge
> (Nachschulung, IIRC) ärgerlicher als das Ergebnis des Strafverfahrens,
> das nach meiner Erfahrung bei genügend Einsicht in das Fehlverhalten
> gegen Auflagen eingestellt wird.

Für den Jungen? Der hat doch keine Straftat begangen, oder?

Grüße
Florian

--
"Wer weiter will als sein Pferd, der sitze ab und gehe zu Fuß."

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 12:06:35 PM6/20/01
to
Hi Lars

> Was war nicht beabsichtigt?
Irgendjemand zu schädigen ...

> Ganz aus Versehen, sass sie am Steuer?

Natürlich nicht, doch wenn das Rechtsempfinden sagt: es machen alle, dann
ahnt man nicht, dass ein *Straftat* begangen wird.

> Ganz aus Versehen, war es eine versteckte Ecke?
> Nein, es war klar dass es nicht erlaubt ist und es wurde >_trotzdem_
gemacht.

Ich habe wesentlich schlimmere Dinge gemacht als Kind (er ist immerhin 19)
und kam mit einen Ohrfeige davon oder wurde zu meinen Vater gebracht, dem
die Strafe überlassen wurde.

> Sei froh, dass _ich_ die Gesetze nicht mache...
> dann hättest du keinen nennenswerten Unterschied
> dazwischen...

Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg, oder
? Am besten Gefängnis?

> >Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige
> >Zustand, wenn es so ist!
>Dazu müsstest du erstmal einen Blick in den Duden
>werfen, was ein Denunziant ist.

*Jemand, der aus niedrigen Gründe anzeigt oder verrät* - da sehe ich keinen
Widerspruch...

>Ich schätze es ist dir ganz Recht, wenn Leute
>zuschauen, wie eine Frau in der U-Bahn vergewaltigt
>wird.

Merkst Du etwas nicht?

>Ach..doch nicht? Wo ziehen wir denn jetzt die Grenze?
>Wo jemand geschädigt wird? Wo jemand
>wahrscheinlich geschädigt wird? Wo
>jemand eventuell geschädigt wird? Wo jemand eventuell
>nicht geschädigt wird?
>Wo jemand wahrscheinlich nicht geschädigt wird?

Nein, ich glaube Du bist in Paragraphen und Gesetzesbücher irgendwo
verschollen und hast nur diesen Link zur Außenwelt.

Frage Dich einmal, was der Polizist, der diesen Straftat zur Anzeige
brachte, bewirkt hat. Mein Sohn hatte bisher keine schlechtes Verhältnis zur
Polizei und war zum ersten mal in eine Situation gekommen, wo das Gesetz ihn
sagte: hier ist die Grenze.

Der Polizist hat *nur seinen Job gemacht* aber mehr auch nicht. Er hat nur
geschafft, das mein Sohn jetzt auf längere Zeit die Konsequenzen dieses
Rechtsbruch zu tragen haben wird - und für Polizisten nichts übrig haben.
Sie werden Bullen sein, wie die meiste Jugendliche sagen, und möglicherweise
stets verachtet.

Der Polizist, der nicht *nur seinen Job gemacht* hätte, hätte mein Sohn über
seine Tat informiert und ihn deutlich machen können, er habe sich strafbar
gemacht. Seine Personalien wären aufgenommen und ihm gesagt, dass es das
nächste Mal zur Strafanzeige kommen würde. Daraufhin wäre mein Sohn genauso
erschrocken nach Hause gekommen, gesagt er habe Glück gehabt und der Tat nie
wiederholt. Polizisten wären möglicherweise als Freund und Helfer betrachtet
worden und differenziert gesehen.

Was ist erreicht worden?

Gruß
Bob


Michael Hagen

unread,
Jun 20, 2001, 12:18:31 PM6/20/01
to

"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9gq1cm$jn1$02$1...@news.t-online.com...
> Hi @lle!

> Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem Gesicht
und
> sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach Hause kamen.

Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?

> Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
> können, auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig
bereuen.

Wer sagt das? Die Polizisten? Die sagen manchmal viel...

> Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine Verwarnung
> bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.

Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
Beamte gelaunt ist.

> Sind unsere Ordnungshüter jetzt nicht mehr in der Lage solche
> Ordnungswidrigkeiten einzustufen und ist der Staat tatsächlich nicht in
der
> Lage, eine Verhältnismäßigkeit in ihre Strafkatalog einzubauen?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nunmal eine Straftat, die grundsätzlich
geahndet werden kann.

War der Parkplatz irgendwie von den Straße abgeschirmt, vielleicht sogar
sowas wie ein Tor?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist auf Privatgelände
ohne Fahrerlaubnis zu fahren.


Gruß

Michael Hagen


Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 12:26:05 PM6/20/01
to
Florian Kleinmanns <florian.k...@gmx.de> schrieb:

>Für den Jungen? Der hat doch keine Straftat begangen, oder?

Florian, mir tun sich Abgründe auf ;)
§27 StGB

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 20, 2001, 12:30:23 PM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> writes:
> Hi Bernhard
> > Wer war Halter des Fahrzeugs?
> Ich, sein Vater

Und wusstest Du, was Dein Sohn vorhatte, als er sich das Auto ausgeliehen
hatte?

[ ] Ja (6 Punkte)
[ ] Nein (0 Punkte)


> > Wer hatte eine Fahrerlaubnis?
> Mein Sohn
> > Wie alt war die Freundin?
> Fast achtzehn
>
> > > Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß
> > > nicht generell umgehen können,
> [...]
> > > auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und
> > > eindeutig bereuen.
> > ... es ist aber in diesem Fall extrem unwahrscheinlich.
>
> Warum?

Es ist in diesem Fall extrem unwahrscheinlich, dass es zu einem Urteil
kommt, in dem das hoechste Strafmass auch nur annaehernd erreicht wird.

> > Wer sagt denn, dass es hier nicht auch dabei bleibt?
> Der Beamte, der eine Vernehmungsprotokoll verschickt, nachdem er mit meine
> Frau gesprochen hat.

Der entscheidet aber nicht ueber die Einstellung des Verfahrens.

> Wenn ich die Straßenverkehrsordnung zuwiderhandle wäre dass
> für mich eine Ordnungswidrigkeit (rein sprachlich verstanden).

Es war aber kein Verstoss gegen die Strasenverkehrsordnung, sondern
gegen das Strassenverkehrsgesetz.

> > Natuerlich ist da eine Verhaeltnismaessigkeit drin.
> Kann es denn als Kinderschreck gedacht sein, uns auf das Schlimmste
> vorzubereiten?

Kinder waren nicht beteiligt, sondern (zumindest fast) Erwachsene, die fuer
sich die persoenliche Reife zum Fuehren eines Kraftfahrzeugs im oeffentlichen
Verkehrsraum beanspruchen. Die sollten sich dann aber auch ueber die Kon-
sequenzen von einschlaegigen Gesetzesverstoessen im Klaren sein.

> > Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar
> > nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht
> > eintreten wird?
>
> Ich bin ein wenig über die mangelnde soziale Kompetenzen der Beamten
> enttäuscht, die nicht erkennen, wenn sie jemand zu Tode erschreckt und statt
> dessen ihrer Bestimmungen befolgt haben.

Du hast bis jetzt noch nichts geschrieben, das dem Beamten zur Last gelegt
werden koennte. Er hat die Aussagen aufgenommen und auf den Strafrahmen
hingewiesen. Letzteres haette fuer Deinen Sohn keine Ueberraschung sein
sollen, da er ja offenbar vor nicht allzu langer Zeit seine Fuehrerschein-
pruefung abgelegt hat und ueber die gesetzlichen Bestimmungen informiert
sein sollte.

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 20, 2001, 12:35:40 PM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> writes:
> Frage Dich einmal, was der Polizist, der diesen Straftat zur Anzeige
> brachte, bewirkt hat. Mein Sohn hatte bisher keine schlechtes Verhältnis zur
> Polizei und war zum ersten mal in eine Situation gekommen, wo das Gesetz ihn
> sagte: hier ist die Grenze.

Ja.

> Der Polizist hat *nur seinen Job gemacht* aber mehr auch nicht. Er hat nur
> geschafft, das mein Sohn jetzt auf längere Zeit die Konsequenzen dieses
> Rechtsbruch zu tragen haben wird

Und die bestehen im wesentlichen darin, dass er die Fuehrerscheinpruefung
wiederholen muss und seine Probezeit verlaengert wird.

Das ist zwar unangenehm, aber angemessen.

Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 12:45:02 PM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb:

>> Was war nicht beabsichtigt?
>Irgendjemand zu schädigen ...

Und was wäre, wenn jemand geschädigt worden wäre?

>> Ganz aus Versehen, sass sie am Steuer?
>Natürlich nicht, doch wenn das Rechtsempfinden sagt: es machen alle,
>dann ahnt man nicht, dass ein *Straftat* begangen wird.

Jetzt machst du dich lächerlich.
Aber gut, beim nächsten Fußballspiel verprügel ich auch einen Polizisten und
schmeiss ein paar Scheiben ein, machen ja auch alle...

>> Ganz aus Versehen, war es eine versteckte Ecke?
>> Nein, es war klar dass es nicht erlaubt ist und es wurde
>> _trotzdem_ gemacht.
>Ich habe wesentlich schlimmere Dinge gemacht als Kind (er ist immerhin
>19)

Wäre er noch ein Kind und die Freundin ein Kind, dann würde auch keiner
verurteilt. Kinder sind nämlich nicht strafmündig.
Irgendwie kam der Gesetzgeber auf die Idee, dass man mit 19 (und früher)
wissen sollte, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn das nicht der Fall ist, stellt sich mir die Frage, wie das denn mit der
Erziehung abgelaufen ist...

>und kam mit einen Ohrfeige davon oder wurde zu meinen Vater
>gebracht, dem die Strafe überlassen wurde.

Und? Ich hab auch wesentlich schlimmere Dinge gemacht, heisst das jetzt wir
sollen niemanden bestrafen?

>> Sei froh, dass _ich_ die Gesetze nicht mache...
>> dann hättest du keinen nennenswerten Unterschied
>> dazwischen...
>Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
>oder ?

Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.

>Am besten Gefängnis?

Wenn sie vorsätzlich und wiederholt agieren: Ja.

>> >Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige
>> >Zustand, wenn es so ist!
>>Dazu müsstest du erstmal einen Blick in den Duden
>>werfen, was ein Denunziant ist.
>*Jemand, der aus niedrigen Gründe anzeigt oder verrät* - da sehe ich
>keinen Widerspruch...

Welchen niederen Grund haben denn die Polizisten?

>>Ich schätze es ist dir ganz Recht, wenn Leute
>>zuschauen, wie eine Frau in der U-Bahn vergewaltigt
>>wird.
>Merkst Du etwas nicht?

Vielleicht.

>Frage Dich einmal, was der Polizist, der diesen Straftat zur Anzeige
>brachte, bewirkt hat.

Er bewirkt, dass die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erhält, dass Personen
gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen haben.
Der Staatsanwalt ist dann in der Position zu entscheiden, dass Verfahren
einzustellen.

>Mein Sohn hatte bisher keine schlechtes Verhältnis
>zur Polizei und war zum ersten mal in eine Situation gekommen, wo das
>Gesetz ihn sagte: hier ist die Grenze.

Vielleicht hättest du das entweder früher machen sollen.

>Der Polizist hat *nur seinen Job gemacht* aber mehr auch nicht. Er hat
>nur geschafft, das mein Sohn jetzt auf längere Zeit die Konsequenzen
>dieses Rechtsbruch zu tragen haben wird - und für Polizisten nichts
>übrig haben. Sie werden Bullen sein, wie die meiste Jugendliche sagen,
>und möglicherweise stets verachtet.

Ja, das ist immer so der Fall wenn die Einsicht fehlt und man immer alle
anderen für den Mist, den man selbst verbockt hat, bestrafen will.
In der Regel löst sich dieses Problem, wenn man eine bestimmte geistige
Reife erreicht hat.

>Der Polizist, der nicht *nur seinen Job gemacht* hätte, hätte mein Sohn
>über seine Tat informiert und ihn deutlich machen können, er habe sich
>strafbar gemacht. Seine Personalien wären aufgenommen und ihm gesagt,
>dass es das nächste Mal zur Strafanzeige kommen würde.

Glücklicherweise gibt es für Polizisten keinen Ermessensspielraum in solchen
Fällen, denn hier geht es _nicht_ um eine banale Ordnungswidrigkeit, auch
wenn dir die Einsicht dazu fehlt.

>Was ist erreicht worden?

Mit etwas Glück dass sich das herumspricht und weniger Leute gegen Gesetze
verstoßen, weil sie meinen sich über Gesete hinwegzusetzen zu können.

Holger Lembke

unread,
Jun 20, 2001, 12:44:19 PM6/20/01
to
"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> wrote:

>Frage Dich einmal, was der Polizist, der diesen Straftat zur Anzeige
>brachte, bewirkt hat. Mein Sohn hatte bisher keine schlechtes Verhältnis zur
>Polizei und war zum ersten mal in eine Situation gekommen, wo das Gesetz ihn
>sagte: hier ist die Grenze.

Nein Bob. Das Gesetzt hat er vorher gekannt. Er hat *gewusst*, dass das,
was er tut, nicht in Ordnung ist. Sonst wäre er eben nicht in die Ecke
gegangen. Er hat *gewusst*, dass es die Grenze gibt und hat sie gezielt
überschritten.

Der Polizist hat ihm nur bei der Überschreitung der Grenze erwischt.

Da hilft wenig drumrumreden.

Was der Polizist bewirkt? Fraglich, wenn sich dein Sohn bewusst ist, das er
eine Ordnungswidrigkeit begeht und es trotzdem tut.

Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 1:08:03 PM6/20/01
to
"Michael Hagen" <M_H...@gmx.de> schrieb:

>> Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem
>> Gesicht und sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach
>> Hause kamen.
>Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?

rofl

Bitte lege mir doch einmal die Relevanz deiner Frage dar.

>> Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
>> können, auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig
>> bereuen.
>Wer sagt das? Die Polizisten? Die sagen manchmal viel...

Willst du damit ausdrücken, die Aussage des/der Polizisten ist falsch?

>> Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine
>> Verwarnung bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale
>> Ermahnung.
>Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
>Beamte gelaunt ist.

Langsam aber sich drängt sich mir der Verdacht auf, dass du nicht weißt,
wovon du schreibst.

>Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist auf
>Privatgelände ohne Fahrerlaubnis zu fahren.

JSA 1.0

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 20, 2001, 1:19:45 PM6/20/01
to
Lars Friedrich schrieb:

>
> Florian Kleinmanns <florian.k...@gmx.de> schrieb:
>> Für den Jungen? Der hat doch keine Straftat begangen, oder?
>
> Florian, mir tun sich Abgründe auf ;)
> §27 StGB

Ich würde § 21 I Nr. 2 StVG als Privilegierung aller Beteiligten, die
weder Fahrer noch Halter sind, interpretieren.
Wenn § 21 I Nr. 1 StVG, 27 I StGB, dann 27 II, 28 I --> 2x 49; § 105
JGG; von der
Strafe bleibt nicht mehr viel übrig.

Grüße
Florian

--
Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu
Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren im Sinne des § 833 BGB.

Wolfgang Kopp

unread,
Jun 20, 2001, 1:38:00 PM6/20/01
to
nospam...@rtge.de (Ralf 'Garfield' Pysny) schrieb:

> Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum. Sie hätten keine
> Anzeige erstatten müssen, wenn sie die Lage als ungefährlich eingestuft
> hätten. Nur leider sparen sich immer mehr Polizisten das Nachdenken in
> einem solchen Fall und gehen stur nach "Schema F" vor :-(

Die Polizei hat _dabei_ (nämlich bei der Strafverfolgung) kein Ermessen.
Sie muss an die Staatsanwaltschaft (Herrin des Verfahrens) weitergeben.

Ein Ermessen haben erst Staatsanwaltschaft und Gericht (und zwar bei der
Frage, ob das Verfahren nach §§ 153 ff. StPO eingestellt wird oder zur
Anklage kommt). Auch die Fahrerlaubnisbehörde hat ein Ermessen.

--
ICQ# 64469487 · <w...@wolfgang-kopp.de> · http://www.wolfgang-kopp.de/
»Ein Kumpel von mir meinte unbedingt einen Sub selber bauen zu müssen.
So sieht das Ding nun aus: http://...« - »Was machen die Immobilienprei-
se in seiner Nachbarschaft so?« M. Ortlieb, K. Freund, d.r.film.heimkino

Klaus Opel

unread,
Jun 20, 2001, 12:05:21 PM6/20/01
to
Hallo Bob,

>Und das alles wegen eine Bagatelle ohne Schaden?

dann kann die StA immernoch wegen geringer Schuld das Verfahren
einstellen.

>Im Interesse der Sicherheit von Fußgänger (vornehmlich Kinder) wird auf
>große breite Straßen z.B. rigorös die Geschwindigkeit gebremst anstatt
>andere Mittel (wie Grünwelle bei 50Kmh, Kreisverkehr statt Ampel etc.) In
>andere Länder werden die Fußwege dagegen gesichert und für fließende Verkehr
>gesorgt.

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Klaus Opel

unread,
Jun 20, 2001, 11:59:28 AM6/20/01
to
Hallo Garfield,

>> Da können aber die Polizisten nichts für.
>
>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.

Nein.

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat (§ 21 StVG), und bei einer
Straftat hat die Polizei - im Gegensatz zu OWi- Angelegenheiten - keinen
Ermessensspielraum. (Legalitätsprinzip contra Opportunitätsprinzip)

Klaus.

--

Wichtige Hinweise: 1. Ich bin weder voll noch Jurist
2. ~200 Bilder der Kanaren http://www.klaus-opel.de

Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 1:54:10 PM6/20/01
to
Florian Kleinmanns <florian.k...@gmx.de> schrieb:

>> Florian, mir tun sich Abgründe auf ;)
>> §27 StGB
>Ich würde § 21 I Nr. 2 StVG als Privilegierung aller Beteiligten, die
>weder Fahrer noch Halter sind, interpretieren.
>Wenn § 21 I Nr. 1 StVG, 27 I StGB, dann 27 II, 28 I --> 2x 49; § 105
>JGG; von der Strafe bleibt nicht mehr viel übrig.

Wie kommst du auf die Anwendbarkeit von §28 StGB?

Und wenn §105 JGG wirklich zur Strafmilderung angewendet wird...wie will man
dann noch die geistige Fähigkeit bzgl. §2 Abs. 4 StVG. begründen?
Damit hat sich die Fahrerlaubnis erledigt..

Heiko Hartwig

unread,
Jun 20, 2001, 2:52:55 PM6/20/01
to

"RA Tobias Nüssel" <nue...@ra-nuessel.de> schrieb im Newsbeitrag news:3B309D24...@ra-nuessel.de...

> Tja, das Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist eben strafbar.

Und was hat die Freundin (oder die Person die eben ohne Führerschein fuhr) zu erwarten ?

--

Mit freundlichen Grüßen / kind regards
Heiko Hartwig

Ellen Fink

unread,
Jun 20, 2001, 12:39:27 PM6/20/01
to

Ralf 'Garfield' Pysny wrote:
>
> Lars Friedrich schrieb:


>
> > Da können aber die Polizisten nichts für.
>

> Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum. Sie hätten keine
> Anzeige erstatten müssen, wenn sie die Lage als ungefährlich eingestuft
> hätten. Nur leider sparen sich immer mehr Polizisten das Nachdenken in
> einem solchen Fall und gehen stur nach "Schema F" vor :-(

Locker bleiben - ich mache mir auch nicht für jemanden die
berühmte "Lampe" an, weil derjenige sich die Kosten für mehr
Fahrstunden sparen will...

Es gibt immerhin unterschiedliche Vorgehensvorschriften bei
Straftaten oder bei Ordnungswidrigkeiten. Und soweit ich
mich erinnern kann, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis noch immer
eine Verkehrsstraftat (So steht es zumindest im § 21 StVG -
korrigiere mich, wenn ich mich irre).

Und gemäß §163 I StPO haben Polizeibeamte nun mal Straftaten
zu erforschen und alle im Einzelfall erforderlichen und
zulässigen Maßnahmen zur Aufklärung dieser Straftaten und
zur Verfolgung von Straftätern zu treffen. Das nennt man
Legalitätsprinzip. Oder auch "Strafverfolgungszwang". Der
Verfolgungszwang setzt ein, wenn sich nach pflichtgemäßer
Prüfung der jeweiligen Sachlage ausreichende Anhaltspunkte
für das Vorliegen einer Straftat ergeben. Wenn ein Beamter
diese Verfolgungspflicht verletzt, macht er sich der
Strafvereitelung im Amte (§ 258a StGB) verdächtig. Dagegen
gibt es bei Owis das Opportunitätsprinzip. Der
Opportunitätsgrundsatz besagt, daß nach pflichtgemäßem
Ermessen zu entscheiden ist, ob überhaupt verfolgt wird und
wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln. Das gilt
aber eben _nicht_ für Straftaten.

Ob ein Verfahrenwegen der Straftat eröffnet wird, liegt dann
immer noch im Ermessen des Staatsanwaltes (Nach § 153 StPO)
bzw. des StAs und des Gerichtes gemeinsam.


--

Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Remo, wenn Du so dermassen schuldig bist, solltest Du Dich
schnellstens den Behörden stellen und ihnen Deine Overts
beichten, denn sonst könnte man Dein Verhalten als
Strafvereitelung auslegen (Jörg Tippmann in dsws)

Ellen Fink

unread,
Jun 20, 2001, 12:51:05 PM6/20/01
to

Bob Brewer wrote:
>

> >Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein
> >Straftatbestand.
>
> Natürlich, die "Bildung einer kriminelle Vereinigung" auch, was wieder
> Fragen aufwirft. Wenn ich die Straßenverkehrsordnung zuwiderhandle wäre dass


> für mich eine Ordnungswidrigkeit (rein sprachlich verstanden).

Nein - weil das nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt
ist, sondern im Straßenverkehrsgesetz.



> > Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar
> > nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht
> > eintreten wird?
>
> Ich bin ein wenig über die mangelnde soziale Kompetenzen der Beamten
> enttäuscht, die nicht erkennen, wenn sie jemand zu Tode erschreckt und statt
> dessen ihrer Bestimmungen befolgt haben.

Ist nun mal so - es gibt in Deutschland das
Legalitätsprinzip und Unwissenheit schützt (meist) nicht vor
der Strafe.

Ellen Fink

unread,
Jun 20, 2001, 12:47:56 PM6/20/01
to

Bob Brewer wrote:
>
> Hi Lars !
>
> >>> Da können aber die Polizisten nichts für.
> >>Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum.
> >Bei Straftaten? Oh, heute nehmen wir den Mord mal zur
> >Kenntnis, morgen nicht oder wie?
>
> Aber das ist es doch! Hier ist weder jemand zu Schaden gekommen noch war es
> beabsichtigt - schon die Tatsache, dass Du diese *Straftat* mit Mord in
> einen Topf wirfst, zeigt wie merkwürdig das Ganze ist!

Nein! Straftat ist Straftat. Ob nun Fahren ohne
Fahrerlaubnis oder Diebstahl. Die Polizei _hat_ diese
Straftaten zu verfolgen und kann nicht nach dem Prinzip
"jetzt mache ich beide Augen plus Hühneraugen zu" verfahren.
Das es doch immer noch solche Polizisten geben soll, die
sich selber in die Gefahr einer Strafverfolgung begeben,
wundert mich schon..

> >>Sie hätten keine Anzeige erstatten müssen,
> >Doch, das hätten sie, es sei denn sie sind scharf darauf,
> >selbst vor Gericht zu landen.
>
> Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige Zustand, wenn es so ist!

Ah - ein Polizist, der seiner Aufgabe nachkommt (also als
Hilfsbeamter der StA Straftaten zu erforschen und zur
Anzeige zu bringen), ist also ein Denunziant? Schöne
Einstellung, das... es gibt - zu Deiner Erklärung - einen
Paragraphen (oder besser gesagt: zwei) im StGB
(Strafgesetzbuch), der da lautet:

§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil
vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer
rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1
Nr.
8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 258a Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als
Amtsträger
zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur
Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in
den
Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei
der
Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die
Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in
minder
schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Was bedeutet: Ein Polizist als ein solcher Amtsträger würde
sich strafbar machen, wenn er die Straftat (und das ist nun
mal Fahren ohne Fahrerlaubnis) _nicht_ verfolgt. So einfach
ist das. Und warum sollte sich ein Polizist wegen Deinem
Sohn oder seiner Freundin der Gefahr aussetzen, selber wegen
einer Straftat verfolgt zu werden?

Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 3:14:06 PM6/20/01
to
Ellen Fink <tal...@talena.de> schrieb:

>Und warum sollte sich ein Polizist wegen Deinem
>Sohn oder seiner Freundin der Gefahr aussetzen, selber wegen
>einer Straftat verfolgt zu werden?

Na, damit der Sohn oder die Freundin den Polizisten ganz doll lieb haben.
Das hättest du auch selbst erkennen können.

scnr

Mark Obrembalski

unread,
Jun 20, 2001, 4:15:40 PM6/20/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny alias <nospam...@rtge.de> schrieb:

> Doch. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum. Sie hätten keine
> Anzeige erstatten müssen, wenn sie die Lage als ungefährlich eingestuft
> hätten. Nur leider sparen sich immer mehr Polizisten das Nachdenken in
> einem solchen Fall und gehen stur nach "Schema F" vor :-(

Die Polizei ist erst einmal verpflichtet, jede Straftat zu verfolgen.
Einstellen kann dann u.U. die Staatsanwaltschaft.

Love and Peace,
Mark

--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.rechtliches.de

Mark Obrembalski

unread,
Jun 20, 2001, 4:35:02 PM6/20/01
to
Bob Brewer alias <b...@quiescence.de> schrieb:
>> Wie kommst Du auf "kriminelle Vereinigung"?
>
> War gerade ein *Straftat* an den ich gedacht habe (Nachrichten) und der die
> ganze Unsinn deutlich macht. Lars sprach von *Mord* in seinem Beispiel!!!

Der Vergleich mit Mord war tatsächlich völlig daneben, auch für
die Bildung einer kriminellen Vereinigung liegt der Strafrahmen
weit höher als für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber irgendwo muss
eben die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit gezogen
werden - und dann kann man sich freilich immer fragen, warum eine
bestimmte Tat nun gerade schon als Straftat oder eben noch als
OWi eingeordnet wurde. Praktisch ist die Angelegenheit aber nicht
ganz so wichtig, weil es bei leichten Straftaten sowieso viele
Möglichkeiten gibt:

- Einstellung wegen Geringfügigkeit
- Einstellung gegen Geldbuße
- Verwarnung mit Strafvorbehalt (eine Art Geldstrafe auf Bewährung)
- Verhängen einer geringen Geldstrafe

Nur ist bei Straftaten die Polizei eben erst einmal zur Verfolgung
verpflichtet - entscheiden muss immer zumindest die Staatsanwaltschaft,
möglicherweise auch der Richter.

Gerhard Mesenich

unread,
Jun 20, 2001, 5:03:58 PM6/20/01
to

"Ralf 'Garfield' Pysny" <nospam...@rtge.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B30A7EB...@rtge.de...
>
>
> Bob Brewer schrieb:
>
> > Was
> > führt den Gesetzgeber dazu, solche Taten so heftig zu bestrafen?
>
> Garfield's Law: "Auofahren ist in vielen Ländern ein Luxus, in den
> USA ein Grundrecht und in Deutschland eine Straftat."


Schöner Spruch, Garfield. Bei den Amis machen die Kinder den
Führerschein mit 16 in der Schule und kriegen dafür Zensuren. In
vielen (allen?) Bundesstaaten dürfen Kinder bereits ab 15 in
Begleitung von Erziehungsberechtigten tagsüber auf öffentlichen
Straßen fahren. Dafür muß dann nur ein Warnschild am Auto angebracht
werden. Das ganze funktioniert prächtig, ohne daß dadurch die
Unfallzahlen höher als in D wären. Und den Eltern sparts die Kosten
für den Führerschein.

Hierzulande wird bereits das ungefährliche 'Parken üben' der Kinder
als Straftat verfolgt, und beschäftigt eine ganze Latte von Behörden.
Andererseits können Finanzbeamte willkürliche, letztlich betrügerische
Steuerbescheide mit enormem Schaden für die Betroffenen erlassen, ohne
die geringsten strafrechtlichen Sanktionen befürchten zu müssen.


Die Bürokraten genießen Narrenfreiheit, und die Kinder werden
verfolgt. Meines Erachtens sind in diesem Land alle Maßstäbe
verrutscht.

Gruß,
Gerhard


PS
Bezüglich Fiskus siehe Thread:
Steuerbescheide: Absichtlich zu hohe Steuern erhoben


Florian Kleinmanns

unread,
Jun 20, 2001, 5:07:25 PM6/20/01
to
Lars Friedrich schrieb:

>>> §27 StGB
>> Ich würde § 21 I Nr. 2 StVG als Privilegierung aller Beteiligten, die
>> weder Fahrer noch Halter sind, interpretieren.
>> Wenn § 21 I Nr. 1 StVG, 27 I StGB, dann 27 II, 28 I --> 2x 49; § 105
>> JGG; von der Strafe bleibt nicht mehr viel übrig.
>
> Wie kommst du auf die Anwendbarkeit von §28 StGB?

"obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat"

> Und wenn §105 JGG wirklich zur Strafmilderung angewendet wird...wie will man
> dann noch die geistige Fähigkeit bzgl. §2 Abs. 4 StVG. begründen?

§ 105 I Nr. _2_ JGG

Grüße
Florian

--
Unberechenbar ist aber alles, auf das man sich leider nicht verlassen
kann. - AG Köln NJW 1986, 1266

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 20, 2001, 5:21:20 PM6/20/01
to
Gerhard Mesenich schrieb:

>> Garfield's Law: "Auofahren ist in vielen Ländern ein Luxus, in den
>> USA ein Grundrecht und in Deutschland eine Straftat."
>
> Schöner Spruch, Garfield. Bei den Amis machen die Kinder den
> Führerschein mit 16 in der Schule und kriegen dafür Zensuren. In
> vielen (allen?) Bundesstaaten dürfen Kinder bereits ab 15 in
> Begleitung von Erziehungsberechtigten tagsüber auf öffentlichen
> Straßen fahren. Dafür muß dann nur ein Warnschild am Auto angebracht
> werden. Das ganze funktioniert prächtig, ohne daß dadurch die
> Unfallzahlen höher als in D wären. Und den Eltern sparts die Kosten
> für den Führerschein.

In Amerika schießen Kinder Lehrer und Mitschüler tot, und die
Rentenkasse sparts die Kosten für den Versicherungsfall.
In Amerika sprechen die Gerichte Lungenkrebskranken Milliarden
Schadensersatz zu, weil die Leute zu blöd sind zu lernen, dass Rauchen
ungesund sind und ihnen vom Gericht nicht mal das "hätten wissen müssen"
zugerechnet wird.
Amerika ist einfach toll!

> Hierzulande wird bereits das ungefährliche 'Parken üben' der Kinder
> als Straftat verfolgt, und beschäftigt eine ganze Latte von Behörden.

Autofahren ist _nicht_ ungefährlich, auch nicht auf einem Parkplatz.

> Andererseits können Finanzbeamte willkürliche, letztlich betrügerische
> Steuerbescheide mit enormem Schaden für die Betroffenen erlassen, ohne
> die geringsten strafrechtlichen Sanktionen befürchten zu müssen.

Nein, aber der Steuerpflichtige kann Widerspruch einlegen und der
Finanzbeamte erfährt Disziplinarmaßnahmen.

> Die Bürokraten genießen Narrenfreiheit, und die Kinder werden
> verfolgt.

19-jährige sind Kinder.

> Meines Erachtens sind in diesem Land alle Maßstäbe verrutscht.

Siehe Schadensersatz/USA.

Grüße
Florian

--
Er erkannte nämlich nicht nur den Kutscher, sondern auch die Pferde
wieder, wobei allerdings die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen
ist, dass ihm die Firmenaufschrift auf dem Fuhrwerk der Bekl. bei der
einwandfreien Identifizierung geholfen hat. - AG Köln NJW 1986, 1266

Lars Friedrich

unread,
Jun 20, 2001, 5:37:19 PM6/20/01
to
Florian Kleinmanns <florian.k...@gmx.de> schrieb:

>>>> §27 StGB
>>> Ich würde § 21 I Nr. 2 StVG als Privilegierung aller Beteiligten, die
>>> weder Fahrer noch Halter sind, interpretieren.
>>> Wenn § 21 I Nr. 1 StVG, 27 I StGB, dann 27 II, 28 I --> 2x 49; § 105
>>> JGG; von der Strafe bleibt nicht mehr viel übrig.
>> Wie kommst du auf die Anwendbarkeit von §28 StGB?
>"obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat"

Kapier ich nicht (ist vielleicht schon zu spät..)

>> Und wenn §105 JGG wirklich zur Strafmilderung angewendet wird...wie
>> will man dann noch die geistige Fähigkeit bzgl. §2 Abs. 4 StVG.
>> begründen?
>§ 105 I Nr. _2_ JGG

Jugendverfehlung? Halte ich persönlich für abwegig. Nichtmal Graffiti-
Sprayen ist eine Jugendverfehlung (lt. OLG Düsseldorf)...und dann Fahren
ohne Führerschein?

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 20, 2001, 6:22:20 PM6/20/01
to
"Heiko Hartwig" <heikoh...@spamcop.net> writes:
> Und was hat die Freundin (oder die Person die eben ohne Fuehrerschein fuhr)
> zu erwarten ?

Sie ist noch unter 18, und der Jugendrichter hat, wenn sie sich genuegend
zerknirscht und einsichtig zeigt, einen recht breiten Gestaltungsspielraum.

Etwas schwerwiegenderes als vielleicht ein paar Tagen gemeinnuetziger Arbeit
duerfte kaum zu erwarten sein; der Besuch bei der Polizei hat ja offenbar
schon beeindruckend genug gewirkt.

Michael Hagen

unread,
Jun 20, 2001, 6:44:15 PM6/20/01
to

"Lars Friedrich" <lars.fr...@generalmail.net> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns90C6C22FC1...@63.209.170.216...
> "Michael Hagen" <M_H...@gmx.de> schrieb:

> >Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?
>
> rofl

Hoffentlich war Dein Boden sauber. ;-)

> Bitte lege mir doch einmal die Relevanz deiner Frage dar.

= 0, trotzdem intressiert es mich, wie die Polizisten dazu kommen in den
hintersten Ecken einen Privatgrundstücks rummzu werkeln

> >Wer sagt das? Die Polizisten? Die sagen manchmal viel...
> Willst du damit ausdrücken, die Aussage des/der Polizisten ist falsch?

Nein. Lies den Satz nochmal.


> >> Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine
> >> Verwarnung bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale
> >> Ermahnung.
> >Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
> >Beamte gelaunt ist.
>
> Langsam aber sich drängt sich mir der Verdacht auf, dass du nicht weißt,
> wovon du schreibst.

..und bei mir drängt sich der Verdacht auf, dass du jeden Bezug zur Realität
verloren hast.
Du kannst Dir sicher sein, dass auch Polizisten ab und zu ein Auge
zudrücken, obwohl sie es eigentlich nicht dürften.


Gruß

Michael Hagen


Christian E. Naundorf

unread,
Jun 20, 2001, 6:24:01 PM6/20/01
to

Michael Hagen schrieb:

> Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist auf Privatgelände
> ohne Fahrerlaubnis zu fahren.

Und wie, vermutest Du, ist Bob Brewers Fahrzeug auf diesen Parkplatz
gekommen? Über die Schranke geflogen? Durch den Zaun gebeamt?
Wenn er zufällig Vorstandsvorsitzender von OBI o. ä. wäre, hätte
er das sicher bereits mitgeteilt.

Nein, es wird sich schon um öffentlich zugängliches Gelände gehandelt
haben; und damit ist die privatrechtliche Zuordnung für das Verkehrs
(-straf-)Recht völlig egal.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Jesus lebt!


Christian E. Naundorf

unread,
Jun 20, 2001, 6:11:50 PM6/20/01
to

RA Tobias Nüssel schrieb:

> sicher noch in der Probezeit ist, wird die verkehrsrechtliche Folge
> (Nachschulung, IIRC) ärgerlicher als das Ergebnis des Strafverfahrens,
> das nach meiner Erfahrung bei genügend Einsicht in das Fehlverhalten
> gegen Auflagen eingestellt wird.

Beim heranwachsenden Ersttäter! Aber zu 100 ... na ja, die gibt's im
Recht nicht. Sagen wir 98 %.

Ellen Fink

unread,
Jun 20, 2001, 5:15:29 PM6/20/01
to

Michael Hagen wrote:
>
> "Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:9gq1cm$jn1$02$1...@news.t-online.com...
> > Hi @lle!


>
> > Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem Gesicht
> und
> > sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach Hause kamen.
>

> Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?

Pruust - willst Du Dir die Frage nicht noch einmal
überlegen? Ich meine so im Hinblick auf den Auftrag der
Polizei z.B. Straftaten zu verhüten und so? Allgemeiner
Schutzauftrag?

> > Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
> > können, auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig
> bereuen.
>

> Wer sagt das? Die Polizisten? Die sagen manchmal viel...

Tja nun - was haben sie denn gesagt? Eigentlich nur, dass
sie nicht wissen, ob der Richter nicht vielleicht doch das
höchste Strafmaß gibt... so zumindest verstehe ich die
Aussage: nicht generell umgehen..

> > Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine Verwarnung
> > bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.
>
> Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
> Beamte gelaunt ist.

.. und, ob der Beamte Lust hat, sich eventuell eine Lampe
anzumachen..


> > Lage, eine Verhältnismäßigkeit in ihre Strafkatalog einzubauen?
>
> Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nunmal eine Straftat, die grundsätzlich
> geahndet werden kann.

Vom Richter - der darf ja entscheiden - der StA auch.. aber
die Polizei _muss_ - nicht _darf_

> War der Parkplatz irgendwie von den Straße abgeschirmt, vielleicht sogar
> sowas wie ein Tor?


> Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist auf Privatgelände
> ohne Fahrerlaubnis zu fahren.

Kommt darauf an..

Ellen Fink

unread,
Jun 20, 2001, 5:33:17 PM6/20/01
to

Lars Friedrich wrote:
>
> Ellen Fink <tal...@talena.de> schrieb:
> >Und warum sollte sich ein Polizist wegen Deinem
> >Sohn oder seiner Freundin der Gefahr aussetzen, selber wegen
> >einer Straftat verfolgt zu werden?
>
> Na, damit der Sohn oder die Freundin den Polizisten ganz doll lieb haben.
> Das hättest du auch selbst erkennen können.
>
> scnr

Ja - ich glaub auch.. ich überlege jetzt gerade so ein wenig
an einem anderen Fall herum... sagen wir, Bob würde neben
einem großen Parkplatz wohnen.. und da würden so regelmäßig
junge Kraftfahrer ihren Freundinnen das Autofahren
beibringen (also immer verschiedene, nicht der gleiche
Kraftfahrer). Also nicht sein Sohn, sondern ganz andere
Teens... ob er dann auch mit einer solchen Vehemenz die
"böse, böse Polizei" anprangern würde? Oder ob er nicht
einer von denjenigen wäre, die auch (und schon alleine der
Ruhe wegen) die Polizei rufen würde?

Ich meine - er wird es bestimmt jetzt nicht zugeben - aber
ich habe schon so Leute erlebt.. so lange es andere tun,
soll es strengstens bestraft werden - aber wenn der eigene
Filius/Filia daran beteiligt ist, soll man mindestens 13
Augen zudrücken..

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 1:44:49 AM6/21/01
to

Lars Friedrich schrieb:
>
> "Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb:

> >Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
> >oder ?
>
> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.

Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?

Eigentlich seltsam: Kein anderes Recht außer dem Waffen- und
Verkehrsrecht wird in .de ähnlich paranoid gehandhabt. In allen anderen
Bereichen wird der Beschuldigte geradezu verhätschelt, aber wehe, es war
eine Waffe oder ein Auto im Spiel... Wobei man bei Waffen eine gewisse
Schärfe noch verstehen kann, da Waffen nun einmal zum Zweck des Tötens
gebaut werden. Autos sind aber weder ein notwendiges Übel noch ein
Spielzeug oder gar eine Waffe, sondern der grundlegende Pfeiler unseres
derzeitigen Verkehrssystems, was sich auch trotz der Bemühungen vieler
weltfremder Pseudo-Idealisten nicht so bald ändern wird.

Wärst Du auch für ähnlich scharfe Strafen, wenn die Jugendlichen z.B.
mit einem Preßlufthammer "gespielt" und dabei fremde Häuser "nur so zum
Spaß" angebohrt hätten? Oder hat Du so eine Angst vor Autos, daß Du sie
mit Waffen auf dieselbe Stufe stellst?


Gruß, Garfield

--
"Verkehrsberuhigte Bereiche" sind für Sport und Spiel vorgesehen.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Motorsport ;-)

http://www.rtge.de

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 1:59:21 AM6/21/01
to

Ellen Fink schrieb:

> Was bedeutet: Ein Polizist als ein solcher Amtsträger würde
> sich strafbar machen, wenn er die Straftat (und das ist nun
> mal Fahren ohne Fahrerlaubnis) _nicht_ verfolgt. So einfach
> ist das. Und warum sollte sich ein Polizist wegen Deinem
> Sohn oder seiner Freundin der Gefahr aussetzen, selber wegen
> einer Straftat verfolgt zu werden?

Weil er es wagt, mitzudenken? Auf einer öffentlichen Straße ohne
Führerschein zu fahren, ist zweifellos so gefährlich, daß es eine
Straftat darstellt. Aber nachts auf einem Parkplatz ein paar Anfahr-
und Einparkübungen zu machen als Straftat zu bezeichnen, ist schon ein
starkes Stück vom Gesetzgeber. Hier sollte selbst ein Staatsbeamter
einmal überlegen, welche Folgen eine Anzeige und welche Folgen das
"Übersehen" der "Straftat" hat: Zeigt er es an, wird der "Täter" mit
Sicherheit so hart bestraft, daß er eine Weile unter den Folgen zu
leiden hat. Ermahnt er den Täter nur und spart sich die Anzeige, wird es
der Täter garantiert einsehen, daß er falsch gehandelt hat und von
weiteren Versuchen absehen. Darüberhinaus ist keinerlei Schaden
entstanden. Für den Polizisten würde es bedeuten, daß er sich selbst
strafbar gemacht hat, aber die Wahrscheinlichkeit, daß er selbst
deswegen angezeigt wird, ist gleich null. Wer sollte ihn denn anzeigen?
Die "illegale Fahrschule" wird eher froh sein, so glimpflich
davongekommen zu sein und andere Zeugen gibt es nicht. So what? Wenn es
schon nicht zu schaffen ist, rechtmäßig gegen bestehende
ungerechtfertigte Gesetze vorzugehen, weil das die herrschende Ideologie
verhindert, sollte man dann wenigstens unter der Hand dagegen vorgehen,
indem man Verstöße, bei denen keiner zu Schaden gekommen ist, einfach
übersieht.

Peter Bruells

unread,
Jun 20, 2001, 8:00:00 PM6/20/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny <nospam...@rtge.de> writes:

> Lars Friedrich schrieb:

>> "Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb:

>> >Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
>> >oder ?

>> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.

> Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
> mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?

[..]

> Autos sind aber weder ein notwendiges Übel noch ein Spielzeug oder

> gar eine Waffe, [...]

Eben. Sie sind kein Spielzeug, sondern ein Werkzeug mit hohen
Gefahrenpotential. Wenn man es als Spiel - oder Sportgerät einsetzten
will, kann man es auf entsprechenden Sportgeländen tun. Sogar ohne
Führerschein.

Parkplätze im öffentlichen verkerhsraum gehören nicht dazu.


> Wärst Du auch für ähnlich scharfe Strafen, wenn die Jugendlichen
> z.B. mit einem Preßlufthammer "gespielt" und dabei fremde Häuser
> "nur so zum Spaß" angebohrt hätten?

Nein, stärkere. Fahren ohne Führerschein *schädigt* per se ja
niemanden. Ich halte es dennoch für sinnvoll, daß es strafbewehrt ist,
da es sonst - logischerweise - keine Sanktionsmöglichkeit gäbe und es
reine rein ökonomische Entscheidung wäre, ob man die für einen
Führerschein notwendige Ausbildung macht.


Beim Bohren mit einem Preßlufthammer hingegen wird fremdes Eigentum
bewußt geschädigt. Kommt für mich direkt nach Körperverletzung.

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 2:14:05 AM6/21/01
to

Ellen Fink schrieb:

> Ja - ich glaub auch.. ich überlege jetzt gerade so ein wenig
> an einem anderen Fall herum... sagen wir, Bob würde neben
> einem großen Parkplatz wohnen.. und da würden so regelmäßig
> junge Kraftfahrer ihren Freundinnen das Autofahren
> beibringen (also immer verschiedene, nicht der gleiche
> Kraftfahrer).

Selbst dann würde das ziemlich schnell aufhören, wenn es sich unter den
Jugendlichen herumspricht, daß sie dort immer wieder (von der Polizei)
verscheucht werden. Nicht einmal in diesem Fall müßte jeder
"Fahrschüler" angezeigt werden.

So gut wie keiner meiner damaligen Kumpels hat das Fahren erst in der
Fahrschule gelernt, fast alle haben vorher schon vom Vater oder einem
Bekannten illegalen "Fahrunterricht" bekommen. Nie ist dabei jemand zu
Schaden gekommen, selbst wenn es sich ausnahmsweise mal um eine Fahrt
auf der öffentlichen Straße gehandelt hat. Und wenn ich genau hinsehe,
sind die wenigen, die das Fahren wirklich nur ganz offiziell in der
Fahrschule gelernt haben, heute die unsichersten Fahrer trotz der
Tatsache, daß sie die meisten Fahrstunden bezahlt haben. Die anderen,
die illegal gelernt haben, haben sich nämlich dabei recht schnell einen
Fahrstil angewöhnt, der unter den anderen Autofahrern nicht auffällt,
und dabei eine ziemliche Sicherheit im Mitschwimmen im täglichen Verkehr
erreicht. In anderen Ländern ist es durchaus üblich, daß man sein Auto
(z.B. mit einem "L") kennzeichnen und dann einen Fahrschüler ans Steuer
lassen kann, wenn ein erfahrener Fahrer daneben sitzt. In den USA sind
Fahrkurse in den höheren Schulen durchaus üblich. Warum muß das hier in
.de eigentlich wieder derart überreglementiert sein?


Gruß, Garfield

@Denunzianten: Keine Sorge, meine "Fahrstunden" sind längst verjährt und
der damalige Fahrzeughalter kann in dieser Welt sowieso nicht mehr
bestraft werden.

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 2:17:37 AM6/21/01
to

Klaus Opel schrieb:

> dann kann die StA immernoch wegen geringer Schuld das Verfahren
> einstellen.

Was bei Autofahrern als Beschuldigten - ideologiebedingt - so gut wie
nie gemacht wird :-(


Gruß, Garfield

Bob Brewer

unread,
Jun 20, 2001, 12:43:43 PM6/20/01
to
Hi Bernhard
> >Er hat nur geschafft, das mein Sohn jetzt auf längere
> >Zeit die Konsequenzen dieses Rechtsbruch zu tragen
> >haben wird
> Und die bestehen im wesentlichen darin, dass er die
> Fuehrerscheinpruefung wiederholen muss und seine
> Probezeit verlaengert wird.
> Das ist zwar unangenehm, aber angemessen.

Schade, dass Du der Alternative geschnippt hast - es wäre zumindet die
Überlegung wert.

Gruß
bob


Florian Kleinmanns

unread,
Jun 21, 2001, 2:20:01 AM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:

>>> Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
>>> oder ?
>>
>> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.
>
> Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
> mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?

In .de kommen jedes Jahr durch Autos ein Vielfaches an Menschen zu Tode
als durch Waffen.

Grüße
Florian

--
Unberechenbar ist aber alles, auf das man sich leider nicht verlassen

kann. - AG Köln NJW 1986, 1266


Lars Friedrich

unread,
Jun 21, 2001, 3:48:09 AM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny <nospam...@rtge.de> schrieb:

>> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.
>Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
>mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?

Ich habe es auch mit Mord und Vergewaltigungen verglichen, ganz ohne Auto.
Ich hoffe du leidest nicht an subjektiver Wahrnehmung.

>Wärst Du auch für ähnlich scharfe Strafen, wenn die Jugendlichen z.B.
>mit einem Preßlufthammer "gespielt" und dabei fremde Häuser "nur so zum
>Spaß" angebohrt hätten? Oder hat Du so eine Angst vor Autos, daß Du sie
>mit Waffen auf dieselbe Stufe stellst?

Ich habe keine Angst vor Autos und behandel sie nicht gesondert. Der
Eindruck mag vielleicht entstehen, weil es hier um Autos geht, da kann ich
aber auch nichts für.
Außerdem machst du den Fehler die Motivation zu ändern. Der _Erwachsene_
hier hat vorsätzlich einen Rechtsbruch begangen. Er hat nicht nur so zum
Spass gehandelt was wohl passieren wird und wurde von dem Ergebnis
überrascht und er hat auch nicht an dem Auto "herumgespielt".
Und m.M. nach sollte dass das Kriterium für Höchststrafe sein.
Auto oder Preßlufthammer spielt für mich keine Rolle.

Lars Friedrich

unread,
Jun 21, 2001, 4:07:10 AM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny <nospam...@rtge.de> schrieb:
>starkes Stück vom Gesetzgeber. Hier sollte selbst ein Staatsbeamter
>einmal überlegen, welche Folgen eine Anzeige und welche Folgen das
>"Übersehen" der "Straftat" hat: Zeigt er es an, wird der "Täter" mit
>Sicherheit so hart bestraft, daß er eine Weile unter den Folgen zu
>leiden hat.

Wieso?

>Ermahnt er den Täter nur und spart sich die Anzeige, wird es
>der Täter garantiert einsehen, daß er falsch gehandelt hat und von
>weiteren Versuchen absehen.

Wieso? Ich würde mir eher denken: Ach, das ganze ist ja halb so wild..
morgen früh woanders und weiter gehts..

>Darüberhinaus ist keinerlei Schaden entstanden.

Okay. Wir schaffen ab sofort alle Gesetze ab, die vor Schaden schützen
sollen und lassen nur die Gesetze drin, die sich darum kümmern, wenn jemand
Schaden verursacht hat.
Hast ja Recht, Gurtpflicht ist ja auch Schwachsinn. Warum jemanden zu etwas
verpflichten, wenn wahrscheinlich gar kein Schaden entsteht...Die USA machen
das da viel besser, da gibt es keine Gurtpflicht (zumindest nicht in allen
Bundesstaaten). Naja, okay, was die Verkehrsstatistik zu Toten (insbesondere
unter 12 Jahren) in den USA sagt, das verschweigen wir mal schnell...

>Für den Polizisten würde es bedeuten, daß er sich selbst
>strafbar gemacht hat, aber die Wahrscheinlichkeit, daß er selbst
>deswegen angezeigt wird, ist gleich null. Wer sollte ihn denn anzeigen?

Verstehe. Es ist in Ordnung gegen Gesetze zu verstoßen, wenn es keiner
merkt. Ich fang gleich an zu kotzen. Dir ist überhaupt nicht klar, dass du
damit zwei Schritte von Anarchie entfernt bist. In deiner heilen Welt mag
das ja alles funktionieren, aber spätestens wenn du für etwas bestraft wirst
und dein Nachbar für das gleiche _nicht_, bist du mit Sicherheit einer der
ersten der herumspringt und Ungerechtigkeit schreit. Grundlos gibt es nicht
die Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.

Lars Friedrich

unread,
Jun 21, 2001, 4:13:09 AM6/21/01
to
"Michael Hagen" <M_H...@gmx.de> schrieb:
>> >Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?
>> rofl
>Hoffentlich war Dein Boden sauber. ;-)
>> Bitte lege mir doch einmal die Relevanz deiner Frage dar.
>= 0, trotzdem intressiert es mich, wie die Polizisten dazu kommen in den
>hintersten Ecken einen Privatgrundstücks rummzu werkeln

Ich will doch hoffen, dass die Polizisten jeden öffentlichen Bereich
kontrollieren, auch wenn dieser nicht Eigentum des Staates ist. Überleg dir
doch erstmal, was du da redest.

>> >Wer sagt das? Die Polizisten? Die sagen manchmal viel...
>> Willst du damit ausdrücken, die Aussage des/der Polizisten ist falsch?
>Nein. Lies den Satz nochmal.

Habe ich. Mehrmals. Wodurch ich es für notwendig hielt, nochmal
nachzufragen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Aussage des Polizisten
wäre falsch.

>Du kannst Dir sicher sein, dass auch Polizisten ab und zu ein Auge
>zudrücken, obwohl sie es eigentlich nicht dürften.

Es gibt auch Menschen, die andere Menschen erschießen. Darum erwarte ich
aber nicht, dass ein Mensch einen anderen erschießt, nur weil das
vorteilhaft für mich wäre.

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 21, 2001, 3:14:20 AM6/21/01
to
On Wed, 20 Jun 2001 17:29:01 +0200, Andreas....@gmx.li (Andreas
Impekoven) wrote:

>> Naja, der erste Schritt ist ja bereits getan.
>
>Kein Problem, mit diser Vorstrafe kann man in D habilitieren und eine
>Jura-Professur erhalten.

Arbeitest Du auch schon an Deiner Professur? <beg>

Atschuess

Andreas
--
Hans-Hasso Stamer in de.comp.sys.mac.soc:

F'ups sind die kränkeste Erfindung seit Einführung des
Telegraphen-Winkalphabets duch die französische Post...

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 21, 2001, 2:52:35 AM6/21/01
to
On Wed, 20 Jun 2001 23:03:58 +0200, "Gerhard Mesenich"
<mese...@t-online.de> wrote:

>vielen (allen?) Bundesstaaten dürfen Kinder bereits ab 15 in
>Begleitung von Erziehungsberechtigten tagsüber auf öffentlichen
>Straßen fahren. Dafür muß dann nur ein Warnschild am Auto angebracht
>werden. Das ganze funktioniert prächtig, ohne daß dadurch die

Nur wird dort eben sehr viel defensiver gefahren als in D.

>Hierzulande wird bereits das ungefährliche 'Parken üben' der Kinder
>als Straftat verfolgt, und beschäftigt eine ganze Latte von Behörden.

Auch dagegen kann man etas machen: Zum Beispiel den Leiter des
Supermarktes um Erlaubniss fragen ob man den Platz am Wochenende a.
absperren darf und dafuer nutzen.
Sobald der Platz vom oeffentlichen Strassenraum getrennt ist darf auch
ohne Fahrerlaubniss gefahren werden.

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 21, 2001, 2:39:13 AM6/21/01
to
On Wed, 20 Jun 2001 16:19:36 +0200, "Bob Brewer" <b...@quiescence.de>
wrote:

>Aber, sieht denn keiner, wie Aberwitzig die Situation ist? In andere Länder
>(Nachbarländer?) in der EU wird es erlaubt, dass *L*-Schilder auf das Auto

Andere Laender haben eben einfach andere Gesetze.

>*Straftat* (wie eben zitiert: wie die Gründung einer kriminelle

Yep, und in den Niederlanden ist falsch parken eine Straftat und wird
daher auch ins Ausland verfolgt; ist jetzt also auch falsch parken wie
die Gruendung einer kriminellen Vereinigung anzusehen?

>Im Interesse der Sicherheit von Fußgänger (vornehmlich Kinder) wird auf
>große breite Straßen z.B. rigorös die Geschwindigkeit gebremst anstatt
>andere Mittel (wie Grünwelle bei 50Kmh, Kreisverkehr statt Ampel etc.) In
>andere Länder werden die Fußwege dagegen gesichert und für fließende Verkehr
>gesorgt.

Interessant, ich stand eigentlich schon in jedem Land im Stau.

>Anstatt dafür zu sorgen, dass z.B. Autobahne abends und am Wochenend
>möglichst frei werden (wie in England) wird lediglich ein Radarfalle
>aufgestellt und die Geschwindigkeit auf 60Kmh!!!! reduziert. Welche Bonzen

Vermutlich der gleiche Typ Bonze, der in den anderen Laendern dafuer
sorgt, dass Verkehrsstrafen sehr viel hoeher sind als hier in D.

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 21, 2001, 3:04:18 AM6/21/01
to
On Wed, 20 Jun 2001 16:50:27 +0200, "Bob Brewer" <b...@quiescence.de>
wrote:

>>Hast Du gewusst oder hättest Du wissen können, dass
>>Dein Sohn das Auto haben wollte, um seine Freundin
>>ans Steuer zu lassen? (Bitte nicht in der Öffentlichkeit
>>mit "ja" beantworten.)
>
>Natürlich nicht, meine Frau hatte ihn ihre Bedenken geäußert - doch sie hat
>ja kein Führerschein ...

Es soll da eine Sache geben, die sich "Verkehrsuebungsplatz" nennt,
dort darf man auch ohne Fuehrerschein "fahren".
Im Normalfall sind dort auch "Parkplaetze" zum ueben vorhanden oder
aber Hilfsmittel (Reifen, Absperrkegel) mit denen man sich einen
"Parkplatz" markieren kann. Ausserdem hat der Halter des Wagens den
Vorteil, dass in der Nutzungsgebuehr eine zusaetzliche Versicherung
enthalten ist.

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 21, 2001, 4:21:21 AM6/21/01
to

Die Alternative die Du vorgeschlagen hattest war, dass das Strafverfahren
eingestellt wird.

Das ist doch immer noch moeglich und (bei einsichtigen und sonst unbelasteten
jugendlichen Ersttaetern) auch recht wahrscheinlich.

Aber das liegt nicht im Ermessen des Polizisten, sondern des Staatsanwalts
oder des Jugendrichters.

Dein Sohn sollte aber mehr Einsicht und Unrechtsbewusstsein zeigen als Du;
sonst wird da nichts draus.

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 21, 2001, 4:37:54 AM6/21/01
to
Andreas....@gmx.li (Andreas Impekoven) writes:
> Kein Problem, mit diser Vorstrafe kann man in D habilitieren und eine
> Jura-Professur erhalten.

Und ich Trottel muehe mich mit Diplom- und Doktorarbeit in Mathematik ab,
anstatt mir auf einem Supermarktparkplatz eine Juraprofessur zu holen :-(

Andreas Impekoven

unread,
Jun 21, 2001, 6:15:37 AM6/21/01
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> On Wed, 20 Jun 2001 17:29:01 +0200, Andreas....@gmx.li (Andreas
> Impekoven) wrote:
>
>>> Naja, der erste Schritt ist ja bereits getan.
>>
>>Kein Problem, mit diser Vorstrafe kann man in D habilitieren und eine
>>Jura-Professur erhalten.
>
> Arbeitest Du auch schon an Deiner Professur? <beg>

Nein. Mein Kfz bewege ich selbst oder ein Fahrerlaubnisinhaber, wenn das
die Frage war *g*

> Atschuess

dto.

> Andreas

dto. :)
--
Du darfst mich sogar einen Plonk heißen, sehr viele
nennen mich so. Den Grund habe ich noch nicht verstanden.
Joachim Pimiskern in de.admin.news.groups

Rüdiger Schmucker

unread,
Jun 21, 2001, 6:41:01 AM6/21/01
to

"Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9gq1cm$jn1$02$1...@news.t-online.com...

Das ist die glorreiche Errungenschaft der preussischen Demokratie.
Der Beamte muss jede noch so kleine Einzelheit nach Vorschrift abarbeiten.
Freies denken ist bei Polizisten nur bedingt erwünscht.
Paragraphengehorsam und Denunziation sind die Grundlagen des Staats...

Wenn man etwas per Gesetz etwas Verbietet darf das keiner machen.
Egal wie dumm und unsinnig das Gesetz auch ist.
Und je genauer man sich an den Wortlaut des Gesetzes hällt desto besser.
Eine Freie Auslegung ist nicht erwünscht.

Würden die US-Bürger ähnlich Penibel wie die Deutschen dürfte man in einigen
Staaten nur einmal in der Woche baden und müsste in anderen Staaten sein
Auto verstecken oder gar zerlegen wenn es einem Pferdewagen entgegenkommt.
Und es gibt ncoh Gegenden in den USA wo meist Pferdewage unterwegs sind.

R


Gerlinde Seidel

unread,
Jun 21, 2001, 7:15:42 AM6/21/01
to
"Ellen Fink" <tal...@talena.de> schrieb
...

> > > Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle mit eine
Verwarnung
> > > bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.
> >
> > Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
> > Beamte gelaunt ist.
>
> .. und, ob der Beamte Lust hat, sich eventuell eine Lampe
> anzumachen..
>
was hat es denn nu mit der Lampe auf sich, die tauchte bereits an anderer
Stelle auf. Ich würde das gerne verstehen, auch wenn ich nicht vorhabe,
meinen Führerschein abzugeben und mich ohne Führerschein erwischen zu
lassen...

neugierig,
Gerlinde


Klaus Kreider

unread,
Jun 21, 2001, 7:47:39 AM6/21/01
to

Bob Brewer schrieb:

> Hi @lle!
> Mein 19-jähriger Sohn hat ein Fehler begangen - er ist auf ein Feiertag
> erwischt, wie er mit seine Freundin in eine verborgene Winkel eines
> Supermarktparkplatzes Anfahren, Einparken und dergleichen geübt hat.

War der Parkplatz Privatgrund oder öffentlicher Parkplatz?
Wenn Privat, wer hat die Polizei gerufen?

--
Gruß

Klaus


Klaus Kreider

unread,
Jun 21, 2001, 7:57:08 AM6/21/01
to

Lars Friedrich schrieb:

>
>
> Ich will doch hoffen, dass die Polizisten jeden öffentlichen Bereich
> kontrollieren, auch wenn dieser nicht Eigentum des Staates ist. Überleg dir
> doch erstmal, was du da redest.
>

Nee, so einfach ist das nicht. Mein Auto wurde von einem anderen auf einem
M***-Markt-Parkplatz angerempelt. Die Polizei, die gerufen wurde, wartete am
eingang, bis der Marktleiter Ihnen offiziell erlaubte, das Gelände zu betreten.

--
Gruß

Klaus


Bernhard Muenzer

unread,
Jun 21, 2001, 8:08:59 AM6/21/01
to
"Michael Hagen" <M_H...@gmx.de> writes:
> Bei uns auf dem Marktkaufparkplatz üben jedes Wochenende
> Führerscheinanfänger. Der Parkplatz ist durch eine Einfahrt öffentlich
> zugänglich. Die Polizei fährt dort oft vorbei, aber handeln und den Leuten
> eine Strafanzeige aufbrummen tun sie nicht.

Dazu verpflichtet sie das Legalitaetsprinzip ja auch nicht.

Denksportaufgabe: warum nicht?

Klaus Kreider

unread,
Jun 21, 2001, 8:41:32 AM6/21/01
to

Kathinka Diehl schrieb:

> Klaus Kreider <Klau...@gmx.de> wrote:
>
> > War der Parkplatz Privatgrund oder öffentlicher Parkplatz?
> > Wenn Privat, wer hat die Polizei gerufen?
>

> Wo ist der Unterschied? Was, wenn der Besitzer die Polizei nicht
> gerufen hat, nachträglich aber keine Einwände hat?

Gilt auf Privatgrund die StVo? Wohl kaum, sonst wäre das an bestimmten
Parkplätzen nicht explizit erwähnt.


--
Gruß

Klaus


Peter Bruells

unread,
Jun 20, 2001, 8:00:00 PM6/20/01
to
"Rüdiger Schmucker" <Ruediger....@de.bosch.com> writes:


> Würden die US-Bürger ähnlich Penibel wie die Deutschen
> dürfte man in einigen Staaten nur einmal in der Woche baden und
> müsste in anderen Staaten sein Auto verstecken oder gar zerlegen
> wenn es einem Pferdewagen entgegenkommt. Und es gibt ncoh Gegenden
> in den USA wo meist Pferdewage unterwegs sind.

Genau, und Erwachsene unter 21 wuerden keinen Akohol trinken und
wuerden nicht bestraft werden, wenn sie es doch tun, gelle....

Piet Schmiedel

unread,
Jun 21, 2001, 8:57:22 AM6/21/01
to
lars.fr...@generalmail.net (Lars Friedrich) schrieb:

>>gefahren hätte, würde ich voll zustimmen. Weil er aber extra sich in eine
>>einsame Ecke versteckt hatte,
>
> ist der Vorsatz schon bewiesen.

Öhm, hattest Du bisher in Erwägung gezogen, daß die Freundin aus Versehen
hinters Steuer geraten ist?

"Hupps, ich hatte gar nicht gemerkt, daß das hier der Beifahrersitz ist!
Wissen Sie, in England sind die Autos andersrum!"

SCNR

Gruss,
Piet

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 21, 2001, 8:58:28 AM6/21/01
to
Klaus Kreider <Klau...@gmx.de> writes:
> Kathinka Diehl schrieb:
> > Klaus Kreider <Klau...@gmx.de> wrote:
> > > War der Parkplatz Privatgrund oder öffentlicher Parkplatz?
> > > Wenn Privat, wer hat die Polizei gerufen?
> >
> > Wo ist der Unterschied? Was, wenn der Besitzer die Polizei nicht
> > gerufen hat, nachträglich aber keine Einwände hat?
>
> Gilt auf Privatgrund die StVo?

Wenn es sich um oeffentlich zugaenglichen Verkehrsgrund handelt ja.
Wenn er durch eine Schranke, ein Tor, eine Kette o.ae. abgetrennt ist nein.

> Wohl kaum, sonst wäre das an bestimmten Parkplätzen nicht explizit erwähnt.

In einigen Geschaeften sind grosse Schilder angebracht, dass Ladendiebstahl
strafbar ist und Verstoesse angezeigt werden.

Das begruendet aber nicht die Annahme, dass der Diebstahl aus Laeden ohne
ein solches Schild legal waere oder keine Strafanzeige nach sich fuehren
wuerde.

Wenn die Parkplaetze mit einer Schranke abgesperrt sind, ist ein solcher
Hinweis im uebrigen durchaus sinnvoll.

Piet Schmiedel

unread,
Jun 21, 2001, 9:04:50 AM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny <nospam...@rtge.de> schrieb:

> So gut wie keiner meiner damaligen Kumpels hat das Fahren erst in der
> Fahrschule gelernt

Laß mich raten: Du wohnst auf dem Dorf?

> Bekannten illegalen "Fahrunterricht" bekommen. Nie ist dabei jemand zu
> Schaden gekommen

Zufall, oder besser Glück.

> sind die wenigen, die das Fahren wirklich nur ganz offiziell in der
> Fahrschule gelernt haben, heute die unsichersten Fahrer

Aha.

> die illegal gelernt haben, haben sich nämlich dabei recht schnell einen
> Fahrstil angewöhnt, der unter den anderen Autofahrern nicht auffällt,

Du meinst die Höchstgeschwindigkeit immer um 20% zu überschreiten und auf der
Autobahn zu dicht auffahren? Das kann ich mir vorstellen, wenn die das
Rechtsbewußtsein ihrer "Fahrlerer" geerbt haben.

Piet Schmiedel

unread,
Jun 21, 2001, 9:06:08 AM6/21/01
to
Ellen Fink <tal...@talena.de> schrieb:

> an einem anderen Fall herum... sagen wir, Bob würde neben
> einem großen Parkplatz wohnen.. und da würden so regelmäßig
> junge Kraftfahrer ihren Freundinnen das Autofahren
> beibringen

...und dabei seine Kinder gefährden, die da am Wochenende mit dem Roller um
die Ecke brausen, während die "Fahrschülerin" von der Kupplung abrutscht.

Kathinka Diehl

unread,
Jun 21, 2001, 9:21:40 AM6/21/01
to
Klaus Kreider <Klau...@gmx.de> wrote:
>
> Gilt auf Privatgrund die StVo? Wohl kaum, sonst wäre
> das an bestimmten Parkplätzen nicht explizit erwähnt.


Doch, sie gilt auf allen frei zugänglichen Plätzen, ob sie nun privat sind oder
nicht. Die Schilder sind nur zusätzliche Sicherheit, aber nicht notwendig.


Gruß, Kathinka
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de

Oliver Jennrich

unread,
Jun 21, 2001, 10:05:21 AM6/21/01
to
* Andreas H Zappel writes:

> On Wed, 20 Jun 2001 23:03:58 +0200, "Gerhard Mesenich"
> <mese...@t-online.de> wrote:

>> vielen (allen?) Bundesstaaten dürfen Kinder bereits ab 15 in
>> Begleitung von Erziehungsberechtigten tagsüber auf öffentlichen
>> Straßen fahren. Dafür muß dann nur ein Warnschild am Auto angebracht
>> werden. Das ganze funktioniert prächtig, ohne daß dadurch die

> Nur wird dort eben sehr viel defensiver gefahren als in D.

Ich habe auf die Schnelle nur vergleichende Daten von 1997 gefunden:

Für alle Verkehrsteilnehmer:
Deutschland: 104 Tote/1 Million Einwohner (total: 8549)
USA: 157 Tote/1 Million Einwohner (total: 41967)

Für Autofahrer (also ohne getötet Fußgänger, Fahrradfahrer usw.):
Deutschland: 64 Tote/1 Million Einwohner (total: 5249)
USA: 82 Tote/1 Million Einwohner (total: 21989)

(http://www.scotland.gov.uk/library2/doc05/ras-11.htm)

Die These, das in den UA die Unfallzahlen niedriger l"gen, dürfte
damit als widerlegt gelten.

--
Bagpiping is an outdoor sport!

Lars Friedrich

unread,
Jun 21, 2001, 10:28:06 AM6/21/01
to
Klaus Kreider <Klau...@gmx.de> schrieb:

>> Ich will doch hoffen, dass die Polizisten jeden öffentlichen Bereich
>> kontrollieren, auch wenn dieser nicht Eigentum des Staates ist.
>> Überleg dir doch erstmal, was du da redest.
>Nee, so einfach ist das nicht.

Doch ist es.

Ellen Fink

unread,
Jun 21, 2001, 5:44:35 AM6/21/01
to

Ralf 'Garfield' Pysny wrote:
>
> Ellen Fink schrieb:
>
> > Was bedeutet: Ein Polizist als ein solcher Amtsträger würde
> > sich strafbar machen, wenn er die Straftat (und das ist nun
> > mal Fahren ohne Fahrerlaubnis) _nicht_ verfolgt. So einfach
> > ist das. Und warum sollte sich ein Polizist wegen Deinem
> > Sohn oder seiner Freundin der Gefahr aussetzen, selber wegen
> > einer Straftat verfolgt zu werden?
>
> Weil er es wagt, mitzudenken? Auf einer öffentlichen Straße ohne

Ach ja - weil er mitdenkt, muss er sich strafbar machen?
Schöne Sache, das. Es kann ihn natürlich nur den Beruf
kosten oder das berufliche Fortkommen. Aber daran sollte der
Beamte natürlich nicht denken..

> Führerschein zu fahren, ist zweifellos so gefährlich, daß es eine
> Straftat darstellt. Aber nachts auf einem Parkplatz ein paar Anfahr-
> und Einparkübungen zu machen als Straftat zu bezeichnen, ist schon ein


> starkes Stück vom Gesetzgeber. Hier sollte selbst ein Staatsbeamter
> einmal überlegen, welche Folgen eine Anzeige und welche Folgen das
> "Übersehen" der "Straftat" hat: Zeigt er es an, wird der "Täter" mit

Welche "Folgen" das hat, muss ich mir nicht überlegen. Da
gibt es nämlich Menschen, die dafür studiert haben und
erheblich mehr Geld bekommen, als ich. Die überlegen sich
die Folgen. Irgendwann habe ich auch mal gelernt, dass man
nicht stehlen darf. Ist nämlich eine Straftat. In der
Fahrschule sollten die Fahrschüler auch gelernt haben, dass
es nicht erlaubt ist und auch strafbar ist, wenn man ohne
Führerschein ein Auto im öffentlichen Verkehr bewegt. So
kann sich derjenige auch nicht herausreden, er hätte das
nicht gewusst. Nicht umsonst haben Fahrschulwagen
Hilfseinrichtungen, die es dem speziell ausgebildeten
Fahrlehrer erlauben, in gefährlichen Situationen
einzugreifen. Die junge "private Fahrschülerin" muss ja nur
mal Gas und Bremse verwechseln und "RUMMS" - tja - Pech
gehabt. Und dann? Der Gesetzgeber schützt uns durch diese
Vorschrift eben davor, daß Menschen, die noch nicht eine
Fahrerlaubnis haben oder sie aus diversen Gründen abgenommen
bekommen haben, einfach so mal rumfahren. Ausserdem gibt es
durchaus Möglichkeiten, einen Verkehrsübungsplatz zu
benutzen. Ich kenne allein in unserem Bereich 4
Übungsplätze. Warum die nicht stärker benutzt werden, ist
mir allerdings ein Rätsel..

> Sicherheit so hart bestraft, daß er eine Weile unter den Folgen zu

> leiden hat. Ermahnt er den Täter nur und spart sich die Anzeige, wird es


> der Täter garantiert einsehen, daß er falsch gehandelt hat und von

Wovon träumst Du eigentlich nachts? Es mag ja sein, dass ein
großer Teil der jungen Leute das einsieht. Aber ich kenne
genug, die _trotz_ Anzeige immer mal wieder erwischt
werden...

> weiteren Versuchen absehen. Darüberhinaus ist keinerlei Schaden
> entstanden. Für den Polizisten würde es bedeuten, daß er sich selbst


> strafbar gemacht hat, aber die Wahrscheinlichkeit, daß er selbst
> deswegen angezeigt wird, ist gleich null. Wer sollte ihn denn anzeigen?

Er hat sich dennoch strafbar gemacht. Ausserdem wirst Du es
nicht glauben - ich habe schon Pferde kotzen sehen -
bildlich gesprochen. Ein Kollege, der einem Mann mal Gutes
tun wollte und ihm keine Anzeige wegen Btm-Besitz
(Marihuana) gepinnt hat, wurde genau von dem Mann
angeschwärzt.. super Sache, das. Der Kollege war schwer
begeistert, als die Ermittlungen _gegen ihn_ aufgenommen
wurden. Tut mir leid, das tue ich mir nicht an.

> Die "illegale Fahrschule" wird eher froh sein, so glimpflich
> davongekommen zu sein und andere Zeugen gibt es nicht. So what? Wenn es
> schon nicht zu schaffen ist, rechtmäßig gegen bestehende
> ungerechtfertigte Gesetze vorzugehen, weil das die herrschende Ideologie
> verhindert, sollte man dann wenigstens unter der Hand dagegen vorgehen,
> indem man Verstöße, bei denen keiner zu Schaden gekommen ist, einfach
> übersieht.

Nicht, so lange ich mich damit strafbar mache. Tut mir leid.
Wähl eine Regierung, die das Abschafft und mir soll es recht
sein. Ebenso ist es mit den "leichten" Drogen. So lange der
Besitz eine Straftat ist, werde ich auch eine Anzeige
schreiben. Klingt hart, aber warum sollte ich mich für
jemanden strafbar machen, der es besser wissen müsste?


--

Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Remo, wenn Du so dermassen schuldig bist, solltest Du Dich
schnellstens den Behörden stellen und ihnen Deine Overts
beichten, denn sonst könnte man Dein Verhalten als
Strafvereitelung auslegen (Jörg Tippmann in dsws)

Bastian Völker

unread,
Jun 21, 2001, 11:10:44 AM6/21/01
to
Hallo!

Bernhard Muenzer schrieb:

> > Gilt auf Privatgrund die StVo?
>

> [...]


>
> > Wohl kaum, sonst wäre das an bestimmten Parkplätzen nicht explizit erwähnt.
>
> In einigen Geschaeften sind grosse Schilder angebracht, dass Ladendiebstahl
> strafbar ist und Verstoesse angezeigt werden.
>
> Das begruendet aber nicht die Annahme, dass der Diebstahl aus Laeden ohne
> ein solches Schild legal waere oder keine Strafanzeige nach sich fuehren
> wuerde.

Gleiches Beispiel ist "Eltern haften für ihre Kinder", wobei dabei nicht
mal das Schild die Haftung auslösen kann.

Gruß
Bastian
--
"Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegen-
wärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als ver-
längerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen
zielfördernd in seine Erwägungen einstellt [...]" - LG Stuttgart


Bastian Völker

unread,
Jun 21, 2001, 11:18:49 AM6/21/01
to
Hallo!

Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:

> Selbst dann würde das ziemlich schnell aufhören, wenn es sich unter den
> Jugendlichen herumspricht, daß sie dort immer wieder (von der Polizei)
> verscheucht werden. Nicht einmal in diesem Fall müßte jeder
> "Fahrschüler" angezeigt werden.

Wieso möchtest Du denn nicht verstehen, daß die Polizei keinen
Ermessenspielraum bzgl. der Anzeige hat. Den hat nur der StA und ggf.
der Richter.

> So gut wie keiner meiner damaligen Kumpels hat das Fahren erst in der

> Fahrschule gelernt, fast alle haben vorher schon vom Vater oder einem


> Bekannten illegalen "Fahrunterricht" bekommen. Nie ist dabei jemand zu

> Schaden gekommen, selbst wenn es sich ausnahmsweise mal um eine Fahrt
> auf der öffentlichen Straße gehandelt hat.

Reitet doch nicht immer auf den fehlenden Schaden rum. Es gibt diverse
Straftaten, die ohne Schaden auskommen: man abstraktes
Gefährdungsdelikt.

> Und wenn ich genau hinsehe,


> sind die wenigen, die das Fahren wirklich nur ganz offiziell in der

> Fahrschule gelernt haben, heute die unsichersten Fahrer trotz der
> Tatsache, daß sie die meisten Fahrstunden bezahlt haben.

Ich halte mich nicht für einen unsicheren Fahrer, obwohl ich nie
"illegale" Übungsstunden hatte.

> In anderen Ländern ist es durchaus üblich, daß man sein Auto
> (z.B. mit einem "L") kennzeichnen und dann einen Fahrschüler ans Steuer
> lassen kann, wenn ein erfahrener Fahrer daneben sitzt. In den USA sind
> Fahrkurse in den höheren Schulen durchaus üblich. Warum muß das hier in
> .de eigentlich wieder derart überreglementiert sein?

Frag den Gesetzgeber. Ich fände es aber auch gefährlich einen "Laien" im
Großstadtverkehr ans Steuer zu lassen. Durch den "Profi" auf den
Beifahrersitz wird's auch nicht viel besser, weil dieser ja kaum
Möglichkeiten zum Eingriff hat, wenn's mal brenzlich wird. Und das "L"
kann sich der Unfallpartner ja in Ruhe anschauen, wenn ihm der Anfänger
hinten drauf gefahren ist.
Okay, das klingt etwas schwarzmalerisch. Aber ich finde, wir haben
genügend Probleme mit Leuten, die fahren dürfen, es aber nicht können
oder sich die Hucke vollsaufen. Bitte nicht auch noch Leute die nicht
dürfen und (mit höherer Wahrscheinlichkeit) auch nicht können.

Heiko Nock

unread,
Jun 21, 2001, 6:05:48 AM6/21/01
to
In article <3B319211...@gmx.de>, Florian Kleinmanns wrote:

>>>> Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
>>>> oder ?
>>> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.
>> Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
>> mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?
> In .de kommen jedes Jahr durch Autos ein Vielfaches an Menschen zu Tode
> als durch Waffen.

Das gilt auch für Tiger. Deswegen sind Tiger aber nicht weniger gefährlich
als Autos.

--
Ciao, Heiko...

Klaus Wagner

unread,
Jun 21, 2001, 12:03:22 PM6/21/01
to

Bob Brewer schrieb:

> Hi @lle!
> Mein 19-jähriger Sohn hat ein Fehler begangen - er ist auf ein Feiertag
> erwischt, wie er mit seine Freundin in eine verborgene Winkel eines
> Supermarktparkplatzes Anfahren, Einparken und dergleichen geübt hat.
>

Mir stellt sich die Frage: Wie sind die zwei denn da hingekommen?! Zu Fuß mit
dem Auto unter´m Arm?

>
> Als sie erwischt wurden, wichen beiden sämtliche Farben aus dem Gesicht und
> sie zitterten vor sich hin. Sie zitterten noch als sie nach Hause kamen.

Recht so!

>
>
> Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß nicht generell umgehen
> können, auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und eindeutig bereuen.


> Früher erinnere ich mich daran, dass solche Bagatelle

Fahren ohne Führerschein ist und war noch nie eine Bagatelle.
War das Fahrzeug wenigstens versichert? Wohl nicht. Wie auch.

> mit eine Verwarnung
> bestraft wurden - vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.
>

> Sind unsere Ordnungshüter jetzt nicht mehr in der Lage solche
> Ordnungswidrigkeiten einzustufen und ist der Staat tatsächlich nicht in der
> Lage, eine Verhältnismäßigkeit in ihre Strafkatalog einzubauen?

Die Verhältnismäßigkeit ist imho gegeben.

>
>
> Für Schwerverbrecher scheint einen sozialen Ansatz zu finden sein, für
> verschreckte

Aus gutem Grund!

> Heranwachsenden nicht?
>
> Gruß
> Bob

Verwunderten Gruß
Klaus


Klaus Wagner

unread,
Jun 21, 2001, 12:37:05 PM6/21/01
to

Bob Brewer schrieb:

> Hi Lars
>
> > Was war nicht beabsichtigt?
> Irgendjemand zu schädigen ...
>
> > Ganz aus Versehen, sass sie am Steuer?
> Natürlich nicht, doch wenn das Rechtsempfinden sagt: es machen alle,

Häää? Wer sind "alle"?

> dann
> ahnt man nicht, dass ein *Straftat*

Das <ist> eine Straftat.

> begangen wird.
>
> > Ganz aus Versehen, war es eine versteckte Ecke?
> > Nein, es war klar dass es nicht erlaubt ist und es wurde >_trotzdem_
> gemacht.
>
> Ich habe wesentlich schlimmere Dinge gemacht als Kind

So?!

> (er ist immerhin 19)

Somit sollte er es eigentlich wissen!

>
> und kam mit einen Ohrfeige davon oder wurde zu meinen Vater gebracht, dem
> die Strafe überlassen wurde.

Hat wohl nicht viel genützt!

>
>
> > Sei froh, dass _ich_ die Gesetze nicht mache...
> > dann hättest du keinen nennenswerten Unterschied
> > dazwischen...


>
> Ach, ein ganz schlimme Finger,

Nein! Der Schlimme Finger ist Dein Sohn!

> nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg, oder

> ? Am besten Gefängnis?
>
> > >Ist Deutschland noch Denunziantland ? Ein traurige
> > >Zustand, wenn es so ist!
> >Dazu müsstest du erstmal einen Blick in den Duden
> >werfen, was ein Denunziant ist.
>
> *Jemand, der aus niedrigen Gründe

Die Gründe waren nicht "niedrig", es geht darum, die Allgemeinheit vor solchen
Kerlen wie Deinen Sohn zu schützen.

> anzeigt oder verrät* - da sehe ich keinen
> Widerspruch...
>
> >Ich schätze es ist dir ganz Recht, wenn Leute
> >zuschauen, wie eine Frau in der U-Bahn vergewaltigt
> >wird.
>
> Merkst Du etwas nicht?
>
> >Ach..doch nicht? Wo ziehen wir denn jetzt die Grenze?
> >Wo jemand geschädigt wird? Wo jemand
> >wahrscheinlich geschädigt wird? Wo
> >jemand eventuell geschädigt wird? Wo jemand eventuell
> >nicht geschädigt wird?
> >Wo jemand wahrscheinlich nicht geschädigt wird?
>
> Nein, ich glaube Du bist in Paragraphen und Gesetzesbücher irgendwo
> verschollen

Bullschit

> und hast nur diesen Link zur Außenwelt.
>
> Frage Dich einmal, was der Polizist, der diesen Straftat zur Anzeige
> brachte, bewirkt hat. Mein Sohn hatte bisher keine schlechtes Verhältnis zur
> Polizei und war zum ersten mal in eine Situation gekommen, wo das Gesetz ihn
> sagte: hier ist die Grenze.

Richtig. Genzen müssen deutlich aufgezeigt werden. Ggf. duch eine harte Strafe.

>
>
> Der Polizist hat *nur seinen Job gemacht* aber mehr auch nicht. Er hat nur


> geschafft, das mein Sohn jetzt auf längere Zeit die Konsequenzen dieses
> Rechtsbruch zu tragen haben wird

Natürlich!

> - und für Polizisten nichts übrig haben.

"Logische" Konsequenz.

>
> Sie werden Bullen sein, wie die meiste Jugendliche sagen, und möglicherweise
> stets verachtet.

igpp

>
>
> Der Polizist, der nicht *nur seinen Job gemacht* hätte, hätte mein Sohn über
> seine Tat informiert und ihn deutlich machen können, er habe sich strafbar
> gemacht. Seine Personalien wären aufgenommen und ihm gesagt, dass es das
> nächste Mal zur Strafanzeige kommen würde.

Das reicht aber nicht.

> Daraufhin wäre mein Sohn genauso
> erschrocken nach Hause gekommen, gesagt er habe Glück gehabt und der Tat nie
> wiederholt.

Glaub ich nicht. Es würde eher heißen: "Diese Arschlöcher kannst Du verarschen
wie Du lustig bist".

> Polizisten wären möglicherweise als Freund und Helfer betrachtet
> worden und differenziert gesehen.

Nein. Als Kasperfiguren.

>
>
> Was ist erreicht worden?

Das Richtige.

>
>
> Gruß
> Bob

Klaus


Klaus Wagner

unread,
Jun 21, 2001, 12:55:54 PM6/21/01
to

Bob Brewer schrieb:

> Hi Bernhard
>
> > Wer war Halter des Fahrzeugs?
> Ich, sein Vater
> > Wer hatte eine Fahrerlaubnis?
> Mein Sohn
> > Wie alt war die Freundin?
> Fast achtzehn

Also zu jung. Und ohne Führerschein.

>
>
> > > Nun sagt man uns, dass sie der höchste Strafmaß
> > > nicht generell umgehen können,

> [...]


> > > auch wenn sie keine Gefahr dargestellt haben und
> > > eindeutig bereuen.

> > ... es ist aber in diesem Fall extrem unwahrscheinlich.
>
> Warum? Gibt es keine 19-jährigen, die sich nicht im Klaren sind, dass sie
> etwas (derartig) falsch machen und infolge einer gehöriger Respekt vor
> Ordnungshüter, diese Fehler nie wiederholen werden?

Bei Deiner einstellung kann ich das von Deinem Sohn nu wirklich nicht glauben.

>
>
> > > Früher erinnere ich mich daran, dass solche

> > > Bagatelle mit eine Verwarnung bestraft wurden -


> > > vielleicht sogar mit eine verbale Ermahnung.

> > Wer sagt denn, dass es hier nicht auch dabei bleibt?
>
> Der Beamte, der eine Vernehmungsprotokoll verschickt, nachdem er mit meine
> Frau gesprochen hat.
>
> >Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein
> >Straftatbestand.
>
> Natürlich, die "Bildung einer kriminelle Vereinigung" auch, was wieder
> Fragen aufwirft. Wenn ich die Straßenverkehrsordnung zuwiderhandle wäre dass
> für mich eine Ordnungswidrigkeit (rein sprachlich verstanden).

Ist allein Deine Auslegung unseren rechts. In Timbuktu mag das ander sein.

>
>
> > Natuerlich ist da eine Verhaeltnismaessigkeit drin.
>
> Kann es denn als Kinderschreck

Wer von den Beteiligten ist denn ein Kind?
Du?
Dein Sohn?
Seine Freundin?

> gedacht sein, uns auf das Schlimmste
> vorzubereiten?
>
> > Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt. Die
> > Punkte in Flensburg werden natuerlich eingetragen.
>
> Hoffe ich!
>
> > Warum beklagst Du Dich ueber etwas, das noch gar
> > nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht
> > eintreten wird?
>
> Ich bin ein wenig über die mangelnde soziale Kompetenzen

Die mangelde soziale Kompetenz ist einzig bei Dir zu finden.

> der Beamten
> enttäuscht, die nicht erkennen, wenn sie jemand zu Tode erschreckt

Auweia!

> und statt
> dessen ihrer Bestimmungen befolgt haben.

Na also sooo dumm kann doch nu wirklich keiner sein. Erwartest Du, daß ein
Beamter, weil er wegen dieser Göre alle Augen zudrückt, eventuell seinen Job
verliert?

>
>
> Gruß
> Bob Brewer

Sich wundernd
Klaus


Klaus Wagner

unread,
Jun 21, 2001, 12:57:29 PM6/21/01
to

"Andreas H. Zappel" schrieb:

> Es soll da eine Sache geben, die sich "Verkehrsuebungsplatz" nennt,
> dort darf man auch ohne Fuehrerschein "fahren".
> Im Normalfall sind dort auch "Parkplaetze" zum ueben vorhanden oder
> aber Hilfsmittel (Reifen, Absperrkegel) mit denen man sich einen
> "Parkplatz" markieren kann. Ausserdem hat der Halter des Wagens den
> Vorteil, dass in der Nutzungsgebuehr

Das ist ja wohl der Haken an der ganzen Sache.

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 21, 2001, 2:29:24 PM6/21/01
to
Bastian Völker schrieb:

> > Und wenn ich genau hinsehe,
> > sind die wenigen, die das Fahren wirklich nur ganz offiziell in der
> > Fahrschule gelernt haben, heute die unsichersten Fahrer trotz der
> > Tatsache, daß sie die meisten Fahrstunden bezahlt haben.
>
> Ich halte mich nicht für einen unsicheren Fahrer, obwohl ich nie
> "illegale" Übungsstunden hatte.

85% der deutschen Autofahrer halten sich für überdurchschnittlich gute
Autofahrer, so wie sich auch 85% der Amerikaner für überdurchschnittlich
intelligent halten. (Letzteres durch Umfrage belegt.)

Grüße
Florian

--
Beschädigt ein Brauereigaul durch Huftritt einen geparkten PKW, hat sich
damit die typische Tiergefahr iSd § 833 BGB verwirklicht. Der Beweggrund
des Tieres ist rechtlich ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass auch
Menschen sich gelegentlich so zu verhalten pflegen. AG Köln NJW 86, 1266


Ellen Fink

unread,
Jun 21, 2001, 11:41:10 AM6/21/01
to

Piet Schmiedel wrote:
>
> Ellen Fink <tal...@talena.de> schrieb:
>
> > an einem anderen Fall herum... sagen wir, Bob würde neben
> > einem großen Parkplatz wohnen.. und da würden so regelmäßig
> > junge Kraftfahrer ihren Freundinnen das Autofahren
> > beibringen
>
> ...und dabei seine Kinder gefährden, die da am Wochenende mit dem Roller um
> die Ecke brausen, während die "Fahrschülerin" von der Kupplung abrutscht.


Ja - so oder in der Art. Wie ich schon einmal sagte: dafür
haben Fahrschulwagen nämlich Sondereinrichtungen wie
doppelte Pedale. Damit der Fahrlehrer nämlich solchen Sachen
entgegenwirken kann.

Ellen Fink

unread,
Jun 21, 2001, 12:12:07 PM6/21/01
to

"Rüdiger Schmucker" wrote:
>
> "Bob Brewer" <b...@quiescence.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:9gq1cm$jn1$02$1...@news.t-online.com...
>

> Würden die US-Bürger ähnlich Penibel wie die Deutschen dürfte man in einigen


> Staaten nur einmal in der Woche baden und müsste in anderen Staaten sein
> Auto verstecken oder gar zerlegen wenn es einem Pferdewagen entgegenkommt.
> Und es gibt ncoh Gegenden in den USA wo meist Pferdewage unterwegs sind.

Du wirst doch aber nicht die Durchsetzung von solchen
lächerlichen Gesetzen (ich kenne die kuriosen Gesetze) mit
der Durchsetzung dieses Gesetzes gleichsetzen. Es gibt nun
mal öffentlichen Straßenverkehr. Dagegen gibt es Zonen, die
nicht öffentlich sind, und auf denen man auch Auto fahren
darf. Warum suchen sich die jungen Leute nicht diese Ecken
aus?

Ausserdem finde ich die USA bei manchen Dingen auch äusserst
kurios. So darf man unter 21 keinen Alk trinken. Autofahren
aber schon mit 16. Süß wird es dann schon, wenn die Tochter
des Präsidenten in Gefahr gerät, für 6 Monate in den Knast
zu gehen, weil ihr eigener Daddy das Gesetz unterschrieben
hat, dass man beim dritten Versuch, Alkohol zu kaufen, in
den Knast muss. Wo ist denn da die "flexible Handhabe"? Aber
gespannt bin ich schon, ob die Tochter noch ein drittes Mal
erwischt wird.. zweimal hat sie ja schon. Und, ob da der
Präsidentenbonus greift?

Ellen Fink

unread,
Jun 21, 2001, 12:01:50 PM6/21/01
to

Die sprichwörtliche "Lampe anmachen" - soll bedeuten, dass
sich der Beamte (hier also der Polizist) in die Gefahr
begibt, durch seine Tat (in diesem Fall das Wegsehen
entgegen dem Legalitätsprinzip) Nachteile zu erhalten. In
diesem Fall wäre es ein Ermittlungsverfahren wegen
Strafvereitelung im Amte. Kann für einen Polizisten
natürlich verheerend sein, wenn gegen ihn ein Strafverfahren
eröffnet wird. Nicht nur dann, wenn er vor Gericht wegen der
Straftat verurteilt wird. Im üblichen Fall würde nämlich
noch Beamtenrechtlich was hinterher kommen.

"Ich mache mir doch keine Lampe an" heisst also, ich begebe
mich doch nicht in Gefahr, einen Nachteil durch meine
(rechtswidrige) Tat zu erhalten, wenn ich (rechtmäßig)
anders hätte handeln müssen/können.

Ist aber tatsächlich vielleicht ein wenig zu sehr
Polizeijargon ;-)))

Ellen Fink

unread,
Jun 21, 2001, 11:54:25 AM6/21/01
to

Michael Hagen wrote:
>
> "Ellen Fink" <tal...@talena.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:3B311271...@talena.de...
> >
> > > Was hatten die Polizisten auf dem Parkplatz überhaupt zu suchen?
> >
> > Pruust - willst Du Dir die Frage nicht noch einmal
> > überlegen?
>
> Nein.
>
> > Ich meine so im Hinblick auf den Auftrag der
> > Polizei z.B. Straftaten zu verhüten und so? Allgemeiner
> > Schutzauftrag?
>
> ja schon klar. Weiter oben hab ich dazu schon Stellung bezogen.

Was sollte also dann die Frage?

> > > Das werden sie auch heute teilweise noch, kommt immer drauf an wie der
> > > Beamte gelaunt ist.
> >
> > .. und, ob der Beamte Lust hat, sich eventuell eine Lampe
> > anzumachen..
> >
>

> jaja, Beamte sind keine Menschen, nein, sie sind willenlose Roboter, die
> Befehle ausführen und dabei unfehlbar sind. :-)

Das stimmt doch so nicht. Der Beamte überlegt doch in dem
Moment: "Ist es mir wert, dass _ich_ mich strafbar mache,
weil ein Führerscheinloser meint, ein wenig Auto fahren zu
müssen". Ich sehe das auch gar nicht ein. Jedes _Kind_
weiss, dass man ohne Führerschein nicht Auto zu fahren hat.
Und wenn man mal probieren will, dann gibt es
Verkehrsübungsplätze. Die sind extra dafür angelegt worden
und werden von den Kommunen oder von Vereinen wie dem ADAC
o.ä. finanziert. Da ist es ungefährlich und _erlaubt_. Ich
kann den Kollegen voll verstehen und würde nicht anders
handeln. Ein bisschen Nachdenken sollte man doch von einer
16-jährigen und von einem 19-jährigen erwarten können. Ist
aber schon ein wenig bezeichnend: der Junge und das Mädchen
begehen hier eine Verfehlung - aber der schwarze Peter
bleibt an der Polizei hängen. Ist ja viel einfacher, die als
Buhmann hinzustellen, anstatt den jungen Leuten ein Benehmen
beizubringen, dass den Gesetzen entspricht. Und wenn sie
dann trotzdem Scheisse bauen, dann sollen sie doch dazu
stehen. Denn wer alt genug ist, um Auto zu fahren oder sich
mal so hinter das Steuer zu setzen, der soll auch alt genug
sein, Verantwortung zu tragen und sein Gehirn einzuschalten.

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 21, 2001, 2:27:38 PM6/21/01
to
Heiko Nock schrieb:

>>>>> Ach, ein ganz schlimme Finger, nimmst wohl Kinder ihren Spielzeug weg,
>>>>> oder ?
>>>> Wenn sie mit einem Auto oder einer Kalaschnikov spielen, mit Sicherheit.
>>> Warum wundert es mich anhand Deiner übrigen Aussagen eigentlich nicht
>>> mehr, daß Du einen Vergleich von Auto und Waffe anstellst?
>> In .de kommen jedes Jahr durch Autos ein Vielfaches an Menschen zu Tode
>> als durch Waffen.
>
> Das gilt auch für Tiger. Deswegen sind Tiger aber nicht weniger gefährlich
> als Autos.

Darum sind Tiger den Waffen strafrechtlich in §§ 211, 224 I Nr. 2, 250 I
Nr. 1, 250 II Nr. 1, 244 I Nr. 1a gleichgestellt. Die Autos jedoch
stehen im Abschnitt "gemeingefährliche Straftaten".

Grüße
Florian

--
Das Brauereipferd ist in der Fachliteratur, soweit ersichtlich, bislang
überhaupt noch nicht gewürdigt worden, obwohl sein schöner Rücken sowie
auch die von ihm gezogene Last einiges Entzücken verdient hätte.
- AG Köln NJW 1986, 1266


RA Tobias Nüssel

unread,
Jun 21, 2001, 2:56:20 PM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:
>
> Klaus Opel schrieb:
>
> > dann kann die StA immernoch wegen geringer Schuld das Verfahren
> > einstellen.
>
> Was bei Autofahrern als Beschuldigten - ideologiebedingt - so gut wie
> nie gemacht wird :-(

Ich hatte Mandanten, die anderes berichten könnten.

Tobias


Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 3:28:41 PM6/21/01
to

RA Tobias Nüssel schrieb:

> Ich hatte Mandanten, die anderes berichten könnten.

Ich werde Dich beauftragen, wenn ich verkehrsrechtlich angeklagt werde.
Du mußt verdammt gut sein...


Gruß, Garfield

--
"Verkehrsberuhigte Bereiche" sind für Sport und Spiel vorgesehen.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Motorsport ;-)

http://www.rtge.de

Gerhard Mesenich

unread,
Jun 21, 2001, 3:50:35 PM6/21/01
to
Oliver Jennrich schrieb:
> Andreas H Zappel writes:

>
> > Gerhard Mesenich wrote:
>
> >> vielen (allen?) Bundesstaaten dürfen Kinder bereits ab 15 in
> >> Begleitung von Erziehungsberechtigten tagsüber auf öffentlichen
> >> Straßen fahren. Dafür muß dann nur ein Warnschild am Auto
> >> angebracht werden. Das ganze funktioniert prächtig, ohne daß
> >> dadurch die Unfallzahlen höher als in D wären.

>
> > Nur wird dort eben sehr viel defensiver gefahren als in D.
>
> Ich habe auf die Schnelle nur vergleichende Daten von 1997 gefunden:
>
> Für alle Verkehrsteilnehmer:
> Deutschland: 104 Tote/1 Million Einwohner (total: 8549)
> USA: 157 Tote/1 Million Einwohner (total: 41967)
>
> Für Autofahrer (also ohne getötet Fußgänger, Fahrradfahrer usw.):
> Deutschland: 64 Tote/1 Million Einwohner (total: 5249)
> USA: 82 Tote/1 Million Einwohner (total: 21989)
>
> (http://www.scotland.gov.uk/library2/doc05/ras-11.htm)


> Die These, das in den UA die Unfallzahlen niedriger liegen, dürfte
> damit als widerlegt gelten.

Hallo Oliver,

danke für den Link. Es muß allerdings berücksichtigt werden, daß die
einzelnen Unfallzahlen nicht einfach zu vergleichen sind. In den
amerikanischen Statistiken werden die Unfallzahlen auf die gefahrenen
Kilometer bezogen, in Deutschland meist auf die Bevölkerungszahl. In
Amiland wird wegen der größeren Entfernungen mit den einzelnen
Fahrzeugen mehr gefahren. Amerika ist föderalistisch organisiert,
zwischen den einzelnen Bundesstaaten bestehen fast ähnlich große
Unterschiede wie zwischen den einzelnen Staaten der EU. Punktuell gibt
es bei den Unfallzahlen teils erhebliche Unterschiede, wie
beispielsweise in Deutschland auch.

Insgesamt läßt sich aber sagen, daß das Unfallgeschehen in USA und in
Deutschland insgesamt ziemlich ähnlich ist, so daß m.E. keine
allzugroßen Unterschiede bestehen. Auffallend ist allerdings, daß auf
die deutschen Autobahnen trotz der hier meist höheren
Geschwindigkeiten erheblich sicherer sind als die amerikanischen.
Letztlich ist das Unfallrisiko jedoch individuell extrem
unterschiedlich, was der eigentlich signifikante Faktor ist. Das ist
statistisch signifikant fast nur von der Erfahrung, und nur relativ
wenig vom Fahrstil abhängig.

Quintessenz: Defensiv vernünftig fahren, dann ist das Risiko schwerer
Unfälle überall nur sehr gering.

Beim 'Parken üben' pflegt nirgendwo allzuviel zu passieren. :-)

Gruß,
Gerhard

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