vielen dank für euer ohr(auge)
oeko
Gegenfrage: Willst du überhaupt Zivildienst machen?
Warum wartest du nicht erst die Musterung (die kannst du übrigens nicht
verweigern) ab? Die fragen dich zwar, was du machen möchtest, und manch
einer wird auch unter Druck gesetzt, dass man ja die Wahrheit sagt. Aber
auch wenn du gar nicht willst, sagst du: "/Wenn/ ich gezogen werden
/sollte/, /dann/ mach ich auch den /Grund/wehrdienst auch."
Dann wirst du nämlich normal gemustert. Ein Zivilsympathisant wird
zumeist gleich nach Hause geschickt, ohne die Chance zu bekommen, als T5
eingestuft zu werden. Ich bin T5.
Falls doch drüber: ist es immer noch möglich, dass du gar nicht
eingezogen wirst. Dies ist als Abiturent zwar unwahrscheinlicher, aber
dennoch nicht unmöglich, da die Reichs... äh -- Bundeswehr eher
Interesse an frewillig länger machenden hat, als an
Grundwehrdienstleistende (letztere dürfen nämlich nicht ins Ausland).
Und wenn der Einzugsbescheid doch kommen sollte, *erst dann* verweigern,
denn der gilt erst drei Tage nachdem er dir zugestellt wurde, als
zugestellt -- deine Gnadenfrist sozusagen. Jetzt musst du zwar
Zivildienst machen, aber du hast deine Chancen zumindest genutzt.
Mehr Infos:
http://www.wehrpflicht-nein-danke.de/
PS:
Aus meinen Bekanntenkreis, wurde alle, die weder das eine noch das
andere machen wollten, ausgemustert.
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* MfG|Regards *
* /Philipp/ Jabber : wo...@comiles.eu *
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* Tipp: http://cryptocd.org/online_version/ *
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> Hallo zivildienstleistende.
Hallo Namensloser ohne Shifttaste,
> da ich in einem jahr fertig mit der schule bin und dann vorzugsweise
> in die nächste größere stadt in meiner umgebung möchte(=berlin) will
> ich mich etwas früher drum kummern, was ich nach dem abitur mache.
Gute Idee.
> ich war noch nicht einmal bei der musterung, bin aber zuversichtlich
> das ich diese verweigert bekomme.
Ohne Musterung kein Zivildienst. Und ich wäre nciht allzu zuversichtlich
die Musterung zu verweigern.
> jetz zu meinen ziel: ich möchte in der nächsten größeren stadt mir
> eine wohnug suchen und diese mit minijobs ein halbes jahr über wasser
> (= +/- 0) halten,denn ich habe gehört, dass wenn man eine wohnung ein
> halbes jahr hat, dann wird diese von der zividienststelle bezahlt.
> 1.stimmt das?
Halb. Siehe
<http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Abt2Downloads/II1-403MerkheftSozialeSicherheit_28F14Anlage_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/II1-403MerkheftSozialeSicherheit(F14Anlage)>
HIer ist nicht die Zivildienststelle sondern die
Unterhaltssicherungsbehörde zuständig.
> 2. kann ich auch z.b. meine zividienst in einer apotheke absolvieren
> oder bei einer gärtnerei?
Nö. Es sei denn diese Stellen sind anerkannte Zivildienststellen. Das
erscheint bei nicht gemeinnützigen Einrichtungen / nichtbehörden kaum
Möglich zu sein.
> 3. kann ich mich da auch selber bewerben oder gibt es da bestimmte
> richtlinien?
In der Regel verweigerst du den Dienst an der Waffe, wirst als KDV
anerkannt, dann bekommst du die Möglichkeit dir eine Stelle zu suchen,
bei der Zivildienststelle füllen der Dienststellenleiter und du gemeinsam
einen "Vorschlag auf Einberufung" aus, dieser wird angenommen, du wirst
einberufen. So geht das im Normalfall.
> 4.ist es auch möglich in frankreich den zivildienst zu verrichten?wie?
> wo?
<http://www.zivildienst.de> sei noch als Tipp erwähnt.
Gruß Patrick
--
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