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Krankheit während Ruhephase der Altersteilzeit

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Worker

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May 27, 2011, 12:56:53 AM5/27/11
to

>
Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter Lohnverzicht
erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es folgt
danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN weiter
beschäftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erhält. Für die
Zeit der Freistellung hat er ja bereits eine Leistung in Form von
Lohnverzicht erbracht.
>
Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
natürlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
>
Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun während der Ruhephase
der AT kann er ja die Freistellung für die bereits erbrachte Leistung
nicht mehr antreten.
>
Greift dann §9BurlG? Oder §3EFZG? Wenn ja müsste der AG ja dem AN während
der Ruhephase der AT die bereits erbrachte Leistung in Form von
Lohnverzicht zurückgeben und ihn also zusätzlich bezahlen.
>
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein älterer AN öfter krank wird ist ja klar
gegeben. Durch die AT-Regelung wälzt der AG sein Krankheitsrisiko älterer
AN, voll auf den AN ab. Denn für die Krankheitstage während der
Freistellungsphase der AT hat der AN ja bereits eine Leistung vollbracht
durch Lohnverzicht während der aktiven Phase der AT. Wäre er noch aktiv
beschäftigt, hätte der AN das Risiko des Krankheitsausfalls zu tragen,
zumindest in zumutbarem Maße natürlich. Der AG müsste also für
Krankheitstage des AN während der Freistellungsphase in der
Altersteilzeit, die bereits erhaltene Leistung in Form von Lohnverzicht,
an den AN zurückgeben.
>
Daher meine Frage, wie ist §9BurlG während der Ruhephase der
Altersteilzeit anzuwenden? Das ist bei den meisten AT-Regelungen
vertraglich so geklärt, dass der AN während der aktiven Phase sein
volles Urlaubsgeld erhält und während der Ruhephase gar keines mehr.
>
Oder wie ist hier §3EFZG anzuwenden? Kann der AN seine bereist erbrachte
Leistung dann zurückfordern wenn er während der Freistellungsphase krank
wird?
>
"§3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

EFZG § 3 Absatz 1
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an
seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft,
so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den
Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs
Wochen."
>
Sind die Juristen jetzt überfordert?
>

Helmut Richter

unread,
May 27, 2011, 5:03:07 AM5/27/11
to
On Fri, 27 May 2011, Worker wrote:

> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter Lohnverzicht
> erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es folgt
> danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN weiter

> besch?ftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erh?lt. F?r die

> Zeit der Freistellung hat er ja bereits eine Leistung in Form von
> Lohnverzicht erbracht.
> >
> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG

> nat?rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.

Na ja. Die Zinsen gönn ich dem AG, der mir 5/6 des Lohnes für 1/2 der
Arbeitsleistung bezahlt. (Netto gerechnet, und inzwischen sind die
Bedingungen schlechter, aber mehr als 1/2 Lohn ists wohl immer noch.)

> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter

> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w?hrend der Ruhephase
> der AT kann er ja die Freistellung f?r die bereits erbrachte Leistung
> nicht mehr antreten.

Wo ist das Problem? Erkrankt er während der Arbeitsphase, fällt er *voll*
aus, ob wohl nur halb bezahlt. Im einen Fall hat aben der AG Pech gehabt,
im anderen der AN. Ich kann da keine Ungerechtigkeit sehen. Dasselbe Pech
kann auch ein Vollzeit-AN haben, der am Wochenende krank wird.

Nur für den Urlaub gibts Sonderregelungen: da darf man Krankheit
nachfeiern (m.E. insofern ungerechtfertigt: ich fände es richtiger, wenn
Krankheitszeiten *anteilig* den Urlaub kürzen würden).

> Greift dann ?9BurlG? Oder ?3EFZG? Wenn ja m?sste der AG ja dem AN w?hrend

> der Ruhephase der AT die bereits erbrachte Leistung in Form von

> Lohnverzicht zur?ckgeben und ihn also zus?tzlich bezahlen.

Den Fall gibts auch: stirbt der AN vor Ende beider Phasen, wird der
ungerechtfertigte Lohnverzicht zurückgegeben.

--
Helmut Richter

Stephan Behrendt

unread,
May 27, 2011, 5:16:43 AM5/27/11
to
On 27 Mai, 06:56, Worker <wor...@freemail.de> wrote:
> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter Lohnverzicht  
> erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es folgt
> danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN weiter
> besch ftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erh lt.

Du beschreibst nur eins der beiden Modelle, nämlich das Blockmodell.
Das andere Modell ist halbe Arbeitszeit über die gesamte Zeit.

> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG

> nat rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.

Häh?
Ich bekam faktisch über 80% vom Netto für 50 % meiner Arbeitszeit.

> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter

> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w hrend der Ruhephase
> der AT kann er ja die Freistellung f r die bereits erbrachte Leistung
> nicht mehr antreten.

Viel wichtiger sind Krankheiten über 6 Wochen hinaus während der
aktiven Phase: die Zeit muss man nämlich nacharbeiten - so man keine
spezielle Versicherung abgeschlossen hat.

Stephan

Worker

unread,
May 29, 2011, 5:44:50 AM5/29/11
to
Stephan Behrendt <stephan....@gmx.de> wrote in
news:7b65093a-abd1-489b...@j23g2000yqc.googlegroups.com:

> On 27 Mai, 06:56, Worker <wor...@freemail.de> wrote:
>> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter
>> Lohnverzicht
>  
>> erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu erbringen hat. Es
>> folgt danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in welcher der AN
>> weiter besch ftigter des AG ist und nur einen Teil seines Lohnes erh
>> lt.
>
> Du beschreibst nur eins der beiden Modelle, nämlich das Blockmodell.
> Das andere Modell ist halbe Arbeitszeit über die gesamte Zeit.
>

Egal wie. Wenn der OP wähnrend eines solchen Tages krank war, steht im
Krankengeld zu, denn das ist kein unbezahlter Urlaub, sondern Abgeltung
für bereits erbrachte Leistung.


>
>> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG

>> natürlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
>
> Häh?
>
Bereits erbrachte Leistung wird später ausbezahlt.


>
> Ich bekam faktisch über 80% vom Netto für 50 % meiner Arbeitszeit.
>

Rechne mal genauer nach.
>
Du bekamst den halben Arbeitslohn, abzüglich Steuer und Sozialanteil,
worin die Rente inbegriffen ist.
Obendrauf bekammst du noch einen Zuschauss, den du aber am Ende des
Jahres versteuern musst. Dann fehlen dir in gleichem Masse Beiträge zur
Rente, falls die Firma keinen Ausgleich zahlt.


>
>> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter

>> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun während der
>> Ruhephase der AT kann er ja die Freistellung für die bereits


>> erbrachte Leistung nicht mehr antreten.
>
> Viel wichtiger sind Krankheiten über 6 Wochen hinaus während der
> aktiven Phase: die Zeit muss man nämlich nacharbeiten - so man keine
> spezielle Versicherung abgeschlossen hat.
>

Viel wichtiger wohl für den AG. Genauso wie der AN diese Tage in der
aktiven Phase nachholen muss, muss der AG in der AT-Ruhephase Krankenzeit
zurückvergüten, wenn es kein Beschiss sein soll.
>

Worker

unread,
May 29, 2011, 5:54:05 AM5/29/11
to
Helmut Richter <hh...@web.de> wrote in
news:alpine.LNX.2.00.1...@lxhri02.ws.lrz.de:

> On Fri, 27 May 2011, Worker wrote:
>
>> Bei einer Altersteilzeit(AT) ist es ja so, dass der AN unter
>> Lohnverzicht erst einmal seine volle Arbeitsverpflichtung zu
>> erbringen hat. Es folgt danach eine Freistellungsphase(Ruhephase) in
>> welcher der AN weiter besch?ftigter des AG ist und nur einen Teil
>> seines Lohnes erh?lt. F?r die Zeit der Freistellung hat er ja bereits
>> eine Leistung in Form von Lohnverzicht erbracht.
>> >
>> Die Verzinsung der bereits erbrachten Leistung schreibt sich der AG
>> nat?rlich gut. Noch schnell eine letzte Ausbeutung vor dem Abgang.
>
> Na ja. Die Zinsen gönn ich dem AG, der mir 5/6 des Lohnes für 1/2 der
> Arbeitsleistung bezahlt.
>

Rechnen ist nicht dein Ding. Du arbeitest voll für 2/3 des Lohnes.
Soviel ergibt sich nämlich der Nettoverlust wenn du auch die Nachsteuer
abziehst. Dafür bekommst du in der Ruhephase kein Urlaubsgeld, kein
Weihnachtsgeld und keine Gewinnbeteiligung und hast 7% Rentanabzug da du ja
mit 63 in Rente gehst. Jüngere Jahrgänge die über 65 arbeiten müssen,
verlieren da noch mehr an Rente.


>
>
> (Netto gerechnet, und inzwischen sind die
> Bedingungen schlechter, aber mehr als 1/2 Lohn ists wohl immer noch.)
>

Nur vordergründig. Rechne mal genau nach. Du glaubst doch nicht dass dir
dein AG etwas schenkt.


>
>> Die Freistellung ist also als Freinehmen bereist geleisteter
>> Arbeiststunden zu verstehen. Erkrankt der AN nun w?hrend der
>> Ruhephase der AT kann er ja die Freistellung f?r die bereits
>> erbrachte Leistung nicht mehr antreten.
>
> Wo ist das Problem? Erkrankt er während der Arbeitsphase, fällt er
> *voll* aus, ob wohl nur halb bezahlt.
>

Nein, er muss diese Zeit nachholen.
>

Uwe Schmitz

unread,
May 29, 2011, 9:05:13 AM5/29/11
to
Worker wrote:
> Du bekamst den halben Arbeitslohn, abzüglich Steuer und Sozialanteil,
> worin die Rente inbegriffen ist.
> Obendrauf bekammst du noch einen Zuschauss, den du aber am Ende des
> Jahres versteuern musst.

Den Zuschuss vom Arbeitsamt musst Du nicht versteuern, sondern der
unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.


> Viel wichtiger wohl für den AG. Genauso wie der AN diese Tage in der
> aktiven Phase nachholen muss, muss der AG in der AT-Ruhephase
> Krankenzeit zurückvergüten, wenn es kein Beschiss sein soll.

Hast Du Korinthenkacker kein anderes Problem?

Uwe

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