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Kurze Rechtsfrage wegen Ticketbuchung und stornierung

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Thorsten Klein

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Aug 26, 2016, 4:17:20 PM8/26/16
to
Hallo

Gegeben ist folgendes: Bei der DB online gebucht Hin+Rückfahrt mit dem
inzwischn nicht mehr erhältlichen RioRabatt. Hin als Sparpreis, Rück
flexibel, also "kostenlos" stornierbar vor dem 1. Geltungstag. Es wurden
zwei getrennte Tickets ausgegeben, beide Tickets sind auch individuell
voneinander stornierbar.

Nun hat sich tatsächlich eine Planänderung für die Rückfahrt ergeben.
Der Reisende weiss, dass der RioRabatt bei Stornierung verfällt. Er
weiss aber nicht, ob beide Richtungen oder nur eine davon betroffen
sind. Davon ausgehend, dass bei Stornierung vor dem finalen Klick
angegeben wird, wieviel Geld zurückgezahlt wird, versucht der Reisende
die Stornierung.
Vor dem finalen Klick steht da nur der normale Preis von 32€. Einen
Klick später steht "es wurden 17€ überwiesen". Ohne Begründung, ohne
Abrechnung, nur so kalt wie erwähnt. Die 15€ ist der RioRabatt, das ist
schon klar.

Frage: muss nicht vor Stornierung der wahre zuerstattende Wet angezeigt
werden? So nach dem Motto etwa:

Ticketpreis xxx €
Keine Erstattung xxx €
überwiesen wird xxx €
wollen Sie wirklich stornieren?

Bei offline Tickets steht auf dem Ticket selber als "KE" der Betrag der
bei Stornierung verfällt. Bei OT (zumindest diesen mit dem RioRabatts)
steht das nicht.

Da bei vorher bekannter Nichterstattung ein Umweg plus Übergang die
günstigere Version gewesen wäre, ist dies relevant.

Danke & Gruss,
Thorsten

Wolfgang Ottenweller

unread,
Aug 26, 2016, 5:39:03 PM8/26/16
to
Thorsten Klein schrieb:
> Der Reisende weiss, dass der RioRabatt bei Stornierung verfällt. Er
> weiss aber nicht, ob beide Richtungen oder nur eine davon betroffen
> sind.

der Mindestbestellwert (49€ für die diskutierte Rabattstufe) ist
bekannt. Der Rabatt wird bei Unterschreiten des Mindestbestellwerts
nicht gewährt. Wenn durch die teilweise Stornierung der
Mindestbestellwert unterschritten wird, ist der Mindestbestellwert nicht
erreicht.

> Vor dem finalen Klick steht da nur der normale Preis von 32€.

Wenn der normale Preis 32€ beträgt, dann ist davon auszugehen, dass der
Sparpreis für die Hinfahrt darunter liegt. Folglich liegt die Hinfahrt
alleine unter dem Mindestbestellwert.

> Frage: muss nicht vor Stornierung der wahre zuerstattende Wet angezeigt
> werden? So nach dem Motto etwa:

Gegenfrage: muss bei der Stornierung überhaupt etwas vorgerechnet
werden, da die Stornierungsbedingungen bekannt sind?


Viel spannender finde ich die Frage, was passiert wäre bei Stornierung
der Hinfahrt.

Da der normale Preis 32€ beträgt gehe ich mal davon aus, dass der
Sparpreis Hinfahrt 19€ kostete.

19 hin + 32 rück = 51 Geamtfahrpreis
-15 Rabatt = 36 gezahlt.

Wird nun die Hinfahrt storniert, so werden 19€ erstattet aber 17,50€
Stornogebühr abgezogen. Da die Rückfahrt alleine den Mindestpreis nicht
erreicht, ist der Gutschein in Höhe von 15€ ebenfalls abzuziehen.

19-17,50-15 = -13,50

bei Stornierung der Hinfahrt wären 13,50 € nachzuzahlen...

Thorsten Klein

unread,
Aug 27, 2016, 3:42:02 PM8/27/16
to
Am 26.08.2016 um 23:39 schrieb Wolfgang Ottenweller:
> der Mindestbestellwert (49€ für die diskutierte Rabattstufe) ist
> bekannt. Der Rabatt wird bei Unterschreiten des Mindestbestellwerts
> nicht gewährt. Wenn durch die teilweise Stornierung der
> Mindestbestellwert unterschritten wird, ist der Mindestbestellwert nicht
> erreicht.

Ja und? Das heisst nicht auomatisch dass man nicht stornieren dürfte.

> Wenn der normale Preis 32€ beträgt, dann ist davon auszugehen, dass der
> Sparpreis für die Hinfahrt darunter liegt. Folglich liegt die Hinfahrt
> alleine unter dem Mindestbestellwert.

Nochmal: Ja - und?

> Gegenfrage: muss bei der Stornierung überhaupt etwas vorgerechnet
> werden, da die Stornierungsbedingungen bekannt sind?

Das war eine Ja/Nein - Frage.

> Da der normale Preis 32€ beträgt gehe ich mal davon aus, dass der
> Sparpreis Hinfahrt 19€ kostete.

Wie kommst Du darauf? Nein, ist falsch.

> Wird nun die Hinfahrt storniert, so werden 19€ erstattet aber 17,50€
> Stornogebühr abgezogen. Da die Rückfahrt alleine den Mindestpreis nicht
> erreicht, ist der Gutschein in Höhe von 15€ ebenfalls abzuziehen.

Nach dieser Methode wäre bei einem ein Ticket, dessen eine Richtung
allein schon den Mindestpreis erreicht (warum das dann zusammen gebucht
werden sollte lassen wir mal dahingestellt) oder wenn der Riorabatt an
diesem Tag nur 5€ gewesen wäre, bei der Stornierung der volle
Fahrkartenwert erstattet worden (ggf. die 17.50€, um die es hier nicht
geht und kein Thema darstellen).
Ehrlich gesagt: das glaube ich nicht. Aber ausprobieren kann ich das
nicht mehr (dafür wäre mir der Gutschein aber auch zu schade).

Wolfgang Ottenweller

unread,
Aug 27, 2016, 3:50:57 PM8/27/16
to
Thorsten Klein schrieb:
> Ja und? Das heisst nicht auomatisch dass man nicht stornieren dürfte.

natürlich darfst Du stornieren, hast Du ja auch.

Nur der Gutschein war an einen Mindestbestellwert gebunden, der nach der
Stornierung nicht mehr vorliegt.

>> Da der normale Preis 32€ beträgt gehe ich mal davon aus, dass der
>> Sparpreis Hinfahrt 19€ kostete.
>
> Wie kommst Du darauf? Nein, ist falsch.

Nun, dann eben ein anderer Preis kleiner 32 Euro. Was die Hinfahrt
kostet ist letztlich egal, sofern es eniger als 49 Euro sind.

> Nach dieser Methode wäre bei einem ein Ticket, dessen eine Richtung
> allein schon den Mindestpreis erreicht (warum das dann zusammen gebucht
> werden sollte lassen wir mal dahingestellt) oder wenn der Riorabatt an
> diesem Tag nur 5€ gewesen wäre, bei der Stornierung der volle
> Fahrkartenwert erstattet worden (ggf. die 17.50€, um die es hier nicht
> geht und kein Thema darstellen).
> Ehrlich gesagt: das glaube ich nicht.

Das wäre aber wichtig, um festzustellen, ob Du Dich berechtigt aufregst...

Thorsten Klein

unread,
Aug 30, 2016, 7:48:01 AM8/30/16
to
Am 27.08.2016 um 21:50 schrieb Wolfgang Ottenweller:
> Das wäre aber wichtig, um festzustellen, ob Du Dich berechtigt aufregst...

Ja, aber wie soll man das "ausprobieren"? Den Rio Rabatt gibts nicht
mehr und einen anderen eCode habe ich nicht bzw. will ich für einen Test
nicht opfern.

Eigentlich ging es mir bei diesem Thread auch wirklich nur um die Frage,
ob ein Reiseanbieter verpflichtet ist, bei Stornierung den Betrag, der
gutgeschrieben wird, vor dem endgültigen Klick anzuzeigen oder nicht.
Dies wurde noch nicht beantwortet.
Wenn ich eine Fahrkarte am Schalter oder eine sonstige Reise im Rsiebüro
kaufe und die dann storniere, bekomme ich den zu erstattenden Betrag ja
auch genannt und wenn das nicht der ist den ich erwarte, kann ich dann
noch abbrechen.

Ulrich Maier

unread,
Aug 30, 2016, 9:21:07 AM8/30/16
to
Sag mal, es geht im Endeffekt um rund 10 Euro. Gib Dich zufrieden, mit
dem was Du bekommst (wird im Zweifelsfall ohnehin korrekt berechnet
sein) und lass andere damit in Frieden. Ulrich

Wolfgang Ottenweller

unread,
Aug 30, 2016, 10:20:33 AM8/30/16
to
Thorsten Klein schrieb:
> Eigentlich ging es mir bei diesem Thread auch wirklich nur um die Frage,
> ob ein Reiseanbieter verpflichtet ist, bei Stornierung den Betrag, der
> gutgeschrieben wird, vor dem endgültigen Klick anzuzeigen oder nicht.
> Dies wurde noch nicht beantwortet.

da ausser mir keiner Lust hat, wirst Du wohl mit mir vorlieb nehmen
müssen. ;-)

(Liegt vermutlich einfach daran, dass ausserhalb der Bahngruppen der
RioRabatt und die Gepflogenheiten des DB-Onlinebuchens kaum bekannt
sind. Wenn Du mehr Staub aufwirbeln willst dürfte der Staub in d.e.b.m
geeigneter sein. ;-)

Also meine ganz persönliche Meinung: die Frage, ob der korrekte
Erstattungsbetrag genannt werden muss ist unerheblich da er genannt wurde.

Allerdings hast Du einen Teil des Tickets mit einem Gutschein gezahlt,
der durch die teilweise Stornierung ungültig geworden ist.

Die Frage wäre also, ob DB Dich unmittelbar vor der Stornierung darauf
hinweisen muss, dass die Erstattung in Höhe von 32 Euro sich aus 17 Euro
Rücküberweisung und 15 Euro virtueller Gutscheinrückgabe zusammensetzt.

IMHO: wäre nett, aber sehe keine Verpflichtung.

Allerdings gibt es diese Fragestellung nicht nur für den RioRabatt
sondern für jede DB-Werbe-/Gutscheinaktion mit Mindestbestellwert (*),
es wäre also nett, wenn DB die Software kundenfreundlicher gestalten würde.

(*) Du kannst Dich schon mal auf den Geschmack von Nute**a freuen. ;-)

Stefan Schmitz

unread,
Aug 31, 2016, 11:30:21 AM8/31/16
to
Am Dienstag, 30. August 2016 13:48:01 UTC+2 schrieb Thorsten Klein:

> Eigentlich ging es mir bei diesem Thread auch wirklich nur um die Frage,
> ob ein Reiseanbieter verpflichtet ist, bei Stornierung den Betrag, der
> gutgeschrieben wird, vor dem endgültigen Klick anzuzeigen oder nicht.
> Dies wurde noch nicht beantwortet.

Warum sollte er? Der Betrag ergibt sich zwingend aus dem Vertrag, den du beim
Kauf abgeschlossen hast.

> Wenn ich eine Fahrkarte am Schalter oder eine sonstige Reise im Rsiebüro
> kaufe und die dann storniere, bekomme ich den zu erstattenden Betrag ja
> auch genannt und wenn das nicht der ist den ich erwarte, kann ich dann
> noch abbrechen.

Weil du da erst danach die endgültige Erklärung zum Stornieren abgibst.
Die könnten dir auch sagen, dass du gefälligst selbst nachrechnen musst.
Vermutlich tun sie das deswegen nicht, damit weniger Kunden anschließend am
Schalter randalieren.

Thorsten Klein

unread,
Aug 31, 2016, 1:29:04 PM8/31/16
to
Am 30.08.2016 um 15:21 schrieb Ulrich Maier:
>
> Sag mal, es geht im Endeffekt um rund 10 Euro. Gib Dich zufrieden, mit
> dem was Du bekommst (wird im Zweifelsfall ohnehin korrekt berechnet
> sein) und lass andere damit in Frieden. Ulrich

Ich habe Dir nicht befohlen, mir zu helfen, also wenn Du nichts
konstruktives zum Thema vorzubringen hast, dann schreib besser gar nichts.
Darüberhinaus, wer lesen kann ist klar im Vorteil: Es sind nicht 10€
aber das ist eh irrelevant.

Thorsten Klein

unread,
Aug 31, 2016, 1:33:26 PM8/31/16
to
Am 31.08.2016 um 17:30 schrieb Stefan Schmitz:
> Warum sollte er? Der Betrag ergibt sich zwingend aus dem Vertrag, den du beim
> Kauf abgeschlossen hast.

Aufgrund zahlreicher ähnlicher Themen, die in TV, Zeitschriften & co.
schon behandelt wurden und wo es immer hiess, dass der Anbieter etc.
klare Angaben machen muss. Ein exakt solches Thema war da bisher noch
nicht dabei, aber es berechtigt die Frage ob das auch für diesen Fall gilt.

Die Frage versteht sich mehr als Prinzip-Frage.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 31, 2016, 3:20:17 PM8/31/16
to
Thorsten Klein schrieb:
Im richtigen (Rechts)Leben ist es grundsätzlich Sache desjenigen, der von
einem anderen etwas will, seinen Anspruch zu benennen und zu beziffern. Im
vorliegenden Fall willst du einen Vertrag rückabwickeln, den du irgendwann
geschlossen hattest und der dir nicht mehr passt. Netterweise ist der
Vertragspartner dazu bereit, dir dein Geld (jedenfalls teilweise) wieder
zurückzugeben, wenn du auf die Gegenleistung (die Bahnfahrt) verzichtest.
Warum glaubst du, dass es in dieser Situation Sache deines Vertragspartners
sein müsse, das zu errechnen, was _du_ zurückfordern möchtest?

MfG
Rupert

Ulrich Maier

unread,
Aug 31, 2016, 4:22:00 PM8/31/16
to


Am 30.08.2016 um 13:47 schrieb Thorsten Klein:

> Eigentlich ging es mir bei diesem Thread auch wirklich nur um die Frage,
> ob ein Reiseanbieter verpflichtet ist, bei Stornierung den Betrag, der
> gutgeschrieben wird, vor dem endgültigen Klick anzuzeigen oder nicht.
> Dies wurde noch nicht beantwortet.

Ein Storno (= Vertragskündigung o.ä.) ist eine einseitige
Willenserklärung, die Du in vielen Fällen auch per Brief zustellen
kannst. Warum sollte der Vertragspartner zu mehr als dem Empfang der
Erklärung verpflichtet sein, wenn er sie in seinem internetportal
entgegenzunehmen bereit ist?

Ulrich


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