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Reingelegt (?) von 1und1 / Maxdome

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Dieter Wilhelm

unread,
Dec 20, 2008, 2:06:24 PM12/20/08
to
Hallo Wissende!
Ich möchte euch um Hilfe bitten, ich bin wohl reingefallen bzw. übers Ohr
gehauen worden.

Mitte Oktober wurde ich angerufen, ob ich das "Maxdome Premium Paket" 1
Monat von 1und1 kostenlos testen möchte.

Nachdem ich mich im Gespräch mehrfach versichert habe, daß es wirklich
kostenlos ist und nach Ablauf des 1 Monats keinerlei Verpflichtungen
entstehen, sagte ich JA. Der nette Mitarbeiter von 1und1 sagte mir dabei
noch, daß dieser Probemonat sowieso erst anfangen würde, wenn ich mich bei
Maxdome einlogge und das Paket aktiviere.
Dies tat ich nie - dachte ich bis zu meinem Gespräch mit der Hotline eben:
Als ich das Paket "4dsl" 2007 bestellt hatte, war ein kostenloser Zugang zu
Maxdome standartmäßig Vertragsinhalt. Damals logte ich mich aus Interesse
ein, das war es aber auch.
Die Hotline heute stellte sich nun auf den Standpunkt - Eingeloggt JA (in
2007). Kosteloser erster Monat JA (24.10. - 24.11.08). Kosteloses Abo
gekündigt NEIN. Also Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Ich habe nun die Auswertung des Gesprächsmitschnittes verlangt, doch so
richtige Hoffnung mache ich mir nicht.
Der Vertrag wäre zustande gekommen; ich hätte nicht gekündigt; die
Mitarbeiter von 1und1 / Maxdome verhalten sich korrekt.

Was meint ihr, habe ich Möglichkeiten, gegen diese Geschichte etwas zu
unternehmen?

Danke euch, Gruß Dieter Wilhelm

Carsten Krueger

unread,
Dec 20, 2008, 2:19:10 PM12/20/08
to
Am Sat, 20 Dec 2008 20:06:24 +0100 schrieb Dieter Wilhelm:

> Was meint ihr, habe ich Möglichkeiten, gegen diese Geschichte etwas zu
> unternehmen?

Nicht zahlen und abwarten wenn es dich nicht stört, daß 1&1 dir die
restlichen Leistungen abschaltet.
Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Abwarten bis zur Verhandlung.

Lehre daraus ziehen und nie mit solchen Hotlines sprechen.

Gruß Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/

Andreas Born

unread,
Dec 20, 2008, 4:17:21 PM12/20/08
to
Hallo Dieter,

Dieter Wilhelm wrote:
> Ich möchte euch um Hilfe bitten, ich bin wohl reingefallen bzw. übers
> Ohr gehauen worden.
>
> Mitte Oktober wurde ich angerufen, ob ich das "Maxdome Premium Paket"
> 1 Monat von 1und1 kostenlos testen möchte.
>
> Nachdem ich mich im Gespräch mehrfach versichert habe, daß es wirklich
> kostenlos ist und nach Ablauf des 1 Monats keinerlei Verpflichtungen
> entstehen, sagte ich JA. Der nette Mitarbeiter von 1und1 sagte mir
> dabei noch, daß dieser Probemonat sowieso erst anfangen würde, wenn
> ich mich bei Maxdome einlogge und das Paket aktiviere.
> Dies tat ich nie - dachte ich bis zu meinem Gespräch mit der Hotline
> eben: Als ich das Paket "4dsl" 2007 bestellt hatte, war ein
> kostenloser Zugang zu Maxdome standartmäßig Vertragsinhalt. Damals
> logte ich mich aus Interesse ein, das war es aber auch.
> Die Hotline heute stellte sich nun auf den Standpunkt - Eingeloggt JA
> (in 2007). Kosteloser erster Monat JA (24.10. - 24.11.08). Kosteloses
> Abo gekündigt NEIN. Also Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Ich kann dir zwar keinen rechtlichen Rat geben, aber schreiben wie's bei
mir gelaufen ist:

Ich hatte im September auch einen solchen Anruf von Maxdome/1und1,
erklärte aber deutlich, daß ich kein Interesse an diesem Abo hätte.
Trotzdem hat mir der Callcenter-Mitarbeiter das Abo mit der kostenlosen
Probezeit verpasst. Davon wusste ich jedoch nichts, weil ich Maxdome nur
einmal 2007 genutzt habe (kein Abo) und seitdem nie wieder eingeloggt
war, und auch keine Bestätigungsemail oder dergleichen erhalten hatte.

Dementsprechend überrascht war ich, als ich plötzlich eine Rechnung
erhielt und der Betrag von meinem Konto abgebucht wurde (2007 hatte ich
per Lastschrift bezahlt, daher hatten die meine Bankdaten).

Die teure Telefon-Hotline war ich nicht bereit anzurufen, also hab ich
ne (erstmal freundliche) Email geschrieben und um Klärung gebeten, die
Lastschrift hab ich zurückgebucht. Die Antwort kam prompt:
Standardschreiben, daß mein Fall geprüft worden sei, und ich deutlich JA
gesagt hätte. Ich solle mich einloggen und das Abo regulär kündigen(!)
Ich bin mir aber 100% sicher, daß ich nicht JA gesagt habe. Also gibt es
keinen Grund zu kündigen, und da ich das Abo nicht abgeschlossen habe
werde ich mich auch nicht einloggen.

Also zweite Email geschrieben mit vorsorglichem Widerruf einer evtl.
bestehenden Einzugsermächtigung und ein paar klärenden Worten (alles
noch freundlich aber deutlich formuliert).

Darauf kam dann erstmal keine Antwort, stattdessen eine Mahnung und noch
eine Abbuchung (hat sich zeitlich aber mit meiner Email überschnitten),
also wieder zurückgebucht. Danach kam ein weiteres Mahnschreiben vom
Inkassounternehmen Creditreform, zeitgleich aber auch die Antwort auf
meine zweite Mail, daß der Fall eingestellt wurde und evtl. ausstehende
Beträge auf mein Konto zurücküberwiesen werden.


> Ich habe nun die Auswertung des Gesprächsmitschnittes verlangt, doch
> so richtige Hoffnung mache ich mir nicht.

Hast Du denn einer Aufzeichnung zugestimmt?
Reine Gesprächsprotokolle sind nicht immer korrekt, wie mein Fall zeigt.

> Der Vertrag wäre zustande gekommen; ich hätte nicht gekündigt; die
> Mitarbeiter von 1und1 / Maxdome verhalten sich korrekt.

Klingt wie meine erste Email. Ich vermute, daß ist bei denen Schema.
Ersmal versuchen, ob sich der Kunde einschüchtern läßt. Also die erste
Anfrage nach "Schema F" beantworten.

Da Du aber tatsächlich ein Testabo abgeschlossen hast, sieht die Sache
bei Dir komplizierter aus.

Frage an die Experten: Hilft hier evtl. weiter, daß man keine
Widerrufsbelehrung erhalten hat? Oder kann die im Zweifelsfall auch
mündlich erfolgt sein? (Es wird im telefonat ja deutlich gesagt, daß man
innerhalb des Testzeitraumes jederzeit kündigen kann). Oder kann solch
ein Abo bei einem bestehenden Account eine Art "zubuchbare option"
darstellen, die keiner eigenen Widerrufsbelehrung bedarf?


Viele Grüße,
Andreas

Kurt Guenter

unread,
Dec 21, 2008, 5:16:33 AM12/21/08
to
"Andreas Born" <Andrea...@gmx.de> schrieb:


>Dementsprechend überrascht war ich, als ich plötzlich eine Rechnung
>erhielt und der Betrag von meinem Konto abgebucht wurde (2007 hatte ich
>per Lastschrift bezahlt, daher hatten die meine Bankdaten).

warum bist Du so feige und erstattest keine Anzeige?

Nur so ist den Gaunern beizukommen. Hier steht gerade ein
Freenet-Callcenter-Agent vor Gericht, der dem Kunden einen
DSL-Anschluss verpasst hat ohne dass der das wollte.

>Die teure Telefon-Hotline war ich nicht bereit anzurufen,

die nächste Polizeidienststelle ist gratis.


Bernhard Muenzer

unread,
Dec 21, 2008, 5:52:16 AM12/21/08
to
Andreas Born schrieb:

> Frage an die Experten: Hilft hier evtl. weiter, daß man keine
> Widerrufsbelehrung erhalten hat?

Der Anbieter könnte sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 berufen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Bernhard Muenzer

unread,
Dec 21, 2008, 6:02:54 AM12/21/08
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Andreas Born schrieb:
>> Frage an die Experten: Hilft hier evtl. weiter, daß man keine
>> Widerrufsbelehrung erhalten hat?
>
> Der Anbieter könnte sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 berufen.

Gemeint ist natürlich § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Dieter Wilhelm

unread,
Dec 21, 2008, 12:08:06 PM12/21/08
to
Danke euch.

Eine Widerrufsbelehrung habe ich per Mail erhalten - aber erst gestern
gelesen.
Dem Gesprächsmitschnitt habe ich zugestimmt.
Da ich nicht der Anschlussinhaber bin (es ist meine Lebensgefährtin), musste
ich explizid die Frage mit JA beantworten, ob ich in ihrem Sinne und mit
ihrer Zustimmung handele.

Ich befürchte, daß 1und1 rechtlich alles korrekt gemacht hat. Hab heute mit
einem Bekannten gesprochen, der erst Powerseller war und nun Mitarbeiter
ist. Zitat - So auf Dummenfang gehe ich auch. Ich sehe doch, ob Du Dich bei
Maxdome schon mal eingeloggt hast - da kann ich Dir gerne erzählen, daß der
Vorgang erst mit diesem Einloggen beginnt. Hauptsache, Du sagst JA...
Einzig mein wiederholtes Nachfragen, ob ich - wenn ich nichts mache auch
keine Veränderung an meinem Vertrag erfolgt - lässt mich etwas hoffen.

Schade, daß ich reingefallen bin. Ich kann jetzt schon sagen, daß dadurch
das Vertrauen in durchaus seriöse Telefonaktionen nicht mehr existiert.

Mal sehen, was 1und1 antwortet.

Frohes Fest, Dieter

Harald Hengel

unread,
Dec 21, 2008, 6:32:57 PM12/21/08
to
Kurt Guenter schrieb:

> warum bist Du so feige und erstattest keine Anzeige?
>
> Nur so ist den Gaunern beizukommen. Hier steht gerade ein
> Freenet-Callcenter-Agent vor Gericht, der dem Kunden einen
> DSL-Anschluss verpasst hat ohne dass der das wollte.

Das erinnert mich an zwei Anrufe bei meiner Mutter kürzlich.

Der erste kam mit Rufnummer, die sich im Nachhinein als ungültig
herausstellte, gab vor von der Tlekom zu sein

und wollte einen günstigen Rentnertarif verkaufen. Angeblich wurde man
bereits angeschrieben und hat nicht reagiert. Gleich zu Beginn wollte
er die Telekom Kundennummer und das Geburtsdatum, das wäre für die
weitere Beratung unbedingt nötig. Irgend ein Betrüger der leider kaum
zu fassen ist.

Der zweite war tatsächlich von der deutschen Telekom, Aufhänger des
Anrufes war ein abgemeldetes Zusatzgerät.

Er erzählte, dass die alten Tarife alle auslaufen und die
Telefonanschlüsse seites der Telekom abgeschaltet werden, wenn man
nicht auf einen neuen Tarif umstellt.

Unseriöses Verhalten der Telekom durfte ich auch am eigenen Leib
verspüren, ein Werber wollte mir ein Zusatpaket andrehen, im Laufe des
Gesprächs habe ich es nicht nur abgelehnt, sondern auch deutlich
gemacht, dass auf meinen Rechner keine Software dieses herstellers
kommt. (Symantec).

Dennoch hat er mir das Zusatpaket aufgeschaltet.

Das perfide dabei, es wäre 6 Monate kostenlos gelaufen, manch einer
merkt es erst wenn es im 7. Moant berechnet ist, da sind dann alle
Widerspruchsfristen abgelaufen.

>> Die teure Telefon-Hotline war ich nicht bereit anzurufen,
>
> die nächste Polizeidienststelle ist gratis.

Meist auch umsonst in solchen Fällen.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.


Harald Hengel

unread,
Dec 21, 2008, 6:36:13 PM12/21/08
to
Dieter Wilhelm schrieb:

> Schade, daß ich reingefallen bin. Ich kann jetzt schon sagen, daß
> dadurch das Vertrauen in durchaus seriöse Telefonaktionen nicht
> mehr existiert.

Es gibt keine seriösen Telefonaktionen, zumindest nich im Tk Bereich.
Auch alles andere ist zu 99,9% fragwürdig, zumindest bei
Telefonaktionen von Unternehmen mit mehr 100 Mitarbeitern.

Andreas Born

unread,
Dec 22, 2008, 7:00:10 AM12/22/08
to
Harald Hengel wrote:
> Das erinnert mich an zwei Anrufe bei meiner Mutter kürzlich.
>
> Der erste kam mit Rufnummer, die sich im Nachhinein als ungültig
> herausstellte,

Nennt sich "CLIP no screening". Was für ein Schwachsinn, daß es sowas
überhaupt gibt. Man sollte nur noch Telefone kaufen, bei denen man
einstellen kann, ob man die "echte" oder "falsche" CLIP sehen möchte.

Und die mißbräuchliche Übertragung einer fremden CLIP sollte unter
Strafe gestellt werden. (Wenn es das nicht bereits ist?)

> gab vor von der Tlekom zu sein
>
> und wollte einen günstigen Rentnertarif verkaufen. Angeblich wurde man
> bereits angeschrieben und hat nicht reagiert. Gleich zu Beginn wollte
> er die Telekom Kundennummer und das Geburtsdatum, das wäre für die
> weitere Beratung unbedingt nötig. Irgend ein Betrüger der leider kaum
> zu fassen ist.
>
> Der zweite war tatsächlich von der deutschen Telekom, Aufhänger des
> Anrufes war ein abgemeldetes Zusatzgerät.
>
> Er erzählte, dass die alten Tarife alle auslaufen und die
> Telefonanschlüsse seites der Telekom abgeschaltet werden, wenn man
> nicht auf einen neuen Tarif umstellt.
>
> Unseriöses Verhalten der Telekom durfte ich auch am eigenen Leib
> verspüren, ein Werber wollte mir ein Zusatpaket andrehen, im Laufe des
> Gesprächs habe ich es nicht nur abgelehnt, sondern auch deutlich
> gemacht, dass auf meinen Rechner keine Software dieses herstellers
> kommt. (Symantec).
>
> Dennoch hat er mir das Zusatpaket aufgeschaltet.
>
> Das perfide dabei, es wäre 6 Monate kostenlos gelaufen, manch einer
> merkt es erst wenn es im 7. Moant berechnet ist, da sind dann alle
> Widerspruchsfristen abgelaufen.


Ja, das scheint irgendwie System zu haben. Aber ich frage mich
immernoch, wie es mit dem Widefrrufsrecht aussieht. Der Kunde muß ja
nicht nur die Belehrung auch erhalten haben, sondern der Anbieter muß
dies auch nachweisen können. Reicht hier ein häkchen im CC-Protokoll
wirklich aus? Wenn ja, dann könnten CC-Agenten ja wirklich alles
mögliche fabrizieren.

Ärger mit der Telekom hatte ich auch schon desöfteren. Einmal hatte ich
einen CC-Agenten kurz angebunden abgewimmelt, dieser hat dann mit der
Bemerkung aufgelegt, daß er halt dann meinen Anschluß stillegen würde.

Ein anderes Mal wurde auch mir ein Tarifwechsel mit der Begründung
nahegelegt, man würde Altaccounts deaktivieren. Ich wusste aber, daß das
Blödsinn war.

Mehrere Male waren meine Adressdaten völlig falsch; ich hatte den
Anschluß von meinem verstorbenen Vater übernommen. Über ein Jahr lang
haben die es nicht fertig bekommen, die Adressdaten und Anschrift zu
korrigieren. Muß man eigentlich Rechnungen zahlen, wenn die auf einen
völlig falschen Namen ausgestellt sind? Naja - das war mir egal, sowas
finde ich nur lächerlich und peinlich.

Ein weiterer Anruf kam von der Teleson (sic!), die haben sich als
Tarifabteilung der Telekom (!) ausgegeben und behauptet, die Telekom
würde Kunden mit Alttarifen in kürze an eine Tochterfirma übergeben, und
ich solle mir doch überlegen, auf einen aktuelleren preiswerteren Tarif
umzustellen, ansonsten bliebe alles beim alten. Ich habe mehrmals
nachgefragt, im Namen welcher Firma sie anrufe, immerwieder klang da der
Name "Telekom" durch. Da man mich nach meiner Kundennummer fragte war
ich aber skeptisch und habe selbst bei der Telekom angerufen um die
sache zu klären (es klang ja zugegebenermaßen fast alles glaubwürdig).
Dort war ich dann aber sauer, daß es die nicht im geringsten
interessiert hat, hierin einen Wettbewerbsverstoß zu sehen und zu
ahnden. Seitdem gehe ich davon aus, daß die alle Dreck am Stecken haben.
Vorher war ich naiv genug zu glauben, daß zumindest die Telekom als
größtes Unternehmen solche Sperenzien nicht notwendig hat, aber
mittlerweile weiß ich es besser...


Viele Grüße,
Andreas

Andreas Born

unread,
Dec 22, 2008, 6:59:56 AM12/22/08
to
Bernhard Muenzer wrote:
>> Andreas Born schrieb:
>>> Frage an die Experten: Hilft hier evtl. weiter, daß man keine
>>> Widerrufsbelehrung erhalten hat?
>>
>> Der Anbieter könnte sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 berufen.
>
> Gemeint ist natürlich § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Dazu hatte ich aber mal gelesen, daß ein solcher Ausschluß des
Widerrufsrechts a) die explizite Zustimmung des Verbrauchers erfordert
(steht ja auch dort) und b) nicht wirksam ist, wenn es in den AGB
enthalten ist. Ist das korrekt?

a) müsste ja dann eigentlich der Anbieter nachweisen können. Würde
hierzu ein Häkchen im Gesprächsskript des CC-Agenten als Nachweis
ausreichen? Kann ich mir fast nicht vorstellen.


Viele Grüße,
Andreas

Andreas Born

unread,
Dec 22, 2008, 7:00:20 AM12/22/08
to
Dieter Wilhelm wrote:

> Eine Widerrufsbelehrung habe ich per Mail erhalten - aber erst gestern
> gelesen.

Das ist schlecht. :)

> Dem Gesprächsmitschnitt habe ich zugestimmt.

Tue ich grundsätzlich nicht. Wenn überhaupt, dann wird sowas gegen Dich
verwendet.

Im Gegenteil, ich baue derzeit ein System auf, bei dem ich ein
"Gespräch" per Knopfdruck auf ein Sprach-System umschalten kann.
Seltsame Anrufe (u.a. solche mit unterdrückter Rufnummer oder mit CLIP
no screening) werden automatisch umgeleitet. Der Anrufer kommt nur dann
zu mir zurück, wenn er einer Aufzeichnung zustimmt und eine explizite
Identifikation angibt. Ansonsten fährt er gegen den AB.

Ein Vorteil: Ich brauche garnicht mehr auf CC-Anrufe antworten und
abwimmeln, Knopfdruck reicht. (Trillerpfeife und andere Auswüchse sind
mir persönlich zuwider, außerdem schadet es nicht, wenn die CC-Agenten
Zeit investieren müssen, und währenddessen keinen anderen belästigen
können.)

> Da ich nicht der Anschlussinhaber bin (es ist meine Lebensgefährtin),
> musste ich explizid die Frage mit JA beantworten, ob ich in ihrem
> Sinne und mit ihrer Zustimmung handele.
>
> Ich befürchte, daß 1und1 rechtlich alles korrekt gemacht hat. Hab
> heute mit einem Bekannten gesprochen, der erst Powerseller war und nun
> Mitarbeiter ist. Zitat - So auf Dummenfang gehe ich auch. Ich sehe
> doch, ob Du Dich bei Maxdome schon mal eingeloggt hast - da kann ich
> Dir gerne erzählen, daß der Vorgang erst mit diesem Einloggen beginnt.
> Hauptsache, Du sagst JA...

Ist trotzdem gelogen und eigentlich Betrug im Sinne des StGB (hier:
Bereicherung durch Vortäuschung falscher Tatsachen).

Blöd ist nur, daß Du das nicht beweisen kannst. Es sei denn, Du bekommst
den Gesprächsmitschnitt... Oder das Gericht verlangt die Herausgabe
desselben.

> Einzig mein wiederholtes Nachfragen, ob ich - wenn ich nichts mache
> auch keine Veränderung an meinem Vertrag erfolgt - lässt mich etwas
> hoffen.
>
> Schade, daß ich reingefallen bin. Ich kann jetzt schon sagen, daß
> dadurch das Vertrauen in durchaus seriöse Telefonaktionen nicht mehr
> existiert.

Eine Lernphase, die jeder irgendwann durchmacht... ;-)

> Mal sehen, was 1und1 antwortet.

Drohe denen einfach ordentlich, ich vermute mal die werden es im
Zweifelsfall lieber nicht drauf ankommen lassen.


Viele Grüße,
Andreas

Andreas Born

unread,
Dec 22, 2008, 7:00:26 AM12/22/08
to
Kurt Guenter wrote:
> "Andreas Born" <Andrea...@gmx.de> schrieb:
>>Dementsprechend überrascht war ich, als ich plötzlich eine Rechnung
>>erhielt und der Betrag von meinem Konto abgebucht wurde (2007 hatte
>>ich per Lastschrift bezahlt, daher hatten die meine Bankdaten).
>
> warum bist Du so feige und erstattest keine Anzeige?

Weil ich meine Aussage nie hätte beweisen können.
D.h. daß ich eben nicht JA gesagt habe; der Kontozugriff war ja ggf.
durch die ältere bestehende Einzugsermächtigung gedeckt. (Oder doch
nicht?)

Zudem wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, daß sowas bei 1&1
häufiger vorkommt. Hätte ich das gewusst, hätte ich sicher auch anders
reagiert.

> Nur so ist den Gaunern beizukommen. Hier steht gerade ein
> Freenet-Callcenter-Agent vor Gericht, der dem Kunden einen
> DSL-Anschluss verpasst hat ohne dass der das wollte.

Aha!? Ich ging immer davon aus, daß solche Strafanzeigen in der Regel
eingestellt werden, aber das ist wohl doch nicht der Fall?

Leider bringt es wenig, wenn die CC-Agenten dafür geradestehen müssen,
das beauftragende Unternehmen sollte eigentlich die Verantwortung
tragen. Zumindest, wenn die CC-Mitarbeiter ein Erfolgshonorar bekommen.

>>Die teure Telefon-Hotline war ich nicht bereit anzurufen,
>
> die nächste Polizeidienststelle ist gratis.

:-)


Viele Grüße,
Andreas


Bernhard Muenzer

unread,
Dec 22, 2008, 7:52:30 AM12/22/08
to
On 22 Dez., 12:59, "Andreas Born" <Andreas.B...@gmx.de> wrote:
> Bernhard Muenzer wrote:
> >> Andreas Born schrieb:
> >>> Frage an die Experten: Hilft hier evtl. weiter, daß man keine
> >>> Widerrufsbelehrung erhalten hat?
>
> >> Der Anbieter könnte sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 berufen.
>
> > Gemeint ist natürlich § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB.
>
> Dazu hatte ich aber mal gelesen, daß ein solcher Ausschluß des
> Widerrufsrechts a) die explizite Zustimmung des Verbrauchers erfordert
> (steht ja auch dort)

Nein, das steht nicht da.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer mit der
Dienstleisting mit expliziter Zustimmung des Verbrauchers begonnen
hat.

Das kann beispielsweise der erste Login, das erste Telefongespräch
etc. sein.

> und b) nicht wirksam ist, wenn es in den AGB
> enthalten ist. Ist das korrekt?

Nein.

Im Fall von § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB muss nirgends ein Hinweis auf ein
Widerrufsrecht sein.

> a) müsste ja dann eigentlich der Anbieter nachweisen können.

Der Anbieter müsste das Login in Maxdome nachweisen (falls dies
überhaupt strittig wäre).

Holger Pollmann

unread,
Dec 22, 2008, 8:16:32 AM12/22/08
to
"Andreas Born" <Andrea...@gmx.de> schrieb:

>> Gemeint ist natürlich § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB.
>
> Dazu hatte ich aber mal gelesen, daß ein solcher Ausschluß des
> Widerrufsrechts a) die explizite Zustimmung des Verbrauchers erfordert
> (steht ja auch dort)

Es ist erforderlich, daß der Unternehmer auf Wunsch des Verbrauchers
sofort mit der Ausführung beginnt. Es ist NICHT etwa erforderlich, daß man
einen Verzicht auf das Widerrufsrecht erklärt oder dergleichen. Und auch
die Zustimmung zur sofortigen Ausführung kann von Anbieterseite vorgegeben
werden.

> und b) nicht wirksam ist, wenn es in den AGB enthalten ist. Ist das
> korrekt?

Letzteres ist umstritten.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür, daß
die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

Kurt Guenter

unread,
Dec 22, 2008, 2:14:01 PM12/22/08
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb:

>Das perfide dabei, es wäre 6 Monate kostenlos gelaufen, manch einer
>merkt es erst wenn es im 7. Moant berechnet ist, da sind dann alle
>Widerspruchsfristen abgelaufen.

welche Widerrufrist?

Kein Auftrag, keine Belehrung, keine Frist!

>Meist auch umsonst in solchen Fällen.

nö.


Kurt Guenter

unread,
Dec 22, 2008, 2:18:14 PM12/22/08
to
"Andreas Born" <Andrea...@gmx.de> schrieb:

>Weil ich meine Aussage nie hätte beweisen können.

du musst nix beweisen. Du hast den Beweis der unberechtigten
Abbuchung.

Das CallCenter muss beweisen, dass ein Vertrag vorliegt.

>Aha!? Ich ging immer davon aus, daß solche Strafanzeigen in der Regel
>eingestellt werden, aber das ist wohl doch nicht der Fall?

nö. Und meist macht es auch die Menge. Wenn schon 99 vorliegen, fehlt
genau deine 100ste. Erst über 100 Anzeigen haben Arcor veranlasst,
ihrer Vertriebsfirma zu kündigen.

>Leider bringt es wenig, wenn die CC-Agenten dafür geradestehen müssen,
>das beauftragende Unternehmen sollte eigentlich die Verantwortung

och, bei dem Freenet-Verfahren wird gerade geprüft, inwieweit die
Weisungen von Vorgesetzen kamen.


Harald Hengel

unread,
Dec 23, 2008, 12:22:11 AM12/23/08
to
Andreas Born schrieb:

> Nennt sich "CLIP no screening". Was für ein Schwachsinn, daß es
> sowas überhaupt gibt.

Das ist kein Schwachsinn, es ist ausgesprochen sinnvoll.
Wenn der Sachbearbeiter eines Unternehmens einen Kundne anruft macht
es durchaus Sinn, dass nicht seine Nummer verbrannt wird, sondern je
nach Firmenphilosophie 0800, 0900, 0180 doer einfach die
Festnetznetznummer der Telefonzentrale.

> Man sollte nur noch Telefone kaufen, bei
> denen man einstellen kann, ob man die "echte" oder "falsche" CLIP
> sehen möchte.

Telefone sollten grundsätzlich in der Lage sein beides anzuzeigen.

> Und die mißbräuchliche Übertragung einer fremden CLIP sollte unter
> Strafe gestellt werden. (Wenn es das nicht bereits ist?)

Das Problem ist, dass die vorhandene Technik kaum erlaubt die Sünder
dingfest zu machen.
Wir haben zwar eine Vorratsdatenspeicherung, nur für solche Lappalien
bekommst du keinen Zugriff.

>> Das perfide dabei, es wäre 6 Monate kostenlos gelaufen, manch einer
>> merkt es erst wenn es im 7. Moant berechnet ist, da sind dann alle
>> Widerspruchsfristen abgelaufen.
>
>
> Ja, das scheint irgendwie System zu haben. Aber ich frage mich
> immernoch, wie es mit dem Widefrrufsrecht aussieht. Der Kunde muß ja
> nicht nur die Belehrung auch erhalten haben, sondern der Anbieter
> muß dies auch nachweisen können.

Du hast kein Widerrufsrecht wenn mit der Leistung auf deinen Wunsch
begonnen wurde.
Das ist ja der große Unsinn im Widerrufsrecht und wird von den
Telekomikern ausgenutzt.
"Sollen wir machen", "Ja". Kein Widerrufsrecht, keine
Belehrungspflicht.
Das erste wäre ja noch Ok, wenn für das 2. Pflicht wäre über das damit
verwirkte Widerrufsrecht aufzuklären.

> Reicht hier ein häkchen im
> CC-Protokoll wirklich aus? Wenn ja, dann könnten CC-Agenten ja
> wirklich alles mögliche fabrizieren.

Am Ende ist es eine Beweisfrage.
Sie können und sie tun.

> Ärger mit der Telekom hatte ich auch schon desöfteren. Einmal hatte
> ich einen CC-Agenten kurz angebunden abgewimmelt, dieser hat dann
> mit der Bemerkung aufgelegt, daß er halt dann meinen Anschluß
> stillegen würde.

Ja, so ähnlich lief es bei meiner Mutter, weil sie sich nicht auf das
telefonische Angebot einlassen wollte.

[...]


> Seitdem gehe ich
> davon aus, daß die alle Dreck am Stecken haben. Vorher war ich naiv
> genug zu glauben, daß zumindest die Telekom als größtes Unternehmen
> solche Sperenzien nicht notwendig hat, aber mittlerweile weiß ich
> es besser...

Ja leider, die Telekom hat sich auf das Niveau der niederen Anbieter
herabgesenkt.
Und alle halten still, weil sie alle mit schmutzigen abmahnfähigen
Methoden arbeiten.

Harald Hengel

unread,
Dec 23, 2008, 12:26:33 AM12/23/08
to
Andreas Born schrieb:

> Dieter Wilhelm wrote:
>
>> Eine Widerrufsbelehrung habe ich per Mail erhalten - aber erst
>> gestern gelesen.
>
> Das ist schlecht. :)

Warum.
Die Widerrufsbelehrung muss auf Papier vorliegen, hier ist die
Recthsprechung eindeutig.

Harald Hengel

unread,
Dec 23, 2008, 12:23:50 AM12/23/08
to
Kurt Guenter schrieb:

Seit wann gibt es ein Widerrufsrecht wenn auf Kundenwunsch mit der
Ausführung sofort begonnen wird?

Kurt Guenter

unread,
Dec 23, 2008, 2:28:51 PM12/23/08
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb:

>Die Widerrufsbelehrung muss auf Papier vorliegen,

verbreite keinen Blödsinn!

Textform != Papier


Harald Hengel

unread,
Dec 24, 2008, 4:20:19 PM12/24/08
to
Kurt Guenter schrieb:

Das haben Richter anders gesehen.

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