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Ärger mit GEZ

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Michael Fellmeth

unread,
Nov 15, 2002, 3:55:07 AM11/15/02
to
Hi,

ich habe eine Frage bzgl. GEZ-Gebühren. Ich erzähle mal kurz die
Vorgeschichte.

Am 20. August habe ich eine Abmeldung (wegen Wohnungsauflösung) an die GEZ
gesendet. So weit so gut. Schlappe 4! Wochen später kommt ein Brief von der
GEZ
der sinngemäß folgenden Inhalt hat: Die GEZ hätte die Erfahrung gemacht,
dass Abmeldungen
in der Regel ja eigentlich Ummeldungen wären und dass ich doch begründen
soll, wieso
in meinem Fall eine Abmeldung vorliegt und keine Ummeldung. Dieser Brief
löste bei mir
ziemliche Blutdruckschwankungen aus und ich machte meinem Ärger sofort
mittels einer
Email an die GEZ Luft! Ich erklärte der GEZ, dass meine Abmeldung sämtliche
relevanten
Daten enthalte und dass sie mir sofort meine Gebühren für September
zurückerstatten
sollten. Und? Keine Reaktion! Am 1. Oktober wurden natürlich die Gebühren
für das
nächste Quartal von meinem Konto abgebucht (6!!! Wochen nach der Abmeldung)!
Daraufhin
ließ ich die Lastschrift von meiner Bank zurückbuchen und sendete meine
Email in verschärfter
Tonart nochmal an die GEZ. Und wieder keine Reaktion. 1 Woche später nochmal
Email!
Keine Reaktion. Mitte Oktober (oh Wunder) kam ein Schreiben von der GEZ,
dass ich mich
Abgemeldet habe (ach was!) und die Abmeldung zum August wirksam werde und
ich der
GEZ nun noch 53,95? schulde! Was war passiert? Obwohl ich die Monate Okt-Dez
rückbuchen
ließ, wurden von der GEZ die Monate Sep.-Dez. zurücküberwiesen. Und gestern
dann kam
eine Rechnung von der GEZ über 53,95?. Was logisch ist, ist dass ich der GEZ
die 3 Monate
schulde, die ich rückbuchen ließ und die dann nochmal gutgeschrieben wurden.
Das macht dann
48,45?. Jetzt kommt meine eigentliche Frage: Die Gez will von mir zusätzlich
die Rückbuchungs-
gebühren (5,50?) erstattet haben. Muss ich diese bezahlen? Meiner Meinung
nach hat die GEZ
durch ihre Trägheit bzw. Unfähigkeit diese Kosten verursacht und soll sie
deshalb gefälligst selbst
tragen. Kann ich vielleicht sogar den Spieß umdrehen und der GEZ eine
Rechnung über meine
zeitlichen Aufwände stellen?

Mit bestem Dank für die Antworten!

M. Fellmeth


Matthias Koehler

unread,
Nov 15, 2002, 5:25:39 AM11/15/02
to
[Michael:]

> Die GEZ hätte die Erfahrung gemacht, dass Abmeldungen in der Regel ja
> eigentlich Ummeldungen wären und dass ich doch begründen soll, wieso in meinem
> Fall eine Abmeldung vorliegt und keine Ummeldung.

Und? Warum nun? Dazu hast Du nichts geschrieben. :-))

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Tom Berger

unread,
Nov 15, 2002, 5:24:38 AM11/15/02
to
Michael Fellmeth schrieb:

> Die Gez will von mir zusätzlich
> die Rückbuchungs-
> gebühren (5,50?) erstattet haben.

Ignorieren. Falls Mahnbescheid, dann Widerspruch. Und hinterher erzählst
Du uns, wie der Prozess gelaufen ist :-))

> tragen. Kann ich vielleicht sogar den Spieß umdrehen und der GEZ eine
> Rechnung über meine
> zeitlichen Aufwände stellen?

Natürlich kannst Du. Die GEZ wird damit genau so verfahren, wie ich Dir
weiter oben empfohlen habe :-)

Tom Berger

--
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Info und Demo unter http://www.archtools.de

Michael Fellmeth

unread,
Nov 15, 2002, 5:39:55 AM11/15/02
to
Hi Matthias,

> > Die GEZ hätte die Erfahrung gemacht, dass Abmeldungen in der Regel ja
> > eigentlich Ummeldungen wären und dass ich doch begründen soll, wieso in
meinem
> > Fall eine Abmeldung vorliegt und keine Ummeldung.
>
> Und? Warum nun? Dazu hast Du nichts geschrieben. :-))
>
> Matthias

Du hast Recht, es besteht Erklärungsbedarf. Wenn's eine Ummeldung gewesen
wäre, hätte ich ganz
sicher das hochoffizielle GEZ-Ummelde-Formular benutzt! :-)) Bin ich ein
Dummerle, oder was? ;-)

Arbeitest Du eigentlich bei der GEZ? Deine Frage hört sich irgendwie so an!
lol
Hiermit nehme ich die Beleidigung aus obiger Zeile zurück und dementiere
mich selbst! :-)))))))

Gruß
Michael


Gerhard Neinert

unread,
Nov 15, 2002, 6:54:37 AM11/15/02
to

"Michael Fellmeth" <m.fel...@itplan.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ar2iua$2aa$1...@news.lf.net...
> Hi Matthias,

> Du hast Recht, es besteht Erklärungsbedarf.

Wo ist denn nun die Erklärung?
Du machst es wirklich spannend.

Nein, ich bin nicht bei der GEZ!!!

Gerhard


Michael Fellmeth

unread,
Nov 15, 2002, 7:49:29 AM11/15/02
to
"Gerhard Neinert" <ger...@neinert.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ar2n4o$ebsch$1...@ID-45056.news.dfncis.de...

>
> Wo ist denn nun die Erklärung?
> Du machst es wirklich spannend.

Hallo Gerhard,

Aussagen, die mit einem Smiley gekennzeichnet sind, musst Du nicht unbedingt
ernst nehmen.
Nichtsdestotrotz nochmal eine Kurzform meines Problems, hoffentlich incl.
aller gewünschten
Erklärungen:

Ich: Abmeldung bei GEZ Ende August. Begründung: Wohnungsauflösung. D.h. da
wohnt jetzt niemand
mehr und möchte deshalb auch keine Gebühren mehr bezahlen.
GEZ Ende September: "Glauben wir nicht! Bitte widerlegen Sie unsere
VERMUTUNG"
Ich: Die können mich mal! Email!
GEZ: Nichts
GEZ am 1 Oktober, 6 Wochen nach Abmeldung: Lastschrift über die Gebühren von
Okt-Dez
Ich: Anruf bei meiner Bank. Lastschrift widerrufen. Wieder Email! (Beim
Widerruf entstehen Gebühren, die der
Abbuchende, also die GEZ, zahlen muss)
GEZ: Keine Reaktion, wie immer.
Ich eine Woche später: Schon wieder Email!
GEZ Mitte Oktober: Sie haben sich im August abgemeldet! (Ach was, auch schon
gemerkt. Guten Morgen!)
GEZ: Überweist mir Gebühren für Sep-Dez. (Hä? Okt-Dez war aber schon
rückgebucht! Will heissen, jetzt schulde ich der GEZ
3 Monatsbeiträge, macht 48,45)
GEZ: Schickt mir Rechnung über 53,95 (3 Monate + Rückbuchungsgebühren)

Meine Frage lautet nun: Ist es rechtens, wenn ich nur die 3 Monatsbeiträge
bezahle und die Rückbuchungsgebühr nicht?
Meiner Meinung nach wäre die Rückbuchungsgebühr niemals notwendig geworden,
wenn die "Mitarbeiter" von der GEZ
anstatt Vermutungen anzustellen ihre Arbeit machen würden!

So, jetzt bin ich gespannt auf Deine fachmännische Antwort oder besteht
immer noch
Erklärungsbedarf? :-)

> Nein, ich bin nicht bei der GEZ!!!

Sei froh ;-)

> Gerhard
>
Gruß
Michael


Martin Schneider

unread,
Nov 15, 2002, 7:57:43 AM11/15/02
to
> Ich: Abmeldung bei GEZ Ende August. Begründung: Wohnungsauflösung.

Neue Wohnung im Ausland? Geplanter Selbstmord? Beschaffung einer nicht
registrierten Tarnidentität?

Gruß,
Martin


Matthias Koehler

unread,
Nov 15, 2002, 7:57:57 AM11/15/02
to
[Michael:]

> Begründung: Wohnungsauflösung. D.h. da wohnt jetzt niemand
> mehr und möchte deshalb auch keine Gebühren mehr bezahlen.

Und Du wohnst jetzt unter der Brücke oder was? Also ich hätte ja nun
zumindest in Deinem zweiten oder dritten Posting einen Satz nach dem Motto
"Ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen" oder dergleichen erwartet...

Martin Schneider

unread,
Nov 15, 2002, 8:10:12 AM11/15/02
to
> Und Du wohnst jetzt unter der Brücke oder was? Also ich hätte ja nun
> zumindest in Deinem zweiten oder dritten Posting einen Satz nach dem
> Motto "Ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen" oder dergleichen
> erwartet...

Dann wär`s aber doch auch eine Ummeldung, oder?

Gruß,
Martin


Michael Fellmeth

unread,
Nov 15, 2002, 8:05:47 AM11/15/02
to

"Martin Schneider" <martin.s...@illusion-factory.de> schrieb im
Newsbeitrag news:ar2qs7$ervdr$1...@ID-119488.news.dfncis.de...

Hi Martin,

genau erkannt! :-) OK, OK, ich bin bei meiner Freundin eingezogen, die als
ehrliche Haut
natürlich bei der GEZ brav ihre Gebühren zahlt, womit ich aus dem Schneider
bin!

Genau da liegt vermutlich auch das Problem. Die GEZ möchte am besten
eidesstattliche
Erklärungen von 12 Personen, dass ich nicht doch in eine Wohnung ziehe und
dort keine
Gebühren zahle. Ich seh das Ganze jedoch so (wenn vielleicht auch falsch),
dass ich mich
diesem Laden gegenüber nicht ausgiebig rechtfertige. Wenn ich mein
Zeitschriftenabo
kündige, muss ich auch nicht begründen warum! Letztendlich hat die GEZ ja
auch meine
Abmeldung akzeptiert, und zwar ohne zusätzliche Begründung meinerseits. Wie
gesagt,
ich zerstreue nicht die Vermutungen irgendeiner Behörde. Entweder die müssen
die mir
nachweisen, dass die Abmeldung nicht rechtens ist oder Klappe halten.

Gruß
Michael

patrick eyholzer

unread,
Nov 15, 2002, 8:18:27 AM11/15/02
to
In article <ar2rfg$bel$1...@news.lf.net>, "Michael Fellmeth"
<m.fel...@itplan.de> wrote:

> genau erkannt! :-) OK, OK, ich bin bei meiner Freundin eingezogen, die als
> ehrliche Haut
> natürlich bei der GEZ brav ihre Gebühren zahlt, womit ich aus dem Schneider
> bin!

die alte geschichte: deine freundin gibt der gez an, dass du bei ihr
wohnst. dann bist du als mitnutzer registriert und im idealfall belästigt
dich keiner mehr.

Michael Fellmeth

unread,
Nov 15, 2002, 8:12:42 AM11/15/02
to

"Martin Schneider" <martin.s...@illusion-factory.de> schrieb im
Newsbeitrag news:ar2rjk$ekvuk$1...@ID-119488.news.dfncis.de...

Hi Martin,

Auslegungssache! Unter Ummeldung verstehe ich, dass ich weiterzahle, aber
eben unter einer anderen
Adresse. Es steht ausdrücklich in der GEZ-Broschüre, dass bei
Wohngemeinschaften nur einer zahlen
muss. Insofern: Ich melde mich ab, Freundin zahlt ganz normal weiter. Oder?

Ihr macht mich wahnsinnig mit Eueren Zwischenfragen :-)))))))))

Wie ist denn nun eigentlich Dein Rechtsgutachten bzg. dieser kniffligen
Angelegenheit?

Gruß
Michael

PS. Hab wunde Finger!

> Gruß,
> Martin
>
>


Matthias Koehler

unread,
Nov 15, 2002, 8:28:59 AM11/15/02
to
[Michael:]

> Unter Ummeldung verstehe ich, dass ich weiterzahle, aber eben unter einer
> anderen Adresse.

Sehe ich auch so.

> Es steht ausdrücklich in der GEZ-Broschüre, dass bei Wohngemeinschaften nur
> einer zahlen muss. Insofern: Ich melde mich ab, Freundin zahlt ganz normal
> weiter. Oder?

Richtig.



> Ihr macht mich wahnsinnig mit Eueren Zwischenfragen :-)))))))))

Hättest Du gleich alles geschrieben, wäre keine Rückfrage nötig gewesen...



> Wie ist denn nun eigentlich Dein Rechtsgutachten bzg. dieser kniffligen
> Angelegenheit?

Da Dir ja die GEZ nichts hätte erstatten müssen, weil ja keine Überzahlung
Deinerseits vorlag, musst Du nach meiner Meinung die Rücküberweisungsgebühr
nicht tragen. Ich würde der GEZ die drei Monatsbeiträge zurückschicken,
jedoch nicht diese kleine Gebühr.

> PS. Hab wunde Finger!

So schnell schon?

Martin Schneider

unread,
Nov 15, 2002, 8:36:03 AM11/15/02
to
> womit ich aus dem
> Schneider bin!

He! Keine Wortspiele bitte! :-)

> Genau da liegt vermutlich auch das Problem. Die GEZ möchte am besten
> eidesstattliche
> Erklärungen von 12 Personen, dass ich nicht doch in eine Wohnung
> ziehe und dort keine
> Gebühren zahle.

Bei mir waren sie persönlich, um den Einzug meiner Freundin zu überprüfen.

Gruß,
Martin

Martin Schneider

unread,
Nov 15, 2002, 9:18:02 AM11/15/02
to
> Und, habt Ihr ihnen bewiesen, daß sie tatsächlich das Bett mit Dir
> teilt? ;-)

Hmmm... Das stand in dem Formular gar nicht drin :-)

Gruß,
Martin


Bastian Völker

unread,
Nov 15, 2002, 9:08:59 AM11/15/02
to
Hallo!

Michael Fellmeth schrieb:

> Genau da liegt vermutlich auch das Problem. Die GEZ möchte am besten
> eidesstattliche
> Erklärungen von 12 Personen, dass ich nicht doch in eine Wohnung ziehe und
> dort keine
> Gebühren zahle.

Genau da liegt das Problem, allerdings das der GEZ. Du bist
verpflichtet, Dich anzumelden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Mehr
nicht. Wenn Du Dich (legitim) abmeldest, die GEZ das aber nicht glauben
mag, dann sollen die das doch nachprüfen. IMO mußt Du deren Vermutung
genausowenig beantworten, wie Du die üblichen Schreiben "Antworten Sie
uns auch, wenn Sie kein Gerät haben" nicht beantworten mußt.

Gruß
Bastian
--
> Wer haftet bei versuchtem Einbruch in eine vermietete Wohnung für
> Schäden, die beispielsweise durch die Einbrecher an den Fenstern
> entstanden sind?
Der Einbrecher. Holger Pollmann in d.s.r.m.


Wolfgang Kieckbusch

unread,
Nov 15, 2002, 4:52:04 PM11/15/02
to
>
> Und, habt Ihr ihnen bewiesen, daß sie tatsächlich das Bett mit Dir
> teilt? ;-)

Ich dachte, es geht hier um Fernseher oder so.
Wolfgang

Gerhard Neinert

unread,
Nov 15, 2002, 6:36:42 PM11/15/02
to
"Michael Fellmeth" <m.fel...@itplan.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ar2rsc$bnc$1...@news.lf.net...

> Es steht ausdrücklich in der GEZ-Broschüre, dass bei
> Wohngemeinschaften nur einer zahlen
> muss. Insofern: Ich melde mich ab, Freundin zahlt ganz normal weiter.
Oder?
>
> Ihr macht mich wahnsinnig mit Eueren Zwischenfragen :-)))))))))
>
> Wie ist denn nun eigentlich Dein Rechtsgutachten bzg. dieser kniffligen
> Angelegenheit?

Nun, wenn du ein eigenes Einkommen hast, musst du für deine Geräte dennoch
weiterhin zahlen.
Die Lösung liegt da natürlich auf der Hand: du hast deine Geräte sicher
deiner Freundin übereignet, oder?

Aber mit meiner Frage weiter oben wollte ich halt erfahren, ob es da auch
noch bessere Ideen gibt.
Deine Postings klangen so kreativ, dass ich mir dachte, da könnte ich noch
was dazulernen ;))

Gerhard


Marco Sondermann

unread,
Nov 16, 2002, 8:33:06 AM11/16/02
to
"patrick eyholzer" <patrick....@web.de> schrieb:

> > genau erkannt! :-) OK, OK, ich bin bei meiner Freundin eingezogen, die
als
> > ehrliche Haut
> > natürlich bei der GEZ brav ihre Gebühren zahlt, womit ich aus dem
Schneider
> > bin!
>
> die alte geschichte: deine freundin gibt der gez an, dass du bei ihr
> wohnst. dann bist du als mitnutzer registriert und im idealfall belästigt
> dich keiner mehr.

Warum sollte sie das tun? Geht die GEZ doch nichts an.

Marco


patrick eyholzer

unread,
Nov 16, 2002, 9:31:17 AM11/16/02
to
In article <ar5l1l...@marco-sondermann.de>, "Marco Sondermann"
<Captai...@gmx.de> wrote:

> Warum sollte sie das tun? Geht die GEZ doch nichts an.

weil sie damit der belästigung durch die gez vorbeugt. erfahrung.

Lutz Boden

unread,
Nov 16, 2002, 4:16:13 PM11/16/02
to
On Fri, 15 Nov 2002 11:24:38 +0100, Tom Berger <ber...@archtools.de>
wrote:

>Michael Fellmeth schrieb:
>
>> Die Gez will von mir zusätzlich
>> die Rückbuchungs-
>> gebühren (5,50?) erstattet haben.
>
>Ignorieren. Falls Mahnbescheid, dann Widerspruch. Und hinterher erzählst
>Du uns, wie der Prozess gelaufen ist :-))

Nix Mahnbescheid, da wird ein Leistungsbescheid kommen, gegen den
Widerspruch eingelegt werden muß und gegebenenfalls vor dem VG
geklagt.

Wenn der Termin hier bekanntgegeben wird, geht vielleicht der eine
oder andere hin. In HH würde ich es machen.

Gruß

Lutz
--
I'll give up my pipe when they pry it from
my cold dead lips.
Smoke pipes? Speak German? Then news.de.alt.fan.tabak
is the group you'll enjoy.

Marco Sondermann

unread,
Nov 16, 2002, 6:15:49 PM11/16/02
to
"patrick eyholzer" <patrick....@web.de> schrieb:

> > Warum sollte sie das tun? Geht die GEZ doch nichts an.
>
> weil sie damit der belästigung durch die gez vorbeugt. erfahrung.

Na das wäre ja noch schöner, wenn die mich nur belästigen brauchen, um das
zu kriegen, was sie wollen, ihnen aber nicht zusteht. Der OP hats schon
richtig gemacht, und was die GEZ davon hat sehen wir ja: Die Gebühr für die
Rücklastschrift.

Marco


Holger Pollmann

unread,
Nov 17, 2002, 8:34:09 AM11/17/02
to
"Marco Sondermann" <Captai...@gmx.de> schrieb:

Genau. Und vielleicht noch eine Begründung dafür: mit der Abmeldung
wird natürlich konkludent auch die Abbuchungsermlaubnis widerrufen.
Weiteres Abbuchen ist dann eben nicht mehr erlaubt und muß daher nicht
hingenommen werden.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Demnächst ist Bundestagswahl, und ganz Deutschland hat Angst, sich zu
verwählen. Denn: als wir uns das letzte Mal verwählt haben, kostete uns
das eine Einheit." -- Thomas Pommer in n-tv: Nachschlag, am 21.06.2002

Christoph von Nathusius

unread,
Nov 17, 2002, 2:06:42 PM11/17/02
to
begin quoting, Marco Sondermann wrote:
> Der OP hats schon richtig gemacht, und was die GEZ davon hat sehen wir
> ja: Die Gebühr für die Rücklastschrift.

Das Vorgehen der GEZ hat für den OP allerdings auch Vorteile:
Sie haben seine Abmeldung bestätigt.
Wenn ich an die Anfragen hier denke, bei denen die GEZ
die Abmeldung bestritten hat. Da ist er doch in einer
richtig guten Position.

CvN
(bekennender WDR-3-, WDR-5-, DLF-, MPR-Hörer)
--E

Piet Schmiedel

unread,
Nov 18, 2002, 5:30:08 AM11/18/02
to
"Martin Schneider" <martin.s...@illusion-factory.de> schrieb:

>> Ich: Abmeldung bei GEZ Ende August. Begründung: Wohnungsauflösung.

> Neue Wohnung im Ausland? Geplanter Selbstmord? Beschaffung einer nicht
> registrierten Tarnidentität?

Wie wärs mit "Gründung eines gemeinsamen Haushaltes, wo nur einer bezahlen
muß, und zwar nicht ich", Du Schlauberger? ;-)

Gruss,
Piet

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Piet Schmiedel

unread,
Nov 18, 2002, 5:37:22 AM11/18/02
to
"Gerhard Neinert" <ger...@neinert.de> schrieb:

>> Insofern: Ich melde mich ab, Freundin zahlt ganz normal weiter.

> Nun, wenn du ein eigenes Einkommen hast, musst du für deine Geräte dennoch
> weiterhin zahlen.

Nein.

Nicht, wenn sie gemeinsam genutzt werden:
"2. Welche Rundfunkgeräte sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
anmeldepflichtig ?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten
Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen.
Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren
zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug
als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte
in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür
Gebühren zahlen."

> Die Lösung liegt da natürlich auf der Hand: du hast deine Geräte sicher
> deiner Freundin übereignet, oder?

Wozu?

Michael Fellmeth

unread,
Nov 18, 2002, 6:21:54 AM11/18/02
to
Hi Piet,

dass ich nicht zahlen muss ist mir schon klar! Ich hab die GEZ-Broschüre
auch erst
mal gründlich gelesen. Die einzige Frage ist: Muss ich die Gebühren für die
Rück-
buchung zahlen oder muss diese Kosten die GEZ übernehmen? Rein gefühlsmässig
würde ich sagen, die GEZ muss zahlen. Es kann ja auch sein, die stellen mir
die Kosten
einfach mal in Rechnung, in der Hoffnung, ich bezahle. Was aber wenn der
Laden recht hat
und ich zahle nicht? Dann darf ich auch noch Mahn- oder Bearbeitungs- oder
Irgendwiegebühren
zahlen, und das wegen 5,50! Auf der einen Seite will ich es einfach nicht
hinnehmen,
wie sich dieser Laden aufführt. Auf der anderen Seite habe ich nicht die
geringste Lust, mit denen
über längere Zeit rumzustreiten. Die sind es nämlich ganz eindeutig nicht
wert!

Gruß
Michael

Piet Schmiedel

unread,
Nov 18, 2002, 6:46:49 AM11/18/02
to
"Michael Fellmeth" <m.fel...@itplan.de> schrieb:

> dass ich nicht zahlen muss ist mir schon klar!

Ich habe auch eigentlich Gerhards Falschaussage korrigieren wollen, um
Mißverständnissen vorzubeugen.

> Die einzige Frage ist: Muss ich die Gebühren für die
> Rück-
> buchung zahlen oder muss diese Kosten die GEZ übernehmen?

Keine Ahnung.
Aber könntest Du mal Deinen Zeilenumbruch korrekt einstellen? Ist ja
grauslich.

Michael Fellmeth

unread,
Nov 18, 2002, 6:53:08 AM11/18/02
to

> Keine Ahnung.
> Aber könntest Du mal Deinen Zeilenumbruch korrekt einstellen? Ist ja
> grauslich.

OK,
ich
nehms
mir
zu
herzen!
:-)))

Gruß
Michael

> Gruss,
> Piet

Uli

unread,
Nov 18, 2002, 12:06:41 PM11/18/02
to
Hallo!

On 17 Nov 2002 13:34:09 GMT, Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:

>"Marco Sondermann" <Captai...@gmx.de> schrieb:

>Genau. Und vielleicht noch eine Begründung dafür: mit der Abmeldung
>wird natürlich konkludent auch die Abbuchungsermlaubnis widerrufen.
>Weiteres Abbuchen ist dann eben nicht mehr erlaubt und muß daher nicht
>hingenommen werden.

Das ist ein guter Hinweis für den OP. Alle anderen, die Rundfunkgeäte
abmelden, sollten auf der Abmeldung ausdrücklich die Einzugsermächtigung
widerrufen. Oder noch besser: Erst gar keine Einzugsermächtigung geben.
Dann entsteht das Problem gar nicht.

Viele Gruesse

Uli

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