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Zustellungsurkunde: Pflichten bei falscher Zustellung.

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Harald Hengel

unread,
Apr 10, 2011, 6:07:36 PM4/10/11
to
Ich habe jetzt zum 2. Mal eine Zustellung für eine sogenannte "Förmlihe
Zustellung" für eine fremde Person erhalten.

Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.
Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
Vermerk wieder eingeworfen.
Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A
c/o meinName.

Was mache ich damit?
Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
Vermerk wieder einzuwerfen.

Die Mitteilung, dass die Person bei mir nicht erreichbar ist wird
offensichtlich ignoriert.
Eine Emailadresse hat das Gericht nicht, bzw. gibt es nicht.für solche
Mitteilungen.

Nichts machen, wegwerfen?
In den Brieflkasten mit Vermerk?
Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen sein
kann.
Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt wurde.

Welche Pflichtverletzung hat das gericht gemacht, indem es meine
Mitteilung ignoriert hat?

Harald

Maríno Kalenko

unread,
Apr 11, 2011, 2:32:03 AM4/11/11
to
"Harald Hengel" schrieb

> Nichts machen, wegwerfen?
> In den Brieflkasten mit Vermerk?
> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen sein
> kann.
> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt wurde.

Du unterliegt keinen besonderen Pflichten. Du wärst einfach nur ein netter
Kerl, wenn Du das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" erneut an
das Gericht zurückgehen lässt oder einfach mal dort anrufst.


gUnther nanonüm

unread,
Apr 11, 2011, 4:15:54 AM4/11/11
to

"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4da22dc4$1$6880$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...

> Ich habe jetzt zum 2. Mal eine Zustellung für eine sogenannte "Förmlihe
> Zustellung" für eine fremde Person erhalten.

Hi,
aber nicht am selben Tag, vermute ich?

>
> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.
> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
> Vermerk wieder eingeworfen.
> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A c/o
> meinName.

Da wirds aber langsam Zeit, daß Du aufwachst.

>
> Was mache ich damit?
> Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
> Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
> Vermerk wieder einzuwerfen.

Anrufen geht nicht, weil...?
Zettel am Briefkasten "Lieber Gerichtspräsident, die Person A bzwse B wohnt
hier nicht" geht nicht, weil...?

>
> Die Mitteilung, dass die Person bei mir nicht erreichbar ist wird
> offensichtlich ignoriert.

Oder das Gericht liest seine Post erst nach der Winterpause...nächsten
Winter.

> Eine Emailadresse hat das Gericht nicht, bzw. gibt es nicht.für solche
> Mitteilungen.

Oder die ist wegen Spam eh verstopft.

>
> Nichts machen, wegwerfen?

Da offenbar inzwischen Dein Name draufsteht, wäre das zumindestens
fahrlässig. Nachher war das die letztmalige Aufforderung zur
Erbenfeststellung des Onkels aus Palumba....

> In den Brieflkasten mit Vermerk?

Ist jedenfalls bei falscher Zustellung die "normale" Lösung. Empfänger
unbekannt, zurück an Absender...aber das wär wohl zu einfach gewesen.

> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen sein
> kann.

Klar, die Pestboten sind ja inzwischen gesetzlich verpflichtet, ihre
Zustellzeiten einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung wird der Pestbote auf seinen
Drahtesel genagelt und mit dem Stempelautomaten erschlagen...

In unserer Gegend scheint das Gesetz noch nicht zu greifen, ich hab erst
kürzlich dreimal an einem Vormittag einen Gelbling an meinem Postkasten
gehört. Dazu kam dann noch ein Hermling oder so, Post ohne Marke halt...

> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt wurde.

Was sehr für eine Zustellung mit Boten, etwa den Gelben spricht...

>
> Welche Pflichtverletzung hat das gericht gemacht, indem es meine
> Mitteilung ignoriert hat?

Naseboren? Sesselpupsen? Wer heutzutage eine "sinnvolle Reaktion" von
Gerichts wegen innert 4 Wochen erwartet aufgrund eines vermutlich ähnlich
wirren Anschreibens wie das Posting hier, ist zumindest wundergläubig.

--
mfg,
gUnther


Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 4:16:54 AM4/11/11
to

Quatsch. Ob der OP will oder nicht: irgendjemand möchte ihn verklagen
oder ggf. sogar anklagen (was aus dem Az ersichtlich wäre).

Normalfall wäre die Zustellung eines Mahnbescheides.

Da hilft kein Gelalle hier in der Gruppe, da muss er schon schriftlich
und zwar per klassischem Brief (ggf.per beigefügten Formular) gegenüber
dem Gericht aktiv werden. Sonst hat er erst richtig Prassel.

mfg
bjk

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 11, 2011, 4:39:57 AM4/11/11
to

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> Da hilft kein Gelalle hier in der Gruppe, da muss er schon schriftlich und
> zwar per klassischem Brief (ggf.per beigefügten Formular)
> gegenüber dem Gericht aktiv werden. Sonst hat er erst richtig
> Prassel.

De rätst dem OP also allen Ernstes, den nicht an ihn gerichteten Brief
zu öffnen?

W.


Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 4:59:48 AM4/11/11
to
Zitat aus dem OP-Beitrag:

> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.

> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
> Vermerk wieder eingeworfen.
> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A
> c/o meinName.
>

Reaktion zu 1: da hat jemand, von dem der OP behauptet ihn nicht zu
kennen, die Anschrift des OP als seine angegeben,

oder

an der Anschrift stimmt was nicht

Reaktion zu 2: inzwischen hat jemand, z.B. der Antragsteller des
Mahnbescheides herausgefunden, das unter der Anschrift der OP gemeldet ist.

Daher mein Hinweis auf das Az, das auf dem zugestellten Umschlag steht.

Jetzt kann sich der OP entscheiden, ob er die Fiktion aufrechterhält,
dass er die Person, an die das Schreiben gerichtet ist nicht kennt oder
ob er der Person das Schreiben weitergibt oder ob er dem Gericht die
tatsächliche Anschrift der Person mitteilt.

Was spricht dagegen, dem Gericht schriftlich per Brief mittzuteilen,
dass er die Person nicht kennt, der Brief also falsch adressiert ist?


Mal eine Spekulation: so wie der OP sich hier ausdrückt, hat er was zu
verbergen und möchte deswegen keine auf ihn zurückzuführende Mitteilung
machen.

mfg
bjk

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 5:03:21 AM4/11/11
to
Am 11.04.2011 10:39, schrieb Wolf Stringhammer:
>
> "Bernd J. Kaup" schrieb:

snip

>
> De rätst dem OP also allen Ernstes, den nicht an ihn

du kannst dir vorstellen, dass ich nicht glaube, dass der Brief nicht an
ihn gerichtet ist.

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 11, 2011, 5:31:14 AM4/11/11
to
"Bernd J. Kaup" schrieb:

>>> Da hilft kein Gelalle hier in der Gruppe, da muss er schon schriftlich
>>> und zwar per klassischem Brief (ggf.per beigefügten Formular)
>>> gegenüber dem Gericht aktiv werden. Sonst hat er erst richtig
>>> Prassel.
>>
>> De rätst dem OP also allen Ernstes, den nicht an ihn gerichteten Brief
>> zu öffnen?
>

> Was spricht dagegen, dem Gericht schriftlich per Brief mittzuteilen, dass
> er die Person nicht kennt, der Brief also falsch adressiert ist?

Nichts.

Du schriebst aber auch: "ggf.per beigefügten Formular". An das Formular
kommt man aber nur, wenn man den Brief öffnet. Darauf bezog sich meine
Frage.

> Mal eine Spekulation: so wie der OP sich hier ausdrückt, hat er was zu

> verbergen und möchte deswegen keine auf ihn zurückzuführende Mit-
> teilung machen.

Hier in der Gruppe werden doch selbst die abstrusesten Fälle als Grund-
lage für eine (noch so realitätsferne) Dikussion genommen. Schließlich er-
folgt ja keine Beratung!

Im vorliegenden Fall ist die Lage doch klar: Der Brief ist nicht an den OP
adressiert, also kann er ihn ignorieren oder freundlicherweise das Gericht
informieren. (Vielleicht sogar "tunlichst", um späteren Ärger zu vermeiden,
der ggf. noch aus der Verwechselung entstehen könnte.)

(In Klammern: Sollte der OP alledings den Verdacht hegen, dass der Brief
doch an seine Person gerichtet ist, weil er etwa unter einem gefakten Namen
eine Bestellung aufgegeben hat, dann wäre ihm ggf. zu raten, mehr zu unter-
nehmen, um etwa die Strafe in einem späteren Strafverfahren zu begrenzen.)

W.

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 11, 2011, 5:29:23 AM4/11/11
to

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> du kannst dir vorstellen, dass ich nicht glaube, dass der Brief nicht an
> ihn gerichtet ist.

Du denkst nur an das Böse im Menschen!

W.


Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 5:55:16 AM4/11/11
to

ich mache seit 1974 beruflich das Aufräumen der Trümmer, die
Schlechtigkeiten im Leben hinterlassen.
mfg
bjk

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:47:21 AM4/11/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

>> De rätst dem OP also allen Ernstes, den nicht an ihn
>
> du kannst dir vorstellen, dass ich nicht glaube, dass der Brief nicht
> an ihn gerichtet ist.

Und warum ist meine Name als c/o angegeben?

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:21:16 AM4/11/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

>> Du unterliegt keinen besonderen Pflichten. Du wärst einfach nur ein
>> netter Kerl, wenn Du das Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger
>> unbekannt" erneut an das Gericht zurückgehen lässt oder einfach mal
>> dort anrufst.
>
> Quatsch. Ob der OP will oder nicht: irgendjemand möchte ihn verklagen
> oder ggf. sogar anklagen (was aus dem Az ersichtlich wäre).

Nein, das Schreiben geht ja nicht an mich, sondern an eine andere Person
von der man annimmt sie wäre unter meiner Adresse erreichbar.

> Normalfall wäre die Zustellung eines Mahnbescheides.

Gerichte stellen nur Mahnbescheide zu?
Sorry, der Normalfall ist, dass es eirgendwelchen Inhalt hat.
Das kann eine Vorladung als Zeuge sein, die kommt aber wohl meist mit
normaler Post.
Es kann ein Urteil sein, eine Ladung zum Haftantritt, eine Ladung zu
einem Prozess und vieles mehr.

> Da hilft kein Gelalle hier in der Gruppe,

Dein Gelalle hilft sicher nicht.

> da muss er schon schriftlich
> und zwar per klassischem Brief (ggf.per beigefügten Formular)
> gegenüber dem Gericht aktiv werden. Sonst hat er erst richtig Prassel.

Deine Lese- und Verständnisschwäche ist schon sehr ausgeprägt, ich
empfehle dir eine geeignete Behandlung.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 8:01:00 AM4/11/11
to
gUnther nanonüm schrieb:

>> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
>> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.
>> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
>> Vermerk wieder eingeworfen.
>> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person
>> A c/o meinName.
>
> Da wirds aber langsam Zeit, daß Du aufwachst.

Ach?
Kannst du das begründen?
Ich bekomme Post für Fremde und habe keine Lust für das Gericht den
Lakaien zu spielen.

>> Was mache ich damit?
>> Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
>> Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
>> Vermerk wieder einzuwerfen.
>
> Anrufen geht nicht, weil...?

Da ist keine Telefonnummer angegeben, vielleicht finde ich eine, wenn
ich den Brief öffne.

> Zettel am Briefkasten "Lieber Gerichtspräsident, die Person A bzwse B
> wohnt hier nicht" geht nicht, weil...?

Wenn soll ich alles angeben, in der Vermutung man könnte auf die Idee
kommen Post für diese Personen bei mir einzuwerfen?

>> Die Mitteilung, dass die Person bei mir nicht erreichbar ist wird
>> offensichtlich ignoriert.
>
> Oder das Gericht liest seine Post erst nach der Winterpause...nächsten
> Winter.

Das ist fast zu vermuten.

>> Eine Emailadresse hat das Gericht nicht, bzw. gibt es nicht.für
>> solche Mitteilungen.
>
> Oder die ist wegen Spam eh verstopft.

Es gibt keine offizielle.

>> Nichts machen, wegwerfen?
>
> Da offenbar inzwischen Dein Name draufsteht, wäre das zumindestens
> fahrlässig.

Das sehe ich auch so.

> Nachher war das die letztmalige Aufforderung zur
> Erbenfeststellung des Onkels aus Palumba....

Mal schnell reinschauen und einen gefälschten Ausweis beschaffen. ;-)

>> In den Brieflkasten mit Vermerk?
>
> Ist jedenfalls bei falscher Zustellung die "normale" Lösung. Empfänger
> unbekannt, zurück an Absender...aber das wär wohl zu einfach gewesen.

Welche Briefdienst wäre den zuständig?
Dier scheint es schwer zu fallen den Sinn von Texten zu erfassen.
Ich schrieb, dass durch einen Gerichtsboten zugestellt wurde.

>> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen
>> sein kann.
>
> Klar, die Pestboten sind ja inzwischen gesetzlich verpflichtet, ihre
> Zustellzeiten einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung wird der Pestbote auf
> seinen Drahtesel genagelt und mit dem Stempelautomaten erschlagen...

Jaja, du bist mal allwissend.
Du meinst der Postbote kommt am späten Nachmittag ein weiteres mal?

> In unserer Gegend scheint das Gesetz noch nicht zu greifen, ich hab
> erst kürzlich dreimal an einem Vormittag einen Gelbling an meinem
> Postkasten gehört. Dazu kam dann noch ein Hermling oder so, Post ohne
> Marke halt...

Ich weiss ausserdem, dass hier AG Briefe üblicherweise per Gerichtsboten
zugestellt werden.

>> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt
>> wurde.
>
> Was sehr für eine Zustellung mit Boten, etwa den Gelben spricht...

Kannst du das begründen?
Wie anders werden Briefe gekennzeichnet die per eigenem Boten zugestellt
werden?

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:46:14 AM4/11/11
to
Wolf Stringhammer schrieb:

> Im vorliegenden Fall ist die Lage doch klar: Der Brief ist nicht an
> den OP adressiert, also kann er ihn ignorieren oder freundlicherweise
> das Gericht informieren.

Kann, bzw. darf ich amtliche Post einfach ignorieren?
Wäre er per Deutsche Post gekommen, ich hätte ihn einfach mit Vermerk in
den nächsten Briefkasten geworfen.
Er ist aber per Gerichtsboten zugestellt worden, beide Male.
Der Gerichtsbote mus meines Erachtens die Verhältnisse kennen, wissen in
welcher Wohung er sich vorübergehend aufgehalten hat.
Dennoch hat er jetzt 2 mal falsch zugestellt, das macht mich ein wenig
sauer.

Im ersten Fall war der c/o ein Untermieter in einer anderen Wohnung, der
zu dem Zeitpunkt hier nicht mehr wohnhaft war.
Eingeworfen hat er aber bei mir und nicht in der anderen Wohnung, da
hätte eine Treppe höher steigen müssen.

Im Zweiten Fall geht an c/o mein Nachname, der Nachname ist aber 3 mal
vorhanden und er *muss* wissen, wo der Betreffende sich vorrübergehnd
aufgehalten hat.
Ausserdem habe ich erfahren, dass derjenige bei dem er einmal gewohnt
hat, dem Gericht bereits vor längerem mitgeteilt hat, dass er dort nicht
mehr wohnt und ebenfalls den Aufenthaltsort mitgeteilt hat.

> (Vielleicht sogar "tunlichst", um späteren
> Ärger zu vermeiden, der ggf. noch aus der Verwechselung entstehen
> könnte.)
> (In Klammern: Sollte der OP alledings den Verdacht hegen, dass der
> Brief doch an seine Person gerichtet ist, weil er etwa unter einem
> gefakten Namen eine Bestellung aufgegeben hat, dann wäre ihm ggf. zu
> raten, mehr zu unter- nehmen, um etwa die Strafe in einem späteren
> Strafverfahren zu begrenzen.)

Ich weiss an wen der Brief gerichtet ist und für mich ist
offensichtlich, dass vom Gericht wider besserem Wissen falsch zugestellt
wird.
Ich habe weder Lust in Porto für die Rücksendung zu investieren nicht
Interesse noch einmal zum Gericht zu laufen um den Brief dort wieder mit
Vermerk einzuwerfen.
Hätte ich im Web eine Emailadresse gefunden, ich hätte es per Email
mitgeteilt.
Ich bin einfach nur auf die Ignoranz.des Gerichts und die aus meiner
Sicht bewusste Fehlzustellung des Gerichtsboten.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:49:20 AM4/11/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> ich mache seit 1974 beruflich das Aufräumen der Trümmer, die
> Schlechtigkeiten im Leben hinterlassen.

Dann fang mal an bei dir selbst aufzuräumen.

Allein die Idee, dass ein AG Brief eine Mahnbescheid sein muss zeigt,
deine stark eingeschränkte Denkfähigkeit.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:48:00 AM4/11/11
to
Wolf Stringhammer schrieb:

Er kann nicht anders als das zu denken, was seinem eigenen Handeln
entpricht.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 7:34:17 AM4/11/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Am 11.04.2011 10:39, schrieb Wolf Stringhammer:

>> De rätst dem OP also allen Ernstes, den nicht an ihn gerichteten
>> Brief zu öffnen?

Scheint so. ;-)

> Zitat aus dem OP-Beitrag:
>
>> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
>> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.

Richtig.

>> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
>> Vermerk wieder eingeworfen.
>> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person
>> A c/o meinName.
>>
>
> Reaktion zu 1: da hat jemand, von dem der OP behauptet ihn nicht zu
> kennen, die Anschrift des OP als seine angegeben,

Bist du wirklich so schwach im Lesen und Verstehen?
Ich habe nie gesagt die Person nicht zu kennen.
Ich habe aber mit der Person nichts zu tun, ich kenne den Aufenthaltsort
nicht, ich kenne aber Leute die mit der Person zu tun haben.

> oder
>
> an der Anschrift stimmt was nicht

Tja, das mit der Anschrift ist so eine Sache.
Hier im Haus wohnen mehre Personen mit gleichem Nachnamen.
Dem Gericht ist bekannt bei wem sich die Person vorübergehend
aufgehalten hat.
Dem Gerichtsboten dürfte auch bekannt sein, wo zumindest der c/o des
Briefes gewohnt hat, wirft es aber bei mir ein, nachdem der Name nicht
mehr an der anderen Wohnung steht.

> Reaktion zu 2: inzwischen hat jemand, z.B. der Antragsteller des
> Mahnbescheides herausgefunden, das unter der Anschrift der OP
> gemeldet ist.

Wie dumm bist du?
Wie kommst du auf einen Mahnbescheid.
En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtgericht.

> Daher mein Hinweis auf das Az, das auf dem zugestellten Umschlag
> steht.

Was soll ich mit dem Az. anfangen?

> Jetzt kann sich der OP entscheiden, ob er die Fiktion aufrechterhält,
> dass er die Person, an die das Schreiben gerichtet ist nicht kennt
> oder ob er der Person das Schreiben weitergibt oder ob er dem Gericht
> die
> tatsächliche Anschrift der Person mitteilt.

Was für ein Schwachsinn.
Ich habe niemls etwas mit der Person zu tun gehabt, sie hat nie bei mir
gewohnt, allerdings vorrübergehend an der gleichen Adresse, aber eben
nicht bei mir.

> Was spricht dagegen, dem Gericht schriftlich per Brief mittzuteilen,
> dass er die Person nicht kennt, der Brief also falsch adressiert ist?

Das habe ich bereits beim erstenmal.
Ich habe aber keine Lust dem Gericht weiter hinterherzulaufen, ich habe
auch keine Lust Porto für die Rücksendung zu investieren, weil die
Mitteilungen ignorieren und weil sie schlampig adressieren, c/o nur
Nachname, was hier auf 3 Leute zutrifft.

> Mal eine Spekulation: so wie der OP sich hier ausdrückt, hat er was zu
> verbergen und möchte deswegen keine auf ihn zurückzuführende
> Mitteilung machen.

Wie merkbefreit bist du eigentlich?

Harald

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 8:46:02 AM4/11/11
to
Am 11.04.2011 13:34, schrieb Harald Hengel:
> Bernd J. Kaup schrieb:
>> Am 11.04.2011 10:39, schrieb Wolf Stringhammer:
>

>
> Was für ein Schwachsinn.
> Ich habe niemls etwas mit der Person zu tun gehabt, sie hat nie bei mir
> gewohnt, allerdings vorrübergehend an der gleichen Adresse, aber eben
> nicht bei mir.

warum sollte sich das Gericht mit deinen Problemen mit deinem Bruder-
Neffen-Sohn-Cousin abgeben?

>
>> Was spricht dagegen, dem Gericht schriftlich per Brief mittzuteilen,
>> dass er die Person nicht kennt, der Brief also falsch adressiert ist?
>
> Das habe ich bereits beim erstenmal.

offenbar nicht

> Ich habe aber keine Lust dem Gericht weiter hinterherzulaufen, ich habe
> auch keine Lust Porto für die Rücksendung zu investieren, weil die
> Mitteilungen ignorieren und weil sie schlampig adressieren, c/o nur
> Nachname, was hier auf 3 Leute zutrifft.

also ist der Brief nicht falsch adressiert, sondern die drei Personen
gleichen Nachnamens im gleichen Haus sind derart zerstritten, dass sich
der Einwurf in den falschen Briefkasten nicht untereinander regeln läßt.

>
>> Mal eine Spekulation: so wie der OP sich hier ausdrückt, hat er was zu
>> verbergen und möchte deswegen keine auf ihn zurückzuführende
>> Mitteilung machen.
>
> Wie merkbefreit bist du eigentlich?

Nachdem du nun selbst zugibst, dass du genau weißt, bei welchem
Namensträger des gleichen Nachnamens die Person gewohnt hat, sogar den
Namen des Empfängers kennst, der vom Briefkasten verschwunden ist, frage
ich mich, warum du hier zunächst schreibst, dass dir davon nichts
bekannt ist und den dreifach im gleichen Haus vorkommenden Nachnamen
einfach unterschägst?

Du brauchst dich nicht zu wundern, wenn demnächst bei dir die Polizei
auftaucht und die dir angeblich unbekannte Person verhaften will, deine
Wohnung durchsucht und dich mitnimmt, wenn du sie so anpöbelst, wie du
das hier gegenüber denjenigen tust, die deine Streitigkeiten mit deinen
Verwandten für grichtsirrelevant halten.

mfg
bjk

leider ist die Einweisung bei den Gruppenkaspern incl. Behandlung mit
Froschpillen etwas in Vergessenheit geraten. Du wärst ein guter Kandidat.

Martin Schoenbeck

unread,
Apr 11, 2011, 9:11:40 AM4/11/11
to
Hallo Bernd,

Bernd J. Kaup schrieb:

> leider ist die Einweisung bei den Gruppenkaspern incl. Behandlung mit
> Froschpillen etwas in Vergessenheit geraten. Du wärst ein guter Kandidat.

Das ist bei Harald ja nicht neu. Aber Du versuchst auch gerade, Dich zu
qualifizieren.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 9:16:28 AM4/11/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

>> Was für ein Schwachsinn.
>> Ich habe niemls etwas mit der Person zu tun gehabt, sie hat nie bei
>> mir gewohnt, allerdings vorrübergehend an der gleichen Adresse, aber
>> eben nicht bei mir.
>
> warum sollte sich das Gericht mit deinen Problemen mit deinem Bruder-
> Neffen-Sohn-Cousin abgeben?

Weil es weder mein Neffe, Sohn oder Cousin, noch ein irgendwie anders
gearteter Verwandter ist.

Verstehe ich deine Frage richtig?
"Warum sollte das Gericht sich um eine korrekte Zustellung kümmern?"

>> Das habe ich bereits beim erstenmal.
>
> offenbar nicht

Du weisst was ich geschrieben habe?

>> Ich habe aber keine Lust dem Gericht weiter hinterherzulaufen, ich
>> habe auch keine Lust Porto für die Rücksendung zu investieren, weil
>> die Mitteilungen ignorieren und weil sie schlampig adressieren, c/o
>> nur Nachname, was hier auf 3 Leute zutrifft.
>
> also ist der Brief nicht falsch adressiert, sondern die drei Personen
> gleichen Nachnamens im gleichen Haus sind derart zerstritten, dass
> sich der Einwurf in den falschen Briefkasten nicht untereinander
> regeln läßt.

Ist sinnentnehmendes Lesen so schwer für dich.
Die Person wohnt seit geraumer Zeit nicht mehr hier.
Wem also sollte ich den Brief übergeben?

>>> Mal eine Spekulation: so wie der OP sich hier ausdrückt, hat er was
>>> zu verbergen und möchte deswegen keine auf ihn zurückzuführende
>>> Mitteilung machen.
>>
>> Wie merkbefreit bist du eigentlich?
>
> Nachdem du nun selbst zugibst, dass du genau weißt, bei welchem
> Namensträger des gleichen Nachnamens die Person gewohnt hat, sogar den
> Namen des Empfängers kennst, der vom Briefkasten verschwunden ist,

Was sollen deine falschen Unterstellungen.

> frage ich mich, warum du hier zunächst schreibst, dass dir davon
> nichts bekannt ist und den dreifach im gleichen Haus vorkommenden
> Nachnamen einfach unterschägst?

Was ändert es?
Die Person wohnt hier nicht mehr.
Der Brief ist falsch adressiert und wäre bei jedem anderen auch falsch.

> Du brauchst dich nicht zu wundern, wenn demnächst bei dir die Polizei
> auftaucht und die dir angeblich unbekannte Person verhaften will,

Von unbekannt habe ich nie geredet.

> deine Wohnung durchsucht und dich mitnimmt, wenn du sie so anpöbelst,
> wie du das hier gegenüber denjenigen tust, die deine Streitigkeiten
> mit deinen Verwandten für grichtsirrelevant halten.

Versuche es einmal mit sinnentnehmendem lesen.
Deine Unterstellungen sind unterträglich, die alle jegelicher Grundlage
entbehren.

> leider ist die Einweisung bei den Gruppenkaspern incl. Behandlung mit
> Froschpillen etwas in Vergessenheit geraten. Du wärst ein guter
> Kandidat.

Das ist die passende Gruppe für dich.

Harald

Mario

unread,
Apr 11, 2011, 10:02:14 AM4/11/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Ich habe jetzt zum 2. Mal eine Zustellung für eine sogenannte
> "Förmlihe Zustellung" für eine fremde Person erhalten.
>
> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.
> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
> Vermerk wieder eingeworfen.
> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A
> c/o meinName.

vielleicht ist die Person bei dir als Untermiedte gemeldet, und du
weisst nichts davon.
Sowas ist mir auch schon passiert, hat sich jemand bei mir als
Untermieter angemeldet hat, wobei meine Unterschrift gefälscht wurde.
Sowas geht leider :-( ist schon ein paar Jahre her, weiss nicht ob sowas
heute noch möglich ist

Ciao Mario

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 10:16:30 AM4/11/11
to
Mario schrieb:

>> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wieder ein Brief bei mir. An Person


>> A c/o meinName.
>
> vielleicht ist die Person bei dir als Untermiedte gemeldet, und du
> weisst nichts davon.

Theoretisch ist es denkbar, praktisch glaube ich nicht dran, zumal nur
auf c/o Nachname adressiert wurde, also 3 Empfänger infrage kommen.
Von denen ist nach Faktenlage keiner zuständig.

> Sowas ist mir auch schon passiert, hat sich jemand bei mir als
> Untermieter angemeldet hat, wobei meine Unterschrift gefälscht wurde.
> Sowas geht leider :-( ist schon ein paar Jahre her, weiss nicht ob
> sowas heute noch möglich ist

Das dürfte auch heute kein Problem sein.

Harald

Christopher Creutzig

unread,
Apr 11, 2011, 11:31:14 AM4/11/11
to
On 4/11/11 1:34 PM, Harald Hengel wrote:

> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtgericht.

Sondern?

--
Argumente müssen nicht neu sein, nur gut und richtig.
(Herbert Nowak in de.soc.netzkultur)

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 11, 2011, 2:14:03 PM4/11/11
to
Am 11.04.2011 15:11, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Bernd,
>
> Bernd J. Kaup schrieb:
>
>> leider ist die Einweisung bei den Gruppenkaspern incl. Behandlung mit
>> Froschpillen etwas in Vergessenheit geraten. Du wärst ein guter Kandidat.
>
> Das ist bei Harald ja nicht neu. Aber Du versuchst auch gerade, Dich zu
> qualifizieren.
>
> Gruß Martin


ich bin qualifiziert,

Ansonsten: ich schlage mal vor ne neue Tüte Popcorn anzubrechen.
mfg
bjk

gUnther nanonüm

unread,
Apr 11, 2011, 3:31:42 PM4/11/11
to

"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4da2f076$1$6877$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...

> Kannst du das begründen?
> Ich bekomme Post für Fremde und habe keine Lust für das Gericht den
> Lakaien zu spielen.

Hi,
wenn der Schaden angerichtet ist, wird der "Freund" sich ev. freundlich an
Dich wenden. Sollte ihm das Millionenerbe aus Palumbien entgangen sein, wird
er Dich vom Marsupilami erwürgen lassen.


>
> Da ist keine Telefonnummer angegeben, vielleicht finde ich eine, wenn ich
> den Brief öffne.
>

Vielleicht hat das Gericht ja auch eine in den Gelben Seiten stehen.


>> Zettel am Briefkasten "Lieber Gerichtspräsident, die Person A bzwse B
>> wohnt hier nicht" geht nicht, weil...?
>
> Wenn soll ich alles angeben, in der Vermutung man könnte auf die Idee
> kommen Post für diese Personen bei mir einzuwerfen?

Tja, das wird Dir überlassen. Konstruiere eine Maschine, die mit minimalsten
Mitteln größtmögliche Scherereien verursacht, und erspare uns Dein Geschrei,
wenn Du Erfolg hast...

>
>>> Die Mitteilung, dass die Person bei mir nicht erreichbar ist wird
>>> offensichtlich ignoriert.
>>
>> Oder das Gericht liest seine Post erst nach der Winterpause...nächsten
>> Winter.
>
> Das ist fast zu vermuten.

Das kann jedenfalls passieren. Sogar im selben Gericht gibt es Zeitschleifen
und Wunderbares genug. Eine Sache wird beendet, während eine Gleichartige,
die Jahre vorher begann, immer noch nicht "eingestellt" wurde. Warum? Das
Gericht weiß es auch nicht.

>
>>> Eine Emailadresse hat das Gericht nicht, bzw. gibt es nicht.für
>>> solche Mitteilungen.
>>
>> Oder die ist wegen Spam eh verstopft.
>
> Es gibt keine offizielle.

Ruf den Pförtner an und frage nach. Wimre hatte das AG zeitweise eine der
Art Richt...@AG-Stadt.de, damit erreichte man aber nicht den Richter,
sondern seinen "Bereich".

>
>>> Nichts machen, wegwerfen?
>>
>> Da offenbar inzwischen Dein Name draufsteht, wäre das zumindestens
>> fahrlässig.
>
> Das sehe ich auch so.
>
>> Nachher war das die letztmalige Aufforderung zur
>> Erbenfeststellung des Onkels aus Palumba....
>
> Mal schnell reinschauen und einen gefälschten Ausweis beschaffen. ;-)
>
>>> In den Brieflkasten mit Vermerk?
>>
>> Ist jedenfalls bei falscher Zustellung die "normale" Lösung. Empfänger
>> unbekannt, zurück an Absender...aber das wär wohl zu einfach gewesen.
>
> Welche Briefdienst wäre den zuständig?
> Dier scheint es schwer zu fallen den Sinn von Texten zu erfassen.
> Ich schrieb, dass durch einen Gerichtsboten zugestellt wurde.

Egal, der Postkasten ist gelb...

>
>>> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen
>>> sein kann.
>>
>> Klar, die Pestboten sind ja inzwischen gesetzlich verpflichtet, ihre
>> Zustellzeiten einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung wird der Pestbote auf
>> seinen Drahtesel genagelt und mit dem Stempelautomaten erschlagen...
>
> Jaja, du bist mal allwissend.
> Du meinst der Postbote kommt am späten Nachmittag ein weiteres mal?

Boten kommen und gehen, ihr "System", sofern da eines ist, wird nur Helden
und Engeln offenbar, der Sterbliche aber staunt und ärgert sich...

>
>> In unserer Gegend scheint das Gesetz noch nicht zu greifen, ich hab
>> erst kürzlich dreimal an einem Vormittag einen Gelbling an meinem
>> Postkasten gehört. Dazu kam dann noch ein Hermling oder so, Post ohne
>> Marke halt...
>
> Ich weiss ausserdem, dass hier AG Briefe üblicherweise per Gerichtsboten
> zugestellt werden.

Durchaus möglich. Dennoch, riskiere ein "Antwort" und "zurück an AG"
draufzumalen...

>
>>> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt
>>> wurde.
>>
>> Was sehr für eine Zustellung mit Boten, etwa den Gelben spricht...
>
> Kannst du das begründen?
> Wie anders werden Briefe gekennzeichnet die per eigenem Boten zugestellt
> werden?

Meist mit Werbung. Aber nicht immer, gelegentlich ists auch eine unsichtbare
Kennung in Strichcode. Hatte mal eine mit "Braille"-Markierungen am Rand.
Sehr tricky...sah aus wie ne Perforierung, war aber irgendein Zustellcode.
Naja, ist was her...

--
mfg,
gUnther


Bastian Völker

unread,
Apr 11, 2011, 6:21:29 PM4/11/11
to
Hallo!

Am 11.04.2011 13:34, schrieb Harald Hengel:

> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtgericht.

Doch, sicher, sogar ohne Ausnahme.

Gruß
Bastian

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 6:29:10 PM4/11/11
to
gUnther nanonüm schrieb:

>> Welche Briefdienst wäre den zuständig?
>> Dier scheint es schwer zu fallen den Sinn von Texten zu erfassen.
>> Ich schrieb, dass durch einen Gerichtsboten zugestellt wurde.
>
> Egal, der Postkasten ist gelb...

Egal?
Ok, ich werf den in ein Taxi ein, oder gebe es beim Stadtkurier ab oder
wäre PIN besser?

Ich halte es kaum für richtig, diesen Brief "irgendeinem" Fremden zu
übergeben, der nichts damit zu tun hat.
Ich könnte ihn auch dort einwerfen, wo die betreffende Person zeitweise
genächtigt hat oder einfach auf die Strasse legen oder oder. oder
.............

Ich denke aber, dass keiner der Wege korrekt ist.
Eine Einwurf in den Briefkasten der Post ebenso wenig wie den Brief beim
Nachbarn einzuwerfen.

Was mich ärgert ist, dass das Gericht unkorrekt arbeitet, einfach c/o
Nachname draufschreibt, womit der Brief nicht eindeutig adressiert ist
und sich dann des Briefes entledigt, indem er einfach irgendwo
eingeworfen wird.

>> Ich weiss ausserdem, dass hier AG Briefe üblicherweise per
>> Gerichtsboten zugestellt werden.
>
> Durchaus möglich. Dennoch, riskiere ein "Antwort" und "zurück an AG"
> draufzumalen...

Korrekt ist das sicherlich nicht.

>> Kannst du das begründen?
>> Wie anders werden Briefe gekennzeichnet die per eigenem Boten
>> zugestellt werden?
>
> Meist mit Werbung.

Gerichte versenden förmliche Zustellungen mit Werbung?

> Aber nicht immer, gelegentlich ists auch eine
> unsichtbare Kennung in Strichcode.

Welcher Strichcode?

> Hatte mal eine mit
> "Braille"-Markierungen am Rand. Sehr tricky...sah aus wie ne
> Perforierung, war aber irgendein Zustellcode. Naja, ist was her...

Hier ist nichts erkennbares drauf.
Ein handschriftliches Az. sowie ein handschriftlicher Zustellvermerk,
Datum und ein Handzeichen welche nichts erkennbares hergibt.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 6:32:01 PM4/11/11
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/11/11 1:34 PM, Harald Hengel wrote:
>
>> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtgericht.
>
> Sondern?

Zentrale Mahngerichte gibt es nicht?
Ok, auch das sind Amtsgerichte.
Das betreffende AG ist nicht für Mahnbescheide zuständig.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 11, 2011, 6:54:44 PM4/11/11
to
Bastian Völker schrieb:

> Hallo!
>
> Am 11.04.2011 13:34, schrieb Harald Hengel:
>
>> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtsgericht.

>
> Doch, sicher, sogar ohne Ausnahme.

Doch, es gibt viele Ausnahmen, die wenigsten Amtsgerichte bearbeiten
Mahnbescheide.

Harald

mock

unread,
Apr 11, 2011, 9:17:02 PM4/11/11
to
Also, ich schmeiss sowas einfach weg, und ich bin wirklich ängstlich.

Wo ist das Problem? Einem amtlichen Schreiben kann man die
"Amtlichkeit" nicht ansehen. Weder vor dem Öffnen, noch danach.

Soweit Kosten durch die falsche Zustellung entstehen, trägt das der
Steuerzahler, du also zu etwa zu 1/500000. Mahnbescheide, Haftbefehle
etc. die dich betreffen, müssten dich auch als Adressaten beinhalten.

Thomas Hühn

unread,
Apr 12, 2011, 12:35:30 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 00:54, schrieb Harald Hengel:
>>> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtsgericht.
>>
>> Doch, sicher, sogar ohne Ausnahme.
>
> Doch, es gibt viele Ausnahmen, die wenigsten Amtsgerichte bearbeiten
> Mahnbescheide.

Aber die paar Stellen, die es für diese tun ("Zentrales Mahngericht")
sind ausnahmslos ebenfalls Amtsgerichte.

Thomas

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 12, 2011, 2:20:18 AM4/12/11
to

Da muss nicht rumgeeiert werden: Die Aussage "Ein Mahnbescheid kommt
nicht vom Amtsgericht." ist schlicht falsch, s. § 689 ZPO und es ist
eine Frechheit, ohne einen blassen Schimmer etwas anderes ins Blaue
hinein zu behaupten.

Ein Mahnbescheid kommt "vom Amtsgericht", allein die örtliche
Zuständigkeit kann (und ist wohl überall) anders, nämlich dergestalt
geregelt sein, dass es Amtsgerichte gibt, die als "Zentrale
Mahngerichte" für ganze Bundesländer zuständig sind. Berlin und
Brandenburg haben z.B. sogar ein gemeinsames Mahngericht.

Christoph

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 12, 2011, 2:42:57 AM4/12/11
to

sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
mfg
bjk

Ralf Bader

unread,
Apr 12, 2011, 3:08:39 AM4/12/11
to
Christoph Brüninghaus wrote:

> Am 12.04.2011 06:35, schrieb Thomas Hühn:
>> Am 12.04.2011 00:54, schrieb Harald Hengel:
>>>>> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtsgericht.
>>>>
>>>> Doch, sicher, sogar ohne Ausnahme.
>>>
>>> Doch, es gibt viele Ausnahmen, die wenigsten Amtsgerichte bearbeiten
>>> Mahnbescheide.
>>
>> Aber die paar Stellen, die es für diese tun ("Zentrales Mahngericht")
>> sind ausnahmslos ebenfalls Amtsgerichte.
>
> Da muss nicht rumgeeiert werden: Die Aussage "Ein Mahnbescheid kommt
> nicht vom Amtsgericht." ist schlicht falsch, s. § 689 ZPO und es ist
> eine Frechheit, ohne einen blassen Schimmer etwas anderes ins Blaue
> hinein zu behaupten.

Er meinte vermutlich: "Von dem Amtsgericht, von dem laut Absenderangabe auf
dem Umschlag dieser Brief kam, kommen keine Mahnbescheide." Das hat er zwar
rein logisch nicht gesagt, aber nach logischen Eskapaden von Juristen o.ä.
samt anschließender eiernder Rabulistik braucht man in der Regel auch nicht
lange zu suchen. Geht schon los im nächsten Posting eines nach eigener
Erklärung seit 1974 beruflich irgendwie einschlägig Tätigen: "sein Name

steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung."


Ralf

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 12, 2011, 4:33:58 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 09:08, schrieb Ralf Bader:
> Christoph Brüninghaus wrote:
>
>> Am 12.04.2011 06:35, schrieb Thomas Hühn:
>>> Am 12.04.2011 00:54, schrieb Harald Hengel:

snip

>
> Er meinte vermutlich: "Von dem Amtsgericht, von dem laut Absenderangabe auf
> dem Umschlag dieser Brief kam, kommen keine Mahnbescheide."

du unterstellst, wahrscheinlich wider besseres Wissen, dass der OP
logisch zu denken willens und in der Lage ist.


mfg
bjk

Christopher Creutzig

unread,
Apr 12, 2011, 5:21:56 AM4/12/11
to
On 4/12/11 8:42 AM, Bernd J. Kaup wrote:

> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.

Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
müssen. Wir haben doch nicht einmal Abkürzungen mit / in unserer
Sprache, allenfalls Punkte.

Ralf Bader

unread,
Apr 12, 2011, 5:35:23 AM4/12/11
to
Bernd J. Kaup wrote:

Ich unterstelle _entweder_, daß er beim Versuch, das Gemeinte auszudrücken,
an der Logik gescheitert ist, _oder_ daß er logisch denken kann; aber ich
unterstelle sicherlich nicht beides. Und der von Dir weggeschnittene Teil
meiner Bemerkung scheint mir an Plausibilität zu gewinnen.


Ralf

Ralf Bader

unread,
Apr 12, 2011, 5:47:19 AM4/12/11
to
Christopher Creutzig wrote:

> On 4/12/11 8:42 AM, Bernd J. Kaup wrote:
>
>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>
> Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
> müssen.

Schlecht ist daran nichts, es bedeutet nur etwas anderes.

> Wir haben doch nicht einmal Abkürzungen mit / in unserer
> Sprache, allenfalls Punkte.

"Wir" haben in "unserer" Sprache, was "wir" da hineintun, und wenn das
irgendwelche Zeichenfolgen oder Symbole sind, dann sind die da drin. Die
brauchen keine Zulassung vom Zentralamt für Sprachregelung.


Ralf

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 12, 2011, 5:50:15 AM4/12/11
to

"Christopher Creutzig" schrieb:

>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>
> Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
> müssen.

"c/o" ist gerade NICHT "z. Hd.." !

> Wir haben doch nicht einmal Abkürzungen mit / in unserer
> Sprache, allenfalls Punkte.

Dann nimm das deutsche "bei".


W.

Martin Bienwald

unread,
Apr 12, 2011, 6:12:23 AM4/12/11
to
Wolf Stringhammer schrieb:
> "Christopher Creutzig" schrieb:

>>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>>

>> Ich frage mich sowieso, was an ?z. Hd.? so schlecht ist, dass immer


>> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
>> müssen.
>
> "c/o" ist gerade NICHT "z. Hd.." !

Eigentlich doch, soweit ich weiß ("care of"). Es wird allerdings vielfach
falsch für "zu erreichen bei" verwendet.

... Martin

gUnther nanonüm

unread,
Apr 12, 2011, 6:22:47 AM4/12/11
to

"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4da387da$2$7661$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

>> Egal, der Postkasten ist gelb...
>
> Egal?
> Ok, ich werf den in ein Taxi ein, oder gebe es beim Stadtkurier ab oder
> wäre PIN besser?

Hi,
das bleibt Dir unbenommen. Du magst es ja gern zäh und unbequem. Benutze
aber unbedingt eine Kneifzange, um den Brief einzuwerfen. Das ist eine
zusätzliche Schwierigkeit, die solltest Du Dir unbedingt antun.


>
> Ich halte es kaum für richtig, diesen Brief "irgendeinem" Fremden zu
> übergeben, der nichts damit zu tun hat.
> Ich könnte ihn auch dort einwerfen, wo die betreffende Person zeitweise
> genächtigt hat oder einfach auf die Strasse legen oder oder. oder
> .............
>
> Ich denke aber, dass keiner der Wege korrekt ist.
> Eine Einwurf in den Briefkasten der Post ebenso wenig wie den Brief beim
> Nachbarn einzuwerfen.

Aber immerhin möglich, während der Pfiff nach der Brieftaube oder der
Postfee wohl eher wirkungslos bleibt.

>
> Was mich ärgert ist, dass das Gericht unkorrekt arbeitet, einfach c/o
> Nachname draufschreibt, womit der Brief nicht eindeutig adressiert ist und
> sich dann des Briefes entledigt, indem er einfach irgendwo eingeworfen
> wird.

Tja, die arbeiten mit dem, was sie haben. Schlechter Lohn, Überlastung und
geringes Ansehen fürdern ihren Tribut. Die fähigeren Schulabgänger werden
mit der Briefverteilung eher nicht beschäftigt sein. Beklage Dich nicht, so
ist das Leben.

>
>>> Ich weiss ausserdem, dass hier AG Briefe üblicherweise per
>>> Gerichtsboten zugestellt werden.
>>
>> Durchaus möglich. Dennoch, riskiere ein "Antwort" und "zurück an AG"
>> draufzumalen...
>
> Korrekt ist das sicherlich nicht.

Dann schreib einen Roman dazu. Und Deine Absenderangaben. Ohne den
aufzumachen...ganz überkandidelte Überkorrektheiten schreiben mit Füller auf
Büttenpapier, legen den "Findling" dazu und tüte das in Natronpapier ein,
versiegeln mit Wachs und Petschaft...

>
>>> Kannst du das begründen?
>>> Wie anders werden Briefe gekennzeichnet die per eigenem Boten
>>> zugestellt werden?
>>
>> Meist mit Werbung.
>
> Gerichte versenden förmliche Zustellungen mit Werbung?

Hatte mal eins, da stand Werbung vom Briefumschlaghersteller drauf.
Vermutlich ne Knastfirma.

>
>> Aber nicht immer, gelegentlich ists auch eine
>> unsichtbare Kennung in Strichcode.
>
> Welcher Strichcode?

Der unsichtbare. Wenn er "sichtbar" ist, kann man den nicht mehr
"unsichtbar" nennen.
Da gibts verschiedene Verfahren, UV-Farbe oder IR-Farbe, aber auch simple
Kratzer oder "Mäusebisse" am Rand, oder "Papierstrukturstörungen" etwa durch
Feuchtigkeit. Falls eine Maschine eingetütet hat...auch extrem dünne
Laserbrennspuren sind für das grobe menschliche Auge nicht zu erkennen.

>
>> Hatte mal eine mit
>> "Braille"-Markierungen am Rand. Sehr tricky...sah aus wie ne
>> Perforierung, war aber irgendein Zustellcode. Naja, ist was her...
>
> Hier ist nichts erkennbares drauf.
> Ein handschriftliches Az. sowie ein handschriftlicher Zustellvermerk,
> Datum und ein Handzeichen welche nichts erkennbares hergibt.

Also zurückschicken, Umschlag stellst Du, Porto das AG...
Schreibst Du "Antwort" drauf, erspart das ein bißchen Porto, vielleicht. Dir
bricht aber kein Zacken aus der Krone, wenn Du Dich zu solchen Höhen
anstrengst.

--
mfg,
gUnther


Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 6:31:59 AM4/12/11
to
Thomas Hühn schrieb:

Stimmt, aber jeweils eine spezielle Abteilung von bestimmten wenigen
Amtsgerichten.
Die Pauschalaussage, das machen Amtsgerichte ist falsch, denn es machen
keineswegs alle Amtsgerichte.

Letztlich war der Aufhänger, dass jemand den seltsamen Schluss zog, es
müsse ein Mahnbescheid sein, weil es ein Schreiben von einem Amtsgericht
ist.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 7:03:57 AM4/12/11
to
Ralf Bader schrieb:

> Er meinte vermutlich: "Von dem Amtsgericht, von dem laut
> Absenderangabe auf dem Umschlag dieser Brief kam, kommen keine
> Mahnbescheide." Das hat er zwar rein logisch nicht gesagt,

Es war ja ebensowenig logisch, einen Mahnbescheid zu unterstellen, weil
das Schreiben vom einem Amtsgericht kommt.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 7:09:43 AM4/12/11
to
gUnther nanonüm schrieb:

> "Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
>> Egal?
>> Ok, ich werf den in ein Taxi ein, oder gebe es beim Stadtkurier ab
>> oder wäre PIN besser?
>
> Hi,
> das bleibt Dir unbenommen. Du magst es ja gern zäh und unbequem.
> Benutze aber unbedingt eine Kneifzange, um den Brief einzuwerfen. Das
> ist eine zusätzliche Schwierigkeit, die solltest Du Dir unbedingt
> antun.

Du meinst im Ernst, mich des Briefes bei irgendeinem Unbeteiligten zu
entledigen wäre ein juristisch korrekter Weg?

>> Hier ist nichts erkennbares drauf.
>> Ein handschriftliches Az. sowie ein handschriftlicher Zustellvermerk,
>> Datum und ein Handzeichen welche nichts erkennbares hergibt.
>
> Also zurückschicken, Umschlag stellst Du, Porto das AG...
> Schreibst Du "Antwort" drauf, erspart das ein bißchen Porto,

Warum sollte das Gericht Briefe mit Nachentgelt annehmen?
Ich glaube eher, dass sie es nicht machen.

> vielleicht. Dir bricht aber kein Zacken aus der Krone, wenn Du Dich
> zu solchen Höhen anstrengst.

Mich nervt die Belästigung wider besserem Wissen.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 7:12:49 AM4/12/11
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/12/11 8:42 AM, Bernd J. Kaup wrote:
>
>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>
> Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o
> ersetzen müssen.

Bist du wirklich so ahnungslos?
c/o hat eine völlig andere Bedeutung als z.Hd.
Recht gebe ich dir in so fern, dass c/o eine reichlich dümmliche Art ist
das Wort "bei" zu ersetzen.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 7:01:32 AM4/12/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

>> Aber die paar Stellen, die es für diese tun ("Zentrales Mahngericht")
>> sind ausnahmslos ebenfalls Amtsgerichte.
>
> Da muss nicht rumgeeiert werden: Die Aussage "Ein Mahnbescheid kommt
> nicht vom Amtsgericht." ist schlicht falsch, s. § 689 ZPO und es ist
> eine Frechheit, ohne einen blassen Schimmer etwas anderes ins Blaue
> hinein zu behaupten.

Es ist einfach nur Dummheit zu behaupten, dass Mahnbescheide nicht von
speziellen Mahngerichten kommen.

> Ein Mahnbescheid kommt "vom Amtsgericht", allein die örtliche
> Zuständigkeit kann (und ist wohl überall) anders, nämlich dergestalt
> geregelt sein, dass es Amtsgerichte gibt, die als "Zentrale
> Mahngerichte" für ganze Bundesländer zuständig sind. Berlin und
> Brandenburg haben z.B. sogar ein gemeinsames Mahngericht.

Also doch nicht einfach vom Amtsgericht.

Harald

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 12, 2011, 8:04:51 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 13:09, schrieb Harald Hengel:

snip


>
> Mich nervt die Belästigung wider besserem Wissen.

damit kann nur dein Wissen gemeint sein, das ist halt nicht besser

mfg
bjk

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 12, 2011, 8:09:36 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 13:01, schrieb Harald Hengel:

snip

>
> Also doch nicht einfach vom Amtsgericht.
>
> Harald

Getretener Quark wird breit nicht stark.
Johann Wolfgang von Goethe, Westöstlicher Diwan

mfg
bjk

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 8:24:40 AM4/12/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Getretener Quark wird breit nicht stark.

Und Der Herr Kollege unterschlägt wieder das Wesentliche, nämlich, wie
es weitergeht:

"Schlägst Du ihn aber mit Gewalt
In feste Form,
Er nimmt Gestalt..."

;)

> Johann Wolfgang von Goethe, Westöstlicher Diwan

jo.

Grüße An*scnr*dreas
--
Don’t bother with the sardines when Leviathan looms.
—Ray Bradbury, Green Shadows,WhiteWhale (1992)

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 12, 2011, 8:37:58 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 09:08, schrieb Ralf Bader:
> Christoph Brüninghaus wrote:
>
>> Am 12.04.2011 06:35, schrieb Thomas Hühn:
>>> Am 12.04.2011 00:54, schrieb Harald Hengel:
>>>>>> En Mahnbescheid kommt übrigens nicht vom Amtsgericht.
>>>>>
>>>>> Doch, sicher, sogar ohne Ausnahme.
>>>>
>>>> Doch, es gibt viele Ausnahmen, die wenigsten Amtsgerichte bearbeiten
>>>> Mahnbescheide.
>>>
>>> Aber die paar Stellen, die es für diese tun ("Zentrales Mahngericht")
>>> sind ausnahmslos ebenfalls Amtsgerichte.
>>
>> Da muss nicht rumgeeiert werden: Die Aussage "Ein Mahnbescheid kommt
>> nicht vom Amtsgericht." ist schlicht falsch, s. § 689 ZPO und es ist
>> eine Frechheit, ohne einen blassen Schimmer etwas anderes ins Blaue
>> hinein zu behaupten.
>
> Er meinte vermutlich: "Von dem Amtsgericht, von dem laut Absenderangabe auf
> dem Umschlag dieser Brief kam, kommen keine Mahnbescheide."

Völlig unwahrscheinlich, wenn man seine Qualitäten und Kompetenz kennt.
Er weiß es einfach nicht besser und meint trotzdem, er hätte der Welt
etwas mitzuteilen.

Ist aber auch völlig egal, warum die Aussage falsch ist.
Wichtig ist die Wahrheit und die lautet: "Ein Mahnbescheid kommt vom
Amtsgericht." An der Aussage ändert sich auch nix, wenn man auf die
besonderen Vorschriften über die ÖRTLICHE Zuständigkeit verweist, denn
Amtsgericht ist Amtsgericht ist Amtsgericht.


> Das hat er zwar
> rein logisch nicht gesagt, aber nach logischen Eskapaden von Juristen o.ä.
> samt anschließender eiernder Rabulistik braucht man in der Regel auch nicht
> lange zu suchen.

Jedem, auch einem Juristen kann man im Streit (im positiven Sinne einer
Auseinandersetzung in der Sache) mangelnde Logik bescheinigen.
Hier ist das Problem der Logik nur eines unter vielen.


>Geht schon los im nächsten Posting eines nach eigener
> Erklärung seit 1974 beruflich irgendwie einschlägig Tätigen: "sein Name
> steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung."

Ich glaube nicht, dass dieser Autor Jurist ist.

Christoph

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 8:40:56 AM4/12/11
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/12/11 8:42 AM, Bernd J. Kaup wrote:
>
>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>
> Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
> müssen.

Auf die Gefahr hin, mich durch Einführung von abstrusen Dingen wie
Gesetzestexten o.ä. Perversitäten in diesem Fred unbeliebt zu machen:

Zustellung klappt nur bei persönlicher Bekanntgabe, entweder an den
Zustellungsadressaten oder einen Vertreter, §§ 166 ff. ZPO.

Hier geht es um eine Ersatzzustellung, hier wohl § 180 ZPO. Da
funktioniert "z.Hd." nicht.

Ob die Ersatzzustellung selbst funktioniert hat -die Ausrede "wohnt
nicht mehr hier" ist nachgerade klassisch- wäre am Einzelfall zu prüfen,
kurz: JSA 1.0.

Vom Einzelfall wissen wir hier nur, daß Herr H. daran beteiligt ist, was
jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet.


Grüße Andreas
--
All we have to decide is what to do with the time that is given to us.
—J. R. R. Tolkien, The Fellowship of the Ring (1954)

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 8:47:15 AM4/12/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

>>Geht schon los im nächsten Posting eines nach eigener
>> Erklärung seit 1974 beruflich irgendwie einschlägig Tätigen: "sein Name
>> steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung."
>
> Ich glaube nicht, dass dieser Autor Jurist ist.

Es soll dem Vernehmen nach Leute geben, die es geschafft haben, die
Niederungen des anwaltlichen Daseins hinter sich zu lassen...

*g&d&rvvf*

Grüße Andreas
--
Greatness, you see, is not measured in size.
The magnitude of man is not measured in cubits. John Norman

Martin Schoenbeck

unread,
Apr 12, 2011, 8:48:23 AM4/12/11
to
Hallo Andreas,

Andreas Impekoven schrieb:

> Hier geht es um eine Ersatzzustellung, hier wohl § 180 ZPO. Da
> funktioniert "z.Hd." nicht.

Wobei ein "c/o" ja nun noch etwas anderes ist, als ein "z.Hd."

> Vom Einzelfall wissen wir hier nur, daß Herr H. daran beteiligt ist, was
> jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet.

Ist doch sowieso alles nur fiktiv hier, ist es nicht?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Paul Ney

unread,
Apr 12, 2011, 8:49:32 AM4/12/11
to

"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb am 11.04.2011 00:07 den
Newsbeitrag news:4da22dc4$1$6880$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net

> Ich habe jetzt zum 2. Mal eine Zustellung für eine sogenannte "Förmlihe
> Zustellung" für eine fremde Person erhalten.
>
> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.
> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
> Vermerk wieder eingeworfen.
> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A
> c/o meinName.
>
> Was mache ich damit?
> Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
> Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
> Vermerk wieder einzuwerfen.
>
> Die Mitteilung, dass die Person bei mir nicht erreichbar ist wird
> offensichtlich ignoriert.
> Eine Emailadresse hat das Gericht nicht, bzw. gibt es nicht.für solche
> Mitteilungen.
>
> Nichts machen, wegwerfen?
> In den Brieflkasten mit Vermerk?
> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen sein
> kann.
> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt wurde.

Wirklich komische Geschichte. (i) Als erste Maßnahme würde ich das
Fotokopieren des Briefumschlages (beide Seiten!) empfehlen, wird Vermerk
angebracht, dann die Seite erneut kopieren. Auf den Kopien kann man Datum
des Eingangs, der Weiterleitung usw. vermerken. Die Kopien samt Notizen
dienen als Beleg.

(ii) Meldung an die zust. Meldebehörde, ggf. mit Anfrage "wer hat sich bei
mir so oder so angemeldet?!" Falsche Wohnsitzangabe bei öffentlich- oder
zivil- usw. rechtlichen Geschäften ist auch kein Kavaliersdelikt. Möglich
wäre auch Folgendes: A sagt B zum Spaß, er wohne bei C; D hört davon,
nimmt es ernst und gibt in einer Klage "A c/o C" an... C beginnt
nachzudenken...

(iii) Ist der Absender eine seriöse Institution, sogar eine Behörde, so
wäre es m.E. doch empfehlenswert, den Kontakt mit ihr zu suchen.

(iv) Sehr gefordert ist m.E. der Bundesgesetzgeber, soll Vorschrift (was
auch immer) erlassen, wonach falsch privat-zugestellte Briefsendungen über
die Gelbe Post -- Deutsche Post AG, DPAG -- "zurück an den Absender"
geschickt werden können, "Porto zahlt der Empfänger".

> Welche Pflichtverletzung hat das gericht gemacht, indem es meine
> Mitteilung ignoriert hat?

Kannst du beweisen, daß deine Mitteilung eingegangen ist?

MfG, PY [Paul_Ney/at/t-online.de]

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 8:55:23 AM4/12/11
to
Hallo Martin,

Martin Schoenbeck schrieb:


> Hallo Andreas,
>
> Andreas Impekoven schrieb:
>
>> Hier geht es um eine Ersatzzustellung, hier wohl § 180 ZPO. Da
>> funktioniert "z.Hd." nicht.
>
> Wobei ein "c/o" ja nun noch etwas anderes ist, als ein "z.Hd."

Richtig. Deswegen antwortete ich auch auf

"Ich frage mich sowieso, was an „z. Hd.“ so schlecht ist, dass immer
mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
müssen."

meines Vorposters.

>> Vom Einzelfall wissen wir hier nur, daß Herr H. daran beteiligt ist, was
>> jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet.
>
> Ist doch sowieso alles nur fiktiv hier, ist es nicht?

Stimmt, ich vergaß...

Grüße Andreas
--
Men had found truths, in their millions, in its pebbles and grains,
but he had not yet found its mountains. John Norman

Christopher Creutzig

unread,
Apr 12, 2011, 9:36:56 AM4/12/11
to
On 4/12/11 12:31 PM, Harald Hengel wrote:

> Die Pauschalaussage, das machen Amtsgerichte ist falsch, denn es machen
> keineswegs alle Amtsgerichte.

Die wurde ja auch nicht gemacht. Die getätigte Pauschalaussage, dass
ein MB von einem AG kommt hingegen ist richtig. (Der Allquantor sitzt
vor „Mahnbescheid“, nicht vor „Amtsgericht“.)

--
Solche Erwägungen sind aber wohl schon gehobenes Niveau.
Und nicht jeder denkt über die Dinge nach zu denen er hier was sagt.
(Christoph Brüninghaus)

Wolf Stringhammer

unread,
Apr 12, 2011, 9:36:50 AM4/12/11
to

"Martin Bienwald" schrieb:

>>>> sein Name steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung.
>>>
>>> Ich frage mich sowieso, was an ?z. Hd.? so schlecht ist, dass immer
>>> mehr Leute das durch ein im deutschen Sprachraum unsinniges c/o ersetzen
>>> müssen.
>>
>> "c/o" ist gerade NICHT "z. Hd.." !
>
> Eigentlich doch, soweit ich weiß ("care of"). Es wird allerdings vielfach
> falsch für "zu erreichen bei" verwendet.

Warum machst Du Dich nichtr erst einmal schlau, bevor Du Deine
von mehreren monierte Behauptung wiederholst?

http://de.wikipedia.org/wiki/C/o

W.


Christopher Creutzig

unread,
Apr 12, 2011, 9:49:06 AM4/12/11
to
On 4/12/11 2:48 PM, Martin Schoenbeck wrote:
> Hallo Andreas,
>
> Andreas Impekoven schrieb:
>
>> Hier geht es um eine Ersatzzustellung, hier wohl § 180 ZPO. Da
>> funktioniert "z.Hd." nicht.
>
> Wobei ein "c/o" ja nun noch etwas anderes ist, als ein "z.Hd."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung stimmt Dir (und Anderen
hier) da zu – und entspricht damit gerade nicht dem, wie ich c/o im
englischsprachigen Raum kennen gelernt habe. Aber vielleicht war das
dort ja auch eine nicht-Standard-Nutzung oder nur ein Spezialfall.

--
Freiheit ist eine Zumutung. Aber sie ist zumutbar.

Bernhard Muenzer

unread,
Apr 12, 2011, 10:05:57 AM4/12/11
to
Christopher Creutzig schrieb:

> Martin Schoenbeck wrote:
> > Wobei ein "c/o" ja nun noch etwas anderes ist, als ein "z.Hd."
>
>  http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisungstimmt Dir (und Anderen

> hier) da zu und entspricht damit gerade nicht dem, wie ich c/o im
> englischsprachigen Raum kennen gelernt habe.

Das erstaunt mich; denn ich habe im englischsprachigen Raum c/o so
kennengelernt, dass die Person, die mit "c/o" bezeichnet wird, den
Brief _nicht_ öffnen soll. Ausnahmen zu dieser Regel habe ich nicht
kennengelernt.

Mit "z.Hd." wird im deutschen Sprachraum dagegen die Person
bezeichnet, die den Brief öffnen _soll_ (wobei dies üblicherweise die
Poststelle erledigt, wenn der Zusatz "persönlich" fehlt),

Martin Schoenbeck

unread,
Apr 12, 2011, 10:07:32 AM4/12/11
to
Hallo Christopher,

Christopher Creutzig schrieb:

> http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung stimmt Dir (und Anderen
> hier) da zu – und entspricht damit gerade nicht dem, wie ich c/o im
> englischsprachigen Raum kennen gelernt habe. Aber vielleicht war das
> dort ja auch eine nicht-Standard-Nutzung oder nur ein Spezialfall.

Letzteres würde ich vermuten. Gerade im englischsprachigen Raum ist das ja
gängig und ich kenne es nur in dem Sinn "anzutreffen bei".

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 12, 2011, 10:39:20 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 14:47, schrieb Andreas Impekoven:
> Christoph Brüninghaus schrieb:
>
>>> Geht schon los im nächsten Posting eines nach eigener
>>> Erklärung seit 1974 beruflich irgendwie einschlägig Tätigen: "sein Name
>>> steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung."
>>
>> Ich glaube nicht, dass dieser Autor Jurist ist.
>
> Es soll dem Vernehmen nach Leute geben, die es geschafft haben, die
> Niederungen des anwaltlichen Daseins hinter sich zu lassen...

Echt? ;-)

Ich meinte schon den "Juristen" an sich, d.h. jemanden, der irgendwann
wenigstens eine abgeschlossene juristische Ausbildung genossen hat.
Egal, als was er heute arbeitet.
Ich unterliege dem Vorurteil, dass man in den meisten Fällen hier sehr
schnell merkt, ob man einen Juristen vor sich hat: An der Fähigkeit,
rechtliche Zusammenhänge relativ kurz in eigenen Worten und vor allem
nachvollziehbar und vertretbar darzustellen.

>
> *g&d&rvvf*

Wat heissten datdenn? :-)

Chistoph

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 11:07:52 AM4/12/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

> Am 12.04.2011 14:47, schrieb Andreas Impekoven:
>> Christoph Brüninghaus schrieb:
>>
>>>> Geht schon los im nächsten Posting eines nach eigener
>>>> Erklärung seit 1974 beruflich irgendwie einschlägig Tätigen: "sein Name
>>>> steht drauf, c/o hat keine rechtliche Bedeutung."
>>>
>>> Ich glaube nicht, dass dieser Autor Jurist ist.
>>
>> Es soll dem Vernehmen nach Leute geben, die es geschafft haben, die
>> Niederungen des anwaltlichen Daseins hinter sich zu lassen...
>
> Echt? ;-)

Kann ich aus eigener Sachkenntnis bestätigen :)

> Ich meinte schon den "Juristen" an sich, d.h. jemanden, der irgendwann
> wenigstens eine abgeschlossene juristische Ausbildung genossen hat.

Also wenn wir beide den Gleichen meinen, hat jener nach meiner Kenntnis
das 2. juristische Staatsexamen knapp 20 Jahre vor mir abgelegt und war
hier im Umkreis anwaltlich tätig, als ich zu studieren anfing, aber das
soll er selber erzählen, wenn er es denn möchte.



>> *g&d&rvvf*
>
> Wat heissten datdenn? :-)

grin and duck an running very, very fast.


Beste Grüße Andreas
Fup'2: Poster
--
Ich swige adir halde rechten strit,
nimant daz verwenden kan.
Sachsenspiegel, Reimvorrede

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 10:45:04 AM4/12/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

> Völlig unwahrscheinlich, wenn man seine Qualitäten und Kompetenz
> kennt. Er weiß es einfach nicht besser und meint trotzdem, er hätte
> der Welt etwas mitzuteilen.

Deine Kompetenz besteht aus Erbenstählen. ;-)

> Ist aber auch völlig egal, warum die Aussage falsch ist.
> Wichtig ist die Wahrheit und die lautet: "Ein Mahnbescheid kommt vom
> Amtsgericht."

Nein, der Mahnbescheid kommt vom Bundeskanzler.

> An der Aussage ändert sich auch nix, wenn man auf die
> besonderen Vorschriften über die ÖRTLICHE Zuständigkeit verweist, denn
> Amtsgericht ist Amtsgericht ist Amtsgericht.

Es kommt vom Mahngericht, welches eine Unterabteilung spezieller
Amtsgerichte ist.
Daher konnen wir auch vereinfachen, es kommt von irgend jemanden, der
über dem Mahngericht steht.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 11:05:45 AM4/12/11
to
Paul Ney schrieb:

>> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt
>> wurde.

> (ii) Meldung an die zust. Meldebehörde, ggf. mit Anfrage "wer hat


> sich bei mir so oder so angemeldet?!"

Ich vermute, dass er unter der Adresse nicht gemeldet ist oder war.
Das Gericht weiss aber aus anderen Zusammenhängen, dass er unter dieser
Adresse und auch unter diesem c/o Nachnamen einmal erreichbar war.
Nur eben nicht bei mir, sondern in einer anderen Wohung des Hauses.
Leider hat man versäumt den Vornamen mit anzugeben, damit ist der Brief
dann bei mir gelandet.

> Falsche Wohnsitzangabe bei
> öffentlich- oder zivil- usw. rechtlichen Geschäften ist auch kein
> Kavaliersdelikt.

Ich habe keine Ahnung wo er gemeldet ist, möglicherweise nirgends.

> Möglich wäre auch Folgendes: A sagt B zum Spaß, er
> wohne bei C; D hört davon, nimmt es ernst und gibt in einer Klage "A
> c/o C" an... C beginnt nachzudenken...

Was könnte D damit zu tun haben?
Du meinst zivilrechtlich?

> (iii) Ist der Absender eine seriöse Institution, sogar eine Behörde,
> so wäre es m.E. doch empfehlenswert, den Kontakt mit ihr zu suchen.

Der Absender ist ein Amtsgericht und zwar keines, welches Mahnbescheide
bearbeitet.

> (iv) Sehr gefordert ist m.E. der Bundesgesetzgeber, soll Vorschrift
> (was auch immer) erlassen, wonach falsch privat-zugestellte
> Briefsendungen über die Gelbe Post -- Deutsche Post AG, DPAG --
> "zurück an den Absender" geschickt werden können, "Porto zahlt der
> Empfänger".

Das sehe ich auch so.
Da ich dem Geriht bereits mitgeteilt habe, dass die Person bei mir nicht
anzutreffen ist oder war, die das aber ignorieren und einen Brief mit
demselben Az. vermutlich also erneut das was schon einmal falsch bei mir
gelandet ist, zustellen bin ich ein wenig sauer.
Ich habe weder Lust mich dort telefonisch hin- und herverbinden zu
lassen, noch für Rückporto aufkommen zu müssen oder wie schon einmal,
wieder zum gericht zu fahren um ihn mit Vermerk dort erneut einzuwerfen.

>> Welche Pflichtverletzung hat das gericht gemacht, indem es meine
>> Mitteilung ignoriert hat?
>
> Kannst du beweisen, daß deine Mitteilung eingegangen ist?

Ich habe sie direkt in den Gerichtbriefkasten eingeworfen, der Vermerk
war auf den Umschlag aufgeklebt.
Also kein Beweis.
Ich denke dieses mal dem Gericht mitzuteilen, dass der Brief bei mir
falsch zugestellt wurde und ich ihn zur Abholung nach Terminabsprache
bereit halte.
Da müssen sie reagieren.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 10:47:36 AM4/12/11
to
Andreas Impekoven schrieb:

> Vom Einzelfall wissen wir hier nur, daß Herr H. daran beteiligt ist,
> was jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet.

Wie kommst du auf eine Beteiligung?

Harald

Andreas Impekoven

unread,
Apr 12, 2011, 1:11:47 PM4/12/11
to
Harald Hengel schrieb:

Du hast Dein eigenes posting gelesen?

Grüße Andreas
--
The only thing she was conscious of lacking was a direction, and what
was that but a matter of pointing a finger?
—Thomas M. Disch, 334 (1974)

Message has been deleted

Lars Wilhelm

unread,
Apr 12, 2011, 2:26:25 PM4/12/11
to

Ich muss mal wieder feststellen, Herrn Hengel nicht zu plonken, gibt
doch immer wieder Gelegenheit über Aussagen zu lachen, die entweder
von Personen mit einem ähm sehr speziellen Humor ausgestattet kommen,
oder von schmerzbefreiten Grenzdebilen ohne Schamgefühl.
Wie auch immer sehr lustig das.
Alleine Hengels letzte Aussage ist grottenfalsch. Aber eher geht ein
Kamel durch ein Nadelöhr, als dass Hengel zugeben würde, falsch zu
liegen.
Unter www.mahngericht.de steht drinn, welche Amtsgerichte als
Mahngericht für ein Bundesland oder im Falle Nordrheinwestfahlen für
einen Gerichtsbezirk zuständig sind.

Nehmen wir als Beispiel das Amtsgericht Aschersleben. zuständig für
die Bundesländer Sachsen Anhalt, Thüringen und Sachsen.
Adressiert wird bei Mahnsachen an:
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-
Anhalt, Sachsen und Thüringen
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Alleine vom Wording her zeigt das, dass es sich um ein Amtsgericht
handelt.

Der Begriff "Mahngericht" ist eine Funktionbeschreibung, keine
Gerichtsbarkeit.
Es gibt als Gerichtsbarkeit ausschließlich
Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder),
die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht)
und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit,
Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und
Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören. Ende aus.
Das Mahnwesen gehört zum Zivilrecht. Daher sind in erster Instanz
Amtsgerichte zuständig.
Ergo: Jedes Mahngericht ist ein Amtsgericht. Umgekehrt gilt das
selbstverständlich nicht. Behauptet auch niemand. Nur Herr Hengel
definiert die deutsche Sprache so, dass die Aussage "Alle
Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht" sich auf das lokale amtsgericht
bezieht. Nja. Wenn es schee macht.....


Bernd J. Kaup

unread,
Apr 12, 2011, 4:55:12 PM4/12/11
to
Am 12.04.2011 16:05, schrieb Bernhard Muenzer:
> Christopher Creutzig schrieb:
>> Martin Schoenbeck wrote:
>>> Wobei ein "c/o" ja nun noch etwas anderes ist, als ein "z.Hd."
>>
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisungstimmt Dir (und Anderen
>> hier) da zu und entspricht damit gerade nicht dem, wie ich c/o im
>> englischsprachigen Raum kennen gelernt habe.

wiki ist nicht der Papst, darum auch nicht unfehlbar.

>
> Das erstaunt mich; denn ich habe im englischsprachigen Raum c/o so
> kennengelernt, dass die Person, die mit "c/o" bezeichnet wird, den
> Brief _nicht_ öffnen soll. Ausnahmen zu dieser Regel habe ich nicht
> kennengelernt.

c/o wird in den Stammländern dieser Bezeichnung fast ausschließlich so
verwendet, dass dahinter das Unternehmen, die Organisation steht über
die die vor dem c/o stehende Person erreicht werden soll. Es handelt
sich also um eine Hilfe für den Zusteller, der nicht die einzelnen Büros
abklappern muss, sondern alles in eine Postkasten legen kann.

>
> Mit "z.Hd." wird im deutschen Sprachraum dagegen die Person
> bezeichnet, die den Brief öffnen _soll_ (wobei dies üblicherweise die
> Poststelle erledigt, wenn der Zusatz "persönlich" fehlt),

z.Hd. ist ein Leitvermerk, der die Übergabe an einen bestimmten
Adressaten innerhalb eines Unternehmens erleichtern soll.

Beide Anschriftenvermerke sagen nichts darüber aus, wer den Brief öffnen
soll. Das ist bei Unternehmen die zentrale Poststelle, die die Briefe
geöffnet an die Abteilung gibt, in der der benannte Adressat tätig ist.
Ob dann der benannte Herr Müller den Brief kriegt oder Frau Schulze, die
seit der letzten Umstrukturierung für Kunden S bis Y zuständig ist,
steht dahin.

Wenn der Absender die Öffnung der an ein Unternehmen gerichteten Post
durch eine andere als die bezeichnete Person vermeiden will, hat
deutlich den Vermerk "persönlich" anzubringen. Ein solcher Brief wird
dann gewöhnlich dem Empfänger durch den Vorgesetzten mit der Bemerkung
ausgehändigt, dass die Verwendung der Firmenanschrift für Privatpost
unerwünscht sei.

In Großunternehmen gibt es natürlich Regeln für die Postöffnung. So
werden z.B. Briefe an Mitarbeiter der Rechtsabteilung bzw. der
Personalabteilung grundsätzlich erst in der Abteilung durch bestimmte
Mitarbeiter geöffnet.

Nur noch als Schmankerl: der ursprüngliche Sinn des "care of" war, den
Geschäftsherren nicht durch direkte Korrespondenz mit einem Untergebenen
zu übergehen.
Genauso wurden Briefe an im Hause lebende Personen einschließlich der
Ehefrau an den Hausherrn gerichtet und das c/o war eigentlich eine
Entschuldigung dafür, dass er nicht an erster Stelle genannt war.

Noch heute ist es in Amerika üblich formelle Einladung, z.B. zu einer
Hochzeit an Mrs. Jonathan Smith (dec.) zu adressieren, auch wenn er den
Brief mangels funktionierender Gliedmaßen in seinem Reihengrab nicht
öffnen kann.

mfg
bjk


Wolf Stringhammer

unread,
Apr 12, 2011, 5:25:19 PM4/12/11
to

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> Wenn der Absender die Öffnung der an ein Unternehmen gerichteten Post
> durch eine andere als die bezeichnete Person vermeiden will, hat deutlich
> den Vermerk "persönlich" anzubringen.

Sehr oft wird auch Werbung mit "persönlich" adressiert. Ist dieser
Missbrauch wettbewerbswidrig? Kann man Unterlassung verlangen?

W.


Harald Hengel

unread,
Apr 12, 2011, 5:20:01 PM4/12/11
to
Andreas Impekoven schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>> Andreas Impekoven schrieb:
>>
>>> Vom Einzelfall wissen wir hier nur, daß Herr H. daran beteiligt ist,
>>> was jeglicher Spekulation Tür und Tor öffnet.
>>
>> Wie kommst du auf eine Beteiligung?
>
> Du hast Dein eigenes posting gelesen?

Ja, und sogar verstanden. :-)

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 13, 2011, 8:30:38 AM4/13/11
to
Lars Wilhelm schrieb:

> Alleine Hengels letzte Aussage ist grottenfalsch. Aber eher geht ein
> Kamel durch ein Nadelöhr, als dass Hengel zugeben würde, falsch zu
> liegen.

Jaja, Lars, das sagst du gern.

> Unter www.mahngericht.de steht drinn, welche Amtsgerichte als
> Mahngericht für ein Bundesland oder im Falle Nordrheinwestfahlen für
> einen Gerichtsbezirk zuständig sind.

Und schon sagst du selbst, dass Amtdgerichte pauschal nicht für
Mahnbescheide zuständig sind.
Übrigens, bei meiner Gegenrede, die die Diskussion auslöste, wurde
sinngemäss behauptet es müsse ein Mahnbescheid sein, weil es vom
Amtsgericht kommt.

> Nehmen wir als Beispiel das Amtsgericht Aschersleben. zuständig für
> die Bundesländer Sachsen Anhalt, Thüringen und Sachsen.
> Adressiert wird bei Mahnsachen an:
> Amtsgericht Aschersleben
> Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-
> Anhalt, Sachsen und Thüringen
> Lehrter Str. 15
> 39418 Staßfurt
> Alleine vom Wording her zeigt das, dass es sich um ein Amtsgericht
> handelt.

Nein, das Wortding zeigt im Wesentlichen, dass gewöhnliche Amtsgerichte
nicht mit Mahnbescheiden befasst sind.
Die Pauschalität, Amtsgerichte sind für Mahnbescheide zuständig ist
falsch.

> Ergo: Jedes Mahngericht ist ein Amtsgericht.

Stimmt, leider passt es nicht in der Umkehrung, denn darum ging es.

> Umgekehrt gilt das
> selbstverständlich nicht. Behauptet auch niemand. Nur Herr Hengel
> definiert die deutsche Sprache so, dass die Aussage "Alle
> Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht" sich auf das lokale amtsgericht
> bezieht. Nja. Wenn es schee macht.....

Du hast deine eigene spezielle Auslegung, nur des Widersprechens wegen.
Dabei hast du hier selbst erklärt was auch ich sage, Mahnbescheide
kommen nicht von den gewöhnlichen Amtsgerichten.

Harald

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:36 AM4/16/11
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Quatsch. Ob der OP will oder nicht: irgendjemand möchte ihn verklagen
> oder ggf. sogar anklagen (was aus dem Az ersichtlich wäre).

Das kann man als Herr A bei Schreiben, die an "B c/o C" oder "B c/o A"
gerichtet sind, nun mit Sicherheit ausschließen.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:36 AM4/16/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Beim ersten mal. An Person A c/o Person B.
> Beide Namen nicht mir meinem ähnlich, nie bei mir Wohnhaft.

Das dürfte nicht passieren, weil die Zustellung persönlich erfolgen
muß und eine Ersatzzustellung nur in einen der Wohnung zugehörigen
Briefkasten zulässig ist, was nun erfordern dürfte, daß der Name des
Zustellungsempfängers mit dem Namen auf dem Briefkasten übereinstimmt.

> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
> Vermerk wieder eingeworfen.

"Vom Gerichtsboten" wird mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit nirgendwo zugestellt. Zwar besteht die theoretische
Möglichkeit der Durchführung der Zustellung bspw. durch den
Wachtmeister, faktisch erfolgen Zustellungen aber über Postunternehmen
(seit einigen Jahren dank Privatisierung in der Regel nicht mehr über
die Deutsche Post AG, sondern über private Zustelldienste, die sich
teilweise auf förmliche Zustellungen spezialisiert haben, weil diese
günstigere Tarife angeboten und so Ausschreibungen gewonnen haben, mit
teilweise bemerkenswerten Konsequenzen für die Zuverlässigkeit, die
sich u.a. der einschlägigen, auch strafrechtlichen, Rechtsprechung
entnehmen lassen).

> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person A
> c/o meinName.

Das ist dann ja auch korrekt, zumindest von der Zustellung her.

> Was mache ich damit?

Zurückschicken, aufbewahren, an den Empfänger weiterleiten, ...

> Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
> Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
> Vermerk wieder einzuwerfen.

Wessen Schusseligkeit?

Das Zustellunternehmen stellt dort zu, wo es das zu tun hat; das
geschah offenbar zumindest beim zweiten Versuch. Das Gericht stellt -
im Zivilprozess - dort zu, wo die Gegenpartei behauptet, daß die
Partei ihren Wohnsitz habe, ohne das selbst zu überprüfen. Und
meistens erfindet die Gegenpartei auch nicht irgendwelche Anschriften,
sondern nutzt die, die ihr genannt werden (oder die sie auf sonstige
Weise erfahren zu haben glaubt).

> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen sein
> kann.

Du kennst die Zustellzeiten aller Postunternehmen in Deiner Gegend?
Respekt - aber ziemlich unwahrscheinlich.

> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt wurde.

Mutmaßlich durch das beauftragte Postunternehmen; aber darauf kommt es
eher nicht an.

> Welche Pflichtverletzung hat das gericht gemacht, indem es meine
> Mitteilung ignoriert hat?

Das Gericht? Gar keine.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:37 AM4/16/11
to
mock schrieb:

> Wo ist das Problem? Einem amtlichen Schreiben kann man die
> "Amtlichkeit" nicht ansehen. Weder vor dem Öffnen, noch danach.

Bei einer förmlichen Zustellung kann man das sehr wohl.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:37 AM4/16/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Es ist einfach nur Dummheit zu behaupten, dass Mahnbescheide nicht von
> speziellen Mahngerichten kommen.

Nicht Dummheit, aber immerhin massive Unkenntnis ist es, von
"Gerichtsboten" zu fabulieren, weil "die" (!) Post zu anderen Zeiten
zugestellt wird, weil es nicht nur Unkenntnis über die Art und Weise
förmlicher Zustellungen, sondern auch über die nun immerhin etliche
Jahre zurückliegende Privatisierung des Postwesens offenbart; seitdem
gibt es "die" Post ebenso wenig wie "die" Telefongesellschaft.

Dass Mahnbescheide von Amtsgerichten kommen, nicht etwas von
"speziellen Mahngerichten", ist hingegen vollkommen zutreffend, denn
"spezielle Mahngerichte" gibt es nicht. Es gibt nur Amtsgerichte, die
im Rahmen der Konzentration die Aufgaben eines (zentralen)
Mahngerichts für ein oder mehrere Bundesländer oder Gerichtsbezirke
wahrnehmen; das "Mahngericht" ist dann aber weiterhin nichts als eine
- oft dann etwas größere - Abteilung des entsprechenden Amtsgerichts,
genau wie das "Familiengericht" o.ä.

>> Ein Mahnbescheid kommt "vom Amtsgericht", allein die örtliche
>> Zuständigkeit kann (und ist wohl überall) anders, nämlich dergestalt
>> geregelt sein, dass es Amtsgerichte gibt, die als "Zentrale
>> Mahngerichte" für ganze Bundesländer zuständig sind. Berlin und
>> Brandenburg haben z.B. sogar ein gemeinsames Mahngericht.
>
> Also doch nicht einfach vom Amtsgericht.

Doch, einfach vom (zuständigen) Amtsgericht, wie immer. Daß
Zuständigkeiten von gerade kleineren Amtsgerichten weg zu größeren
solchen konzentriert werden, ist dabei nichts besonderes; das gilt
zwar aufgrund der Automatisierbarkeit und weitgehenden Automatisierung
des Mahnverfahrens in besonderem Maße, aber auch Register-,
Insolvenz-, Familien- oder Schöffengerichte gibt es nicht an jedem
Amtsgericht.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:37 AM4/16/11
to
Angelique Presse schrieb:

> Und es kann doch eigentlich rechtlich nicht korrekt sein daß ich einen
> Brief, adressiert an "Hans Müller c/o Angelique Presse", wobei Hans Müller
> nie bei mir gewohnt hat, einfach öffne oder so verfahre, als sei der an
> mich adressiert.

Fraglos, ja.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:36 AM4/16/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Wäre er per Deutsche Post gekommen, ich hätte ihn einfach mit Vermerk in
> den nächsten Briefkasten geworfen.
> Er ist aber per Gerichtsboten zugestellt worden, beide Male.

Mit Sicherheit nicht.

> Im ersten Fall war der c/o ein Untermieter in einer anderen Wohnung, der
> zu dem Zeitpunkt hier nicht mehr wohnhaft war.
> Eingeworfen hat er aber bei mir und nicht in der anderen Wohnung, da
> hätte eine Treppe höher steigen müssen.

Dann dürfte eine Falschbeurkundung im Amt vorliegen.

> Im Zweiten Fall geht an c/o mein Nachname, der Nachname ist aber 3 mal
> vorhanden und er *muss* wissen, wo der Betreffende sich vorrübergehnd
> aufgehalten hat.

Der Austräger der Deutschen Post AG oder des Postunternehmens "muß"
gar nichts wissen. Wenn er tatsächlich bei der Deutschen Post AG
hauptberuflich in diesem Bezirk tätig - und keine Aushilfe - ist, dann
wird (!) er vieles wissen; wenn er eine Aushilfe ist oder gar zu
irgendeinem privaten Postdienstleister gehört, dann ist es oftmals
schon zuviel verlangt, der deutschen Schriftsprache mächtig zu sein.

Erforderlich ist aber auch nur, daß er die Zustellung an den
Zustellungsempfänger übergibt oder in den zu dessen Wohnung gehörenden
Briefkasten einlegt (und das beurkundet).

> Ausserdem habe ich erfahren, dass derjenige bei dem er einmal gewohnt
> hat, dem Gericht bereits vor längerem mitgeteilt hat, dass er dort nicht
> mehr wohnt und ebenfalls den Aufenthaltsort mitgeteilt hat.

Zumindest im Zivilprozess ist es ziemlich gleichgültig, was "dem
Gericht" mitgeteilt wurde, zumal, wenn dies nicht im entsprechenden
Verfahren geschah.

> Ich bin einfach nur auf die Ignoranz.des Gerichts und die aus meiner
> Sicht bewusste Fehlzustellung des Gerichtsboten.

Dieser Satz kein Satz, es gibt keine "Gerichtsboten", und das Gericht
ist zumindest im Zivilprozess nun wirklich nicht dafür zuständig, die
durch die entsprechende Partei benannte angebliche Anschrift der
Gegenpartei zu überprüfen.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:37 AM4/16/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Da ich dem Geriht bereits mitgeteilt habe, dass die Person bei mir nicht
> anzutreffen ist oder war, die das aber ignorieren und einen Brief mit
> demselben Az. vermutlich also erneut das was schon einmal falsch bei mir
> gelandet ist, zustellen bin ich ein wenig sauer.

Unterstellen wir, daß es sich um ein Zivilverfahren handelt.

Dann teilt das Gericht der Gegenpartei mit, daß das Schriftstück X vom
NN.NN.201N unter der Anschrift ABC nicht zustellbar war und fordert
zur Angabe einer zustellbaren Anschrift auf. Die Gegenpartei teilt
dann die neue Anschrift (A c/o Hengel) mit. Das Gericht stellt sodann
an diese Anschrift zu.

Alles ganz normal.

> Ich habe weder Lust mich dort telefonisch hin- und herverbinden zu
> lassen, noch für Rückporto aufkommen zu müssen oder wie schon einmal,
> wieder zum gericht zu fahren um ihn mit Vermerk dort erneut einzuwerfen.

Dann lass es?

> Ich denke dieses mal dem Gericht mitzuteilen, dass der Brief bei mir
> falsch zugestellt wurde und ich ihn zur Abholung nach Terminabsprache
> bereit halte.
> Da müssen sie reagieren.

Weshalb sollte das Gericht reagieren müssen?

Harald Hengel

unread,
Apr 17, 2011, 8:05:43 AM4/17/11
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>
>> Wäre er per Deutsche Post gekommen, ich hätte ihn einfach mit
>> Vermerk in den nächsten Briefkasten geworfen.
>> Er ist aber per Gerichtsboten zugestellt worden, beide Male.
>
> Mit Sicherheit nicht.

Wie kommst du zu der Sicherheit?

>> Im ersten Fall war der c/o ein Untermieter in einer anderen Wohnung,
>> der zu dem Zeitpunkt hier nicht mehr wohnhaft war.
>> Eingeworfen hat er aber bei mir und nicht in der anderen Wohnung, da
>> hätte eine Treppe höher steigen müssen.
>
> Dann dürfte eine Falschbeurkundung im Amt vorliegen.

Das kann sein, ist aber nicht meine Sache.

>> Im Zweiten Fall geht an c/o mein Nachname, der Nachname ist aber 3
>> mal vorhanden und er *muss* wissen, wo der Betreffende sich
>> vorrübergehnd aufgehalten hat.
>
> Der Austräger der Deutschen Post AG oder des Postunternehmens "muß"
> gar nichts wissen.

Wie kommst du da drauf, dass ein Austräger der Deutschen Post AG gewesen
sein muss?

> Erforderlich ist aber auch nur, daß er die Zustellung an den
> Zustellungsempfänger übergibt oder in den zu dessen Wohnung gehörenden
> Briefkasten einlegt (und das beurkundet).

Das hat er gemacht, ich unterstelle dennoch wider besserem Wissen, was
hier aber keine Rolle spielt.
Um die Frage geht es mir auch nicht.

>> Ausserdem habe ich erfahren, dass derjenige bei dem er einmal gewohnt
>> hat, dem Gericht bereits vor längerem mitgeteilt hat, dass er dort
>> nicht mehr wohnt und ebenfalls den Aufenthaltsort mitgeteilt hat.
>
> Zumindest im Zivilprozess ist es ziemlich gleichgültig, was "dem
> Gericht" mitgeteilt wurde, zumal, wenn dies nicht im entsprechenden
> Verfahren geschah.

Wie kommst du auf Zivilprozess?

>> Ich bin einfach nur auf die Ignoranz.des Gerichts und die aus meiner
>> Sicht bewusste Fehlzustellung des Gerichtsboten.
>
> Dieser Satz kein Satz, es gibt keine "Gerichtsboten",

Du bist Ahnungslos.

> und das Gericht
> ist zumindest im Zivilprozess nun wirklich nicht dafür zuständig, die
> durch die entsprechende Partei benannte angebliche Anschrift der
> Gegenpartei zu überprüfen.

Wie kommst du auf Zivlprozess?
Ausserdem habe ich dem gericht mitgeteilt, dass die Person nich bei mir
wohnhaft ist und es niemals war.
Das hat das Gericht ifgnoriert und vermutlich das selbe Schriftstück
jetzt mit mie als c/o erneut an mich zugestellt.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 17, 2011, 8:09:36 AM4/17/11
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>
>> Es ist einfach nur Dummheit zu behaupten, dass Mahnbescheide nicht
>> von speziellen Mahngerichten kommen.
>
> Nicht Dummheit, aber immerhin massive Unkenntnis ist es, von
> "Gerichtsboten" zu fabulieren, weil "die" (!) Post zu anderen Zeiten
> zugestellt wird, weil es nicht nur Unkenntnis über die Art und Weise
> förmlicher Zustellungen, sondern auch über die nun immerhin etliche
> Jahre zurückliegende Privatisierung des Postwesens offenbart; seitdem
> gibt es "die" Post ebenso wenig wie "die" Telefongesellschaft.

Massive Unkenntnis scheint es bei dir zu sein, deshalb braust du dir
jede Menge Unsinn zusammen.

> Dass Mahnbescheide von Amtsgerichten kommen, nicht etwas von
> "speziellen Mahngerichten", ist hingegen vollkommen zutreffend,

Aller Amtsgerichte verschicken Mahnebescheide?

> denn "spezielle Mahngerichte" gibt es nicht. Es gibt nur Amtsgerichte,
> die
> im Rahmen der Konzentration die Aufgaben eines (zentralen)
> Mahngerichts für ein oder mehrere Bundesländer oder Gerichtsbezirke
> wahrnehmen;

Du widersprichst dich in einem Satz, nicht schlecht. ;-)

Es ist auch völlig uninteressant, im Wesentlichen ging es um die
dümmliche Unterstellung es *müsste* sich um einen Mahnbescheid handeln.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 17, 2011, 11:09:07 AM4/17/11
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>
>> Da ich dem Geriht bereits mitgeteilt habe, dass die Person bei mir
>> nicht anzutreffen ist oder war, die das aber ignorieren und einen
>> Brief mit demselben Az. vermutlich also erneut das was schon einmal
>> falsch bei mir gelandet ist, zustellen bin ich ein wenig sauer.
>
> Unterstellen wir, daß es sich um ein Zivilverfahren handelt.

Was interessiert es in diesem Fall?

> Dann teilt das Gericht der Gegenpartei mit, daß das Schriftstück X vom
> NN.NN.201N unter der Anschrift ABC nicht zustellbar war und fordert
> zur Angabe einer zustellbaren Anschrift auf. Die Gegenpartei teilt
> dann die neue Anschrift (A c/o Hengel) mit. Das Gericht stellt sodann
> an diese Anschrift zu.

Gut, das kann sein.
Erklärt aber nicht den bereits vorangegangenen Falscheinwurf und erklärt
auch nicht warum man, obwohl bereits bekannt gemacht wurde, dass unter
der Adresse nicht erreichbar, die Adresse verwendet wird.

> Alles ganz normal.

Du findest es normal, dass man mich mit Post belästigt, nachdem ich
erklärt habem die Person ist bei mi nicht erreichbar?

>> Ich habe weder Lust mich dort telefonisch hin- und herverbinden zu
>> lassen, noch für Rückporto aufkommen zu müssen oder wie schon einmal,
>> wieder zum gericht zu fahren um ihn mit Vermerk dort erneut
>> einzuwerfen.
>
> Dann lass es?

Ich fragte nach dem rechtlichen Aspekt, wie korrekt zu reagieren ist.

>> Ich denke dieses mal dem Gericht mitzuteilen, dass der Brief bei mir
>> falsch zugestellt wurde und ich ihn zur Abholung nach Terminabsprache
>> bereit halte.
>> Da müssen sie reagieren.
>
> Weshalb sollte das Gericht reagieren müssen?

Warum sollte es nicht.
Aus dem Aktenzeichen ist übrigens erkennbar worum es sich handelt, es
ist kein Zivilverfahren und das Gericht hat meine Mitteilung, nicht bei
mir wohnhaft ohne Rückfrage ignoriert.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 17, 2011, 11:45:01 AM4/17/11
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Das dürfte nicht passieren, weil die Zustellung persönlich erfolgen
> muß und eine Ersatzzustellung nur in einen der Wohnung zugehörigen
> Briefkasten zulässig ist, was nun erfordern dürfte, daß der Name des
> Zustellungsempfängers mit dem Namen auf dem Briefkasten übereinstimmt.

Es ist aber passiert.
Der c/o Name stand mal eine Weile mit auf dem Tüschild einer anderen
Wohnung, zum Zeitpunkt des Einwurfes bei mir jedoch nirgends mehr.
Gleiches gitl für den Adressaten.

>> Da vom Gerichtsboten zugesetellt habe ich es direkt beim Gericht Mit
>> Vermerk wieder eingeworfen.
>
> "Vom Gerichtsboten" wird mit an Sicherheit grenzender
> Wahrscheinlichkeit nirgendwo zugestellt.

Wer stellt denn zu?
Die DPAG war es mit Sicherheit nicht, zumindest nicht bei diesen
Schreiben.

> Zwar besteht die theoretische
> Möglichkeit der Durchführung der Zustellung bspw. durch den
> Wachtmeister,

Ob es der Wachtmeister ist wer sonst ist, der hier die Botenarbeit
übernimmt, kann ich dir nicht sagen.

> faktisch erfolgen Zustellungen aber über Postunternehmen
> (seit einigen Jahren dank Privatisierung in der Regel nicht mehr über
> die Deutsche Post AG, sondern über private Zustelldienste, die sich
> teilweise auf förmliche Zustellungen spezialisiert haben, weil diese
> günstigere Tarife angeboten und so Ausschreibungen gewonnen haben, mit
> teilweise bemerkenswerten Konsequenzen für die Zuverlässigkeit, die
> sich u.a. der einschlägigen, auch strafrechtlichen, Rechtsprechung
> entnehmen lassen).

Denkbar ist natürlich auch irgendein Zustelldienst, zumindest ist es
nicht DPAG und auch nicht Nordbrief.
Es sei denn die laufen für die Gerichtszustellungen eine Extratour.

>> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person
>> A c/o meinName.
>
> Das ist dann ja auch korrekt, zumindest von der Zustellung her.

Naja, Zustelllotto, bei 2 Personen gleichen Nachnamens.
Korrekt wäre es meines Erachtens es zurückzuliefern wegen unklarer
Adresse und nicht dort einzuwerfen wo es am bequemsten ist.

>> Was mache ich damit?
>
> Zurückschicken, aufbewahren, an den Empfänger weiterleiten, ...

Den Empfänger habe ich zwar einmal kennengelernt, kenne aber seinen
Aufenthaltsort nicht und selbst wenn stellt sich die Frage ob ich dazu
berechtigt bin. Zumindest bleibt das Gericht dann ja weiter im Glauben
er wäre über mich erreichbar.

>> Ich habe weder Lust Porto auszugeben noch noch einmal wegen deren
>> Schusseligkeit zum gericht zu fahren um den Brief dort mit erneutem
>> Vermerk wieder einzuwerfen.
>
> Wessen Schusseligkeit?

Schusseligkeit des Gerichts.
Denen habe ich mitgeteilt, dass er sich nicht bei mir aufhält und auch
nie aufgehalten hat.

> Das Zustellunternehmen stellt dort zu, wo es das zu tun hat; das
> geschah offenbar zumindest beim zweiten Versuch.

Nicht korrekt, wie ich oben schon schrieb.

> Das Gericht stellt - im Zivilprozess - dort zu,

Es ist keine Zivilprozess.

> wo die Gegenpartei behauptet, daß die
> Partei ihren Wohnsitz habe,

Selbst dann ist es falsch.

> ohne das selbst zu überprüfen. Und
> meistens erfindet die Gegenpartei auch nicht irgendwelche Anschriften,
> sondern nutzt die, die ihr genannt werden (oder die sie auf sonstige
> Weise erfahren zu haben glaubt).

Es ist keine Zivilsache.

>> Ich weiss nur aus der Zustellzeit, dass es nicht per Post gekommen
>> sein kann.
>
> Du kennst die Zustellzeiten aller Postunternehmen in Deiner Gegend?
> Respekt - aber ziemlich unwahrscheinlich.

Ja, die kenne ich sehr gut.
Die sind auch relativ regelmässig.
Freitags nach 16:00 kommt keiner der Briefzusteller mehr.

>> Äusserlich ist für mich nicht erkennbar wie der Brief zugestellt
>> wurde.
>
> Mutmaßlich durch das beauftragte Postunternehmen; aber darauf kommt es
> eher nicht an.

Nur wie geht der zurück.
Ich habe weder Lust Porto druaf zu kleben, noch zum Gericht zu laufen.

>> Welche Pflichtverletzung hat das Gericht gemacht, indem es meine


>> Mitteilung ignoriert hat?
>
> Das Gericht? Gar keine.

Ach, der Richter darf meine Mitteileung ignorieren und mir immer wieder
Post für Fremde zusenden?

Harald

Christopher Creutzig

unread,
Apr 17, 2011, 2:47:27 PM4/17/11
to
On 4/17/11 5:09 PM, Harald Hengel wrote:
> Thomas Hochstein schrieb:

>> Unterstellen wir, daß es sich um ein Zivilverfahren handelt.
>
> Was interessiert es in diesem Fall?

Schrieb Thomas doch: Im Zivilverfahren unternimmt das Gericht keine
Anstrengungen, die Adresse herauszufinden oder zu überprüfen.

>> Dann teilt das Gericht der Gegenpartei mit, daß das Schriftstück X vom
>> NN.NN.201N unter der Anschrift ABC nicht zustellbar war und fordert
>> zur Angabe einer zustellbaren Anschrift auf. Die Gegenpartei teilt
>> dann die neue Anschrift (A c/o Hengel) mit. Das Gericht stellt sodann
>> an diese Anschrift zu.
>
> Gut, das kann sein.
> Erklärt aber nicht den bereits vorangegangenen Falscheinwurf und erklärt
> auch nicht warum man, obwohl bereits bekannt gemacht wurde, dass unter
> der Adresse nicht erreichbar, die Adresse verwendet wird.

Den Falscheinwurf nicht. Den zweiten Versuch schon.

--
Wenn du genügend lange nachdenkst, fallen dir sicher noch eine ganze
Reihe weiterer Fragen ein, die du nicht beantworten kannst.
(Ludger Averborg)

Stefan Schmitz

unread,
Apr 17, 2011, 5:00:52 PM4/17/11
to
On 16 Apr., 09:55, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Wachtmeister, faktisch erfolgen Zustellungen aber ber Postunternehmen


> (seit einigen Jahren dank Privatisierung in der Regel nicht mehr über
> die Deutsche Post AG, sondern über private Zustelldienste, die sich
> teilweise auf förmliche Zustellungen spezialisiert haben, weil diese
> günstigere Tarife angeboten und so Ausschreibungen gewonnen haben, mit

Wie kann man sich darauf spezialisieren und noch günstiger als die
Konkurrenz sein? Die Kosten sind doch viel höher, als wenn man für
andere Zustellungen eh unterwegs ist.

Harald Hengel

unread,
Apr 18, 2011, 6:26:01 AM4/18/11
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/17/11 5:09 PM, Harald Hengel wrote:

>>> Unterstellen wir, daß es sich um ein Zivilverfahren handelt.
>>
>> Was interessiert es in diesem Fall?
>
> Schrieb Thomas doch: Im Zivilverfahren unternimmt das Gericht keine
> Anstrengungen, die Adresse herauszufinden oder zu überprüfen.

Wie oft muss ich wiederholen, dass es kein Zivilverfahren ist?

Harald

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 18, 2011, 7:07:48 AM4/18/11
to
Am 17.04.2011 20:47, schrieb Christopher Creutzig:
> On 4/17/11 5:09 PM, Harald Hengel wrote:
>> Thomas Hochstein schrieb:
>
>>> Unterstellen wir, daß es sich um ein Zivilverfahren handelt.
>>
>> Was interessiert es in diesem Fall?
>
> Schrieb Thomas doch: Im Zivilverfahren unternimmt das Gericht keine
> Anstrengungen, die Adresse herauszufinden oder zu überprüfen.

Du scheinst Herrn Hengel nicht zu kennen und wie zwecklos jeder Versuch
ist, auch nur auf einem für Kinder vernünftigen Niveau mit ihm zu
diskutieren. Er wird schreiben, dass es sich nicht um ein Zivilverfahren
handele. Deshalb sollte man ihn ignorieren, denn er schadet dem
Unternehmen hier massiv.

[...]

Christoph

frank paulsen

unread,
Apr 18, 2011, 9:36:42 AM4/18/11
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> writes:

man reduziert die kosten.

es gibt da unterschiedliche geschaeftsmodelle, das lukrativste (aber
auch juristisch 'schwierigste') ist die verwendung scheinselbstaendiger
zusteller, weil man da neben den personal- auch noch materialkosten
gering haelt.

aber selbst mit dem ueberwiegend legalen mittel der beschaeftigung von
zeitarbeitskraeften spart man schon ganz erheblich gegenueber
konventionellen zustellern. (muss die aber immer puenktlich auswechseln,
weshalb sie prinzipbedingt keine ausreichende ortskenntnis bekommen)

wenn man dann noch mit 'nuetzlichen' rahmenwerten fuer die touren-
planung arbeitet, ist da einiges drin, und man muss nicht mal ein
schlechtes gewissen haben, weil das einkommen der opfer ja in vielen
faellen auf ein existenzsicherndes niveau angehoben wird, im prinzip von
genau dem abstrakten 'Staat', der sich solcher dienste bedient. ist halt
ein anderer topf.

--
frobnicate foo

Harald Hengel

unread,
Apr 18, 2011, 1:47:13 PM4/18/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

> Du scheinst Herrn Hengel nicht zu kennen und wie zwecklos jeder
> Versuch ist, auch nur auf einem für Kinder vernünftigen Niveau mit
> ihm zu diskutieren. Er wird schreiben, dass es sich nicht um ein
> Zivilverfahren handele. Deshalb sollte man ihn ignorieren, denn er
> schadet dem Unternehmen hier massiv.

Das habe ich bereits lange geschrieben, dass es kein Zivilverfahren ist.
Nur raffen das einige nicht, weil all ihre Argumente darauf aufbauen und
der gesamte geschriebene Unsinn damit zusammengebrochen ist. Da bleiben
sie lieber stur in ihrer falschen und wohl auch dümmlichen
Argumentationskette.

Interessant dabei ist, dass bisher niemand im Ansatz die eigentliche
Frage beantwortet hat oder darauf eingegangan ist.

Welche Pflichten habe ich in Bezug mit dem falsch zugestellten
Schreiben?
Welche Kosten muss ich gegebenenfalls tragen. 55 Cent für eine
Briefmarke ist auch Geld.
Allerdings würde das nur für eine einfache Antwort reichen, die
Rücksendung mit Nachweis kostet mehr als eine üppige Mahlzeit.

Harald

Raimund Nisius

unread,
Apr 18, 2011, 4:46:18 PM4/18/11
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:

> Interessant dabei ist, dass bisher niemand im Ansatz die eigentliche
> Frage beantwortet hat oder darauf eingegangan ist.
>
> Welche Pflichten habe ich in Bezug mit dem falsch zugestellten
> Schreiben?

Gleich die allererste Antwort, von Marino
| Du unterliegt keinen besonderen Pflichten.
sagt doch alles.

--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2011, 12:31:47 AM4/20/11
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 16 Apr., 09:55, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>

>> faktisch erfolgen Zustellungen aber über Postunternehmen


>> (seit einigen Jahren dank Privatisierung in der Regel nicht mehr über
>> die Deutsche Post AG, sondern über private Zustelldienste, die sich
>> teilweise auf förmliche Zustellungen spezialisiert haben, weil diese
>> günstigere Tarife angeboten und so Ausschreibungen gewonnen haben, mit
>
> Wie kann man sich darauf spezialisieren und noch günstiger als die
> Konkurrenz sein?

Eine offenbar nicht völlig unübliche Möglichkeit - bzw. deren Folgen -
ist in <dsrs.08112...@thorondor.akallabeth.de> zitiert.

> Die Kosten sind doch viel höher, als wenn man für
> andere Zustellungen eh unterwegs ist.

Andererseits sind die Einnahmen pro Zustellung höher als bei einfachen
Briefsendungen.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2011, 1:15:09 AM4/20/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Harald Hengel schrieb:
>>> Wäre er per Deutsche Post gekommen, ich hätte ihn einfach mit
>>> Vermerk in den nächsten Briefkasten geworfen.
>>> Er ist aber per Gerichtsboten zugestellt worden, beide Male.
>> Mit Sicherheit nicht.
>
> Wie kommst du zu der Sicherheit?

Kenntnis der Materie.

>> Der Austräger der Deutschen Post AG oder des Postunternehmens "muß"
>> gar nichts wissen.
>
> Wie kommst du da drauf, dass ein Austräger der Deutschen Post AG gewesen
> sein muss?

Das schrieb ich. Die Antwort auf die Frage, die Du möglicherweise
tatsächlich stellen wolltest, lautet dann: Weil amtliche Zustellungen
regelhaft durch ein Postunternehmen erfolgen.

>> Zumindest im Zivilprozess ist es ziemlich gleichgültig, was "dem
>> Gericht" mitgeteilt wurde, zumal, wenn dies nicht im entsprechenden
>> Verfahren geschah.
>
> Wie kommst du auf Zivilprozess?

Da Du uns ja nicht - oder nur stückchenweise - hinsichtlich des
Sachverhalts erleuchtest, ergänze ich bis zu einer Klarstellung den
Sachverhalt lebensnah.

>> Dieser Satz kein Satz, es gibt keine "Gerichtsboten",
>
> Du bist Ahnungslos.

<http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.64.2655&rep=rep1&type=pdf>

>> und das Gericht
>> ist zumindest im Zivilprozess nun wirklich nicht dafür zuständig, die
>> durch die entsprechende Partei benannte angebliche Anschrift der
>> Gegenpartei zu überprüfen.
>
> Wie kommst du auf Zivlprozess?

Da Du uns ja nicht - oder nur stückchenweise - hinsichtlich des
Sachverhalts erleuchtest, ergänze ich bis zu einer Klarstellung den
Sachverhalt lebensnah.

> Ausserdem habe ich dem gericht mitgeteilt, dass die Person nich bei mir
> wohnhaft ist und es niemals war.
> Das hat das Gericht ifgnoriert und vermutlich das selbe Schriftstück
> jetzt mit mie als c/o erneut an mich zugestellt.

Das Gericht ist zumindest im Zivilprozess nun wirklich nicht dafür


zuständig, die durch die entsprechende Partei benannte angebliche
Anschrift der Gegenpartei zu überprüfen.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2011, 1:15:09 AM4/20/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:


>> Dass Mahnbescheide von Amtsgerichten kommen, nicht etwas von
>> "speziellen Mahngerichten", ist hingegen vollkommen zutreffend,
>
> Aller Amtsgerichte verschicken Mahnebescheide?

Nein - das schrieb ich aber auch nicht.

Hingegen werden alle Mahnbescheide von Amtsgerichten verschickt.

>> denn "spezielle Mahngerichte" gibt es nicht. Es gibt nur Amtsgerichte,
>> die
>> im Rahmen der Konzentration die Aufgaben eines (zentralen)
>> Mahngerichts für ein oder mehrere Bundesländer oder Gerichtsbezirke
>> wahrnehmen;
>
> Du widersprichst dich in einem Satz, nicht schlecht. ;-)

Ein Widerspruch liegt darin nicht.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2011, 1:15:09 AM4/20/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:


>> "Vom Gerichtsboten" wird mit an Sicherheit grenzender
>> Wahrscheinlichkeit nirgendwo zugestellt.
>
> Wer stellt denn zu?

Ein Postunternehmen.

> Die DPAG war es mit Sicherheit nicht, zumindest nicht bei diesen
> Schreiben.

Dann war es wohl eines der anderen, auf
<http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Post/RegulierungPostmarkt/LizenzenPara5PostG/LizenzenPostdienstleistungen/LizenzenPostdienstleistungen_node.html>
genannten Unternehmen. Du siehst mir sicherlich, daß ich nicht alle
der mehreren hundert grundsätzlich in Betracht kommenden
Postunternehmen hier aufzähle.

>> faktisch erfolgen Zustellungen aber über Postunternehmen
>> (seit einigen Jahren dank Privatisierung in der Regel nicht mehr über
>> die Deutsche Post AG, sondern über private Zustelldienste, die sich
>> teilweise auf förmliche Zustellungen spezialisiert haben, weil diese
>> günstigere Tarife angeboten und so Ausschreibungen gewonnen haben, mit
>> teilweise bemerkenswerten Konsequenzen für die Zuverlässigkeit, die
>> sich u.a. der einschlägigen, auch strafrechtlichen, Rechtsprechung
>> entnehmen lassen).
>
> Denkbar ist natürlich auch irgendein Zustelldienst, zumindest ist es
> nicht DPAG und auch nicht Nordbrief.

Mag sein. Es gibt im übrigen durchaus Postunternehmen, die sich auf
die Übernahme von Zustellaufträgen spezialisiert haben.

>>> Jetzt, rd. 4 Wochen später landet wider ein Brief bei mir. An Person
>>> A c/o meinName.
>> Das ist dann ja auch korrekt, zumindest von der Zustellung her.
>
> Naja, Zustelllotto, bei 2 Personen gleichen Nachnamens.

Das hattest Du zunächst verabsäumt mitzuteilen.

>>> Was mache ich damit?
>> Zurückschicken, aufbewahren, an den Empfänger weiterleiten, ...
>
> Den Empfänger habe ich zwar einmal kennengelernt, kenne aber seinen
> Aufenthaltsort nicht und selbst wenn stellt sich die Frage ob ich dazu
> berechtigt bin.

Warum solltest Du das nicht sein?

> Zumindest bleibt das Gericht dann ja weiter im Glauben
> er wäre über mich erreichbar.

Das ist er dann ja auch. :)

>> Du kennst die Zustellzeiten aller Postunternehmen in Deiner Gegend?
>> Respekt - aber ziemlich unwahrscheinlich.
>
> Ja, die kenne ich sehr gut.

Von ALLEN Postunternehmen?

>> Mutmaßlich durch das beauftragte Postunternehmen; aber darauf kommt es
>> eher nicht an.
>
> Nur wie geht der zurück.
> Ich habe weder Lust Porto druaf zu kleben, noch zum Gericht zu laufen.

Dann tue beides nicht?

Harald Hengel

unread,
Apr 21, 2011, 2:40:53 PM4/21/11
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Harald Hengel schrieb:

>> Wer stellt denn zu?
>
> Ein Postunternehmen.

Sicher?
Wer schreibst das vor?

>> Die DPAG war es mit Sicherheit nicht, zumindest nicht bei diesen
>> Schreiben.
>
> Dann war es wohl eines der anderen, auf

Und warum sollte es nicht ein Mitarbeiter des Gerichts gewesen sein?

>> Denkbar ist natürlich auch irgendein Zustelldienst, zumindest ist es
>> nicht DPAG und auch nicht Nordbrief.
>
> Mag sein. Es gibt im übrigen durchaus Postunternehmen, die sich auf
> die Übernahme von Zustellaufträgen spezialisiert haben.

Das kann sein, aber warum schliesst du Gerichtsboten aus?

>> Naja, Zustelllotto, bei 2 Personen gleichen Nachnamens.
>
> Das hattest Du zunächst verabsäumt mitzuteilen.

Das ist auch uninteressant, es wäre immer falsch gelandet.
Zu einer ordentlichen Adresse gehört mehr als ein Nachname.

>> Den Empfänger habe ich zwar einmal kennengelernt, kenne aber seinen
>> Aufenthaltsort nicht und selbst wenn stellt sich die Frage ob ich
>> dazu berechtigt bin.
>
> Warum solltest Du das nicht sein?

Warum sollte ich es sein?
Letztlich ergeben sich aus der Annahme an der falschen Adresse unter
Umständen weitere Konsequenzen.

Es bleibt undokumentiert, dass es die falsche Adresse ist, damit ergibt
sich zumindest die flasche Annahme für das Gericht, dass die Person hier
wohnhaft ist und irgendwann habe ich eine Hausdruchsuchung am Hals, weil
man mir wegen der Annahme und Weiterleitung unterstellt, er wäre hier
wohnhaft.

>> Zumindest bleibt das Gericht dann ja weiter im Glauben
>> er wäre über mich erreichbar.
>
> Das ist er dann ja auch. :)

Warum sollte er hier erreichbar sein?

>>> Du kennst die Zustellzeiten aller Postunternehmen in Deiner Gegend?
>>> Respekt - aber ziemlich unwahrscheinlich.
>>
>> Ja, die kenne ich sehr gut.
>
> Von ALLEN Postunternehmen?

Auch die des Gerichtsboten. ;-)

>> Nur wie geht der zurück.

>> Ich habe weder Lust Porto drauf zu kleben, noch zum Gericht zu


>> laufen.
>
> Dann tue beides nicht?

Und rechne mit Ärger.

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 21, 2011, 2:23:56 PM4/21/11
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Harald Hengel schrieb:

>> Wie kommst du zu der Sicherheit?
>
> Kenntnis der Materie.

Die du offensichtlich nicht hast.

>>> Der Austräger der Deutschen Post AG oder des Postunternehmens "muß"
>>> gar nichts wissen.
>>
>> Wie kommst du da drauf, dass ein Austräger der Deutschen Post AG
>> gewesen sein muss?
>
> Das schrieb ich. Die Antwort auf die Frage, die Du möglicherweise
> tatsächlich stellen wolltest, lautet dann: Weil amtliche Zustellungen
> regelhaft durch ein Postunternehmen erfolgen.

Nach welcher Regel?
Welche Regel zwingt dazu.

>> Wie kommst du auf Zivilprozess?
>
> Da Du uns ja nicht - oder nur stückchenweise - hinsichtlich des
> Sachverhalts erleuchtest, ergänze ich bis zu einer Klarstellung den
> Sachverhalt lebensnah.

Der erste der, auf eine Zivilsache zielte, tat völlig sicher, dass eine
Zivilsache sein musste.
Es ist aber keine Zivilsache, das habe ich lange klargestellt.

>>> Dieser Satz kein Satz, es gibt keine "Gerichtsboten",
>>
>> Du bist Ahnungslos.
>
> <http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.64.2655&rep=rep1&type=pdf>

Damit willst du deine Ahnungslosigkeit bestäigen?

> Das Gericht ist zumindest im Zivilprozess nun wirklich nicht dafür
> zuständig, die durch die entsprechende Partei benannte angebliche
> Anschrift der Gegenpartei zu überprüfen.

Dir dürfte lange bekannt sein, dass es keine Zivilsache ist und auch
kein Mahnbescheid, wie manche auch zielsicher zu wissen glaubten.

Warum reitest du noch darauf rum?

Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 21, 2011, 2:27:45 PM4/21/11
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Nein - das schrieb ich aber auch nicht.
>
> Hingegen werden alle Mahnbescheide von Amtsgerichten verschickt.

Klar, die Gerichte unterstehen wem, das wiederum untersteht wem.

Mit deiner Argumentation landest du bei Gott, alles kommt von Gott.

Es sind eben spezielle Mahngerichte, die sind zwar vom Oberbegriff
Amtsgerichte, das ist richtig.
Aber die Pauschalaussage, Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht ist
falsch, weil die wenigsten Amtsgerichte Mahnescheide bearbeiten, es sind
spezielle.

Harald

Thomas Hochstein

unread,
Apr 22, 2011, 6:28:11 AM4/22/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Harald Hengel schrieb:
>>> Wer stellt denn zu?
>> Ein Postunternehmen.
>
> Sicher?

Nahezu.

> Wer schreibst das vor?

Niemand.

>>> Die DPAG war es mit Sicherheit nicht, zumindest nicht bei diesen
>>> Schreiben.
>> Dann war es wohl eines der anderen, auf
>
> Und warum sollte es nicht ein Mitarbeiter des Gerichts gewesen sein?

Weil Gerichte dafür regelmäßig keine Mitarbeiter beschäftigen
respektive die vorhandenen nicht dazu einsetzen, weil sie
üblicherweise nich unter Personalüberschuss zu leiden pflegen.

Es ist theoretisch möglich, daß die Zustellung durch einen
Justizbediensteten erfolgt. Das kommt allerdings praktisch nicht vor.

>>> Nur wie geht der zurück.
>>> Ich habe weder Lust Porto drauf zu kleben, noch zum Gericht zu
>>> laufen.
>> Dann tue beides nicht?
>
> Und rechne mit Ärger.

Weshalb?

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 22, 2011, 6:28:11 AM4/22/11
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Nein - das schrieb ich aber auch nicht.
>> Hingegen werden alle Mahnbescheide von Amtsgerichten verschickt.
>
> Klar, die Gerichte unterstehen wem, das wiederum untersteht wem.

Offensichtlich ist Deine Unkenntnis des - nicht nur deutschen -
Rechtssystem noch bedrückender als ich bereits befürchtet hatte.

> Es sind eben spezielle Mahngerichte, die sind zwar vom Oberbegriff
> Amtsgerichte, das ist richtig.

Nein, das ist falsch. Aber ich habe nicht den Eindruck, daß der
Versuch, Dir das noch einmal zu erläutern, erfolgversprechend wäre.

-thh

Harald Hengel

unread,
Apr 22, 2011, 9:50:28 AM4/22/11
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Harald Hengel schrieb:
>
>> Thomas Hochstein schrieb:
>>> Harald Hengel schrieb:
>>>> Wer stellt denn zu?
>>> Ein Postunternehmen.
>>
>> Sicher?
>
> Nahezu.

Also doch nicht.

>> Wer schreibst das vor?
>
> Niemand.

Also.

>> Und warum sollte es nicht ein Mitarbeiter des Gerichts gewesen sein?
>
> Weil Gerichte dafür regelmäßig keine Mitarbeiter beschäftigen
> respektive die vorhandenen nicht dazu einsetzen, weil sie
> üblicherweise nich unter Personalüberschuss zu leiden pflegen.

Aha.
Hier scheint es eine Nachfeierabendtätigkeit zu sein, möglicherweise
kleine Umwege auf dem Heimweg für auf dem Weg liegende Zustellungen.
Genaues weiss ich auch nicht. Zu meiner Zustellung kann ich es konkret
nicht sagen, von anderen weiss ich, dass jemand in der typischen Uniform
der Gerichtsbediensteten die Dinger hier im Viertel verteilt.

> Es ist theoretisch möglich, daß die Zustellung durch einen
> Justizbediensteten erfolgt. Das kommt allerdings praktisch nicht vor.

Du irrst.

>> Und rechne mit Ärger.
>
> Weshalb?

z.B. eine Hausdurchsuchung, weil man den Typen bei mir vermutet.
Mir wurde zugetragen, dass er sich in Haft befinden sollte, ich kann mir
vorstellen, dass er das nicht angetreten hat und gesucht wird.
Dass eine Post bei mir ohne Rücksendung landet wird man vermutlich als
Indiz nehmen, dass er bei mir weilt, allein deshalb möchte ich eine
Klarstellung.
Allerdings hat das Gericht meine erste Mitteilung ignoriert.

Harald

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