Markus
> 6.)Vorsicht IANAL-Konstrukt:
> Der Gehweg gehoert ja nicht zum Grundstueck. Wieso bin ich verpflichtet,
> Grundstuecke von anderen zu saeubern?
Das sagt im Zweifel die öffentliche Straßenreinigungssatzung. Der
Vermieter beliebte mit Deinem Einverständnis, die Räumpflicht
abzuwälzen.
Gruß, ULF
--
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Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
Markus
IANAL aber als langjähriger Mieter:
> 1.)Bin ich verpflichtet, fuer den Fall meiner Abwesenheit (Urlaub /
> Arbeits-+ Fahrzeit von 7-17 Uhr) jemanden zu beauftragen?
Ja
> 2.)Haften alle Mieter gesamtschuldnerisch, wenn ein Unfall passiert,
> oder wird durch das Raeumdienst-Schild an der Haustuer ein Vertrag
> geschlossen und der Mieter mit dem Schild hat den schwarzen Peter?
AFAIK NUR derjenige, der den Dienst hat,
> 3.)Wie oft muss der Weg geraeumt werden? (Wenn man hier Pech hat,
> liegen alle Stunde wieder 10 cm drauf)
Von 7 bis xy Uhr muss der Weg behgehbar sein, daraus folgt eigentlich,
dass Du notfalls alle halbe Stunde räumen musst. Andererseits ist
Unmögliches auch von Dir nicht zu verlangen, Aber mit Streugut
(Rollsplitt oder zur Not Salz) kannst Du einiges erreichen. Ich glaube
Du bist sogar zum Streuen verpflichtet
> 4.)Gibt es eine Pflicht zum gesetzliche Pflicht zum Raeumen, oder
> passiert mir nur was, wenn jemand anderes Pech hat?
AFAIK bist Du verpflichtet die Wege von 7 bis xy freizuhalten, d.h. ein
Versäumnis liegt schon bei Unterlassung vor, ob es verfolgt wird weiss
ich nicht
> 5.)Was bringt das Schild "Auf diesem Weg kein Winter/Streudienst"?
Ich würde denken: nichts
> 6.)Vorsicht IANAL-Konstrukt: Der Gehweg gehoert ja nicht zum
> Grundstueck. Wieso bin ich verpflichtet, Grundstuecke von anderen zu
> saeubern?
Der GrundstücksEIGENTÜMER hat als Anlieger die Pflicht den Bürgersteig
freizuhalten (ebenso wie er als Anlieger zur Kasse gebeten wird, wenn
selbiger erneuert wird u.Ä.), diese Pflicht überträgt er auf Dich als
Mieter
Beste Grüsse
Andreas
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
Und da heisst es dann immer wieder, dass es keine Informationspflicht des
Buergers gaebe.
Es ist zwar schon so, dass mir nichts passiert, wenn ich etwas nicht weiss,
aber man haelt mir dann im Falle eines "Verstosses" auch vor,
dass es gar nichts ausmacht, ob ich etwas weiss oder nicht. Bestraft werde
ich ohnehin.
Wir konstruieren einen Fall (Sollte obiges stimmen):
Kind faehrt im Winter auf der Strasse, die nicht geraeumt ist (weil in
irgendeiner Satzung steht, dass die Gemeinde das auf die
Grundstueckseigentuemer abgewaelzt hat). Dieses Kind faellt hin und bricht
sich ein Bein.
Und jetzt bin ich schuld oder zumindest teilschuldig?
Irgendwelche Idioten drehen die Gullys mit der Laengsrichtung parallel zur
Strasse. Ein Radfahrer bleibt stecken und stirbt (Kopfverletzung etc)
Jetzt bin ich der fahrlaessigen Toetung mitschuldig, weil es dummerweise vor
meinem Grundstueck war
und ich nicht taeglich die Richtung der Gullys kontrolliere?
Markus
Danke fuer den Link.
Markus
Meines Wissens muss ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit unterbrechen,
um Schnee zu schippen. Im Falle eines Urlaubs denke ich, dass der
Urlauber eine Vertreter bestimmen muss.
> > 3.)Wie oft muss der Weg geraeumt werden? (Wenn man hier Pech hat,
> > liegen alle Stunde wieder 10 cm drauf)
>
> Von 7 bis xy Uhr muss der Weg behgehbar sein, daraus folgt eigentlich,
> dass Du notfalls alle halbe Stunde räumen musst. Andererseits ist
> Unmögliches auch von Dir nicht zu verlangen, Aber mit Streugut
> (Rollsplitt oder zur Not Salz) kannst Du einiges erreichen. Ich glaube
> Du bist sogar zum Streuen verpflichtet
Salz ist (zumindestens uin Stuttgart) weitgehend verboten.
> > 5.)Was bringt das Schild "Auf diesem Weg kein Winter/Streudienst"?
>
> Ich würde denken: nichts
Wenn die Gemeinde Dich via Vermieter verpflichtet zu räumen, kannst Du
nicht einfach ein solches Schild aufstellen. Bei Privatwegen, die Dir
gehören, mag es anders sein. Weiß ich aber nicht.
Gruß, Roland
Marco Manfredini schrieb:
>
> Hier gibt es z.B. Erklärungen
> http://www.justiz.bayern.de/olgn/prziv061.htm
Ich empfinde es als einen schlechten Witz, wie hier mit zweierlei Maß
gemessen wird: Für die öffentlichen Behörden besteht nur die
Verkehrssicherungspflicht, besonders gefährliche Stellen der Fahrbahnen
zu räumen und streuen, die restliche Verantwortung liegt beim
Autofahrer. Dagegen wird jeder Grundstückseigentümer haftbar gemacht,
wenn auf dem _öffentlichen_ Gehweg vor seinem Grundstück jemand auf die
Schnauze fällt, weil der Grundstückseigentümer nicht geräumt und
gestreut hat. Das Ganze stinkt IMHO nach einer Art "Gefährdungshaftung"
für Grundstückseigentümer. Wenn z.B. tagsüber niemand daheim ist, kann
man ja schlecht räumen, falls es dann zu schneien beginnt. Mein Chef
dürfte ziemlich was dagegen haben, wenn ich plötzlich die Arbeit
unterbreche und sage "Ich bin in einer Stunde wieder zurück, ich muß
kurz mal Schnee schippen gehen." Wofür zahlt man denn Grundsteuern und
Straßenerschließungsgebühren?
Gruß,
Garfield
--
'Zu schnell' definiert sich nicht nach Schildern, denn
'zu schnell' läßt sich leider erst hinterher feststellen.
'Zu schnell' heißt nämlich, daß es schiefgegangen ist.
> für Grundstückseigentümer. Wenn z.B. tagsüber niemand daheim ist, kann
> man ja schlecht räumen, falls es dann zu schneien beginnt. Mein Chef
> dürfte ziemlich was dagegen haben, wenn ich plötzlich die Arbeit
> unterbreche und sage "Ich bin in einer Stunde wieder zurück, ich muß
> kurz mal Schnee schippen gehen."
Wenn es Dir (verstaendlicherweise) nicht moeglich ist, Deiner
Raeumpflicht im Winter nachzukommen, dann hast Du immer noch die
Moeglichkeit, einen Raeumdienst zu bezahlen. Als Grundstuecksbesitzer
bist Du nun mal dazu verpflichtet (ueberall? oder ist das von Ort zu
Ort unterschiedlich?), den Gehweg davor im Winter zu raeumen. Warum
sollte bitte der Staat (also die Allgemeinheit) diese Pflicht
aufgedrueckt bekommen? Ist ja nicht jeder Grundstueckbesitzer.
> Wofür zahlt man denn Grundsteuern und
> Straßenerschließungsgebühren?
Die Grundsteuer besteuert Deinen Grund und Boden. Wuerdest Du es gut
finden, dass Du mit Deinem Grundstueck von 1000m^2 und 15 Meter
Strassenfront genauso behandelt wirst, wie jemand mit einem 1000m^2
Grundstueck bei 50 Meter Strassenfront? Und was waere Dir geholfen,
wenn Du statt einen raeumdienst zu bezahlen, eine entsprechend
hoehere Grundsteuer zahlen muesstest? So hast Du wenigstens die
Moeglichkeit, das selbst zu erledigen und Geld zu sparen.
Und die Erschliessungsgebuehren zahlst Du jedes Jahr?
MfG
Stephan
> Der Eigentuemer eines Grundstueckes ist verpflichtet, den vor seinem
> Grundstueck liegenden Gehweg im Winter zu raeumen.
> Im Sinne dieser Verordnung ist die Gemeinde kein Eigentuemer.
Steht das da drin??
> Oder so aehnlich. Sieht dann im Winter in Neubaugebieten sehr lustig aus:
> Vor allen verkauften Grundstuecken wird geraeumt, auf allen nicht verkauften
> Grundstuecken bleibt der Schnee liegen.
Auch die haben einen Eigentümer, der sich tunlichst an die Satzung
halten sollte ;-)
> Von 7 bis xy Uhr muss der Weg behgehbar sein, daraus folgt eigentlich,
> dass Du notfalls alle halbe Stunde räumen musst. Andererseits ist
> Unmögliches auch von Dir nicht zu verlangen, Aber mit Streugut
> (Rollsplitt oder zur Not Salz) kannst Du einiges erreichen. Ich glaube
> Du bist sogar zum Streuen verpflichtet
Bei Ratgeber Recht war letztens der Fall, dass jemand auf Laub ausgerutscht
ist. Da wurde der Hausbesitzer freigesprecohen, da es nicht zumutbar ist
hinter
jedem Blatt herzurennen :-) . Morgens und Abends zu raeumen ist in meinen
Augen ausreichend. Auch der Passant ist verpflichtet aufzupassen und kann
nicht
bei Eis und Schnee oder Laub einfach genauso drauflos laufen wie bei
trockenem
Belag
--
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Matthias Frank
> Sollte ich je ein Grundstueck kaufen, werde ich mich auf jeden Fall
> informieren, ob ich auch die halbe Strasse
> raeumen muss (Ich find's immer noch recht merkwuerdig)
Bei uns gibt es zwei Straßenverzeichnisse. Manchereorts läßt die stadt
kehren & räumen, was nicht heißt, daß sie im Ergebnis die Kosten für die
Anlieger übernehmen will...
> Vor allem wohin dann mit dem Schnee? In meiner alten Wohnung hat sich immer
> ein reger Wettbewerb
> zwischen staedtischem Raeumdienst (wirft den Schnee auf den Gehweg)
Das wäre rechtswidrig, wenn der Schnee in einer Anwohnerräumpflichtzone
landet.
> und
> Anwohnern (werfen den Schnee auf die Strasse) entwickelt:-)
Bei uns gibt es eine recht merkwürdige Satzung, wonach z.B. bei Straßen
ohne Gehweg der Schnee geräumt werden muß, aber nicht auf der Fahrbahn
abgelagert werden darf.
Das Entsorgen von Privatschnee auf der Straße sei übrigens verboten...
Jedenfalls Schnee mit städtischem Streusalz wollte ich aber nicht im
Garten einlagern...
Ach, bei uns kannst Du auch als Hinterlieger *ohne* Straßenfront zur
Reinigung & Räumung herangezogen werden...
> > 3.)Wie oft muss der Weg geraeumt werden? (Wenn man hier Pech hat,
> > liegen alle Stunde wieder 10 cm drauf)
>
> Von 7 bis xy Uhr muss der Weg behgehbar sein, daraus folgt eigentlich,
> dass Du notfalls alle halbe Stunde räumen musst. Andererseits ist
> Unmögliches auch von Dir nicht zu verlangen,
Bei kontinuierlichem Schneefall wird Freiräumen i.d.R. nicht verlangt
(jedenfalls nicht, solange kein echter Tiefschnee entsteht).
Normalerweise ist es bei Neuschnee auf Asphalt nicht besonders glat, bei
Neuschnee auf Eisresten hingegen schon...
> Meines Wissens muss ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit unterbrechen,
> um Schnee zu schippen.
Muss er ja auch nicht, er kann ja einer Vertretung bestimmen, IMO muss
er nur dafür sorgen, dass der Bürgersteig begehbar ist, wer das macht
ist egal
> Salz ist (zumindestens uin Stuttgart) weitgehend verboten.
Es gibt ja auch Asche, Sand und Rollsplitt, ich denke Salz ist überall
verpönt, ob verboten weiss ich nicht (warum wird es noch ohne
Exportklausel verkauft), aber ich dachte für besonders harte
Wetterbedingungen gälten Ausnahmeregelungen
> Bei Privatwegen, die Dir geh=F6ren, mag es anders sein.
Ausgangspunkt war der Bürgersteig, also ein öffentlicher Weg, dort
nützt ein Schild IMO wenig, auf einem Privatweg kann das Schild IMO
wirksam sein, so weit ich weiss muss aber z.B der Hauszugang frei
zugänglich sein, da ja z.B. der Briefträger an den Briefkasten muss,
ich denke hier würde ein Schild auch nichts nützen
> Warum sollte bitte der Staat (also die Allgemeinheit) diese Pflicht
> aufgedrueckt bekommen?
Ich denke man kann schon damit argumentieren, dass derjenige den Weg
freiräumen soll, der ihn benutzt: der Anlieger. Warum da zwischen
Strasse und Bürgersteig unterschieden wird ist mir allerdings
schleierhaft.
> Ist ja nicht jeder Grundstueckbesitzer.
.. die dann ihre Pflicht auf die NICHTGrundbesitzer, die Mieter
weiterschieben
> > Ist ja nicht jeder Grundstueckbesitzer.
>
> .. die dann ihre Pflicht auf die NICHTGrundbesitzer, die Mieter
> weiterschieben
Ja, aber in einem Vertrag, dem der Mieter ja nicht zustimmen muss.
MfG
Stephan
(Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19.7. 1996, Az. 4 U 398/96;
rechtskräftig)
aus dem Urteil:
"Die Richter des Oberlandesgericht Nürnberg waren anderer Meinung. Ihnen
genügte es nicht, daß der Unternehmer
den Zugangsweg nur geräumt hatte. Nach ihrer Auffassung hätte er ihn
zumindest tagsüber zusätzlich noch streuen müssen,
zum Beispiel mit Splitt. Das hatte er jedenfalls am fraglichen Nachmittag
versäumt.
Die Nachlässigkeit ihres Helfers muß sich die Gemeinde als eigenes
Verschulden zurechnen lassen.
Zwar stand es ihr wie jedem Hauseigentümer oder Vermieter frei, sich zur
Erfüllung ihrer
Verkehrssicherungspflicht eines Dritten zu bedienen. Sie mußte dann aber -
etwa durch stichprobenartige Kontrollen - sicherstellen,
daß dieser seinen Aufgaben gewissenhaft nachkommt. Daran fehlte es hier.
Zumindest konnte die Gemeinde eine ausreichende Überwachung nicht
nachweisen."
Also dann doch eine WebCam, ob auch wirklich immer geschippt und gestreut
wird :-(
Oder ich strebe danach eine Zivilklage gegen den von mir Beauftragten an.
Wenn ich das alles als Nichtjurist richtig verstehe, dann hat eigentlich die
Gemeinde die Pflicht zum Raeumen der Strasse
und ist schlussendlich auch diejenige, die verklagt wird. Diese kann sich
dann den Schaden auf zivilrechtlichem Wege
von den - durch die Satzung zur Raeumung verpflichteten -
Grundstueckeigentuemern wiederholen. Diese wiederum koennen dann
auf zivilrechtlichem Wege ihren Schaden von den Mietern der Wohnungen - die
durch Mietvertrag zum Raeumen verpflichtet waren -
ersetzen lassen. Dieser wiederum kann dann den Schaden von der
Schneeschipperfirma - die er zur Raeumung des
Gehsteigs beauftragt hatte - holen.
Oder sehe ich das grundsaetzlich falsch?
> Ausgangspunkt war der Bürgersteig, also ein öffentlicher Weg, dort
> nützt ein Schild IMO wenig, auf einem Privatweg kann das Schild IMO
> wirksam sein, so weit ich weiss muss aber z.B der Hauszugang frei
> zugänglich sein, da ja z.B. der Briefträger an den Briefkasten muss,
> ich denke hier würde ein Schild auch nichts nützen
Es ging mir, als ich diese Frage stellte, hauptsaechlich darum, dass die
Gemeinde diese Schilder an gemeindeeigenen Wegen aufstellt.
(Stadtpark etc)
Markus
> Ja, aber in einem Vertrag, dem der Mieter ja nicht zustimmen muss.
na dann finde mal einen Mietvertrag in dem das nicht drin steht, oder
sage dem Vermieter Deienr Traumwohnung "neee, das unterschreibe ich
nicht" ....
Viele Grüsse
>Wenn ich das alles als Nichtjurist richtig verstehe, dann hat eigentlich
>die Gemeinde die Pflicht zum Raeumen der Strasse
>und ist schlussendlich auch diejenige, die verklagt wird. Diese kann
>sich dann den Schaden auf zivilrechtlichem Wege
>von den - durch die Satzung zur Raeumung verpflichteten -
>Grundstueckeigentuemern wiederholen. Diese wiederum koennen dann
>auf zivilrechtlichem Wege ihren Schaden von den Mietern der Wohnungen -
>die durch Mietvertrag zum Raeumen verpflichtet waren -
>ersetzen lassen. Dieser wiederum kann dann den Schaden von der
>Schneeschipperfirma - die er zur Raeumung des
>Gehsteigs beauftragt hatte - holen.
Wie schön, das es Haftpflichtversicherungen gibt ;)
Ich mein, das mag ja formal alles richtig sein, was hier diskutiert wurde,
aber welcher Mieter oder Hausbesitzer, auf den die Räumpflicht in der Regel
abgewälzt wird, hält sich schon einen Räumdienst, der z.B. während er auf
der Arbeit ist, für die einhaltung dieser Bestimmungen sorgt. Dann könnte
er sein Gehalt gradewegs zu dem beauftragten Unternehmen tragen, das rund
um die Uhr auf die Begehbarkeit seiner Wege achtet.
Und me z.B. wird den Teufel tun, Samstags vor 10:00 Uhr aufzustehen und
nach Schnee zu gucken bzw. abends im Dunkeln mit ner Schaufel draussen
rumzurennen. Oder ständig nachzusehen, ob es evtl. Glatt geworden ist.
Ich finde das ganze total abwegig und am rl vorbei.
scnr
joe
> Nein, das habe ich mir zusammengereimt, weil ich untenstehendes Beispiel im
> Neubaugebiet unserer Gemeinde gesehen habe.
> (Und die Grundstuecke befinden sich IMHO momentan in Gemeindebesitz)
> > > Sieht dann im Winter in Neubaugebieten sehr lustig aus:
> > > Vor allen verkauften Grundstuecken wird geraeumt, auf allen nicht
> verkauften
> > > Grundstuecken bleibt der Schnee liegen.
> Wer ist fuer OWis betreffs nicht geraeumter Strassen zustaendig?
> Verhaengt das Ordnungsamt dann eine Busse gegen das Ordnungsamt?
> Werden Bussen ueberhaupt verhaengt?
> Mar-wie mache ich mich bei meiner Gemeinde unbeliebt und bekomme nichts mehr
> genehmigt-kus
OWi-Verfahren gegen Hoheitsträger werden i.d.R. nicht durchgeführt; ein
freundliches Schreiben an die Gemeindeverwaltung mit dem Hinweis, Du
habest eigentlich vor, den Durchschlag demnächst an die Kommunalaufsicht
zu schicken, sollte aber eine baldige Reaktion bewirken.
> Wenn ich das alles als Nichtjurist richtig verstehe, dann hat eigentlich die
> Gemeinde die Pflicht zum Raeumen der Strasse
> und ist schlussendlich auch diejenige, die verklagt wird.
Die Gemeinde hatte da offenbar ein Anliegergrundstück. Abstreuen von
gefährlich glatten Stellen *auf der Straße* bleibt nach unserer Satzung
hier Aufgabe der Stadt.
> Diese kann sich
> dann den Schaden auf zivilrechtlichem Wege
> von den - durch die Satzung zur Raeumung verpflichteten -
> Grundstueckeigentuemern wiederholen. Diese wiederum koennen dann
> auf zivilrechtlichem Wege ihren Schaden von den Mietern der Wohnungen - die
> durch Mietvertrag zum Raeumen verpflichtet waren -
> ersetzen lassen. Dieser wiederum kann dann den Schaden von der
> Schneeschipperfirma - die er zur Raeumung des
> Gehsteigs beauftragt hatte - holen.
>
> Oder sehe ich das grundsaetzlich falsch?
>
> > Ausgangspunkt war der Bürgersteig, also ein öffentlicher Weg, dort
> > nützt ein Schild IMO wenig, auf einem Privatweg kann das Schild IMO
> > wirksam sein, so weit ich weiss muss aber z.B der Hauszugang frei
> > zugänglich sein, da ja z.B. der Briefträger an den Briefkasten muss,
> > ich denke hier würde ein Schild auch nichts nützen
> Es ging mir, als ich diese Frage stellte, hauptsaechlich darum, dass die
> Gemeinde diese Schilder an gemeindeeigenen Wegen aufstellt.
> (Stadtpark etc)
Das allein macht es noch nicht aus, auch Straßen sind großteils
gemeindeeigen, aber dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
> Als Grundstuecksbesitzer
> bist Du nun mal dazu verpflichtet (ueberall? oder ist das von Ort zu
> Ort unterschiedlich?), den Gehweg davor im Winter zu raeumen. Warum
> sollte bitte der Staat (also die Allgemeinheit) diese Pflicht
> aufgedrueckt bekommen? Ist ja nicht jeder Grundstueckbesitzer.
Grundstücksbesitzer vielleicht nicht, aber doch Gehwegbenutzer.
Straßenbeleuchtung wird schließlich auch von der Allgemeinheit bezahlt.
!^NavFont02F01AD0007NH{HHAE974F
--
- Josef Hinterecker <hinte...@bigfoot.com>
Ingenieurbüro Hinterecker GmbH
http://www.bigfoot.com/~hinterecker/
Markus Ritter [trat einen mächtigen Thread los]
Man kann schon sagen, dass mit der sog.
"Verkehrssicherungspflicht" in Deutschland
mächtig übertrieben wird. Klar, "von niemandes
Eigentum darf eine Gefahr ausgehen". Aber
es gibt auch ein allgemeines Lebensrisiko.
Wer sich bei Schnee und Glatteis auf der
Straße was bricht, ist in erster Linie erst
mal selber schuld. Ich finde es ein Unding
(mit Tucholsky), dass der Deutsche, wenn er
hinfällt, immer erst mal jemanden sucht,
den er wegen Verletzung der VSP verklagen
kann.
Klar _muss_ es VSPen geben. Aber sie werden
IMO stark übertrieben.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott
liebt, dass der auch seinen Bruder liebe." (1. Joh. 4, 21)
Matthias Frank schrieb:
> Da wurde der Hausbesitzer freigesprecohen,
_Bestimmt nicht_.
"Da wurde die Klage gegen den Hauseigentümer
abgewiesen, weil ..."
Gleich zwei VRI in einem ;-)
> Ja. Ich denke, wenn man ein Grundstück kauft, wird man von der Stadt
> mit einem Brief auf über seine Pflichten informiert. Ist nur eine
> Vermutung, da ich noch keins gekauft habe, aber alle Grundstücks-
> besitzer, die ich kenne, wissen sehr genau, was sie machen müssen.
Ich bin Abonnent der Dortmunder Bekanntmachungen, dem wöchentlich
erscheinenden Amtsblatt der Stadt Dortmund. Da stehen neben den
Tagesordnungen des Rats, seiner Gremien und Bezirksverwaltungen
auch alle Satzungen, Verordnungen und Bebauungspläne drin, die
die Stadt Dortmund erläßt.
Ab und zu (so etwa einmal im Jahr) ist das Heft besonders dick, denn
dann stehen dort alle Dortmunder Straßen drin aufgelistet. Dahinter
steht dann jeweils, welcher Sachbearbeiter des Sozialamts für den
Sozialdienst zuständig ist, in welche Kategorie diese Straße fällt
(Klassifizierung in drei Stufen von überörtlicher Bedeutung bis
zur Anliegerstraße), wer die Straßenreinigung (die Anlieger oder
die Stadt Dortmund) durchführt und wie oft (1x oder 2x pro Woche).
Sofern die Reinigung durch die Stadt Dortmund durchgeführt, wird
abhängig von der Klassifizierung der Straße ein unterschiedlicher
Prozentsatz der Kosten auf die Grunstückseigentümer abgewälzt.
Wie man sieht, ist also alles gut geregelt und von jedermann
in Erfahrung bringbar. (Ich bin weder Jurist noch bei der Stadt-
verwaltung Dortmund angestellt oder stehe sonstwie mit ihr in
einem besonderem Kontakt, der über meinen Eigenschaft als
gewöhnlicher Bürger hinausgeht.)
Gruß aus Dortmund,
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
> > > Der Eigentuemer eines Grundstueckes ist verpflichtet, den vor seinem
> > > Grundstueck liegenden Gehweg im Winter zu raeumen.
> > > Im Sinne dieser Verordnung ist die Gemeinde kein Eigentuemer.
> > Steht das da drin??
> Nein, das habe ich mir zusammengereimt, weil ich untenstehendes Beispiel im
> Neubaugebiet unserer Gemeinde gesehen habe.
> (Und die Grundstuecke befinden sich IMHO momentan in Gemeindebesitz)
Mir liegt der Text der örtlicher Räumsatzung leider nicht vor.
Allerdings
ist eine generelle Ausnahme der Stadt von Plichten, die ansonsten jede
natürliche oder juristische Person hat, IMHO nicht zulässig.
Ich könnte mir vorstellen, daß der Widerspruch, daß die Straßen ja
eigentlich auch Grundstücke sind, durch die Klassifizierung des
Katasteramts in "Flurstücke in Verkehrswegen" und "sonstige Flurstücke"
aufgelöst. Demnach wären die Besitzer eines Grundstücks, das sich
aus einem oder mehreren Flurstücken außerhalb von Verkehrswegen
zusammensetzt, verpflichtet, die an das Grundstück unmittelbar
angrenzenden Verkehrswege zu räumen.
Soweit mir bekannt ist, lauten die meisten Satzungen dahingehend,
daß von den Bürgern lediglich der ausschließlich dem Fußgänger
vorbehaltene Teil der Straße geräumt werden muß.
Aus Sicht der Räumpflicht ist es daher für die Anlieger von
Vorteil, wenn der Bürgersteig als gemeinsamer Rad-Fußweg
(rundes blaues Schild mit Radfahrer und Fußgängers, die nicht
durch einen [wichtig!] waagerechten Strich getrennt werden)
beschildert ist. Denn dann hat die Stadt die alleine Räumpflicht
für den Bürgersteig.
Aus Radfahrersicht kann ich natürlich eine Forderung nach mehr
gemeinsamer Geh-Rad-Wegen nicht unterstützen. Radfahrer gehören
gar nicht auf den Bürgersteig, auch nicht auf getrente Radwege,
sondern auf die Straße zum Autoverkehr!
Gruß aus Dortmund,
Daniel Rehbein
> Ach, bei uns kannst Du auch als Hinterlieger *ohne* Straßenfront zur
> Reinigung & Räumung herangezogen werden...
Huch! Wie geht denn das?
Daniel.
> > Ach, bei uns kannst Du auch als Hinterlieger *ohne* Straßenfront zur
> > Reinigung & Räumung herangezogen werden...
>
> Huch! Wie geht denn das?
Zusammen mit dem Vorderlieger.