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Notstromversorgung fuers Haus

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Martin Kobil

unread,
Dec 14, 2010, 12:02:11 PM12/14/10
to
Hallo,

ich mache mir gerade mal wieder etwas Gedanken über eine
Notstromversorgung nach dem Motto: Was machst du jetzt falls der Strom
längere Zeit ausfällt und damit auch die Ölheizung und die
Beleuchtung!?

Welche Leistung sollte der Notstromgenerator haben?
Wechselspannung oder Drehstrom?
2Takter, 4Takter oder Diesel?
Markengerät (Honda, Eisemann, ...) oder reicht billigste Chinaware?
Wie schwer ist das Teil?
Wie laut ist es (Dauerbetrieb in der Nacht)?

Meine erste Idee war eine Maximallösung mit einem 3phasigen
Dieselgenerator, mit welchem ich das vorhandene Heizöl verwenden
könnte. So etwas wie der hier:
http://www.holzer-spalter.de/wbc.php?sid=115606f6a423&tpl=produktdetail.html&pid=58&rid=16&recno=1
Aber da steht schon in der Beschreibung, dass er aufgrund des
Lärmpegels nicht für den Betrieb im Freien ist (Wo denn sonst?). Und
selbst das kleinste Teil ist mit über 100kg sehr schwer und schwer
transportabel. Und nimmt viel Platz weg.

Eine Minimallösung dagegen wäre ein kleiner tragbarer Generator, z.B.
den Honda EX 350.
http://cgi.ebay.de/Honda-EX350-Stromaggregat-/280601154462
8,5kg leicht, klein, leise und 350 Watt Ausgangsleistung. Würde
vielleicht für die 85 Watt der Ölheizung und vielleicht auch für deren
Pumpe (Anlaufstrom?) und ein paar Energiesparlampen ausreichen?
Elektrisch Kochen geht damit aber nicht. Wäre sicherlich aufgrund des
gerigen Geräuschpegels auch für Nachbetrieb geeignet.

In der Mitte wäre ein 4Takter, vielleicht 3-5kW Ausgangsleistung.
http://cgi.ebay.de/OHV-STROMERZEUGER-STROMAGGREGAT-STROM-GENERATOR-6-5-HP-/270679778020
Wobei ich eher zu Wechselspannung als zu Drehstrom tendiere, weil man
damit eine Herdplatte vernünftig betreiben kann. Wäre mit 40kg auch
noch leicht zu tragen.
http://cgi.ebay.de/OHV-STROMERZEUGER-STROMAGGREGAT-STROM-GENERATOR-6-5-HP-/270679778020

Alternativen? Das Auto und dessen Starterbatterie als Generator
nutzen, d.h. einen Wechselrichter 12V ==> 230V~ kaufen?

Oder die Photovoltaikanlage nutzen, also Wechselrichter 300V= ==>
230V~. Ist mir als alleinige Versorgung etwas zu wenig, weil nur
tagsüber und etwas zu unsicher, weil der Strom ja auch gerade bei
extremen Wetterverhältnissen ausfallen kann (Schnee auf den Modulen).
Aber vielleicht in Kombination mit dem PKW-Generaror und der
Starterbatterie?!


Eure Meinungen?

Carsten Kreft

unread,
Dec 14, 2010, 12:17:02 PM12/14/10
to
Hier geht es um die Auswahl eines passenden Generators - zur Anschaltung
wurde ja schon vor ein paar Wochen genügend geschrieben.

Leise Generatoren sind sehr teuer, wenn sie zudem noch leistungsstark sein
sollen.
Und laute Generatoren sind halt - nun ja - eben laut.

Wenn man die Möglichkeit hat, einen Kellerraum mit nem Abgasschlauch nach
draußen zu nutzen, dann sollte man ruhig ein lautes, einfaches, robustes
Gerät nehmen.
Ich habe ein 5kVA Drehstromgerät von Kirsch, wie es zu Hauf von der
Bundeswehr angeschafft wurde und nun sukzessive abgestoßen wird.
2-Takt Fichtel&Sachs Motor mit Seilzug (meiner ist ausgesprochen
startfreudig!), Asynchrongenerator.
Grundsolide im Tragrahmen, Ersatzteile und Zubehör sind problemlos zu
beschaffen.

Mir fehlt momentan noch die Bezeichnung der Schnellkupplung für die
Fremdbetankung (sollte jemand wissen, wie diese Kupplung heißt: Her damit),
ich könnte mir ne komplette Fremdbetankungseinheit kaufen, das benötige ich
aber nicht (Da gehört noch ein Stativ und ein BW-Kanister dazu).

Ich habe das Gerät noch nicht verbaut, es soll demnächst mit Abgasschlauch
und evtl. Schalldämpfer vom Schrott fest in einem Kellerraum installiert
werden - wenn ich mal die Zeit finde.
Die 5kVA / 4kW reichen aus, um lebenswichtige Geräte (Fernseher/SAT,
Internet/PC, Kaffeemaschine, Kühlgeräte, Heizung) zu betreiben.
Er erzeugt mit 2kW belastet ca. 230V, unbelastet nur wenig mehr. Und halt
eben kein "modifizierter Sinus", sondern echter Sinus.


Helmut Hullen

unread,
Dec 14, 2010, 12:10:00 PM12/14/10
to
Hallo, Martin,

Du meintest am 14.12.10:

> ich mache mir gerade mal wieder etwas Gedanken über eine
> Notstromversorgung nach dem Motto: Was machst du jetzt falls der
> Strom längere Zeit ausfällt und damit auch die Ölheizung und die
> Beleuchtung!?

> Welche Leistung sollte der Notstromgenerator haben?
> Wechselspannung oder Drehstrom?
> 2Takter, 4Takter oder Diesel?

Und eine solche Anfrage von Dir?

Nix mit Öko usw.?

a) stell die Ölheizung auf Öko/grün um
b) stell die Beleuchtung auf Öko/grün um
c) besorg Dir ein Notstromaggregat, das mit erneuerbarer Energie
arbeitet (Wasserkraft/Sonne/Hamsterrad o.ä.)

Viele Gruesse!
Helmut

Jo Warner

unread,
Dec 14, 2010, 12:39:11 PM12/14/10
to
Am 14.12.2010 18:02, schrieb Martin Kobil:
> Hallo,
>
> ich mache mir gerade mal wieder etwas Gedanken über eine
> Notstromversorgung nach dem Motto: Was machst du jetzt falls der Strom
> längere Zeit ausfällt und damit auch die Ölheizung und die
> Beleuchtung!?

Wenn du was Leises mit ca. 1 KW haben willst, das man auch noch tragen
kann, kauf dir was von Honda, das mit Propangas läuft. Die hörst du kaum
in 3 m Entfernung. Kostet allerdings auch einiges mehr als Ebay-
China-Billig. Mach dir auch vorher nen Kopp drum, wie du den
Generatorstrom an Heizung und Licht eingespeist bekommst (dazu war hier
neulich gerade ein langer Thread).

Dieselgenerator mit Versorgung aus dem Öltank:
Wenn der Strom im ganzen Wohngebiet ausfällt und du hast so ein Ding mit
20-50 KW stehen, fragt dich niemand mehr, wie laut es ist, wenn es
draußen steht. Dann ist jeder froh, bei dir für jeden Preis Strom zu
bekommen. Geh dann aber auch gleich auf richtig Leistung statt
Spielzeug, damit auch auf 400V/3N. Das trägst du auch nicht mehr einfach
herum, sondern das steht draußen und brummt bei Bedarf. Braucht dann
natürlich auch einiges an passender Installation.

Gruß Jo

Siegfried Schmidt

unread,
Dec 14, 2010, 1:15:31 PM12/14/10
to
Martin Kobil schrieb:

> ich mache mir gerade mal wieder etwas Gedanken über eine
> Notstromversorgung nach dem Motto: Was machst du jetzt falls der Strom
> längere Zeit ausfällt und damit auch die Ölheizung und die
> Beleuchtung!?

Ich habe einen konventionellen 600VA-Wechselrichter (speiste früher mal im
steckdosenlosen Mietkeller Bohrmaschine und Staubsauger) in Reserve, dazu
ein paar Kabel und ein Auto als Stromquelle vor der Tür. Reicht dass es
hell und warm bleibt.

Zum Einsatz kam es noch nie, nur zum Jahreswechsel auf 2000 hatte ich es
mal bereitgelegt.


Siegfried

Knut Schottstädt

unread,
Dec 14, 2010, 1:38:02 PM12/14/10
to
Am Tue, 14 Dec 2010 09:02:11 -0800 schrieb Martin Kobil:
...
> Eure Meinungen?

Vielleicht hab ich ja auch nur Überlesen ....

Mini BHKW + Fördermittel wäre sicher auch noch eine überlegenswerte
Variante. Sicherlich nur wenn nicht gerade eine neue Heizung eingebaut
wurde... Stromausfall und Kälte gehen treten nicht selten gemeinsam
auf ;-)

--
MfG Knut

Melanie Meyer

unread,
Dec 14, 2010, 1:39:59 PM12/14/10
to
Am 14.12.2010 18:02, schrieb Martin Kobil:
> Hallo,

> Meine erste Idee war eine Maximallösung mit einem 3phasigen


> Dieselgenerator, mit welchem ich das vorhandene Heizöl verwenden
> könnte. So etwas wie der hier:
> http://www.holzer-spalter.de/wbc.php?sid=115606f6a423&tpl=produktdetail.html&pid=58&rid=16&recno=1
> Aber da steht schon in der Beschreibung, dass er aufgrund des
> Lärmpegels nicht für den Betrieb im Freien ist (Wo denn sonst?). Und
> selbst das kleinste Teil ist mit über 100kg sehr schwer und schwer
> transportabel. Und nimmt viel Platz weg.


Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
wegen
Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Melanie

Jo Warner

unread,
Dec 14, 2010, 1:47:07 PM12/14/10
to
Am 14.12.2010 19:39, schrieb Melanie Meyer:

> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Die spinnen! Ich darf jede Menge Heizöl-Diesel verbrauchen, so lange ich
damit kein Fahrzeug bewege.

Werner Holtfreter

unread,
Dec 14, 2010, 1:50:00 PM12/14/10
to
Melanie Meyer wrote:

> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Heizöl im Fahrzeug ist verboten, klar, aber im Stromgenerator? BHK laufen
auch nicht mit versteuertem Diesel!

Und selbst wenn verboten: Da hat sich die Polizei Hausdurchsuchungsbefehle
ausstellen lassen, oder wie soll man sich das vorstellen? Oder hat man sie
eingelassen nach der Frage: "Dürfen wir mal hereinkommen?" Dann ist man
natürlich selbst Schuld.
--
Gruß Werner

gUnther nanonüm

unread,
Dec 14, 2010, 1:57:09 PM12/14/10
to

"Martin Kobil" <Marti...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:40aa6430-6800-4d57...@m11g2000vbs.googlegroups.com...

>Meine erste Idee war eine Maximallösung mit einem 3phasigen
>Dieselgenerator, mit welchem ich das vorhandene Heizöl verwenden
>könnte. So etwas wie der hier:
>

Sehr gut. Auch nicht so teuer.

>Aber da steht schon in der Beschreibung, dass er aufgrund des
>Lärmpegels nicht für den Betrieb im Freien ist (Wo denn sonst?). Und
>selbst das kleinste Teil ist mit über 100kg sehr schwer und schwer
>transportabel. Und nimmt viel Platz weg.

Dafür gibts Lösungen, etwa einen "Not-Keller", ein teichgroßes tiefes Loch,
dessen Wände man mit einem Betonrohr stabilisiert, da kommt dann ein Deckel
drauf, fertig. Sollte nicht vollaufen können :-) und braucht ein
Lüftungsgitter sowie ein´Abgasrohr. Plant man die Lüftungshutze geschickt,
kann das sehr leise laufen. Ideal wäre z.B. der Boden in der Garage für
sowas, oder das Gartenhaus. Als Betonrohr eigenet sich ein "T-Stück" gut, da
hat man dann seitlich Anschlüsse für die Lüftung, und kann oben einen
befahrbaren Deckel auflegen.
In der Billigversion muß man den Deckel eben runtermachen, um das Ding
anzulassen :-) man kann aber auch eine Schallbox darum herumbauen,
glücklicherweise ist soein Diesel ja ´keine Sirene, da reicht eine
Doppellage Ytong schon weit.
Stellt man soein Betonrohr oberirdisch, könnte man es geschickt als
"Zierbrunnen" tarnen.

>Eine Minimallösung dagegen wäre ein kleiner tragbarer Generator, z.B.
>den Honda EX 350.

niedlich, aber nix für Dauerbetrieb. Und auch ätzend nachzutanken.

--
mfg,
gUnther


Knut Schottstädt

unread,
Dec 14, 2010, 2:01:12 PM12/14/10
to
Am Tue, 14 Dec 2010 19:50:00 +0100 schrieb Werner Holtfreter:

> Melanie Meyer wrote:
>
>> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat. Die
>> Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
>> wegen Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.
>
> Heizöl im Fahrzeug ist verboten, klar, aber im Stromgenerator? BHK
> laufen auch nicht mit versteuertem Diesel!

Geregelt ist das im Energiesteuergesetz (EnergieStG)
--> http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__3.html

--
MfG Knut

Carsten Kreft

unread,
Dec 14, 2010, 2:09:18 PM12/14/10
to

"Melanie Meyer" <Inv...@invalid.invalid> schrieb


> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.


Ich stelle mir die Durchfürbarkeit solcher Kontrollen als praktisch
unmöglich vor.
Denn meines Wissens darf Heizöl in Netzersatzanlagen benutzt werden.
Somit fehlt schon die Rechtsgrundlage.


Jens Fittig

unread,
Dec 14, 2010, 2:11:54 PM12/14/10
to

Melanie Meyer schrieb:

> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Notstromaggregate dürfen (kurzfrisitg) ganz legal mit Heizöl betrieben
werden!

Martin Kobil

unread,
Dec 14, 2010, 2:13:51 PM12/14/10
to
> Vielleicht hab ich ja auch nur Überlesen ....
>
> Mini BHKW + Fördermittel wäre sicher auch noch eine überlegenswerte
> Variante. Sicherlich nur wenn nicht gerade eine neue Heizung eingebaut
> wurde... Stromausfall und Kälte gehen treten nicht selten gemeinsam
> auf ;-)

Das habe ich mir auch schon überlegt, ich habe mir kürzlich auch ein
Buch diesbezüglich gekauft:
http://www.amazon.de/Energieheimwerker-Band-Mini-Blockheizkraftwerk-Eigenbau/dp/3839112818

Der hat sich mit einem chinesischen 1-Zylinder R180 Dieselmotor für
270 EUR (nur der Motor) ein BHKW gebaut. Und er ist damit nicht der
Einzige. Im Netz findet man einige solche Leute, ....

Carsten Kreft

unread,
Dec 14, 2010, 2:19:53 PM12/14/10
to
> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Ich liefere mal die Rechtsgrundlage:

Energiesteuergesetz, §2, Absatz 1, Punkt 5:
Steuersatz für Heizöl 1000kg : 130 EURO

Selbes Gesetz, §2, Absatz 3, Punkt 2:
1000kg Heizöl sind mit 25,00EURO zu versteuern, wenn sie zum Verheizen oder
zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen
nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden.

Dazu der §3:
(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient

Somit begeht man beim Verheizen von Heizöl im Notstromgenerator KEINE
Steuerhinterziehung, sondern man zahlt sogar drauf!!!
Eigentlich dürfte man seinen Heizöl-Notstromtank sogar mit verbilligtem
Heizöl befüllen.

Volker Gringmuth

unread,
Dec 14, 2010, 2:26:46 PM12/14/10
to

Melanie Meyer wrote:

> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Und was genau hatten sie dagegen, wenn teurer Diesel zur ortsfesten
Erzeugung von Strom oder Wärme (was auch mit billigem Heizöl erlaubt wäre)
verwendet wurde?


vG

--
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Leute begreifen würden, was
hier los _ist_!" (Volker Pispers, "Bis neulich")

Siegfried Schmidt

unread,
Dec 14, 2010, 2:42:50 PM12/14/10
to
Carsten Kreft schrieb:

> Dazu der §3:
> (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
> 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient
>
> Somit begeht man beim Verheizen von Heizöl im Notstromgenerator KEINE
> Steuerhinterziehung,

Schade nur, dass ein tragbarer Generator nicht ortsfest ist.


Siegfried

Carsten Kreft

unread,
Dec 14, 2010, 3:01:12 PM12/14/10
to
Siegfried Schmidt schrieb:

Wenn man Strom hat, sollte das mit ner Bohrmaschine, zwei Dübeln und zwei
Schrauben schnell änderbar sein.
Zur Not auch noch während $EHEFRAU die Herren vom Zoll vertröstet, weil
§EHEMANN gerade auf dem Klo sitze.

Aber Du hast Recht, das "ortsfest" habe ich überlesen.

Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass in einer solchen Notsituation
die Leute vom Zoll echt so engstirnig wären.

Zum "Glück" will meiner Gemisch, da komme ich gar nicht zu solchen
Problemen, da ich immer den vollen Satz bezahlen darf.


Werner Holtfreter

unread,
Dec 14, 2010, 3:26:27 PM12/14/10
to
Carsten Kreft wrote:

> Siegfried Schmidt schrieb:
>
>> Carsten Kreft schrieb:
>>
>>> Dazu der §3:
>>> (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
>>> 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient
>>>
>>> Somit begeht man beim Verheizen von Heizöl im Notstromgenerator KEINE
>>> Steuerhinterziehung,
>>
>> Schade nur, dass ein tragbarer Generator nicht ortsfest ist.
>
> Wenn man Strom hat, sollte das mit ner Bohrmaschine, zwei Dübeln und
> zwei Schrauben schnell änderbar sein.
> Zur Not auch noch während $EHEFRAU die Herren vom Zoll vertröstet, weil
> §EHEMANN gerade auf dem Klo sitze.
>
> Aber Du hast Recht, das "ortsfest" habe ich überlesen.

Nö, Siegfried hat was überlesen, hier noch mal der Link von Knut:

http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__3.html

| (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
| Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
| nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Also sind keine Dübel nötig!
--
Gruß Werner

Roman J. Rohleder

unread,
Dec 14, 2010, 3:40:30 PM12/14/10
to
"Carsten Kreft" <xst...@web.de> schrieb:

>Siegfried Schmidt schrieb:
>> Carsten Kreft schrieb:

>>> Dazu der §3:
>>> (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
>>> 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient
>>> Somit begeht man beim Verheizen von Heizöl im Notstromgenerator KEINE
>>> Steuerhinterziehung,
>> Schade nur, dass ein tragbarer Generator nicht ortsfest ist.
>Wenn man Strom hat, sollte das mit ner Bohrmaschine, zwei Dübeln und zwei
>Schrauben schnell änderbar sein.

In der Anfangszeit solcher Anlagen hatte eine grosse kommunale
Klaeranlage am Mittelrhein ein BHKW in Betrieb, das aus dem Faulturm
gespeist und betrieben wurde.

Das Aggregat stand im Ueberflutungsbereich des Rheins bei hohen
Hochwasserpegeln und wurde daher auf einer Plattform mit Raedern
installiert.

Gab Mecker wegen versuchter Steuerhinterziehung und es reichte nicht,
die Raeder abzuschrauben.

IIRC war das um 1995, 1996 rum.

Gruss,
Roman
--
"An MDCCCXII/Mémorable par la campagne contre les Russes/
Sous le préfectura de Jules Doazan."
"Vu et approuvé par nous commandant russe de la ville de Coblentz/
le 1er janvier 1814."

Carsten Kreft

unread,
Dec 14, 2010, 4:04:01 PM12/14/10
to
Werner Hoftreter schrieb

>> Aber Du hast Recht, das "ortsfest" habe ich überlesen.
>
> Nö, Siegfried hat was überlesen, hier noch mal der Link von Knut:
>
> http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__3.html
>
> | (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> | Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
> | nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>
> Also sind keine Dübel nötig!

Ich versuche mir gerade einen Generator vorzustellen, der während des
Betriebs am Standort verbleibt UND dabie trotzdem ein Fahrzeug antreibt.

Huch - Eisenbahn!!!

Ich _liebe_ klare Gesetzestexte.

Werner Holtfreter

unread,
Dec 14, 2010, 4:24:15 PM12/14/10
to
Carsten Kreft wrote:

>> http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__3.html
>>
>> | (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
>> | Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
>> | nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>>
>> Also sind keine Dübel nötig!
>
> Ich versuche mir gerade einen Generator vorzustellen, der während des
> Betriebs am Standort verbleibt UND dabie trotzdem ein Fahrzeug antreibt.
>
> Huch - Eisenbahn!!!

Ja. Und Elektrofahrrad laden wäre dann auch illegal! Ohne den zweiten
Halbsatz im Gesetz wäre das kein Problem.
--
Gruß Werner

gUnther nanonüm

unread,
Dec 14, 2010, 4:40:34 PM12/14/10
to

"Volker Gringmuth" <vgrin...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:20101214202...@marvin.einklich.net...

> Und was genau hatten sie dagegen, wenn teurer Diesel zur ortsfesten
> Erzeugung von Strom oder Wärme (was auch mit billigem Heizöl erlaubt wäre)
> verwendet wurde?

Hi,
vermutlich nach Absatz 3 geprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig beim
Hauptzollamt angemeldet war.

--
mfg,
gUnther


Knut Schottstädt

unread,
Dec 14, 2010, 4:44:48 PM12/14/10
to

Evtl. steht der ja extra wegen Hybridfahrzeugen dort.

Mit der Ausrede: "Ich fahre eigentlich gar nicht Auto, ich lade nur den
Latentwärmespeicher für meiner Heizung auf" wird es also vermutlich
nichts. ;)

--
MfG Knut

Harald Klotz

unread,
Dec 14, 2010, 5:01:35 PM12/14/10
to
Roman J. Rohleder wrote:

> Gab Mecker wegen versuchter Steuerhinterziehung und es reichte nicht,
> die Raeder abzuschrauben.

Ich schau jetzt nicht von wann das Gesetz ist.
Auf jeden Fall ist aktuell die Lage klar.

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 14, 2010, 4:50:05 PM12/14/10
to
Martin Kobil wrote:

> ich mache mir gerade mal wieder etwas Gedanken über eine
> Notstromversorgung nach dem Motto: Was machst du jetzt falls der Strom
> längere Zeit ausfällt und damit auch die Ölheizung und die
> Beleuchtung!?
>
> Welche Leistung sollte der Notstromgenerator haben?

Kobil und Generator?
Selbstverständlich wirst du als Umweltaktivist eine Akkulösung oder ein
eigenes Pumpspeischerwerk im Garten nehmen.

Auf jeden Fall sollte er genut Leistung haben.

> Wechselspannung oder Drehstrom?

Ja.

> 2Takter, 4Takter oder Diesel?

Ja,

> Markengerät (Honda, Eisemann, ...) oder reicht billigste Chinaware?

Ich würde sagen, dass auch Chinaware einen Stromausfall überbrücken
kann.

> Wie schwer ist das Teil?

Bei hoher Leistung schwerer.

> Wie laut ist es (Dauerbetrieb in der Nacht)?

Immer zu laut.
Mein Yamaha ist angenehm leise, hat aber nur 600 Watt.
Für die Heizung und ein wenig Licht würde es reichen.

> Meine erste Idee war eine Maximallösung mit einem 3phasigen
> Dieselgenerator, mit welchem ich das vorhandene Heizöl verwenden
> könnte. So etwas wie der hier:
> http://www.holzer-spalter.de/wbc.php?sid=115606f6a423&tpl=produktdetail.html&pid=58&rid=16&recno=1
> Aber da steht schon in der Beschreibung, dass er aufgrund des
> Lärmpegels nicht für den Betrieb im Freien ist (Wo denn sonst?).

Im Schallschutzraum.

> Eine Minimallösung dagegen wäre ein kleiner tragbarer Generator, z.B.
> den Honda EX 350.
> http://cgi.ebay.de/Honda-EX350-Stromaggregat-/280601154462
> 8,5kg leicht, klein, leise und 350 Watt Ausgangsleistung. Würde
> vielleicht für die 85 Watt der Ölheizung und vielleicht auch für deren
> Pumpe (Anlaufstrom?) und ein paar Energiesparlampen ausreichen?

Das dürfte reichen, hast du über eine Kraftstoffbevorratung nachgedacht.

> Wobei ich eher zu Wechselspannung als zu Drehstrom tendiere, weil man
> damit eine Herdplatte vernünftig betreiben kann.

Hä?
Ich dachte immer du bist ein Stromfanatiker.
So wenig Ahnung habe ich dir nicht zugetraut.

> Alternativen? Das Auto und dessen Starterbatterie als Generator
> nutzen, d.h. einen Wechselrichter 12V ==> 230V~ kaufen?

Genau die Lösung!
Das reicht für Wochen. ;-=)

> Oder die Photovoltaikanlage nutzen, also Wechselrichter 300V= ==>
> 230V~. Ist mir als alleinige Versorgung etwas zu wenig, weil nur
> tagsüber und etwas zu unsicher,

Ach.
Du findest das doch immer ganz toll.

> weil der Strom ja auch gerade bei
> extremen Wetterverhältnissen ausfallen kann (Schnee auf den Modulen).
> Aber vielleicht in Kombination mit dem PKW-Generaror und der
> Starterbatterie?!

Jaja, Strom kommt doch aus der Steckdose, also mach dir keine Sorgen.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 14, 2010, 4:57:51 PM12/14/10
to
Jens Fittig wrote:
>> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.
>
> Notstromaggregate dürfen (kurzfrisitg) ganz legal mit Heizöl betrieben
> werden!

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des

Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Ich würde sagen langfristig.
Du wirst ja nicht damit spazieren gehen.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 14, 2010, 4:59:28 PM12/14/10
to
Siegfried Schmidt wrote:

>> Somit begeht man beim Verheizen von Heizöl im Notstromgenerator KEINE
>> Steuerhinterziehung,
>
> Schade nur, dass ein tragbarer Generator nicht ortsfest ist.

Pech für dich, dass er im Gesetz als ortsfest definiert ist

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Das Ding darf sogar Räder haben.

Harald


Andreas Bockelmann

unread,
Dec 14, 2010, 5:10:01 PM12/14/10
to
Melanie Meyer schrieb:

> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Was hat denn die Polizei dort kontrolliert? Ganz abgesehen davon, dass
die Polizei für Steuerhinterziehung nicht zuständig ist, ist es völlig
legal und legitim einen Stromerzeuger mit Heizöl zu betreiben.

--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Harald Klotz

unread,
Dec 14, 2010, 4:53:33 PM12/14/10
to
Jo Warner wrote:

> Wenn du was Leises mit ca. 1 KW haben willst, das man auch noch tragen
> kann, kauf dir was von Honda, das mit Propangas läuft.

Propan für den Notbetrieb?
Wo bekommst du es her?
Ich meine, wenn die Strassen dicht sind etc.
Du müsstest einen größeren Vorrat horten, denn du evtl. nie brauchst.

Harald


Andreas Bockelmann

unread,
Dec 14, 2010, 5:17:27 PM12/14/10
to
Pseudo Anonym schrieb:

> Hi,
> vermutlich nach Absatz 3 geprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig beim
> Hauptzollamt angemeldet war.
>

Nun, das betrifft nur Blockheizkraftwerke. Die wird man bei Stromausfall
im Münsterland nicht spontan in Erstbetrieb genommen haben.

An"2KW_Dieselaggregat"dreas

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Alexander Schreiber

unread,
Dec 14, 2010, 7:42:58 PM12/14/10
to

Dauerhaft, solange sie ortsfest sind und nicht auch dem Betrieb eines
Fahrzeuges dienen. Sprich den Golf als Stromlieferant aus dem Heizoel-
tank fuettern gibt Aerger, den ortsfesten Stromgenerator mit Heizoel
betreiben ist ok.

Man liest sich,
Alex.
--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
looks like work." -- Thomas A. Edison

Siegfried Schmidt

unread,
Dec 14, 2010, 8:51:41 PM12/14/10
to
Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> Das 5-kW-Dingens ist ok. Und zusätzlich sind pro Haushalt (2 Personen)
> ein Vorrat von 500 großen (850 ml) Konservendosen einzulagern, dazu
> für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 200, mit gehaltvoller
> fett- und eiweißreichem Inhalt, dazu noch dies und das an
> Überlebenszeug, u. a. ein Trinkwasservorrat für sechs Wochen, also 150
> l/Person.

Du hast die Maschinenpistole und 50.000 Schuss Munition vergessen. Sonst
wirst du den Anbruch der 100. Dose nicht feiern können.


Siegfried

Message has been deleted

Jo Warner

unread,
Dec 15, 2010, 2:16:00 AM12/15/10
to
Am 14.12.2010 22:53, schrieb Harald Klotz:

> Propan für den Notbetrieb?
> Wo bekommst du es her?
> Ich meine, wenn die Strassen dicht sind etc.
> Du müsstest einen größeren Vorrat horten, denn du evtl. nie brauchst.

Moin,

so ein kleiner Generator verbraucht ziemlich wenig Propan pro Stunde
(Daten musst du mal raussuchen), du kommst mit einer der üblichen 11
kg-Flaschen lange aus.

Du willst dir ja auch einen Generator anschaffen, den du eventuell nie
brauchst.

Wie lange sind denn Straßen total unpassierbar? Selten mehr als einen
Tag, falls du nicht auf einer Alm wohnst.

Gruß Jo

Thomas Guettler

unread,
Dec 15, 2010, 2:29:10 AM12/15/10
to
...
> Die 5kVA / 4kW reichen aus, um lebenswichtige Geräte (Fernseher/SAT,
> Internet/PC, Kaffeemaschine, Kühlgeräte, Heizung) zu betreiben.

Diese Reihenfolge der lebenswichtigen Geräte gefällt mir.

--
Thomas Guettler, http://www.thomas-guettler.de/
E-Mail: guettli (*) thomas-guettler + de

Bernd Hohmann

unread,
Dec 15, 2010, 3:25:06 AM12/15/10
to
On 15.12.2010 01:42, Alexander Schreiber wrote:

>> Notstromaggregate dürfen (kurzfrisitg) ganz legal mit Heizöl betrieben
>> werden!
>
> Dauerhaft, solange sie ortsfest sind und nicht auch dem Betrieb eines
> Fahrzeuges dienen. Sprich den Golf als Stromlieferant aus dem Heizoel-
> tank fuettern gibt Aerger, den ortsfesten Stromgenerator mit Heizoel
> betreiben ist ok.

Im Gesetz steht nicht "Betrieb eines Fahrzeuges" sondern "Antrieb eines
Fahrzeuges". Wenn das Auto dort steht und zur Stromerzeugung genutzt
wird, ist es ortsfest.

Bernd

--
Wenn Frauen nicht wissen was sie machen sollen, ziehen sie sich aus ...
Und wenn Männer nicht wissen, was sie machen sollen, dann schauen sie
sich Frauen an, die nicht wussten, was sie machen sollen ...

Peter Koerber

unread,
Dec 15, 2010, 4:21:21 AM12/15/10
to
Jo,

> Wie lange sind denn Straßen total unpassierbar? Selten mehr als einen Tag,
> falls du nicht auf einer Alm wohnst.

Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen...
Dank deutscher Ingenieurskunst und ausgefeilter Bauvorschriften halten
Häuser in der Regel mindestens 4 Generationen lang und überstehen auch
Erdbeben. Strassen hingegen nicht.
Peter

Jo Warner

unread,
Dec 15, 2010, 5:24:24 AM12/15/10
to
Am 15.12.2010 10:21, schrieb Peter Koerber:

> Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen...
> Dank deutscher Ingenieurskunst und ausgefeilter Bauvorschriften halten

> Hï¿œuser in der Regel mindestens 4 Generationen lang und ï¿œberstehen auch
> Erdbeben. Strassen hingegen nicht.

Wer in so einer Gegend wohnt, macht sich Gedanken um viel Autarkie und
legt auch entsprechende Vorrï¿œte an, anstatt zu ï¿œberlegen, ob ein
gewisser Vorrat an Propan oder Benzin oder Diesel fï¿œr Notstromaggregate
sinnvoll investiert ist.

Volker Neurath

unread,
Dec 15, 2010, 5:39:49 AM12/15/10
to
Jo Warner wrote:

> Die spinnen! Ich darf jede Menge Heizöl-Diesel verbrauchen, so lange ich
> damit kein Fahrzeug bewege.

Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,
unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.
Heisst: auch in einem mobilen Heisswasser-Kärcher "darfst" du diesel
verfeuern ... aber eben kein Heizöl.

Volker


--
Wenn es vom Himmel Zitronen regnet -- lerne, Limonade zu machen.

Volker Neurath

unread,
Dec 15, 2010, 5:41:00 AM12/15/10
to
Werner Holtfreter wrote:

> Melanie Meyer wrote:

>> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
>> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
>> wegen Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

> Heiz�l im Fahrzeug ist verboten, klar, aber im Stromgenerator?

auch da

> BHK laufen auch nicht mit versteuertem Diesel!

Mobil vs. Ortsfest.

Markus Imhof

unread,
Dec 15, 2010, 6:11:17 AM12/15/10
to
On 15 Dez., 08:16, Jo Warner <kiw...@yahoo.de> wrote:
...

> Du willst dir ja auch einen Generator anschaffen, den du eventuell nie
> brauchst.

_DAS_ ist der Knackpunkt: wenn Du (ok, der OP) so ein Teil irgendwo
rumstehen hast, wirst Du im Bedarfsfall recht drastisch an den alten
Spruch erinnert: 'use it or lose it'.

Sprich: wenn Dein Notstromsystem, egal, auf welcher Basis, nicht
regelmäßig benutzt und gewartet wird (oder wenigstens gewartet), wird
es im Ernstfall nicht funktionieren. Minimale Wartung hieße, das Ding
in eine gerätespezifische Lagerungskonfiguration überführen und im
Bedarfsfall erst mal 'auslagern' - das kann bei einem Diesel auch
schon mal einen Tag Arbeit heißen. Wenn das Teil im Ernstfall
'sofort' (z.B. innerhalb von 5 Minuten) einsatzfähig sein soll, wirst
Du nicht umhin kommen, das Teil am Besten täglich, mindestens einmal
die Woche, kurz laufen zu lassen und in regelmäßigen Abständen etwas
länger.

Gruß
Markus

Jo Warner

unread,
Dec 15, 2010, 6:26:47 AM12/15/10
to
Am 15.12.2010 12:11, schrieb Markus Imhof:

> Sprich: wenn Dein Notstromsystem, egal, auf welcher Basis, nicht
> regelmäßig benutzt und gewartet wird (oder wenigstens gewartet), wird
> es im Ernstfall nicht funktionieren.

Sehr guter Hinweis! Gilt auch für andere Bereiche. So mancher
Hobbysegler ignoriert monatelang seinen Hilfsmotor ("Ich bin Segler,
kein Motorbootfahrer") und wundert sich dann im Notfall, dass der Motor
versagt und er ein großes Problem bekommt. Oder was nutzt das Reserverad
im Kofferraum, an dem seit drei Jahren der Druck nicht geprüft wurde?

Lars Wilhelm

unread,
Dec 15, 2010, 6:29:57 AM12/15/10
to
On 15 Dez., 11:41, Volker Neurath <neande...@expires-31-12-2010.news-
group.org> wrote:

[Heizöl in Notstromaggregate zu verfeuern ist Steuerhinterziehung]
Unsinn.
Es gilt das Energiesteuergesetz.
§2
[...]
3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beträgt die Steuer
[...]

2. für 1 000 kg Heizöle der Unterpositionen 2710 19 61 bis 2710 19 69
der Kombinierten Nomenklatur 25,00 EUR,
[...]


wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und
Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a
verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden.[...]

Dann §3:
[...]


1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,

1.
deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient

oder
2.
die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme
dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder
3.
die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der
Gasspeicherung dienen.

Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein
Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird.


(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Was genau hastDu am 2. Absatz nicht verstanden?
Davon ab. Wenn es brechend kalt ist, und Stromausfall herrscht, dann
hätte ich trotz einer anderslautenden regel nicht die geringsten
Hemmungen, Heizöl im Notstromdiesel zu verfeuern.

Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 7:04:16 AM12/15/10
to

"Volker Neurath" <nean...@expires-31-12-2010.news-group.org> schrieb im
Newsbeitrag news:129240...@neanderix.newsoffice.de...

> Jo Warner wrote:
>
>> Die spinnen! Ich darf jede Menge Heizöl-Diesel verbrauchen, so lange ich
>> damit kein Fahrzeug bewege.
>
> Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,
> unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.

Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist:

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht
auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in Ordnung.
Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine Lkw-Ladefläche um die
Musikanlage beim Schlagermove oder so zu betreiben, dann ist es nicht mehr
in Ordnung.

Da es diese Regelung erst seit dem 01.08.2006 gibt, passt das auch mit den
vorher erwähnten Polizeikontrollen in 2005 zusammen, da war das Gesetz
nämlich noch anders.

Du kannst dir sogar nen Zuastztank für Heizöl ins Auto bauen und damit die
Standheizung betreiben.


Helmut Hullen

unread,
Dec 15, 2010, 6:48:00 AM12/15/10
to
Hallo, Volker,

Du meintest am 15.12.10:

>> Die spinnen! Ich darf jede Menge Heizöl-Diesel verbrauchen, so lange
>> ich damit kein Fahrzeug bewege.

> Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,
> unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.

Das ist falsch, jedenfalls soweit es das Energiesteuergesetz betrifft.

Ein Rasenmäher zum Schieben mit Dieselmotor dürfte auch mit Heizöl EL
betrieben werden, ein Selbstfahrer-Rasenmäher nicht.

Viele Gruesse!
Helmut

Helmut Hullen

unread,
Dec 15, 2010, 7:19:00 AM12/15/10
to
Hallo, Sönke,

Du meintest am 15.12.10:


>> Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,
>> unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.

> Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist:

> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
> nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in
> Ordnung. Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine
> Lkw-Ladefläche um die Musikanlage beim Schlagermove oder so zu
> betreiben, dann ist es nicht mehr in Ordnung.

Falsch interpretiert. Mit dem Generator wird (sehr wahrscheinlich) nicht
der LKW mitsamt Ladefläche angetrieben.

Viele Gruesse!
Helmut

Knut Schottstädt

unread,
Dec 15, 2010, 8:14:48 AM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 11:24:24 +0100 schrieb Jo Warner:

> Am 15.12.2010 10:21, schrieb Peter Koerber:
>
>> Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen... Dank deutscher

>> Ingenieurskunst und ausgefeilter Bauvorschriften halten Häuser in der
>> Regel mindestens 4 Generationen lang und überstehen auch Erdbeben.


>> Strassen hingegen nicht.
>
> Wer in so einer Gegend wohnt, macht sich Gedanken um viel Autarkie und

> legt auch entsprechende Vorräte an, ...

Es gibt auch aktive Zonen mit langen Ruhephasen. Ich wette mal, dass z.B.
die meisten Menschen in der Eifel sich keine derartigen Gedanken machen.

--
MfG Knut

Knut Schottstädt

unread,
Dec 15, 2010, 8:39:19 AM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 09:25:06 +0100 schrieb Bernd Hohmann:

> On 15.12.2010 01:42, Alexander Schreiber wrote:
>
>>> Notstromaggregate dürfen (kurzfrisitg) ganz legal mit Heizöl
>>> betrieben werden!
>>
>> Dauerhaft, solange sie ortsfest sind und nicht auch dem Betrieb eines
>> Fahrzeuges dienen. Sprich den Golf als Stromlieferant aus dem Heizoel-
>> tank fuettern gibt Aerger, den ortsfesten Stromgenerator mit Heizoel
>> betreiben ist ok.
>
> Im Gesetz steht nicht "Betrieb eines Fahrzeuges" sondern "Antrieb eines
> Fahrzeuges". Wenn das Auto dort steht und zur Stromerzeugung genutzt
> wird, ist es ortsfest.

Wenn der Golf auch wechselweise als Auto genutzt wird, ist das sehr
zweifelhaft. Ich denke hier nur mal an die gerichtlich bestätigte
Definition der GEZ in Bezug auf "Zum Empfang bereit gehaltene
Rundfunkgeräte". Oder an das ewige Gezänk zwischen Gewerbeaufsicht und
Gewerbetreibenden über die Definition von ortsfesten und mobilen
Verkaufsständen.
Falls jemand das mal austesten mag, würde mich das entsprechende
letztinstanzliche Urteil sehr interessieren. Die Zwischenschritte
natürlich auch ;-)

--
MfG Knut

Volker Neurath

unread,
Dec 15, 2010, 8:47:11 AM12/15/10
to
Sönke Gutzlaff wrote:

> Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist

die ist keineswegs eindeutig.

> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht
> auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in Ordnung.

Nö, eben nicht. Hin*stellen* reicht eben nicht.

Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben lassen
..

Volker Neurath

unread,
Dec 15, 2010, 8:49:16 AM12/15/10
to
Helmut Hullen wrote:

> Hallo, Sönke,

>> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in
>> Ordnung. Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine
>> Lkw-Ladefläche um die Musikanlage beim Schlagermove oder so zu
>> betreiben, dann ist es nicht mehr in Ordnung.

> Falsch interpretiert.

Yo : ich fürchte ihr interpretiert den Gesetzestext zu großzügig ...
Wäre ja schön wenn's wirklich so wäre, wie ihr schreibt. allein, ich
habe weiterhin Zweifel.

Knut Schottstädt

unread,
Dec 15, 2010, 8:51:21 AM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 13:39:19 +0000 schrieb Knut Schottstädt:
....

> Wenn der Golf auch wechselweise als Auto genutzt wird,
....................................^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

"... werden kann," sollte da richtigerweise stehen.

--
MfG Knut

Patrick Kormann

unread,
Dec 15, 2010, 8:37:09 AM12/15/10
to
Am 14.12.10 21:40, schrieb Roman J. Rohleder:

> Gab Mecker wegen versuchter Steuerhinterziehung und es reichte nicht,
> die Raeder abzuschrauben.

Man sollte solchen Typen mal klar machen, dass sie dem Volk zu dienen
haben und nicht dafür angestellt sind, sich immer neue Schikanen gegen
ihren Arbeitgeber auszudenken.

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Ansgar Strickerschmidt

unread,
Dec 15, 2010, 9:24:47 AM12/15/10
to
Also schrieb Harald Klotz:

> Jens Fittig wrote:
>>> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.


>>
>> Notstromaggregate dürfen (kurzfrisitg) ganz legal mit Heizöl betrieben
>> werden!
>

> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
> nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

Nun, ein Moppel, der auf der Ladefläche eines Lasters verzurrt ist, bleibt
auch an seinem Standort (= der Ladefläche.) *g*

Ansgar

--
*** Musik! ***

Volker Neurath

unread,
Dec 15, 2010, 9:58:13 AM12/15/10
to
Lars Wilhelm wrote:

> Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein
> Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird.
> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
> nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
> Was genau hastDu am 2. Absatz nicht verstanden?

NICHT verstanden habe ich nichts. Aaaber .... ich fürchte, dass ihr
diesen Absatz einfach nur zu größzügig interpretiert.

> Davon ab. Wenn es brechend kalt ist, und Stromausfall herrscht, dann
> hätte ich trotz einer anderslautenden regel nicht die geringsten
> Hemmungen, Heizöl im Notstromdiesel zu verfeuern.

Bevor mir die HK und die Wasserleitungen einfrieren - sicherlich.

Andererseits könnte man auch einfach auf Gasbetrieb des Generators
setzen .. ;-)


Volker
der überlegt, einen Honda EX30i zu erwerben.

Jens Fittig

unread,
Dec 15, 2010, 10:11:26 AM12/15/10
to

Volker Neurath schrieb:

> Sönke Gutzlaff wrote:
>
> > Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist
>
> die ist keineswegs eindeutig.
>
> > (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
> > Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht
> > auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>
> > Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in Ordnung.
>
> Nö, eben nicht. Hin*stellen* reicht eben nicht.

gesetzliche Grundlage bitte!



> Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben lassen

gesetzliche Grundlage bitte!

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:14:36 AM12/15/10
to

"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:8ms0nc...@mid.uni-berlin.de...

> (Wie startet man den? Mir würde die Preßluftflasche am besten gefallen
> - chemische Starterpatronen (Gasgeneratoren) tun's auch.)

Hi,
vorzugsweise elektrisch...per Anlasser und Startakku. Edlere Modelle haben
gar ne Funkfernbedienung oder Internetzugang. Die Anschlüsse sollte man dann
aber automatisiert haben. Oder, sozusagen "ganz sicher", man legt ein
zweites Netz. Man will ja nicht überall hin, und hat dann dort eben eine
weitere "Notsteckdose", die nur bei Bedarf Strom führt und vielleicht ein
Notlicht zeigt. Feste Installationen kriegen dann eben einen "weichen
Stecker".

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:17:53 AM12/15/10
to

"Volker Neurath" <nean...@expires-31-12-2010.news-group.org> schrieb im
Newsbeitrag news:129240...@neanderix.newsoffice.de...

> Mobil vs. Ortsfest.

Hi,
für die ortsfeste Anlage reicht es aber, diese mit festem Kabel anzuklemmen.
Stecker dagegen sind "mobil"...sollte man dranlassen, aber nicht benutzen.
dann klappts auch mit dem Heizöl.

--
mfg,
gUnther


Martin Kobil

unread,
Dec 15, 2010, 10:18:03 AM12/15/10
to
> _DAS_ ist der Knackpunkt: wenn Du (ok, der OP) so ein Teil irgendwo
> rumstehen hast, wirst Du im Bedarfsfall recht drastisch an den alten
> Spruch erinnert: 'use it or lose it'.
>
> Sprich: wenn Dein Notstromsystem, egal, auf welcher Basis, nicht
> regelmäßig benutzt und gewartet wird (oder wenigstens gewartet), wird
> es im Ernstfall nicht funktionieren.

Den Gedanken hatte ich auch schon. Es macht auch nicht unwesentlich
Arbeit so ein Teil einmal oder zweimal im Jahr einer Funktionsprüfung
zu unterstellen. Und auch die Betriebsstoffe zu bevorraten.

Alternative wäre ein benutztes Gerät zu einem Notstromgenerator
umnutzbar zu machen. Eine erste Idee war ja schon mit dem PKW von mir
genannt.

Eine weitere Möglichkeit wäre der vorhandene Rasentraktor mit 22PS 2
Zylinder 4Taktmotor. An dem kann man das Mähwerk mit ein paar
Handgriffen demontieren und anstatt dessen könnte der Keilriemen einen
Generator antreiben. Gleiches gilt für den Rasenmäher, da könnte man
sich eine Dockingstation bauen. Oder den Agria Balkenmäher. Allerdings
sind alle 3 Rasenpflegegeräte nicht in meinem alleinigen Besitz,
sondern werden von mehreren Haushalten meiner Familie im Umkreis von
rund 2 km genutzt.

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:24:20 AM12/15/10
to

"Lars Wilhelm" <usenet...@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag
news:939504b7-3413-4fde...@w21g2000vby.googlegroups.com...

>Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein
>Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird.

Hi,
sprich, Dein BHKW muß praktisch Deine gesamte Heizung übernehmen.

>(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
>Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
>nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>
>Was genau hastDu am 2. Absatz nicht verstanden?

Das Zauberwort ist "und"....müssen also ortsfest sein UND nicht als Antrieb
dienen. Das sind technisch zwei Bedingungen. Wobei sich die letztere mit der
ersten beißt. Denn ein Fahrzeug, das ortsfest ist, kann notwendigerweise
keinen Antrieb haben.

>Davon ab. Wenn es brechend kalt ist, und Stromausfall herrscht, dann
>hätte ich trotz einer anderslautenden regel nicht die geringsten
>Hemmungen, Heizöl im Notstromdiesel zu verfeuern.

Aber hinterher, wenn man Deinen Verbrauch schätzt und die Steuern
ausrechnet, wirst Du es bereuen, nicht stattdessen die eichenen
Wohnzimmermöbel in der Badewanne verbrannt zu haben.
.

--
mfg,
gUnther


gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:27:29 AM12/15/10
to

"Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4d07ed34$0$7669$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

>> Hi,
>> vermutlich nach Absatz 3 geprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig beim
>> Hauptzollamt angemeldet war.
>>
>
> Nun, das betrifft nur Blockheizkraftwerke. Die wird man bei Stromausfall
> im Münsterland nicht spontan in Erstbetrieb genommen haben.

Hi,
aber wenn sie mit Heizöl laufen, müssen sie angemeldet sein. Und jede
Verwendung von Heizöl "unversteuert" berechtigt das Zollamt zur Kontrolle.
Ist bei Bauern auch nicht anders, da wird auch gelegentlich in die Fässer
geguckt.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:28:14 AM12/15/10
to

"Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4d07eba2$0$7656$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

> Was hat denn die Polizei dort kontrolliert? Ganz abgesehen davon, dass die
> Polizei für Steuerhinterziehung nicht zuständig ist, ist es völlig legal
> und legitim einen Stromerzeuger mit Heizöl zu betreiben.

Hi,
gibs zu, Du hast das Gesetz noch nicht gelesen...

--
mfg,
gUnther


Martin Kobil

unread,
Dec 15, 2010, 10:42:20 AM12/15/10
to
> Ich habe ein 5kVA Drehstromger t von Kirsch, wie es zu Hauf von der
> Bundeswehr angeschafft wurde und nun sukzessive abgesto en wird.
> 2-Takt Fichtel&Sachs Motor mit Seilzug (meiner ist ausgesprochen
> startfreudig!), Asynchrongenerator.
> Grundsolide im Tragrahmen, Ersatzteile und Zubeh r sind problemlos zu
> beschaffen.

Darauf hatte ich auch schon einen Blick geworfen. Ich vermute mal,
dass diese Teile sehr viel höheren Anforderungen genügen müssen als
ein Heimwerkeraggregat.

Btw, ist jemand hier bekannt, wo/wie man bei der Bundeswehr diese
Teile *direkt* kaufen kann?

> Die 5kVA / 4kW reichen aus, um lebenswichtige Ger te (Fernseher/SAT,
> Internet/PC, Kaffeemaschine, K hlger te, Heizung) zu betreiben.

Autsch, ich sehe schon, ich hatte den benötigten Strom für Kühlschrank
und Gefrierschrank vergessen.

Also wäre mindestens das zu versorgen:

Heizung (IMHO mit Pumpe 85 Watt)
Ein paar Energiesparlampen
Kühlschrank
Gefrierschrank
ein Informationsgerät (DVB-S, DVB-T, Smartphone, Radio, Internet)
ein Kommunikationsgerät (Handy/Smartphone, Festnetztelefon, Internet)
Türklingel/Sprechanlage wäre vielleicht auch nicht falsch
Wenigstens eine Kochplatte wäre sehr sinnvoll

Und wie schon gesagt, füe einen Notbetrieb halte ich
Einphasenwechselstrom fast sinnvoller als Drehstrom. Da muss man sich
bei gleicher Leistung weniger Gedanken über die gleichmässige
Aufteilung der Last machen.

Knut Schottstädt

unread,
Dec 15, 2010, 10:43:21 AM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 16:24:20 +0100 schrieb gUnther nanonüm:
.....

>>(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
>>Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
>>nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

> Das Zauberwort ist "und"....müssen also ortsfest sein UND nicht als
> Antrieb dienen.

"Und nicht auch"

> Das sind technisch zwei Bedingungen. Wobei sich die
> letztere mit der ersten beißt.

Da beißt sich gar nichts.


> Denn ein Fahrzeug, das ortsfest ist, kann notwendigerweise keinen
> Antrieb haben.

Die technische Anlage "Fahrzeugantrieb" und die technische Anlage
"Notstromversorgung" müssen getrennte Anlagen sein.
Was ist daran unklar?

--
MfG Knut

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 10:36:31 AM12/15/10
to

"Harald Klotz" <kl...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4d07eac9$0$6766$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...


>> Alternativen? Das Auto und dessen Starterbatterie als Generator
>> nutzen, d.h. einen Wechselrichter 12V ==> 230V~ kaufen?
>
> Genau die Lsung!
> Das reicht fr Wochen. ;-=)

Hi,
nein, es ist doch seit Jahren schon verboten, einen PKW im Stand
laufenzulassen. Egal zu welchem Zweck.

Wichtig ist der Wechselrichter aus nem anderen Grund, billigere Generatoren
erzeugen sehr unsauberen Strom, daran kann der PC, aber auch der Kühlschrank
verrecken. Und ist der Generator zu schwach, kann er schon von einer
anlaufenden Kühltruhe überlastet werden. Wer sich einen Verbrauch von
1000Watt ausrechnet, wird also in der 4kW-Klasse suchen müssen, vorzugsweise
Diesel, und diesem ein eigenes schallisoliertes Häuschen "spendieren". .kann
ja wie ein Karnickelstall aussehen oder sonstwie getarnt sein. Und nicht den
Zusatz gegen Dieselpest vergessen...

--
mfg,
gUnther

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 15, 2010, 10:47:52 AM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 10:21:21 +0100 schrieb Peter Koerber:

> Jo,
>> Wie lange sind denn Stra�en total unpassierbar? Selten mehr als einen Tag,
>> falls du nicht auf einer Alm wohnst.


>
> Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen...

Dann gibt es eben Versorgung per Hubschrauber aus der Luft. Erdbeben sind
doch relativ lokale Erscheinungen. Wir leben in Deutschland und nicht am
Hindukusch, um uns herum sind gen�gend L�nder, die notfalls binnen 24
Stunden gen�gend Hubschrauber zusammenbekommen, um z.B. die Eifel f�r ein
paar Monate mit Nahrungsmitteln und Brennstoff zu versorgen.

Um eine Notversorgung f�r mehrere Wochen w�rde ich mir also keine wirklich
ernsthaften Gedanken machen (und wenn es wirklich zu so einer Situation
kommen sollte, ist der Strom vermutlich eher das kleinere Problem, Nahrung
und Trinkwasser f�r mehrere Wochen d�rften da kritischer sein).

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 15, 2010, 10:51:24 AM12/15/10
to
Am Tue, 14 Dec 2010 19:39:59 +0100 schrieb Melanie Meyer:

> Ich komme aus der Gegend wo es 2005 ein Stromchaos gegeben hat.
> Die Polizei hatte viel zu tun, und trotzdem haben die Kontrollen gemacht
> wegen
> Steuerhinterziehung und Diesel Stromgenerator.

Bevor ich im Haus übel friere wäre mir das aber sowas von egal...

Im Zweifelsfall wäre das eh straffrei, man Nothilfeparagraph.

Grüße,

Frank

Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 10:53:20 AM12/15/10
to

"Volker Neurath" <nean...@expires-31-12-2010.news-group.org> schrieb im
Newsbeitrag news:129242...@neanderix.newsoffice.de...

> Sönke Gutzlaff wrote:
>
>> Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist
>
> die ist keineswegs eindeutig.
>
>> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
>> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
>> nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>
>> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in Ordnung.
>
> Nö, eben nicht. Hin*stellen* reicht eben nicht.

Also wenn mittlerweile die Vermieter von mobilen Stromerzeugern extra damit
werben, dass durch die Änderung des Gesetzes jetzt mobile Stromerzeuger mit
Heizöl, statt mit Diesel betrieben werden dürfen und es sogar möglich ist,
sich bei Betrieb mit Diesel nachträglich die Steuer wiederzuholen, dann wird
das sicherlich seine Richtigkeit haben, zumal sich auch einige Schreiben
diesbezüglich des Zolls im Netz wiederfinden. Die Aussage, dass die Anlage
während des Betriebs an ihrem Standort verbleiben muss legt doch schon nahe,
dass sie sonst durchaus mobil sein kann.

> Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben lassen

Warum? Wenn selbst der Zoll auf Anfrage diesbezüglich grünes Licht gibt. Es
darf halt nicht möglich sein beides zu vermischen.


Horst-D.Winzler

unread,
Dec 15, 2010, 11:01:33 AM12/15/10
to
Am 15.12.2010 16:53, schrieb Sönke Gutzlaff:

> Also wenn mittlerweile die Vermieter von mobilen Stromerzeugern extra damit
> werben, dass durch die Änderung des Gesetzes jetzt mobile Stromerzeuger mit
> Heizöl, statt mit Diesel betrieben werden dürfen und es sogar möglich ist,
> sich bei Betrieb mit Diesel nachträglich die Steuer wiederzuholen, dann wird
> das sicherlich seine Richtigkeit haben, zumal sich auch einige Schreiben
> diesbezüglich des Zolls im Netz wiederfinden. Die Aussage, dass die Anlage
> während des Betriebs an ihrem Standort verbleiben muss legt doch schon nahe,
> dass sie sonst durchaus mobil sein kann.
>
>> Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben lassen
>
> Warum? Wenn selbst der Zoll auf Anfrage diesbezüglich grünes Licht gibt. Es
> darf halt nicht möglich sein beides zu vermischen.
>

Die mobilen Stromgeneratoren, die ich kenne, sind nicht selbstfahrend.
Entweder sind es Großraum-Behälter oder Anhänger. Da sollte es keine
zollrechtlichen Probleme geben.

--
mfg hdw

Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 11:01:25 AM12/15/10
to

"Martin Kobil" <Marti...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c8a7546a-d607-48b0...@v12g2000vbx.googlegroups.com...

>
>Btw, ist jemand hier bekannt, wo/wie man bei der Bundeswehr diese
>Teile *direkt* kaufen kann

Legal wohl nur bei der Vebeg, also www.vebeg.de. Dort allerdings nur per
verdeckter Auktion und man kauft so ein bischen die Katze im Sack. Du weißt
also nicht, ob dein Gebot reicht, oder obs viel zu viel war und dort kaufen
wohl meist auch viele Händler den KRam auf.

Eventuell ist es besser bei nem Händler zu kaufen, der das Teil zumindestens
geprüft hat.


Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 11:11:17 AM12/15/10
to

"gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4d08de8e$0$6770$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

Naja, du denn?
2005 war es noch nicht erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, das ist es erst
seit dem 01.08.2006.
Von daher liegt es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass zu diesem
Zeitpunkt kontrolliert wurde und Leute verknackt wurden. Jetzt kann sich
aber jeder ein Aggregat in den Keller, Garten oder Wald stellen und damit
mit Heizöl Strom erzeugen und damit machen was er will, solange er damit
kein Fahrzeug antreibt oder mit laufendem Aggregat durch die Gegend fährt.


Siegfried Schmidt

unread,
Dec 15, 2010, 11:16:37 AM12/15/10
to
=?utf-8?Q?gUnther_nanon=C3=BCm?= schrieb:


> nein, es ist doch seit Jahren schon verboten, einen PKW im Stand
> laufenzulassen. Egal zu welchem Zweck.

§30 STVO verbietet das unnötige laufenlassen von Fahrzeugmotoren.

Von Stand ist nirgens die Rede und die Nötigkeit ergibt sich am besten aus
einem nachvollziehbaren Zweck.


Siegfried

Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 11:19:25 AM12/15/10
to

"Siegfried Schmidt" <usen...@schmidt.ath.cx> schrieb im Newsbeitrag
news:ieapl5$fk9$1...@newsreader5.netcologne.de...

> =?utf-8?Q?gUnther_nanon=C3=BCm?= schrieb:
>
>
>> nein, es ist doch seit Jahren schon verboten, einen PKW im Stand
>> laufenzulassen. Egal zu welchem Zweck.
>
> §30 STVO verbietet das unnötige laufenlassen von Fahrzeugmotoren.

§30StVO gilt aber auch nicht in meiner Einfahrt oder Garage. Dort kommen
eher andere Gesetze aus dem Bereich Emissionsschutz zum Tragen.


Siegfried Schmidt

unread,
Dec 15, 2010, 11:32:40 AM12/15/10
to
Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> Geh doch nach drüben übern Khyber-Paß und diskutier das mit den
> Drecksmuchels.

Wenn deine Nachbarn in den Geschäften und anderen Quellen nichts mehr zum
Plündern finden werden sie sich irgendwann mal fragen, warum du so gut
durchkommst. Da kannst du dann life ausprobieren, ob sie sich mit solchen
Hinweisen zufriedengeben.


Siegfried


Werner Holtfreter

unread,
Dec 15, 2010, 11:25:07 AM12/15/10
to
Helmut Hullen wrote:

>> Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist:


>
>> (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des
>> Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und
>> nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
>
>> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in

>> Ordnung. Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine
>> Lkw-Ladefläche um die Musikanlage beim Schlagermove oder so zu
>> betreiben, dann ist es nicht mehr in Ordnung.
>
> Falsch interpretiert. Mit dem Generator wird (sehr wahrscheinlich) nicht
> der LKW mitsamt Ladefläche angetrieben.

Lies noch mal obigen Absatz 2 und beachte das "und"!
--
Gruß Werner

Werner Holtfreter

unread,
Dec 15, 2010, 11:33:37 AM12/15/10
to
gUnther nanonüm wrote:

> "Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb

>>> vermutlich nach Absatz 3 geprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig beim
>>> Hauptzollamt angemeldet war.
>>>
>> Nun, das betrifft nur Blockheizkraftwerke. Die wird man bei
>> Stromausfall im Münsterland nicht spontan in Erstbetrieb genommen
>> haben.
>

> aber wenn sie mit Heizöl laufen, müssen sie angemeldet sein. Und jede
> Verwendung von Heizöl "unversteuert" berechtigt das Zollamt zur
> Kontrolle. Ist bei Bauern auch nicht anders, da wird auch gelegentlich
> in die Fässer geguckt.

Das wird wohl eher umgekehrt sein: Wenn man die spezielle
Steuervergünstigung für BHK nutzen will, die ja noch günstiger ist, als
für Heizöl, dann muss man das eben vorher anmelden. Wenn man es nicht
anmeldet, bleibt es bei der Steuerbelastung wie bei Heizöl.
--
Gruß Werner

Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:16:38 AM12/15/10
to
Frank Hucklenbroich wrote:

>> Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen...
>
> Dann gibt es eben Versorgung per Hubschrauber aus der Luft. Erdbeben
> sind doch relativ lokale Erscheinungen. Wir leben in Deutschland und

> nicht am Hindukusch, um uns herum sind genügend Länder, die notfalls
> binnen 24 Stunden genügend Hubschrauber zusammenbekommen, um z.B. die
> Eifel für ein paar Monate mit Nahrungsmitteln und Brennstoff zu
> versorgen.

ROTFL.
Wo waren die bei Schneekatastrophe 78/79?
Und die zum Hindukusch zu bringen ist eigentlich keine größeres Problem
als sie innerhalb Europas zu versetzen.
Was nutzt dir Brennstoff, wenn du den nicht verbrennen kannst, weil der
Strom für die Heizung fehlt?

> Um eine Notversorgung für mehrere Wochen würde ich mir also keine


> wirklich ernsthaften Gedanken machen (und wenn es wirklich zu so
> einer Situation kommen sollte, ist der Strom vermutlich eher das

> kleinere Problem, Nahrung und Trinkwasser für mehrere Wochen dürften
> da kritischer sein).

Was nutzt die Nahrung und Trinkwasser wenn du nicht kochen kannst im
Winter die Heizung kaputt friert und was du sonst noch alles an
Problemen hast.
Ohne Strom haben viele schon ein Problem mit ihrem Telefon.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 10:56:36 AM12/15/10
to
Ralf . K u s m i e r z wrote:

> Im Prinzip richtig, aber ein- bis zweimal jährlich reicht.

Weniger, wenn das Teil halbwegs trocken steht.

> (Wie startet man den? Mir würde die Preßluftflasche am besten gefallen
> - chemische Starterpatronen (Gasgeneratoren) tun's auch.)

Wie wärs mit einer gewöhnlichen Handkurbel?
Das Problem beim Diesel kann sein, dass dur Strom zum Glühen benötigst
und nicht hast.
Dafür wäre ein Diesel gut der mit Glimmpatronen gezündet werden kann.
Gibt es das noch?
Die Glimmstengel sind wohl noch zu erwerben.
Allerdings gehen auch andere Hilfsmittel, früher hatten wir ein
Dieselagggregat, da haben wir einfach das Ansaugrohr mit dem
Schweissbrenner vorgeheizt, das ging auch.
Allerdings dürfte ein halbweg modernes Aggreagat so verbaut sein, dass
es problematisch wird die Ansuaguft zu erwärmen.
Direkteinspritzer kommen auch ohne glühen aus und sind seit mind. 40
Jahren Stand der Technik.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 10:34:05 AM12/15/10
to
Jo Warner wrote:
> Am 14.12.2010 22:53, schrieb Harald Klotz:
>
>> Propan für den Notbetrieb?
>> Wo bekommst du es her?
>> Ich meine, wenn die Strassen dicht sind etc.
>> Du müsstest einen größeren Vorrat horten, denn du evtl. nie brauchst.
>
> Moin,
>
> so ein kleiner Generator verbraucht ziemlich wenig Propan pro Stunde
> (Daten musst du mal raussuchen), du kommst mit einer der üblichen 11
> kg-Flaschen lange aus.

11 Stunden vielleicht.
Das ist lächerlich für eine Notversorgung.
Um 11 Stunden zu überbrücken mache ich mir für Strom Notversorgung keine
Gedanken, die komme ich ohne aus.
Dafür inverstiere ich keinen Cent

> Du willst dir ja auch einen Generator anschaffen, den du eventuell nie
> brauchst.

Ja, aber ich will ihn im Notfall auch nutzen können.
Im Notfall ist Kraftstoff, egal welcher Art unter Umständen nicht zu
beschaffen.
Wer eine Ölheizung hat ist mit einem Dieselaggrgat gut beraten, nur ist
das relativ teuer.
Ansonsten Benziner, Benzin zapft man zur Not aus dem Auto ab und auch
Nachbarn werden gern aushelfen, wenn sie sich bei dir wärmen dürfen.
Bei einem Zweitakter sollte man dran denken einen Kanister 2-Takt Öl
einzulagern.

> Wie lange sind denn Straßen total unpassierbar? Selten mehr als einen


> Tag, falls du nicht auf einer Alm wohnst.

Hier sind sogar in der Stadt erst kürzlich die öffentlichen
Verkehrsmittel voll ausgefallen.
Beim Oderhochwasser, der Überschwemmung der Elbe im hamburger Raum oder
im Schneewinter 78/79 waren etliche länger als eine Woche abgeschnitten
und einige davon auch mehr als eine Woche ohne Strom.

Für einen Tag ohne Strom lohnt kaum der Gedanke für eine Notversorgung.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:00:50 AM12/15/10
to
Volker Neurath wrote:

> Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,

Ach Volker, du nun wieder, nachdem es lange gesagt wurde.
Selbst ein Notstromaggragat auf Rädern ist im Sinne des Gesetzes nicht
mobil.

> unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.
> Heisst: auch in einem mobilen Heisswasser-Kärcher "darfst" du diesel
> verfeuern ... aber eben kein Heizöl.

Vermutlich falsch, bevor ich nachsehe müsstest du aber erst einmal
erklären wovon die genau redest.
Kärcher baut elektrisch betriebene Hochdruckreiniger, die Heizung ist
meist eine Ölheizung und weil es eine Heizung ist darfst du aich Heizöl
verwenden.
Aber vielleicht meinst du ein anderes Gerät als ich.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:09:47 AM12/15/10
to
Volker Neurath wrote:

>> Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in
>> Ordnung.
>

> Nö, eben nicht. Hin*stellen* reicht eben nicht.

Und woraus innterpretierst du das so großzügig?
Im Gegenteil, es ist sogar klar ausgedrückt, was als ortsfest zu
betrachten ist.
Im Betrieb nicht bewegt reicht.

> Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben

> lassen ..

Warum?
Heizöl ist zum Heizen und dafür wird es verwendet.

Harald

Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:02:51 AM12/15/10
to
Helmut Hullen wrote:

>> Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt,

>> unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind.
>

> Das ist falsch, jedenfalls soweit es das Energiesteuergesetz betrifft.
>
> Ein Rasenmäher zum Schieben mit Dieselmotor dürfte auch mit Heizöl EL
> betrieben werden,

Das Gesetz redet von mobil und versteht immobil als während der Nutzung
nicht bewegt.
Das trifft auf deinen Rasenmäher nicht zu.

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 10:39:05 AM12/15/10
to
Jo Warner wrote:

> Am 15.12.2010 10:21, schrieb Peter Koerber:
>
>> Bei einem Erdbeben auch mal mehrere Wochen...
>> Dank deutscher Ingenieurskunst und ausgefeilter Bauvorschriften
>> halten Häuser in der Regel mindestens 4 Generationen lang und
>> überstehen auch Erdbeben. Strassen hingegen nicht.
>
> Wer in so einer Gegend wohnt, macht sich Gedanken um viel Autarkie und
> legt auch entsprechende Vorräte an, anstatt zu überlegen, ob ein
> gewisser Vorrat an Propan oder Benzin oder Diesel für
> Notstromaggregate sinnvoll investiert ist.

Was ist den so eine Gegend?
Schleswig-Holstein, Hawai...........??????

Die Schneekatastrophe hat viele abgeschnitten und auch teilweise
stromlos gemacht.
Ohne Strom läuft keine moderne Heizung, eines des Hauptprobleme im
Winter.
Was ist mit den Katastophengebieten aus diesem Jahr?
Was ist mit dem Tsunami vor einigen Jahren?
War sich da mit Notstrom versorgen kann hat viele Sorgen weniger.

Harald

Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:21:08 AM12/15/10
to
gUnther nanonüm wrote:

> Das Zauberwort ist "und"....müssen also ortsfest sein UND nicht als
> Antrieb dienen. Das sind technisch zwei Bedingungen. Wobei sich die
> letztere mit der ersten beißt. Denn ein Fahrzeug, das ortsfest ist,
> kann notwendigerweise keinen Antrieb haben.

Warum kann ein Fahrzeug mit Antrieb nicht ortsfest betrieben werden?

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 10:49:02 AM12/15/10
to
Markus Imhof wrote:

> Sprich: wenn Dein Notstromsystem, egal, auf welcher Basis, nicht
> regelmäßig benutzt und gewartet wird (oder wenigstens gewartet), wird
> es im Ernstfall nicht funktionieren.

Welche Wartung ist erforderlich?
Das ist einfach lächerlich, ein Notstromaggregat wirfst du einmal aller
parr Jahre an, das reicht wenn es trocken gelagert ist.
Notwendung ist diese "Wartung" auch nur, wenn du das Aggreagat nicht
gelegentlich ohnehin nutzt.

> Minimale Wartung hieße, das Ding
> in eine gerätespezifische Lagerungskonfiguration überführen und im
> Bedarfsfall erst mal 'auslagern' - das kann bei einem Diesel auch
> schon mal einen Tag Arbeit heißen.

ROTFL.
Einmal im Jahr anschmeissen und fertig.
Wenn du es sehr gut machen willst alle paar Jahre einen Ölwechsel.

> Wenn das Teil im Ernstfall
> 'sofort' (z.B. innerhalb von 5 Minuten) einsatzfähig sein soll, wirst
> Du nicht umhin kommen, das Teil am Besten täglich, mindestens einmal
> die Woche, kurz laufen zu lassen und in regelmäßigen Abständen etwas
> länger.

Jaja, wer braucht schon nach 5 Minuten seinen Notstrom?

Was du ausführst ist völlig überzogen, zumindest bezogen auf eine pivate
Notversorgung.
Hier steht ein Aggreagat im Keller, das ist inzwischen mind., 2 Jahre
nicht gelaufen.
Ich behaupte, dass es nach 5-10 Minuten in Betrieb ist.
Es macht immer Zicken wenn es etliche Wochen gestanden hat, dann ist ein
paar mal reissen, abwarten und wieder ein paar mal reissen angesagt, das
war bereits so als es noch neu war. Und es hat sich bis heute nicht
geändert, aber ich habe es bisher immer in Gang gebracht. Die einzige
Wartung waren bisher ein paar wenige Ölwechsel und ab und zu laufen
lassen.
Mehr braucht es nicht.
Es sei denn man ist Beamter, gibt fremdes Geld aus und kann Leute damit
beschäftigen, die einen Teil der Einnahmen zurückfliessen lassen. ;-)

Harald


Harald Klotz

unread,
Dec 15, 2010, 11:05:51 AM12/15/10
to
Sönke Gutzlaff wrote:

> Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine
> Lkw-Ladefläche um die Musikanlage beim Schlagermove oder so zu
> betreiben, dann ist es nicht mehr in Ordnung.

Wieso ist der Generator nicht ortsfest?
Ortsfest ist er bezogen auf das zu versorgende Teil auf jeden Fall.
Dass du mit dem Gesamten rumkutscht macht die Stromversorgung nicht
mobil.
Ich würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass Behörden und
Richter sich meiner Sichtweise anschliessen.

Harald


Siegfried Schmidt

unread,
Dec 15, 2010, 11:50:56 AM12/15/10
to
Sönke Gutzlaff schrieb:


> §30StVO gilt aber auch nicht in meiner Einfahrt oder Garage. Dort kommen
> eher andere Gesetze aus dem Bereich Emissionsschutz zum Tragen.

Da steht das gleiche drin und noch deutlicher als in der STVO sind
Einschränkungen umstände- und einzelfallbezogen und gelten von vorneherein
nicht für Maßnahmen, die zur Verhütung oder Beseitigung von Notlagen
dienen.


Siegfried

Horst-D.Winzler

unread,
Dec 15, 2010, 11:51:26 AM12/15/10
to
Am 15.12.2010 17:11, schrieb Sönke Gutzlaff:
>
> "gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:4d08de8e$0$6770$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...
>>
>> "Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:4d07eba2$0$7656$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...
>>
>>> Was hat denn die Polizei dort kontrolliert? Ganz abgesehen davon, dass
>>> die Polizei für Steuerhinterziehung nicht zuständig ist, ist es völlig
>>> legal und legitim einen Stromerzeuger mit Heizöl zu betreiben.
>>
>> Hi,
>> gibs zu, Du hast das Gesetz noch nicht gelesen...
>
> Naja, du denn?
> 2005 war es noch nicht erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, das ist es erst
> seit dem 01.08.2006.

keine Regel ohne Ausnahme? wie war es damals mit Kraft-Wärme-Kopplung
also Dieselmotoren deren Hauptaufgabe die Heizung war? Oder
Notstromaggregate? Die dieneten ja nicht der Fortbewegung konnten somit
nicht unter das Gesetz fallen. Diesel war aber schon aus technischen
Gründen angesagt. Die werden sich dann den Differenzbetrag zum Heizöl
dann wohl vom Staat zurückgeholt haben.
--
mfg hdw

Knut Schottstädt

unread,
Dec 15, 2010, 12:33:54 PM12/15/10
to
Am Wed, 15 Dec 2010 17:11:17 +0100 schrieb Sönke Gutzlaff:

> "gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:4d08de8e$0$6770$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...
>>
>> "Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:4d07eba2$0$7656$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...
>>
>>> Was hat denn die Polizei dort kontrolliert? Ganz abgesehen davon, dass
>>> die Polizei für Steuerhinterziehung nicht zuständig ist, ist es völlig
>>> legal und legitim einen Stromerzeuger mit Heizöl zu betreiben.
>>
>> Hi,
>> gibs zu, Du hast das Gesetz noch nicht gelesen...
>
> Naja, du denn?
> 2005 war es noch nicht erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, das ist es
> erst seit dem 01.08.2006.

Sicher? Klar ist erst mal nur, dass es das EnerieStG an diesem Tag in
Kraft getreten ist.

Vorher war das im Mineralölsteuergesetz geregelt. Ich habe aber jetzt
keine Lust die olle Kamelle auseinander zu klamüsern.
Offenbar aber war die Verwendung von Steuerermäßigten Mineralölen
zumindest erlaubnispflichtig.


--
MfG Knut

Helmut Hullen

unread,
Dec 15, 2010, 12:37:00 PM12/15/10
to
Hallo, Werner,

Du meintest am 15.12.10:

Habe ich getan (dreimal sogar!). Ich sehe keinen Grund, meine
Interpretation zu ändern.

Wenn der Moppel ein Haus (oder einen Teil davon) versorgen soll, dann
dürfte er "ortsfest" sein. Also wird er insbesondere sich selbst nicht
zum Zwecke der (geplanten) Fortbewegung antreiben, auch nicht das
Gestell, auf dem er in die Nähe des Hauses gebracht worden ist.

Willst Du eine Anlage erdenken, die sich während der Versorgung eines
Hauses (geplant) bewegt?

Viele Gruesse!
Helmut

Helmut Hullen

unread,
Dec 15, 2010, 12:27:00 PM12/15/10
to
Hallo, Harald,

Du meintest am 15.12.10:

>>> Nein. Heiz�l ist grunds�tzlich f�r alle *mobilen* Ger�te untersagt,
>>> unabh�ngig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Ger�te sind.

>> Das ist falsch, jedenfalls soweit es das Energiesteuergesetz
>> betrifft.
>>

>> Ein Rasenm�her zum Schieben mit Dieselmotor d�rfte auch mit Heiz�l
>> EL betrieben werden,

> Das Gesetz redet von mobil und versteht immobil als w�hrend der
> Nutzung nicht bewegt.

Dann hast Du ein anderes Gesetz. Das Energiesteuergesetz sagt:

---------------------- Zitat ein --------------------

(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die w�hrend des
Betriebes ausschlie�lich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und


nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.

---------------------- Zitat aus --------------------

Und wenn ich als Rasenm�her keinen Selbstfahrer habe, dann dient der
Sprit "nicht auch dem Antrieb" dieses Rasenm�hers.

Viele Gruesse!
Helmut

Sönke Gutzlaff

unread,
Dec 15, 2010, 12:45:35 PM12/15/10
to

"Knut Schottstädt" <ks.ne...@xn--schottstdt-x5a.de> schrieb im
Newsbeitrag news:ieau61$dgo$5...@online.de...

> Am Wed, 15 Dec 2010 17:11:17 +0100 schrieb Sönke Gutzlaff:
>
>> "gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:4d08de8e$0$6770$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...
>>>
>>> "Andreas Bockelmann" <xot...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>>> news:4d07eba2$0$7656$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...
>>>
>>>> Was hat denn die Polizei dort kontrolliert? Ganz abgesehen davon, dass
>>>> die Polizei für Steuerhinterziehung nicht zuständig ist, ist es völlig
>>>> legal und legitim einen Stromerzeuger mit Heizöl zu betreiben.
>>>
>>> Hi,
>>> gibs zu, Du hast das Gesetz noch nicht gelesen...
>>
>> Naja, du denn?
>> 2005 war es noch nicht erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, das ist es
>> erst seit dem 01.08.2006.
>
> Sicher? Klar ist erst mal nur, dass es das EnerieStG an diesem Tag in
> Kraft getreten ist.

Naja,
genaugenommen war es schon erlaubt mit Heizöl Strom zu erzeugen, nur musste
das Aggregat damals wirklich fest verbaut gewesen sein.


Hans Wein

unread,
Dec 15, 2010, 12:44:21 PM12/15/10
to
"KnutSchottstädt" <ks.ne...@xn--schottstdt-x5a.de> schrieb:

> Vorher war das im Mineralölsteuergesetz geregelt. Ich habe aber jetzt
> keine Lust die olle Kamelle auseinander zu klamüsern.
> Offenbar aber war die Verwendung von Steuerermäßigten Mineralölen
> zumindest erlaubnispflichtig.

IIRC galt früher der Grundsatz, dass Kolbentriebwerke
mineralölsteuerpflichtig waren. An meiner damaligen Arbeitsstelle wurden
sowohl die Heizkessel als auch die Notstromdiesel aus dem Heizöltank
versorgt, aber vor den Dieseln saß eine geeichte Mengenmessung in der
Leitung.

Hans

gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 12:50:45 PM12/15/10
to

"Snke Gutzlaff" <sgut...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ieaoob$kg1$02$1...@news.t-online.com...

> Legal wohl nur bei der Vebeg, also www.vebeg.de. Dort allerdings nur per
> verdeckter Auktion und man kauft so ein bischen die Katze im Sack. Du
> weißt also nicht, ob dein Gebot reicht, oder obs viel zu viel war und dort
> kaufen wohl meist auch viele Händler den KRam auf.
>
> Eventuell ist es besser bei nem Händler zu kaufen, der das Teil
> zumindestens geprüft hat.

Hi,
FACK! Die BW legt weder Wert auf Umwelt noch Verbrauch, die Dinger sind
meist schon lange eingelagert und brauchen eine Generalüberholung. Schon
deren Kosten schlägt eine bessere Baumarktware mühelos. Benzingeneratoren
sind schröcklich laut...ihr "Vorteil" ist das geringe Gewicht.
Wer den Platz hat, baut seinem Generator eine eigene Schallschutzhütte.
Gegen Hochwasser z.B. nützlich, wenn das Ding hoch steht. Man denke an die
Vibrationen, eine lose Bauweise kann sich zerrappeln.

--
mfg,
gUnther


gUnther nanonüm

unread,
Dec 15, 2010, 12:54:53 PM12/15/10
to

"Harald Klotz" <kl...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4d08eeb0$0$6887$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...

> Hier steht ein Aggreagat im Keller, das ist inzwischen mind., 2 Jahre
> nicht gelaufen.
> Ich behaupte, dass es nach 5-10 Minuten in Betrieb ist.
> Es macht immer Zicken wenn es etliche Wochen gestanden hat, dann ist ein
> paar mal reissen, abwarten und wieder ein paar mal reissen angesagt, das
> war bereits so als es noch neu war. Und es hat sich bis heute nicht

> gendert, aber ich habe es bisher immer in Gang gebracht. Die einzige
> Wartung waren bisher ein paar wenige lwechsel und ab und zu laufen lassen.


> Mehr braucht es nicht.
> Es sei denn man ist Beamter, gibt fremdes Geld aus und kann Leute damit

> beschftigen, die einen Teil der Einnahmen zurckfliessen lassen. ;-)

Hi,
warts ab, eines Tages erwischt Dich die Dieselpest, und Du kannst Dir den
Arm abreißen.

--
mfg,
gUnther


Martin Kobil

unread,
Dec 15, 2010, 12:55:20 PM12/15/10
to
> >Btw, ist jemand hier bekannt, wo/wie man bei der Bundeswehr diese
> >Teile *direkt* kaufen kann
>
> Legal wohl nur bei der Vebeg, alsowww.vebeg.de. Dort allerdings nur per
> verdeckter Auktion und man kauft so ein bischen die Katze im Sack. Du wei t
> also nicht, ob dein Gebot reicht, oder obs viel zu viel war ...

Zumindest die Zugschlagspreise von abgelaufenen Auktionen kann man
einsehen.

Momentan ist ein neuwertiger 12 kW Diesel Generator mit 2-Zylinder
Hatz Motor zu haben, 700 kg schwer ;-) Bei alten Aktionen hat der gute
2000 EUR gebracht. Hier sind nähere Angaben und ein Bild dazu:

http://www.militaer-nfz.com/13.html

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