Thorsten Klein schrieb:
> Der Reisende weiss, dass der RioRabatt bei Stornierung verfällt. Er
> weiss aber nicht, ob beide Richtungen oder nur eine davon betroffen
> sind.
der Mindestbestellwert (49€ für die diskutierte Rabattstufe) ist
bekannt. Der Rabatt wird bei Unterschreiten des Mindestbestellwerts
nicht gewährt. Wenn durch die teilweise Stornierung der
Mindestbestellwert unterschritten wird, ist der Mindestbestellwert nicht
erreicht.
> Vor dem finalen Klick steht da nur der normale Preis von 32€.
Wenn der normale Preis 32€ beträgt, dann ist davon auszugehen, dass der
Sparpreis für die Hinfahrt darunter liegt. Folglich liegt die Hinfahrt
alleine unter dem Mindestbestellwert.
> Frage: muss nicht vor Stornierung der wahre zuerstattende Wet angezeigt
> werden? So nach dem Motto etwa:
Gegenfrage: muss bei der Stornierung überhaupt etwas vorgerechnet
werden, da die Stornierungsbedingungen bekannt sind?
Viel spannender finde ich die Frage, was passiert wäre bei Stornierung
der Hinfahrt.
Da der normale Preis 32€ beträgt gehe ich mal davon aus, dass der
Sparpreis Hinfahrt 19€ kostete.
19 hin + 32 rück = 51 Geamtfahrpreis
-15 Rabatt = 36 gezahlt.
Wird nun die Hinfahrt storniert, so werden 19€ erstattet aber 17,50€
Stornogebühr abgezogen. Da die Rückfahrt alleine den Mindestpreis nicht
erreicht, ist der Gutschein in Höhe von 15€ ebenfalls abzuziehen.
19-17,50-15 = -13,50
bei Stornierung der Hinfahrt wären 13,50 € nachzuzahlen...