> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter Lohnverzicht
> erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es folgt
> danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN weiter
> besch?ftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erh?lt. F?r die
> Zeit der Freistellung hat er ja bereits eine Leistung in Form von
> Lohnverzicht erbracht.
> >
> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
> nat?rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
Na ja. Die Zinsen gönn ich dem AG, der mir 5/6 des Lohnes für 1/2 der
Arbeitsleistung bezahlt. (Netto gerechnet, und inzwischen sind die
Bedingungen schlechter, aber mehr als 1/2 Lohn ists wohl immer noch.)
> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w?hrend der Ruhephase
> der AT kann er ja die Freistellung f?r die bereits erbrachte Leistung
> nicht mehr antreten.
Wo ist das Problem? Erkrankt er während der Arbeitsphase, fällt er *voll*
aus, ob wohl nur halb bezahlt. Im einen Fall hat aben der AG Pech gehabt,
im anderen der AN. Ich kann da keine Ungerechtigkeit sehen. Dasselbe Pech
kann auch ein Vollzeit-AN haben, der am Wochenende krank wird.
Nur für den Urlaub gibts Sonderregelungen: da darf man Krankheit
nachfeiern (m.E. insofern ungerechtfertigt: ich fände es richtiger, wenn
Krankheitszeiten *anteilig* den Urlaub kürzen würden).
> Greift dann ?9BurlG? Oder ?3EFZG? Wenn ja m?sste der AG ja dem AN w?hrend
> der Ruhephase der AT die bereits erbrachte Leistung in Form von
> Lohnverzicht zur?ckgeben und ihn also zus?tzlich bezahlen.
Den Fall gibts auch: stirbt der AN vor Ende beider Phasen, wird der
ungerechtfertigte Lohnverzicht zurückgegeben.
--
Helmut Richter
Du beschreibst nur eins der beiden Modelle, nämlich das Blockmodell.
Das andere Modell ist halbe Arbeitszeit über die gesamte Zeit.
> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
> nat rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
Häh?
Ich bekam faktisch über 80% vom Netto für 50 % meiner Arbeitszeit.
> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w hrend der Ruhephase
> der AT kann er ja die Freistellung f r die bereits erbrachte Leistung
> nicht mehr antreten.
Viel wichtiger sind Krankheiten über 6 Wochen hinaus während der
aktiven Phase: die Zeit muss man nämlich nacharbeiten - so man keine
spezielle Versicherung abgeschlossen hat.
Stephan
> On 27 Mai, 06:56, Worker <wor...@freemail.de> wrote:
>> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter
>> Lohnverzicht
>
>> erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es
>> folgt danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN
>> weiter besch ftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erh
>> lt.
>
> Du beschreibst nur eins der beiden Modelle, nämlich das Blockmodell.
> Das andere Modell ist halbe Arbeitszeit über die gesamte Zeit.
>
Egal wie. Wenn der OP wähnrend eines solchen Tages krank war, steht im
Krankengeld zu, denn das ist kein unbezahlter Urlaub, sondern Abgeltung
für bereits erbrachte Leistung.
>
>> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
>> natürlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
>
> Häh?
>
Bereits erbrachte Leistung wird später ausbezahlt.
>
> Ich bekam faktisch über 80% vom Netto für 50 % meiner Arbeitszeit.
>
Rechne mal genauer nach.
>
Du bekamst den halben Arbeitslohn, abzüglich Steuer und Sozialanteil,
worin die Rente inbegriffen ist.
Obendrauf bekammst du noch einen Zuschauss, den du aber am Ende des
Jahres versteuern musst. Dann fehlen dir in gleichem Masse Beiträge zur
Rente, falls die Firma keinen Ausgleich zahlt.
>
>> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
>> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun während der
>> Ruhephase der AT kann er ja die Freistellung für die bereits
>> erbrachte Leistung nicht mehr antreten.
>
> Viel wichtiger sind Krankheiten über 6 Wochen hinaus während der
> aktiven Phase: die Zeit muss man nämlich nacharbeiten - so man keine
> spezielle Versicherung abgeschlossen hat.
>
Viel wichtiger wohl für den AG. Genauso wie der AN diese Tage in der
aktiven Phase nachholen muss, muss der AG in der AT-Ruhephase Krankenzeit
zurückvergüten, wenn es kein Beschiss sein soll.
>
> On Fri, 27 May 2011, Worker wrote:
>
>> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter
>> Lohnverzicht erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu
>> erbringen hat. Es folgt danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in
>> welcher der AN weiter besch?ftigter des AG ist und nur einen Teil
>> seines Lohnes erh?lt. F?r die Zeit der Freistellung hat er ja bereits
>> eine Leistung in Form von Lohnverzicht erbracht.
>> >
>> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
>> nat?rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
>
> Na ja. Die Zinsen gönn ich dem AG, der mir 5/6 des Lohnes für 1/2 der
> Arbeitsleistung bezahlt.
>
Rechnen ist nicht dein Ding. Du arbeitest voll für 2/3 des Lohnes.
Soviel ergibt sich nämlich der Nettoverlust wenn du auch die Nachsteuer
abziehst. Dafür bekommst du in der Ruhephase kein Urlaubsgeld, kein
Weihnachtsgeld und keine Gewinnbeteiligung und hast 7% Rentanabzug da du ja
mit 63 in Rente gehst. Jüngere Jahrgänge die über 65 arbeiten müssen,
verlieren da noch mehr an Rente.
>
>
> (Netto gerechnet, und inzwischen sind die
> Bedingungen schlechter, aber mehr als 1/2 Lohn ists wohl immer noch.)
>
Nur vordergründig. Rechne mal genau nach. Du glaubst doch nicht dass dir
dein AG etwas schenkt.
>
>> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
>> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w?hrend der
>> Ruhephase der AT kann er ja die Freistellung f?r die bereits
>> erbrachte Leistung nicht mehr antreten.
>
> Wo ist das Problem? Erkrankt er während der Arbeitsphase, fällt er
> *voll* aus, ob wohl nur halb bezahlt.
>
Nein, er muss diese Zeit nachholen.
>
Den Zuschuss vom Arbeitsamt musst Du nicht versteuern, sondern der
unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
> Viel wichtiger wohl für den AG. Genauso wie der AN diese Tage in der
> aktiven Phase nachholen muss, muss der AG in der AT-Ruhephase
> Krankenzeit zurückvergüten, wenn es kein Beschiss sein soll.
Hast Du Korinthenkacker kein anderes Problem?
Uwe