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Garageneinfahrt maximale Steigung?

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Frank Gales

未読、
2000/11/03 3:00:002000/11/03
To:
Hi,
gibt es Quellen aus denen hervorgeht, wie steil maximal eine Garageneinfahrt
sein sollte, damit sie noch gut befahrbar ist? Wahrscheinlich lernt man das
im 2. Semester.

Folgendes Problem:
Delta h = 2,75m
Delta x = 10,30m
kann man da eine praktikable Garageneinfahrt reinbasteln?

Ich weiß, daß es Schleppkurven gibt, zum testen, ob durch eine Straße
noch ein Müllauto o.ä. durchkommt. Gibt es etwas vergleichbares für
Garageneinfahrten. Ich möchte mir nicht unbedingt das Auto nach der
Einfahrt kaufen. Das Ganze kommt mir schon ziemlich steil vor.

Ideal wäre ja eine Javaapplet, das die Ganze Sache im Web zeichnet,
und ein handelsübliches Auto in Simulation drüberfahren läßt. :-)

Danke und Gruß,
Frank Gales

Robert Pflüger

未読、
2000/11/03 19:05:092000/11/03
To:
Hallo Frank,

schau mal in die Garagenverordung (GaV) des Bundeslandes in dem die
Garageneinfahrt die Du planen willst gebaut werden soll. Damit hättest
Du die Mindestanforderungen. Wenn es um die "Bequemlichkeit" geht sind
natürlich noch andere Maßstäbe anlegbar. (des Bauherren Wille z.B. oder
einschlägige Bauentwurfsfachbücher z.B. Neufert)

Gruß

Frank Gales wrote:
>
> Hi,
> gibt es Quellen ...

Georg Weickelt

未読、
2000/11/04 3:00:002000/11/04
To:

"Frank Gales" <ga...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:8tvac5$s6s$1...@news1.wdf.sap-ag.de...

> Hi,
> gibt es Quellen aus denen hervorgeht, wie steil maximal eine
Garageneinfahrt
> sein sollte, damit sie noch gut befahrbar ist? Wahrscheinlich lernt man
das
> im 2. Semester.
>
> Folgendes Problem:
> Delta h = 2,75m
> Delta x = 10,30m
> kann man da eine praktikable Garageneinfahrt reinbasteln?

leg doch einfach mal Deine Schmiege/Zollstock/Gleidermaßstab auf den Tisch,
1m lang, 27 cm hoch. Dann erscheint mit die Sache eigentlich kein so
schweres Problem.
Wichtig ist eher, auf eine ausreichende Ausrundung (=Übergang) an den
Übergängen zu Deiner Rampe zu achten, damit Du nicht das Auto aufsetzt bzw
"Schneeschieber" spielst.

> Ich weiß, daß es Schleppkurven gibt, zum testen, ob durch eine Straße
> noch ein Müllauto o.ä. durchkommt. Gibt es etwas vergleichbares für
> Garageneinfahrten. Ich möchte mir nicht unbedingt das Auto nach der
> Einfahrt kaufen. Das Ganze kommt mir schon ziemlich steil vor.

Schleppkurven sind als Hilfe für die Planung im Lageplan gedacht. Neben
Müllautos kann man u.a. auch normale PKW damit "probefahren" lassen. Das hat
aber mit der Steigung Deiner Zufahrt nichts zu tun, sondern mit deren Breite
und Kurvenausbildung.

> Ideal wäre ja eine Javaapplet, das die Ganze Sache im Web zeichnet,
> und ein handelsübliches Auto in Simulation drüberfahren läßt. :-)

hübsche Idee

G.


ostend.online

未読、
2000/11/04 3:00:002000/11/04
To:

Robert Pflüger <robert....@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
3A0352B5...@gmx.net...

> Hallo Frank,
>
> schau mal in die Garagenverordung (GaV) des Bundeslandes in dem die
> Garageneinfahrt die Du planen willst gebaut werden soll. Damit hättest
> Du die Mindestanforderungen.

Hallo Robert und Frank

nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche Garagen,
nicht für private, wer sich eine Heizung und einen Unimog leisen kann darf
auch 45 Grad Steigungen bauen... Im Ernst, Frank, ich hab Deine Steigung
jetzt nicht genau nachgerechnet, sie liegt aber über 20% und das schaffen
handelsübliche Familienkutschen kaum.

Grüße: Steff

Volker Schmidt

未読、
2000/11/04 3:00:002000/11/04
To:
Hallo!

"ostend.online" schrieb:


> Hallo Robert und Frank
>
> nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche Garagen,
> nicht für private, wer sich eine Heizung und einen Unimog leisen kann darf
> auch 45 Grad Steigungen bauen... Im Ernst, Frank, ich hab Deine Steigung
> jetzt nicht genau nachgerechnet, sie liegt aber über 20% und das schaffen
> handelsübliche Familienkutschen kaum.

In der Tat gilt die Garagenordnung in erster Linie für grössere Garagen,
allerdings nicht nur für öffentliche, sondern auch z. B. für Parkhäuser
von Firmen, die diese für ihre Mitarbeiter vorhalten,was mithin ja
*private* sind.

Aber zum Ausgangsproblem *Welche Neigung darf eine Garagenzufahrt
haben?* hilft schon ein Blick in die Architektenbibel von Ernstchen
Neufert, die *Bauentwurfslehre*. Da steht im Kapitel *Parkplätze und
Garagen* nämlich, dass:
1. Rampen nicht mehr als 15 % Neigung haben sollen, bei Kleingaragen
sollen es nicht mehr als 20% sein. (Die von Frank genannte Rampe hätte
aber über 26 %.)
2. zwischen Rampen mit mehr als 5% Neigung und öffentlicher
Verkehrsfläche ein waagerechter Bereich von min. 5m angeordnet sein
muss. Im Falle der ausschliesslichen Nutzung der Rampe durch PKW genügt
es, wenn die letzten 3m zur öffentlichen Verkehrsfläche max. 10% Neigung
haben.

Ich hoffe, dass diese Angaben ein wenig weiterhelfen.

Gruss Volker

henning holzapfel

未読、
2000/11/05 3:00:002000/11/05
To:
On Sat, 4 Nov 2000 21:11:39 +0100, "ostend.online" <z83...@z.zgs.de>
wrote:

Hi,

>nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche Garagen,

wo ist das eigentlich definiert?

Henning


urbandesign

未読、
2000/11/05 3:00:002000/11/05
To:
Hallo!

26% - ok. in "ostend.online" fällt kein Schnee;
in Bayern oder Österreich gibt's da Probleme
und div. Bestimmungen (in Baurecht, etc.).
:-)

mfG
Reinhard Schuhmann
Österreich

"Volker Schmidt" <kk...@ginko.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3A047631...@ginko.de...


> Hallo!
>
> "ostend.online" schrieb:
>
>
> > Hallo Robert und Frank
> >

> > nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche
Garagen,

Rainer Zocholl

未読、
2000/11/05 3:00:002000/11/05
To:
(Volker Schmidt) 04.11.00 in /de/sci/architektur:

>
>Aber zum Ausgangsproblem *Welche Neigung darf eine Garagenzufahrt
>haben?* hilft schon ein Blick in die Architektenbibel von Ernstchen
>Neufert, die *Bauentwurfslehre*.

Das scheint es in 2 Versionen, resp. nicht zu mehr zugeben:

Ernst Neufert
Bauentwurfslehre
35. erw.Aufl.1998. XIV, 598 S. mit über
6000 Abb. und Tab. - ISBN 3-528-78651-X5
Preis : 248,00 DM (geb.)
(Ausverkauft)

Peter Neufert
Bauentwurfslehre.
Allgemeiner Bauentwurf.
CD-ROM für Windows 95/98/ NT 4.0.
Vieweg 1999. 248,00 DM
ISBN 3-528-02560-3

Frage:
Taugt die CD-Version was?

Robert Pflüger

未読、
2000/11/05 3:00:002000/11/05
To:
Hallo Henning,

henning holzapfel wrote:
>
> On Sat, 4 Nov 2000 21:11:39 +0100, "ostend.online" <z83...@z.zgs.de>
> wrote:

> >nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche Garagen,
>

> wo ist das eigentlich definiert?

es ist eine (von Bauträgern) gern aufgestellte Behauptung. mehr wohl
nicht.
Gruß,
Robert


ostend.online

未読、
2000/11/05 3:00:002000/11/05
To:

Robert Pflüger <robert....@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
3A05B5A5...@gmx.net...


he was soll d a s denn jetzt heissen?

hallo zusammen!

was bitte soll das mit bauträgern zu tun haben??? nein, ich hab mich da
wohl etwas unkorrekt ausgedückt, tatsächlich ist in der garagenverordnung
(ba-wü) die Rede von klein-, mittel- und großgaragen, für die dann
unterschiedliche anforderungen gelten (z.b. brandschutz, rampen, fußwege
etc.) ich würde ja gerne genauer werden, hab die garagenverordnung aber
jetzt auf die schnelle onlien nicht finden können und hab auch keine lust,
deswegen am wochenende extra ins büro zu düsen, wenn man da schon mal nicht
unbedingt sein muss... ;-)

cu steff

Stefan Baar

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:

"ostend.online" schrieb:

>
> nach meiner Meinung gilt die Garagenverornung nur für öffentliche Garagen,

> nicht für private, wer sich eine Heizung und einen Unimog leisen kann darf
> auch 45 Grad Steigungen bauen... Im Ernst, Frank, ich hab Deine Steigung
> jetzt nicht genau nachgerechnet, sie liegt aber über 20% und das schaffen
> handelsübliche Familienkutschen kaum.
>

Die Garagenverordnungen gelten mit ziemlicher Sicherheit für alle (in der
Baugenehmigung für meine eigene Hütte wurde ich vom Bauamt für unseren Carport
z.B. auch darauf hingewiesen, dass die GarVO einzuhalten ist); es ist
allerdings für Kleingaragen nie eine höchstzulässige Steigung festgelegt (im
Gegensatz zu Mittel- und Großgaragen).

Tatsächlich würde ich eine Rampenneigung möglichst auch für Kleingaragen nicht
über 15 (bis höchstens 20) Prozent neigen, wobei - wie hier im Thread schon
erwähnt - die Kuppen- und Wannenausrundung zu beachten ist. Wichtig ist
außerdem wie es nach der Rampe weitergeht (enge Kurve direkt am Rampenfußpunkt
fährt sich ggf. sehr schlecht).

Im zweifelsfall fährt halt keiner in die Garage, und dafür ist es umso
einfacher den Rasenmäher, das Fahrrad und die Schubkarre dort unterzubringen.

Viele Grüße

Stefan

Robert Pflüger

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:
Hallo "ostend.online" steff,

"ostend.online" wrote:
> he was soll d a s denn jetzt heissen?

Bist Du Bauträger?

>
> hallo zusammen!
>
> was bitte soll das mit bauträgern zu tun haben???

Ich habe des öfteren erlebt, daß gerade Bauträger sich vor der
Einhaltung von Vorschriften drücken wollen, mit dem "Argument": "das
betrifft uns ja gar nicht". ...deshalb der in Klammern gesetzte
(Bauträger).

> nein, ich hab mich da
> wohl etwas unkorrekt ausgedückt, tatsächlich ist in der garagenverordnung
> (ba-wü) die Rede von klein-, mittel- und großgaragen,

diese Einteilung ist allein von der Größe der Garagen abhängig, und ganz
und gar nicht ob es eine private oder öffentliche Garage sei. Und wenn
eine Garage eine gewisse Größe hat, dann ist die Garagenverordnung
einzuhalten.

Gruß,
Robert

Tobias

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:
On Mon, 06 Nov 2000 16:46:05 +0100, Robert Pflüger
<robert....@gmx.net> wrote:

>diese Einteilung ist allein von der Größe der Garagen abhängig, und ganz
>und gar nicht ob es eine private oder öffentliche Garage sei. Und wenn
>eine Garage eine gewisse Größe hat, dann ist die Garagenverordnung
>einzuhalten.

Im Grunde ist es so, daß die Baurechtsbehöre im privaten Bereich einen
Ermessensspielraum hat - solange die Garage für notwendige Stellplätze
vorgesehen ist. Sind die notwendigen Stellplätze allerdings
anderweitig nachweisbar ist es denen egal - auch eine Rampe mit 40%
reines Privatvergnügen :-)

Tobias


Robert Pflüger

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:
Hallo Tobias,

Tobias wrote:
>
> Im Grunde ist es so, daß die Baurechtsbehöre im privaten Bereich einen
> Ermessensspielraum hat - solange die Garage für notwendige Stellplätze
> vorgesehen ist.

Also nach dem Motto: es sind ja gar keine Garagen, sondern es ist ein
z.B. Lagerraum welches ein Garagentor hat.

> Sind die notwendigen Stellplätze allerdings
> anderweitig nachweisbar ist es denen egal - auch eine Rampe mit 40%
> reines Privatvergnügen :-)

problematisch kann es wieder werden wenn jemand diesen "Lagerraum" als
Garage verkauft. egal ob dieser Stellplatz nun gefordert ist oder nicht.
aber dann wird es eine zivilrechtliche Frage (was steht im Kaufvertrag
ect.) und die baurechtliche Seite ist (erst mal) außen vor.

Gruß,
Robert

Georg Weickelt

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:

"Stefan Baar" <kb-me...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3A06A885...@t-online.de...

>
> Tatsächlich würde ich eine Rampenneigung möglichst auch für Kleingaragen
> nicht über 15 (bis höchstens 20) Prozent neigen, wobei - wie hier im
Thread
> schon erwähnt - die Kuppen- und Wannenausrundung zu beachten ist. Wichtig
ist
> außerdem wie es nach der Rampe weitergeht (enge Kurve direkt am
Rampenfußpunkt
> fährt sich ggf. sehr schlecht).
> Im zweifelsfall fährt halt keiner in die Garage, und dafür ist es umso
> einfacher den Rasenmäher, das Fahrrad und die Schubkarre dort
> unterzubringen.

unter der Voraussetzung, dass die Garage unten liegt, kann man die Sachen am
Hochpunkt einfach fallen lassen :-)

Im Ernst: Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit dieses Threads der
Meinung ist, die Steigung wäre zu hoch, habe ich mal in meine Quellen
geschaut: In den "Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen", kurz
EAE 85/95 ist eine Tabelle, die tatsächlich bis 30% Steigung zulässt. Unter
Beachtung der dort angegebenen Maße ergibt ein Überschlag leider, dass für
eine
"ordnungsgemäße" Rampe doch etwa 1m Länge fehlen, was eben an den
notwendigen Ausrundungen liegt. Bei einer Neuplanung ist die Neigung
sinnvollerweise bei max. 15 % anzusetzen, bei Bauten im Bestand ist der
Spielraum größer, was natürlich zu Lasten des Komforts im Winter geht.

G.

ostend.online

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:

Stefan Baar <kb-me...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3A06A885...@t-online.de...

> Die Garagenverordnungen gelten mit ziemlicher Sicherheit für alle (in der
> Baugenehmigung für meine eigene Hütte wurde ich vom Bauamt für unseren
Carport
> z.B. auch darauf hingewiesen, dass die GarVO einzuhalten ist); es ist
> allerdings für Kleingaragen nie eine höchstzulässige Steigung festgelegt
(im
> Gegensatz zu Mittel- und Großgaragen).

danke stefan, genau das wollte ich mit meinen postings rüberbringen :-) und
robert: n e i n, ich bin kein bauträger sondern architekt und wenn ich mal
jemanden finde, der mir erklärt, wie ich an outlook express meine identität
ändere, dann werden meine postings vielleicht auch irgendwann meinen
realname tragen - vielleicht hilfts ja, um solche mißverständnisse etwas zu
minimieren

grüße: steff

Volker Schmidt

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:

> Tobias
Hi, Nino... äh Tobias... doch wieder hier? Das ist fein! :-)

Gruss Volker

Bernd Postaremczak

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:
ostend.online schrieb:

> sondern architekt und wenn ich mal jemanden finde, der mir
> erklärt, wie ich an outlook express meine identität ändere, dann
> werden meine postings vielleicht auch irgendwann meinen realname
> tragen - vielleicht hilfts ja, um solche mißverständnisse etwas zu
> minimieren

Also, unter Extras -> Konten, dein Newskonto anklicken, hier unter
Eigenschaften im Reiter "allgemein" kannst du alles, was deine
Indentität betrifft, einstellen.

Allerdings würde ich dir mittelfristig einen vernünftigen Newsreader
empfehlen. Welche das sein können, kannst du am besten bei
de.comm.software.newsreader erfragen. Oder nimm einfach X-News mit
Hamster, so wie ich.

HTH

Bernd

--
"Microsoft setzt alles daran, das Betriebssystem Microsoft Windows
zu der am besten verwalteten und für die Ausführung von
Unternehmenslösungen
am besten geeigneten Umgebung zu machen."
Beschreibung zum Microsoft System
Management Server 2.0

henning holzapfel

未読、
2000/11/06 3:00:002000/11/06
To:
On Mon, 06 Nov 2000 11:48:05 +0000, Stefan Baar
<kb-me...@t-online.de> wrote:

>Im zweifelsfall fährt halt keiner in die Garage, und dafür ist es umso
>einfacher den Rasenmäher, das Fahrrad und die Schubkarre dort unterzubringen.

lol ;-)

Klaus Horstmann

未読、
2000/11/07 3:00:002000/11/07
To:
Hi Frank!


> Hi,
> gibt es Quellen aus denen hervorgeht, wie steil maximal eine
Garageneinfahrt
> sein sollte, damit sie noch gut befahrbar ist? Wahrscheinlich lernt man
das
> im 2. Semester.

Schau doch mal in eure Landesbauordnung – hier für Hamburg regelt die
HBauO das ganz detailiert:

-Rampen die nicht überdacht sind oder besonder Maßnahmen zur
Rutschicherung bei Schnee und Eis (Rampenheizung o.ä.)haben dürfen mit
max. 10 v.H. geneigt sein, sonst max 15 v.H.

-bei Neigungswechseln von mehr als 7,5 v.H. ist der Wechsel mit einem
Radius von 20m auszurunden (Du kannst an der Stelle natürlich ein
Rampenprofil von 0% / 7.5% / 15% / 7.5% / 0% vorsehen – dabei minimale
Abschnittslänge der Teilsteigung ungefähr gleich Fahrzeuglänge.

Dafür brauchst Du also keine komplizierten Schleppkurven oder so, die
Regelungen sind hier ganz klar.

Ciao

Klaus ((-8

Robert Pflüger

未読、
2000/11/07 3:00:002000/11/07
To:
HAllo Steff,

"ostend.online" wrote:
>... und


> robert: n e i n, ich bin kein bauträger sondern architekt

ich wollte Dir ja nicht zu nahe treten, dachte nur wegen Deiner
deutlichen Reaktion ...

Gruß,
Robert

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