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GEZ und analoges Fernsehen

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inv...@invalid.invalid

unread,
Nov 17, 2009, 6:16:08 AM11/17/09
to
Auf der Seite http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
geht es um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
(Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".

Hier antwortet die GEZ absichlich falsch: "Nein. Die
Rundfunkgeb�hrenpflicht entf�llt nicht durch die Umstellung auf
digitalen Fernsehempfang. Ein Rundfunkger�t wird immer dann zum
Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen
zus�tzlichen technischen Aufwand m�glich ist."

Ich bin der Meinung: nach der Abschaltung der Ausstrahlung des
analogen Fernsehens besitzt der Fragesteller kein
Rundfunkempfangsger�t mehr. Denn der alte Fernseher ist eben nicht
mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Er ist nur noch ein
Funkempf�nger, wie z.B. auch ein Amateurfunkger�t.

Es ist v�llig unerheblich, ob man durch den Kauf von Zusatzger�ten
wieder Empfang bekommt.

Am liebsten w�rde ich die Frage mal irgendwo kl�ren lassen und die GEZ
f�r ihre falsche Behauptung abmahnen!

MA

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Bernd J. Kaup

unread,
Nov 17, 2009, 7:27:37 AM11/17/09
to
inv...@invalid.invalid schrieb:
Da es sich bei der Geb�hr, die die GEZ eintreibt, nicht um eine Geb�hr
im Rechtssinne (die nur f�r eine �ffentliche Leistung f�llig wird und
die nur Personen zahlen, die die Leistung in Anspruch nehmen) sondern um
eine Steuer, die der Finanzierung der Staatsaufgaben dient.
Konsequenterweise sind immer wieder Steuermodelle im Gespr�ch, die
bisher daran gescheitert sind, dass dann alle Sender, auch die privaten
einen Anteil kriegen m��ten.

mfg
bjk

Andreas Gräber

unread,
Nov 17, 2009, 7:40:03 AM11/17/09
to
inv...@invalid.invalid wrote:
> Auf der Seite http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
> geht es um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
> (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
> mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".
>


ich w�rde es abmelden, der GEZ mitteilen da� du wenn sie es anderst
sehen an einer ausergerichtlichen Einigung nicht interessiert bist und
alle weiteren schreiben ignorieren, au�er es kommt vom Gericht.

Das ist ein Saftladen, aufs drohen spezialisiert. Mehr als hei�e Luft
kommt da meiner Erfahrung nach aber eh nicht (das "gef�hrlichste" ist
die anDROHUNG (nicht k�ndigung) der Zwangsvollstreckung... (die nie
stattfindet).

Fritz Mueller

unread,
Nov 17, 2009, 8:20:28 AM11/17/09
to

Andreas Gr�ber schrieb:

> inv...@invalid.invalid wrote:
> > Auf der Seite http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
> > geht es um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
> > (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
> > mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".
> >
>
>
> ich w�rde es abmelden,

Warum empfielst du etwas Rechtswidriges?

Auch digitale Empfangstechnik oder digitales SAT- oder Kabelfernsehen
ist anmeldepflichtig!

> der GEZ mitteilen da� du wenn sie es anderst
> sehen an einer ausergerichtlichen Einigung nicht interessiert bist und
> alle weiteren schreiben ignorieren, au�er es kommt vom Gericht.

Das interessiert die GEZ sehr wenig.



> Das ist ein Saftladen, aufs drohen spezialisiert.

ACK

> Mehr als hei�e Luft
> kommt da meiner Erfahrung

Es gibt andere Erfahrungen

> nach aber eh nicht (das "gef�hrlichste" ist
> die anDROHUNG (nicht k�ndigung) der Zwangsvollstreckung... (die nie
> stattfindet).

Irrtum - meine EX-Freundin haben Sie illegalerweise
"zwangsvollstreckt"! Obwohl Hartz IV-Empf�ngerin und ordungsgem��
Befreiung beantragt. Die nur angeblich nie bei denen ankam. Nachdem es
ein paar Jahre lang zuvor immer funktioniert hat.

Auf einmal hat angeblich der halbj�hrliche Befreiungsantrag gefehlt.
Die Mahnungen etc. hat sie mehrmals versucht klarzustellen. Aber die
GEZ hat auf nix reagiert

Und der Vollstrecker vor Ort(!) hat Sie dann im wahrsten Sinne
gen�tigt als Alternative zur Zwangsvollstreckung eine
Teilzahlungvereinbarung �ber ca. 1 Jahr r�ckwirkende Zahlung zu
unterzeichnen. F�r etwas, was sie laut Gesetz eigentlich nicht zu
zahlen hatte. Aber so ist diese Drecks-GEZ eben! :-(

Schade, dass ich damals nicht mehr da war. Ich h�tte ihn
"handgreiflich" entsorgt. D.h. die Treppe runtergeworfen. Wie zuvor
beinahe einen seiner "Kollegen". Der bekam von mir, damals wohnte ich
da noch, die Wahl entweder die 27 Stufen zu fliegen oder zu rennen. Er
rannte! (seinen Unterlagen hinterher)

Und dann war lange Ruhe vor diesem Laden.

Aber mit einer alleinstehenden physisch und psychisch Kranken kann man
es machen.

Drecksgesetzgebung und Drecks-GEZ!


Uwe Weineck

unread,
Nov 17, 2009, 8:58:07 AM11/17/09
to

<inv...@invalid.invalid> schrieb

> Auf der Seite http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
> geht es um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
> (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
> mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".
>
> Hier antwortet die GEZ absichlich falsch: "Nein. Die
> Rundfunkgeb�hrenpflicht entf�llt nicht durch die Umstellung auf
> digitalen Fernsehempfang. Ein Rundfunkger�t wird immer dann zum
> Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen
> zus�tzlichen technischen Aufwand m�glich ist."
>

Nach Abschalten des Analogbetreibes ist der Rundfunkempfang ohne
besonderen zus�tzlichen technischen Aufwand nicht mehr m�glich.
Schlie�t Du an das TV-Ger�t eine DVB-T Box an, wird das TV-Ger�t
"mit besonderem zus�tzlichen technischen Aufwand" automatsch
wieder empfangsf�hig und wird darurch anmeldepflichtig
(eigentlich eher die DVB-T-Box).
Vorsicht! Das TV-Ger�t darf sich nicht an einen evtl. im Haus
vorhandenen Kabelanschluss anschliessen lassen (dann ist es
weiterhin "empfangsbereit").

Also: TV-Ger�t abmelden und dann ganz beiseite schaffen (entsorgen)
bzw. als funktionsunt�chtig (wird erst durch besonderen
techn. Aufwand, also dem Anschlie�en einer
DVB-T-Box, wieder funktionst�chtig) bezeichnen und sp�testens beim Anschluss
einer DVB-T Box wieder anmelden.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 17, 2009, 9:14:55 AM11/17/09
to
On 17 Nov., 13:27, "Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> wrote:

> Da es sich bei der Gebühr, die die GEZ eintreibt, nicht um eine Gebühr
> im Rechtssinne (die nur für eine öffentliche Leistung fällig wird und


> die nur Personen zahlen, die die Leistung in Anspruch nehmen) sondern um
> eine Steuer, die der Finanzierung der Staatsaufgaben dient.

> Konsequenterweise sind immer wieder Steuermodelle im Gespräch, die


> bisher daran gescheitert sind, dass dann alle Sender, auch die privaten

> einen Anteil kriegen müßten.

Wieso scheitern Steuermodelle, wenn es sich doch schon um eine Steuer
handelt?

Und wieso müssten die Privatsender an Steuereinnahmen beteiligt
werden?

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 17, 2009, 9:16:35 AM11/17/09
to

"Fritz Mueller" schrieb:

>> ich w�rde es abmelden,
>
> Warum empfielst du etwas Rechtswidriges?

Es ist m.E. nicht rechtswidrig, wenn gleichzitig angegeben wird, dass
weiterhin ein Fernseher vorhanden ist, dieser aber nicht zum Emfpang
bereit gehalten wird, und hierzu die Gr�nde angegeben werden.

Wenn die GEZ das anders sieht, muss wohl gegen deren Bescheid
geklagt werden (oder muss die GEZ klagen - ich wei� es nicht).

Die Frage, wann ein Ger�t zum Empfang bereitgehalten wird, ist
allerdings ziemlich ausgeurteilt. Die Urteile m�sste man sich erst
ansehen! Mach den neueren Urteilen zu PCs kann man ggf.
auf eine moderatere Bewertung hoffen.

W.


Wolf Stringhammer

unread,
Nov 17, 2009, 9:18:45 AM11/17/09
to

"Stefan Schmitz" schrieb:

> Wieso scheitern Steuermodelle,

Am Grundgesetz (mangelnde Unabh�ngigkeit).

> wenn es sich doch schon um eine Steuer handelt?

Es ist keine Steuer! (Oder ist die GEZ eine Abteilung
des Finanzamtes?)


W.


Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 17, 2009, 9:47:42 AM11/17/09
to
Hallo,

inv...@invalid.invalid schrieb:


> wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen
> zus�tzlichen technischen Aufwand m�glich ist.

ist er, einfach an einen Kabelanschlu� anstecken.

Gru�, Wolfgang

Georg Anton

unread,
Nov 17, 2009, 10:16:42 AM11/17/09
to
Wolfgang Ottenweller wrote:
>
> > wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen
> > zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
>
> ist er, einfach an einen Kabelanschluß anstecken.

sind die nicht auch auf Digital umgestellt? Ich hab zwar einen
Kabelanschluß aber keinen Fernseher...

Aber bevor man sich mit der GEZ streitet: Monitore/Beamer mit HDMI und
ohne Empfänger gibt es doch für wenig Geld.

Gruß,
Georg

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Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 17, 2009, 12:20:30 PM11/17/09
to
Hallo,

Georg Anton schrieb:


> sind die nicht auch auf Digital umgestellt?

digital nur erg�nzend, �ber Kabel gibt's weiterhin ca. 30 Programme analog.

> Ich hab zwar einen Kabelanschlu� aber keinen Fernseher...

f�r's Internet? GEZ-Grundgeb�hr zahlend?

Gru�, Wolfgang

Carsten Krueger

unread,
Nov 17, 2009, 12:50:57 PM11/17/09
to
Am Tue, 17 Nov 2009 15:22:05 +0000 (UTC) schrieb Martin Trautmann:

> Es ist deine Definition, dass dies besonderer zus�tzlicher technischer
> Aufwand w�re.

Hmm, dann w�r ich wohl auch GEZ-pflichtig wenn ich garkeinen Fernseher
besitze, weil ich mit geringem Aufwand in ein Gesch�ft gehen k�nnte und
einen kaufen kann.

Gru� Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://mailcatch.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com

Hans Beiger

unread,
Nov 17, 2009, 12:53:29 PM11/17/09
to
Fritz Mueller schrieb:

> Irrtum - meine EX-Freundin haben Sie illegalerweise
> "zwangsvollstreckt"! Obwohl Hartz IV-Empf�ngerin und ordungsgem��
> Befreiung beantragt. Die nur angeblich nie bei denen ankam. Nachdem es
> ein paar Jahre lang zuvor immer funktioniert hat.
>
> Auf einmal hat angeblich der halbj�hrliche Befreiungsantrag gefehlt.
> Die Mahnungen etc. hat sie mehrmals versucht klarzustellen. Aber die
> GEZ hat auf nix reagiert
>
> Und der Vollstrecker vor Ort(!) hat Sie dann im wahrsten Sinne
> gen�tigt als Alternative zur Zwangsvollstreckung eine
> Teilzahlungvereinbarung �ber ca. 1 Jahr r�ckwirkende Zahlung zu
> unterzeichnen. F�r etwas, was sie laut Gesetz eigentlich nicht zu
> zahlen hatte. Aber so ist diese Drecks-GEZ eben! :-(
>
> Schade, dass ich damals nicht mehr da war. Ich h�tte ihn
> "handgreiflich" entsorgt. D.h. die Treppe runtergeworfen. Wie zuvor
> beinahe einen seiner "Kollegen". Der bekam von mir, damals wohnte ich
> da noch, die Wahl entweder die 27 Stufen zu fliegen oder zu rennen. Er
> rannte! (seinen Unterlagen hinterher)
>
> Und dann war lange Ruhe vor diesem Laden.
>
> Aber mit einer alleinstehenden physisch und psychisch Kranken kann man
> es machen.
>
> Drecksgesetzgebung und Drecks-GEZ!

Hallo Wolfgang, Jens, Paulchen, Fritz,

sch�n dass du wieder schreibst. Dein unverkennbarer Stil hat mir schon
gefehlt.

Dein Geschreibsel hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, ist aber wie
immer unterhaltsam.

Die Frage war doch: Ist ein rein analoges Fernsehger�t in einem Gebiet
in dem dieses nur mit Zusatzger�ten zu betreiben ist, geb�hrenpflichtig.

Zu deiner privaten Lage kann ich nur mein Bedauern ausdr�cken, es ist
halt schwer wenn zwei Menschen mit �hnlichen Gebrechen zusammen sind.


Gru� Hans


Fritz Mueller

unread,
Nov 17, 2009, 1:08:57 PM11/17/09
to

Hans Beiger schrieb:

<Dauvollquoting>

Du Depp lernst es wohl nie?

> Hallo Wolfgang, Jens, Paulchen, Fritz,

da fehlen noch ein Dutzend!



> sch�n dass du wieder schreibst. Dein unverkennbarer Stil hat mir schon
> gefehlt.

Warst du auf dem Mond ohne Usenet? Ich schreibe fast t�glich.



> Dein Geschreibsel hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, ist aber wie
> immer unterhaltsam.

Wenn du meinst - blo� interessiert mich deine Deppenmeinung nicht. Ich
dachte, du hast mich schon lange geplonkt?



> Die Frage war doch: Ist ein rein analoges Fernsehger�t in einem Gebiet
> in dem dieses nur mit Zusatzger�ten zu betreiben ist, geb�hrenpflichtig.

Diese Frage wurde so nicht gestellt. Man kann es zwar vermuten, dass
es so gemeint war.

Und die Antwort w�re laut GEZ: ja



> Zu deiner privaten Lage kann ich nur mein Bedauern ausdr�cken, es ist
> halt schwer wenn zwei Menschen mit �hnlichen Gebrechen zusammen sind.

Du bist und bleibst ein dummes p�belndes Arschloch!

Und alle fragen sich sicher, was dein heutiges P�belposting nun mit
dem OP zu tun hat. Nichts!

Nur deine dumme Wichtigtuerei mal wieder. Geh' doch endlich sterben.

Bernd J. Kaup

unread,
Nov 17, 2009, 1:10:57 PM11/17/09
to
Wolf Stringhammer schrieb:

> "Stefan Schmitz" schrieb:
>
>> Wieso scheitern Steuermodelle,
>
> Am Grundgesetz (mangelnde Unabhï¿œngigkeit).

wohl kaum: nachdem die Lï¿œnder per Staatsvertrag die Geldschrï¿œpfung
sanktionieren und im ï¿œbrigen auch in den Aufsichtsgremien sitzen, dï¿œrfte
so etwas wie finanzielle Unabhï¿œngigkeit eine Chimï¿œre sein: Das Urteil
des BVerfG, auf das du anspielst, bezog sich nicht auf "Unabhï¿œngigkeit"
sondern Kulturhoheit der Lï¿œnder.

>
>> wenn es sich doch schon um eine Steuer handelt?
>
> Es ist keine Steuer! (Oder ist die GEZ eine Abteilung
> des Finanzamtes?)

Hundesteuer wird auch nicht vom Finanzamt eingezogen. Das FA hat
jahrelang Kindergeld ausgezahlt, das war keine Steuer.

Das ist also nicht das Kriterium, sondern die Art und der Grund der
Erhebung.

mfg
bjk

Bernd J. Kaup

unread,
Nov 17, 2009, 1:23:07 PM11/17/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 17 Nov., 13:27, "Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> wrote:
>
>> Da es sich bei der Geb�hr, die die GEZ eintreibt, nicht um eine Geb�hr
>> im Rechtssinne (die nur f�r eine �ffentliche Leistung f�llig wird und

>> die nur Personen zahlen, die die Leistung in Anspruch nehmen) sondern um
>> eine Steuer, die der Finanzierung der Staatsaufgaben dient.
>> Konsequenterweise sind immer wieder Steuermodelle im Gespr�ch, die

>> bisher daran gescheitert sind, dass dann alle Sender, auch die privaten
>> einen Anteil kriegen m��ten.

>
> Wieso scheitern Steuermodelle, wenn es sich doch schon um eine Steuer
> handelt?

Weil es sich um eine Landessteuer handelt, also ein Konsens im
Staatsvertrag n�tig w�re, der an den jeweiligen Animosit�ten von
Parteioberen und am "not-invented-here"-Syndrom.

>
> Und wieso m�ssten die Privatsender an Steuereinnahmen beteiligt
> werden?

Warum nicht? Erkennst du irgend einen Unterschied zwischen dem M�ll den
ARD und ZDF �ber ihre Zuschauer aussch�tten und dem, was Privatsender
tun. Was den "Programmauftrag" angeht, da reichen 20 Minuten f�r einen
Euro, der Rest wird sowieso �berwiegend werbefinanziert, einschlie�lich
der Honorare f�r Ehem�nner in outgesourceten Produktionsfirmen.

mfg
bjk

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 17, 2009, 2:02:16 PM11/17/09
to

"Bernd J. Kaup" schrieb:

>>> Wieso scheitern Steuermodelle,
>>
>> Am Grundgesetz (mangelnde Unabh�ngigkeit).
>
> wohl kaum: nachdem die L�nder per Staatsvertrag die Geldschr�pfung
> sanktionieren und im �brigen auch in den Aufsichtsgremien sitzen, d�rfte
> so etwas wie finanzielle Unabh�ngigkeit eine Chim�re sein: Das Urteil des
> BVerfG, auf das du anspielst, bezog sich nicht auf "Unabh�ngigkeit"
> sondern Kulturhoheit der L�nder.

Auf ein solches Urteil spiele ich nicht an, sondern auf das Prinzip
der Staatsferne, die eine Steuerfinanzierung nicht erlaubt.

>>> wenn es sich doch schon um eine Steuer handelt?
>>
>> Es ist keine Steuer! (Oder ist die GEZ eine Abteilung
>> des Finanzamtes?)
>
> Hundesteuer wird auch nicht vom Finanzamt eingezogen.

Nein. Die wird von den Gemeinden eingezogen, soweit sie eine ent-
sprechende Hundersteuersatzung beschlossen haben. Aber die GEZ
ist keine kommunale Einrichtung.

Aber wozu antworte ich �berhaupt. Du willst hier ja dochnur
herumpolemisieren.

W

Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 17, 2009, 5:39:46 PM11/17/09
to
Hallo,

Hans Beiger schrieb:


> Die Frage war doch: Ist ein rein analoges Fernsehger�t in einem Gebiet
> in dem dieses nur mit Zusatzger�ten zu betreiben ist, geb�hrenpflichtig.

solange es auch noch Gebiete gibt an denen sie ohne Zusatzger�t
empfangen k�nnen halte ich die Rechtslage f�r eindeutig. Solche Gebiete
gibt es in D reichlich, jede Wohnung mit Kabelanschlu� geh�rt dazu.

Gru�, Wolfgang

Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 17, 2009, 5:43:03 PM11/17/09
to
Hallo,

Carsten Krueger schrieb:


> Hmm, dann w�r ich wohl auch GEZ-pflichtig wenn ich garkeinen Fernseher
> besitze, weil ich mit geringem Aufwand in ein Gesch�ft gehen k�nnte und
> einen kaufen kann.

es geht um den geringen technischen Aufwand ein vorhandenes Ger�t
empfangsbereit zu machen, nicht um den Aufwand eines zu kaufen.

Einen Fernseher mit Analogtuner kann man mit geringem technischen
Aufwand empfangsf�hig machen: Stecker in die Stromdose, Antennenkabel an
die Kabelanschlu�dose.

Ob man Empfang in der eigenen Wohnung hat war f�r die Geb�hrenpflicht
noch nie relevant.

Gru�, Wolfgang

Tom Berger

unread,
Nov 17, 2009, 7:03:49 PM11/17/09
to
Am 17 Nov 2009 11:16:08 GMT schrieb inv...@invalid.invalid:

> Auf der Seite http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
> geht es um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
> (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik
> mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".
>
> Hier antwortet die GEZ absichlich falsch: "Nein.

Die GEZ hat aber v�llig Recht.

In den "reinen DVB-T-Gebieten" Deutschlands sehen immer noch mehr als die
H�lfte der B�rger analoges Fernsehen �ber Kabel. Aber auch das Fehlen eines
Kabelanschlusses reicht nicht aus, in einem DVB-T-Gebiet einen analogen
Fernsehempf�nger zu einem Nicht-Empf�nger zu machen, denn das Teil ist nun
mal immer noch ein Fernsehempf�nger, und ob der an einem konkreten Ort was
empfangen kann oder nicht, interessiert bei der Rechtslage nicht, weil die
Rundfunkgeb�hr keine Geb�hr f�r die Nutzung eines Fernsehger�ts ist und
auch keine Geb�hr f�r eine in Anspruch genommene Leistung.

Bau' das Empfangsteil in dem Fernsehger�t aus oder mach es dauerhaft
unbrauchbar. Dann ist es kein Fernsehempf�nger mehr, und Du kannst damit
geb�hrenfrei DVDs sehen.

--
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ArchAREA - Fl�chenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Tom Berger

unread,
Nov 17, 2009, 7:07:39 PM11/17/09
to
Am Tue, 17 Nov 2009 13:27:37 +0100 schrieb Bernd J. Kaup:

> Da es sich bei der Geb�hr, die die GEZ eintreibt, nicht um eine Geb�hr
> im Rechtssinne (die nur f�r eine �ffentliche Leistung f�llig wird und
> die nur Personen zahlen, die die Leistung in Anspruch nehmen) sondern um
> eine Steuer, die der Finanzierung der Staatsaufgaben dient.
> Konsequenterweise sind immer wieder Steuermodelle im Gespr�ch, die
> bisher daran gescheitert sind, dass dann alle Sender, auch die privaten
> einen Anteil kriegen m��ten.

Wie kommst Du auf diese seltsame Idee, dass dann alle Sender was abkriegen
m�ssten? Es d�rften auch dann nur diejenigen Sender was abkriegen, die den
Verfassungsauftrag des �RR erf�llen.

Die Steuerfinanzierung scheitert ausschlie�lich an dem Umstand, dass
Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden k�nnen, und dass dann die
geforderte Staatsferne nicht mehr gegeben ist.

Das komplette Geb�hrenmodell befindet sich derzeit im Umbau. Ab 2013 soll
eine neue Art der Geb�hrenerhebung stattfinden, die nicht mehr an das
Vorhandenensein einzelner Ger�te gebunden ist.

Tom Berger

unread,
Nov 17, 2009, 7:10:15 PM11/17/09
to
Am Tue, 17 Nov 2009 18:53:29 +0100 schrieb Hans Beiger:

> Die Frage war doch: Ist ein rein analoges Fernsehger�t in einem Gebiet
> in dem dieses nur mit Zusatzger�ten zu betreiben ist, geb�hrenpflichtig.

Solche Gebiete gibt es in Deutschland aber (noch) nicht. Auch in Berlin
(erstes "reines DVB-T-Gebiet") sehen immer noch weit mehr als die H�lfte
aller B�rger mit analogen Empfangsger�ten fern.

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 17, 2009, 8:04:33 PM11/17/09
to

"Tom Berger" schrieb:

> empfangen kann oder nicht, interessiert bei der Rechtslage nicht, weil die
> Rundfunkgeb�hr keine Geb�hr f�r die Nutzung eines Fernsehger�ts ist und
> auch keine Geb�hr f�r eine in Anspruch genommene Leistung.

Aber f�r die Bereithaltung eines Fernsehers zum Empfang. Und wenn der
Empfang technisch nicht m�glich ist, sehe ich durch aus M�glichkeiten,
sich erfolgreich zu wehren. Die Argumentation ist bei den PCs offenbar
flexibler geworden - warum soll das nicht auch bei Fernsehger�ten m�g-
lich sein?

Es hei�t "Jeder Rundfunkteilnehmer hat ... f�r jedes von ihm zum Empfang
bereitgehaltene Rundfunkempfangsger�t eine Grundgeb�hr und f�r das
Bereithalten jedes Fernsehger�tes jeweils zus�tzlich eine Fernsehgeb�hr
zu entrichten." Ein Ger�t, mit dem man aus technischen Gr�nden nicht
empfangen kann, wird eben nicht zum Empfang beeitgehalten.

W.


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Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 18, 2009, 3:32:15 AM11/18/09
to
Hallo,

Wolf Stringhammer schrieb:
> Und wenn der Empfang technisch nicht mï¿œglich ist

leider ist er technisch mᅵglich, weil der Kabelanschluᅵ einer Antenne
gleichgesetzt wird und nicht (technisch korrekter) einem Receiver.

Gruᅵ, Wolfgang

Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 3:46:23 AM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 08:10:35 +0100 schrieb Angelique Presse:

>> Die Steuerfinanzierung scheitert ausschlie�lich an dem Umstand, dass
>> Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden k�nnen,
>

> Und was ist mit der Kirchensteuer?

Auch die Kirchensteuer ist nicht zweckgebunden.

Du hast aber offenbar das Prinzip der Kirchensteuer nicht verstanden: da
ist der Steuersouver�n nicht der Staat, sondern die Kirche. Die Kirchen
d�rfen hierzulande also ganz genau so wie der Staat Steuern erheben. Dass
die Finanz�mter das Inkasso f�r die Kirchen erledigen, lassen sie sich
�brigens teuer bezahlen.

Ich nehme an, Du m�chtest nicht, dass der �RR auch noch Steuern erheben
darf.

Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 3:50:06 AM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 02:04:33 +0100 schrieb Wolf Stringhammer:

> Aber f�r die Bereithaltung eines Fernsehers zum Empfang. Und wenn der
> Empfang technisch nicht m�glich ist, sehe ich durch aus M�glichkeiten,
> sich erfolgreich zu wehren.

Da bist Du nicht der erste, der sowas versucht. Google mal nach
"Funklochurteil".

> Die Argumentation ist bei den PCs offenbar
> flexibler geworden - warum soll das nicht auch bei Fernsehger�ten m�g-
> lich sein?

Bei den PCs (und allen "neuartigen" Empfangsger�ten) sind die Gerichte
flexibler geworden, weil diese Ger�te ja per se erst mal keine
Rundfunkempfangsger�te sind, sondern anderen Zwecken dienen. Das ist dann
auch der GRund, warum die bisherige Regelung nun technisch �berholt ist und
nun ge�ndert wird.

> Es hei�t "Jeder Rundfunkteilnehmer hat ... f�r jedes von ihm zum Empfang
> bereitgehaltene Rundfunkempfangsger�t eine Grundgeb�hr und f�r das
> Bereithalten jedes Fernsehger�tes jeweils zus�tzlich eine Fernsehgeb�hr
> zu entrichten." Ein Ger�t, mit dem man aus technischen Gr�nden nicht
> empfangen kann, wird eben nicht zum Empfang beeitgehalten.

Ein analoger Fernseher kann aber �BERALL in Deutschland Fernsehen
empfangen, auch in den reinen DVB-T-Gebieten.

Wolfgang Schreiber

unread,
Nov 18, 2009, 4:05:39 AM11/18/09
to
> Und was ist mit der Kirchensteuer?

Das ist keine staatliche Steuer, sondern eine kirchliche. Der Staat
stellt hier nur netterweise seine Infrastruktur zur Verfï¿œgung und zieht
die Steuer ein, damit die Kirchen keinen eigenen Apparat fï¿œr diesen
Zweck vorhalten mï¿œssen.

Gruᅵ
Wolfgang

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Georg Anton

unread,
Nov 18, 2009, 4:58:40 AM11/18/09
to
Wolfgang Ottenweller wrote:
>
> > Ich hab zwar einen Kabelanschluß aber keinen Fernseher...
>
> für's Internet?

Nö, Mietwohnung, da kann man es sich nicht immer aussuchen.

> GEZ-Grundgebühr zahlend?

Nicht fürs Internet, aber ich hab ja ein Radio und als ich der GEZ
sorgfälltig alle meine Geräte beim Einzug aufgelistet habe, hat sie
das auch nicht gekümmert.

Gruß,
Georg

Ekkehard Schwarz

unread,
Nov 18, 2009, 5:15:09 AM11/18/09
to
Martin Trautmann schrieb:

>Die GEZ (als
>Sammelbegriff f�r die gesamten Mechanismen von Rundfunkanstalten,
>Rundfunkrat usw.) hat da auch das Talent, sich das Recht und die
>Geb�hrenh�he mehr oder weniger selbst zu schnitzen,

N�, das macht imer noch der Gesetzgeber (auf Empfehlung der KEF [1]).

>selbst sich z.B. ins
>Internet auszubreiten,

Das Recht hat der �RR, solange es ihm nicht ausdr�cklich untersagt
wird. Dar�ber, in welchem Umfang hierf�r Geb�hrengelder verwendet
werden d�rfen, m�ssen die KEF bzw. das Verfassungsgericht entscheiden.

>"neuartige" Rundfunkempfangsger�te nach belieben
>selbst zu definieren

Erstens macht auch das der Gesetzgeber, und zweitens wird der Begriff
"neuartige Rundfunkempfangsger�te" im Rundfunkgeb�hrenstaatsvertrag
ausschlie�lich verwendet, um *Ausnahmen* von der Geb�hrenpflicht zu
beschreiben. In �1 (der Rundfunkempfangsger�te im Sinne des
Staatsvertrages definiert) kommt dieser Begriff �berhaupt nicht vor.

>- und umso mehr �berrascht mich der Mut mancher
>Richter, sich hier eigentlich �ber das bestehende Recht hinwegzusetzen
>und die Geb�hrenpflicht von Internet-PCs gelegentlich doch mal zu
>verneinen.

Dazu brauchen sie nur festzustellen, dass die Voraussetzungen des �1
RGebStV nicht gegeben sind (z.B. kein Bereithalten zum Empfang).


[1] <http://www.kef-online.de/>

Gru�
E.S.

Ralph Wesselmann

unread,
Nov 18, 2009, 5:40:50 AM11/18/09
to
Tom Berger wrote:

> In den "reinen DVB-T-Gebieten" Deutschlands sehen immer noch mehr als
> die
> H�lfte der B�rger analoges Fernsehen �ber Kabel.

Wenn ein analoger Kabelanschluss vorhanden ist, ist der beschriebene
Ferneseher zur Sichtbarmachung von Rundfunk geeignet. Damit ist er dann
auch geb�hrenpflichtig.

> Aber auch das Fehlen eines
> Kabelanschlusses reicht nicht aus, in einem DVB-T-Gebiet einen analogen
> Fernsehempf�nger zu einem Nicht-Empf�nger zu machen,

Das Fehlen eines Kabelanschlusses alleine sicherlich. Auch analoge
Signale aus anderen Quellen m�ssen ausgeschlossen sein. Sonst k�nnte ich
ja einfach meinen DVB-T-Receiver von digital auf analog wandeln
lassen...
Sollte ich aber keine analoge Quelle mehr haben, so ist der Fernseher
eine technische Einrichtung, die dann nicht mehr geeignet ist, nicht
zeitversetzten Rundfunk zu empfangen.

Damit ist dieser Fernseher kein Rundfunkempfangsger�t mehr. Wenn ich
auch sonst kein Rundfunkempfangsger�t habe, bin ich dann auch nicht
geb�hrenpflichtig.

> denn das Teil ist nun
> mal immer noch ein Fernsehempf�nger,

Meiner Meinung nach aber kein Rundfunkempf�nger im Sinne des RGebStV.

> und ob der an einem konkreten Ort was
> empfangen kann oder nicht, interessiert bei der Rechtslage nicht,

Das sehe ich anders. Ob er empf�ngt oder nicht, ist unerheblich. Aber
technisch muss das Ger�t schon empfangen k�nnen.

> weil die
> Rundfunkgeb�hr keine Geb�hr f�r die Nutzung eines Fernsehger�ts ist und
> auch keine Geb�hr f�r eine in Anspruch genommene Leistung.

_Das_ jedenfalls begr�ndet andersrum aber keine Pflicht f�r Ger�te, die
nichts empfangen k�nnen.

> Bau' das Empfangsteil in dem Fernsehger�t aus oder mach es dauerhaft
> unbrauchbar. Dann ist es kein Fernsehempf�nger mehr, und Du kannst damit
> geb�hrenfrei DVDs sehen.

Wo liegt denn Deiner Meinung nach Unterschied zwischen einem
Fernsehger�t ohne analogem Empfangsteil und einem mit analogem
Emfpangsteil und ohne die _M�glichkeit_ einer analogen Quelle?


Gru�

Ralph


Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 5:58:55 AM11/18/09
to

"Tom Berger" schrieb:

> Google mal nach "Funklochurteil".

Nee, da muss man schon das Urteil lesen, und die Zeit mag ich mir
nicht nehmen.

Aber folgende Fragen zum Urteil kannst Du vielleicht auch aus dem
Stand beantworten:

1. Konnte der Betroffene �berhaupt nichts empfangen oder nur keinen �R?

2. Konnte der Betroffene NIE empfangen, oder manchmal eben doch,
wenigstens in schlechter Qualit�t?

3. Wenn 2 x Nein: Wieso hielt der Betroffene �berhaupt einen Fernseher
bereit?

4. In der Vorordnung ist die Rede von (a) zum Empfang bereitgehaltenen
Ger�ten, nicht von (b) technisch empfangsbereiten Ger�ten. Wie unter-
scheidet das Gericht (a) und (b)?

W.


Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 6:01:50 AM11/18/09
to

"Ralph Wesselmann" schrieb:

> Damit ist dieser Fernseher kein Rundfunkempfangsger�t mehr.

Nat�rlich ist er noch ein Rundfunkempfangsger�t, nur eben ohne
Eingangssignale. So wie ein Auto auch ohne Sprit ein Auto ist.

W.


Ralph Wesselmann

unread,
Nov 18, 2009, 6:17:14 AM11/18/09
to
Wolf Stringhammer wrote:


> "Ralph Wesselmann" schrieb:

Ja. Im sprachlichen Sinne nat�rlich.

Ich meinte im Sinne des RGebStV. Und hier ist - sinnvoll oder nicht -
definiert:
Rundfunkempfangsger�te im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische
Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht
zeitversetzten H�r- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk
(H�rfunk und Fernsehen) geeignet sind.

Und die dort gefordert _Eignung_ negiere ich.


Gru�

Ralph

Andreas Hirschberg

unread,
Nov 18, 2009, 6:33:04 AM11/18/09
to

"Tom Berger" <use...@archtools.de> schrieb:

> > Die Frage war doch: Ist ein rein analoges Fernsehger�t in
> > einem Gebiet in dem dieses nur mit Zusatzger�ten zu betreiben
> > ist, geb�hrenpflichtig.
> Solche Gebiete gibt es in Deutschland aber (noch) nicht.

Doch, gibt es:
1. Es gibt (alte R�hren-) Fernseher, die besitzen keinen integrierten
Kabeltuner, die k�nnen nur analogen, terrestrischen Rundfunk empfangen.
In einem DVB-T "only" Gebiet k�nnen die ohne externen Tuner gar nichts
empfangen.
2. Es gibt neben Berlin auch andere DVB-T "only" Gebiete. Und in diesen
gibt es auch kleinere Ortschaften bzw. Stra�enz�ge, in welchen noch kein
Kabelfernsehen verlegt worden ist. Dort k�nnen Fernseher selbst mit
analogem Kabeltuner nix empfangen ohne Zusatzger�te.

HTH.
Andi

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 6:55:14 AM11/18/09
to

"Ralph Wesselmann" schrieb:

Nat�rlich ist es weiterhin geeignet. Das Rundfunkempfangsger�t wird ja nicht
zum Nicht-Rundfunkempfangsger�t, nur weil sich die Umgebung ver�ndert.

Der "Sstreit" geht darum, ob es (noch) zum Empfang bereitgehalten wird.

W.


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Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 18, 2009, 8:07:39 AM11/18/09
to
Hallo,

Tom Berger schrieb:


> Ein analoger Fernseher kann aber �BERALL in Deutschland Fernsehen
> empfangen, auch in den reinen DVB-T-Gebieten.

wie? Kabelanschlu� ist nicht �berall verf�gbar, schon garnicht mitten im
Wald.

Gru�, Wolfgang

Ralph Wesselmann

unread,
Nov 18, 2009, 9:16:56 AM11/18/09
to
Wolf Stringhammer wrote:


> "Ralph Wesselmann" schrieb:

>> Und die dort gefordert _Eignung_ negiere ich.

> Nat�rlich ist es weiterhin geeignet. Das Rundfunkempfangsger�t wird ja
> nicht
> zum Nicht-Rundfunkempfangsger�t, nur weil sich die Umgebung ver�ndert.

Die Eignung des Ger�tes ist nach meinem Verst�ndnis der Definition
abh�ngig von der Umgebung. Ich bin hier kein Experte, daher bitte ich um
Aufkl�rung, wo mein Denkfehler ist.

Ich versuche es mal mit einem Beispiel - vielleicht kannst Du mir ja
daran erkl�ren, warum und wo ich falsch denke:

Jemand hat einen Bildschirm mit HDMI-Eingang.
Dann kauft er einen DVB-T-Receiver mit HDMI-Ausgang (ohne Festplatte).
Beides kann er zusammenschlie�en und Fernseh schauen.
Dann ist er Geb�hrenpflichtig.

1. Ein Bildschirm alleine ist kein Rundfunkempfangsger�t. Damit kann ich
gar nichts schauen - keine Geb�hrenpflich.
2. Der DVB-T-Receiver alleine ist auch kein Rundfunksempfangsger�t.
Damit habe ich keine H�r- oder Sichtbarmachung (und ohne Festplatte auch
keine Aufzeichungsm�glichkeit) - keine Geb�hrenpflicht.
3. Beides zusammen ist sehr wohl eine technische Einrichtung, die lt.
Staatsvertrag ein Rundfunkempfangsger�t ist.

> Der "Sstreit" geht darum, ob es (noch) zum Empfang bereitgehalten wird.

Wenn es bereitgehalten wird (z.B. zum DVD-Schauen) und zum Empfang
geeignet ist (nach Deiner Aussage oben). Wie greife ich dann die Aussage
"zum Empfang bereitgehalten" an, wenn nicht mit der Argumentation, das
Ger�t sei dazu doch gar nicht geeignet?


Gru�

Ralph

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 10:12:14 AM11/18/09
to

"Ralph Wesselmann" schrieb:

>> Nat�rlich ist es weiterhin geeignet. Das Rundfunkempfangsger�t wird ja
>> nicht zum Nicht-
>> Rundfunkempfangsger�t, nur weil sich die Umgebung ver�ndert.
>
> Die Eignung des Ger�tes ist nach meinem Verst�ndnis der Definition
> abh�ngig von der Umgebung. Ich bin hier kein Experte, daher bitte ich
> um Aufkl�rung, wo mein Denkfehler ist.

Ein Ger�t ist entweder ein Rundfunkempfangsger�t oder nicht.

Aber nicht jedes Rundfunkempfangsger�t l�st Geb�hren aus. N�mlich
nur solche, die zum Empfang bereit gehalten werden (sofern kein Zweit-
ger�t etc. pp.).

Ein Auto, das abgemeldet ist, kannst Du nicht fahren. Trotzdem
bleibt es ein Auto, es entf�llt aber die Kfz-Steuer.

W.


Stefan Schmitz

unread,
Nov 18, 2009, 10:13:09 AM11/18/09
to
On 18 Nov., 11:58, "Wolf Stringhammer"

<Wolf.Stringham...@invalid.invalid> wrote:
> "Tom Berger" schrieb:
>
> > Google mal nach "Funklochurteil".
>
> Nee, da muss man schon das Urteil lesen, und die Zeit mag ich mir
> nicht nehmen.
>
> Aber folgende Fragen zum Urteil kannst Du vielleicht auch aus dem
> Stand beantworten:
>
> 1. Konnte der Betroffene überhaupt nichts empfangen oder nur keinen ÖR?

>
> 2. Konnte der Betroffene NIE empfangen, oder manchmal eben doch,
>    wenigstens in schlechter Qualität?
>
> 3. Wenn 2 x Nein: Wieso hielt der Betroffene überhaupt einen Fernseher

>     bereit?
>
> 4. In der Vorordnung ist die Rede von (a) zum Empfang bereitgehaltenen
>     Geräten, nicht von (b) technisch empfangsbereiten Geräten. Wie unter-

>     scheidet das Gericht (a) und (b)?
>
> W.

Ich erinnere mich dunkel, ein solches Urteil (oder Berichte darüber)
schon einmal gelesen zu haben.
AFAIR hat die Betroffene ihren Fernseher *nicht* abgemeldet, sondern
war der Ansicht, wegen des nicht mehr vorhandenen Empfangs für den
angemeldeten Fernseher nicht mehr zahlen zu müssen. Um nicht mehr
zahlen zu müssen, muss man aber abmelden.

Ich weiß von keinem Urteil, wo jemand in solch einer Situation den
noch vorhandenen Fernseher abgemeldet hat und dann zur Zahlung
verdonnert wurde. Dazu müsste ja erstmal nachgewiesen werden, dass der
überhaupt noch da ist.

Andreas Hirschberg

unread,
Nov 18, 2009, 10:32:36 AM11/18/09
to

"Ralph Wesselmann" <Ralp...@yahoo.de> schrieb:

> Die Eignung des Ger�tes ist nach meinem Verst�ndnis der
> Definition abh�ngig von der Umgebung.

N�, die Eignung ist erstmal unabh�ngig von der Umgebung.

> 1. Ein Bildschirm alleine ist kein Rundfunkempfangsger�t. Damit
> kann ich gar nichts schauen - keine Geb�hrenpflich.

Ungenau: Du kannst damit nix empfangen; das Ger�t ist im GEZ-Sinne
'ungeeignet'.

Kommt nun ein wie auch immer geartetes Empfangsteil dazu (egal ob
integriert o. extern; egal ob analog o. digital, egal ob Kabel, Sat,
...) ist diese Kombo grunds�tzlich geeignet.

Auch ein uralter Fernseher mit ausschlie�lich analog-terrestrischem
Empfangsteil ist geeignet zum Empfang.
Allerdings gibt es (in einigen Gegenden) gar keinen Rundfunk damit zum
empfangen; es sendet niemand etwas passendes.

Damit f�llt aber nicht die Eignung zum Empfang weg (Beweis: Ich
verfrachte das Ger�t unmodifiziert in einen Bereich mit
analog-terestrischem TV - und siehe da: Ich empfange und kann sichtbar
machen).
Streitig kann also in dem Fall nur sein, ob ich - wenn am
Bereithaltungsort niemand f�r das Ger�t geeigneten Rundfunk sendet - das
Ger�t denn hier konkret *zum Empfang* bereithalte.

HTH.
Andi

Ralph Wesselmann

unread,
Nov 18, 2009, 10:48:19 AM11/18/09
to
Wolf Stringhammer wrote:

> "Ralph Wesselmann" schrieb:

Erst einmal Danke f�r die Geduld. Ich glaube ich wei�, was ich bisher
anders interpretiert habe.

>> Die Eignung des Ger�tes ist nach meinem Verst�ndnis der Definition
>> abh�ngig von der Umgebung. Ich bin hier kein Experte, daher bitte ich
>> um Aufkl�rung, wo mein Denkfehler ist.

> Ein Ger�t ist entweder ein Rundfunkempfangsger�t oder nicht.

Jetzt habe mir die ganze Logik des RGebStV noch einmal angeschaut. Nach
dieser Interpretation ist erst einmal jedes Ger�t ein
Rundfunkempfangsger�t, welches H�r- und Sichtbarmachung erm�glicht.
Also jeder Lautsprecher - auch der in meinem Festnetztelefon. Jedes
Bildger�t - also auch das an meiner Kaffeemaschine.

Oder wie ich gerade lerne: mein Sohn (4 Jahre) hat alleine mehrere
Rundfunkempfangsger�te...

> Aber nicht jedes Rundfunkempfangsger�t l�st Geb�hren aus. N�mlich
> nur solche, die zum Empfang bereit gehalten werden (sofern kein Zweit-
> ger�t etc. pp.).

. nur h�lt er sie nicht zum Empfang bereit. Daher darf er das auch.
Und melden muss ich die "Rundfunkempfangsger�te" auch nicht.

Ok, so macht das _logisch_ Sinn - nur inhaltlich halt nicht mehr. Das
ein Lautsprecher an einem Spielzeug-Polizeiauto ein
Rundfunkempfangsger�t ist, hatte ich irgendwie bisher ausgeschlossen...

> Ein Auto, das abgemeldet ist, kannst Du nicht fahren. Trotzdem
> bleibt es ein Auto, es entf�llt aber die Kfz-Steuer.

In der Analogie w�re aber eher alles ein Auto, was mindestens vier R�der
hat - also z.B. mein Koffer...


Gru�

Ralph


Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 11:16:52 AM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 11:58:55 +0100 schrieb Wolf Stringhammer:

> 1. Konnte der Betroffene �berhaupt nichts empfangen oder nur keinen �R?

Das ist v�llig irrelevant. Es gen�gt, wenn ein Rundfunkempf�nger nichts
anderes als Radio Nordkorea empfangen kann, damit es ein Rundfunkempf�mnger
ist.

> 2. Konnte der Betroffene NIE empfangen, oder manchmal eben doch,
> wenigstens in schlechter Qualit�t?

Angeblich nie.



> 3. Wenn 2 x Nein: Wieso hielt der Betroffene �berhaupt einen Fernseher
> bereit?

Dasselbe frage ich mich bei den Leuten mit analogen Fernsehern in
DVB-T-Gebieten auch.

Warum zerst�ren die nicht einfach das Empfangsteil, z.B. durch Verl�ten der
Antennenbuchse? Damit wird aus dem geb�hrenpflichtigen Fernseher ein
geb�hrenfreier Monitor.



> 4. In der Vorordnung ist die Rede von (a) zum Empfang bereitgehaltenen
> Ger�ten, nicht von (b) technisch empfangsbereiten Ger�ten. Wie unter-
> scheidet das Gericht (a) und (b)?

Das wird das Gericht nach Sachlage entscheiden.

Ich hatte vor Jahren mal beim HR nachgefragt, wie es mit eingelagerten
Ger�ten ist, wenn man beispielsweise mal l�nger au�er Landes ist. Das
normal in der Wohnung vorgehaltene Ger�t gilt auch bei l�ngerer Abwesenheit
des Bewohners als zum Empfang bereit gehalten, weil die Wohnung schlie�lich
auch von G�sten genutzt werden kann. Das Verbringen des Ger�ts in den
Keller reicht auch nicht. Aber man kann das Ger�t eben so verpacken, dass
der Vorsatz, das Ger�t wirklich einzulagern und nicht mehr zum Empfang
bereit zu halten, eindeutig erkennbar ist. Und um diese eindeutige
Erkennbarkeit geht es. Was das im strittigen Einzelfall ist, sagt Dir dann
ein Richter.

Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 11:24:39 AM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 16:48:19 +0100 schrieb Ralph Wesselmann:

> Jetzt habe mir die ganze Logik des RGebStV noch einmal angeschaut. Nach
> dieser Interpretation ist erst einmal jedes Ger�t ein
> Rundfunkempfangsger�t, welches H�r- und Sichtbarmachung erm�glicht.
> Also jeder Lautsprecher - auch der in meinem Festnetztelefon. Jedes
> Bildger�t - also auch das an meiner Kaffeemaschine.
>
> Oder wie ich gerade lerne: mein Sohn (4 Jahre) hat alleine mehrere
> Rundfunkempfangsger�te...

In der Tat sind Lautsprecher geb�hrenpflichtige Rundfuznkempfangsger�te,
wenn sie "eigene H�rstellen" sind. Das ist beispielweise der Fall, wenn an
dem Radio in einer Gastst�tte ein zweiter Lautsprecher angeschlossen ist,
der im Nebenraum aufgestellt ist. Dann sind das Radioger�t im Gastraum und
zus�tzlich der Lausprecher im Nebenraum jeweils extra geb�hrenpflichtig.

Unverst�ndnis, wie Du es zeigst, geht meistens auf eine Kumulierung gleich
mehrerer Missverst�ndnisse zur�ck. Die meisten Leute glauben,
Rundfunkgeb�hren seien ein Entgelt f�r eine genutzte Leistung, die meisten
glauben auch, sie w�rden nur f�r die Empfangsm�glichkeit des �RR erhoben,
und die meisten wissen nicht, dass im Prinzip jedes einzelne Empfangsger�t
f�r sich geb�hrenpflichtig ist, und dass die vielf�ltigen Regeln dazu nur
ein wenig mehr Geb�hrengerechtigkeit herstellen sollen, als es mit einer
Pauschale alleine m�glich ist.

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 11:46:32 AM11/18/09
to

"Tom Berger" schrieb:

Die Fragen bezogen sich auf das "Funklochurteil". Welche Ebene war das
�berhaupt? AG ... BGH? gerade DU musst es doch eigentlich im Zugriff
haben!?

>> 1. Konnte der Betroffene �berhaupt nichts empfangen oder nur keinen �R?
>
> Das ist v�llig irrelevant.

Ich hatte nicht nach der Relevanz gefragt, sondern nach dem �R. Es gibt
viele Urteile, die sehr schief wiedergegeben werden. So k�nnte es auch
hier sein, Presse: "Zahlunsgspflicht in Funkl�chern" - und in Klammern:
Funkloch besteht nur f�r �R. Deswegen bitte ich gn�digst noch einmal,
meine Frage zu beantworten und nicht deren Relevanz zu bewerten.

>> 2. Konnte der Betroffene NIE empfangen, oder manchmal eben doch,
>> wenigstens in schlechter Qualit�t?
>
> Angeblich nie.

Wurde das nicht �berpr�ft? Warum nicht?

>> 3. Wenn 2 x Nein: Wieso hielt der Betroffene �berhaupt einen Fernseher
>> bereit?
>
> Dasselbe frage ich mich bei den Leuten mit analogen Fernsehern in
> DVB-T-Gebieten auch.

Tja, die haben ihn vielleicht einfach nur noch nicht wegger�umt?

Oder sie benutzen ihn zur Videowiedergabe. (Das k�nnte nat�rlich auch
bei der Funklochfamilie der Fall gewesen sein.)

> Warum zerst�ren die nicht einfach das Empfangsteil, z.B. durch Verl�ten
> der Antennenbuchse? Damit wird aus dem geb�hrenpflichtigen Fernseher
> ein geb�hrenfreier Monitor.

Baust Du bei Deinem Auto gleich den Motor aus, wenn Du damit
nicht f�hrst?

Welcher gesunde Menschenverstand sagt Dir, Deinen Fernseher zu
zert�ren, nur weil er keinen Emfpang hat? Weil Du sicher nicht mehr
umziehst? Oder keine Kinder oder Freunde haben wirst, die sich da-
r�ber freuen k�nnten?

>> 4. In der Vorordnung ist die Rede von (a) zum Empfang bereitgehaltenen
>> Ger�ten, nicht von (b) technisch empfangsbereiten Ger�ten. Wie unter-
>> scheidet das Gericht (a) und (b)?
>
> Das wird das Gericht nach Sachlage entscheiden.

Eigentlich interessierte mich die Begr�ndung im "Funklochurteil". Einfach
zu sagen, es gab da doch ein Funklochurteil, ist etwas wenig!

> weil die Wohnung schlie�lich auch von G�sten genutzt werden kann.

Aha. Es k�nnte damit empfangen werden. Und was ist bei Funkloch?
Da k�nnte eben NICHT empfangen werden.

Entweder ist die von dir wiedergegebene Begr�ndung also idiotisch,
oder es ist eben doch relevant, ob man im Funklock empfangen kann.

W.

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 11:52:02 AM11/18/09
to

"Tom Berger" schrieb:

> Unverst�ndnis, wie Du es zeigst, geht meistens auf eine Kumulierung gleich
> mehrerer Missverst�ndnisse zur�ck. Die meisten Leute glauben,
> Rundfunkgeb�hren seien ein Entgelt f�r eine genutzte Leistung, die meisten
> glauben auch, sie w�rden nur f�r die Empfangsm�glichkeit des �RR erhoben,
> und die meisten wissen nicht, dass im Prinzip jedes einzelne Empfangsger�t
> f�r sich geb�hrenpflichtig ist, und dass die vielf�ltigen Regeln dazu nur
> ein wenig mehr Geb�hrengerechtigkeit herstellen sollen, als es mit einer
> Pauschale alleine m�glich ist.

Diesen Missverst�ndnissen kann gl�cklicherweise niemand mehr
verfallen, der l�nger in einer Gruppe mitliest, in der auch Du dabei bist
;-)

W.


Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 12:41:29 PM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 17:52:02 +0100 schrieb Wolf Stringhammer:

> Diesen Missverst�ndnissen kann gl�cklicherweise niemand mehr
> verfallen, der l�nger in einer Gruppe mitliest, in der auch Du dabei bist
> ;-)

Du untersch�tzt die Lernresistenz notorischer Querulanten.

Tom Berger

unread,
Nov 18, 2009, 12:40:32 PM11/18/09
to
Am Wed, 18 Nov 2009 17:46:32 +0100 schrieb Wolf Stringhammer:

>>> 1. Konnte der Betroffene �berhaupt nichts empfangen oder nur keinen �R?
>>
>> Das ist v�llig irrelevant.
>
> Ich hatte nicht nach der Relevanz gefragt, sondern nach dem �R. Es gibt
> viele Urteile, die sehr schief wiedergegeben werden. So k�nnte es auch
> hier sein, Presse: "Zahlunsgspflicht in Funkl�chern" - und in Klammern:
> Funkloch besteht nur f�r �R. Deswegen bitte ich gn�digst noch einmal,
> meine Frage zu beantworten und nicht deren Relevanz zu bewerten.

Deine untert�nigste Bitte wird zur�ckgewiesen. Es ist nun mal v�llig egal,
ob der Beklagte nur keinen �RR empfangen konnter oder �berhaupt keinen
Rundfunk. Und wenn Du das nicht einsiehst, dreht sich die Welt auch ohne
Dein Verst�ndnis weiter.

>>> 2. Konnte der Betroffene NIE empfangen, oder manchmal eben doch,
>>> wenigstens in schlechter Qualit�t?
>>
>> Angeblich nie.
>
> Wurde das nicht �berpr�ft? Warum nicht?

Lies das Urteil.

>> Dasselbe frage ich mich bei den Leuten mit analogen Fernsehern in
>> DVB-T-Gebieten auch.
>
> Tja, die haben ihn vielleicht einfach nur noch nicht wegger�umt?

Naja, und warum machen Sie das nicht, sondern investieren ihre Energie
lieber in Jammereien �ber den angeblich ach so raffgierigen �RR?

> Oder sie benutzen ihn zur Videowiedergabe. (Das k�nnte nat�rlich auch
> bei der Funklochfamilie der Fall gewesen sein.)

Ja, und dann muss man sich fragen, w rum die Leute das unbedingt mit einem
geb�hrenpflichtigen Empfangsger�t machen wollen, anstatt mit einem
geb�hrenfreien Monitor? Zumal die Umwandlung eines geb�hrenpflichtigen
Empfangsger�t in einen geb�hrenfreien Monitor ungef�hr genau so schnell
gemacht ist, wie die Wehklage �ber die andauernde Geb�hrenpflicht des
geb�hrenpflichtigen Empfangsger�ts zu schreiben.

>> Warum zerst�ren die nicht einfach das Empfangsteil, z.B. durch Verl�ten
>> der Antennenbuchse? Damit wird aus dem geb�hrenpflichtigen Fernseher
>> ein geb�hrenfreier Monitor.
>
> Baust Du bei Deinem Auto gleich den Motor aus, wenn Du damit
> nicht f�hrst?

Nein, aber beim Auto reicht ja auch, dass ich es dann in die Garage stelle
und es abmelde. Beim Fernseher reicht das bekanntlich nicht.

> Welcher gesunde Menschenverstand sagt Dir, Deinen Fernseher zu
> zert�ren, nur weil er keinen Emfpang hat?

Seit wann hat das Gesetz was mit gesundem Menschenverstand zu tun?

>> Das wird das Gericht nach Sachlage entscheiden.
>
> Eigentlich interessierte mich die Begr�ndung im "Funklochurteil". Einfach
> zu sagen, es gab da doch ein Funklochurteil, ist etwas wenig!

Nana, dann ist es schon etwas bl�d von Dir, dass Du Dich weigerst, Dir das
Urteil heraus zu suchen.

> Entweder ist die von dir wiedergegebene Begr�ndung also idiotisch,
> oder es ist eben doch relevant, ob man im Funklock empfangen kann.

Weder noch. Das Gesetz sagt: zum Empfang bereit gehaltene
Rundfunkempfangsger�te sind geb�hrenpflichtig. Das Gericht kam offenbar zu
der Ansicht, dass das Ger�t wohl doch zum Empfang bereit gehalten wird.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 18, 2009, 12:58:54 PM11/18/09
to
On 18 Nov., 17:16, Tom Berger <use...@archtools.de> wrote:

> > 3. Wenn 2 x Nein: Wieso hielt der Betroffene überhaupt einen Fernseher
> >     bereit?

Besser: Wieso ging man davon aus, dass der Fernseher zum Empfang
bereit gehalten wird, obwohl er gar nichts empfangen kann?

> Dasselbe frage ich mich bei den Leuten mit analogen Fernsehern in
> DVB-T-Gebieten auch.
>

> Warum zerstören die nicht einfach das Empfangsteil, z.B. durch Verlöten der
> Antennenbuchse? Damit wird aus dem gebührenpflichtigen Fernseher ein
> gebührenfreier Monitor.

Warum sollten sie diesen Aufwand treiben?
Wenn sie ihn nicht zum Empfang bereithalten, müssen sie keinen Monitor
daraus machen.
Und wer nichts empfangen kann, hält auch nicht zum Empfang bereit.
Davon gehe ich jedenfalls solange aus, wie du kein gegenteiliges
Urteil zitierst.

"Funklochurteil" scheint doch nicht der Fall zu sein, an den ich
dachte. Google findet zu dem Stichwort aber nichts brauchbares.

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 18, 2009, 12:52:49 PM11/18/09
to

"Tom Berger" schrieb:

>>>> 1. Konnte der Betroffene �berhaupt nichts empfangen oder nur keinen �R?
>>>
>>> Das ist v�llig irrelevant.
>>
>> Ich hatte nicht nach der Relevanz gefragt, sondern nach dem �R. Es gibt
>> viele Urteile, die sehr schief wiedergegeben werden. So k�nnte es auch
>> hier sein, Presse: "Zahlunsgspflicht in Funkl�chern" - und in Klammern:
>> Funkloch besteht nur f�r �R. Deswegen bitte ich gn�digst noch einmal,
>> meine Frage zu beantworten und nicht deren Relevanz zu bewerten.
>
> Deine untert�nigste Bitte wird zur�ckgewiesen. Es ist nun mal v�llig egal,

Nein, nicht in Bezug auf meine Frage.

> ob der Beklagte nur keinen �RR empfangen konnter oder �berhaupt keinen
> Rundfunk. Und wenn Du das nicht einsiehst, dreht sich die Welt auch ohne
> Dein Verst�ndnis weiter.

Sag doch einfach, dass Du das Urteil nicht kennst. Das spart Dir
und mir Zeit. :-((

Was sonst der Fall ist, interessiert nicht, wenn man die Begr�ndung
eines bestimmten Urteils erfahren will. Aber offenbar ziehst Du, der
Du Dich ja mit dem Thema sehr intensiv besch�ftigst, vor, dabei
bei d�nnen Brettern zu bleiben.

Mich interessiert die Materie nicht so sehr, als dass ich jetzt auch
noch nach Urteilen dazu suche. Ich h�tte angenommen, dass Du
die Begr�ndung kennst, sie w�re ja aufschlussreich.

Aber OK. Gut zu wissen.

W.


Andreas Gräber

unread,
Nov 18, 2009, 2:53:31 PM11/18/09
to
Fritz Mueller wrote:
>
> Andreas Gr�ber schrieb:
>
>
> Warum empfielst du etwas Rechtswidriges?
>
Das m�ssten die Gerichte entscheiden, ich w�rde es darauf anlegen. Wenn
man mit einem TV kein TV empfangen kann weil kein geeigneter Tuner
vorhanden ist ist er nicht empfangsbereit. Die tatsache da� man sich
einen DVB-T tuner kaufen k�nnte ist l�cherlich. Jeder k�nnte sich auch
einen TV kaufen. Nur weil die GEZ mein etwas w�re rechtens ist es das
noch lange nicht.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2009, 4:20:55 PM11/18/09
to
Hi,

Fritz Mueller <muelle...@gmx.com> schrieb:

> > > um folgende Frage: "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzger�t
> > > (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale
> > > Empfangstechnik mein Fernsehger�t deshalb abmelden?".

> > ich w�rde es abmelden,


> Warum empfielst du etwas Rechtswidriges?
>

> Auch digitale Empfangstechnik oder digitales SAT- oder Kabelfernsehen
> ist anmeldepflichtig!

Es geht um ein "Rundfunkempfangsger�t", das aber mangels Rundfunk auf
diesen (analogen) Frequenzen keinen Rundfunk mehr empfangen kann. Wo
kein Rundfunk, da auch kein Rundfunkempfangsger�t....

Die GEZ geht frecherweise davon aus, dass man ein (analoges) TV-Ger�t
mittels "einfacher technischer Massnahmen" wieder zu einem
Rundfunkempfangsger�t machen kann. Und genau DAS ist Schwachsinn.
"Einfach" bedeutet aus Sicht der GEZ, dass man in einem speziellen
Gesch�ft (TV-Markt, Onlinehandel etc.) ein besonderes Ger�t (DVB-T-
Empf�nger) kaufen(!) und diesen an das nicht mehr
rundfunkempfangtaugliche Ger�t anschliessen muss.

Mit der gleichen Logik m�ssten auch elektronische Bauteile GEZ-pflichtig
sein, denn mittels nur einer Handvoll analoger Bauteile und einem
einfachem Bauplan l�sst sich ein Radioempf�nger (Mittel/Langwelle)
zusammenbauen - da muss man noch nicht einmal L�ten k�nnen. In der N�he
von Sendestationen reicht auch schon ein St�ck Draht, um z.B. auf einem
PC (Soundkarte) oder Plattenspieler mit Verst�rker "Rundfunk" zu
empfangen. Ab sofort also auch "Draht" oder
Soundkarte/Plattenspieler/Verst�rker GEZ-pflichtig????

> Das interessiert die GEZ sehr wenig.
>
> > Das ist ein Saftladen, aufs drohen spezialisiert.
>
> ACK

...und eindeutig kriminelle Massnahmen wie z.B. Hausfriedensbruch etc.
k�nnen die auch.


> Und der Vollstrecker vor Ort(!) hat Sie dann im wahrsten Sinne
> gen�tigt als Alternative zur Zwangsvollstreckung eine
> Teilzahlungvereinbarung �ber ca. 1 Jahr r�ckwirkende Zahlung zu
> unterzeichnen. F�r etwas, was sie laut Gesetz eigentlich nicht zu
> zahlen hatte. Aber so ist diese Drecks-GEZ eben! :-(

Man muss sich dagegen wehren und alleine das ist schon eine Frechheit.
Wenn man sich korrekt verh�lt, An-/Abmeldungen, Befreiung etc.
nachweisen kann, dann ziehen die von der GEZ stets den K�rzeren (oder
gleich den Schw... ein)

> Drecks-GEZ!

Da stimme ich sinngem�ss zu.

Und der Staat spielt brav mit, wenn einfach mal so das Internet zu
"Rundfunk" deklariert wird. Morgen fahren die noch mit Lautsprecherwagen
durch die Gegend und wer nicht nachweislich 3 Stockwerke tief im Bunker
wohnt oder taub ist, muss zahlen weil er ja "Rundfunk" h�ren kann.

Gru�

Erich


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2009, 4:24:47 PM11/18/09
to
Hi,

Carsten Krueger <cakr...@gmail.com> schrieb:


> > Es ist deine Definition, dass dies besonderer zus�tzlicher
> > technischer Aufwand w�re.
>
> Hmm, dann w�r ich wohl auch GEZ-pflichtig wenn ich garkeinen
> Fernseher besitze, weil ich mit geringem Aufwand in ein Gesch�ft
> gehen k�nnte und einen kaufen kann.

Und dann beantrage ich auch Kindergeld vom Staat. Ich habe zwar keine
Kinder, aber das Sende- und Empfangsger�t dazu ist vorhanden ;-)

Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 18, 2009, 8:05:00 PM11/18/09
to
Hallo,

Erich Kirchmayer schrieb:
~~~~~

> Und dann beantrage ich auch Kindergeld vom Staat. Ich habe zwar keine
> Kinder, aber das Sende- und Empfangsger�t dazu ist vorhanden ;-)

_Du_ hast ein _Empfangs_ger�t f�r Kinder?

Gru�, Wolfgang

Andreas Hirschberg

unread,
Nov 19, 2009, 5:39:03 AM11/19/09
to

"Wolfgang Ottenweller" <hand...@oleco.net> schrieb:

Seine Freundin ist "Boah, was ein Mordsger�t, voll porno, ey!1" und
Erich h�lt sie in seinem Schlafzimmer zur Empf�ngnis bereit ...
;-)

SCNR.
An<bg>di

Carsten Krueger

unread,
Nov 19, 2009, 6:12:21 AM11/19/09
to
Am Tue, 17 Nov 2009 23:43:03 +0100 schrieb Wolfgang Ottenweller:

> Einen Fernseher mit Analogtuner kann man mit geringem technischen
> Aufwand empfangsf�hig machen: Stecker in die Stromdose, Antennenkabel an
> die Kabelanschlu�dose.

Ohne Kabelanschlu�dose wird das schwer :-)

Gru� Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://mailcatch.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com

Ralph Wesselmann

unread,
Nov 19, 2009, 11:54:52 AM11/19/09
to
Tom Berger wrote:

> Unverst�ndnis, wie Du es zeigst, geht meistens auf eine Kumulierung gleich
> mehrerer Missverst�ndnisse zur�ck.

Das Unverst�ndnis, das ich zeige, besteht darin, das ich den logischen
Aufbau einer im Ergebnis durchaus nachvollziehbaren Beitragsverordnung
anprangere.
Ich habe nicht den Eindruck, das hierf�r die Kumulierung gleich mehrerer
Missverst�ndnisse hilfreich ist.


> Die meisten Leute glauben,
> Rundfunkgeb�hren seien ein Entgelt f�r eine genutzte Leistung,

Das glaube ich nicht. Ich denke, dass die meisten Menschen durchaus
daran gew�hnt sind, Geb�hren von Entgelten zu unterscheiden.
Bei der Rundfunkgeb�hr handelt es sich aber auch eigentlich um einen
Beitrag, nicht um eine Geb�hr.

> die meisten
> glauben auch, sie w�rden nur f�r die Empfangsm�glichkeit des �RR
> erhoben,

Das mag aber auch daran liegen, dass z.B. die GEZ selbst auf die Frage:
"1. Warum muss ich Rundfunkgeb�hren zahlen?"
Als ersten Satz antwortet mit:
"Die Hauptfinanzierungsform des �ffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die
Geb�hr."

> und die meisten wissen nicht, dass im Prinzip jedes einzelne
> Empfangsger�t
> f�r sich geb�hrenpflichtig ist,

Das sehe ich auch so. Also, dass die meisten das nicht wissen.

> und dass die vielf�ltigen Regeln dazu nur
> ein wenig mehr Geb�hrengerechtigkeit herstellen sollen, als es mit einer
> Pauschale alleine m�glich ist.

Tja. Hier mag der Unterschied zwischen Soll und Ist mittlerweile auch
bei den Entscheidungstr�gern angekommen zu sein. Wenn ich die
�ffentliche Diskussion richtig verstehe, soll es ja eher zu einer
Pauschale kommen. Irgendwann 20xx mal...

Politisch bin ich f�r eine vollst�ndige Abschaffung dieser Geb�hren.
Aber ich bin auch Realist genug und sehe auch im Jahre 2009 die Existenz
der Schaumweinsteuer. Herzlichen Gl�ckwunsch zum 100ten Jahr der
Erhebung!
Die Rundfunkgeb�hr kann dieses Jubil�um nicht vor dem Jahre 2023 feiern.


Gru�

Ralph


gUnther nanon�m

unread,
Nov 19, 2009, 12:02:22 PM11/19/09
to

"Carsten Krueger" <cakr...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:1a7tiryj...@cakruege.my-fqdn.de...

>> die Kabelanschlu�dose.
>
> Ohne Kabelanschlu�dose wird das schwer :-)

Hi,
dann nimm die Zimmerantenne...f�r die GEZ ist es v�llig unn�tig, ob es
�berhaupt einen Sender gibt.

--
mfg,
gUnther


Anton Velleman

unread,
Nov 19, 2009, 12:54:02 PM11/19/09
to

"gUnther nanon�m" <g-...@gmx.de> schrieb


>>> die Kabelanschlu�dose.
>>
>> Ohne Kabelanschlu�dose wird das schwer :-)
>
> Hi,
> dann nimm die Zimmerantenne...f�r die GEZ ist es v�llig unn�tig, ob es
> �berhaupt einen Sender gibt.


Eigentlich ist es unerheblich ob man �berhaupt eien Fernseher hat und schaut
und schaut und schaut - wenn man den nicht anmeldet, interessiert es keine
Sau.

Man sollte nicht so doof sein und sich auf eine Diskussion einlassen, man
ist auch nicht verpflichtet zu einer Diskussion oder Angaben nach der
Wohnungseinrichtung etc.

Man meldet nix an und diskutiert auch nicht - fertig!


Wolfgang Ottenweller

unread,
Nov 19, 2009, 12:56:34 PM11/19/09
to
Hallo,

Carsten Krueger schrieb:


> Ohne Kabelanschlu�dose wird das schwer :-)

gibt Millionen davon, da� Du in deiner Wohnung empfangen kannst ist
nicht Voraussetzung f�r die Geb�hrenpflicht.

Gru�, Wolfgang

Carsten Krueger

unread,
Nov 19, 2009, 3:22:35 PM11/19/09
to
Am Thu, 19 Nov 2009 18:02:22 +0100 schrieb gUnther nanon�m:

> dann nimm die Zimmerantenne...

Mit der kann man nichts mehr empfangen, das ist doch der Punkt.

Tom Berger

unread,
Nov 19, 2009, 4:12:23 PM11/19/09
to
Am Thu, 19 Nov 2009 17:54:52 +0100 schrieb Ralph Wesselmann:

>> und dass die vielf�ltigen Regeln dazu nur
>> ein wenig mehr Geb�hrengerechtigkeit herstellen sollen, als es mit einer
>> Pauschale alleine m�glich ist.
>
> Tja. Hier mag der Unterschied zwischen Soll und Ist mittlerweile auch
> bei den Entscheidungstr�gern angekommen zu sein. Wenn ich die
> �ffentliche Diskussion richtig verstehe, soll es ja eher zu einer
> Pauschale kommen. Irgendwann 20xx mal...

Geplant ist 2013

> Politisch bin ich f�r eine vollst�ndige Abschaffung dieser Geb�hren.

Aha. Bist Du fundamentalistischer Marktradikaler? Verh�kerung der
�ffentlichen Meinungsbildung an den Meistbietenden?

Nein, wir machen das ganz anders, und zwar schaffen wir als erstes den
Privatfunk wieder ab. Dessen Einf�hrung war die katastrophalste
Fehlleistung der bundesdeutschen Nachkriegspolitik.

Frank Grimm

unread,
Nov 19, 2009, 7:07:43 PM11/19/09
to
gUnther nanon�m schrieb am Thu, 19 Nov 2009 18:02:22 +0100:

>f�r die GEZ ist es v�llig unn�tig, ob es
>�berhaupt einen Sender gibt.

Daraus resultiert das Akzptanzproblem...
--
Gru�
Frank

gUnther nanon�m

unread,
Nov 19, 2009, 7:12:46 PM11/19/09
to

"Anton Velleman" <AntonV...@Meerbusch.de> schrieb im Newsbeitrag
news:he40mn$b5s$1...@aioe.org...
..

> Eigentlich ist es unerheblich ob man �berhaupt eien Fernseher hat und
> schaut und schaut und schaut - wenn man den nicht anmeldet, interessiert
> es keine Sau.

Hi,
leider nicht, wer einen hat, ist gesetzlich verpflichtet, den anzumelden
etc...einfach totschweigen darf man nur, wenn man eben keinen hat. Und die
Halunken haben ein fies langes Ged�chnis.

>
> Man sollte nicht so doof sein und sich auf eine Diskussion einlassen, man
> ist auch nicht verpflichtet zu einer Diskussion oder Angaben nach der
> Wohnungseinrichtung etc.
>
> Man meldet nix an und diskutiert auch nicht - fertig!

Es gibt jedes Jahr etliche, die es genauso gemacht haben. Ist wie ein
Lottogewinn, wenns doch rauskommt. Allerdings mit nem komischen
Vorzeichen...und es gibt Leute, die haben ein Gewissen. Manchen ist es sogar
wurscht, ob sie einen Politicker bel�gen oder einen GEZzie betuppen, die
wollen einfach ruhig schlafen. Und parken nicht wild...immerhin bist Du als
T�ter zugleich der Erste Leidtragende. Ist doch fein, beim R�ckw�rtsfahren
auf der BAB merken zuerst die Kinder, wieso das verboten war.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanon�m

unread,
Nov 19, 2009, 7:13:38 PM11/19/09
to

"Carsten Krueger" <cakr...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:19ggfdut...@cakruege.my-fqdn.de...

>> dann nimm die Zimmerantenne...
>
> Mit der kann man nichts mehr empfangen, das ist doch der Punkt.

Hi,
das ist ganz genau wurscht, der GEZ steht dennoch die Knete zu. Kannst es ja
mal drauf ankommen lassen :-)

--
mfg,
gUnther

Frank Grimm

unread,
Nov 19, 2009, 7:14:38 PM11/19/09
to
Tom Berger schrieb am Wed, 18 Nov 2009 01:03:49 +0100:

>Die GEZ hat aber v�llig Recht.

Du h�ltst so wacker die GEZ-Fahne hoch.Und was die Notwendigkeit von �RR
anbelangt, stimme ich dir auch zu. Aber hast du nicht auch Verst�ndnis f�r
die mangelnde Akzeptanz der GEZ-Geb�hr, in der Form, wie sie momentan
erhoben wird?

(Ja, ich wei�, GEZ-"Geb�hr" ist auch falsch...)
--
Gru�
Frank

Frank Grimm

unread,
Nov 19, 2009, 7:08:59 PM11/19/09
to
Erich Kirchmayer schrieb am Wed, 18 Nov 2009 21:24:47 +0000 (UTC):

>Und dann beantrage ich auch Kindergeld vom Staat. Ich habe zwar keine
>Kinder, aber das Sende- und Empfangsger�t dazu ist vorhanden ;-)

LOL! Sehr sch�n.
--
Gru�
Frank

Frank Grimm

unread,
Nov 19, 2009, 7:55:40 PM11/19/09
to
Tom Berger schrieb am Wed, 18 Nov 2009 17:24:39 +0100:

>Unverst�ndnis, wie Du es zeigst, geht meistens auf eine Kumulierung gleich
>mehrerer Missverst�ndnisse zur�ck. Die meisten Leute glauben,
>Rundfunkgeb�hren seien ein Entgelt f�r eine genutzte Leistung, die meisten
>glauben auch, sie w�rden nur f�r die Empfangsm�glichkeit des �RR erhoben,
>und die meisten wissen nicht, dass im Prinzip jedes einzelne Empfangsger�t
>f�r sich geb�hrenpflichtig ist,

Das Problem ist aber, dass selbst so welche wie ich, der sehr an die
Notwendigkeit des �RR glaubt, und auch dessen Finanzierung gesichert sehen
will, damit Probleme kriegt. Z.B. ein kleiner Freiberufler (klein im Sinne
von nahe am Existenzminimum). Private GEZ, logisch. Dann: Arbeitszimmer mit
Radio, TV-Karte im Computer, 2 Handys mit Radio-Funktion (nicht nutzend,
war halt dabei), Radio im Auto, Navi mit ...(wie heisst das, wenn man
Stauumfahrungs-Tipps kriegt?). Jedes Ger�t einzeln sind insgesamt (pi mal
Daumen 18EU/TV, 6EU/Radio): 66 Euro mtl. Wohlgemerkt, eine Person. Das ist
einfach nicht nachvollziehbar und provoziert Anarchie. Und das zu recht,
wie ich finde.
--
Gru�
Frank

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 3:50:50 AM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 01:55:40 +0100 schrieb Frank Grimm:

> Das Problem ist aber, dass selbst so welche wie ich, der sehr an die
> Notwendigkeit des �RR glaubt, und auch dessen Finanzierung gesichert sehen
> will, damit Probleme kriegt. Z.B. ein kleiner Freiberufler (klein im Sinne
> von nahe am Existenzminimum). Private GEZ, logisch. Dann: Arbeitszimmer mit
> Radio, TV-Karte im Computer, 2 Handys mit Radio-Funktion (nicht nutzend,
> war halt dabei), Radio im Auto, Navi mit ...(wie heisst das, wenn man
> Stauumfahrungs-Tipps kriegt?). Jedes Ger�t einzeln sind insgesamt (pi mal
> Daumen 18EU/TV, 6EU/Radio): 66 Euro mtl. Wohlgemerkt, eine Person. Das ist
> einfach nicht nachvollziehbar und provoziert Anarchie. Und das zu recht,
> wie ich finde.

Auch wenn Du mit Deinem Argument insgesamt Recht hast, �bertreibst Du bei
den Kosten gewaltig. Ein einziges (!) Radio auf einem Grundst�ck (dazu
geh�rt auch schon das Autoradio im KFZ, das unter diesem Grundst�ck
angemeldet ist, macht alle "neuartigen" Empfangsger�te geb�hrenfrei.

Der Freiberufler in Deinem Beispiel m�sste gerade mal f�r die TV-Karte in
seinem Arbeitsrechner extra Geb�hren bezahlen, also ca 10 Euro anstatt der
von Dir genannten 66 Euro. Und wenn er nun unbedingt meint, dass er w�hrend
der Arbeit TV glotzen muss, dann ist ihm das mE auch zumutbar, und wenn er
Radios im gewerblichen Bereich hat, anstatt geb�hrenfreie Ger�te mit
derselben Funktion, dann liegt die Schuld daf�r auch bei ihm. Dabei w�re
noch zu kl�ren, ob sein Arbeitszimmer in der Wohnung �berhaupt
"nicht-privater" Bereich im Sinne des RGebStVs ist - ob es Urteile dazu
gibt, weiss ich nicht.

Diese Schwemme von Rundfunkempfangsger�ten ist u.a. auch der Grund daf�r,
dass die Bemessungsgrundlage der Geb�hren nun �berarbeitet wird. Es besteht
also �berhaupt kein Anlass zu Kritik, au�er vielleicht der historischen,
dass der Gesetzgeber schon viel fr�her auf die technische Entwicklung h�tte
reagieren sollen.

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 4:01:04 AM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 01:14:38 +0100 schrieb Frank Grimm:

> Tom Berger schrieb am Wed, 18 Nov 2009 01:03:49 +0100:
>
>>Die GEZ hat aber v�llig Recht.
>
> Du h�ltst so wacker die GEZ-Fahne hoch.Und was die Notwendigkeit von �RR
> anbelangt, stimme ich dir auch zu. Aber hast du nicht auch Verst�ndnis f�r
> die mangelnde Akzeptanz der GEZ-Geb�hr, in der Form, wie sie momentan
> erhoben wird?

Was meinst Du mit "der Form, wie sie momentan erhoben wird"? Die
Bemessungsgrundlage, oder die GEZ-Kontrollen und Inkassomethoden?

An den GEZ-Methoden kann ich absolut nichts Verwerfliches finden, das ist
v�llig OK und notwendig. Ich hab' ja auch nichts gegen die Steuerfahndung.
Bei meinem besten Freund hat so eine Kontrolle zur Halbierung der Geb�hren
gef�hrt, weil der v�llig vergessen hatte, sich abzumelden, nachdeem er mit
seiner Lebensgef�hrtin zusammen gezogen ist. Der �RR aber k�nnte die
Notwendigkeit seiner Existenz und seiner staatsfernen Finanzierung durchaus
besser r�ber bringen. Die haben da halt schlechte PR-Leute sitzen ...

Die Bemessungsgrundlage der Geb�hren, also die Geb�hrenpflicht f�r
prinzipiell jedes einzelne Ger�t, ist technisch �berholt und bedarf
dringend einer grundlegenden �berarbeitung. Dass allerdings eine allgemeine
Haushaltsgeb�hr beim Stammtischvolk besser ankommt als die jetzige
Ger�tegeb�hr, wage ich stark zu bezweifeln. Der Stammtisch ist nun mal
nicht in der Lage, Wert und Notwendigkeit des �RR zu erkennen, der sieht,
dass RTL-2 ein Programm ohne Geb�hreneinnahmen liefert und denkt, dass das
der �RR auch kann.

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 4:11:44 AM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 01:07:43 +0100 schrieb Frank Grimm:

>>f�r die GEZ ist es v�llig unn�tig, ob es
>>�berhaupt einen Sender gibt.
>
> Daraus resultiert das Akzptanzproblem...

Nein, das glaube ich nicht. Das r�hrt n�mlich nur daher, dass die Leute
glauben, die Rundfunkgeb�hr sei so eine Art Nutzungsentgelt, und dass es
deshalb ungerecht sei, dort Geb�hren zu erheben, wo gar nichts genutzt
werden k�nne.

Das wird dann n�mlich, wenn ab 2013 eine allgemeine Haushaltsabgabe kommt,
noch viel schlimemr sein: da werden dann die ganzen Trolle auftauchen, die
damit gegen diese Abgabe polemisieren, indem sie behaupten, es g�be in
ihrem Haushalt �berhaupt kein einziges Empfangsger�t.

Das Akzptanzproblem r�hrt von fehlender Aufkl�rung, die ist bei einem
PISA-gesch�digten Land wie unserem aber kaum leistbar. Trotzdem empfehle
ich dem �RR, eine regelm��ige w�chentliche 30-Minuten-Sendung zu schaffen,
die sich mit Sinn und Notwendigkeit des �RR und seiner staatsfernen
Finanzierung befasst.

Demn�chst kommt der P�bel dann n�mlich auch noch auf die Idee, dass die
noch immer fast v�llig freie Universit�tsbildung abgeschafft wird, denn
wozu soll jemand Steuern f�r was bezahlen, was er nie genutzt hat?

Ralph Wesselmann

unread,
Nov 20, 2009, 4:55:17 AM11/20/09
to
Tom Berger wrote:

> Am Thu, 19 Nov 2009 17:54:52 +0100 schrieb Ralph Wesselmann:

>> Irgendwann 20xx mal...

> Geplant ist 2013

Ich bef�rchte eher, geplant ist in vier Jahren. Jedenfalls kenne ich
noch Planungen aus 2003 f�r 2007...
2009 plant man dann halt f�r 2013...

>> Politisch bin ich f�r eine vollst�ndige Abschaffung dieser Geb�hren.

> Aha. Bist Du fundamentalistischer Marktradikaler?

Nein, ich bin viel schlimmer. Diese fundamentalistischen Radikalen sind
doch alles nur Weicheier.

> Verh�kerung der
> �ffentlichen Meinungsbildung an den Meistbietenden?

Oh. Gute Idee. Ein Rechtsgesch�ft. Endlich wieder in der Gruppe.
Nur: Wer ist denn aktuell Eigent�mer der �ffentlichen Meinungsbildung?
Also wer verkauft hier?

> Nein, wir machen das ganz anders, und zwar schaffen wir als erstes den
> Privatfunk wieder ab. Dessen Einf�hrung war die katastrophalste
> Fehlleistung der bundesdeutschen Nachkriegspolitik.

Ich nehme mal an, Du meinst jetzt nicht die �bertragung vom mp3-Player
zum Autoradio.
Die Einf�hrung des privaten Rundfunks jedenfalls war �berhaupt keine
Leistung der Politik. Das haben andere Menschen zu verantworten.


Gru�

Ralph


Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 5:52:50 AM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 10:55:17 +0100 schrieb Ralph Wesselmann:

> Die Einf�hrung des privaten Rundfunks jedenfalls war �berhaupt keine
> Leistung der Politik.

Sagte ich doch: das war keine Leistung, sondern eine Fehlleistung.

> Das haben andere Menschen zu verantworten.

Ach ja? Wer hat denn hierzulande die Rundfunkgesetze geschaffen, die einen
privaten Rundfunk zulassen? Die Heinzelm�nnchen waren's nicht, so weit ich
weiss. Schmidt (in dessen Kanzlerschaft das fiel) wollte es auch nicht, der
hat vielmehr einen TV-freien Wochentag vorgeschlagen. Und das war keine
schlechte Idee.

Mutex Alive

unread,
Nov 20, 2009, 8:08:09 AM11/20/09
to

"Tom Berger" <use...@archtools.de> schrieb


> Der Freiberufler in Deinem Beispiel m�sste gerade mal f�r die TV-Karte in
> seinem Arbeitsrechner extra Geb�hren bezahlen,

Ein Freiberufler muss allein f�r den PC 2mal zahl�en, einmal beruflich und
einmal privat.

Hat er noch ne Freundin, die auch Freiberufler ist, muss die f�r den selben
PC 2mal zahlen, als insgesammt 4mal nur f�r den PC und das sind f�r jeden
66,-

Au�erdem haben die �R ihr Recht auf Existenz verwirkt. Da kommt nur noch
M�ll und ausserdem massenhaft Werbung zu Finanzierung der ausufernden
Geh�lter und P�stchen und Vorruhest�nden. Daf�r kassieren sie schon 8 Mrd
Euro im Jahr und das ist keinesfalls gerechtfertigt.
�R-Rundfunk ist nix anderes als Staats-Propaganda-Fernsehen und genau
deswegen wird er auch nicht abgestellt - f�r die Parteienwerbung und
Parteien-Primitv-Propaganda.

gUnther nanon�m

unread,
Nov 20, 2009, 9:26:16 AM11/20/09
to

"Tom Berger" <use...@archtools.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3yzb1pixnx6y$.o5ml2nqczk8s.dlg@40tude.net...
..

> Demn�chst kommt der P�bel dann n�mlich auch noch auf die Idee, dass die
> noch immer fast v�llig freie Universit�tsbildung abgeschafft wird, denn
> wozu soll jemand Steuern f�r was bezahlen, was er nie genutzt hat?

Hi,
das ist endlich mal eine konstruktive Idee. Genau wie Flugpl�tze, selbst
deren Sprit wird gesponsert. Wozu, wenn ich (gerade mal) nicht fliege?
Und die Bundeswehr ist genauso �berfl�ssig. Und regieren kann ich mich auch
selber. Abwarten und auf Pump auf Kosten der Kinder leben ist zwar unfein,
aber wenigstens h�tte ich selbst was davon, anstatt diese Deppen in Berlin.

--
mfg,
gUnther

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 9:56:28 AM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 14:08:09 +0100 schrieb Mutex Alive:

> Ein Freiberufler muss allein f�r den PC 2mal zahl�en, einmal beruflich und
> einmal privat.

Das ist absoluter Unsinn. Geb�hren werden nicht auf Personen erhoben,
sondern auf Empfangsger�te. Und selbstverst�ndlich maximal eine (EINE, in
Ziffern: 1) Geb�hr pro Ger�t. Der eine PC ist, um in der Sprache des
RGebStVs zu bleiben, entweder im rein privaten Bereich oder im "nicht
ausschlie�lich privaten Bereich". Er kann auf keinen Fall beiden Bereichen
gleichzeitig zugeordnet werden, das verbietet ganz simpel die Logik.

Der Freiberufler, der seinen Arbeits-PC in der Wohnung betreibt, f�llt mit
diesem PC aber sowieso unter die Geb�hrenbefreiung f�r "neuartige" Ger�te,
sofern er unter demselben Grundst�ck (das d�rfte hier seine Wohnung samt
Arbeitszimmer sein) bereits ein Radio angemeldet hat (was in 98% der
Haushalte schon der Fall ist). Demnach fallen f�r den PC des Freiberufler5s
exakt gar keine (NULL, in Ziffern: 0) Geb�hren an.

> Hat er noch ne Freundin, die auch Freiberufler ist, muss die f�r den selben
> PC 2mal zahlen, als insgesammt 4mal nur f�r den PC und das sind f�r jeden
> 66,-

Jaja, und wenn sie nicht gestorben sind, ....

> Au�erdem haben die �R ihr Recht auf Existenz verwirkt. Da kommt nur noch
> M�ll und ausserdem massenhaft Werbung

Nun, da musst Du wohl in einem anderen Land mit einem anderen �RR leben als
ich. In meinem Land gibt's ARTE, 3Sat und ZDF-Theaterkanal. Besseres
Fernsehen gibt's meines Wissens (und ich komme viel herum) nirgendwo auf
der Welt, weder f�r Geld noch f�r gute Worte.

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Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Nov 20, 2009, 1:59:09 PM11/20/09
to
Ludger Averborg wrote:
...
> Wenn das so ist, wie du schreibst (nur einmal pro Wohnung/Haushalt),

Das schreibt Tom so nicht. Er unterscheidet zudem zwischen dem
rein privaten Bereich und dem "nicht ausschließlich privaten
Bereich".

> frag ich mich, warum dann die GEZ regelmäßig an meine Wohnung
> Anmeldebriefe für meinen Sohn schreibt.

Möglicherweise, weil sie davon ausgeht, dass er über eigene
Geräte UND ein eigenes Einkommen verfügt.

Siehe http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html , Punkt 13.

ciao
Olaf

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 2:13:00 PM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 19:17:24 +0100 schrieb Ludger Averborg:

> Wenn das so ist, wie du schreibst (nur einmal pro Wohnung/Haushalt),

> frag ich mich, warum dann die GEZ regelm��ig an meine Wohnung
> Anmeldebriefe f�r meinen Sohn schreibt.

Weil Dein Sohn selbst eigene Ger�te zum Empfang bereit halten kann, f�r die
er eventuell geb�hrenpflichtig ist.

Lies einfach mal den RGebStV: es gibt f�r Zweitger�te in privaten
Haushalten eine andere Befreiungsregel als f�r "neuartige" Empfangsger�te
auf demselben Grundst�ck.

Tom Berger

unread,
Nov 20, 2009, 2:21:09 PM11/20/09
to
Am Fri, 20 Nov 2009 19:59:09 +0100 schrieb Joerg-Olaf Schaefers:

Ich w�re vorsichtig mit Links zur GEZ, wenn es um Geb�hrenfragen geht, die
irren da allzuoft. Der RGebStV ist ziemlich leicht verst�ndlich:
http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm

Ich hab' mich seinerzeit, als die Befreiung der neuartigen Empfangsger�te
aufgehoben wurde, sehr ausf�hrlich mit dem Justitiar des BR (der war damals
"federf�hrende" ARD-Anstalt) �ber die damals nur geplanten �nderungen
unterhalten. Er war in drei entscheidenden Punkten anderer Ansicht als ich:
erstens in der Frage, ob ein Internet-PC in einem B�ro trotz
Rundfunkempfangsm�glichkeit automatisch als "zum Empfang bereit gehalten"
gilt, zweitens in der Interpretation des Begriffs "Grundst�ck" bei einem
Freiberufler oder kleinen Selbst�ndigen mit Arbeitszimmer oder Arbeitsecke
in der Wohnung, und drittens hinsichtlich der f�r PCs anfallenden
Geb�hrenart.

Beim letzten Punkt haben die ARD-Intendanten sich selbst auf die
Radiogeb�hr geeinigt, und in den beiden anderen Punkten urteilen die
Gerichte genau so, wie ich es dem ARD-Justitiar seinerzeit vorausgesagt
hatte: nicht jeder PC ist immer automatisch auch ein zum Empfang bereit
gehaltenes Rundfunkempfangsger�t, und das Grundst�ck erstreckt sich �ber
die gesamte Wohnung, so dass ein privat angemeldetes Radio alle PCs im
Arbeitszimmer geb�hrenfrei macht.

Message has been deleted

Frank Grimm

unread,
Nov 21, 2009, 11:50:45 AM11/21/09
to
Mutex Alive schrieb am Fri, 20 Nov 2009 14:08:09 +0100:

>Ein Freiberufler muss allein f�r den PC 2mal zahl�en, einmal beruflich und
>einmal privat.

Das dumme ist, wenn man hier mal Kritik an der GEZ �bt, dass man
Unterst�tzung kriegt, die man gar nicht will.

>Au�erdem haben die �R ihr Recht auf Existenz verwirkt. [...]


>�R-Rundfunk ist nix anderes als Staats-Propaganda-Fernsehen und genau
>deswegen wird er auch nicht abgestellt - f�r die Parteienwerbung und
>Parteien-Primitv-Propaganda.

Man kann sogar Kritik an den �RR �ben, aber was du schreibst, zeugt von
gro�er Unkenntnis und ist blo�e Polemik, ohne jegliche Substanz.
--
Gru�
Frank

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 21, 2009, 12:06:21 PM11/21/09
to
Frank Grimm schrieb:

> Man kann sogar Kritik an den ÖRR üben, aber was du schreibst, zeugt
> von großer Unkenntnis und ist bloße Polemik, ohne jegliche Substanz.

Was wundert dich daran? Dein Vorposter schämt sich doch offenbar sogar
selbst seiner dummen Worte, postet er doch wohl aus diesem Grund unter
gefälschtem Namen und mit gefälschter Mailadresse über einen
ungepflegten Server

MfG
Rupert

Frank Grimm

unread,
Nov 21, 2009, 12:36:20 PM11/21/09
to
Tom Berger schrieb am Fri, 20 Nov 2009 10:01:04 +0100:

>Am Fri, 20 Nov 2009 01:14:38 +0100 schrieb Frank Grimm:
>> Du h�ltst so wacker die GEZ-Fahne hoch.Und was die Notwendigkeit von �RR
>> anbelangt, stimme ich dir auch zu. Aber hast du nicht auch Verst�ndnis f�r
>> die mangelnde Akzeptanz der GEZ-Geb�hr, in der Form, wie sie momentan
>> erhoben wird?
>
>Was meinst Du mit "der Form, wie sie momentan erhoben wird"? Die
>Bemessungsgrundlage, oder die GEZ-Kontrollen und Inkassomethoden?

Von allem ein bisschen. Das f�ngt bei mit der strengen und f�r Laien kaum
nachvollziehbare Grundlage, wer wann zahlen muss an: Absurde Regelungen f�r
Paare (Ger�te in Gemeinschaftsr�umen m�ssen nicht extra zahlen, nehme ich
ein Radio mit in mein Zimmer, muss ich zahlen), dazu noch abweichend, ob
verheiratet, oder nicht. Regelungen, die oft Leute treffen, die kaum Geld
haben: Lehrlinge, z.B., die noch zu Hause wohnen, Ger�te, die pl�tzlich
Geb�hrenpflichtig werden, nur weil man sie mit ins B�ro nimmt und solche
Sachen.

Merkw�rdige Methoden der Eintreibung, wohl auf der Basis von Pr�mienzahlung
der Eintreiber, automatischer Abgleich der Daten von Einwohnermelde�mtern,
etc. Ist sicher alles korrekt, aber wenn zwei Wochen nach Einzug sofort
Post von der GEZ kommt, hinterl�sst das einen schalen Geschmack.

Ich vermute, du wirst jetzt sagen, dass das alles nach Recht und Gesetz
geschieht und das bestreite ich ja auch gar nicht. Aber nicht alles was
nach Recht und Gesetz geht, ist auch f�r viele einsehbar. Und da die
Rundfunkgeb�hr aber sehr, sehr viele Betrifft, und sie auch in meinen Augen
unerl�sslich ist, ist ein kundenfreundlicheres Marketing um die allgemeine
Akzeptanz zu erh�hen, unerl�sslich.

Aber solche Prozesse, wie die gegen Aldi, ob f�r zum Verkauf stehende
Ger�te GEZ zu zahlen ist, l�st doch nur noch Verst�ndnisloses Kopfsch�tteln
aus.

>An den GEZ-Methoden kann ich absolut nichts Verwerfliches finden, das ist
>v�llig OK und notwendig. Ich hab' ja auch nichts gegen die Steuerfahndung.

Mit der Steuerfahndung kann man reden und verhandeln. Von der GEZ w�rde ich
das nicht sagen.

> Die haben da halt schlechte PR-Leute sitzen ...

Jo...

Allerdings, und da geb ich manchen Leuten hier recht, sind auch manche
Dinge nicht nachvollziehbar. Wenn z.B. kleine ARD-Anstalten mit gro�en
Zusammengelegt w�rden, w�rde das nicht die geringste Qulit�tseinbu�e zur
Folge haben, aber Einsparungen bringen. Und da wird auch dein kritikloses
Hochhalten der GEZ angreifbar: Die andere Seite, die Politik, tut alles um
ihre Pfr�nde zu sichern. Und wenn die Politik glaubt sich derart einmischen
zu d�rfen, wie es z.Zt. in Hessen, bzw. beim ZDF versucht wird, dann kommt
eben ein gro�es "Gschm�ckle" darein.

> Der Stammtisch ist nun mal
>nicht in der Lage, Wert und Notwendigkeit des �RR zu erkennen,

Es gibt aber auch Leute die zwischen Stamtischgerede und absolute
Gefolgstreue differenzieren.
--
Gru�
Frank

Tom Berger

unread,
Nov 21, 2009, 1:24:25 PM11/21/09
to
Am Sat, 21 Nov 2009 18:36:20 +0100 schrieb Frank Grimm:

>>An den GEZ-Methoden kann ich absolut nichts Verwerfliches finden, das ist
>>v�llig OK und notwendig. Ich hab' ja auch nichts gegen die Steuerfahndung.
>
> Mit der Steuerfahndung kann man reden und verhandeln. Von der GEZ w�rde ich
> das nicht sagen.

Ich bin mir sicher, dass man mit der GEZ leichter und mit besseren
Erfolgsaussichten verhandeln kann. Das ist schon deshalb der Fall, weil die
Kontrolleure keine festangestellten, sondern freie Mitarbeiter der
Landesrundfunkanstalten sind und ausschlie�lich von Provisionen leben (und
das nicht schlecht, so weit man liest). Wenn Du also als Schwarzseher
erwischt wirst, dann wird dem Kontrolleur gar nix anderes �brig bleiben,
als sich �ber die Dauer der r�ckwirkenden Zahlungspflicht mit Dir zu
einigen, und das wird ganz sicher nicht die vollst�ndige Dauer sein (die
k�nnen Dir 30 Jahre r�ckwirkend aufbrummen, die Verj�hrungsfrist l�uft erst
ab dem Zeitpunkt, zu dem die LRA Kenntnis von Deinem Empfangsger�t hat).
Der Mann will eine Unterschrift von Dir, weil nur die ihm seine baldige
Provisionszahlung sichert, und f�r die Unterschrift macht er gerne auch
sehr werthaltige Zugest�ndnisse.

Gerald Gruner

unread,
Nov 21, 2009, 2:18:12 PM11/21/09
to
Tom Berger schrieb am Thu, 19 Nov 2009:

> Nein, wir machen das ganz anders, und zwar schaffen wir als
> erstes den Privatfunk wieder ab. Dessen Einf�hrung war die
> katastrophalste Fehlleistung der bundesdeutschen Nachkriegspolitik.

Meinungs- und Informationsfreiheit muss f�r einen wie dich ein Greuel
sein.
Du tr�umst wohl vom staatlich kontrollierten Einheitsfernsehn, wo der
"Gro�e Bruder" dann die einzig wahre Wahrheit verk�nden kann, am
besten auch noch mit R�ckkanal, damit man �berwachen kann, ob der
B�rger auch aufmerksam zuh�rt oder ob er vielleicht sogar eine nicht
systemkonforme Bemerkung fallen l�sst. :-(


MfG
Gerald

--
http://www.rettedeinefreiheit.de/
Das sollte sich eigentlich jeder W�hler ansehen und sich dann �berlegen, ob er die richtigen gew�hlt hat...

Gerald Gruner

unread,
Nov 21, 2009, 2:18:12 PM11/21/09
to
Tom Berger schrieb am Fri, 20 Nov 2009:

> Am Fri, 20 Nov 2009 01:07:43 +0100 schrieb Frank Grimm:
>
> >>f�r die GEZ ist es v�llig unn�tig, ob es
> >>�berhaupt einen Sender gibt.
> >
> > Daraus resultiert das Akzptanzproblem...
>
> Nein, das glaube ich nicht. Das r�hrt n�mlich nur daher, dass die
> Leute glauben, die Rundfunkgeb�hr sei so eine Art Nutzungsentgelt,

Was ist sie denn IYO? Eine allgemeine Steuer? Das h�ttest du wohl
gerne...

> und dass es deshalb ungerecht sei, dort Geb�hren zu erheben, wo gar
> nichts genutzt werden k�nne.

Das letzte Wort ist das wichtige. Geld f�r eine Leitung zu verlangen,
die der Betreffende wie in diesem Beispiel nicht einmal nutzen KANN,
ist schon ein Hammer. Und es geh�rt eine geh�rige geistige Verdrehung
dazu, das sch�nzureden.
Naja, von dir ist man ja nichts anderes gew�hnt.


> Das wird dann n�mlich, wenn ab 2013 eine allgemeine Haushaltsabgabe
> kommt,

Kommt die?
Oder ist das nur ein weiterer Gedanke, der dir eine feuchte Hose
macht?


> noch viel schlimemr sein: da werden dann die ganzen Trolle
> auftauchen, die damit gegen diese Abgabe polemisieren, indem sie
> behaupten, es g�be in ihrem Haushalt �berhaupt kein einziges
> Empfangsger�t.
>
> Das Akzptanzproblem r�hrt von fehlender Aufkl�rung, die ist bei
> einem PISA-gesch�digten Land wie unserem aber kaum leistbar.

Ja nee, ist klar, wer nicht deiner Meinung ist, ist P�bel.


> Trotzdem empfehle ich dem �RR, eine regelm��ige w�chentliche
> 30-Minuten-Sendung zu schaffen, die sich mit Sinn und Notwendigkeit
> des �RR und seiner staatsfernen Finanzierung befasst.

Man k�nnte das nach klassischem Vorbild "den schwarzen Kanal" nennen.
Vielleicht solltest du dich als Sprecher dort bewerben? Ge�bte
Agitatoren und Hetzer k�nnten die sicherlich gebrauchen...

Mutex Alive

unread,
Nov 21, 2009, 4:05:35 PM11/21/09
to

"Tom Berger" <use...@archtools.de> schrieb


> Das ist absoluter Unsinn. Geb�hren werden nicht auf Personen erhoben,
> sondern auf Empfangsger�te. Und selbstverst�ndlich maximal eine (EINE, in
> Ziffern: 1) Geb�hr pro Ger�t.

Das ist ne glatte L�ge, es wird und wurde immer wieder versucht mehrfach zu
kassieren und wenn ich ein Radio in die Firma mitnehme, sollte die Firma
daf�r auch zahlen, auch wenn es in meinem B�ro steht und nur mir geh�rt.

> Nun, da musst Du wohl in einem anderen Land mit einem anderen �RR leben
> als
> ich. In meinem Land gibt's ARTE, 3Sat und ZDF-Theaterkanal. Besseres
> Fernsehen gibt's meines Wissens (und ich komme viel herum) nirgendwo auf
> der Welt, weder f�r Geld noch f�r gute Worte.
>

Das ist keine 8 Mrd Euro im Jahr wert. Das ist nix anderes als Betrug mit
Mafia-Methoden.


Message has been deleted

Frank Grimm

unread,
Nov 21, 2009, 6:37:41 PM11/21/09
to
Tom Berger schrieb am Sat, 21 Nov 2009 19:24:25 +0100:

>Am Sat, 21 Nov 2009 18:36:20 +0100 schrieb Frank Grimm:
>
>>>An den GEZ-Methoden kann ich absolut nichts Verwerfliches finden, das ist
>>>v�llig OK und notwendig. Ich hab' ja auch nichts gegen die Steuerfahndung.
>>
>> Mit der Steuerfahndung kann man reden und verhandeln. Von der GEZ w�rde ich
>> das nicht sagen.
>
>Ich bin mir sicher, dass man mit der GEZ leichter und mit besseren

>Erfolgsaussichten verhandeln kann. [...]

Na, das ist ja interessant, dass du dir nur einen, und dazu noch einen
relativ unwichtigen, spekulativen und von individuellen Erfahrungen
abh�ngigen Punkt aus meinem Posting raussuchst.
--
Gru�
Frank

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