Am 31.03.2012 12:37, schrieb Friedhelm Neyer:
> Meine Eltern haben meiner Schwester vor 20 Jahren ihr EFH überschrieben
> gegen notarielle Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts (Nießbrauch).
Was denn nun? Nießbrauch oder Wohnrecht? Das ist ein gravierender
Unterschied.
> Ich habe als Ausgleich eine bestimmte Summe Geld von meiner Schwester
> bekommen. Soweit alles klar. Leider hat sich das Verhältnis zwischen
> Eltern und Schwester inzwischen dermaßen verschlechtert, ich befürchte,
> dass meine Schwester die Eltern in ein Heim abschieben will um das Haus
> zu verkaufen und den Erlös einschieben zu können.
Naja, so einfach ist das nicht.
> Eltern sind 75
> (Mutter) und 85 (Vater), beide noch recht fit im Kopf, außer ein paar
> altersbedingten Einschränkungen körperlicher Art ist da nichts.
>
Der Geist ist willig, doch das Fleisch ist schwach. Wenn Sie körperlich
eingeschränkt sind kann es ggf. unumgänglich sein Sie in einem "Heim"
unterzubringen. Wobei Heim sich immer recht abwertend anhört. Es gibt
z.B. die Möglichkeit des betreuten Wohnens. Dort kann man z.B. die
notwendigen Hilfen einfach abrufen wenn Sie benötigt werden. Die
Wohnungen sind grundsätzlich barrierefrei. Die häusliche Pflege ist in
vielen Fällen ohne erhebliche Einschränkugen des Pflegenden nicht
möglich bzw. kann die Person das evt. auch selbst aus verschiedensten
Gründen nicht mehr. Pflegedienste sind dabei nicht unbedingt die Lösung.
> Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn es meiner Schwester gelingen
> würde, die Eltern ins Heim abzuschieben (unufreiwillig)?
Ist es wirklich abschieben oder geht es einfach nicht mehr?
Berücksichtige bitte, das alte Herrschaften auch "seltsam" werden
können. Du solltest Dir selbst ein Bild machen. Die alten Herrschaften
vielleicht mal ein paar Tage besuchen und bei Ihnen übernachten?
> Würde eine Heimunterbringung dieses Nießbrauchrecht einfach so aufheben?
>
IANAL: Ein Wohnrecht ggf. ja, den Nießbrauch nein.
> Meines Wissens beeinhaltet ein Nießbrauch die alleinige Verfügungsgewalt
> der Nießbrauchnehmer über das Objekt, mit Ausnahme des Verkaufs.
>
Ja. Genaues kann man aber sicher in dem Vertrag lesen. So haben Sie aber
auch einige Pflichten. Sie müssen das Objekt z.B. erhalten. Das gilt
nicht für die Grundsubstanz wie z.B. Dach, Fenster o.ä. Wohl aber für
Renovierungen usw.
> Bin ich richtig informiert, dass die Eltern noch vor der evtl.drohenden
> Heimunterbringung das Nießbrauchobjekt (wie gesagt EFH mit einer
> zusätzlichen Wohnung) ggf. vermieten könnten und auch die Mieteinnahmen
> für sich beanspruchen könnten?
Wenn es Nießbrauch ist, ja. Dann haben Sie über die Wohung(en) die
Verfügungsgewalt und Sie dürfen natürlich bei Vermietung das Geld
einnehmen. Tragen aber auch alle damit verbundenen Risiken.
> Welche Einflußmöglichkeiten habe ich selbst als quasi bereits
> Ausbezahlter die Heimunterbringung zu verhindern?
>
Nimm Deine Eltern bei Dir auf. Einfach in ein Heim abschieben geht ohne
Zustimmung Deiner Eltern im Prinzip nicht. Sind Sie allerdings
pflegebedürftig oder haben Behinderungen und Sie weigern sich, dann wird
es problematisch. Sie können in solchen Fällen auch unter Betreuung
gestellt werden. Beschäftige Dich dazu mit dem Thema Betreuungsrecht
(hat die "Vormundschaft" abgelöst).
http://www.senioreninfo.de/pflege/betreuungsrecht-vormundschaft.html
Hans-Jürgen